Weiterbildendes Studienprogramm Deutsch als Fremd- und Zweitsprache Teilnahmebedingungen (Fassung vom )
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- Victor Kaufman
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1 Weiterbildendes Studienprogramm Deutsch als Fremd- und Zweitsprache Teilnahmebedingungen (Fassung vom ) 1 Allgemeine Teilnahmebedingungen Die Bedingungen zur Teilnahme am Weiterbildenden Studienprogramm Deutsch als Fremdund Zweitsprache (vorhandene Studienabschlüsse), seine obligatorischen und fakultativen Inhalte, die zu erbringenden Studienleistungen, die Fristen, die Betreuungsleistungen seitens der Universität Kassel bzw. des IWD, die Bewertung der Studienleistungen sowie Wiederholungsmöglichkeiten regeln die Paragraphen 1-7 der "Regularien zum weiterbildenden Studienprogramm Deutsch als Fremd- und Zweitsprache an der Universität Kassel in der Fassung vom Zulassung 2.1 Für das Weiterbildende Studienprogramm Deutsch als Fremd- und Zweitsprache müssen Interessenten sich mit den in den Regularien 2 genannten Unterlagen bewerben. Die Bewerbung ist an folgende Anschrift zu richten: IWD c/o Universität Kassel FB 02 Deutsch als Fremdsprache Kassel 2.2 Anmeldung und Anmeldebestätigung Eine Anmeldung kann erst erfolgen bzw. vom IWD bestätigt werden, wenn die in den Regularien 2 aufgeführten Unterlagen dem IWD bzw. dem Prüfungsausschuss vorgelegen haben und als ausreichend bewertet wurden. In diesem Falle erhält der Bewerber eine Anmeldebestätigung per Post oder sowie einen Überweisungsträger zur Zahlung der Kursgebühren oder eine Mitteilung über die Bankverbindung oder ein Lastschriftformular. 2.3 Eine Zulassung ist erst gültig, wenn ein Teilnehmer das gemäß den Richtlinien für die Angebote der Universität Kassel in der Weiterbildung vom 15. März 2004 vom Präsidium 1
2 festgesetzte Entgelt (Studienprogrammgebühren) auf das Konto des IWD eingezahlt hat. Näheres s. unter 5. Im Falle, dass Ratenzahlung vereinbart wurde, muss die erste Rate auf dem Konto des IWD verbucht worden sein. 3 Rücktritt und Kündigung 3.1 Im Präsenzstudium Meldet sich ein Teilnehmer des Präsenzstudiums unter Einhaltung der nachstehenden Abmeldefrist vor Beginn des Weiterbildenden Studienprogramms DaFZ ab, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro erhoben. Die Abmeldung muss spätestens bis zum eines Jahres erfolgen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden abzüglich der Bearbeitungsgebühr erstattet. Eine Kündigung ist jeweils zum Ende eines Studiensemesters mit einer Frist von 6 Wochen möglich. Bereits gezahlte Studienprogrammgebühren werden nicht erstattet. 3.2 Kombination Präsenz- und Fernstudium Wird eine Kombination von Fern- und Präsenzstudium gewählt und das Sommersemester als Präsenzsemester, muss eine Abmeldung für das Präsenzsemester bis zum eines Jahres erfolgen. Bei Wahl des Wintersemesters als Präsenzsemester muss eine Abmeldung bis zum eines Jahres erfolgen, außer es wird das Programm mit dem Präsenzsemester im Wintersemester begonnen. In diesem Fall gelten die in 3.1 genannte Frist und Bedingungen. Die Abmeldung muss außerdem eine Mitteilung darüber enthalten, ob die Teilnahme im Weiterbildenden Studienprogramm DaFZ insgesamt gekündigt wird oder ob das Programm als Fernstudium fortgesetzt werden soll. Bereits gezahlte Studienprogrammgebühren werden nicht erstattet. 3.2 Im Fernstudium Gemäß 5 FernUsG: Der Teilnehmer kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angaben von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigen Gründen zu kündigen, bleibt unberührt. Bereits gezahlte Studienprogrammgebühren werden nicht erstattet. 3.4 Als Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung gilt der Zeitpunkt des Eingangs beim IWD, c/o Universität Kassel, FB 02 Deutsch als Fremdsprache, D Kassel. Es wird empfohlen, die Kündigungserklärung als Einschreiben zu versenden. 2
