Niedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/3787. Unterrichtung
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- Gertrud Bäcker
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1 Unterrichtung Der Präsident Hannover, den des Niedersächsischen Landtages Landtagsverwaltung Kindergesundheit fördern - Stärkeres Durchimpfen zur Masernelimination Beschluss des Landtages vom Drs. 15/3234 Seit dem Jahr 1999 wird durch das Niedersächsische Landesgesundheitsamt das Projekt Impfinitiative Niedersachsen durchgeführt. Ziel dieser Initiative ist eine Steigerung der Bemühungen der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der niedergelassenen Ärzte, um Impflücken bei Schülern der 5. und 6. Schulklassen zu schließen. In den Beratungen zum Niedersächsischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD), welches am in Kraft tritt, war man sich einig, die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Landkreise und kreisfreien Städte auf die Erhöhung der Impfquote für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen hinwirken müssen ( 3 Abs. 1 Satz 2 NGöGD). Niedersachsen wies 2004 eine durchschnittliche Impfquote bei Schulanfängern von 93,8 % für die 1. Masernimpfung und für die 2. Masernimpfung von 65,4 % bezogen auf alle Kinder mit Impfpass auf. Da die Weltgesundheitsorganisation für die europäische Region das Ziel proklamiert, die Masern bis 2010 zu eliminieren und dafür eine Durchimpfung von 95 % der Zielgruppe für erforderlich hält, sollte Niedersachsen für die Zukunft diese Durchimpfungsrate anstreben. Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung, 1. die Institutionen, die in Niedersachsen neben der Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen häufig aus Praktikabilitätsgründen zugleich den Impfstatus erheben, nochmals darauf hinzuweisen, dass die Impfdaten möglichst vollständig erhoben werden sollen, dabei sollen neben dem Impfstatus auch Rahmendaten erfasst werden, 2. die niedergelassenen (Kinder- und Jugend-)Ärztinnen und Ärzte und die Behörden des kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienstes zu motivieren, ihre Anstrengungen zu verstärken und konsequent die Eltern auf die Bedeutung der zweiten Masernimpfung hinzuweisen, 3. ein Konzept zu entwickeln, welches sicherstellt, dass a) eine frühere Komplettierung der Impfungen erreicht werden kann als bisher; wünschenswert wäre hierbei eine möglichst flächendeckende Einbeziehung der Kindergärten, b) auch Kinder in sozialen Brennpunkten und aus Migrantenfamilien erfasst und geimpft werden, c) Eltern mit grundsätzlichen Bedenken gegen Impfungen verstärkt über die Notwendigkeit der Masernimpfung aufgeklärt werden, 4. die im Impfreport des Landesgesundheitsamtes geführte Rangliste mit den jeweiligen Durchimpfungsquoten der Kommunen auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, 5. in Gesprächen für eine regelmäßige Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen sowie für die Angehörigen der verschiedenen Berufe im Gesundheitswesen, z. B. Hebammen oder Arzthelferinnen, zu werben. 1
2 Die Landesregierung wird gebeten, darauf hinzuarbeiten, dass alle Ärzte die jeweiligen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission in der jeweils aktuellen Fassung nicht nur kennen, sondern auch umsetzen. Dies soll nicht nur die Terminierung der Impfungen (Impfkalender) betreffen, sondern auch die allgemeinen Empfehlungen. Diese betreffen u. a. falsche Kontraindikationen, sinnvolle Impfabstände und vor allem die dringende Empfehlung, den Impfstatus bei jeder Vorstellung zu überprüfen und immer so früh wie möglich Folgeimpfungen durchzuführen. Antwort der Landesregierung vom Das Gesundheitsziel, bis zum Jahr 2010 die