Rundschreiben /18 vom

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1 Geschäftsstelle Rundschreiben /18 vom Inhalt: 1. Mitteilungen 2. Internet- und -Adressen 3. Mitteilungen an Kreisfunktionäre 4. Leitfaden für die Mannschaftsführer 5. Automatische" Strafen auf Kreisebene (Auszug) 6. Auf- und Abstiegsregelung der Saison 2017/18 7. Spieltage und Schlüssel der Kreisliga und 3. Kreisklasse 8. Spieltage und Schlüssel der 1. Kreisklasse und 2. Spielklasse 9. Staffeleinteilung für die Saison 2017/ Rahmenterminplan der Saison 2017/ Mitteilung des Sportwartes 12. Meldung für den Dreierpokal der Saison 2017/ Meldebogen für die Kreisrangliste 14. Modalitäten der Kreisrangliste 2017/ Strafen, Mitteilungen und Entscheidungen der Staffelleitungen Vorab: Es ist eine neue Wettspielordnung verabschiedet worden, die erhebliche Änderungen zu ihrer Vorgängerin beinhaltet. Allen Verantwortlichen in den Vereinen insbesondere Vorsitzender / Abteilungsleiter, Sportwart, Vereinsadministratoren, Vereinszugangsberechtigte für click-tt (nur mit dem Recht Meldungen), Mannschaftsführer wird nahegelegt, sich intensiv mit dieser Neuausgabe zu beschäftigen. Wichtige Änderungen sind auch in Punkt 4 dieses Rundschreibens Leitfaden für die Mannschaftsführer aufgenommen worden. 1. Mitteilungen a) Anschriftenverzeichnis des Kreises Köln rrh. Jeder Verein hat als pdf-dokument ein Anschriftenverzeichnis des Kreises Köln rrh. erhalten. Die Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz, d. h. die automatisierte Verarbeitung in Form der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung dieser Daten ist ausschließlich im Rahmen der Kommunikation zwischen den Vereinen und der Vereine mit den Funktionären des Kreises zulässig. Eine anderweitige automatisierte Verarbeitung der Daten insbesondere zur gewerblichen Nutzung ist ausdrücklich untersagt.

2 b) Internetseite des Kreises Köln rrh. Der Kreis Köln rrh. möchte auf seiner Internetseite die Daten zu den Ansprechpartnern der Vereine des Kreises aktualisieren. Zu diesem Zweck bitten wir alle Vereine, dem Sportwart Gert Kleine den Namen und die -Adresse der Kontaktperson zur Veröffentlichung mitzuteilen. Selbstverständlich ist dies aus Gründen des Datenschutzes eine freiwillige Angelegenheit. c) Ausrichter von Veranstaltungen gesucht Für die nachstehenden Veranstaltungen sucht der Kreis Köln rrh. Ausrichter. Die Ausrichtung wird mit den genannten Geldbeträgen honoriert. 20. oder 21. Januar 2018: Kreisrangliste (Endrunde Damen) 40,00 EUR 16. Februar 2018: Dreierpokal (Endrunde) 2 x 40,00 EUR 28. April 2018: Kreisrangliste (Endrunde Herren) 2 x 40,00 EUR 5. und 6. Mai 2018: Auf- und Abstiegsspiele 150,00 EUR 2. Internet- und -Adressen Die Internet-Adresse des Kreises Köln rrh. lautet: Die -Adressen der Vorstands- und Ausschussmitglieder lauten: Dieter Jenn: jenn@tt-koeln.de Erika Gessner: gessner@tt-koeln.de Gertrud Hoffmann: hoffmann@tt-koeln.de Gert Kleine: kleine@tt-koeln.de Erhard Sengpiel: sengpiel@tt-koeln.de Frank Stahlknecht stahlknecht@tt-koeln.de Norbert Hempp: hempp@tt-koeln.de Im Rahmen des -Verkehrs mit den Vorstands- und Ausschussmitgliedern des Kreises Köln rrh. sind ausschließlich die o. g. -Adressen zu verwenden. s, die an andere - Adressen der Vorstands- und Ausschussmitglieder geschickt werden, gelten als nicht eingegangen und werden nicht beantwortet. 3. Mitteilungen an Kreisfunktionäre Zu bestimmten Mitteilungen an Kreisfunktionäre sind nur bestimmte Personen eines Vereins bzw. einer Abteilung berechtigt. Nähere Einzelheiten hierzu sind in F der WO geregelt. Erfolgen solche Mitteilungen durch andere Personen, werden diese Mitteilungen ignoriert. 4. Leitfaden für die Mannschaftsführer Allen Vereinen wird nahegelegt, den nachfolgend zusammengestellten Leitfaden für die Mannschaftsführer zu vervielfältigen und an alle Mannschaftsführer zu verteilen. 