Aktive Verbreitung für Ihre Pressemitteilungen

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1 NATIONALE Distribution Preise und Konditionen Aktive Verbreitung für Ihre Pressemitteilungen Die PresseBox bietet alle Leistungen flexibel und maßgeschneidert auf Ihren Bedarf abgestimmt: Testen Sie den Dienst mit einer einzelnen Pressemitteilung oder sichern Sie sich attraktive Preisvorteile mit den 3er- oder 0er-Tickets. Die Flatrate garantiert Ihnen eine unbegrenzte Nutzung des Angebots bei gleichzeitiger Kosten- und Budgetsicherheit. Sie haben die Wahl! Leistungen Übersicht Einzelmeldung 3er 0er Flatrate ** Anzahl Pressemitteilungen 3 0 unbegrenzt Digitales Pressefach Erfahrener Einstellservice Datenflat: Textlänge, Bilder, Dokumente, Videos und Audios unlimitiert Newsroom mit Social Media Integration Dauerhafte Recherchierbarkeit Suchmaschinenoptimierung Ihrer Meldungen Wertvolle Backlinks mit jeder Meldung Aktive Verbreitung Technologieorientierter Fach- und Medienverteiler Reichweitenstarke PresseBox Webseite Treffsicheres Themenumfeld Hohe Wahrnehmung und Akzeptanz bei Journalisten Verbreitung an ausgewählte Contentpartner, Suchmaschinen und Verzeichnisdienste Indexierung bei Google, GoogleNews,... Individueller RSS-Newsfeed Ihrer Meldungen Volle Leistung in allen Paketen Ihre Meldungen bei twitter etc. Erfolgsstatistik Detaillierte Auswertung von Zugriffen Statistik über den zeitlichen Verlauf Trendwerte zu Markt und Branche Direkter Vergleich mit Konkurrenten möglich Preise Entspricht einem Preis Ersparnis im Vergleich zum Einzelpreis % 25% Ersparnis! Ersparnis! zahlbar auch monatlich oder quartalsweise Lohnt sich bei mehr als einer Meldung / Monat * PresseBox Tickets können innerhalb der Laufzeit von 2 Monaten ab Auftragsdatum eingesetzt werden. Sie erhalten nach Verbrauch des letzten Tickets automatisch das gleiche Ticketkontingent zu gleichen Konditionen, wenn nicht bis 7 Tage nach Verbrauch des letzten Tickets eine Kündigung vorliegt. Ferner, wenn nicht bis 30 Tage vor Laufzeitende gekündigt wurde. ** Die Mindestvertragslaufzeit für die PresseBox Flatrate beträgt 2 Monate. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den jeweils angegebenen Zeitraum, wenn nicht bis 30 Tage vor Laufzeitende eine Kündigung vorliegt. Die Rechnungsstellung erfolgt bei allen gebuchten Leistungen zu Beginn der Laufzeit. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzl. MwSt. Die PresseBox übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der mittelbaren oder unnmittelbaren Benutzung dieser Dienstleistung entstehen. Es gelten die AGB (Seite 5 bis 7). Stand: Oktober 204 Seite /7

2 INTERNATIONALE Distribution Preise und Konditionen Qualifizierte Verbreitung: Weltweit in Länder Ihrer Wahl Mit PresseBox greifen Sie auf einen weltweiten Verteiler mit über,4 Millionen Akkreditierten zu! Sie geben vor, in welche Länder Sie gezielt Fach-Journalisten, Redakteure und Medien informieren wollen und Sie erhalten Ihren individuellen Verteiler! Unmittelbar nach Ihrer Buchung setzt sich Ihr Berater mit Ihnen in Verbindung, um Ihre Verteileranforderungen aufzunehmen. Alle Preise gelten pro Sprache, in der Sie Meldungen versenden; unabhängig von der Anzahl der Länder, in die Sie verbreiten. Leistungen Übersicht Einzelmeldung 3er 0er Flatrate ** Anzahl Pressemitteilungen 3 0 unbegrenzt Digitales Pressefach Erfahrener Einstellservice Datenflat: Textlänge, Bilder, Dokumente, Videos und Audios unlimitiert Newsroom mit Social Media Integration Dauerhafte Recherchierbarkeit Suchmaschinenoptimierung Ihrer Meldungen Wertvolle Backlinks mit jeder Meldung Volle Leistung in allen Paketen Aktive Verbreitung Exklusiver Einzelversand Ihrer Mitteilung Individuelle Verteiler nach Länder, Themen, Medien Hohe Relevanz bei Medienschaffenden Indexierung bei Google, GoogleNews und Co. Individueller RSS-Newsfeed Ihrer Meldungen Ihre