Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg Metropolregion Hamburg Neustrukturierung und Förderfonds
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- Gert Böhme
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1 Metropolregion Hamburg Neustrukturierung und Förderfonds Förderfonds-Geschäftsstelle Niedersachsen Dr. Henry Arends Karin Schulz
2 Neustrukturierung Metropolregion Hamburg Aufnahme der Landeshauptstadt Schwerin und des Altkreises Parchim (Mecklenburg- Vorpommern) Aufnahme von Wirtschafts- und Sozialpartnern: Aus Niedersachsen: IHK -Wolfsburg und IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum
3 MRH in Zahlen (bisher) 4 Bundesländer 20 (19) (Land-)kreise / kreisfreie Städte ca Orte ca. 5,3 (5,1) Millionen Einwohner 1,78 Millionen Einwohner in der Kernstadt 1,97 Millionen Arbeitnehmer ca (26.100) km² Fläche BIP 196 (192) Milliarden EURO Täglich ca Einpendler in die Kernstadt- und ca Auspendler aus der Kernstadt Hamburg
4 Organisation der Metropolregion Hamburg
5 Gremien Trägerversammlung: Die Trägerversammlung tritt zusammen, wenn Entscheidungen über Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Metropolregion Hamburg zu treffen sind sowie auf Antrag eines Trägers. Regionsrat: Dem Regionsrat obliegt die strategische Steuerung der Metropolregion Hamburg. Er ist zuständig für Politik und Programmatik der Zusammenarbeit und trifft Entscheidungen in Angelegenheiten, die eine Abstimmung auf Spitzenebene erfordern. Er beschließt die grundsätzliche strategische Ausrichtung, überprüft deren Zielerreichung und gibt Impulse für die inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung der Zusammenarbeit.
6 Lenkungsausschuss: Dem Lenkungsausschuss obliegt die operative Steuerung der Metropolregion Hamburg. Auf Grundlage der Beschlüsse des Regionsrates legt er die operationellen Ziele und Maßnahmen fest und überwacht die nachfolgenden Umsetzungsprozesse und ihre Ergebnisse. Facharbeitsgruppen: Die Facharbeitsgruppen unterstützen den Lenkungsausschuss bei der Erledigung seiner Aufgaben und bei der Entwicklung von Projekten. Kommunalbeirat: Der Kommunalbeirat begleitet und berät den Regionsrat bei der Erledigung seiner Aufgaben. Unternehmensbeirat: Der Unternehmensbeirat begleitet und berät den Regionsrat bei der Erledigung seiner Aufgaben.
7 Geschäftsstelle Die Träger unterhalten zur Unterstützung ihrer regionalen Zusammenarbeit eine Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg mit Sitz in Hamburg. Diese Geschäftsstelle ist die offizielle Adresse der Metropolregion. Förderfonds Zur Verbesserung der Struktur und zur Entwicklung der Metropolregion Hamburg unterhalten die Länder die Förderfonds Hamburg/Mecklenburg- Vorpommern, Hamburg/Niedersachsen und Hamburg/Schleswig-Holstein. Für die Gewährung von Zuwendungen aus den Förderfonds der Metropolregion Hamburg erstellen die Länder unter Beteiligung der (Land)Kreise und kreisfreien Städte gemeinsame Richtlinien, die der Zustimmung des Lenkungsausschusses bedürfen.
8 Förderfonds der Metropolregion Hamburg Die Förderfonds sind wichtigstes Finanzierungsinstrument der regionalen Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg Sie dienen der Verbesserung der Struktur und der Entwicklung der Metropolregion Hamburg 3 bilaterale Förderfonds Hamburg/Niedersachsen, Hamburg/Schleswig-Holstein und Hamburg/Mecklenburg- Vorpommern Verwaltung der Mittel durch Geschäftsstellen in (beim Amt für regionale Landesentwicklung ), Kiel und Schwerin
9 Finanzausstattung der Fonds Förderfonds Förderfonds Förderfonds Hamburg-Niedersachsen Hamburg-Schleswig-Holstein Hamburg-Mecklenburg-Vorpommern Hamburg Niedersachsen Schleswig- Holstein Hamburg Mecklenburg- Vorpommern Hamburg 1,2 Millionen Euro 1,2 Millionen Euro Euro
10 Förderfonds Zuwendungszweck neu Zuwendungen können zur Erreichung der im Kooperationsvertrag benannten Ziele gewährt werden. Dementsprechend ist der Zweck der Zuwendung die Förderung von Projekten, die die wirtschaftliche, technologische, räumliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Metropolregion Hamburg als gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum vorantreiben. Zur Erreichung des Zuwendungszwecks werden insbesondere Maßnahmen gefördert, die zur Umsetzung der im Strategischen Handlungsrahmen der Metropolregion Hamburg definierten strategischen Ziele beitragen.
