1 Vorhaltung eines Gerätewagen Gefahrgut (GW-G)

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1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden Bad Sassendorf, Lippetal, Möhnesee und der Stadt Soest über die Vorhaltung eines Gerätewagens Gefahrgut (GW-G) Präambel Diese Vereinbarung betrifft die Zusammenarbeit der Gemeinde Bad Sassendorf, Lippetal, Möhnesee und der Stadt Soest zur Gefahrenabwehr auf dem Gebiet der atomaren, biologischen und chemischen (ABC) Risiken. Auf Ebene des Kreises Soest wurde durch den Kreisbrandmeister in Zusammenarbeit mit den Leitern der Feuerwehren (Wehrführern) der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ein praxisorientiertes Gesamtkonzept für die ABC-Gefahrenabwehr unter Berücksichtigung einer interkommunalen Zusammenarbeit der Feuerwehren erstellt (ABC-Schutzkonzept des Kreises Soest, Stand ). Dieses Konzept soll zu Synergieeffekten im Bereich ABC-Gefahrenabwehr führen. Insbesondere die auf überörtlicher Ebene betrachtete Vorhaltung von notwendigen Gerätewagen- Gefahrgut-Fahrzeugen und deren Ausrüstungen soll zu Einsparungen und damit verbunden zu geringeren Kosten führen. Darüber hinaus entstehen für die Freiwilligen Feuerwehren durch die Zusammenarbeit aufgrund gemeinsamer technischer Standards und taktischer Möglichkeiten Vorteile für den Einsatzfall. Inhaltlich bezieht sich diese Vereinbarung auf das ABC-Schutzkonzept des Kreises Soest (Stand ), nach dem das Kreisgebiet auf überörtlicher Ebene einsatztaktisch in einen West- und einen Ostkreis aufgeteilt wird. Im West und im Ostkreis sollen je zwei, insgesamt also vier ABC- Züge, eingerichtet werden. Die Gemeinde Bad Sassendorf, Lippetal, Möhnesee und der Stadt Soest bilden in Anlehnung an dieses Konzept gemeinsam einen ABC-Zug. Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß 1 Absatz 7 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung des Landes Nordrhein- Westfalen (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV. NW. 1998, S. 122), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom (GV. NRW. S. 474), i. V. m. 23 Abs Alt. ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (GKG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Oktober 1979 (GV. NRW. S. 621), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (GV. NRW. S. 474), geschlossen.

2 1 Vorhaltung eines Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) Die Stadt Soest hält für das Gebiet der Gemeinde Bad Sassendorf, Lippetal, Möhnesee sowie der Stadt Soest einen Gerätewagen Gefahrgut mit Normbeladung nach DIN (vormals DIN ) vor. Eigentümer und Halter des Fahrzeuges ist die Stadt Soest. Für das Fahrzeug wird vom Halter eine Vollkaskoversicherung (150,00 Selbstbeteiligung) abgeschlossen. 2 Kostenerstattung Die Gemeinden Bad Sassendorf, Lippetal und Möhnesee beteiligen sich an den der Stadt Soest durch die Vorhaltung des GW-G entstehenden Kosten. Nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen werden in diesem Zusammenhang für das Fahrzeug mit entsprechender Beladung folgende Kosten berücksichtigt: - Das Fahrzeug wird über 25 Jahre unter Berücksichtigung der anteiligen Investitionspauschale der Feuerschutzsteuer abgeschrieben. - Die kalkulatorischen Zinsen betragen 4 % und werden mit der Durchschnittswertmethode unter Berücksichtigung der anteiligen Investitionspauschale der Feuerschutzsteuer ermittelt. - Der Grundschutz für die Stadt Soest wird mit einem prozentualen Anteil von 18 % der Fahrzeugkosten berücksichtigt. - Die laufenden Fahrzeugunterhaltungen umfassen u.a. Treib- und Schmierstoffe, Reparaturund Wartungskosten, Versicherungen. - Die laufenden Beladungsunterhaltungen umfassen u.a. die Wartungen und Ersatzbeschaffungen. Bei Ersatzbeschaffungen wird der Grundschutz mit 18 % vermindernd berücksichtigt. - Der erzielte Kostenersatz nach dem FSHG wird als Einnahme berücksichtigt. Für die Kostenaufteilung wird als Verteilungsschlüssel, analog zur Verteilung des Aufkommens der Investitionspauschale aus der Feuerschutzsteuer des Landes NRW, das Verhältnis der Einwohnerzahl (Stand IT NRW vom ) und der Gemeindefläche (Stand IT NRW vom ) gemäß der als Anlage 1 beigefügten Berechnung festgelegt. Demnach wird der Kostenschlüssel wie folgt festgelegt: - Eigenanteil der Stadt Soest: 39,68 % - Erstattungsanteil der Gemeinde Bad Sassendorf: 14,93 % - Erstattungsanteil der Gemeinde Lippetal: 23,14 % - Erstattungsanteil der Gemeinde Möhnesee: 22,25 % 100,00 % Der Kostenschlüssel wird jeweils nach 5 Jahren aktualisiert. Weitere Kosten die durch den Einsatz des ABC-Zuges entstehen (z.b. Personalkosten, Kosten für die anderen eingesetzten Feuerwehrfahrzeuge etc.) können nach den Grundsätzen des FSHG für die überörtliche Hilfeleistung ( 25 FSHG) abgerechnet werden. 3 Grundausstattung Die Gemeinden Bad Sassendorf, Lippetal, Möhnesee und die Stadt Soest halten für ihre Feuerwehren weiterhin jeweils die in der Anlage 2 konkretisierte ABC-Grundausstattung vor (Grundschutz). Hierzu gehört auch die entsprechende Aus- und Weiterbildung in den Feuerwehren.