Meldungen bei twitter etc. Erfolgsstatistik Detaillierte Auswertung von Zugriffen Statistik über den zeitlichen Verlauf Trendwerte zu Markt und Branche Direkter Vergleich mit Konkurrenten möglich Preise pro Sprachverteiler zzgl. einmalig 99,- EUR pro Erstellung eines individuellen Verteilers Entspricht einem Preis Ersparnis im Vergleich zum Einzelpreis % 25% Ersparnis! Ersparnis! zahlbar auch monatlich oder quartalsweise Lohnt sich bei mehr als einer Meldung / Monat * PresseBox Tickets können innerhalb der Laufzeit von 2 Monaten ab Auftragsdatum eingesetzt werden. Sie erhalten nach Verbrauch des letzten Tickets automatisch das gleiche Ticketkontingent zu gleichen Konditionen, wenn nicht bis 7 Tage nach Verbrauch des letzten Tickets eine Kündigung vorliegt. Ferner, wenn nicht bis 30 Tage vor Laufzeitende gekündigt wurde. ** Die Mindestvertragslaufzeit für die PresseBox Flatrate beträgt 2 Monate. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den jeweils angegebenen Zeitraum, wenn nicht bis 30 Tage vor Laufzeitende eine Kündigung vorliegt. Die Rechnungsstellung erfolgt bei allen gebuchten Leistungen zu Beginn der Laufzeit. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzl. MwSt. Die PresseBox übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der mittelbaren oder unnmittelbaren Benutzung dieser Dienstleistung entstehen. Es gelten die AGB (Seite 5 bis 7). Stand: Oktober 204 Seite 2/7

3 Buchungsformular NATIONALE Distribution + Zusatzoptionen Bitte kreuzen Sie an, welche Lösung Sie in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie die entsprechenden Kontaktdaten aus und tragen Sie Ihre Bankverbindung ein, sofern Sie eine Bezahlung über Bankeinzug bevorzugen. Unverzüglich nach Eingang der Buchung wird Ihnen Ihr Kundenberater die gewünschte Lösung freischalten und sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Für Rückfragen rund um die PresseBox steht Ihnen Ihr Kundenberater jederzeit zur Verfügung. Aktive Verbreitung Einmalige Leistung Einzelmeldung Zeitliche flexible Leistungskontingente 3er Ticket 0er Ticket Flatrate einmalig pro Paket pro Paket Services Clipping Online-Medienbeobachtung PresseBox Online-Medienbeobachtung mit 0 Suchbegriffen Redaktionelle Servicemodule Redaktionsservice Lektorat Professionelle Zusatzmodule ontop Meldung Startseite NEU: Dow Jones Distribution Services Aktivierungsservice mecom Mediensatellit Schnittstellen zu Ihrer Homepage PressTicker als Javascript iframe PressCorner ML PressCorner 499 ontop Meldung Themenseite einmalig Preisanfrage Übersetzungsservice zum Festpreis für Texte mit bis zu Zeichen (inkl. Leerzeichen) 99 Von DE oder EN in die Sprachen: DE, EN, ES, FR, IT, NDL, POL, RUS (Andere Sprachen: Preisanfrage) kostenfrei kostenfrei kostenfrei Formular Bitte ausfüllen Firma Straße Land/PLZ/Ort Web Ansprechpartner Funktion Abteilung Telefon Fax Zahlungsweise per SEPA-Lastschrift (3% Skonto) Bank IBAN BIC Kontoinhaber per Rechnung Datum, Unterschrift Einfach Fax an: Seite 3/7

4 Buchungsformular INTERNATIONALE Distribution Kreuzen Sie bitte an, welche Lösung(en) Sie in Anspruch nehmen wollen. Wenn Sie mit einer Lösung mehrere Sprachen-Verteiler bedienen wollen, notieren Sie bitte noch die Anzahl und füllen Sie abschließend das Formular am Ende der Seite aus. Unverzüglich nach Eingang der Buchung wird Ihnen Ihr Kundenberater die gebuchte Leistung freischalten und sich mit Ihnen in Verbindung setzen um etwaige Fragen zu beantworten und die Anforderungen an Ihren individuellen Verteiler aufzunehmen. Ihre PR-Lösung Gewünschte Leistung(en) bitte ankreuzen und die Anzahl der Sprachen notieren. Einzelmeldung Für eine Pressemitteilung in verschiedenen Sprachen pro Sprache 99 Zeitliche flexible Leistungskontingente 3er Ticket Für 3 Pressemitteilung in verschiedenen Sprachen pro Sprache 499 0er Ticket Für 0 Pressemitteilung in verschiedenen Sprachen pro