Scheidung auf gemeinsames Begehren und vollumfängliche Einigung über die Nebenfolgen im Sinne von Art 111 ZGB

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1 Scheidung auf gemeinsames Begehren und vollumfängliche Einigung über die Nebenfolgen im Sinne von Art 111 ZGB (Vorbemerkung zu dieser Mustervorlage: Diese soll einen Anhaltspunkt liefern, wie man einen gemeinsamen Scheidungsantrag mit vollumfänglicher Regelung über alle Nebenfolgen formulieren kann. Bei den Nebenfolgen werden teilweise Varianten vorgeschlagen. Die Parteien haben sich jeweils auf eine Variante zu einigen.) in Sachen (vollständiger Vorname und Name), geb.... (Geburtstag) in...(geburtsort) von... (Heimatort) wohnhaft:..., (Adresse, PLZ und Ort) Ehefrau/ Gesuchstellerin und (vollständiger Vorname und Name), geb.... (Geburtstag) in...(geburtsort) von... (Heimatort) wohnhaft:..., (Adresse, PLZ und Ort) Ehemann/ Gesuchsteller Scheidungspunkt 1. Die Parteien leben seit dem... (Datum der Aufnahme des Getrenntlebens) getrennt. Nach reiflicher Überlegung und aus freiem Willen beantragen die Parteien hiermit beim Kantonsgericht Nidwalden gemeinsam die Scheidung ihrer am... (Datum der Eheschliessung) vor dem Zivilstandsamt... (Ort der Eheschliessung) geschlossenen Ehe und die Genehmigung der Nebenfolgen gemäss nachstehender Vereinbarung:

2 2 Unterhaltspflicht Ehegatten 2. Der Ehemann verpflichtet sich, der Ehefrau gestützt auf Art. 125 ff. ZGB persönlich monatlich im Voraus folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: - Fr.... ab... bis... - Fr.... ab... bis... - Fr.... ab... bis... - Fr.... ab... bis... (Hinweis In aller Regel werden heute Unterhaltsbeiträge nur für eine befristete Dauer zugesprochen. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, entfällt die nacheheliche Unterhaltspflicht, wenn das jüngste Kind das 16. Altersjahr vollendet.) Im Hinblick auf Art. 129 Abs. 3 ZGB wird festgestellt, dass die zur Deckung des gebührenden Unterhaltes notwendige monatliche Unterhaltsrente monatlich Fr.... betragen würde. Der Ehemann kann aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit zur Zeit keine den gebührenden Unterhalt deckende Unterhaltsbeiträge bezahlen. (Hinweis: Diese Regelung kommt zum Zug, wenn im Zeitpunkt der Scheidung keine genügende Unterhaltsrente festgelegt werden kann. In diesem Fall kann die Berechtigte innert 5 Jahren nach Scheidung die Erhöhung der Unterhaltsrente verlangen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verpflichteten entsprechend verbessert haben sollten.) Lebt die Ehefrau mit einer Person des andern Geschlechts im gleichen Haushalt (Konkubinat), so reduziert sich der Unterhaltsbeitrag ab dem der Aufnahme des Konkubinats folgenden Monat auf Fr.... Nach der Dauer von... (Anzahl Monate oder Jahre) wird die Unterhaltspflicht sistiert. Wird das Konkubinatsverhältnis aufgelöst, so lebt der dannzumal geschuldete Unterhaltsbeitrag im selben Monat wieder auf. (Hinweis: Mit dieser sogenannten Konkubinatsklausel könnten die Parteien bereits im Voraus festlegen, dass ein allfälliges Konkubinat zu einer Abänderung der Rente führen soll, die ursprüngliche Unterhaltspflicht aber wieder auflebt, sollte das Konkubinatsverhältnis scheitern.) Erzielt die Ehefrau ein Einkommen von mehr als Fr...., so reduziert sich der Unterhaltsbeitrag um die Hälfte des Mehrverdienstes über dem Grenzeinkommen. Die Ehefrau verpflichtet sich, dem Ehemann jeweils bis Ende Januar unaufgefordert einen Lohnausweis bzw. entsprechende Belege über das im Vorjahr erzielte Erwerbseinkommen zukommen zu lassen. (Hinweis: Mit der Mehrverdienstklausel kann die Beteiligung an den Lasten flexibler gestaltet werden, wenn etwa im Zeitpunkt der Scheidung noch nicht mit wünschbarer Klarheit bestimmt werden kann, mit welchem eigenen Einkommen die unterhaltsberechtigte Person künftig rechnen kann bzw. welches Einkommen ihr anzurechnen ist.) Die Ehegatten verzichten gegenseitig auf Unterhaltsbeiträge.

