Rechtliche Aspekte Fairness, Schuldfrage und Fußball

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtliche Aspekte Fairness, Schuldfrage und Fußball"

Transkript

1 Rechtliche Aspekte Fairness, Schuldfrage und Fußball Doping-Kontrolle im Fußball 1970 gehörte FIFA zu den ersten internationalen Sportvereinen, die ein Antidopingprogramm eingeführt haben. Die Grundziele der FIFA Doping-Kontrollrichtlinien (2006) gleichen annähernd jenen des Programms für den Welt-Anti-Doping-Kodex. Definitionen Das Wort Doping, entstammt vermutlich dem alten holländischen Wort `Dop', der Name eines alkoholischen Getränks, das aus Trauben hergestellt wurde und von den Zulu-Kriegern getrunken wurde, um sich für ihre Schlachten stark zu machen. Dieser Begriff war ursprünglich im Reitsport des 20. Jahrhunderts verbreitet.. Entsprechend des Welt-Anti-Doping-Kodices (WADK) spricht man von Doping, wenn: - eine verbotene Substanz, seine Metaboliten bzw. Marker in der Körperprobe des Sportlers festgestellt werden. - ein Sportler, unabhängig von Zeit oder Ort, im Besitz von Substanzen ist, die bei Trainingskontrollen verboten sind. Ausgenommen davon sind Sportler, die nachweislich einer von den FIFA-Doping-Kontrollrichtlinien zugelassenen therapeutischen Behandlungen unterliegen oder die sonstige gültige Nachweise erbringen können. - das Betreuerpersonal des Sportlers im Besitz von Substanzen ist, die bei Trainingskontrollen verboten sind, es sei denn, das Betreuerpersonal des Sportlers erbringt Nachweis, dass sich dies mit einer vorher erteilten medizinischen Ausnahmegenehmigung (TUE) begründet. - verbotene Stoffe oder Methoden gehandelt und damit Antidoping-Vorschriften verletzt werden. In den meisten Rechtssystemen gilt ein solcher Handel als rechtswidrige Handlung gegen das Arzneimittelgesetz. - verbotene Methoden dem Sportler verabreicht bzw. versucht wird zu verabreichen. Inkludiert sind die Unterstützung, das Überreden, die Hilfe, Beihilfe oder das Verschleiern sowie jegliche sonstige Art von Mittäterschaft bei der Verletzung bzw. versuchten Verletzung der Anti-Doping-Vorschriften.

2 Wie in der Präambel des internationalen Antidoping-Kodices geschildert, verfolgt das Anti- Doping-Programm folgende Ziele: Die Grundrechte eines jeden Sportlers, an einem dopingfreien Sport teilzunehmen und somit Gesundheit, Fairness und Gleichberechtigung für alle Sportler in der Welt zu fördern. Die Gewährleistung von abgestimmten und koordinierten, wirksamen Anti-Doping- Programmen auf nationaler sowie internationaler Ebene in Bezug auf Aufdeckung, Verhinderung und Vorbeugung von Doping. Die verbotenen Substanzen hinsichtlich dieser Richtlinien erscheinen regelmäßig in der: WADA (internationale Anti-Doping-Agentur) Liste der verbotenen Substanzen ( und Anhang A der FIFA Doping-Kontrollrichtlinien ( Das Prinzip der Delikthaftung bzw. volle Eigenverantwortung Die Gründe für das Delikthaftungsprinzip wurden umfassend beim Sportsschietsgericht in Lausanne in mehreren Fällen dargelegt, z. B. im Fall von Quigley gegen die International Shooting Union (UIT) in 1995: In der Tat kann die Delikthaftung in einer gewissen Hinsicht zu unfairen Entscheidungen führen, wie etwa im Fall Quigley, wo der Sportler wegen falscher Angaben auf dem Etikett Medikamente eingenommen haben mag, wofür er/sie nicht verantwortlich sein kann - insbesondere bei plötzlichem Erkranken im Ausland. Andererseits ist es in gewisser Hinsicht ebenso unfair, einen wichtigen Wettkampf wegen Lebensmittelvergiftung eines Athleten am Vortag zu verschieben. Genauso wie ein Wettkampf bis zur Erholung des Sportlers nicht vertagt werden kann, so kann das Verbot von illegalen Substanzen nicht aufgehoben werden, wenn die versehentliche Einnahme dieser nachgewiesen wurde. Die Unbeständigkeit des Wettkampfs, wie im Leben allgemein, kann zu vielerlei Ungerechtigkeiten führen, sei es aus Versehen oder Nachlässigkeit unverantwortlicher Personen. Das Gesetz kann dem nicht Abhilfe schaffen.

3 Darüber hinaus scheint es sinnvoll, eine versehentliche Ungerechtigkeit gegenüber einer Person nicht wieder gut zu machen, indem eine absichtliche Ungerechtigkeit gegenüber allen Wettkampfteilnehmern verübt wird. Genau dies würde geschehen, wenn verbotene leistungssteigernde Substanzen bei versehentlicher Einnahme toleriert würden. Außerdem könnte sogar absichtlicher Missbrauch in vielen Fällen nicht geahndet werden, wegen Mangel an Beweisen schuldhafter Absicht. Zweifelsohne würde auch eine solche Beweisbedingung bei kostspieligen Rechtsstreitigkeiten Föderationen ruinieren insbesondere diejenigen mit bescheidenem Haushalt und die sich gegen das Doping einsetzen. Das Prinzip des Aufenthaltsnachweises Wirksame Doping-Kontrollen gehen mit Trainingskontrollen einher. Ohne genaue Ortsangaben über den Sportler können solche Kontrollen wirkungslos bzw. unmöglich sein. Das so genannte Aufenthaltsprinzip verlangt von den Sportlern und/bzw. Mannschaften, die für die Trainingskontrollen bestimmt wurden, aktuelle Aufenthaltsangaben, sodass Trainingskontrollen überall und ohne Vorankündigung durchgeführt werden können. Die geltenden Richtlinien werden von der verantwortlichen Föderation NADO (Anti-Doping Organisation) vorgegeben. Diese streben stets einen gewissen Spielraum bei veränderlichen Umständen in den verschiedenen Sportarten und Ländern an. Es ist verständlich, dass die Aufenthaltsregel nicht immer sehr sinnvoll für internationale Sportarten sein kann. Denn in diesem Fall sind die Sportler für Spiele oft unterwegs, weit weg von ihrer Heimat. Bis jetzt hat die FIFA noch keine bessere Lösung für das Aufenthaltsprinzip gefunden; aber es wird ernsthaft darüber nachgedacht. Es ist in Betracht zu ziehen, dass zwischen zwei internationalen Wettkämpfen Fußballspieler fast ständig Doping-Kontrollen unterliegen, und zwar in deren jeweiliger Nationalliga und mit nur kurzen Saisonpausen. Gewaltenteilung Ein wichtiges Rechtsprinzip ist dabei die Gewaltenteilung zwischen dem Anti-Doping- Exekutivkomitee und der Disziplinarkommission, die für die Regulierung der Anti- Doping-Sanktionen zuständig ist. Sie soll bei Anwendung des Kodices jede Parteilichkeit bzw. Interessenkonflikte verhindern. Gemäß den FIFA-Richtlinien kommt dieses Prinzip zur Anwendung, einerseits durch den Doping-Kontrollausschuss, der sich mit den pharmazeutischen und rechtsmedizinischen