Sprache.499 Flatrate Unlimitiert viele Mitteilungen verschiedenen Sprachen pro Sprache Optionale Angaben, die auch Ihr Berater nach Buchungseingang aufnehmen kann: Sprachen und länder Sprachen nennen (optional): Länder nennen (optional): Service Übersetzungs-Service Festpreis für Texte mit bis zu Zeichen (inkl. Leerzeichen) Von DE oder EN in die Sprachen: DE, EN, ES, FR, IT, NDL, POL, RUS (Andere Sprachen: Preisanfrage) 99 Bitte ausfüllen Zahlungsweise Formular Firma Straße Land/PLZ/Ort Web Ansprechpartner Funktion Abteilung Telefon Fax per SEPA-Lastschrift (3% Skonto) Bank IBAN BIC Kontoinhaber per Rechnung Datum, Unterschrift Einfach Fax an: Seite 3/6

5 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der, Lorenzstr. 29, A. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich. Diese Bedingungen gelten für sämtliche - auch künftigen - Leistungen der UNITED NEWS (im Folgenden Verwenderin genannt) im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Erbringung von Internetangeboten. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Verwenderin und den Personen, die ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen (im Folgenden Nutzer genannt). 2. Die Mitarbeiter der Verwenderin sind nicht berechtigt, abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, individuelle Garantiezusagen oder Zusicherungen zu geben, es sei denn, sie sind hierzu ausdrücklich bevollmächtigt oder kraft ihrer Organstellung, Prokura oder allgemeiner Handlungsvollmacht berechtigt. 3. Soweit die Verwenderin dem Kunden nach den vertraglichen Bestimmungen Leistungen eines Dritten verschafft, gelten hinsichtlich dieser Leistungen ergänzend die AGB des Dritten, sofern sich der Kunde von diesen vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise Kenntnis verschaffen konnte. 4. Das Waren- und Dienstleistungsangebot der Verwenderin richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von 4 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Nur diese sind Nutzer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen. Die Verwenderin lehnt insoweit den Vertragsschluss mit einem Verbraucher ab. 2 Änderungsvorbehalt - Änderung der Listenpreise und der AGB. Die Verwenderin ist berechtigt, im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses (Nutzungs- und Servicevertrag) Preisanpassungen vorzunehmen, soweit diese einer Veränderung der allgemein für Kunden der Verwenderin mit vergleichbaren Vertragsverhältnissen geltenden Listenpreise folgen und angemessen sind. Angemessen ist eine Preisanpassung, wenn sie nicht außer Verhältnis zur allgemeinen Preisentwicklung für vergleichbare Produkte steht. Dies wird vermutet, wenn sie sich im Rahmen der Veränderung des von dem Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Basisjahr 200) bewegt. Die Preisanpassung wird frühestens zwei Monate nach Zugang einer entsprechenden Erklärung beim Kunden wirksam. Bei Erhöhung des Preises über den Rahmen der Veränderung des Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Basisjahr 200) hinaus kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Erklärung mit Wirkung zum Eintritt der Preisänderung kündigen. 2. Bei einer Änderung der für ein Dauerschuldverhältnis geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Verwenderin, wird die jeweilige Neufassung frühestens zwei Monate nach Zugang einer entsprechenden Erklärung Vertragsinhalt, wenn die Verwenderin die Änderungen dem Kunden in Textformunter Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie unter Hinwies auf eine einmonatige Frist des Widerspruchs nach Zugang der entsprechenden Erklärung mitteilt und der Kunde nicht binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Erklärung widerspricht. Erfolgt ein Widerspruch, wird der Vertrag unverändert fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt. 3 Haftung der Verwenderin. Die Verwenderin haftet gegenüber dem Nutzer nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Pflichten des Vertrags durch die Verwenderin verletzt werden. Wesentlichen Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 2. