VERLADEEMPFEHLUNG ZUR LADUNGSSICHERUNG. Stand 2017

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1 VERLADEEMPFEHLUNG ZUR LADUNGSSICHERUNG Stand 2017

2 1 Prüfauftrag VERLADEEMPFEHLUNG VORWORT Diese Verladeempfehlung zur Ladungssicherung ist in einer Kooperation der Heidelberger Kalksandstein GmbH mit dem TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG Fachgruppe Ladungssicherung entstanden. Als Grundlage dieses Dokuments gelten die allgemein gültigen Richtlinien und die Auswertungen durchgeführter Fahrversuche. Bei Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen ist die Ladungssicherung gemäß VDI 2700 (2004) bzw. DIN EN (2004) erfüllt. Prüfsberichtsnummer: PB5 V1 12 LEGENDE DER ABKÜRZUNGEN RHM = Rutschhemmende Materialien (Anti-Rutsch-Matten) LC = Lashing Capacity - zulässige Zurrkraft STF = Standard Tension Force - normale Vorspannkraft PRÜFAUFTRAG Verladeempfehlung zur Ladungssicherung beim Transport von Kalksandstein in verschiedenen Verpackungen mit und ohne Paletten auf verschiedenen Transportfahrzeugen.

3 VERLADEEMPFEHLUNG 1 Prüfauftrag 3 INHALT 1 Inhaltsverzeichnis 2 Gültigkeitsbereich 4 3 Grundlagen 5 4 Verladung und Ladungssicherung 6 5 Allgemeine Anforderungen 7 6 Ausstattung Fahrzeug Fahrzeugaufbau ohne Mindestfestigkeitsangaben der Stirnwand Fahrzeugaufbau Code L Fahrzeugaufbau Code L Sattelauflieger mit verschiebbaren Bordwänden Fahrzeugaufbau Code XL Sattelauflieger Fahrzeugaufbau Code XL Sattelauflieger mit verschiebbaren Bordwänden Fahrzeugaufbau Code XL Motorwagen und Anhänger Wechselbrücke Kofferaufbauten Code XL und Schubbodenfahrzeuge Code XL 16 7 Achslasten 17 8 Verwenden von Zurrgurten 18 9 Transportgüter und Ladungssicherungsmethoden Ladungssicherungsmittel / Ladungssicherungshilfsmittel Ladung auf den Paletten Antirutschmatten Zurrgurte Kantenschoner Klemmbretter Beispiele ausreichender Ladungssicherung Kalksandsteine mit Kalksandsteinpaletten Einreihig gestellt Kalksandsteine ohne Palette Kalksandsteine ohne oder mit Kalksandsteinpaletten Einreihig gestellt mit zwei oder mehr Ladungsreihen Einreihig gestellt mit 6 Ladungsreihen Zweireihig gestellt Dreireihig gestellt Nicht in Formschluss gestellt (keine Regelverladung) Allgemeine Sicherheitshinweise Schlussbescheinigung 37 1

4 4 2 Gültigkeitsbereich VERLADEEMPFEHLUNG 2 GÜLTIGKEITSBEREICH 2 Werke, für die die Verladeempfehlung Gültigkeit hat: Heidelberger Kalksandstein GmbH, Malscher Straße 17,76448 Durmersheim Kalksandsteinwerk Kavelstorf, Silder Moor 11, Kavelstorf Kalksandsteinwerk Demmin, Jarmener Chaussee 8, Demmin Kalksandsteinwerk Herzfelde, Rehfelder Weg, Herzfelde Kalksandsteinwerk Babenhausen, Am Hardtweg 8, Babenhausen Kalksandsteinwerk Dettelbach, Hans-Kleider-Straße 9, Dettelbach Kalksandsteinwerk Durmersheim, Malscher Straße 17, Durmersheim Kalksandsteinwerk Kronau, Am Gemeindewald, Kronau Kalksandsteinwerk Breisach-Niederrimsingen, Industriestraße 5, Breisach Kalksandsteinwerk Amberg, Schafhofer Weg 8, Ebermannsdorf Baustoffwerke Dresden GmbH & Co. KG, Radeburger Straße 30, Dresden die die Anforderungen der Prüfberichte PB1 (Prüfen von Achslasten bei Sattelzugmaschinen und Sattelaufliegern sowie Motorwagen (mit Kran) und Anhänger jeweils mit Kalksandstein beladen) PB2 (Grundlagenuntersuchungen zur Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen für den Transport von Kalksandstein in verschiedenen Verpackungen mit und ohne Paletten) PB3 (Ergänzung zum Prüfbericht PB2) PB4 (Dynamische Prüfungen zur Ladungssicherung und Festigkeit von Kalksandstein in verschiedenen Verpackungen mit und ohne Paletten nach DIN EN Anhang B) von TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG Fachgruppe Ladungssicherung erfüllen.

