Rechtliche Aspekte Fairness, Schuldfrage und Fußball
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- Liese Hartmann
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1 Rechtliche Aspekte Fairness, Schuldfrage und Fußball Doping-Kontrolle im Fußball 1970 gehörte FIFA zu den ersten internationalen Sportvereinen, die ein Antidopingprogramm eingeführt haben. Die Grundziele der FIFA Doping-Kontrollrichtlinien (2006) gleichen annähernd jenen des Programms für den Welt-Anti-Doping-Kodex. Definitionen Das Wort Doping, entstammt vermutlich dem alten holländischen Wort `Dop', der Name eines alkoholischen Getränks, das aus Trauben hergestellt wurde und von den Zulu-Kriegern getrunken wurde, um sich für ihre Schlachten stark zu machen. Dieser Begriff war ursprünglich im Reitsport des 20. Jahrhunderts verbreitet.. Entsprechend des Welt-Anti-Doping-Kodices (WADK) spricht man von Doping, wenn: - eine verbotene Substanz, seine Metaboliten bzw. Marker in der Körperprobe des Sportlers festgestellt werden. - ein Sportler, unabhängig von Zeit oder Ort, im Besitz von Substanzen ist, die bei Trainingskontrollen verboten sind. Ausgenommen davon sind Sportler, die nachweislich einer von den FIFA-Doping-Kontrollrichtlinien zugelassenen therapeutischen Behandlungen unterliegen oder die sonstige gültige Nachweise erbringen können. - das Betreuerpersonal des Sportlers im Besitz von Substanzen ist, die bei Trainingskontrollen verboten sind, es sei denn, das Betreuerpersonal des Sportlers erbringt Nachweis, dass sich dies mit einer vorher erteilten medizinischen Ausnahmegenehmigung (TUE) begründet. - verbotene Stoffe oder Methoden gehandelt und damit Antidoping-Vorschriften verletzt werden. In den meisten Rechtssystemen gilt ein solcher Handel als rechtswidrige Handlung gegen das Arzneimittelgesetz. - verbotene Methoden dem Sportler verabreicht bzw. versucht wird zu verabreichen. Inkludiert sind die Unterstützung, das Überreden, die Hilfe, Beihilfe oder das Verschleiern sowie jegliche sonstige Art von Mittäterschaft bei der Verletzung bzw. versuchten Verletzung der Anti-Doping-Vorschriften.
2 Wie in der Präambel des internationalen Antidoping-Kodices geschildert, verfolgt das Anti- Doping-Programm folgende Ziele: Die Grundrechte eines jeden Sportlers, an einem dopingfreien Sport teilzunehmen und somit Gesundheit, Fairness und Gleichberechtigung für alle Sportler in der Welt zu fördern. Die Gewährleistung von abgestimmten und koordinierten, wirksamen Anti-Doping- Programmen auf nationaler sowie internationaler Ebene in Bezug auf Aufdeckung, Verhinderung und Vorbeugung von Doping. Die verbotenen Substanzen hinsichtlich dieser Richtlinien erscheinen regelmäßig in der: WADA (internationale Anti-Doping-Agentur) Liste der verbotenen Substanzen ( und Anhang A der FIFA Doping-Kontrollrichtlinien ( Das Prinzip der Delikthaftung bzw. volle Eigenverantwortung Die Gründe für das Delikthaftungsprinzip wurden umfassend beim Sportsschietsgericht in Lausanne in mehreren Fällen dargelegt, z. B. im Fall von Quigley gegen die International Shooting Union (UIT) in 1995: In der Tat kann die Delikthaftung in einer gewissen Hinsicht zu unfairen Entscheidungen führen, wie etwa im Fall Quigley, wo der Sportler wegen falscher Angaben auf dem Etikett Medikamente eingenommen haben mag, wofür er/sie nicht verantwortlich sein kann - insbesondere bei plötzlichem Erkranken im Ausland. Andererseits ist es in gewisser Hinsicht ebenso unfair, einen wichtigen Wettkampf wegen Lebensmittelvergiftung eines Athleten am Vortag zu verschieben. Genauso wie ein Wettkampf bis zur Erholung des Sportlers nicht vertagt werden kann, so kann das Verbot von illegalen Substanzen nicht aufgehoben werden, wenn die versehentliche Einnahme dieser nachgewiesen wurde. Die Unbeständigkeit des Wettkampfs, wie im Leben allgemein, kann zu vielerlei Ungerechtigkeiten führen, sei es aus Versehen oder Nachlässigkeit unverantwortlicher Personen. Das Gesetz kann dem nicht Abhilfe schaffen.