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Verwenderin bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen. 3. Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung der Verwenderin - insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung - bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die Haftung der Verwenderin bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 4 Haftung des Kunden. Der Kunde garantiert, dass er hinsichtlich der von ihm auf Webseiten der Verwenderin veröffentlichen Materialien (Texte, Bilder, Grafiken etc.) für die jeweilige Nutzung uneingeschränkt verfügungsbefugt ist und insoweit die Inhalte frei von sämtlichen Rechten Dritter, unter Einschluss eventueller Persönlichkeitsrechte, sind. Insbesondere garantiert der Kunde alle für die Veröffentlichung, Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz-, Auswertungs- und GEMA-Rechte zu besitzen. 2. Der Kunde stellt die Verwenderin von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Ausübung der der Verwenderin durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte und Befugnisse hinsichtlich der von dem Kunden zur Verfügung gestellten Materialien erhoben werden. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, die der Verwenderin bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. Die Verwenderin wird den Kunden jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverteidigung informieren. Die Verwenderin darf bei solchen Auseinandersetzungen mit Dritten Vergleiche nur nach Rücksprache mit dem Kunden schließen. Andernfalls trägt die Verwenderin sämtliche Kosten der Auseinandersetzung selbst. 3. Der Kunde ist verpflichtet, die Verwenderin für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind. 4. Soweit der Kunde Meldungen über eine passwortgeschützte Webschnittstelle übermittelt, ist er für die Geheimhaltung des zugeteilten Usernamens und Passwortes (Zugangsdaten) verantwortlich. Er trägt die Verantwortung für einen Missbrauch der Zugangsdaten. 5 Geheimhaltung, Datenschutz. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner bekannt werdende Betriebsgeheimnisse einschließlich solcher Daten, die einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht des anderen Vertragspartners unterliegen, vertraulich zu behandeln. 2. Die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden werden elektronisch gespeichert. Die Verwenderin verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG), zu beachten. Weitere Informationen hierzu stellt die Verwenderin in einer gesonderten Datenschutzerklärung bereit. 6 Leistung und Fakturierung durch Dritte. Die Verwenderin ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch Dritte, insbesondere durch mit ihm verbundene Unternehmen, zu erbringen. 2. Die Verwenderin ist berechtigt, jegliche Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte, insbesondere mit an verbundene Unternehmen, abzutreten oder Dritte zur Geltendmachung im eigenen Namen zu ermächtigen. 3. Dem Kunden ist es untersagt, mit eigenen Forderungen gegenüber der Verwenderin aufzurechnen, soweit diese Forderungen nicht anerkannt oder nicht rechtskräftig festgestellt sind. 7 Sonstiges. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des 38 ZPO ist oder der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Firmensitz ins Ausland verlegt oder dieser nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand der Sitz der Verwenderin. 3. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, Karlsruhe. 4. Kündigung, Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung und Abmahnung bedürfen der Schriftform. 5. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Seite 5/7