5 VERLADEEMPFEHLUNG 3 Grundlagen 5 3 GRUNDLAGEN Die gesetzlichen Anforderungen zur Ladungssicherung sind enthalten in Vorschriften der StVO und StVZO. Die Technische Regel zur Ausführung und Berechnung ist die VDI-Richtlinie 2700 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen ; insbesondere VDI 2700 November Die erforderlichen Ladungssicherungskräfte ergeben sich aus VDI 2700 Ziff zu: 0,8 x G in Fahrtrichtung 0,5 x G entgegen der Fahrtrichtung 0,5 x G quer zur Fahrtrichtung 0,7 x G quer zur Fahrtrichtung für nicht standfeste Güter Bild 1: Kräfte am Fahrzeugaufbau Zulässige Gesamtmasse zgm 2,0 t 2,0 t < zgm 3,5 t zgm > 3,5 t F G in Fahrtrichtung 0,9 G 0,8 G 0,8 G F G entgegen Fahrtrichtung 0,5 G 0,5 G 0,5 G F G in Querrichtung 0,7 G 0,6 G 0,5 G Dabei ist G die Gewichtskraft der jeweils zu sichernden Ladung. Nachfolgend sind alle Angaben zu Ziffern bezogen auf die VDI 2700.

6 6 4 Verladung und Ladungssicherung VERLADEEMPFEHLUNG 4 VERLADUNG UND LADUNGSSICHERUNG Die Ladung wird längsmittig auf die Ladefläche geladen; im Normalfall sind nachfolgende Ladezustände üblich: Die Ladeeinheiten stehen einreihig hintereinander, mittig auf der Ladefläche. Die Ladeeinheiten stehen zweireihig nebeneinander, verteilt auf die Ladeflächenbreite. Die Ladeeinheiten stehen dreireihig nebeneinander, verteilt auf die Ladeflächenbreite. Die Paletten bzw. die Ladegüter werden möglichst formschlüssig verladen. 4 Ist ein Formschluss nicht möglich, können ausfüllende Hilfsmittel verwendet werden. Hierzu zählen beispielsweise: - Leerpaletten - Staupolster - Holzbalken Alle Ladeeinheiten werden möglichst längsmittig zur Fahrzeugbreite verladen. Die Ladeeinheiten werden in nur einer Lage auf die verschiedenen Transportfahrzeuge gestellt. längsmittig formschlüssig einreihig zweireihig dreireihig Bild 2: Verladungsmöglichkeiten

7 VERLADEEMPFEHLUNG 5 Allgemeine Anforderungen 7 5 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN Fahrzeugaufbauten dürfen nicht beschädigt sein. Es sollen keine Aufbauteile wie Spriegelbretter, Dachversteifungen usw. fehlen. 5 Bild 3: Aufbau nicht beschädigt Bild 4: Keine Aufbauteile beschädigt Bild 5: Intakte Stirnwand Bild 6: Besenreine Ladefläche

8 8 6 Ausstattung Fahrzeug VERLADEEMPFEHLUNG 6 AUSSTATTUNG FAHRZEUG Folgende Ausstattungen sollten für die jeweiligen Aufbauten mindestens gegeben sein: Zurrösen geprüft nach DIN EN 12640, Festigkeit dan, Abstand von nicht mehr als 800 mm der Lochaußenrahmen Zurrgurte in ausreichender Anzahl S TF mindestens 500 dan zum Niederzurren Spriegelbrett am Fahrzeugboden aus Holz oder Aluminium oder Palettenanschlagleiste Spriegelbretter aus Holz oder Aluminium auf Ladungshöhe 6 Zurrgurte Spriegelbretter in Ladungshöhe Bild 7: Spriegelbretter und Gurte Antirutschmatten (RHM) µ > 0,6 mit Materialstärke 6 mm oder stärker (Aufbauten ohne Angaben der Stirnwandfestigkeit und Code L) Bild 8: Antirutschmatten Materialstärke mindestens 6 mm; µ > 0,6

9 VERLADEEMPFEHLUNG 6 Ausstattung Fahrzeug Fahrzeugaufbau ohne Mindestfestigkeitsangaben der Stirnwand Hierzu zählen auch alle Fahrzeuge unter 3,5 t sowie Anhänger für diese Kleinfahrzeuge! Die Stirnwandkraft ist durch eine zusätzliche Direktzurrung (Fahrzeuglängsrichtung ca. in der Hälfte der Ladelänge; siehe Bild 9) abzusichern. Direktzurrung mit Europalette und Zurrgurt Stirnwand keine Festigkeitsangabe 6 Direktzurrung/ Kopflashing Bild 9: Kopflashing Oder Alle Ladegüter sind auf RHM µ > 0,6 mit Materialstärke 6 mm oder stärker zu stellen und mit einem Zurrgurt mit mindestens S TF 500 dan niederzuzurren. (siehe Bild 8: Antirutschmatten)