11 Strategischer Handlungsrahmen Themenfelder Wachsend Innovativ - International Lebenswert Attraktiv - Regional Dynamisch Vernetzt - Effizient Profiliert Bürgerfreundlich- Kooperativ Oberziele Stärkung der Wissensbasis Nachhaltige Siedlungspolitik Tourismus Natur und Landschaft Mobilität und Erreichbarkeit Energie und Klimaschutz auf regionaler Ebene Gemeinsames Marketing der MRH MRH als Wachstumsmotor Bürgerfreundlichkeit der Region Maßnahmen/ Projekte
12 Kriterien der Förderwürdigkeit: z.b. Entwicklung von Handlungsansätzen und Lösungen für regional bedeutsame Themenstellungen Verbesserung der innerregionalen Zusammenarbeit durch Überwindung institutioneller Grenzen Profilierung der Metropolregion Hamburg nach Innen und Außen Innovations- oder Pilotcharakter für die Metropolregion Hamburg Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Verbesserung der ÖPNV-Verknüpfungsmaßnahmen Initiierung und Stärkung von Kooperationen und Netzwerke finanzielle Beteiligung von dritter Seite
13 Wichtige Regelungen der Richtlinie Antragsberechtigt sind: Landkreise, Städte und (Samt-)Gemeinden Kooperationen mit anderen sind im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung möglich. Fördergegenstände sind: Investive Maßnahmen incl. Vorbereitung Studien und Konzepte nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit für die ganze Metropolregion Hamburg Regional- oder Projektmanagements als Teil von Leitprojekten Förderquote: grds. bis zu 50 % oder 80 % für Leitprojekte
14 Bagatellgrenze für alle Projekte: Förderung ist kombinierbar mit EU- und anderen Förderungen Zweckbindung 15 Jahre bei Infrastruktur 5 Jahre für Einrichtung, Geräte Je max. 10 % der Gesamtkosten für Planung oder Marketing Spätere Einnahmen werden in der Förderung berücksichtigt
15 Projekte im Landkreis Rotenburg (Wümme) Stadt Rotenburg (Wümme): Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes in Rotenburg (Wümme) SG Tarmstedt: Profilierung des LK ROW als erste Wandererlebnisregion in Norddeutschland Stadt Bremervörde: Maßnahmen zur Attraktivierung des Natur- und Erlebnisparks Bremervörde sowie Neubau eines zentralen Gebäudes im Bereich der WELT DER SINNE Gemeinde Gnarrenburg: Errichtung eines Torfschiffhafens Kreuzkuhle/Kolbecksmoor zur Erweiterung der touristischen Infrastruktur
16 Landkreis Heidekreis Klimaanpassung leicht gemacht Weitere Projektbeispiele Hansestadt Stade Kommunikation und Dokumentation der modellhaften energetischen Sanierung eines 60er-Jahre Reihenhauses in Stade-Hahle Stadt Cuxhaven Neubau des UNESCO-Weltnaturerbe-Wattenmeer-Besucherzentrums Cuxhaven (WattBz) Landkreis Harburg Errichtung eines historischen Siedlungsdoppelhauses und Erstellung einer Ausstellung zur Flüchtlings- und Siedlungsgeschichte der Nachkriegszeit in der Metropolregion Hamburg im Freilichtmuseum Am Kiekeberg
17 Leitprojekte der Metropolregion Hamburg Leitprojekte sind Einzelprojekte von herausragender Bedeutung für die Metropolregion, die Teil eines Projektschwerpunktes des Strategischen Handlungsrahmens sind. Sie leisten entweder einen Beitrag zur Verbesserung der innerregionalen Zusammenarbeit oder zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.
18 Beispiele für Leitprojekte Demographie und Daseinsvorsorge u.a. Teilprojekt: Barrierefreie Naherholung im Regionalpark Rosengarten Kurs Elbe. Hamburg bis Wittenberge 2.0 Förderung des kreisübergreifenden Wassertourismus in der Kulturlandschaft Elbe im Flussabschnitt Hamburg bis Wittenberge Welcome to MRH - Angebotsqualität und vielfalt für Gäste aus dem Ausland Ziel ist, die Metropolregion Hamburg als attraktive, international profilierte Region zu entwickeln.
19 Beispiel für die Berechnung einer Zuwendung Einzelprojekt mit 50%-Förderung der MRH Förderfähige Gesamtkosten gem. Förderrichtlinie abzgl. Drittmittel (z.b. EU) = Anderweitig nicht gedeckte Kosten X Fördersatz von 50 v.h. (maximal) Kosten nach fachtechnischer Prüfung des Hauptförderers Zuwendungsbetrag Gesamtkosten lt. Antrag Eigenanteil (mindestens 5 v.h.) Mittel von Kooperationspartnern werden dem Eigenanteil zugerechnet
Entwurf. Artikel 1. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
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