Übertragung der Masern in Niedersachsen zu durchbrechen (Masernelimination), ist ein Schwerpunktthema niedersächsischer Gesundheitspolitik. In den letzten Jahren konnten in Niedersachsen deutliche Erfolge erzielt werden. Die Durchimpfungsquote liegt für Kinder im Einschulungsalter seit dem Jahr 2000 über 90 % für die erste Impfung gegen Masern. Diese Quote lag im letzten vorliegenden Untersuchungsjahrgang 2005 bei 94,7 %. Die Quote für die erforderliche zweite Masernimpfung lag im Jahr 2001 noch bei 33,7 % und ist im Jahr 2005 auf 74,6 % angestiegen. Vor dem Hintergrund der Erfordernis einer nachhaltig hohen Durchimpfungsquote für die zweifache Impfung gegen Masern, in Kombination mit Mumps und Röteln (MMR-Impfung) bei Kindern und Jugendlichen und der prinzipiellen hohen Impfbereitschaft der niedersächsischen Bevölkerung, sind die im Folgenden vorgestellten Maßnahmen darauf ausgelegt, grundlegende Verbesserungen mit dem Schwerpunkt auf solche Gebiete und Bereiche zu legen, wo noch Defizite zu beobachten sind. Masernelimination im internationalen Kontext Im Jahr 1998 wurde durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Region der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Ziel festgelegt, bis zum Jahr 2007 die Masern so weit zurückzudrängen, dass keine einheimische Erkrankung mehr auftritt. Zwischenzeitlich wurden durch ein Expertenteam der WHO unterschiedliche Programme aufeinander abgestimmt. Die Ziele für 2010 lauten nun: Die einheimische Übertragung der Masern zu durchbrechen und die konnatale Rötelninfektion (Infektion der Leibesfrucht während einer Schwangerschaft) zu verhindern (< 1 Fall auf Geburten). Fachliche Grundlagen Unter Eradikation versteht man die weltweite Ausrottung einer Erkrankung, sodass keine Krankheitsübertragung mehr möglich ist; weitere Präventions- und Überwachungsmaßnahmen sind unnötig. Dies ist bei den Pocken gelungen und wird für die Poliomyelitis angestrebt. Im Gegensatz hierzu beschränkt sich die Elimination auf ein umschriebenes Gebiet. Dies bedeutet, dass eine Ansteckung prinzipiell möglich ist und damit Überwachungs- und Präventionsmaßnahmen (Impfungen) weiterhin notwendig sind. Für eine Eradikation bzw. Elimination müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Das einzige Reservoir des Erregers ist der Mensch, eine Infektion hinterlässt eine lebenslange Immunität, es handelt sich um eine impfpräventable Erkrankung. Wie für die Pocken und die Poliomyelitis gilt dies auch für die Masern, Mumps und Röteln. Masern sind sehr leicht übertragbar. Aus diesem Grund ist ein hoher Durchimpfungsgrad von 95 % notwendig, um im Fall einer Erkrankung die weitere Übertragung zu verhindern. Da bei einmaliger Impfung nicht in jedem Fall eine ausreichende Immunität aufgebaut wird, wird die zweimalige Impfung in Kombination mit Mumps und Röteln durch die STIKO empfohlen. Strategien Das Programm Masernelimination in Niedersachsen ist in internationale und nationale Bemühungen eingebunden. Die Vorhaben für Niedersachsen stützen sich auf bereits ausgearbeiteten Strategien: 2
3 zweimalige Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln, Überwachung des Krankheitsgeschehens (Surveillance), Information der Bevölkerung und Fachöffentlichkeit. Im Plan der WHO werden drei Stadien der Elimination beschrieben: 1. Begrenzte Kontrolle der Masern In dieser Phase liegt der Durchimpfungsgrad bei unter 90 %. Es sind regelmäßig Ausbrüche zu beobachten, das Intervall zwischen den Ausbrüchen liegt unter fünf Jahren und es sind vor allem jüngere Kinder betroffen, schwere Krankheitsverläufe sind häufig zu beobachten. 