Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Gesundheits- und Sozialmanagement Modul

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1 Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BG-ABW-P Datum Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen Ort, Datum Name in Druckbuchstaben und Unterschrift Aufsichtsführende(r) Ort, Datum Prüfungskandidat(in) Aufgabe Σ Note max. Punktzahl Bewertung Prüfer ggf. Gutachter 1 Prüfer (Name in Druckbuchstaben) ggf. Gutachter (Name in Druckbuchstaben) 1 Ggf. Gutachten im Rahmen eines Widerspruchverfahrens BG-ABW-P GmbH Seite 1

2 Mantelbogen Anmerkungen Prüfer: Anmerkungen Gutachter: Sonstige Anmerkungen: BG-ABW-P Hamburger Fern-Hochschule GmbH Seite 4

3 Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BG-ABW-P Datum Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtsführenden zur Verfügung gestellte Papier, und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtsführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei, und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen (kein Bleistift). Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Bei nummerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist. Die Klausur-Aufgaben können einbehalten werden. Dies bezieht sich nicht auf ausgeteilte Arbeitsblätter, auf denen Lösungen einzutragen sind. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Bearbeitungszeit: 90 Minuten Anzahl der Aufgaben: 5 Höchstpunktzahl: 100 Hilfsmittel: keine Aufgabe insg. max. Punktzahl Viel Erfolg! BG-ABW-P GmbH Seite 1 von 3

4 Klausuraufgaben Aufgabe 1: Einführung in das ökonomische Denken 18 Punkte Die angehenden Gesellschafter des Pflegedienstes Alsterblick Charlotte Kruse und Maximilian Winkler haben im Rahmen ihres Bachelorstudiums gelernt, dass sich die Betriebswirtschaftslehre in erster Linie mit dem wirtschaftlichen Handeln des Menschen beschäftigt. 1.1 Erklären Sie, woraus sich die Notwendigkeit des Wirtschaftens ableitet. 1.2 Formulieren Sie die beiden Auspägungsformen des ökonomischen Prinzips. 1.3 Erläutern Sie, was man in diesem Zusammenhang unter Opportunitätskosten versteht. Aufgabe 2: Einführung in die BWL I Charlotte Kruse und Maximilian Winkler haben sich zum Ziel gesetzt, den Pflegedienst Alsterblick zu gründen. Bei ihren Gründungsüberlegungen stehen sie u. a. vor der Aufgabe, die betrieblichen Produktionsfaktoren zu bestimmen und ihre Beschaffung zu planen. 2.1 Nennen Sie die betrieblichen Produktionsfaktoren und geben Sie für jeden Produktionsfaktor ein Beispiel aus dem Tätigkeitsbereich eines ambulanten Pflegedienstes. 2.2 Die menschliche Arbeit ist ein Potenzialfaktor. Erklären Sie, was das bedeutet, und nennen Sie die drei Bestimmungsfaktoren, von denen die Ergiebigkeit der Arbeit abhängt. 2.3 Charlotte Kruse weist zudem auf die Bedeutung der externen Produktionsfaktoren hin. Erklären Sie, was unter den externen Produktionsfaktoren zu verstehen ist und warum sie für einen Pflegedienst von besonderer Bedeutung sind. 2 8 Punkte Aufgabe 3: Einführung in die BWL II Des Weiteren machen Charlotte Kruse und Maximilian Winkler sich bei ihren Gründungsüberlegungen Gedanken über die finanzielle Ausgestaltung ihres Pflegedienstes. Sie wissen, dass die Liquidität für die Erhaltung ihres Pflegedienstes nicht nur in der Gründungsphase lebensnotwendig ist. 3.1 Erklären Sie, was man in diesem Zusammenhang unter absoluter Liquidität und relativer Liquidität versteht. 3.2 Bei ihren Überlegungen planen die beiden mit folgenden Werten: Vorräte an Pflegematerialien Euro 3.500,-- Forderungen Euro 9.500,-- Postbank Euro 2.000,-- Kasse Euro 500,-- Kurzfristige Verbindlichkeiten Euro ,-- Berechnen Sie jeweils die Liquidität ersten und dritten Grades. Formel und Lösungsweg sind anzugeben! 3.3 Interpretieren Sie Ihr Ergebnis: Ist nach einer ersten groben Einschätzung davon auszugehen, dass die Liquidität unter der Voraussetzung dieser Plandaten gesichert ist? Begründen Sie Ihre Einschätzung. 22 Punkte 8 Punkte 10 Punkte 4 Punkte BG-ABW-P GmbH Seite 2 von 3