4 Fragen befasst und zuständig ist für medizinische sowie biochemische Aspekte des jeweiligen mutmaßlichen Doping-Falles. Andererseits eine unabhängige Disziplinarkommission, die eine Entscheidung darüber fällt, welche angemessene Sanktion gegen den betroffenen Spieler unter Berücksichtigung der Umstände zu verhängen ist. Medizinrechtliche Aspekte der Doping-Kontrollverfahren Die vollständige Ausgabe des FIFA-Doping-Kontrollverfahrens ist in den jährlich aktualisierten FIFA-Doping-Kontrollrichtlinien nachzulesen. Bezugnehmend auf die medizinrechtlichen Aspekte verläuft die Doping-Kontrolle wie folgt: Bei positivem Befund untersucht der FIFA-Doping-Kontrollausschuss die Unterlagen des Falls und erstellt einen Bericht für den hauptverantwortlichen FIFA-Dopingkontrolleur. Der hauptverantwortliche FIFA-Doping-Kontrolleur überprüft, ob das richtige Kontrollverfahren gemäß den Doping- Kontrollrichtlinien durchgeführt wurde. Zu diesem Zweck wird in der Regel das Testlabor sowie der Kontrolleur, der den Sportler getestet hat, mit hinzugezogen. Wird die Analyse von Probe A vom Bericht des FIFA-Doping-Kontrollausschusses als positiv bestätigt, so informiert der FIFA-Generalsekretär umgehend und als vertrauliche Sache den Vorsitzenden des Disziplinarausschusses sowie den Mitgliedsverband des betroffenen Sportlers. Binnen 24 Stunden ab Inkenntnissetzung darf der Mitgliedsverband eine zweite Analyse der Probe B anfordern. Besteht eine solche Anforderung, leitet FIFA diese umgehend an die Labordirektion weiter, wo die Probe B aufbewahrt wird. Die Analyse wird auf schnellstem Wege von dem Personal vorgenommen, das nicht direkt bei der Analyse A beteiligt war. Der betroffene Verband hat das Recht auf Anwesenheit sowohl des betroffenen Sportlers also auch eines Vertreters. Das Analyseergebnis von Probe B wird sofort an den FIFA-Doping-Kontrolleur per Fax bzw. per weitergeleitet. Besteht kein Antrag auf einen zweiten Test, wird Probe B nach 30 Tagen entsorgt.

5 Darüber hinaus erwägt der leitende Arzt von FIFA sowie der Doping-Kontrollausschuss die Schwere des jeweiligen Vergehens aus medizinischer Sicht. Dabei kommt in Betracht, ob das Vergehen unbeabsichtigt, d.h. teilweise selbstständig indes ohne völliges Eigenverschulden oder vorsätzlich, also durch selbstständiges bzw. unverantwortliches Verhalten herbeigeführt worden ist. Außerdem müssen auch außerordentliche Umstände in Betracht gezogen werden. Abschließend wird eine schriftliche Erklärung der medizinischen Analyse in Verbindung mit der Bewertung rechtsmedizinischer Aspekte erstellt. Diese Erklärung geht dann an die FIFA- Disziplinarkommission, die schließlich über die Sanktionen entscheidet. Dasselbe Verfahren wird angewandt, wenn FIFA von einer Nationalföderation bzw. konföderation gebeten wird, die Sanktion durchzusetzen oder über sie auf internationaler Ebene zu entscheiden. Das Einzelfallverfahren, wie oben erwähnt, und das Haftungsprinzip stellen einen wesentlichen Teil der FIFA-Politik in Sachen Doping-Kontrollen dar. Sie beruhen auf den Grundlagen des Schweizer Strafgesetzes (SSL Swiss Sanction Law). Es besteht also Beweispflicht, dass die zu verhängende Strafe durch eigenes Verschulden des Spielers herbeigeführt wurde und dass er sich über sein rechtswidriges Verhalten bewusst ist. Jede Strafe muss also die bestimmten Tatsachen in Betracht ziehen, die zwangsläufig von Fall zu Fall verschieden sind. Noch zu lösende Probleme In Anbetracht immer neuer Substanzen und neuer Labormethoden ist eine Revision der Normen und Richtlinien unumgänglich, um somit eine angemessene Doping-Politik zu gewährleisten, die dem neuesten wissenschaftlichen Stand und der Sportethik entspricht. Während auf der einen Seite verstärkt die Vereinheitlichung der Strategien in den nationalen als auch internationalen Doping-Agenturen angestrebt wird, erschweren auf der anderen Seite die Gesetzgebungen und politischen Strategien in den verschiedenen Ländern eben dieses Ziel. Jede Richtlinie sollte daher hinsichtlich rechtsmedizinischer Gesichtspunkte auf rein wissenschaftlicher Erkenntnis sowie juristischer Sachkunde beruhen. Und diese Richtlinien sollten auch in enger

6 Zusammenarbeit durch die nationalen sowie internationalen Organisationen unterstützt werden. Das T/E-Verhältnis Das Herabsetzen des Grenzwerts für das Verhältnis von Testosteron (T) auf Epitestosteron (E) von 6 auf 4 hat für heftige Debatten unter anerkannten Laboratorien gesorgt und warf Zweifel gegenüber der FIFA auf. Laut FIFA-Daten von 2005 bewiesen keine dieser Proben mit dem erhöhten Verhältnis zwischen 4 und 6 exogene Aufnahme. Dies wurde von GC-Isotopenratio-Massenspektometrie (GC-IRMS) bewiesen die modernste Nachweismethode für exogene Aufnahme. Angesichts des logistischen Aufwands und der zusätzlichen Kosten sollte FIFA die detaillierten statistischen Analysen aus den WADA-Daten stark befürworten, damit die tatsächlichen Vorfälle von exogener Aufnahme der Testosteron-Proben mit T/E-Ratio zwischen 4 und 6 untersucht werden. Alpha-Reduktase Hemmstoffe Der zunehmende Gebrauch von alpha-reduktasen Hemmstoffen für die Behandlung gegen das männliche Haarausfallmuster (MPB) führte zu positiven Urinproben bei Sportlern. Bei Finasterid sind diese Hemmstoffe der wichtigste Metabolit. Finasterid ist eine verbotene Substanz, registriert unter S5 Diuretika und Maskierungsagentien. Nicht von dem internationalen Anti-Doping-Kodex erfasst sind Fälle, wo feinere Analysemethoden keine Spuren von anabolischen Steroiden in der Probe nachweisen können. Es steht weiterhin zur Debatte, ob das männliche Haarausfallmuster zur psychologischen Erkrankung gezählt werden muss und damit für eine TUE (ärztliche Ausnahmegenehmigung) in Frage käme. Alltagsdrogen bzw. "Freizeitdrogen In den vergangenen Jahren hat die Zahl der positiven Tests bei Alltagsdrogen stetig zugenommen. Während diese Erkenntnis eher ein soziales als ein Drogenproblem offen legt, drängt sich dennoch ein wichtiger rechtlicher Aspekt für eine weitere Betrachtung auf: Der Konsum von Marihuana stellt ein schweres Delikt in einigen Ländern dar, wie z. B. Afrika und Asien - selbst wenn der Konsum im Ausland stattfindet. Hier hätte ein positiver Befund für den betroffenen Spieler schwere Konsequenzen, in seinem Heimatland könnte dies sogar eine Gefängnisstrafe bedeuten. Aus diesem Grund sollten