2. Kontrolle der Masern Ein hoher Durchimpfungsgrad von 90 bis 95 % für mindestens eine Impfdosis ist erreicht. Es werden noch Ausbrüche beobachtet. Das Intervall zwischen den Ausbrüchen liegt jedoch bei über fünf Jahren, und es sind eher ältere Kinder betroffen. 3. Erreichen der Elimination der Masern Für die zweifache Impfung wird ein sehr hoher Durchimpfungsgrad von 95 % erreicht. In allen Verwaltungsbezirken liegt der Durchimpfungsgrad über 90 %. Auch älteren Kindern wurde die Impfung angeboten. Durch eine ausreichende Überwachung kann nachgewiesen werden, dass die Zirkulation der Wildviren unterbrochen ist. Erkrankungszahlen in Niedersachsen In Deutschland ist im Gegensatz zu Entwicklungsländern nicht so sehr eine hohe Zahl von Todesfällen bei Masern zu befürchten, sondern vor allem eine erhebliche Rate an Komplikationen (Zweitoder Folgeerkrankungen). Etwa 10 bis 12 % aller Masernerkrankungen verlaufen mit Komplikationen, von denen die schwerste die masernbedingte Hirnentzündung (Enzephalitis) ist. Diese tritt bei 0,1 % der Masernerkrankungen auf und nimmt in 30 bis 40 % einen ungünstigen Verlauf (Tod oder schwere neurologische Dauerschäden). Noch im Jahr 1980 erkrankten in Niedersachsen sieben Kinder an einer derartigen schweren Masernkomplikation. Dank intensiver Verstärkung der Impfmaßnahmen und Einführung einer zweiten Impfung zu Beginn der 90er Jahre konnte die Zahl der Masernerkrankungen und der masernbedingten Enzephalitiden zwar gesenkt werden, Einzelfälle werden jedoch immer noch beobachtet. Genauere Zahlen zu Erkrankungsfällen insgesamt liegen für Deutschland erst seit Anfang 2001 vor, da in diesem Jahr mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) der Verdacht und die Erkrankung an Masern meldepflichtig wurden. Insgesamt wurden seither in Niedersachsen etwa Erkrankungsfälle gemeldet, von denen 94 % in den Jahren 2001 bis 2003 auftraten. In diesen ersten drei Jahren wurden fünf große Ausbrüche mit mehr als 100 betroffenen Kindern beobachtet. Der größte Ausbruch ereignete sich in der ersten Jahreshälfte 2002, ausgehend vom Landkreis Leer mit etwa 900 gemeldeten Erkrankungsfällen allein im ehemaligen Regierungsbezirk Weser-Ems. Der bislang letzte größere Ausbruch erfolgte im Jahr 2003 im Landkreis Verden; über 200 Fälle in mehreren Kommunen konnten diesem Ausbruch zugeordnet werden. Im Zusammenhang mit dem öffentlich bekannt gewordenen Ausbruch in Nordrhein-Westfalen des Jahres 2006 mit über Erkrankungsfällen wurden zwar auch in Niedersachsen vermehrt Masernfälle gemeldet. Größere Ausbrüche wie in den Jahren 2001 bis 2003 wurden jedoch nicht beobachtet. Der größte Ausbruch ereignete sich im Raum Holzminden und Northeim mit insgesamt 23 gemeldeten Fällen. Zahlen zur Durchimpfung in Niedersachsen Die Daten zur Durchimpfung werden auf der Grundlage des IfSG jährlich durch die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover erhoben, durch das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) zusammengestellt und veröffentlicht (Impfreport - niedersachsen.de > Schwerpunktthemen > Gesundheitsberichterstattung > Basisberichte). Die zeitliche Ent- 3
4 wicklung ist in Tabelle 1 aufgeführt. Dabei ist sowohl der Wert für ganz Niedersachsen (Mittelwert) sowie die Streuung (maximal beobachteter und minimal beobachteter Wert) in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeführt. Die jeweiligen Werte beziehen sich auf Kinder, für die ein Impfausweis vorgelegt wurde. Tabelle 1: Anteil der Kinder im Einschulungsalter mit Impfungen gegen Masern nach Untersuchungsjahrgang in Niedersachsen bezogen auf alle Kinder mit vorgelegtem Impfausweis. Werte für Niedersachsen sowie den höchsten und niedrigsten in jeweils einer Kommune. Untersuchungsjahrgang mind. 1 Dosis Niedersachsen 90,3 91,1 91,8 93,2 93,8 94,7 mind. 1 Dosis minimaler Wert 71,8 