5 Klausuraufgaben Aufgabe 4: Rechtsformen 1 Charlotte Kruse und Maximilian Winkler wissen, dass die Rechtsform den rechtlichen Rahmen eines Unternehmens darstellt. Sie haben außerdem davon gehört, dass sich privatrechtliche Gesellschaften in zwei wesentliche Gruppen unterteilen lassen, nämlich Personengesellschaften und Körperschaften. 4.1 Erläutern Sie den Unterschied zwischen dem personalistischen Prinzip (Personengesellschaften) und dem körperschaftlichen Prinzip (Körperschaften) anhand folgender Merkmale: 1. Bestand der Gesellschaft und Mitgliederzahl (), 2. Willensbildung (4 Punkte). 4.2 Eine Körperschaft braucht stets eine Satzung, die ihre Organisationsstruktur festlegt, und darüber hinaus mindestens zwei Organe. Geben Sie an, welche drei Elemente bei einer GmbH diesen Vorgaben entsprechen. 4.3 Die Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft haften für die Schulden der Gesellschaft unbeschränkt und unmittelbar. Erklären Sie, was mit diesen beiden Begriffen gemeint ist. 10 Punkte 3 Punkte Aufgabe 5: Organisation 15 Punkte Charlotte Kruse und Maximilian Winkler beschäftigen sich mit der Organisation ihres zukünftigen Pflegedienstes. 5.1 Beschreiben Sie drei Anforderungen, die bei der Stellenbildung zu beachten sind. 5.2 Erläutern Sie den beiden die Aufgabe der Ablauforganisation. BG-ABW-P GmbH Seite 3 von 3

6 Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BG-ABW-P Datum Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor, wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen als den in der Korrekturrichtlinie angegebenen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung des betreffenden Teilschrittes führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weitergerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren roten Schrift vor. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebende Bewertung tragen Sie bitte in den Klausur-Mantelbogen ein. Unterzeichnen Sie bitte Ihre Notenfestlegung auf dem Mantelbogen. Gemäß der Prüfungsordnung ist Ihrer Bewertung das folgende Notenschema zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punktzahl , , , , , , , , , ,5-0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum bei Ihrem Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich dem Prüfungsamt der Hochschule anzuzeigen (Tel. 040 / bzw. birgit.hupe@hamburgerfh.de). BG-ABW-P GmbH Seite 1 von 4