1. Gespielt wird nach den Regeln der ITTF und der Wettspielordnung des DTTB mit zusätzlichen Anordnungen des WTTV. Die Satzung des WTTV mit allen Anlagen ist verbindlich. 2. Die (Vor- und Nach-)Verlegung von Meisterschaftsspielen durch die Vereine muss einvernehmlich erfolgen und hat zwingend über click-tt zu erfolgen. Spielvorverlegungen sind nur mit Zustimmung des zuständigen Staffelleiters möglich. Im Übrigen gilt insbesondere G der WO. Spielnachverlegungen sind nur möglich, sofern der Staffelleiter spätestens 1 Tag vor dem ursprünglichen Austragungsdatum hierüber unter Angabe des neuen Austragungstermins informiert wird (WO G 6.2.7). Das nachverlegte Meisterschaftsspiel muss bis zum letzten Spieltag einer Halbserie ausgetragen worden sein. Wird das Heimrecht getauscht

3 oder auf das Heimrecht verzichtet, ist dies im Rahmen der Spielverlegung anzugeben, da in diesem Zusammenhang eine Änderung in click-tt erforderlich ist. Geben Sie den Spielbericht bitte erst dann in click-tt ein, wenn die o. g. Änderung erfolgt ist. 3. Wird in der Hinrunde entgegen dem Ansetzungsplan ein Meisterschaftsspiel beim Gast ausgetragen, teilen Sie Ihrem Staffelleiter bitte mit, ob es sich um einen Heimrechttausch oder um einen Heimrechtverzicht handelt. 4. Eine Änderung der Austragungsstätte hat zwingend über click-tt zu erfolgen. Erfolgt die Änderung einseitig, ist sie nur zulässig, wenn die neue Austragungsstätte in click-tt vor Saisonbeginn angegeben worden ist oder sich im Umkreis von 10 Kilometern zur ursprünglichen Austragungsstätte befindet. Für jedem anderen Fall ist die Zustimmung der Gastmannschaft erforderlich. in jedem Fall ist die Zustimmung des zuständigen Staffelleiters erforderlich. 5. Die Spiele sind in einheitlicher Spielkleidung auszutragen. Daneben müssen Zählgeräte und Spielfeldumrandungen in ausreichender Zahl verwendet werden. 6. Jede Mannschaft hat vor dem Mannschaftsspiel einen verantwortlichen Mannschaftsführer auf dem Spielberichtsformular zu benennen, der allein zur Vertretung seiner Mannschaft berechtigt ist. Der Mannschaftsführer muss nicht zu den beteiligten Spielern gehören. 7. Bei Meisterschaftsspielen sind die genehmigten Mannschaftsmeldungen der beteiligten Mannschaften in Papierform oder digitaler Form vorzulegen und von beiden Mannschaftsführern zu überprüfen (WO I 5.2). Sind in einer Mannschaft mehrere Stammspieler mit gleichem Namen gemeldet, sind bei Einsatz eines oder mehrerer dieser Stammspieler in dem Originalspielbericht unter Sonstige Bemerkungen folgende Daten einzutragen: Name, Vorname und die Ziffern, die die Mannschaft und die Position dieses Stammspielers in dieser Mannschaft angeben (Beispiel: A 2, 1.5 Mustermann, Max). Ebenso ist zu verfahren, wenn Ersatzspieler mit gleichem Namen mitwirken. Wird ein Ersatzspieler eingesetzt, liegt es in der Verantwortung der gegnerischen Mannschaft zu überprüfen, um welchen Ersatzspieler es sich handelt und dass dieser korrekt im Spielbericht und anschließend in click-tt eingetragen wird. Jeder Spieler ist verpflichtet, sich durch ein amtliches Dokument mit Bild (z. B. Personalausweis, Führerschein) auf Aufforderung des gegnerischen Mannschaftsführers und ggf. des OSR auszuweisen (zu legitimieren). Diese Ausführungen gelten für Spieler des Gastgebers und des Gastes. Alle Angaben in dem Originalspielbericht unter Sonstige Bemerkungen sind in click-tt einzugeben. Das Fehlen der genehmigten Mannschaftsmeldung und / oder das Fehlen der persönlichen Legitimation eines Spielers sind auf dem Originalspielbericht zu vermerken und ziehen ebenso wie das Fehlen von Angaben zu Spielern mit gleichem Namen mindestens eine Ordnungsstrafe nach sich. 8. Grundsätzlich darf jeder Spieler beliebig oft in höheren Mannschaften als Ersatzspieler eingesetzt werden, sofern er dort einsatzberechtigt ist (WO I 4.3). 9. Ein Spieler, der in keiner Mannschaft gemeldet ist, muss vor seinem Einsatz dem zuständigen Staffelleiter gemeldet werden (WO I 4.1). Besitzt der Spieler einem QTTR-Wert, so muss er entsprechend dieses Wertes unter Berücksichtigung der QTTR-Wert-Toleranzen für eine bestimmte Position innerhalb einer bestimmten Mannschaft gemeldet werden. Einer Zustimmung seitens des zuständigen Staffelleiters bedarf es in diesem Fall nicht. Es liegt in der Verantwortung des Vereins, dass die Nachmeldung entsprechend den Vorschriften der WO