72,4 79,6 87,1 87,0 88,9 mind. 1 Dosis maximaler Wert 95,9 97,2 97,0 97,0 97,7 97,8 2. Dosis Niedersachsen k. A. 33,7 36,4 52,9 65,4 74,6 2. Dosis minimaler Wert k. A. 2,4 16,6 32,3 35,6 50,7 2. Dosis maximaler Wert k. A. 60,1 74,0 84,1 89,7 90,1 Bei der Interpretation der Daten ist zu berücksichtigen, dass die Ergebnisse der Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) nach einer Zeit von vier bis sechs Jahren beobachtet werden können, da die Erhebung erst im Einschulungsalter durchgeführt wird. Aus Tabelle 1 wird der Anstieg der Durchimpfungsquoten in den letzten Jahren deutlich. Ein Faktor für die Erhöhung der zweiten Masernimpfung ist auch die Änderung der Impfempfehlung der STI- KO. Erst mit dem Jahr 2001 wurde diese in das zweite Lebensjahr vorgezogen. Niedersächsisches Impfforum und Niedersächsisches Impfprogramm bis 2010 Im Jahr 2001 wurde das Niedersächsische Impfforum zur Aktivierung der Schutzimpfung (Impfforum-NIAS) ins Leben gerufen. Es handelt sich um ein verbandsübergreifendes Forum, welches sich die Erhöhung der Durchimpfungsquote zum Ziel gesetzt hat. Mitglieder des Impfforums-NIAS unter Federführung des NLGA sind MS, MK, kommunale Spitzenverbände, Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung, Verbände der Krankenkassen, Medizinische Hochschule Hannover, ärztliche Berufsverbände, Hebammenverband, Landeselternrat, Landesfrauenrat und die Kirchen. Innerhalb des Impfforums-NIAS wurde das Niedersächsische Impfprogramm bis 2010 entwickelt und befindet sich derzeit in der konkreten Umsetzung. Die weiteren Erfahrungen und Diskussionen machen eine ständige Fortschreibung des Programms erforderlich. Das Niedersächsische Impfprogramm bis 2010 legt seinen Schwerpunkt auf die Masernimpfung in Kombination mit Mumps und Röteln. Wie aus den Erkrankungszahlen und Daten zur Durchimpfung deutlich wird, sind in weiten Teilen Niedersachsens die Bemühungen bereits zufriedenstellend. Zielrichtung des Impfprogramms ist daher die Bildung von Schwerpunktregionen, in denen konzertierte Aktionen mit allen beteiligten und verantwortlichen Verbänden initiiert werden sollen. Zu 1: Nach dem IfSG sind die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover verpflichtet, bei Erstaufnahme in die erste Klasse einer allgemeinbildenden Schule den Impfstatus zu erheben und die hierbei gewonnenen aggregierten und anonymisierten Daten über die oberste Landesgesundheitsbehörde dem Robert Koch-Institut (RKI) zu übermitteln. Mit wenigen Ausnahmen, die zumeist auf Umstellung der Erfassungssysteme zurückzuführen waren, erfolgt die Erfassung flächendeckend für ganz Niedersachsen entsprechend den Vorgaben des RKI. In Niedersachsen liegen Daten von etwa 90 % der Kinder vor. Etwa 10 % legen zur Untersuchung keinen Impfausweis vor. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Kinder nicht geimpft sind. Der Impfausweis kann auch vergessen oder verlegt worden sein. Auffällig ist die Schwankungsbreite der eingesehenen Impfbücher in den Kommunen von 82,3 bis 94,9 %. Dies zeigt, dass noch Verbesserungen zu erreichen sind. Dieser Aspekt wurde daher auch im Impfprogramm als Handlungsfeld aufgegriffen. Ansatzpunkte werden in Zusammenarbeit mit den Kommunen erarbeitet. 4