6 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 6. Die Verwenderin erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen zwischen 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr. Die Verwenderin gewährleistet eine Erreichbarkeit Ihres Angebots von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server der Verwenderin aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Verwenderin liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. B. Besondere Bestimmungen - PresseBox Vertragsgegenstand. PresseBox ist ein Service sowie Produkt und Marke der Verwenderin. Geschäftsgegenstand des Services PresseBox ist in erster Linie die digitale Verbreitung und Archivierung von Pressemitteilungen (Meldungen) aus verschiedenen Technologie-Branchen (Basisdienst). 2. Darüber hinaus kann ein Kunde der PresseBox auch zusätzliche Dienste (Pakete) buchen, um deren Zusatzfunktionen mit den jeweils definierten Leistungen in Anspruch zu nehmen. 2 Übertragbarkeit/Fälligkeit. Erteilte Aufträge oder Bestellungen des Kunden sind nicht übertragbar und können nur vom intendierten Leistungsempfänger innerhalb des Auftragszeitraums genutzt werden. Der intendierte Leistungsempfänger ist der Nutzer bzw. das Unternehmen, der die Bestellung tätigt. Soll ein abweichender Leistungsempfänger bestimmt werden, so kann dies mit dem Auftrag entsprechend vermerkt werden. 2. Meldungen und Veröffentlichungen müssen sich inhaltlich auf den intendierten Leistungsempfänger beziehen und von diesem herausgegeben werden. Es ist unzulässig, Meldungen im eigenen Account für Dritte, bspw. andere Unternehmen oder Einrichtungen, einzustellen. 3. Geldforderungen des Kunden gegen die Verwenderin kann der Kunde an Dritte abtreten, soweit das jeweils zugrunde liegende Rechtsgeschäft für beide Teile ein Handelsgeschäft ist. 4. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. 5. Die Gebühren für die Inanspruchnahme der Leistungen der PresseBox werden unverzüglich nach Buchung für die gesamte Laufzeit fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt bei allen gebuchten Leistungen zu Beginn der vereinbarten (Mindest-)Laufzeit. Die Gebühren sind fällig binnen 7 Tagen nach Zugang der Rechnung. 3 Veröffentlichung von Pressemitteilungen. Die Pressemeldungen werden vom Kunden in digitalisierter Form bereitgestellt. Erfolgt die Bereitstellung nicht in digitalisierter Form, so kann die Verwenderin die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen nicht sicherstellen. 2. Meldungen, die über PresseBox veröffentlicht werden sollen, müssen einen aktuellen Inhalt haben und insoweit insbesondere einem aktuellen Informationsinteresse dienen. Aus diesem Grund werden von der Verwenderin keine Verteilungs- oder Verbreitungsfunktionen für Meldungen aktiviert, die beim Eingeben in das PresseBox-System älter als sieben Tage sind. Die Möglichkeit einer Archivierung älterer Meldungen im digitalen Pressearchiv und Pressefach bleibt davon unberührt. 3. Der Kunde stellt die Pressemeldungen im System von PresseBox ein und nimmt eine Kategorisierung vor. 4. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Veröffentlichung der Meldung auf einer der zahlreichen Partnerseiten der PresseBox zu veranlassen. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß den gewählten Versandoptionen, die der Kunde im Kundenbereich selbst festlegen kann. Zugleich mit der Veröffentlichung der Meldung in der PresseBox erfolgt sodann auch die Veröffentlichung der Meldung auf der jeweils vom Kunden ausgewählten Partnerseite der PresseBox. 5. Für den Inhalt der Meldungen (unter anderem Texte, Bilder, Grafiken und Links), die Nutzer über PresseBox zugänglich machen oder verbreiten, ist ausschließlich der jeweilige Nutzer verantwortlich. 