7 Anti-Doping-Agenturen das bedingungslose Verbot von Alltagsdrogen überdenken, vorzugsweise unter Berücksichtigung einschlägiger juristischer Gesichtspunkte.

UEFA-Antidoping-Leitfaden für Spielerinnen und Spieler

UEFA-Antidoping-Leitfaden für Spielerinnen und Spieler UEFA-Antidoping-Leitfaden für Spielerinnen und Spieler Weshalb dopen sich Sportler? Manchmal verwenden Sportler verbotene Substanzen, um schneller, stärker und ausdauernder zu werden oder ihre Erholungszeit

Mehr

1 Nachweis einer verbotenen Substanz in Urin- oder Blutprobe

1 Nachweis einer verbotenen Substanz in Urin- oder Blutprobe 1 Nachweis einer verbotenen Substanz in Urin- oder Blutprobe Jährlich per 1. Januar erscheint eine neue Dopingliste mit allen im Sport verbotenen Substanzen und Methoden. Falls in der Urin- oder Blutprobe

Mehr

ANTI-DOPING ORDNUNG (ANHANG ZUR BJV SPORTORDNUNG) BAYERISCHER JUDO-VERBAND E.V. Anti-Doping Ordnung

ANTI-DOPING ORDNUNG (ANHANG ZUR BJV SPORTORDNUNG) BAYERISCHER JUDO-VERBAND E.V. Anti-Doping Ordnung ANTI-DOPING ORDNUNG (ANHANG ZUR BJV SPORTORDNUNG) Aus Vereinfachungsgründen wird in der nachfolgenden die männliche Form für Athleten und Athletinnen gleichermaßen verwendet. Stand: 06.04.09 Seite - 1/6

Mehr

Doping im Sport. Wer - Womit - Warum. Von Karl Feiden, Bonn Helga Blasius, Remagen. Mit 10 Abbildungen und 15 Tabellen

Doping im Sport. Wer - Womit - Warum. Von Karl Feiden, Bonn Helga Blasius, Remagen. Mit 10 Abbildungen und 15 Tabellen Doping im Sport Wer - Womit - Warum Von Karl Feiden, Bonn Helga Blasius, Remagen Mit 10 Abbildungen und 15 Tabellen Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbh Stuttgart 2002 INHALT Vorwort V 1 Definition

Mehr

Dopingkontrollen Aufgaben des Verbandes

Dopingkontrollen Aufgaben des Verbandes Rechtsanwälte Dopingkontrollen Aufgaben des Verbandes Datenschutz-Forum 2012 Falkenstrasse 27, 8024 Zürich www.netzle.com Wann kann getestet werden? Jeder Athlet und jede Athletin können jederzeit getestet

Mehr

Selbstbetrug - Doping

Selbstbetrug - Doping Selbstbetrug - Doping Inhalte Begriffsklärung und Problematik: Doping oder Medikamente und ihr Missbrauch Wirkstoffgruppen Cannabinoide Beta-2 Agonisten Anabole Steroide Stimulanzien Dopingmethoden EPO

Mehr

Verhaltenskodex für Nachwuchsleistungssportler der

Verhaltenskodex für Nachwuchsleistungssportler der Verhaltenskodex für Nachwuchsleistungssportler der THW Kiel Junioren Grundsatz Um ein vorbildliches und sportliches Verhalten jedes THW- Nachwuchsleistungssportlers (kurz: Sportler) zu gewährleisten, fördern

Mehr

BESCHLUSS Nr. 964 WEITERLEITUNG DES ENTWURFS DER GEDENKERKLÄRUNG VON ASTANA AN DAS GIPFELTREFFEN

BESCHLUSS Nr. 964 WEITERLEITUNG DES ENTWURFS DER GEDENKERKLÄRUNG VON ASTANA AN DAS GIPFELTREFFEN Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Ständiger Rat 842. Plenarsitzung StR-Journal Nr. 842, Punkt 1 der Tagesordnung BESCHLUSS Nr. 964 WEITERLEITUNG DES ENTWURFS DER GEDENKERKLÄRUNG

Mehr

Swiss Athletics Dopingprävention

Swiss Athletics Dopingprävention Swiss Athletics Dopingprävention Swiss Athletics will in der Dopingprävention eine aktive Rolle spielen! Anlässlich der Frühjahrs-Medienkonferenz am 19. Mai 2016 in Bern gab Swiss Athletics die Zielsetzungen

Mehr

Entwurf FIFA-Verhaltenskodex [ANLAGE D]

Entwurf FIFA-Verhaltenskodex [ANLAGE D] Entwurf [ANLAGE D] Entwurf [ANLAGE D] ENTWURF 1. Zweck Der definiert die wichtigsten Werte und Grundsätze für das Verhalten und den Umgang innerhalb der FIFA und mit externen Parteien. Die Einhaltung der

Mehr

Richtlinien der Gemeinde Remshalden über faire Beschaffung

Richtlinien der Gemeinde Remshalden über faire Beschaffung Richtlinien der Gemeinde Remshalden über faire Beschaffung Gemeinde Remshalden Rems-Murr-Kreis Gemeinde Remshalden Anhang 8 Faire Beschaffung Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis I. Präambel... 3 II. Regelungen...

Mehr

German. 1 Frage: Ich bin selbst dafür verantwortlich, was ich zu mir nehme, injiziere oder an meinem Körper anwende.