5 Auf kommunaler Ebene können bereits in vielen Fällen die Informationen zur Durchimpfung mit weiteren Angaben aus der Schuleingangsuntersuchung verknüpft werden. Um entsprechende verknüpfende Analysen landesweit durchführen zu können, sollen die Daten in allen Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover künftig nach einem vergleichbaren Protokoll erhoben werden. Daran arbeitet derzeit eine Arbeitsgruppe unter Federführung des NLGA. Bislang können überregionale Auswertungen nur für einen Teil der niedersächsischen Landkreise, kreisfreien Städte und der Region Hannover durchgeführt werden, die in einer der sogenannten Anwendergemeinschaften zusammenarbeiten. Im jüngsten Impfreport des Landes wurde eine solche Auswertung für die Impfung gegen Masern auf der Basis der Daten für die Einschulungsjahrgänge 2002 bis 2004 aus sieben Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt. Die Ergebnisse sind der Tabelle 2 zu entnehmen. Zusammenfassend lässt sich aus diesen Zahlen folgern: Von Kindern ausländischer Herkunft (verglichen mit denen deutscher Herkunft) wurde seltener ein Impfausweis vorgelegt. Wenn er jedoch vorgezeigt wurde, waren die Kinder häufiger gegen Masern geimpft (erste und zweite Impfung). Auch von Kindern, deren Eltern keine Berufsausbildung abgeschlossen haben, lag seltener ein Impfausweis vor, aber ihre Durchimpfung war vergleichbar mit derjenigen von Kindern, deren Eltern eine Lehre oder Fachschule bzw. Meisterausbildung absolviert hatten. Deutlich niedriger war allerdings die Durchimpfung von Kindern, deren Eltern eine akademische Berufsausbildung aufwiesen. 5
6 Tabelle 2: Auswertung von Daten aus sieben Landkreisen und kreisfreien Städten der Einschulungsjahrgänge 2002 bis 2004 zur Assoziation von Umfeldfaktoren mit der Vorlage des Impfausweises sowie der ersten und zweiten Impfung gegen Masern. Anzahl Kategorien Impfausweis Davon gegen Masern geimpft in % in % vorgelegt % mind. 1-mal in % mind. 2-mal in % Gesamt ,1 90,0 47,3 Geschlecht männlich ,7 89,9 90,2 46,9 weiblich ,3 90,3 89,8 47,6 Deutschland ,1 91,8 89,7 46,6 Herkunft Türkei 880 3,2 75,2 94,1 59,7 Ehemalige UdSSR 915 3,3 82,3 93,4 52,1 Anderes Land ,4 71,3 91,7 50,8 Beide Eltern ,9 92,5 91,2 48,8 Elternteil mit Partner ,9 86,7 87,3 42,5 Familiensituation Ein Elternteil ,2 85,7 85,6 41,2 Andere 51 0,2 80,4 92,7 43,9 Ohne Angaben ,9 68,9 81,7 38,2 Universität /FH ,7 91,0 85,9 45,5 Fachschule /Meister ,5 95,0 90,1 47,6 Berufsausbildung Lehre ,7 93,6 92,5 48,7 der Mutter Keine Berufsausbildung ,4 84,4 89,0 49,7 Andere 774 2,8 89,2 89,0 44,2 Ohne Angaben ,9 78,5 86,6 43,2 Universität /FH ,5 92,3 87,7 45,9 Fachschule /Meister ,6 94,4 91,9 49,8 Berufsausbildung Lehre ,9 93,1 92,3 49,1 des Vaters Keine Berufsausbildung ,8 84,4 90,6 51,4 Andere 610 2,2 90,7 88,8 45,8 Ohne Angaben ,0 80,4 86,5 42,6 Vollzeit ,0 89,4 87,6 43,4 Halbtags ,1 92,9 90,0 49,4 Berufstätigkeit Stundenweise ,2 94,2 91,0 47,4 der Mutter Keine Berufstätigkeit ,2 90,4 91,4 48,1 Ohne Angaben ,5 77,5 85,6 41,3 Vollzeit ,6 93,9 91,6 49,3 Halbtags 542 2,0 86,7 81,7 45,3 Berufstätigkeit Stundenweise 313 1,1 87,9 86,5 46,9 des Vaters Keine Berufstätigkeit ,7 82,6 87,3 45,4 Ohne Angaben ,6 81,4 86,2 41,0 Pädiater ,3 97,8 92,4 49,5 Vorsorgeuntersuchung Allgemeinarzt ,7 96,3 82,1 39,8 U6 Nicht durchgeführt ,7 89,3 74,7 33,2 Kein Vorsorgeheft vorgelegt ,3 27,9 78,0 39,1 Pädiater ,1 97,9 92,8 50,1 Vorsorgeuntersuchung Allgemeinarzt ,7 96,5 83,1 39,3 U7 Nicht durchgeführt ,9 90,1 75,3 33,4 Kein Vorsorgeheft vorgelegt ,3 28,5 78,1 39,1 Pädiater ,6 98,1 93,6 52,0 Vorsorgeuntersuchung Allgemeinarzt ,5 97,1 85,3 38,9 U8 Nicht durchgeführt ,5 92,1 75,9 29,7 Kein Vorsorgeheft vorgelegt ,4 28,9 78,3 39,1 6