6. Es ist verboten, Inhalte über PresseBox zugänglich zu machen oder zu verbreiten, wenn und soweit mit diesen gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird. 7. In folgenden weiteren Fällen kann bzw. darf eine Veröffentlichung von Meldungen auf PresseBox nicht erfolgen: - Meldungen, die den auf PresseBox eingerichteten Kategorien nicht zugeordnet werden können - Meldungen, die sich in Art oder Umfang nicht in einem sinnvollen Rahmen halten - Meldungen, die ausschließlich einen werbenden Inhalt haben, insbesondere solche, die nicht allgemeinen Mindestanforderungen an eine Pressemitteilung genügen. - Meldungen mit ausschließlich politischem Inhalt - Meldungen im eigenen Account, deren Inhalt für Dritte ist 8. Die Verwenderin ist berechtigt, Meldungen zu löschen und nicht zu archivieren, die gegen die Regelungen von B.3.6 und B.3.7 verstoßen. Darüber hinaus behält sich die Verwenderin folgende Rechte vor: - Meldungen strukturell zu verändern (z.b. Absätze einzufügen). - Kontaktdaten des Nutzers, die bereits im Pressefach des Nachrichtengebers hinterlegt sind, zu kürzen. (z.b.: Pressekontakte oder Firmenbeschreibungen). 9. Weiterhin ist die Verwenderin berechtigt in besonderen Einzelfällen Meldungen ohne Begründung gänzlich aus dem System zu entfernen, wenn dies unter Abwägung der Interessen des Kunden und der Verwenderin als notwendig erscheint. 4 Produktgruppe Ticket. Die Produktgruppe Ticket beschreibt Leistungspakete, über die der Kunde eine genau bestimmte Anzahl von Meldungen auf PresseBox veröffentlichen kann. (z.b. 3er Ticket, 0er Ticket,...) 2. Die Verträge der Produktgruppe Ticket haben eine Laufzeit von 2 Monaten und verlängern sich automatisch nach Laufzeitende zu gleichen Konditionen, sofern nicht 30 Tage vor Laufzeitende eine Kündigung erfolgt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Erklärung bei der Verwenderin. 3. Werden vor Laufzeitende nicht alle Tickets aufgebraucht, so verfallen diese und werden nicht in einen gegebenenfalls folgenden Leistungszeitraum übertragen. 4. Wird das zur Verfügung gestellte Ticketkontingent vor Laufzeitende aufgebraucht, tritt die Verlängerung bereits zum Zeitpunkt des Verbrauchs ein. Der Kunde erhält auch hier das gleiche Ticketprodukt zu denselben Konditionen bereitgestellt, sofern nicht bis 7 Tage nach Verbrauch des letzten Tickets eine Kündigung des Vertrags erfolgt. 5. Unter die Produktgruppe Ticket fallen auch Aktionsprodukte, die sich auf eine begrenzte Anzahl von Pressemitteilungen stützen und eine grundsätzliche Laufzeit von 2 Monaten aufweisen. 5 Produktgruppe Flat/Flatrate. Im Rahmen der Produktgruppe Flat hat der Kunde die Möglichkeit, in einem gewissen Zeitraum für eine unbegrenzte Anzahl von Meldungen über die PresseBox zu veröffentlichen. 2. Die Mindestlaufzeit der Verträge in dieser Produktgruppe beträgt im Regelfall 2 Monate, mindestens jedoch 3 Monate. Die konkrete Vertragslaufzeit wird seitens des Kunden bei der Buchung dieses Produkts festgelegt. 3. Die Verträge der Produktgruppe Flat verlängern sich automatisch nach Laufzeitende zu gleichen Konditionen um den jeweils vereinbarten Zeitraum, sofern nicht 30 Tage vor Laufzeitende eine Kündigung erfolgt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Erklärung bei der Verwenderin. 6 Produktgruppe Agenturen Flatrate.Diese Produktgruppe richtet sich an Werbeagenturen, die für Unternehmen und andere Auftraggeber die Beratung, Konzeption, Planung, Gestaltung und Realisierung von Werbe- und sonstigen Kommunikationsmaßnahmen übernehmen. 2. Im Rahmen der Produktgruppe Agenturen Flatrate hat die Agentur die Möglichkeit, in einem gewissen Zeitraum für jeweils einen Agentur-Kunden eine unbegrenzte Anzahl von Meldungen über die PresseBox zu veröffentlichen. Für jeden einzelnen Agentur-Kunden ist dabei eine separate Flatrate einzurichten. Seite 6/7