German. 1 Frage: Ich bin selbst dafür verantwortlich, was ich zu mir nehme, injiziere oder an meinem Körper anwende. German 1 Frage: Ich bin selbst dafür verantwortlich, was ich zu mir nehme, injiziere oder an meinem Körper anwende. Alle Athleten müssen sich selbst um ihre sportliche Karriere kümmern. Wenn du Fragen

Mehr

Bayerischer Tischtennis-Verband e.v. Problematik DOPING. Eine Information des Bayerischen Tischtennis-Verbands Stand März 2008

Bayerischer Tischtennis-Verband e.v. Problematik DOPING. Eine Information des Bayerischen Tischtennis-Verbands Stand März 2008 Bayerischer Tischtennis-Verband e.v. Problematik DOPING Eine Information des Bayerischen Tischtennis-Verbands Stand März 2008 Definition Was ist eigentlich Doping? Duden (online): 1. Do ping, das; -s,

Mehr

Frühe Nutzenbewertungen nach AMNOG: Einblicke in die aktuellen Verfahren und mögliche Auswirkungen für Ärzte und Patienten

Frühe Nutzenbewertungen nach AMNOG: Einblicke in die aktuellen Verfahren und mögliche Auswirkungen für Ärzte und Patienten Frühe Nutzenbewertungen nach AMNOG: Einblicke in die aktuellen Verfahren und mögliche Auswirkungen für Ärzte und Patienten Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) 35a Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln

Mehr

Doping. Inhalt. Definition Analytik Substanzen der Dopingliste Worauf man achten sollte. michael sauer

Doping. Inhalt. Definition Analytik Substanzen der Dopingliste Worauf man achten sollte. michael sauer Doping michael sauer Inhalt Definition Analytik Substanzen der Dopingliste Worauf man achten sollte [ Was ist Doping? WADA seit 2004 Die Definition der Welt-Anti-Doping Agentur: "Doping ist das Vorhandensein

Mehr

INFOBLATT ANTIDOPING 2016

INFOBLATT ANTIDOPING 2016 INFOBLATT ANTIDOPING 2016 Impressum HERAUSGEBER: Deutscher Ju-Jutsu Verband e.v. Badstubenvorstadt 12/1306712 Zeitz Telefon (03441) 310041 Telefax (03441) 227706 E-mail info@djjv.de Internet www.djjv.de

Mehr

Vorwort. 1 Definition von Doping 1

Vorwort. 1 Definition von Doping 1 Vorwort V 1 Definition von Doping 1 2 Doping-Mittel und Doping-Methoden 5 2.1 Verbotene Substanzen 7 2.1.1 Anabole Wirkstoffe 7 i. Anabol-androgene Steroide (AAS) 7 ii. Andere anabole Wirkstoffe 10 2.1.2

Mehr

Badischer Radsport-Verband. Anti-Doping-Ordnung

Badischer Radsport-Verband. Anti-Doping-Ordnung Badischer Radsport-Verband Anti-Doping-Ordnung Herausgeber und Urheberrecht bei: Badischer Radsport-Verband e. V. Wirthstraße 7 79110 Freiburg Anti-Doping-Ordnung ii Inhalt Badischer Radsport-Verband...

Mehr

ich bin frei. Artikel 1: 60 JAHre MeNSCHeNreCHte ich SCHütze Sie Sie SCHützeN MiCH www. w amnesty.yde/60jahre

ich bin frei. Artikel 1: 60 JAHre MeNSCHeNreCHte ich SCHütze Sie Sie SCHützeN MiCH www. w amnesty.yde/60jahre ICH bin frei. Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. ICH bin ANDERS.

Mehr

Dopingprävention im Wettkampfklettern Informationen für Sportler & Betreuer

Dopingprävention im Wettkampfklettern Informationen für Sportler & Betreuer Dopingprävention im Wettkampfklettern Informationen für Sportler & Betreuer Gliederung Organisation & Strukturen Was ist Doping? Artikel 2, Anti-Doping-Ordnung Verbotene Substanzen und Methoden Klettern

Mehr

Seminar für HTV-Kaderspieler Rosenhöhe, 03. Mai 2013

Seminar für HTV-Kaderspieler Rosenhöhe, 03. Mai 2013 Seminar für HTV-Kaderspieler 2000+ Rosenhöhe, 03. Mai 2013 Doping im Tennis was müssen Eltern und Kinder wissen? www.prof-wendt.de Vortrags-Folien als zum downloaden >>> www.prof-wendt.de >>> Publikationsverzeichnis

Mehr

Strategie Vision. Werthaltung. Zweck. Unabhängigkeit: Wir arbeiten unbefangen, unvoreingenommen und objektiv.

Strategie Vision. Werthaltung. Zweck. Unabhängigkeit: Wir arbeiten unbefangen, unvoreingenommen und objektiv. Strategie 2013 2016 Strategie 2013 2016 Vision Athletinnen und Athleten können in einem doping freien Umfeld Sport treiben. Zweck Die Stiftung Antidoping Schweiz leistet einen wesentlichen Beitrag zur

Mehr

Klinische Ethikberatung

Klinische Ethikberatung Klinische Ethikberatung Was bedeutet Klinische Ethikberatung? Ein Beispiel: Ein Mann hatte einen Verkehrsunfall. Mit schwersten Verletzungen liegt er auf der Intensivstation. Die Behandlungsaussichten

Mehr

Die Weiterbildung im Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde gliedert sich in die

Die Weiterbildung im Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde gliedert sich in die Empfehlungen für die Landesärztekammern der Bundesrepublik Deutschland zur Begutachtung von Anträgen auf Weiterbildungsbefugnis für das Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Präambel: Die nachfolgenden Empfehlungen

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 23. Juli 2014 (OR. en) Herr Uwe CORSEPIUS, Generalsekretär des Rates der Europäischen Union

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 23. Juli 2014 (OR. en) Herr Uwe CORSEPIUS, Generalsekretär des Rates der Europäischen Union Rat der Europäischen Union Brüssel, den 23. Juli 2014 (OR. en) 12140/14 DENLEG 135 AGRI 512 SAN 296 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 22. Juli 2014 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT

PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT 20. NOVEMBER 2006 - DEKRET ÜBER DAS STATUT DER SPORTSCHÜTZEN Sitzungsperiode 2006-2007 Dokumente des Parlamentes : 74 (2006-2007) Nr. 1 Dekretvorschlag 74 (2006-2007)

Mehr

PATIENTENVERFÜGUNG. Name: Vorname: Geburtsort: Ausweis: Adresse: Errichtungsdatum:

PATIENTENVERFÜGUNG. Name: Vorname: Geburtsort: Ausweis: Adresse:   Errichtungsdatum: PATIENTENVERFÜGUNG Name: Vorname: Geburtsort: SVNr.: Geburtsdatum: Ausweis: Adresse: Telefon: Mobil: E-Mail: Errichtungsdatum: Internationale Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand e.v. Hospizbewegung