10 10 6 Ausstattung Fahrzeug VERLADEEMPFEHLUNG 6.2 Fahrzeugaufbau Code L Stirnwandfestigkeit mindestens dan (DIN EN 12642, Code L) Heckportalfestigkeit dan (DIN EN 12642, Code L) Die Stirnwandkraft ist durch eine zusätzliche Direktzurrung (Fahrzeuglängsrichtung ca. in der Hälfte der Ladelänge; siehe Bild 9) abzusichern. Direktzurrung mit Europalette und Zurrgurt Alle Ladegüter sind auf RHM µ > 0,6 mit Materialstärke 6 mm oder stärker zu stellen und mit einem Zurrgurt mit mindestens S TF 500 dan niederzuzurren. 6 Stirnwand dan Bild 10: Beispiel Aufbau Code L Heckportal dan

11 VERLADEEMPFEHLUNG 6 Ausstattung Fahrzeug Fahrzeugaufbau Code L Sattelauflieger mit verschiebbaren Bordwänden Stirnwandfestigkeit mindestens dan (DIN EN 12642, Code L) Heckportalfestigkeit dan (DIN EN 12642, Code L) Stirnwand dan Heckportal dan 6 Bild 11: Sattelauflieger mit verschiebbaren Bordwänden Die Stirnwandkraft ist durch eine zusätzliche Direktzurrung (Fahrzeuglängsrichtung ca. in der Hälfte der Ladelänge) abzusichern (siehe Abschnitt 6.1). Direktzurrung mit Europalette und Zurrgurt Alle Ladegüter sind auf RHM µ > 0,6 mit Materialstärke 6 mm oder stärker zu stellen und mit einem Zurrgurt mit mindestens S TF 500 dan niederzuzurren. Bemerkung: Sind Aufbauten mit verstellbaren Seiten-/ Bordwänden nicht auf ihre Festigkeiten und Steifigkeit geprüft, so fällt dieser Fahrzeugaufbau unter die Kategorie Code L, und demnach greifen die hierfür geltenden Verladeempfehlungen bezüglich der Ladungssicherung.

12 12 6 Ausstattung Fahrzeug VERLADEEMPFEHLUNG 6.4 Fahrzeugaufbau Code XL Sattelauflieger Stirnwandfestigkeit dan oder 0,8 g (DIN EN 12642, Code XL) Seitenwandfestigkeit dan oder 0,5 g (DIN EN 12642, Code XL) Heckportalfestigkeit dan oder 0,5 g (DIN EN 12642, Code XL) Stirnwand dan oder 0,8 g Heckportal dan oder 0,5 g 6 Seitenwand dan oder 0,5 g Bild 12: Aufbau Sattelauflieger Code XL

13 VERLADEEMPFEHLUNG 6 Ausstattung Fahrzeug Fahrzeugaufbau Code XL Sattelauflieger mit verschiebbaren Bordwänden Stirnwandfestigkeit dan oder 0,8 g (DIN EN 12642, Code XL) Seitenwandfestigkeit dan oder 0,5 g (DIN EN 12642, Code XL) Heckportalfestigkeit dan oder 0,5 g (DIN EN 12642, Code XL) Stirnwand dan oder 0,8 g Heckportal dan oder 0,5 g 6 Bild 13: Sattelauflieger mit verschiebbaren Bordwänden Seitenwand dan oder 0,5 g Besonderheit: Bei formschlüssiger Verladung (in Fahrtrichtung, quer zur Fahrtrichtung, entgegen der Fahrtrichtung und untereinander) braucht die Ladung nicht über Zurrgurte gesichert werden. Die Ladungsvoraussetzungen im Zertifikat sind einzuhalten und eine Prüfbescheinigung (Zertifikat) der Wandfestigkeit muss vorliegen.