4 erfolgt. Ein Spieler ohne QTTR-Wert muss vor seinem Einsatz entsprechend seiner Spielstärke durch den Staffelleiter in eine Mannschaft eingestuft werden. 10. Die Freigabe eines überzähligen Stammspielers für die nächsttiefere Mannschaft ist für die Dauer einer Halbserie nur noch möglich im Zusammenhang mit der Nachmeldung eines Spielers vor dem Ende der Eingabefrist für die Mannschaftsmeldung. 11. Die Beachtung bzw. Nichtbeachtung der Vorschriften der WO in Bezug auf einheitliche Trikots, Zählgeräte und Spielfeldumrandungen ist auf dem Spielbericht durch Ankreuzen der zutreffenden Kästchen und zusätzliche Unterschriftsleistung entsprechend zu dokumentieren. Das Fehlen der genannten Eintragungen zieht eine Ordnungsstrafe nach sich. 12. Ein Protest ist unverzüglich nach Auftreten des Protestgrundes, gegebenenfalls also bereits vor Beginn eines Meisterschaftsspiels im Spielbericht einzutragen. Nachträglich aufgeführte Proteste sind unwirksam. 13. Die Uhrzeiten von Beginn und Ende eines Meisterschaftsspieles sind im Originalspielbericht einzutragen. 14. Die Spielergebnisse müssen bis spätestens sonntags, Uhr, in click-tt eingegeben werden. 15. Die Spielberichte müssen innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung des Spieles, bei Sonntagsspielen spätestens montags bis Uhr vollständig (Ausnahme: Einzel oder Doppel, die für das Endergebnis nicht herangezogen wurden) und unverändert in click-tt eingegeben werden. Zusätzliche Eingaben gegenüber dem Originalspielbericht dürfen in click- TT nicht vorgenommen werden. Tritt zu einem Meisterschaftsspiel der Gastgeber nicht an, muss der Gast einen Spielbericht mit seiner Mannschaftsaufstellung dem zuständigen Staffelleiter auf dem Postweg zuzusenden. Die vollständige und unveränderte Übernahme aller Daten aus dem Originalspielbericht in click-tt ist durch den jeweiligen Gast anhand des ihm auszuhändigenden Durchschlagexemplares zu kontrollieren. Reklamationen sind innerhalb von sieben Tagen nach Genehmigung des Spielberichtes schriftlich oder mittels gegenüber der spielleitenden Stelle vorzunehmen. Erfolgen keine Reklamationen innerhalb der vorgenannten Frist, gelten die Spielberichte als akzeptiert. Insbesondere werden Ordnungsstrafen, die wegen falscher oder fehlender Angaben im Spielbericht in click-tt nach Ablauf der Frist in einem Rundschreiben ausgesprochen werden, nicht zurückgenommen. Allerdings können zusätzliche Ordnungsstrafen wegen falscher oder fehlender Eintragungen in click-tt ausgesprochen werden. Die Originalspielberichte sind bis zum 31. Juli 2019 durch den jeweiligen Gastgeber aufzubewahren und auf Verlangen dem zuständigen Staffelleiter zuzusenden. 16. Einsprüche gegen Entscheidungen der Staffelleitungen sind ausschließlich an den Vorsitzenden des Bezirksspruchausschusses zu richten. Die Einspruchsgebühr von 50,00 EUR ist im Voraus an die Bezirkskasse zu entrichten. Zusätzlich wird auf die verkürzte Ausgabe der Wettspielordnung für Mannschaftsführer des WTTV hingewiesen. Diese kann von der Internetseite des Kreises Köln rrh. heruntergeladen werden. 5. Automatische" Strafen auf Kreisebene (Auszug) Folgende automatische" Strafen (WO A 20.1) werden als Mindeststrafen bei entsprechenden Verstößen im Meisterschafts- und Pokalspielbetrieb ausgesprochen: a) Spielen ohne Spielberechtigung oder ohne Einsatzberechtigung (außer Punktabzug); pro Spieler 10,00 b) Unvollständiges Antreten einer Mannschaft im Einzel; pro fehlendem Spieler 10,00 c) Nichtantreten einer Mannschaft, wenn Spielverlust die Folge war 100,00