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des

Mehr

Code of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner

Code of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner Code of Conduct Compliance Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG und ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner. 31.03.2012 1. Einleitung Vöhringer ist ein international tätiges Unternehmen

Mehr

1 Die Entscheidung des IOC-Exekutivkomitees hinsichtlich der Teilnahme russischer Athletinnen und Athleten an den Olympischen Spielen

1 Die Entscheidung des IOC-Exekutivkomitees hinsichtlich der Teilnahme russischer Athletinnen und Athleten an den Olympischen Spielen Übersetzung 1 Entscheidung des IOC-Exekutivkomitees hinsichtlich der Teilnahme russischer Athletinnen und Athleten an den Olympischen Spielen in Rio 2016 I. Das IOC-Exekutivkomitee hat sich heute erneut

Mehr

WS 2009/2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht. Mittwoch, 11. November 2009 Schwerpunktthema: Pandemie-Teil IV

WS 2009/2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht. Mittwoch, 11. November 2009 Schwerpunktthema: Pandemie-Teil IV Ministerium für,,, und WS 2009/2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht Mittwoch, 11. November 2009 Schwerpunktthema: Pandemie-Teil IV -Dr. Michael Cramer-2009-11-11 Folie 1 ÖGD-Weg Ministerium Ministerium

Mehr

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel Warum gibt es die Health-Claims-Verordnung? Jeder Mensch verzehrt täglich Lebensmittel. Diese müssen grundsätzlich sicher sein, d. h. sie dürfen

Mehr

BrandenBurgischer Billard Verband Anti- Doping Ordnung (ADO)

BrandenBurgischer Billard Verband Anti- Doping Ordnung (ADO) Seite 1 von 6 Anti- Doping Ordnung Stand 18.06.2011 Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. RECHTSGRUNDLAGEN... 3 2. ANWENDUNGSBEREICH... 3 3. VERBOT DES DOPINGS... 4 4. VERSTÖSSE GEGEN DIE ANTI-DOPING-BESTIMMUNGEN...

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Master- Studiengang Chemie

Mehr

deutschen Bundesregierung

deutschen Bundesregierung Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) möchte der deutschen Bundesregierung für den wertvollen Beitrag bei der Übersetzung der deutschen Version des Welt-Anti- Doping-Codes danken. Dadurch werden der weltweite

Mehr

ANTRAG AUF ERTEILUNG DER NUTZUNGSRECHTE AN DER WORT- UND BILDMARKE SAFETY MADE IN GERMANY

ANTRAG AUF ERTEILUNG DER NUTZUNGSRECHTE AN DER WORT- UND BILDMARKE SAFETY MADE IN GERMANY Seite 1/7 ANTRAG AUF ERTEILUNG DER NUTZUNGSRECHTE AN DER WORT- UND BILDMARKE SAFETY MADE IN GERMANY VORBEMERKUNG Die Angaben zu den nachfolgend aufgeführten Punkten des Antrages sind vollständig und umfassend

Mehr

SRQ - Specification Related Question

SRQ - Specification Related Question SRQ-ID: 1202 Betrifft: Themenkreis PKI und Zertifikate Schlagwort zu Dokument / Datei (evtl. ersetzt SRQ) [gemx.509_tsp] Version 1.2.0 Bezug (Kap., Abschnitt, Tab., Abb.) 4.2.1, 5.2.1, 5.2.3, 5.2.6, 5.3.1,

Mehr

Doping-Statut (gültig ab 12.5.2004)

Doping-Statut (gültig ab 12.5.2004) (gültig ab 12.5.2004) Ingress: Gestützt auf Ziff. 4.2 Abs. 2 lit. o) der Statuten von Swiss Olympic Association (Swiss Olympic), in Nachachtung der Verpflichtungen aus dem WADA-Programm1, insbesondere

Mehr

RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS

RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS Landesapothekerkammer Thüringen Thälmannstraße 6 99085 Erfurt RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten

Mehr

Welt- Anti-Doping- Code

Welt- Anti-Doping- Code Welt- Anti-Doping- Code 2015 Welt-Anti-Doping-Code Der Welt-Anti-Doping-Code wurde erstmalig im Jahre 2003 verabschiedet, trat 2004 in Kraft und wurde dann mit Wirkung zum 1. Januar 2009 geändert. Das

Mehr

Herausgegeben von: Mobene GmbH & Co. KG Spaldingstraße 64 20097 Hamburg

Herausgegeben von: Mobene GmbH & Co. KG Spaldingstraße 64 20097 Hamburg Geschäftsgrundsätze Herausgegeben von: Mobene GmbH & Co. KG Spaldingstraße 64 20097 Hamburg Stand: Juni 2012 inhalt Vorbemerkung Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz Mitarbeiter Geschäftspartner Öffentlichkeit

Mehr

RABE Akademie Ltd. 2006. Gesetzesaufbau. Verfassung = Grundgesetz. Gesetze Entstanden im Gesetzgebungsverfahren

RABE Akademie Ltd. 2006. Gesetzesaufbau. Verfassung = Grundgesetz. Gesetze Entstanden im Gesetzgebungsverfahren Umsetzungspflichten der Industrie beim Erscheinen neuer Verordnungen technischen Regeln Stand der Sicherheitstechnik Haftungsfragen bei Nichtbeachtung Referent: Claus Eber, Rechtsanwalt und Fachanwalt

Mehr

Ich werde von anderen betreut Welche Rechte habe ich? Eine kurze Information zum belgischen Gesetz über die Patientenrechte

Ich werde von anderen betreut Welche Rechte habe ich? Eine kurze Information zum belgischen Gesetz über die Patientenrechte Ich werde von anderen betreut Welche Rechte habe ich? Eine kurze Information zum belgischen Gesetz über die Patientenrechte Dieses Informationsfaltblatt wurde vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Mehr

Kombinationsprodukte im Kontext der Revision der RL 93/42/EWG. Tamara Bauer

Kombinationsprodukte im Kontext der Revision der RL 93/42/EWG. Tamara Bauer Kombinationsprodukte im Kontext der Revision der RL 93/42/EWG Tamara Bauer Inhalt Definitionen Richtlinien Kombinationsprodukte 2 Fallbeispiele: Medizinprodukt/Arzneimittel Medizinprodukt/Arzneimittel

Mehr

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern BAWO-Fachtagung Was können wir uns leisten? 2010 1 Gesetzlich

Mehr

Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa

Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa An die zugelassenen Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Fachkenntnisbescheinigungsinhaber Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa Informationen für Umweltgutachter 1/2010 Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

UEFA-Dopingreglement (Ausgabe 2013) und Medizinisches Reglement der UEFA (Ausgabe 2014)