14 14 6 Ausstattung Fahrzeug VERLADEEMPFEHLUNG 6.6 Fahrzeugaufbau Code XL Motorwagen und Anhänger Stirnwandfestigkeit 0,5 x Nutzlast oder 0,8 G (DIN EN 12642, Code XL) Seitenwandfestigkeit 0,4 x Nutzlast oder 0,5 G(DIN EN 12642, Code XL) Heckportalfestigkeit 0,3 x Nutzlast oder 0,5 G (DIN EN 12642, Code XL) Heckportal 0,3 x Nutzlast 6 Bild 14: Motorwagen und Anhänger Seitenwände 0,4 x Nutzlast Stirnwand 0,5 x Nutzlast

15 VERLADEEMPFEHLUNG 6 Ausstattung Fahrzeug Wechselbrücke Stirnwandfestigkeit 40 % der Nutzlast (DIN EN 283) Seitenwandfestigkeit 30 % der Nutzlast (DIN EN 283) Heckportalfestigkeit 40 % der Nutzlast (DIN EN 283) Stirnwandfestigkeit 40% der Nutzlast Heckportalfestigkeit 40 % der Nutzlast 6 Bild 15: Wechselbrücke Seitenwandfestigkeit 30% der Nutzlast

16 16 6 Ausstattung Fahrzeug VERLADEEMPFEHLUNG 6.8 Kofferaufbauten Code XL und Schubbodenfahrzeuge Code XL Stirnwandfestigkeit dan oder 0,8 g (DIN EN 12642, Code XL) Seitenwandfestigkeit dan oder 0,5 g (DIN EN 12642, Code XL) Heckportalfestigkeit dan oder 0,5 g (DIN EN 12642, Code XL) Stirnwand dan oder 0,8 g Heckportal dan oder 0,5 g 6 Seitenwand dan oder 0,5 g Bild 16: Kofferaufbau Code XL

17 VERLADEEMPFEHLUNG 7 Achslasten 17 7 ACHSLASTEN Der Fahrer eines Lkw hat u.a. zu beachten, dass das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs und keine zulässigen Achslasten überschritten werden. Ebenso dürfen die erforderlichen Mindestachslasten nicht unterschritten werden. Vor der Beladung der Transportfahrzeuge sollte eine Absprache zwischen Fahrer und Verlader erfolgen, ob das Transportfahrzeug die erforderliche Ladungsmasse transportieren kann, um das Gesamtgewicht nicht zu überschreiten. Ebenfalls sollte in der Absprache zwischen Verlader und Fahrer geklärt werden, wie die Ladungsmasse auf dem Transportfahrzeug zu verteilen ist, um die Achslasten des Transportfahrzeuges nicht zu überschreiten, bzw. dass die erforderlichen Achslasten nicht unterschritten werden. 7 Bild 17: Ausgeladener Motorwagen und Anhänger

18 18 8 Verwenden von Zurrgurten VERLADEEMPFEHLUNG 8 VERWENDEN VON ZURRGURTEN Die Zurrhaken der Zurrgurte müssen so in die Zurrpunkte oder Lochaußenrahmen eingehängt werden, dass die auf den Gurt wirkende Kraft auf den Hakengrund übergeben wird. 8 Bild 18: Zurrgurt in Zurrpunkt eingehängt Bild 19: Zurrgurt in Lochaußenrahmen eingehängt

19 VERLADEEMPFEHLUNG 8 Verwenden von Zurrgurten 19 Zurrgurte nicht mehr verwenden bei: Seitlichen Einschnitten von mehr als 10 % der Gurtbreite (siehe Bild 20) Beschädigung der Hauptnaht (siehe Bild 21) Verformung durch Wärmeeinfluss (siehe Bild 22) Schäden durch Einwirkung aggressiver Stoffe oder Scheuerstellen Achtung! Etikett muss lesbar vorhanden sein (siehe Bild 23) Bild 20: Seitlicher Einschnitt von mehr als 10 % der Gurtbreite Bild 21: Beschädigung der Hauptnaht 8 Bild 22: Verformung durch Wärmeeinfluss Bild 23: Etikett auf dem Zurrgurt, (muss vorhanden sein)

20 20 9 Transportgüter und Ladungssicherungsmethoden VERLADEEMPFEHLUNG 9 TRANSPORTGÜTER UND LADUNGSSICHERUNGSMETHODEN Die nachfolgende Auflistung beinhaltet alle untersuchten Transportgüter mit ihren Hauptmerkmalen. Die Ladung besteht aus: Heidelberger Kalksandsteinpaletten Die Holzpaletten werden neu und gebraucht eingesetzt. Die Ladung wird in einer Lage auf die verschiedenen Transportfahrzeuge gestellt. Beschreibung typischer Ladeeinheiten: Die Ladung Kalksandstein in verschiedenen Verpackungen wird teilweise mit Stretchfolie verbunden. Die Stretchfolie / Schrumpfhaube ist nur als Wetterschutzfolie ausgelegt. Die Kalksandsteine werden im Verbundsystem auf die Paletten gestapelt. Teilweise sind die Kalksandsteine mit Metallbändern und / oder PET-Bändern in verschiedenen Formen umreift. Bei den Heidelberger Kalksandsteinpaletten werden die Paletten leicht überpackt bzw. soweit möglich die Kalksandsteine bündig gepackt. 9 Die Abmessungen der Paletten betragen: Heidelberger Kalksandsteinpaletten Die Maße der Kalksandsteinpaletten sind den Kalksandsteinen angepasst, um Überstände zu vermeiden, sodass in alle Richtungen Formschluss erreicht werden kann. Die Palettengrößen unterscheiden sich vor allem in der Breite.