7 Zu 2: Eine der Säulen des Impfprogramms ist die Information der Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit. Zusammenfassend kann jedoch bereits jetzt davon ausgegangen werden, dass der Informationsgrad zu Impfungen in Niedersachsen hoch ist. Eine Durchimpfungsquote von fast 95 % für die erste Masernimpfung wäre sonst nicht zu erreichen. Wie beschrieben ist der bislang nicht zufriedenstellende Durchimpfungsgrad der zweiten Masernimpfung auch auf eine Umstellung der bis 2001 geltenden Impfempfehlung zurückzuführen, nach der die zweite Impfung erst im 5. bis 6. Lebensjahr vorgesehen war. In Umsetzung des Impfprogramms wurde eine Arbeitsgruppe Fortbildung innerhalb des Impfforums-NIAS gebildet. Unter Federführung des NLGA sind daran die Ärztekammer Niedersachsen sowie Vertreterinnen und Vertreter ärztlicher Berufsverbände beteiligt. Neben den medizinischen Berufsgruppen ist darüber hinaus die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern vorgesehen. In Zusammenarbeit zwischen dem Niedersächsischem Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung und dem NLGA ist eine Fortbildungsmaßnahme zum Thema Infektionsschutzgesetz und Schule in Vorbereitung. Vor Ort werden durch die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover Impfaktionen, zumeist in Zusammenarbeit mit Schulen, durchgeführt. Dabei werden Kinder und Jugendliche persönlich zu Infektionskrankheiten informiert und auf nachzuholende Impfungen aufmerksam gemacht. Als Teil des Impfprogramms erfolgt durch das MS derzeit eine Abfrage zu diesen Aktivitäten in den Kommunen. Dies soll der näheren Standortbestimmung dienen und Ansatzpunkte für gezielte Aktionen liefern. Zu 3 a: Wie einleitend beschrieben, spiegelt sich das Ziel der möglichst frühzeitigen Komplettierung der Impfungen in der Impfempfehlung der STIKO seit dem Jahr 2001 wider. Der Erfolg lässt sich aus den Daten der Schuleingangsuntersuchung bereits ablesen. Ziel des IfSG ist es, die Eigenverantwortung auch der Träger und Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen zu verdeutlichen und zu fördern. Mit der speziellen Aufgabenzuweisung für Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen wurde die Zusammenarbeit im Bereich des Infektionsschutzes mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst vor Ort seit 2001 verstärkt. Das Impfprogramm berücksichtigt in den Handlungsfeldern auch Kindertagesstätten. Eine Datenerhebung über den Impfstatus ist insbesondere dort von Bedeutung, wo regelmäßig Defizite durch die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover beobachtet werden, um so die Grundlage für eine frühzeitige Intervention seitens des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu ermöglichen. In einem Pilotprojekt des NLGA mit ausgewählten Kindertagesstätten im Raum Oldenburg zeigte sich, dass mit einer entsprechenden fachlichen Begleitung die Themen Infektionsschutz und Impfung durch die Leitungen dankbar aufgegriffen werden. Insofern ist es sachgerecht, auf regionaler Ebene seitens des öffentlichen Gesundheitsdienstes über die jeweils erforderlichen und geeigneten Maßnahmen und dabei auch über die Form der Einbeziehung der Tageseinrichtungen für Kinder zu entscheiden. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Trägerschaft für die insgesamt Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen (Stichtag ) zu 30 % bei den Kommunen und zu 70 % bei den freien Trägern der Jugendhilfe befindet. Die Art und Weise der Zusammenarbeit mit den Einrichtungen ist daher mit den jeweiligen Trägern abzustimmen. Im Rahmen des Impfprogramms soll dieser Prozess begleitet werden. Zu 3 b und c: Die Sonderauswertung der Schuleingangsuntersuchung, wie sie einleitend dargestellt und im Impfreport des NLGA veröffentlicht ist, zeigt, dass nicht generell Kinder aus sozialen Brennpunkten oder aus Migrantenfamilien schlechter geimpft sind. Vielmehr scheint sich abzuzeichnen, dass dies vor allem für solche Kinder beobachtet wird, die aus einer Familie mit höherem Bildungsgrad kommen. Dies wird auch durch Erfahrungen vor Ort bestä- 7