UEFA-Dopingreglement (Ausgabe 2013) und Medizinisches Reglement der UEFA (Ausgabe 2014) No. 27/2014 AN DIE MITGLIEDSVERBÄNDE DER UEFA z.h. des Präsidenten und des Generalsekretärs AN KLUBS, DIE AN UEFA-WETTBEWERBEN TEILNEHMEN Ihre Zeichen Ihre Korrespondenz vom Unsere Zeichen Datum CDAD/mac/vou

Mehr

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen. Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen

Mehr

Dopinganalytik SILAMED Horgen, 23. April 2013. Dr. phil. nat. Matthias Kamber Direktor Antidoping Schweiz. Was ist Doping? Antidoping Schweiz, 2013 1

Dopinganalytik SILAMED Horgen, 23. April 2013. Dr. phil. nat. Matthias Kamber Direktor Antidoping Schweiz. Was ist Doping? Antidoping Schweiz, 2013 1 Dopinganalytik SILAMED Horgen, 23. April 2013 Dr. phil. nat. Matthias Kamber Direktor Antidoping Schweiz Was ist Doping? Antidoping Schweiz, 2013 1 Was ist Doping? Die Welt-Anti-Doping- Agentur WADA gibt

Mehr

Senatsverwaltung für Berlin, den 7. März 2003 Wissenschaft, Forschung und Kultur Tel.: 90228-585 H B 3 Intern: (9228)-585

Senatsverwaltung für Berlin, den 7. März 2003 Wissenschaft, Forschung und Kultur Tel.: 90228-585 H B 3 Intern: (9228)-585 Senatsverwaltung für Berlin, den 7. März 2003 Wissenschaft, Forschung und Kultur Tel.: 90228-585 H B 3 Intern: (9228)-585 1373 An die Vorsitzende des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

Mann oh Mann. Mein TESTOSTERON. Wissenswertes über Testosteron. Deutsche Gesellschaft für Mann und Gesundheit e. V.

Mann oh Mann. Mein TESTOSTERON. Wissenswertes über Testosteron. Deutsche Gesellschaft für Mann und Gesundheit e. V. Mann oh Mann Mein TESTOSTERON Wissenswertes über Testosteron Deutsche Gesellschaft für Mann und Gesundheit e. V. www.mann-und-gesundheit.com Inhalt dieser Broschüre Testosteron Jeder Mann sollte darüber

Mehr

Euthanasie was ist erlaubt? Eine kurze Information zum Belgischen Gesetz über die Euthanasie

Euthanasie was ist erlaubt? Eine kurze Information zum Belgischen Gesetz über die Euthanasie Euthanasie was ist erlaubt? Eine kurze Information zum Belgischen Gesetz über die Euthanasie Die Sterbehilfe (Euthanasie) wird in Belgien seit Mai 2002 nicht mehr bestraft, wenn sie unter genau festgelegten

Mehr

10 Jahre. Vor IPO: Corporate Governance auf den Prüfstand. Keyfacts über IPO

10 Jahre. Vor IPO: Corporate Governance auf den Prüfstand. Keyfacts über IPO Vor IPO: Corporate Governance auf den Prüfstand Keyfacts über IPO - AGs unterliegen verlängerter Verjährungsfrist und Beweislastumkehr - Anforderungen an die Lageberichterstattung gemäß DRS 20 sind nach

Mehr

Detlef Thieme (IDAS, Kreischa) SSÄB, Dresden, Juni 2011

Detlef Thieme (IDAS, Kreischa) SSÄB, Dresden, Juni 2011 Doping: Fallstricke im Fußball Detlef Thieme (IDAS, Kreischa) SSÄB, Dresden, Juni 2011 To be a great athlete today you need a greatcoach, a great chemist and a great lawyer (Bamberger & Yeager, 1997) Doping

Mehr

Meine persönliche Checkliste

Meine persönliche Checkliste Meine persönliche Checkliste Leitfaden für Ihr Gespräch mit dem Arzt und praktische Informationen rund um die Erkrankung und ihre Behandlung. Was Sie fragen sollten, was Sie wissen sollten Der Umgang mit

Mehr

3. In dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "Mitgliedstaat" die Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks.

3. In dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck Mitgliedstaat die Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks. EU-Richtlinie zur Mediation vom 28.02.2008 Artikel 1 Ziel und Anwendungsbereich 1. Ziel dieser Richtlinie ist es, den Zugang zur alternativen Streitbeilegung zu erleichtern und die gütliche Beilegung von

Mehr

Verhaltenskodex (Code of Conduct).

Verhaltenskodex (Code of Conduct). Verhaltenskodex. Verhaltenskodex (Code of Conduct). Dieser Verhaltenskodex ist Teil der «Bühler Essentials». Er hält die Richtlinien für unsere Leistung und unser Verhalten gegenüber unseren Kunden, Geschäftspartnern

Mehr

Verhaltenskodex für Transport von lebenden Rindern auf Straβe

Verhaltenskodex für Transport von lebenden Rindern auf Straβe NOTIZ 27. April 2007 Verhaltenskodex für Transport von lebenden Rindern auf Straβe Zweck Der Verhaltenskodex der Landwirtschaft für Tiertransporte auf Straβe soll das Wohlbefinden der Tiere von der Verladung

Mehr

Anti-Doping-Ordnung (ADO) des DRTV

Anti-Doping-Ordnung (ADO) des DRTV Deutscher Rasenkraftsport- und Tauzieh-Verband e.v. - DRTV - Mitglied im DEUTSCHEN OLYMPISCHEN SPORTBUND und TUG OF WAR INTERNATNIONAL FEDERATION 9. Anti-Doping-Ordnung (ADO) des DRTV Diese Anti-Doping-Ordnung

Mehr

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 6 B 18.02 VG AN 15 K 01.01520 In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. Juli 2002 durch den Vorsitzenden

Mehr

Az. 3 Ss 89/02. Leitsatz:

Az. 3 Ss 89/02. Leitsatz: 1 Az. 3 Ss 89/02 Leitsatz: Auch die Jugendstrafe wegen "Schwere der Schuld" kommt nur in Betracht, wenn sie zur erzieherischen Einwirkung auf den jugendlichen Täter notwendig ist. Der äußere Unrechtsgehalt

Mehr

UEFA-Dopingreglement Ausgabe 2015

UEFA-Dopingreglement Ausgabe 2015 UEFA-Dopingreglement Ausgabe 2015 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 1 I Allgemeine Bestimmungen 1 Artikel 1 DEFINITION UND GELTUNGSBEREICH 1 1 Artikel 2 VERSTOß GEGEN ANTIDOPING-VORSCHRIFTEN 1 1 Artikel 3 BEWEISLAST

Mehr

Dienstvereinbarung. zum Umgang mit suchtmittelgefährdeten bzw. suchtmittelauffälligen Beschäftigten. Evangelischer Kirchenbezirk Göppingen

Dienstvereinbarung. zum Umgang mit suchtmittelgefährdeten bzw. suchtmittelauffälligen Beschäftigten. Evangelischer Kirchenbezirk Göppingen Dienstvereinbarung zum Umgang mit suchtmittelgefährdeten bzw. suchtmittelauffälligen Beschäftigten Evangelischer Kirchenbezirk Göppingen Geltungsbereich: Die Dienstvereinbarung zum Umgang mit suchtmittelgefährdeten

Mehr

Christina Klein. Kindergeld interna. Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Kindergeld interna. Ihr persönlicher Experte Christina Klein Kindergeld 2009 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung............................................. 5 2. Rechtliche Grundlagen.................................. 6 2.1 Günstigerprüfung........................................