21 VERLADEEMPFEHLUNG 10 Transportgüter und Ladungssicherungsmethoden LADUNGSSICHERUNGSMITTEL / LADUNGSSICHERUNGSHILFSMITTEL Mindestens folgende Ladungssicherungsmittel / Ladungssicherungshilfsmittel sollten zur Ladungssicherung der Ladung eingesetzt werden: Besenreine trockene Ladefläche (in jedem Fall von Eis und Schnee zu reinigen) Zurrgurte für Niederzurrung S TF 500 dan Kantenschoner (groß - im Regelfall) Zurrpunkte mit mind dan Zurrösenfestigkeit (DIN EN 12640) oder Lochaußenrahmen Falls keine fest installierten Seitenwände vorhanden sind, dann: Spriegelbretter aus Holz oder Aluminium am Fahrzeugboden oder an der Palettenanschlagleiste Spriegelbretter aus Holz oder Aluminium auf Ladungshöhe 10 Bild 24: Korrekter Einsatz von Ladungssicherungsmitteln

22 22 10 Ladungssicherungsmittel / Ladungssicherungshilfsmittel VERLADEEMPFEHLUNG Holzbalkenlänge ca m, Höhe mindestens 5 cm höher als die Kalksandsteinpaletten. Die untere Reihe der Kalksandsteine auf der Palette muss ca. 5 cm formschlüssig an den Holzbalken anliegen. Sind mehrere Holzbalken aufeinander gelegt, sollen diese mit mindestens 6 Nägeln vernagelt sein. Fahrtrichtung zusätzlich vernagelt min. 5 cm höher Bild 25: vernagelte Holzbalken zur Bildung des Formschlusses 10 Folgende Ladungssicherungsmittel / Ladungssicherungshilfsmittel können zur Ladungssicherung der Ladung eingesetzt werden: Zurrgurte zur Direktzurrung LC dan Leerpaletten Sperrbalken / Klemmbretter

23 VERLADEEMPFEHLUNG 10 Ladungssicherungsmittel / Ladungssicherungshilfsmittel Ladung auf den Paletten Bei losen, verrutschten oder gerissenen Metall-Bändern / PET-Bändern sind diese vor der Beladung zu ersetzen. Bild 26a und Bild 26b: Metall-Band / PET-Bänder fest bzw. lose Bild 27: Ladeeinheiten formschlüssig gestellt oder 10 Bild 28: Paletten formschlüssig gestellt, bei Paletten unterpackt (mit Distanzbalken)

24 24 10 Ladungssicherungsmittel / Ladungssicherungshilfsmittel VERLADEEMPFEHLUNG 10.2 Antirutschmatten Zwischen Fahrzeugboden und den aufgestellten Ladegütern können sich Antirutschmatten (RHM) mit µ > 0,6 mit Materialstärke 6 mm oder stärker oder andere RHM mit mindestens gleichen Eigenschaften befinden. Wenn RHM verwendet werden: Die Ladeeinheiten dürfen Kontakt zum Fahrzeugboden haben. Die Anzahl der RHM richtet sich nach der Größe und Stärke der RHM. Die RHM können als RHM-Bahnen oder als RHM-Stücke verlegt werden. Die Verlegerichtung der RHM kann in Fahrzeuglängsrichtung oder quer zur Fahrzeuglängsrichtung ausgeführt werden. Materialstärke mindestens 6 mm; µ > 0,6 Bild 29: Ausgelegte Antirutschmatten 10.3 Zurrgurte 10 Die Ladeeinheiten sind über Zurrgurte mit mindestens S TF 500 dan zu sichern. Die Zurrgurte sind beim Anlegen nicht zu verdrehen. Bild 30a und Bild 30b: Angelegte Zurrgurte