3 3 (Hinweis: Ein Verzicht setzt voraus, dass beide Ehepartner sich den gebührenden Unterhalt selber finanzieren können. Ein Ehepartner darf auf eheliche Unterhaltsbeiträge nicht verzichten, wenn der andere Ehegatte offensichtlich solche leisten müsste und könnte und für den verzichtenden Ehegatten ohne diese Unterhaltsbeiträge eine Bedürftigkeit entstehen würde. Ein Unterhaltsverzicht ist jedoch bei kurzer Ehedauer, wenn keine gemeinsamen Kinder zu betreuen sind und beide Ehepartner sich den gebührenden Unterhalt selber finanzieren können, die Regel.) Indexierung 3. Die Unterhaltsbeiträge gemäss Ziffer.. hiervor basieren auf dem Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamts für Statistik mit... Punkten, Stand... (Basis Dezember 2010 = 100 Punkte). Die Unterhaltsbeiträge werden jedes zweite Jahr auf den 1. Januar dem Indexstand per Ende November des Vorjahres angepasst. Die erstmalige Anpassung erfolgt per 1. Januar Sie berechnet sich nach der Formel: Neuer Unterhaltsbeitrag = ursprünglicher Unterhaltsbeitrag x neuer Novemberindexstand ursprünglicher Indexstand von.. Punkten Die Anpassung entfällt, wenn das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten sich nicht entsprechend verändert, worüber sich dieser auszuweisen hat. (Hinweis: Der aktuelle Landesindex für Konsumentenpreise kann über die Telefonnummer Tel oder unter abgefragt werden. Mit dem LIK-Teuerungsrechner [ können Sie mit dem Landesindex indexierte Unterhaltszahlungen über einen beliebigen Zeitraum berechnen.) Berufliche Vorsorge 4. Die Vorsorgeeinrichtung des Ehemannes... (vollständiger Name und Adresse der Vorsorgeeinrichtung) sei gestützt auf Art. 280 ZPO anzuweisen, nach Rechtskraft des Scheidungsurteils vom Vorsorgekonto des Ehemannes... (Konto-Nummer, Versicherten-Nummer) den Betrag von Fr.... (die Hälfte der Differenz zwischen dem Vorsorgeguthaben des Ehemannes und der Ehefrau) auf das Vorsorgekonto der Ehefrau Nr.... bei der (vollständige Adresse der Vorsorgeeinrichtung) zu überweisen. Die Parteien vereinbaren die hälftige Teilung ihrer beruflichen Vorsorge im Sinne von Art. 122 ZGB. Die Parteien verzichten gegenseitig auf ihren Anspruch auf Ausgleichung der beruflichen Vorsorge. (Hinweis: Gemäss Art. 122 ZGB werden bei einer Scheidung die Vorsorgegelder, die beide Ehepartner während der Ehe angespart haben, geteilt. Jedem Ehegattten steht die Hälfte sei-