Mehr

(Orthopädische) Hilfsmittelversorgung aus Sicht des MDK

(Orthopädische) Hilfsmittelversorgung aus Sicht des MDK (Orthopädische) Hilfsmittelversorgung aus Sicht des MDK Dr. Lothar Kern Fachbereich Hilfsmittel und Medizinprodukte MDK Bayern 17. Wissenschaftliche Tagung des ASBH Beirates 21. November 2015 Wer ist der

Mehr

Die Antworten von der FDP

Die Antworten von der FDP 19 Die Antworten von der FDP 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? Wir sind der Meinung: Das Wahl-Recht ist ein wichtiges Recht

Mehr

LÜLING Ethikrichtlinien

LÜLING Ethikrichtlinien Inhalt Geltungsbereich... 1 Achtung der Gesetze... 1 Alkohol und Drogen... 2 Berichterstattung... 2 Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz... 3 Gleichstellung... 3 Integrität... 3 Korruption...

Mehr

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-307, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2015 Nr... ausgegeben am... 2015

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2015 Nr... ausgegeben am... 2015 Referendumsvorlage 232.11 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2015 Nr.... ausgegeben am... 2015 Gesetz vom 3. September 2015 über die Abänderung des Markenschutzgesetzes Dem nachstehenden vom

Mehr

GEWÄHRLEISTUNG DES ZUGANGS ZUR JUSTIZ. Prof. Dr. Aart (A.C.) Hendriks Trier, 9. Dezember 2013

GEWÄHRLEISTUNG DES ZUGANGS ZUR JUSTIZ. Prof. Dr. Aart (A.C.) Hendriks Trier, 9. Dezember 2013 GEWÄHRLEISTUNG DES ZUGANGS ZUR JUSTIZ Prof. Dr. Aart (A.C.) Hendriks Trier, 9. Dezember 2013 Art. 6 EMRK 1. Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen

Mehr

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des

Mehr

Europäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Gute Herstellungspraxis nach Verordnung (EG) Nr. 2023/2006

Europäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Gute Herstellungspraxis nach Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 Seite 1 von 5 TÜV Rheinland LGA Products - Information 05/2016 Inhalt und Umfang von Konformitätserklärungen Entsprechend des Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände,

Mehr

Hinweisblatt zum Vorgehen bei ebay-negativbewertungen

Hinweisblatt zum Vorgehen bei ebay-negativbewertungen Hinweisblatt zum Vorgehen bei ebay-negativbewertungen Sie wurden ungerechtfertigt negativ bewertet? Wir möchten Ihnen einige Tipps geben, damit Sie die Bewertung wieder los werden! 1. Allgemeine Informationen

Mehr

--- Die Beweislastregeln im Haftungsprozess ( 630h BGB)

--- Die Beweislastregeln im Haftungsprozess ( 630h BGB) Meinhardt Congress GmbH 2. Süddeutsche Medizinrechtstage 17. und 18. Januar 2014 (Göppingen) --- Die Beweislastregeln im Haftungsprozess ( 630h BGB) 17. Januar 2014 Überblick I. Einführung II. Pflichten

Mehr

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister

Mehr

Die Mitwirkungspflicht des Mitarbeiters - Wie weit geht Sie? Matthias Gillmann Leiter der Beratungs- und Inklusionsinitiative Hamburg (BIHA)

Die Mitwirkungspflicht des Mitarbeiters - Wie weit geht Sie? Matthias Gillmann Leiter der Beratungs- und Inklusionsinitiative Hamburg (BIHA) Die Mitwirkungspflicht des Mitarbeiters - Wie weit geht Sie? Matthias Gillmann Leiter der Beratungs- und Inklusionsinitiative Hamburg (BIHA) Agenda 1. Freiwilligkeit im BEM Was sagt das BAG? 2. Wie oft

Mehr

Ergänzende Empfehlungen zur Testung von Blut- und Plasmaspenden und zum Rückverfolgungsverfahren

Ergänzende Empfehlungen zur Testung von Blut- und Plasmaspenden und zum Rückverfolgungsverfahren Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 1999 42: 888 892 Springer-Verlag 1999 Bekanntmachung des Arbeitskreises Blut des Bundesministeriums für Gesundheit Bei der 34. Sitzung des Arbeitskreis

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 1999 2004 Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik 7. Mai 2003 PE 328.783/12-25 ÄNRUNGSANTRÄGE 12-25 Entwurf eines Berichts (PE 328.783) Bart Staes über

Mehr

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der itelligence AG zum Corporate Governance Kodex Gemäß 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften dazu verpflichtet, einmal im Geschäftsjahr zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers

Mehr

UNERWÜNSCHTE ARZNEIMITTELWIRKUNGEN? So schützen Sie sich!

UNERWÜNSCHTE ARZNEIMITTELWIRKUNGEN? So schützen Sie sich! /medikationsplan Die Versandapotheke Die Versandapotheke Die Versandapotheke Sicherheit durch PATHOS UNERWÜNSCHTE ARZNEIMITTELWIRKUNGEN? So schützen Sie sich! SANICARE Die Versandapotheke Grüner Weg 1

Mehr

FIF4. Zirkular Nr Zürich, 04. September 2015 GS/mku. Sehr geehrte Damen und Herren,

FIF4. Zirkular Nr Zürich, 04. September 2015 GS/mku. Sehr geehrte Damen und Herren, FIF4 Far (he Game. Far the WarLd. AN DIE MITGLIEDER DER FIFA Zirkular Nr. 1500 Zürich, 04. September 2015 GS/mku Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern: Verfahren bei Klagen betreffend Ausbildungsentschädigung

Mehr

Klage. Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt und Dipl.-Ing. Horst Fabisch, Ginsterweg 13, 30890 Barsinghausen. gegen

Klage. Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt und Dipl.-Ing. Horst Fabisch, Ginsterweg 13, 30890 Barsinghausen. gegen Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Horst Fabisch RA Horst Fabisch, Ginsterweg 13, 30890 Barsinghausen Landgericht Hannover Volgersweg 65 30175 Hannover Dipl.-Ing. Horst Fabisch Rechtsanwalt Bauingenieur Ginsterweg

Mehr

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.