25 VERLADEEMPFEHLUNG 10 Ladungssicherungsmittel / Ladungssicherungshilfsmittel Kantenschoner Für alle Produkte müssen Kantenschoner verwendet werden. Die Kantenschoner verbessern das Überspannungsverhältnis der Zurrgurte. Durch die Kantenschoner wird den Scheuerstellen entgegengewirkt und somit die Haltbarkeit der Zurrgurte verlängert (Verzögern der Ablegereife). Im Regelfall sollen nur Kantenschoner verwendet werden, deren Länge mindestens ¾ der Ladungslänge beträgt. Es dürfen keine Kalksandsteine ohne Kantenschoner verladen werden. Bild 31: Kantenschoner groß und klein 10.5 Klemmbretter Klemmbretter / Sperrbalken können zur Stabilisierung der Ladegüter vor und hinter der Ladung gesetzt werden. Zur Berechnung der Ladungssicherungskräfte können die Klemmbretter / Sperrbalken nur herangezogen werden, wenn der Festigkeitsnachweis der Klemmbretter / Sperrbalken bekannt ist. 10 Bild 32: Eingesetztes Klemmbrett

26 26 11 Beispiele ausreichender Ladungssicherung VERLADEEMPFEHLUNG 11 BEISPIELE AUSREICHENDER LADUNGSSICHERUNG 11.1 Kalksandsteine mit Kalksandsteinpaletten Zwischen Stirnwand und erster Ladung können Kanthölzer mit einer Länge von ca m gelegt werden. Dabei soll das oberste Kantholz formschlüssig an der untersten Kalksandsteinreihe auf der Palette, auf einer Höhe von ca. 5 cm, anliegen. Bild 33: Angelegte Kanthölzer an der Stirnwand Einreihig gestellt Es sind Kantenschoner mindestens über ca. ¾ der Ladungslänge zu verwenden. Je Ladungsreihe ist ein Zurrgurt S TF 500 dan zum Niederzurren einzusetzen. 11 Bild 34: Kalksandsteine mit Kantenschoner, mit einem Zurrgurt niedergezurrt

27 VERLADEEMPFEHLUNG 11 Beispiele ausreichender Ladungssicherung Kalksandsteine ohne Palette Einreihig gestellt Es sind Kantenschoner über mindestens ca. ¾ der Ladungslänge zu verwenden. Je Ladungsreihe ist ein Zurrgurt S TF 500 dan zum Niederzurren einzusetzen. Bild 35: Kalksandsteine mit Kantenschoner mittig gestellt, niedergezurrt 11

28 28 11 Beispiele ausreichender Ladungssicherung VERLADEEMPFEHLUNG 11.3 Kalksandsteine ohne oder mit Kalksandsteinpaletten Einreihig gestellt mit zwei oder mehr Ladungsreihen Kantenschoner über mindestens ca. ¾ der Ladungslänge für die erste Ladungsreihe und einen Zurrgurt S TF 500 dan zum Niederzurren. Kantenschoner über mindestens ca. ¾ der Ladungslänge für die zweite Ladungsreihe und einen Zurrgurt S TF 500 dan zum Niederzurren. Bei weiteren Ladungsreihen ist sinngemäß zu verfahren. Bild 36: Kalksandsteine einreihig gestellt Einreihig gestellt mit drei Ladungsreihen 11 Kantenschoner über mindestens ca. ¾ der Ladungslänge für die erste Ladungsreihe und ein Zurrgurt S TF 500 dan zum Niederzurren. Zweite Ladungsreihe muss mit den Kantenschonern vollständig überdeckt sein. (Kein Zurrgurt erforderlich). Kantenschoner über mindestens ca. ¾ der Ladungslänge für die dritte Ladungsreihe und ein Zurrgurt S TF 500 dan zum Niederzurren. Bei weiteren Ladungsreihen ist sinngemäß zu verfahren. Bild 37: Kalksandsteine mit Kantenschoner mittig gestellt und mit Zurrgurten niedergezurrt

29 VERLADEEMPFEHLUNG 11 Beispiele ausreichender Ladungssicherung Einreihig gestellt mit 6 Ladungsreihen Kantenschoner über mindestens ca. ¾ der Ladungslänge für die erste Ladungsreihe und einem Zurrgurt S TF 500 dan zum Niederzurren. Zweite Ladungsreihe muss mit den Kantenschonern vollständig überdeckt sein (kein Zurrgurt erforderlich). Dritte Ladungsreihe einen Kantenschoner über mindestens ¾ der Ladungslänge und einen Zurrgurt S TF 500 dan. Vierte Ladungsreihe einen Kantenschoner über mindestens ca. ¾ der Ladungslänge und ein Zurrgurt S TF 500 dan zum Niederzurren. Fünfte Ladungsreihe muss mit den Kantenschonern vollständig überdeckt sein (kein Zurrgurt erforderlich). Sechste Ladungsreihe einen Kantenschoner über mindestens ca. ¾ der Ladungslänge und ein Zurrgurt S TF 500 dan zum Niederzurren. Fahrtrichtung Bild 38: Einreihig gestellt mit 6 Ladungsreihen 11