5 d) Nichtantreten nach c) im Wiederholungsfall 200,00 e) Verschulden eines Spielabbruchs 100,00 f) Zurückziehen einer Mannschaft 50,00 g) Fehlende oder verspätete Eintragung des Spielberichts in click-tt 10,00 h) Fehlende oder verspätete Ergebnismeldung in click-tt 10,00 i) Fehlerhafte Eintragung eines Spielberichts in click-tt 10,00 j) Spielen einer Mannschaft in nicht einheitlichen Trikots 10,00 k) Fehlende Spielfeldumrandungen bzw. Zählgeräte 10,00 l) Nichteinhaltung von Terminen 10,00 m) Vorsätzliche Falscheintragung auf dem Spielbericht oder in click-tt 100,00 n) Spiellokal 30 Minuten vor der festgesetzten Anfangszeit nicht in spielbereitem Zustand 10,00 o) Spiellokal zur festgesetzten Anfangszeit nicht in spielbereitem Zustand 20,00 p) Verwendung von zugelassenen Materialien ungleicher Farbe, Fabrikats oder Beschaffenheit 10,00 q) Fehlende Mannschaftsmeldung in der vorgeschriebenen Form 10,00 r) Fehlende Angaben zu Spielbeginn, Spielende, Trikots, Zählgeräten oder Spielfeldumrandungen auf dem Spielbericht 10,00 Die automatischen Strafen schließen andere Strafen, die bei einem Regelverstoß ggf. auszusprechen sind (z. B. Spielverlust), nicht aus. Bei wiederholten Vergehen innerhalb der gleichen Spielzeit können die Strafen erhöht oder verdoppelt werden. Bei ähnlich gelagerten, nicht im Katalog genannten Vergehen sind entsprechende Strafen zu verhängen. Darüber hinaus werden Ordnungsstrafen von 10,00 EUR für folgende Verstöße ausgesprochen: - falsche, fehlende oder unvollständige Angaben zu namensgleichen Spielern 6. Auf- und Abstiegsregelung der Saison 2017/18 Der Klassensieger steigt auf; vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen steigen die Mannschaften ab Tabellenplatz 9 (2. Kreisklasse Tabellenplatz 8) ab. Die Zahl weiterer Auf- und Absteiger aus den einzelnen Spielklassen ist abhängig von der Zahl der Absteiger aus dem Bezirk Mittelrhein am Ende der Saison 2017/18. Ausgehend von drei Absteigern aus der Herren-Bezirksklasse und vorbehaltlich dieser Zahl gilt nachfolgende Auf- und Abstiegsregelung (eine geringere Zahl von Absteigern aus dem Bezirk führt zu einer geringeren Zahl von Absteigern bzw. höheren Zahl von Aufsteigern aus den einzelnen Spielklassen). Ein Direktaufstieg muss nur dann wahrgenommen werden, wenn in der Folge keine andere Mannschaft den Platz in der höheren Spielklasse einnehmen kann (oder will) und außerdem weitere Mannschaften nachgeordneter Spielklassen direkt (z. B. durch Verlust eines Aufstiegsplatzes oder durch zusätzlichen Abstieg) betroffen sind. Es kann sich ergeben, dass nicht alle Entscheidungsspiele zur Ermittlung der Anwartschaften auf einen zusätzlichen Aufstieg angesetzt werden. Ein freiwilliger Abstieg in eine beliebige untere Spielklasse ist möglich, sofern zu diesem Zeitpunkt noch sowohl eine Anwartschaft für die Spielklasse besteht, aus der freiwillig abgestiegen wird, als auch für die Spielklasse, die ggf. übersprungen wird und diese Anwartschaft(en) auch wahrgenommen wird/werden. Der freiwillige Absteiger nimmt dabei den ersten Anwartschaftsplatz ein. Damen Wegen fehlender Damen-Spielklassen entfällt ein Auf- bzw. Abstieg. Kreisliga*: Herren Der Kreismeister steigt in die Bezirksklasse auf. Die Mannschaften ab Tabellenplatz 9 steigen in die 1. Kreisklasse ab.

6 Zusätzlicher Aufstieg: Der Zweitplatzierte und der Drittplatzierte sind berechtigt, an den Aufstiegsspielen zur Bezirksklasse teilzunehmen (siehe Auf- und Abstiegsregelung 2017/18 des Bezirks). 