3 4 Laufzeit Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von jedem Beteiligten mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Im Zusammenhang mit einer Kündigung verzichten die Beteiligten darauf, untereinander Ansprüche aus dieser Vereinbarung geltend zu machen. 5 In Kraft-Treten Diese Vereinbarung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Soest in Kraft. Bad Sassendorf, für die Gemeinde Bad Sassendorf: Lippetal, für die Gemeinde Lippetal: Möhnesee, für die Gemeinde Möhnesee: Soest, für die Stadt Soest:

4 Anlagen zur öffentlich-rechtlich Vereinbarung der Gemeinden Bad Sassendorf, Lippetal und Möhnesee sowie der Stadt Soest über die Vorhaltung eines Gerätewagens Gefahrgut (GW-G) Anlage 1 Verteilungsschlüssel ab 2013 Quelle: IT NRW Stand: Kommune Einwohner Größe (ar) Bev. anteil Größenanteil Verteilungsschlüssel Bad Sassendorf ,98% 15,89% 14,93% Lippetal ,57% 31,70% 23,14% Möhnesee ,58% 30,92% 22,25% Soest ,86% 21,49% 39,68% ,00% 100,00% 100,00% Anlage 2 Ausstattung Grundausstattung 4 Chemikalienschutzanzüge Form 3 mit entsprechender Unterziehkleidung 2 Öl-Schutzkleidung 4 Pressluftatmer 6 Vollmasken 6 Spritzschutzanzüge 10 Paar Chemikalienschutzhandschuhe 4 Paar Gummistiefel S3 6 ABEK Filter 2 Paar Leder-Schutzhandschuhe 2 Schutzbrillen 1 Satz Not-Dekon Kreis Soest mit Erste-Hilfe-Koffer 4 Satz Wechselkleidung 1 Nachschlagewerk Gefahrguteinsatz 1 Handscheinwerfer explosionsgeschützt 1 2-m-Handsprechfunkgerät explosionsgeschützt 2 2-m-Handsprechfunkgeräte mit entsprechender Hörsprechgarnitur 1 Ex-Messgerät 1 Schnelltest nach vfdb (Vereinigung zur Förderung des Dt. Brandschutzes e. V.) 1 Rolle Folienabsperrband rot-weiß 1 Satz Warnschilder 4 Verbotszeichen V 2 Feuer 2 Schilder Betreten der Einsatzstelle verboten 4 Ständer für Warnschilder 1 Fernglas 1 Erkundungstafel Kreis Soest 1 Probeentnahme Satz (Kelle/Trichter) 4 6 l bis 10 l Probeentnahme Behälter 1 Satz Dichtungskeile aus Weichholz 1 Satz Dichtungspfropfen aus Weichholz 1 Satz PP-Dichtungspfropfen, 10-teilig 1 Abdichtbinde, 100 mm breit, 10 m lang 1 Dichtungsmasse 4 Schachtabdeckung, 750 x 750 mm 1 Plane 4 x 4m, 0,5mm PE-Gittergewebe 1 Auffangwanne selbst aufrichtend 1 Edelstahleimer 15 l, eine gerade Seite 1 Edelstahl-Mulde, ähnlich DIN

5 2 220 l-pe-großbehälter 1 Auffangbehälter mindestens 1000 l 1 Rohrdichtkissen 1 Satz bestehend aus 4 Rohrdichtkissen 6 Verkehrsleitkegel 2 Faltdreiecke 1 Satz Spanngurte 1 Moosgummidichtplatte mineralölbeständig 4 Entkleidungssäcke 2 Schachthaken (mit Kette), verzinkt 1 Kraftstoffpumpe pneumatisch 4 60 l Kanister PE 1 Satz nichtfunkenreisendes Werkzeug

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