4 4 nes und des Guthabens des anderen Ehegatten zu. Der Ausgleich ist zwingend. Der Teilung unterliegen alle Beträge, die während der Ehe in der beruflichen Vorsorge gespart wurden, also das Altersguthaben, Freizügigkeitsgelder auf Freizügigkeitskonten oder -policen und allfällige Vorbezüge für Wohneigentum. Diese Bestimmung findet nur Anwendung, wenn bei keinem der Ehegatten ein Vorsorgefall eingetreten ist. Falls ein Ehepartner oder beide bereits eine Rente aus der beruflichen Vorsorge beziehen, kann das Guthaben nicht mehr geteilt werden. In diesem Falle muss das Gericht - auch ohne Parteiantrag - eine angemessene Entschädigung festlegen (Art. 124 ZGB). Die Parteien haben dem Gericht eine Bestätigung der beteiligten Einrichtungen der beruflichen Vorsorge über die Durchführbarkeit der getroffenen Regelung und die Höhe der Guthaben (vom Zeitpunkt der Heirat bis heute), die für die Berechnung der zu teilenden Austrittsleistungen massgebend sind, vorzulegen. Von der Pensionskasse ist ausdrücklich zu verlangen, dass das während der Ehe angesparte Freizügigkeitsguthaben, unter Angabe allfälliger Vorbezüge, auszuweisen ist. Ein aktueller Versicherungsauszug genügt nicht. Hat ein Ehegatte keine Pensionskasse und auch kein Freizügigkeitskonto, so empfiehlt es sich, vor Einleitung der Scheidung ein solches einzurichten. Das Gericht weist die beteiligten Pensionskassen bzw. eine von ihnen an, den Ausgleich vorzunehmen. Gemäss Gesetz besteht die Möglichkeit, freiwillig auf die Teilung oder einen Teil des Betrags zu verzichten, der einem zusteht (Art. 123 ZPO). Der Verzicht ist aber die Ausnahme und darf vom Gericht nur bewilligt werden, wenn klar ist, dass die verzichtende Partei über eine entsprechende andere Alters- und Invaliditätsvorsorge verfügt (Art. 123 Abs. 1 ZGB). Sie muss also einen Vermögenswert haben, der dem Betrag entspricht, auf den sie verzichtet, und dieser Wert muss ihre Vorsorge gewährleisten. Die Gerichte müssen von Amtes wegen prüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 141 Abs. 3 ZGB).) Familienwohnung 5. Die Ehefrau ist mit den Kindern / dem Kind in der ehelichen Wohnung verblieben und der Ehemann hat diese anlässlich der Aufnahme des Getrenntlebens verlassen. Das Gericht wird ersucht, der Ehefrau allein die Rechte und Pflichten aus dem bis anhin auf beide Ehegatten lautenden Mietvertrag unter entsprechender Anweisung an die Vermieterschaft, die (vollständiger Name und Adresse) zu übertragen. (Hinweis: Im Falle einer Scheidung kann das Gericht darüber hinaus den Mietvertrag über die Familienwohnung auf einen Ehegatten übertragen (Art. 121 Abs. 1 und 2 ZGB). Eine solche Abmachung über die Familienwohnung ist nur angezeigt, wenn sich die Parteien darüber nicht direkt mit der Vermieterschaft verständigt haben, was die Regel ist.) Die Liegenschaft GB-Nr...., Grundbuch...,... (Bezeichnung), ist Familienwohnung der Ehegatten. Sie steht zusammen mit dem Autoeinstellplatz Nr... im Alleineigentum des Ehemannes. Der Ehemann räumt der Ehefrau ein befristetes entgeltliches Wohn- und Benützungsrecht nach Art. 121 Abs. 3 und Art. 776 ff. ZGB am Stockwerkeigentum GB-Nr...., Grundbuch..., (Bezeichnung) sowie ein entgeltliches Nutzniessungsrecht

5 5 am Autoeinstellplatz Nr... ein, gegen eine Entschädigung von monatlich insgesamt Fr... (indexiert), welcher Betrag während der Dauer der tatsächlichen Ausübung des Wohn- und Benützungsrechts mit den vorstehend genannten Unterhaltsleistungen, die der Ehemann der Ehefrau schuldet, zu verrechnen sind. Die Dauer dieses entgeltlichen Wohn- und Benützungsrechts wird bis zum Ende jenes Monats vereinbart, in welchem das jüngste Kind der Parteien das.. Altersjahr vollendet hat, d.h. bis..., auf welchen Zeitpunkt hin die Ehefrau mit den Kindern / dem Kind spätestens und unwiderruflich die bisherige Familienwohnung verlässt. Die Ehefrau ist berechtigt, schon vor diesem Zeitpunkt jederzeit unter Beobachtung einer dreimonatigen Voranzeige auf das Ende eines jeden Kalendermonates die bisherige eheliche Wohnung zu verlassen. Die Parteien ermächtigen das Grundbuchamt Nidwalden, auf dem Stockwerkeigentum GB-Nr...., Grundbuch...,... (Bezeichnung), ein Wohn- und am Autoeinstellplatz Nr.... ein Benützungsrecht zu Gunsten der Ehefrau bis... als Personaldienstbarkeit einzutragen. Die Ehefrau ist berechtigt, gestützt auf das rechtskräftige Scheidungsurteil, auf eigene Kosten, die Eintragung dieser Personaldienstbarkeit beim Grundbuchamt Nidwalden zu veranlassen. Sollte sich die Ehefrau vor Ablauf des eingetragenen Wohnrechts, d.h. vor dem... (Datum), wieder verheiraten, so verpflichtet sie sich, spätestens drei Monate nach Eintragung ihrer Ehe im Zivilstandsregister die Bewilligung zur Löschung der das Eigentum des Ehemannes belastenden Dienstbarkeit zu erteilen. (Hinweis: Mit der Einräumung eines Wohnrechts kann geregelt werden, wenn die eheliche Wohnung nur einem Ehegatten zu Eigentum gehört, er diese auch behalten will, der andere Ehegatte mit den Kindern jedoch einstweilen darin wohnen soll. Diese Variante wird in der Praxis selten vereinbart.) Güterrecht 6. Über die Aufteilung von Mobiliar und Hausrat haben sich die Ehegatten bereits geeinigt. Die noch offenen Steuern (die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer) des Jahres.. werden vollumfänglich... (von der Ehefrau, vom Ehemann oder von beiden Parteien je zur Hälfte) übernommen. Im Übrigen behält jeder Ehegatte zu Eigentum, was er besitzt oder auf seinen Namen lautet. Die Eheleute erklären sich beim derzeitigen Besitzstand güterrechtlich per Saldo aller Ansprüche auseinandergesetzt.