30 30 11 Beispiele ausreichender Ladungssicherung VERLADEEMPFEHLUNG Zweireihig gestellt Es sind Kantenschoner über mindestens ca. ¾ der Ladungslänge zu verwenden. Je Ladungsreihe ist ein Zurrgurt S TF 500 dan zum Niederzurren einzusetzen. Bild 39: Kalksandsteine mit Kantenschoner mittig gestellt und mit einem Zurrgurt niedergezurrt 11

31 VERLADEEMPFEHLUNG 11 Beispiele ausreichender Ladungssicherung Dreireihig gestellt Kantenschoner über mindestens ca. ¾ der Ladungslänge sind zu verwenden. Je Ladungsreihe zwei Zurrgurte S TF 500 dan quer zur Fahrtrichtung zum Niederzurren. Bild 40: Dreireihig zwei Zurrgurte Fahrtrichtung 11 dreireihig Bild 41: Dreihreihig gestellt (2 Gurte pro Ladungsreihe)

32 32 11 Beispiele ausreichender Ladungssicherung VERLADEEMPFEHLUNG Nicht in Formschluss gestellt (keine Regelverladung) Einreihig oder zweireihig gestellt Diese Verladungsart wird teilweise bei einer Gabelstaplerentladung benötigt und darf nur bei einer Gabelstaplerentladung so geladen werden (Außnahmebeladung). Es sind Kantenschoner über ca. ¾ der Ladungslänge zu verwenden. Je Ladungsreihe ist ein Zurrgurt S TF 500 dan zum Niederzurren einzusetzen. Die Ladung muss längsmittig zum Fahrzeugaufbau gestellt werden. Nicht im Formschluss 11 RHM Bild 42: Nicht in Formschluss gestellte Ladung

33 VERLADEEMPFEHLUNG 12 Allgemeiner Sicherheitshinweis ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE Auf dem Betriebsgelände sind die allgemein gültigen Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Arbeitsschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschriften der BG), der StVO sowie die gesetzlichen Vorschriften zur Ladungssicherung einzuhalten. Die Fahrer sind regelmäßig über diese Bestimmungen zu unterweisen. Für Kalksandsteintransporte besteht Anmeldepflicht im Versand direkt an der Werkseinfahrt! Der Werkleiter und der Versand sind gegenüber den Fahrern und Speditions-Mitarbeitern weisungsbefugt im Sinne eines sicheren Arbeitsablaufes. 10 Beim Befahren des Betriebsgeländes mit Fahrzeugen ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Achten Sie besonders auf den Werksverkehr (Lkw, Gabelstapler, Radlader) und besonders auf Personen. Beachten Sie, dass hinter Steinpaketen und Maschinen jederzeit Fahrzeuge oder Mitarbeiter hervorkommen können. Es ist ein Sicherheitsabstand zu beweglichen Betriebsteilen (laufende Maschinen, Fahrzeugverkehr) einzuhalten. Fahrende oder abgestellte Fahrzeuge müssen rechtzeitig erkannt werden! Das Befahren des Werksgeländes ist auch am Tage nur mit eingeschaltetem Fahrtlicht gestattet. An Be- und Entladestellen bzw. an gesondert gekennzeichneten Stellen ist die Warnblinkanlage einzuschalten. Benutzen Sie die ausgewiesenen Fahr- und Fußwege, um sicher und auf kürzestem Weg zur Be- bzw. Entladestelle zu kommen. 12

34 34 12 Allgemeiner Sicherheitshinweis VERLADEEMPFEHLUNG Das Betreten oder der Aufenthalt ist nur an den für die Arbeitsaufgabe notwendigen Orten gestattet. Ein Aufenthalt im Produktionsbereich ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung eines Firmenangehörigen zulässig. Störungen der Betriebsabläufe sind unzulässig. Bitte bleiben Sie während des gesamten Be- und Entladevorgangs am Fahrzeug, um im Notfall den NOT AUS Schalter betätigen zu können. Achten Sie bei der Beladung auf eine vorschriftsmäßige Ladungssicherung sowie auf das zulässige Gesamtgewicht. Überladene Fahrzeuge und Fahrzeuge mit ungesicherter Ladung dürfen das Werksgelände nicht verlassen! Auf dem gesamten Werksgelände besteht grundsätzlich die Pflicht, Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille sowie eine Signalweste zu tragen. Außerdem besteht im gesamten Werk die Verpflichtung, Arbeitsschutzkleidung oder körperbedeckende, schützende Bekleidung zu tragen. Das heißt, lange Hosen und entsprechende Oberteile. In besonders gekennzeichneten Bereichen ist zusätzliche Schutzausrüstung zu tragen, z.b. Schutzhandschuhe oder Gehörschutz. Bei Nichteinhaltung der Tragepflicht werden Verwarnungen erteilt. Im Wiederholungsfall sehen wir uns gezwungen, ein zeitlich begrenztes Werksverbot auszusprechen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Sicherheitsbestimmungen behalten wir uns vor, das Werksverbot sofort auszusprechen. 12 Alle klappbaren und versenkbaren Geländer, Haltegriffe, Laufstege, Stand- und Arbeitsflächen sowie abnehmbare Absturzsicherungen für das Begehen der Arbeitsplätze auf Fahrzeugen sind bestimmungsgemäß zu verwenden. Sie sind vor der Weiterfahrt wieder in die ursprüngliche Position zu bringen.