7 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 3. Die Mindestlaufzeit der Verträge in dieser Produktgruppe beträgt im Regelfall 2 Monate. Die konkrete Vertragslaufzeit wird seitens des Kunden bei der Buchung dieses Produkts festgelegt. 4. Die Verträge der Variante Agenturen Flatrate verlängern sich automatisch nach Laufzeitende zu gleichen Konditionen um den jeweils vereinbarten Zeitraum, sofern nicht 30 Tage vor Laufzeitende eine Kündigung erfolgt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Erklärung bei der Verwenderin. 6a Produktgruppe Agenturen Ticket. Diese Produktgruppe richtet sich an Werbeagenturen, die für Unternehmen und andere Auftraggeber die Beratung, Konzeption, Planung, Gestaltung und Realisierung von Werbe- und sonstigen Kommunikationsmaßnahmen übernehmen. 2. Die Produktgruppe Agenturen Ticket beschreibt Leistungspakete, über die Agenturen für ihre Agentur- Kunden eine genau bestimmte Anzahl von Meldungen auf PresseBox veröffentlichen kann. (z.b. 20er Ticket, 30er Ticket,...). Die Tickets aus diesem Leistungspaket sind für die verschiedenen Agentur-Kunden variabel einsetzbar. 3. Die Verträge der Produktgruppe Ticket haben eine Laufzeit von 2 Monaten und verlängern sich automatisch nach Laufzeitende zu gleichen Konditionen, sofern nicht 30 Tage vor Laufzeitende eine Kündigung erfolgt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Erklärung bei der Verwenderin. 4. Werden vor Laufzeitende nicht alle Tickets aufgebraucht, so verfallen diese und werden nicht in einen gegebenenfalls folgenden Leistungszeitraum übertragen. 5. Wird das zur Verfügung gestellte Ticketkontingent vor Laufzeitende aufgebraucht, tritt die Verlängerung bereits zum Zeitpunkt des Verbrauchs ein. Der Kunde erhält auch hier das gleiche Ticketprodukt zu denselben Konditionen bereitgestellt, sofern nicht bis 7 Tage nach Verbrauch des letzten Tickets eine Kündigung des Vertrags erfolgt. 7 Produktgruppe Medienbeobachtung Im Rahmen der Produktgruppe Medienbeobachtung wird dem Nutzer zur Eigeninformation eine Suchmaschine mit angeschlossener Ergebnisverarbeitungs- und Analysesoftware bereitgestellt. Die Suchmaschine ist darauf ausgerichtet, Artikel, Nachrichten, Meinungen und Kommentare zu bestimmten Themen oder Suchworten im Internet aufzufinden und auszuwerten.. Rechte und Pflichten.. Im Rahmen der Nutzung der Medienbeobachtung führt die Verwenderin nach Vorgaben oder im Sinne des Nutzers einzelne Suchabfragen oder regelmäßige Suchaufträge auf ihrem Suchindex aus..2. Der Suchindex beinhaltet dabei die von der Verwenderin dafür ausgesuchten und festgelegten Medien, wobei dem Nutzer die Möglichkeit eingeräumt werden kann, die Medienliste einzusehen. Um die Aktualität und Effektivität der Medienbeobachtung zu gewährleisten, behält sich die Verwenderin vor, den Inhalt ihres Medienprogramms jederzeit zu verändern oder zu ergänzen..3. Die Verwenderin ist in Einzelfällen berechtigt, konkrete Suchabfragen oder Suchaufträge abzulehnen, sofern diese aus technischen Gründen zu Problemen führen können. Änderungswünsche an Suchabfragen oder -aufträgen kann der Nutzer über die Software mit seinen Zugangsdaten selbst vornehmen oder dem Serviceteam der Verwenderin telefonisch oder per E- Mail mitteilen. Im letzteren Fall werden die Änderungen, sofern möglich, von der Verwenderin durchgeführt..4. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Trefferergebnisse im Rahmen der Medienbeobachtung von Dritten abhängig sind. Deswegen kann es sein, dass die Ergebnisse zu einer Suchabfrage nicht Vollständigkeit sind oder teilweise von der Ansicht des Nutzers abweichen..5. Da die Trefferergebnisse von Dritten stammen, haftet die Verwenderin insbesondere nicht für die Inhalte der Trefferergebnisse. Die Verwenderin macht sich Inhalte und Aussagen auch ausdrücklich nicht zu Eigen - auch dann nicht, wenn sich die Trefferergebnisse aus gestalterischen Gründen in das Gesamtbild des der Medienbeobachtung -Informationsangebots einpassen..6. Die im Rahmen der Medienbeobachtung übermittelten Suchabfragen oder Suchaufträge