1. Kreisklasse: Die Tabellenersten steigen in die Kreisliga auf Die Mannschaften ab Tabellenplatz 9 steigen in die 2. Kreisklasse ab. Zusätzlicher Aufstieg: Die Rangfolge der Anwartschaft auf frei werdende Plätze in der Kreisliga ergibt sich wie folgt: 1. Tabellenneunter der Kreisliga 2. Sieger des Entscheidungsspiels der Tabellenzweiten der 1. Kreisklasse 3. Verlierer des Entscheidungsspiels der Tabellenzweiten der 1. Kreisklasse 4. Tabellenzehnter der Kreisliga 5. Sieger des Entscheidungsspiels der Tabellendritten der 1. Kreisklasse 6. Verlierer des Entscheidungsspiels der Tabellendritten der 1. Kreisklasse 2. Kreisklasse: Die Tabellenersten steigen in die 1. Kreisklasse auf. Die Mannschaften ab Tabellenplatz 9 und Verlierer des Entscheidungsspiels der Tabellenachten steigen in die 3. Kreisklasse ab. Zusätzlicher Aufstieg: Die Rangfolge der Anwartschaft auf frei werdende Plätze in der 1. Kreisklasse ergibt sich wie folgt: 1. Sieger des Entscheidungsspiels der Tabellenzweiten der 2. Kreisklasse 2. Verlierer des Entscheidungsspiels der Tabellenzweiten der 2. Kreisklasse 3. Sieger des Entscheidungsspiels der Tabellenneunten der 1. Kreisklasse 4. Verlierer des Entscheidungsspiels der Tabellenneunten der 1. Kreisklasse 5. Sieger des Entscheidungsspiels der Tabellendritten der 2. Kreisklasse 6. Verlierer des Entscheidungsspiels der Tabellendritten der 2. Kreisklasse 3. Kreisklasse: Die Tabellenersten steigen in die 2. Kreisklasse auf. Zusätzlicher Aufstieg: Die Rangfolge der Anwartschaft auf frei werdende Plätze in der 2. Kreisklasse ergibt sich wie folgt: 1. Verlierer des Entscheidungsspiels der Tabellenachten der 2. Kreisklasse 2. Sieger der Entscheidungsspiele der Tabellenzweiten der 3. Kreisklasse 3. Zweiter der Entscheidungsspiele der Tabellenzweiten der 3. Kreisklasse 4. Dritter der Entscheidungsspiele der Tabellenzweiten der 3. Kreisklasse 5. Sieger des Entscheidungsspiels der Tabellenneunten der 2. Kreisklasse 6. Verlierer des Entscheidungsspiels der Tabellenneunten der 2. Kreisklasse 7. Sieger der Entscheidungsspiele der Tabellendritten der 3. Kreisklasse 8. Zweiter der Entscheidungsspiele der Tabellendritten der 3. Kreisklasse 9. Dritter der Entscheidungsspiele der Tabellendritten der 3. Kreisklasse 10. Sieger der Entscheidungsspiele der Tabellenvierten der 3. Kreisklasse 11. Zweiter der Entscheidungsspiele der Tabellenvierten der 3. Kreisklasse 12. Dritter der Entscheidungsspiele der Tabellenvierten der 3. Kreisklasse Die Entscheidungsspiele der Mannschaften der 3. Kreisklasse werden mit Vierermannschaften ausgetragen. Alle Mannschaften sind verpflichtet, der Kreisgeschäftsstelle bis zum 22. April 2018 in Schriftform oder in Textform mitzuteilen, ob sie ihr Aufstiegsrecht wahrnehmen bzw. an den Aufstiegsspielen zur Bezirksklasse bzw. Entscheidungsspielen auf Kreisebene teilnehmen wollen. Mannschaften, die nachträglich auf ihr auch aufgrund einer Anwartschaft sich ergebendes Aufstiegsrecht verzichten, werden aus ihrer Spielklasse gestrichen und in die unterste Spielklasse gesetzt, sofern keine andere Mannschaft den frei gewordenen Platz einnimmt. * Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht oder Teilnahmerecht an den Aufstiegsspielen zur Bezirksklasse, so rückt unter Berücksichtigung der vom Bezirk Mittelrhein genannten Fristen

7 jeweils die in der Rangfolge nächste Mannschaft nach. Der Vorstand behält nicht notwendige Ergänzungen / Konkretisierungen der Auf- und Abstiegsregelung vor. 7. Spieltage und Schlüssel der Kreisliga und 3. Kreisklasse / / / / / / / / / / / / / / Sa., Sa., / / / / / / Spieltage und Schlüssel der 1. Kreisklasse und 2. Kreisklasse / / / / / / / / / / / Sa., Sa., / / / / /

8 9. Staffeleinteilung für die Saison 2017/18 Die Meisterschaftsspiele finden samstags um Uhr bzw. sonntags um Uhr statt. Mannschaften, die ihre Heimspiele an einem Tag zwischen Montag und Freitag um Uhr austragen, haben hinter dem Mannschaftsnamen einen entsprechenden Vermerk. Dieser abweichende Heimspieltag gilt aber nur für den Fall, dass die jeweilige Gastmannschaft sich mit einem abweichenden Heimspieltag des Gastgebers einverstanden erklärt hat. In diesem Fall steht hinter dem Namen der Gastmannschaft ein J. Beispiel: 1. Kreisklasse Nord Das Hinspiel Quettingen II gegen Burscheid I findet am Freitag, den , um Uhr, statt (und nicht am Samstag, den ), da Quettingen II als abweichenden Heimspieltag den Freitag angegeben und Burscheid I sich durch ein J (= Ja) mit einem abweichenden