35 VERLADEEMPFEHLUNG 12 Allgemeiner Sicherheitshinweis 35 Es ist nicht erlaubt, werkseigene Gabelstapler, Kräne oder sonstige Fahrzeuge sowie Anlagen und Maschinen ohne Erlaubnis des verantwortlichen Werkleiters / Meisters selbst zu bedienen. Beachten Sie Verbots-, Warn- und Hinweiszeichen. Auf dem Werksgelände gilt die StVO. Halten Sie Feuerwehrzufahrten, Fluchtwege und Notausgänge sowie Ausfahrten frei! In ausgewiesenen EX-Bereichen ist die Benutzung von ungeschützten Funkgeräten und Handys, sowie Feuer, Rauchen und offenes Licht verboten. Achten Sie auf Fluchtwege, Feuerlöscher, Telefone und andere Sicherheitseinrichtungen (Augenspülstation, Verbandskasten). Zusätzlich müssen die jeweiligen Vorschriften und Regeln wie z.b. Rauch-, Ess- und Trinkverbot beachtet werden. Es gilt striktes Alkohol- und Drogenverbot. Unbefugte, Kinder und Tiere dürfen grundsätzlich nicht auf das Werksgelände mitgenommen werden. Sorgen Sie für Ordnung am Arbeitsplatz und auf der Baustelle. Abfälle und Reststoffe sind fachgerecht, und getrennt in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Sollte es zu einem Unfall mit Personen und / oder Sachschäden kommen, ist umgehend der Werkleiter / Meister zu informieren, der alle weiteren Maßnahmen einleitet. 12

36 36 12 Allgemeiner Sicherheitshinweis VERLADEEMPFEHLUNG Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die Gefahrstoffverordnung und die entsprechenden Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie die Umweltschutzauflagen einzuhalten. Bei Arbeitsunfällen oder Schadensfällen mit umweltgefährdenden Stoffen ist unverzüglich der Werkleiter / Meister und/oder der Brandschutzbeauftragte zu benachrichtigen. Bei Arbeiten außerhalb von Gebäuden sind die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes zu beachten, d. h. es ist verboten, Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gegenstände auf den Freiflächen zu warten, zu reinigen oder mit Betriebsstoffen zu versorgen. Achten Sie auf Umweltschutzauflagen und Sicherheitsbestimmungen, wenn Sie mit Gefahrstoffen umgehen. Generell gilt, dass alle Unklarheiten vor Tätigkeitsbeginn eindeutig mit dem Werkleiter / Meister geklärt werden müssen. 12

37 VERLADEEMPFEHLUNG 13 Schlussbescheinigung SCHLUSSBESCHEINIGUNG Diese Verladeempfehlung darf nur vom Auftraggeber und nur in vollem Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Eine auszugsweise Vervielfältigung und Veröffentlichung der Verladeempfehlung ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Instituts zulässig. Diese Verladeempfehlung verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen der Bauteile sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Diese Verladeempfehlung Prüfsberichtsnummer: PB5 V1 12 umfasst die Seiten 1 bis 40. TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität Adlerstr. 7, Essen PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität Zertifiziert nach / certified to ISO 9001: ISO 14001:2004 SQS Registriernummer / registration number Geschäftsstelle Hannover Fachgruppe Ladungssicherung Hannover, Martin Keller mkeller@tuev-nord.de Telefon Fax

38 38 NOTIZEN

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40 Die Informationen in dieser Broschüre sind sorgfältig erhoben und geprüft worden. Dennoch kann keine Garantie für die Richtigkeit übernommen werden. Eine Haftung des Autors oder des Verlages ist ausgeschlossen. Prüfsberichtsnummer: PB5 V1 12 Heidelberger Kalksandstein GmbH Malscher Straße Durmersheim

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