Mehr

über die schulärztliche Betreuung im Kindergarten Der Staatsrat des Kantons Freiburg

über die schulärztliche Betreuung im Kindergarten Der Staatsrat des Kantons Freiburg 8.0.8 Verordnung vom 8. März 005 über die schulärztliche Betreuung im Kindergarten Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesundheitsgesetz vom 6. November 999, namentlich den Artikel 30;

Mehr

15 Doping. Doping im Leistungssport. Doping im Freizeitsport

15 Doping. Doping im Leistungssport. Doping im Freizeitsport 262 15 im Leistungssport im Freizeitsport Vermutlich ist die Geschichte des s ist so alt wie die Geschichte des Sports selbst. Schon bei den Olympischen Spielen in der Antike bezeugen Quellen, dass die

Mehr

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Vorsorgevollmacht

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Vorsorgevollmacht Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht auf Selbstbestimmung durch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht »Was meinen Eltern im Alter widerfahren ist, möchte ich nicht

Mehr

D7/d Patientenverfügung. Was ist eine Patientenverfügung?

D7/d Patientenverfügung. Was ist eine Patientenverfügung? D7/d68483 Patientenverfügung Was ist eine Patientenverfügung? Mit einer Patientenverfügung kann man dem Arzt Anweisungen für die Behandlung geben, für den Fall, dass man im Zeitpunkt der Behandlung nicht

Mehr

Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums

Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums Bundesrat Drucksache 598/08 (Beschluss) 10.10.08 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums Der Bundesrat hat in seiner 848.

Mehr

Bewegt GESUND bleiben in NRW! Versicherungsrechtliche Aspekte bei der Arbeit in Herzsportgruppen

Bewegt GESUND bleiben in NRW! Versicherungsrechtliche Aspekte bei der Arbeit in Herzsportgruppen Bewegt GESUND bleiben in NRW! Versicherungsrechtliche Aspekte bei der Arbeit in Herzsportgruppen Spor t bew egt www.lsb-nrw.de NrW! 2 Herausgeber: Verantwortlich: Redaktion: Text: Gestaltung: Fotos: LandesSportBund

Mehr

Prinzipien europäischer Umweltpolitik Europäische Umweltpolitik ist keine Ansammlung relativ unverbundener und unkoordinierter Maßnahmen, sondern

Prinzipien europäischer Umweltpolitik Europäische Umweltpolitik ist keine Ansammlung relativ unverbundener und unkoordinierter Maßnahmen, sondern Prinzipien europäischer Umweltpolitik Europäische Umweltpolitik ist keine Ansammlung relativ unverbundener und unkoordinierter Maßnahmen, sondern basiert auf einer Reihe unterschiedlicher Prinzipien. Diese

Mehr

Vereinskodex. Grundwerte des Vereins Leitbild des Vereins Verhaltensregeln für Spieler Verhaltensregeln für Trainer

Vereinskodex. Grundwerte des Vereins Leitbild des Vereins Verhaltensregeln für Spieler Verhaltensregeln für Trainer Vereinskodex Grundwerte des Vereins Leitbild des Vereins Verhaltensregeln für Spieler Verhaltensregeln für Trainer Hinweis: Um die Lesbarkeit des Textes zu verbessern wird im vorliegenden Dokument vorwiegend

Mehr

Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek

Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek 417 Präambel Gemeinnützige Vereine leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines lebendigen Gemeinwesens, in dem sich die vielfältigen

Mehr

"Testosteron wird mit Männlichkeit gleichgesetzt."

Testosteron wird mit Männlichkeit gleichgesetzt. Testosteron-Umfrage Testosteron ist allgemein bekannt als die Substanz, die den Mann zum Mann macht. Das Sexualhormon ist für das männliche Erscheinungsbild, die Libido und die Produktion der Spermien

Mehr

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verhaltenskodex für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhaltsverzeichnis I. Gegenstand und Geltungsbereich 4 II. Beachtung des geltenden Rechts 5 III.

Mehr

Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Rechtliche Informationen für Karateka

Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Rechtliche Informationen für Karateka Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Im nachfolgenden Text finden sich die Informationen zu meinem Vortrag anlässlich der Fachübungsleiterausbildung des Karateverbandes Niedersachsen (KVN) im Juli

Mehr

Testverfahren. 1. Pepsi vs. Coca-Cola

Testverfahren. 1. Pepsi vs. Coca-Cola 1. Pepsi vs. Coca-Cola Testverfahren Über Geschmack lässt sich bekanntermaßen streiten. Häufig stellt sich nämlich die Frage, ob der Unterschied zwischen zwei Produkten überhaupt feststellbar ist. Einer

Mehr

Hinweise zur Umsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie

Hinweise zur Umsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie Hinweise zur Umsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie I. Stichprobenprüfung Anforderung von Patientendokumentationen zur Stichprobenprüfung Gesetzliche Grundlagen: 137 SGB V in Verbindung

Mehr

SPORT- UND FREIZEITCLUB FÜR BEHINDERTE AMT UND LIMMATTAL. Statuten

SPORT- UND FREIZEITCLUB FÜR BEHINDERTE AMT UND LIMMATTAL. Statuten SPORT- UND FREIZEITCLUB FÜR BEHINDERTE AMT UND LIMMATTAL Statuten Januar 2007 Allgemeines Im vorliegenden Text wird zur Vereinfachung nur die männliche Form verwendet. Es versteht sich, dass jeweils sowohl

Mehr

Vortrag zum Thema. Umgang mit der Arbeitsagentur. Auch für Hartz- IV-Empfänger ein Recht auf einen Anwalt/Anwältin?

Vortrag zum Thema. Umgang mit der Arbeitsagentur. Auch für Hartz- IV-Empfänger ein Recht auf einen Anwalt/Anwältin? Vortrag zum Thema Umgang mit der Arbeitsagentur Auch für Hartz- IV-Empfänger ein Recht auf einen Anwalt/Anwältin? Personalien Silke Brewig-Lange geboren in Karl-Marx-Stadt, jetzt Chemnitz Jura-Studium

Mehr

Deutsche Classic-Kegler Union Landesverband Rheinhessen Pfalz e.v. Rechts- und Verfahrensordnung

Deutsche Classic-Kegler Union Landesverband Rheinhessen Pfalz e.v. Rechts- und Verfahrensordnung Rechts- und Verfahrensordnung 1 Allgemeines 3 2 Zuständigkeiten 3 3 Zusammensetzungen 3 4 Verfahren 3 5 Entscheidungen / Urteile 4 6 Verjährung 4 7 Verfahrensgrundsätze 5 8 Einsprüche beim Rechtsausschuss

Mehr