Heimspieltag der Gegner einverstanden erklärt hat. Das Rückspiel Burscheid I gegen Quettingen II findet am Sonntag, den , um Uhr, statt, da Quettingen II sich durch ein N (= Nein) nicht mit einem abweichenden Heimspieltag der Gegner einverstanden erklärt hat. Spielen zwei oder mehr Mannschaften eines Vereins in einer Gruppe, so müssen die Spiele dieser Mannschaften gegeneinander bis zum 3. Spieltag (genauer: bis zum dritten Meisterschaftsspiel der jeweiligen Mannschaft) der Hin- bzw. Rückrunde ausgetragen worden sein. Herren Kreisliga 1. Bürrig I N Sa 2. Refrath III N Sa 3. Bärbroich II N Sa 4. Dellbrück V N Sa 5. Eil I N Sa 6. Bergisch Gladbach I N So 7. Spfr. Leverkusen III Mi J Sa 8. Heiligenhaus III N Sa 9. Hohkeppel I N Sa 10. Ensen-Westhoven I N So 11. Voiswinkel I N Sa 12. Wahn-Grengel II N Sa Herren 1. Kreisklasse Nord Herren 1. Kreisklasse Süd 1. Burscheid I Mo J So 1. Steinenbrück I N Sa 2. TG Mülheim II Fr J So 2. Refrath IV N Sa 3. Dellbrück VI N Sa 3. Bensberg II N So 4. Spfr. Leverkusen IV Mi J Sa 4. Frielingsdorf I N So 5. Stammheim I N Sa 5. Bergisch Gladbach II N So 6. Opladen I N Sa 6. Biesfeld III N So 7. Eintr. Leverkusen I N So 7. Bärbroich III N Sa 8. Neubrück I N Sa 8. Sand I Fr J Sa 9. Quettingen II Fr N So 9. Porz IV N Sa 10. Dünnwald II J So 10. Ostheim I N Sa

9 2. Kreisklasse Nord 2. Kreisklasse Süd 1. Opladen II N Sa 1. Bensberg III N Sa 2. TG Mülheim III J Sa 2. Steinenbrück II N So 3. Lützenkirchen I Fr J Sa 3. Neubrück II N Sa 4. Voiswinkel II N Sa 4. Eil II N Sa 5. Spfr. Leverkusen V Mi J So 5. Rösrath I N So 6. Bürrig II N So 6. Heiligenhaus IV N Sa 7. Bergfried I Fr N Sa 7. Bärbroich IV N Sa 8. TV Mülheim I N So 8. Immekeppel I N Sa 9. Deutz I Fr J Sa 9. Frielingsdorf II N So 10. Spfr. Leverkusen VI Mi J Sa 10. Ostheim II N Sa 3. Kreisklasse Nord (Vierermannschaften) 3. Kreisklasse Süd (Vierermannschaften) 1. Bürrig III N Sa 1. Ensen-Westhoven II N Sa 2. Opladen III N So 2. Ensen-Westhoven IV N Sa 3. Burscheid II Mo J Sa 3. Dellbrück VIII N So 4. Quettingen IV Fr N So 4. Dellbrück VII N So 5. Quettingen III N So 5. Porz V J So 6. Dünnwald IV N So 6. TG Mülheim V Mi J Sa 7. Stammheim II N Sa 7. Ostheim III N Sa 8. Burscheid III Mo J So 8. Refrath V N Sa 9. TG Mülheim IV Fr J So 9. Refrath VI N So 10. Lützenkirchen II Di J Sa 10. Neubrück III Mo J Sa 11. Lützenkirchen III Mi J So 11. Porz VI J So 12. Dünnwald III Mi J So 12. Wahn-Grengel III N Sa 3. Kreisklasse Ost (Vierermannschaften) 1. Biesfeld V N Sa 2. Bensberg IV N Sa Sand II N Sa 5. Bergisch Gladbach III N So 6. Bergisch Gladbach IV N So 7. Biesfeld IV N So 8. Heiligenhaus V N Sa 9. Bärbroich V N Sa 10. Ensen-Westhoven III N So 11. Marialinden I Do J Sa 12. Schildgen I Do J So 10. Rahmenterminplan der Saison 2017/18 September 02. / Spieltag (nur Herren-Kreisliga) 09. / Spieltag (nur Herren-Kreisliga) 16. / 17. Reservespieltag 23. / Spieltag (= 1. Hinrundenspieltag der anderen Herren-Klassen)

10 30. / 4. Spieltag Oktober / Spieltag 02. Meldeschluss für die Kreisrangliste und den Dreierpokal 07. / Spieltag 14. / Spieltag 21. / Spieltag (Beginn der Herbstferien) 28. / 29. Reservespieltag November 04. / 05. Bezirkseinzelmeisterschaften; Ausrichter: Kreisrangliste (1. Runde) 11. / Spieltag Kreisrangliste (1. Runde) Spieltag 19. Dreierpokal (1. Runde, ab Uhr) Reservespieltag (ab Uhr) Spieltag Dezember 02. / Spieltag Kreisrangliste (2. Runde) 09. / 10. Dreierpokal (2. Runde) Reservespieltag Kreisrangliste (2. Runde) Eingabe der Mannschaftsaufstellungen für die Rückrunde 17. / 18. Reservespieltag Januar / / Spieltag (nur Herren-Kreisliga) Kreisrangliste (3. Runde) 20 / 21. Kreisrangliste (Endrunde Damen), Ausrichter:? Dreierpokal (3. Runde) Reservespieltag Kreisrangliste (3. Runde) 27. / Spieltag (nur Herren-Kreisliga) Februar 03. / Spieltag (= 1. Rückrundenspieltag der anderen Herren-Klassen) Kreisrangliste (4. Runde) 10. / 11. Reservespieltag Kreisrangliste (4. Runde) 16. Dreierpokal (Endrunde), Ausrichter:? 17. / Spieltag