3 3.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. 4 Studiendauer und Fristen Es gelten die in den Regularien unter 5 genannten Fristen. 5 Besondere Regelungen für das Weiterbildende Studienprogramm DAFZ im Fernstudium 5.1 Nutzung von Teilnehmerinhalten Der Teilnehmer erstellt während seines gesamten Fernstudiums Inhalte, die er entweder mit der vom IWD bereit gestellten Software anfertigt oder die er über die Onlineplattform hochlädt. Der Teilnehmer stimmt zu, dass das IWD alle diese Inhalte dauerhaft und unentgeltlich nutzen darf, auch nach Abschluss seines Fernstudiums. 5.2 Die Bearbeitung jeder Fernstudieneinheit schließt mit einem Test (Einsendeaufgaben) ab. Die Testbestellung erfolgt telefonisch, per Post oder per oder über ein Einloggen auf der Testplattform, für die Teilnehmer einen Zugang erhalten. Es ist allen Teilnehmern untersagt, Dritten den Zugang zur Testplattform zu ermöglichen. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird Strafanzeige erstattet. Dateien, die außerhalb der Plattform als Mail-Attachment oder als Ausdruck per Post an das IWD gesendet werden, gehen nicht in die Bewertung des Tests ein es sei denn, zwischen dem Teilnehmer und dem IWD wurde dazu etwas vereinbart. 5.3 Fristen und Testbearbeitungszeiten Zu den Fristen für Studienleistungen im Fernstudium s. Regularien Kopierverbot Für alle Bestandteile der Tests besteht ein Kopierverbot. Die Aufgaben der Tests dürfen weder von Hand abgeschrieben, noch auf fotomechanischem Wege vervielfältigt (Fotokopie, Fotografie, Mikrokopie), noch auf irgendeinem Medium gespeichert oder in elektronische Systeme eingespeichert werden. Die Aufgaben dürfen auch nicht wortwörtlich oder sinngemäß in der Kommunikation mit anderen Teilnehmern Ausnahme offizielle Lernpartner zitiert werden, dies gilt insbesondere für Beiträge und den Austausch in Foren. 5.5 Korrekturzeit und Testergebnis Die Bewertung der Tests erfolgt in einer angemessenen Frist, die sechs Wochen nicht überschreiten soll. Der Teilnehmer erhält ein kommentiertes Testergebnis entweder per Post o- 3
4 der per . Das kommentierte Testergebnis enthält die erreichte Punktzahl sowie die Bewertung. 5.6 Zweitkorrektur, Testbeschwerde und Wiederholung der Studienleistungen Es gelten die Regularien 7. 6 Zahlungsbedingungen 6.1 Mit der Anmeldebestätigung werden dem Teilnehmer Beginn, Programmdauer und die Höhe der Gebühren mitgeteilt. 6.2 Die Gebühren betragen 1.800,00 Euro. Der Betrag kann vor Beginn des Programms insgesamt oder nach Vereinbarung in sechs Raten bezahlt werden. Die Zahlung erfolgt nach Aufforderung auf folgendes Konto: Institut zur Weiterbildung in Deutsch als Fremdsprache an der Universität Kassel Kasseler Sparkasse Kontonummer BLZ IBAN DE SWIFT-BIC: HELADEF1KAS 6.3 Ratenzahlungen sind nach Absprache möglich. Bei der Vereinbarung von Ratenzahlung nehmen Teilnehmer am automatischen Lastschriftverfahren teil. Es muss dem IWD dazu eine Einzugsermächtigung des Teilnehmers vorliegen. Teilnehmer des Studienprogramms mit Wohnsitz im Ausland sind von der Ratenzahlung ausgeschlossen, sofern sie nicht ein Konto bei einer Bank in Deutschland oder im SEPA-Raum führen oder ein Kontoinhaber in Deutschland die Einzugsermächtigung für die Studienprogrammgebühren erteilt. Die erste Rate wird bei Beginn des Studienprogramms eingezogen. Sollten die Ratenzahlungen seitens des Teilnehmers nicht erfolgen, kann das Studienprogramm nicht fortgesetzt werden. Die Raten werden wie folgt festgesetzt und in zweimonatlichem Abstand abgebucht: 1. Rate 300,00 Euro 4. Rate 300,00 Euro 2. Rate 300,00 Euro 5. Rate 300,00 Euro 3. Rate 300,00 Euro 6. Rate 300,00 Euro 4
5 7 Zusätzliche Gebühren Wird eine Verlängerung der festgelegten Kursfrist gewünscht, weil der Kurs aufgrund mehrerer fehlender Studienleistungen nicht bis zu der laut Regularien geltenden Gesamtfrist abgeschlossen werden kann, behält sich das IWD vor, über die gemäß 5.2 fälligen Kursgebühren hinaus weitere Gebühren zu erheben. 8 Haftung der Universität Kassel und des IWD 8.1 Die Universität Kassel bzw. das IWD haftet nicht für den Ausfall ihrer/seiner Leistungen durch höhere Gewalt oder aus sonstigen von ihr/ihm nicht zu vertretenden Gründen. 8.2 Die Haftung der Universität und des IWD für von ihr/ihm oder ihren/seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden bleiben hiervon unberührt. 8.3 Kann ein Teilnehmer aus in seiner Person liegenden Gründen (z. B. Krankheit, dienstliche oder persönliche Verpflichtungen) an dem Studienprogramm ganz oder teilweise nicht teilnehmen, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren oder Teilnahme an einem Studienprogramm zu einem anderen Zeitpunkt. 8.4 Das Recht zum Rücktritt gemäß Ziffer 3 der Teilnahmebedingungen bleibt hiervon unberührt. 9 Datenspeicherung Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Studien- und Prüfungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen zu fachbezogenen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen einverstanden. 10 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand 10.1 Auf den Vertrag ist deutsches Recht anwendbar Als Gerichtsort wird das zuständige Gericht in Kassel vereinbart. Kassel, den
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