7 Korrekturrichtlinie Lösung 1 vgl. SB 1, S. 7 ff. 18 Punkte 1.1 Ausgangspunkt wirtschaftlichen Handelns ist die Knappheit. Dabei handelt es sich nicht um eine Knappheit im Sinne eines absoluten Mangels, sondern um eine relative Knappheit an Gütern gegenüber den menschlichen Bedürfnissen. Während die zur Bedürfnisbefriedigung nötigen Mittel nur begrenzt verfügbar sind, sind die Bedürfnisse tendenziell unbegrenzt. 1.2 Maximalprinzip: Es wird ein maximaler Nutzen mit einem gegebenen Mitteleinsatz angestrebt. Minimalprinzip: Es wird ein bestimmter Nutzen mit einem minimalen Mitteleinsatz angestrebt. Bewertung: je Prinzip 3 Punkte 1.3 Aus ökonomischer Sicht bedeutet eine Entscheidung und damit die Auswahl einer Alternative immer, dass auf andere Alternativen, die zuvor zur Auswahl standen, verzichtet wurde. Der ökonomisch Denkende macht sich bewusst, dass die Auswahl einer Alternative daher gleichzeitig Verzicht auf alle anderen Alternativen und deren Nutzen bedeutet. Dieser Verzicht wird mit dem Begriff der Opportunitätskosten (= costs of opportunity) beschrieben. Lösung 2 vgl. SB 2, S. 25 ff Die Produktionsfaktoren sind: Betriebsmittel (Bsp.: EDV; Einsatzfahrzeug, Einrichtungsgebäude) Werkstoffe (Bsp.: Pflegematerialien, Kopierpapier, Energie) objektbezogene bzw. ausführende Arbeit (Verwaltungsarbeit, Reinigungsarbeit) dispositive Arbeit (Leitung, Planung, Organisation) Bewertung: je Produktionsfaktor mit richtigem Beispiel 2 Punkte; max. 8 Punkte 2.2 Mit dem Begriff Potenzialfaktor wird erfasst, dass die menschliche Arbeitskraft nur einen Teil ihres Leistungspotenzials an den Betrieb abgibt und in ihrem Bestand während einer Periode erhalten bleibt. Die drei Bestimmungsfaktoren der Arbeitsleistung sind: Leistungsvermögen (Können und Wissen) Arbeitsgestaltung Leistungsbereitschaft (Wollen, Motivation) Bewertung: für die richtige Begriffserläuterung 3 Punkte je Bestimmungsfaktor 2 Punkte, max. 2.2 Bei den externen Produktionsfaktoren handelt es sich um Produktionsfaktoren, die nicht in das rechtliche Eigentum des Pflegedienstes eingehen, sondern dem Pflegedienst nur zur Nutzung überlassen sind, so dass über die Art der Faktornutzung nicht frei disponiert werden kann. Diese können vom Kunden bereitgestellte Objekte sein, um mit ihrer Hilfe die betrieblichen Leistungen erstellen zu können, oder Zusatzfaktoren, die der Pflegedienst entgeltlich oder unentgeltlich für seine Leistungserstellung in Anspruch nimmt. () Für einen Pflegedienst sind diese Faktoren von besonderer Bedeutung, da er auf die Mitwirkung und Kooperation der Kunden (Pflegebedürftige und Angehörige) angewiesen ist, um gute Leistungen zu erbringen. (3 Punkte) 8 Punkte BG-ABW-P GmbH Seite 2 von 4

8 Korrekturrichtlinie Lösung 3 vgl. SB 2, S. 45 ff. 22 Punkte 3.1 Die absolute Liquidität kennzeichnet die Eigenschaft von Vermögenswerten, entweder selbst als Zahlungsmittel verwendet zu werden oder unterschiedlich schnell und einfach in Zahlungsmittel umgewandelt werden zu können: Sie bildet somit lediglich die Liquidierbarkeit (Liquidierungsfähigkeit und Liquidationsdauer) von Vermögensgegenständen ab. Die relative Liquidität kennzeichnet die Zahlungsfähigkeit als Eigenschaft von Unternehmen: Sie trifft Aussagen darüber, inwieweit ein Unternehmen fähig ist, bestehenden Zahlungsverpflichtungen termin- und betragsgenau zu entsprechen. Bewertung: je Begriff 4 Punkte, max. 8 Punkte Punkte 10 Punkte (Bar-) Liquidität 1. Grades = Barbestand + Bankguthaben = Kurzfristige Verbindlichkeiten = 25 % (Umsatzbedingte) Liquidität 3. Grades = Gesamtes Umlaufvermögen = Kurzfristige Verbindlichkeiten = 155 % Bewertung: je Berechnung 5 Punkte, max. 10 Punkte 3.3 Ja, es ist als grobe Orientierung davon auszugehen, dass die Liquidität ausreichend ist, da die Liquidität 1. Grades mit 25 % über dem empfohlenen Richtwert von 20 % liegt und auch die Liquidität 3. Grades, wie empfohlen, mit 155 % deutlich höher als 100 % ist. 4 Punkte Lösung 4 vgl. SB 3, S. 12 f., 27 f., 33 ff Unterschiede zwischen personalistischem und körperschaftlichem Prinzip: 1. Bestand der Gesellschaft und Mitgliederzahl: Personengesellschaften werden von den Gesellschaftern selbst gebildet und sind eng mit ihnen verknüpft, so dass das Ausscheiden eines Gesellschafters durch Kündigung oder Tod grundsätzlich zum Erlöschen der Gesellschaft führt. Sie sind entsprechend auf eine geringe Personenzahl ausgelegt. (3 Punkte) Kapitalgesellschaften überdauern dagegen ihre Mitglieder, ihr Bestand hängt strukturell nicht von einer bestimmten Person ab. Sie können daher eine hohe Mitgliederzahl aufweisen. (3 Punkte) 2. Willensbildung: Die Willensbildung erfolgt bei Personengesellschaften in der Regel nach dem Einstimmigkeitsprinzip. (2 Punkte) Bei den Körperschaften erfolgt die Willensbildung grundsätzlich nach dem Mehrheitsprinzip. (2 Punkte) 10 Punkte BG-ABW-P GmbH Seite 3 von 4