11 24. / Spieltag März 03. / Spieltag 04. Endrunde der Kreispokalsieger auf Bezirksebene Kreisrangliste (5. Runde) 10. / Spieltag Kreisrangliste (5. Runde) 17. / Spieltag 24. / Spieltag (Beginn der Osterferien) 31. / Reservespieltag April / 01. Reservespieltag 07. / 08. Dreierpokal (Endrunde der Sieger der Bezirke und Kreise auf WTTV-Ebene) 14. / Spieltag 21. / Spieltag 28. Kreisrangliste (Endrunde Herren); Ausrichter:? Mai 05. / 06. Auf- und Abstiegsspiele; Ausrichter:? 12. / 13. ggf. Auf- und Abstiegsspiele; Ausrichter:? 19. / 20. ggf. Auf- und Abstiegsspiele; Ausrichter:? Der Vorstand des Kreises Köln rrh. behält sich Änderungen des Rahmenterminplanes aus wichtigen Gründen vor. Beachten Sie bitte bei den Meldungen für den Dreierpokal und die Kreisrangliste die o. g. Termine. Es wird aber darauf aufmerksam gemacht, dass es in diesem Zusammenhang dazu kommen kann, dass einzelne der o. g. Termine nicht wahrgenommen werden, weil die Zahl der Meldungen für diese Veranstaltungen zu gering ist. 11. Mitteilung des Sportwartes Bei der Bezirksrangliste stellt der Bezirk für die Herren-A- Klasse jedem Kreis jeweils eine bestimmte Anzahl an Plätzen (Quote) zur Verfügung. Die Plätze werden vom Sportwart aufgrund der Ergebnisse der Kreisendrangliste 2016/17 vergeben. 12. Meldung für den Dreierpokal der Saison 2017/18 Die Meldung der Mannschaften für den Dreierpokal erfolgt über click-tt bis spätestens 2. Oktober Dabei ist unter 1.3 Allgemeine Bemerkungen anzugeben, an welchen Tagen die Mannschaften ihr eventuelles Heimrecht wahrnehmen wollen. Beachten Sie im Zusammenhang mit Ihrer Meldung den Rahmenterminplan. 13. Meldebogen für die Kreisrangliste Der Meldebogen für die Kreisrangliste ist für alle Vereine auf der Internetseite des Kreises Köln rrh. zum download zur Verfügung gestellt worden. Beachten Sie im Zusammenhang mit Ihrer Meldung den Punkt 14 dieses Rundschreibens und den Rahmenterminplan. Der Meldebogen kann am PC ausgefüllt werden eine Anleitung zum Ausfüllen des Meldebogens ist diesem beigefügt

12 und ist bis zum 2. Oktober 2017 (Datum des Poststempels) auf dem normalen Postweg also nicht mittels ausschließlich dem Sportwart Gert Kleine, Fitzmauricestraße 13, Köln, zuzusenden. Bei Nichtmeldung reicht eine entsprechende Mitteilung durch die dem Kreis Köln rrh. benannte und im Anschriftenverzeichnis veröffentlichte Kontaktperson mittels an den Sportwart aus. Drucken Sie bitte die zweite Seite des Meldebogens unbedingt auf die Rückseite der ersten Seite und ersparen Sie dem Sportwart somit eine unnötige Papieransammlung. Vereine, die den Meldebogen nicht, zu spät, unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllt zurücksenden, werden mit einer Ordnungsstrafe von 10,00 EUR belegt. 14. Modalitäten der Kreisrangliste 2017/18 Maßgebend für die Teilnahme an der Herren-Rangliste ist der QTTR-Wert eines Spielers am 11. August Startberechtigt für die Herren-A-Rangliste sind nur Spieler, deren QTTR-Wert größer ist, und für die Herren-B-Rangliste Spieler, deren QTTR-Wert größer ist. Für die Damen-A-Rangliste gelten keine Beschränkungen. Spieler mit einer besonderen Spielstärke, die in der letzten Saison noch Jugendliche waren bzw. diese Saison noch sind und deren QTTR-Wert ist, können auf Antrag zusätzlich für die A- Rangliste zugelassen werden. Freistellungen werden von der Damenwartin bzw. vom Sportwart vorgenommen. Die TeilnehmerInnen der A-Endrangliste werden dem Bezirk für die Bezirksrangliste gemeldet. D. h., sofern man nicht vom Bezirk direkt nominiert wird, kann man sich nur über die Kreisrangliste für die Bezirksrangliste qualifizieren. Sollten SpielerInnen an bestimmten Wochentagen nicht spielen können (wegen Meisterschaftsspiel, Beruf, usw.), ist dies auf dem Meldebogen zu vermerken. Die Ranglistenrunden sind i. d. R. über einen Zeitraum von zwei Wochen angesetzt und im Rahmenterminplan aufgeführt. Sollte jemand im Schichtdienst arbeiten, so teile sie / er dies der Damenwartin bzw. dem Sportwart frühzeitig mit, damit dies bei der Gruppeneinteilung entsprechend berücksichtigt werden kann. Alle Vereine, die TeilnehmerInnen für die Rangliste melden, sind verpflichtet, auf dem Meldebogen einen Trainingstag für die Durchführung von Ranglistenrunden anzugeben. Sollte die Möglichkeit, Ranglistenrunden durchzuführen, nicht bestehen, so ist dies auf dem Meldebogen detailliert zu begründen. 