8 tigt. Da in diesem Fall davon ausgegangen werden kann, dass es sich in der Regel um eine bewusste Entscheidung handelt, sind an die Informationspolitik besondere Anforderungen zu stellen. Groß angelegte Informationskampagnen führen eher dazu, dass sich Organisationen von Impfgegnern entsprechend formieren. Es muss vielmehr gelingen, dort, wo derartige Gruppen einen relevanten Einfluss ausüben, über Multiplikatoren und die direkte Ansprache der Eltern, aber auch der älteren Kinder und Jugendlichen, von dem Nutzen und den meist unberechtigten Vorbehalten der Impfung zu überzeugen. Neben dem kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienst, der dies im Rahmen von Impfaktionen in Schulen durchführt, hat hier auch die Ärzteschaft über die Möglichkeit der direkten Ansprache einen maßgeblichen Einfluss. Gerade vor diesem Hintergrund ist die Einbindung der Ärztekammer, Kassenärztlichen Vereinigung und ärztlichen Berufsverbände über das Impfforum-NIAS von Bedeutung. Um diesen Prozess zu fördern, wurden im Zusammenhang mit der Umsetzung des Impfprogramms neben der vorgenannten Arbeitsgruppe Fortbildung des Impfforums-NIAS weitere Arbeitsgruppen gebildet. Eines der Themen ist Möglichkeiten von Recall-Systemen. Den Ärztinnen und Ärzten ist es seit jüngster Zeit berufsrechtlich gestattet, Patientinnen und Patienten an Vorsorgetermine zu erinnern. Dies könnte auch für Impfungen genutzt werden. Hiervon profitieren auch die unter der Antwort zu Frage 3 a genannten Kinder. Das zweite Thema greift die Frage auf, inwieweit die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung genutzt werden können, um die Impfleistung der Ärzteschaft abzubilden. Zu 4: Der Impfreport wird seit 1999 jährlich durch das NLGA veröffentlicht. Im Bericht des Untersuchungsjahrgangs 2001 wurden die Ergebnisse der Erhebungen in einer Rangfolge zusammengefasst. Dieses Prinzip wurde im letzten Bericht jedoch wieder verlassen. Die jeweilige Impfquote hängt von unterschiedlichen Einflussfaktoren ab und ist nicht ohne Weiteres auf die Leistungsfähigkeit des kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienstes zurückzuführen. Es wurde daher von der Bildung einer Rangfolge auf der Basis der reinen Zahlen abgesehen. Auch mit der nicht wertenden Zusammenfassung der Ergebnisse ist die Vergleichsmöglichkeit gewährleistet. Mit der bereits erwähnten derzeit laufenden Abfrage des MS sollen regionale Einflussfaktoren ermittelt werden, um darauf aufbauend zielgerichtete Aktionen in den auszuwählenden Schwerpunktkommunen einleiten zu können. Zu 5: Das Fortbildungsangebot des NLGA zu Impfungen berücksichtigte bereits verschiedene Berufe im Gesundheitswesen. In der Diskussion um die Umsetzung des Impfprogramms innerhalb des Impfforums-NIAS kam dieses Anliegen erneut zum Ausdruck. Dies mündete in einen entsprechenden Arbeitsauftrag an die Arbeitsgruppe Fortbildung. In jeder Fortbildung liegt ein Hauptaugenmerk auf den allgemeinen Impfempfehlungen der STIKO. Bedeutend für die Überprüfung des Impfstatus bei jedem Arztkontakt ist darüber hinaus, dass unterschiedliche Facharztgruppen angesprochen werden. Im Impfforum-NIAS sind daher neben den Hausärzten und Kinder- und Jugendärzten auch Betriebsärzte, Chirurgen und Gynäkologen vertreten. Im Rahmen der jüngsten Diskussion um die HPV-Impfung (Humanes Papilloma-Virus) beschäftigt sich auch die letztgenannte Facharztgruppe mit dem Thema Impfung insbesondere von heranwachsenden Mädchen und Frauen. Dies unterstützt die bereits seit Jahren bestehenden Initiativen des NLGA, Frauenärztinnen und Frauenärzte speziell für das Thema zu sensibilisieren. Insgesamt kann die Diskussion genutzt werden, das Thema Impfungen, insbesondere die gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Hepatitis B, im Jugendalter zu positionieren. 8 (Ausgegeben am )
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