6 6 (Hinweis: Diese Regelung bedeutet, dass die Ehegatten sich über die Aufteilung des ehelichen Vermögens oder Schulden vollumfänglich geeinigt und sie voneinander nichts mehr zu fordern haben.) Betreffend Güterrecht vereinbaren die Eheleute was folgt: a) Die Eheleute sind... (Miteigentümer je zur Hälfte oder Gesamteigentümer) des Grundstückes / der Grundstücke GB-Nr (Angabe aller betroffenen Grundstücknummer und Bezeichnung derselben).... (Der Ehemann oder Die Ehefrau) überträgt... (ihren oder seinen) Eigentumsanteil an der Liegenschaft auf... (den Ehemann oder die Ehefrau) gegen vollständige Entlassung aus den bestehenden Schuldpflichten.... (Der Ehemann oder Die Ehefrau) verpflichtet sich, für die Entlassung... (der Ehefrau oder des Ehemannes) aus der gesamten Schuldpflicht zu sorgen. Sämtliche mit der Übertragung des Stockwerkeigentums bzw. Miteigentums verbundenen Kosten, Gebühren, Abgaben usw. trägt... (der Ehemann oder die Ehefrau). Über die periodischen Abgaben (Nebenkosten, Beiträge, etc.) rechnen die Parteien per 1. Januar 20 pro rata temporis selber ab. Eine Handänderungssteuer ist gemäss Art. 139 Ziff. 2 StG (Steuergesetz des Kantons Nidwalden) nicht geschuldet. Wir sind damit einverstanden, dass gemäss Art. 142 Ziff. 2 StG die allfällig zu leistende Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben, respektive zum Zeitpunkt einer späteren Realisation von der Ehefrau beglichen wird.... (Der Ehemann oder Die Ehefrau) ist berechtigt, ab Rechtskraft des Scheidungsurteils den Eigentumsübergang beim Grundbuchamt Nidwalden ohne Zustimmung des andern Ehegatten selbständig anzumelden. b)... (Der Ehemann oder Die Ehefrau) verpflichtet sich,... (der Ehefrau oder dem Ehemann) in Abgeltung aller güterrechtlichen Ansprüche den Betrag von Fr.... innert... Tagen ab Rechtskraft des Scheidungsurteils zu bezahlen. c) Über die Aufteilung von Mobiliar und Hausrat haben sich die Ehegatten bereits geeinigt. Im Übrigen behält jeder Ehegatte zu Eigentum, was er besitzt oder auf seinen Namen lautet. Mit Vollzug dieser Vereinbarung erklären sich die Ehegatten güterrechtlich per Saldo aller Ansprüche auseinander gesetzt.

7 7 (Hinweis: Diese Regelung ist als Beispiel gemeint, wenn eine Liegenschaft übertragen werden soll und Ausgleichszahlungen zu leisten sind. Die Berechnung der güterrechtlichen Ansprüche kann in diesen Fällen nicht einfach sein und wir empfehlen diesbezüglich besonders die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder eine Rechtsanwalt.) Berechnungsgrundlagen 7. Die Eheleute gehen von folgenden Grundlagen aus: Ehemann Ehefrau Einkommen inkl. 13 Monatslohn, vor Steuern Vermögen/Schulden (Hinweis: Wenn Unterhaltsbeiträge festgesetzt werden, muss zwingend angegeben werden, von welchen finanziellen Verhältnissen die Parteien im Zeitpunkt der Festsetzung ausgegangen sind.) Verfahrenskosten 8. Die Gerichtskosten... (übernehmen die Eheleute je zur Hälfte, übernimmt der Ehemann oder übernimmt die Ehefrau). Jede Partei trägt ihre eigenen Parteikosten. Genehmigungsantrag 9. Die Parteien ersuchen das Gericht übereinstimmend um unveränderte Genehmigung der Vereinbarung und ihrer Anträge in vorliegender Form und um Aufnahme derselben ins Urteilsdispositiv. Ort, Datum:... Ort, Datum: Der Ehemann Die Ehefrau

8 8 Beilagen: - Familienausweis - Bescheinigungen der Pensionskassen über das während der Ehe angesparte Freizügigkeitsguthaben; allenfalls Eröffnungsbestätigung eines Kontos der zweiten Säule, sofern eine Partei bisher keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge angeschlossen war. - letzte Lohnausweise oder aktuelle Lohnabrechnungen - Kopien Mietverträge oder Belege betreffend Wohnkosten - Kopien Krankenkassen-Policen - evtl. Grundbuchauszüge (Hinweis: Diese Urkunden müssen mit dem gemeinsamen Scheidungsbegehren eingereicht werden.)

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