15. Strafen, Mitteilungen und Entscheidungen der Staffelleitungen Eine Ordnungsstrafe von 10,00 EUR erhalten: HERREN Immekeppel Keine Eingabe in click-tt (Mannschaftsmeldung) Bergisch Gladbach Fehlerhafte Eingabe in click-tt (Mannschaftsmeldung) Biesfeld Unvollständig ausgefüllter Meldebogen Lützenkirchen Fehlerhaft ausgefüllter Meldebogen TG Mülheim Unvollständig ausgefüllter Meldebogen Refrath Fehlerhaft ausgefüllter Meldebogen Porz Falsche Eingabe in click-tt (Termine: Wunschspieltag Uhrzeit) Hohkeppel Keine Eingabe in click-tt (Termine) Refrath Falsche Eingabe in click-tt (Termine: Wunschspieltag Uhrzeit) Neubrück Abweichende Eingabe in click-tt (Termine: Auswärtsspiele) Burscheid Abweichende Eingabe in click-tt (Termine: Ausweichspieltag) Quettingen Abweichende Eingabe in click-tt (Termine: Wunschspieltag) Deutz Falsche Eingabe in click-tt (Termine: Ausweichspieltag/ Wunschspieltag) Bergfried Abweichende Eingabe in click-tt (Termine: Auswärtsspiele) Porz Falsche Mannschaftsaufstellung

13 Dünnwald IV Sie melden mit Wirkung vom den Spieler Thomas Müller an Position 9 in Ihre Mannschaft nach. Opladen III Sie melden mit Wirkung vom den Spieler Andreas Wolfs an Position 18 in Ihre Mannschaft nach. Porz VI Sie melden mit Wirkung vom den Spieler Huseyin Duman und die Spielerin Sandra Möwes an Position 10 bzw. 11 in Ihre Mannschaft nach. Quettingen IV Sie melden mit Wirkung vom den Spieler Damian Pasdzior an Position 6 in Ihre Mannschaf nach. Refrath VI Sie melden mit Wirkung vom den Spieler Samuel Fieberg an Position 9 in Ihre Mannschaft nach. Wahn-Grengel III Sie melden mit Wirkung vom die Spielerin Tan Kwee Chow Stirner an Position 8 in Ihre Mannschaft nach. Rechtsmittelbelehrung Alle vorgenannten Entscheidungen können mit dem Mittel des Einspruchs angefochten werden. Für Einsprüche gelten die Vorschriften der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVo) des WTTV. Einsprüche sind in Textform im Sinne von 126b BGB (siehe 10 Abs. 1 RuVo) innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bekanntgabe der angefochtenen Entscheidung gemäß 9 Abs. 1 RuVo oder zehn Tagen nach Absendung einer (siehe 12 Abs. 2 Nr. 1 RuVo) an den Vorsitzenden des Spruchausschusses des Bezirks Mittelrhein (Heinz-Peter Kablitz, Schönauer Friede 180, Aachen, Tel. p.: , d.: , pkablitz@ukaachen.de) zu richten. Vereine müssen die Genehmigung der nach 26 BGB bzw. der nach ihrer Satzung vertretungsberechtigten Person(en) beifügen ( 10 Abs. 1 RuVo). Im Zusammenhang mit dem Einspruch ist ein Kostenvorschuss von 50,00 EUR (siehe 15 RuVo) innerhalb der Einspruchsfrist auf folgendes Konto zu zahlen: WTTV e. V., Bezirk Mittelrhein, Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE , BIC: COLSDE33XXX. Bevor Einspruch eingelegt wird, empfehlen wir einen formlosen Widerspruch ( oder telefonisch) bei der zuständigen Stelle (z. B. beim Staffelleiter oder beim Sportwart des Kreises Köln rrh.). Hierbei können der strittige Sachverhalt und die dazu getroffene Entscheidung diskutiert, geklärt und ein Einspruch ggf. vermieden werden. Ungeachtet vermeintlicher Erfolgsaussichten und der Dauer des Kontaktes hat dieser Widerspruch jedoch keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Einspruchsfristen gemäß Rechts- und Verfahrensordnung (RuVo) des WTTV. Das nächste Rundschreiben erscheint am 15. Oktober Mit freundlichen Grüßen WTTV e. V., Kreis Köln rrh. Erhard Sengpiel Geschäftsführer

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