9 Korrekturrichtlinie 4.2 Die drei entsprechenden Elemente einer GmbH sind: Gesellschaftervertrag (= Satzung), Gesellschafterversammlung (= Mitgliederversammlung), Geschäftsführung. Bewertung: je Nennung 1 Punkt, max. 3 Punkte 4.3 Unbeschränkte Haftung bedeutet, dass die Gesellschafter für die Schulden der Gesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen, also auch ihrem Privatvermögen haften. Unmittelbare Haftung bedeutet, dass der Gläubiger die Gesellschafter sofort in Anspruch nehmen kann, ohne sich erst auf die Gesellschaft verweisen lassen zu müssen. Bewertung: je Erklärung 3 Punkte, max. 3 Punkte Lösung 5 vgl. SB 4, S. 10 f., 31 f. 15 Punkte 5.1 Anforderungen bei der Stellenbildung: Alle Teilaufgaben, die einer bestimmten Stelle zugeordnet sind, müssen einen sinnvollen Zusammenhang aufweisen. Die Stelleninhaber dürfen mit den ihnen übertragenen Aufgaben nicht überfordert werden. Ebenso ist aber eine Unterforderung zu vermeiden, weil dadurch Fähigkeiten der Mitarbeiter ungenutzt blieben und weil sich dies tendenziell demotivierend auswirken würde. Trotz Arbeitsteilung muss die notwendige Flexibilität gewahrt bleiben, so dass bei extern begründeten quantitativen oder inhaltlichen Veränderungen der anfallenden Aufgaben oder beim Ausfall von Mitarbeitern der Betrieb zu Anpassungen in der Lage ist. Bei der Aufgabenverteilung müssen die Fähigkeiten der vorhandenen Mitarbeiter angemessen berücksichtigt werden. Zwar soll im Idealfall die Mitarbeiterauswahl optimal an den Anforderungen der Stelle orientiert sein. In der Praxis ist dies jedoch nicht immer möglich und bereits vorhandene Mitarbeiter lassen sich bei Veränderungen nicht nach Belieben austauschen. Bewertung: je Beschreibung 3 Punkte, max. 5.2 Die Ablauforganisation hat die Aufgabe, die einzelnen Aufgaben in eine sinnvolle Reihe zu bringen, so dass eine schnelle, zuverlässige und kostengünstige Erfüllung der Arbeitsprozesse gewährleistet ist. Dabei soll sie sicherstellen, dass die Erfüllung der betrieblichen Pläne und Teilpläne rational und ohne Reibungsverluste erfolgt. BG-ABW-P GmbH Seite 4 von 4

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