können auch per abonniert werden. Der Nutzer verpflichtet sich, bei Inanspruchnahme dieser Möglichkeit nur -Empfänger zu hinterlegen, deren explizites Einverständnis er zuvor eingeholt hat. 2. Urheberrechte 2.. Die Lieferung der Trefferergebnisse erfolgt vorbehaltlich aller Verwertungsrechte. Der Nutzer verpflichtet sich, Vervielfältigungen der von der Verwenderin gelieferten Trefferergebnisse (darunter Ausschnitte, Texte, Bilder etc.) nur zum persönlichen oder sonstigen eigenen Gebrauch (i.d.r. Archivierungs- und Dokumentationszwecken) im Rahmen des 53 UrhG anzufertigen. Sonstige Verwendungen sind ungeachtet des jeweiligen Trägermediums nur im gesetzlich zulässigen Rahmen oder aufgrund einer separaten Vereinbarung mit dem Urheber / Rechteinhaber zulässig Kommt es, infolge eines Verstoßes gegen die in Absatz 6 Abs. genannte Regelung zu einer Rechteverletzung Dritter, so stellt der Kunde die Verwenderin von allen resultierenden Ansprüchen Dritter frei. 3. Laufzeit / Verlängerung Die Mindestlaufzeit der Produkte Medienbeobachtung beträgt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, 2 Monate. Die Verträge der Produktgruppe Medienbeobachtung verlängern sich automatisch zu den vertraglich vereinbarten Konditionen um die jeweils zuletzt vereinbarte Vertragslaufzeit, sofern nicht 30 Tage vor Laufzeitende eine Kündigung erfolgt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Erklärung bei der Verwenderin. 4. Mitwirkung des Nutzers Dem Nutzer wird durch die Übermittlung der Zugangsdaten die Möglichkeit eingeräumt, die Lieferung der Trefferergebnisse selbst zu konfigurieren. Er befindet sich daher in der Mitwirkungspflicht, seine Konfiguration (z.b. für Suchabfragen oder Alerts) selbstständig vorzunehmen und regelmäßig zu überprüfen. Sollte der Nutzer feststellen, dass die übermittelten Trefferergebnisse nicht seinen Anforderungen entsprechen, so wird er die Mitarbeiter der Verwenderin umgehend um Unterstützung bitten. Die Parteien sind sich einig, dass eine falsche oder mangelhafte Konfiguration keinen Sach- oder Leistungsmangel begründet. 8 Weitere Leistungen und Service-Angebote Über die festgelegten Paketgruppen hinaus, bietet die Verwenderin weitere Leistungen und Service-Angebote wie zum Beispiel die Erstellung von Pressemeldungen an. Aufgrund der Individualität der jeweiligen Leistungsangebote und Aufträge werden deren Konditionen bzgl. Laufzeit und Zahlung jeweils gesondert vertraglich festgelegt. 9 Pressearbeit für die Firmen-Homepage. Die Verwenderin ermöglicht es den Kunden, über eine Schnittstelle der PresseBox die vom Kunden eingestellten Pressemitteilungen automatisch auf der eigenen Firmenwebseite bereitzustellen. Um dies zu ermöglichen erhält der Kunde von der Verwenderin ein geeignetes Programm (Quellcode). 2. Die Verwenderin überträgt an dem Programm ein einfaches Nutzungsrecht. Der Kunde ist berechtigt, den Quellcode im vertraglich erforderlichen Umfang zu nutzen. Im Falle der Einbindung hat der Nutzer den zur Verfügung gestellten Quellcode vollständig zu übernehmen. Abänderungen oder Kürzungen sind nicht gestattet. Anpassungen, z.b. für grafische Gestaltung, können über von der Verwenderin bereitgestellte Konfigurationstools vorgenommen werden, die ggf. dann einen veränderten Quellcode erzeugen. 3. Mit Buchung dieser Leistung verpflichtet sich der Nutzer bei Einbindung des Quellcodes auf seiner Webseite eine Verlinkung zur PresseBox zu setzen, um auf diese als Dienstanbieter hinzuweisen. Insbesondere darf der Kunde den entsprechende Link nicht aus dem übermittelten Quellcode entfernen. 4. Hinsichtlich der Funktionalität dieser Services besteht eine Überprüfungspflicht seitens des Nutzers, insbesondere in Bezug auf die Kompatibilität mit dem vorhandenen technischen Inhaltsbestand der jeweiligen Webseite. Karlsruhe, Stand: Seite 7/7

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