3 Darüber hinaus scheint es sinnvoll, eine versehentliche Ungerechtigkeit gegenüber einer Person nicht wieder gut zu machen, indem eine absichtliche Ungerechtigkeit gegenüber allen Wettkampfteilnehmern verübt wird. Genau dies würde geschehen, wenn verbotene leistungssteigernde Substanzen bei versehentlicher Einnahme toleriert würden. Außerdem könnte sogar absichtlicher Missbrauch in vielen Fällen nicht geahndet werden, wegen Mangel an Beweisen schuldhafter Absicht. Zweifelsohne würde auch eine solche Beweisbedingung bei kostspieligen Rechtsstreitigkeiten Föderationen ruinieren insbesondere diejenigen mit bescheidenem Haushalt und die sich gegen das Doping einsetzen. Das Prinzip des Aufenthaltsnachweises Wirksame Doping-Kontrollen gehen mit Trainingskontrollen einher. Ohne genaue Ortsangaben über den Sportler können solche Kontrollen wirkungslos bzw. unmöglich sein. Das so genannte Aufenthaltsprinzip verlangt von den Sportlern und/bzw. Mannschaften, die für die Trainingskontrollen bestimmt wurden, aktuelle Aufenthaltsangaben, sodass Trainingskontrollen überall und ohne Vorankündigung durchgeführt werden können. Die geltenden Richtlinien werden von der verantwortlichen Föderation NADO (Anti-Doping Organisation) vorgegeben. Diese streben stets einen gewissen Spielraum bei veränderlichen Umständen in den verschiedenen Sportarten und Ländern an. Es ist verständlich, dass die Aufenthaltsregel nicht immer sehr sinnvoll für internationale Sportarten sein kann. Denn in diesem Fall sind die Sportler für Spiele oft unterwegs, weit weg von ihrer Heimat. Bis jetzt hat die FIFA noch keine bessere Lösung für das Aufenthaltsprinzip gefunden; aber es wird ernsthaft darüber nachgedacht. Es ist in Betracht zu ziehen, dass zwischen zwei internationalen Wettkämpfen Fußballspieler fast ständig Doping-Kontrollen unterliegen, und zwar in deren jeweiliger Nationalliga und mit nur kurzen Saisonpausen. Gewaltenteilung Ein wichtiges Rechtsprinzip ist dabei die Gewaltenteilung zwischen dem Anti-Doping- Exekutivkomitee und der Disziplinarkommission, die für die Regulierung der Anti- Doping-Sanktionen zuständig ist. Sie soll bei Anwendung des Kodices jede Parteilichkeit bzw. Interessenkonflikte verhindern. Gemäß den FIFA-Richtlinien kommt dieses Prinzip zur Anwendung, einerseits durch den Doping-Kontrollausschuss, der sich mit den pharmazeutischen und rechtsmedizinischen
4 Fragen befasst und zuständig ist für medizinische sowie biochemische Aspekte des jeweiligen mutmaßlichen Doping-Falles. Andererseits eine unabhängige Disziplinarkommission, die eine Entscheidung darüber fällt, welche angemessene Sanktion gegen den betroffenen Spieler unter Berücksichtigung der Umstände zu verhängen ist. Medizinrechtliche Aspekte der Doping-Kontrollverfahren Die vollständige Ausgabe des FIFA-Doping-Kontrollverfahrens ist in den jährlich aktualisierten FIFA-Doping-Kontrollrichtlinien nachzulesen. Bezugnehmend auf die medizinrechtlichen Aspekte verläuft die Doping-Kontrolle wie folgt: Bei positivem Befund untersucht der FIFA-Doping-Kontrollausschuss die Unterlagen des Falls und erstellt einen Bericht für den hauptverantwortlichen FIFA-Dopingkontrolleur. Der hauptverantwortliche FIFA-Doping-Kontrolleur überprüft, ob das richtige Kontrollverfahren gemäß den Doping- Kontrollrichtlinien durchgeführt wurde. Zu diesem Zweck wird in der Regel das Testlabor sowie der Kontrolleur, der den Sportler getestet hat, mit hinzugezogen. Wird die Analyse von Probe A vom Bericht des FIFA-Doping-Kontrollausschusses als positiv bestätigt, so informiert der FIFA-Generalsekretär umgehend und als vertrauliche Sache den Vorsitzenden des Disziplinarausschusses sowie den Mitgliedsverband des betroffenen Sportlers. Binnen 24 Stunden ab Inkenntnissetzung darf der Mitgliedsverband eine zweite Analyse der Probe B anfordern. Besteht eine solche Anforderung, leitet FIFA diese umgehend an die Labordirektion weiter, wo die Probe B aufbewahrt wird. Die Analyse wird auf schnellstem Wege von dem Personal vorgenommen, das nicht direkt bei der Analyse A beteiligt war. Der betroffene Verband hat das Recht auf Anwesenheit sowohl des betroffenen Sportlers also auch eines Vertreters. Das Analyseergebnis von Probe B wird sofort an den FIFA-Doping-Kontrolleur per Fax bzw. per weitergeleitet. Besteht kein Antrag auf einen zweiten Test, wird Probe B nach 30 Tagen entsorgt.
5 Darüber hinaus erwägt der leitende Arzt von FIFA sowie der Doping-Kontrollausschuss die Schwere des jeweiligen Vergehens aus medizinischer Sicht. Dabei kommt in Betracht, ob das Vergehen unbeabsichtigt, d.h. teilweise selbstständig indes ohne völliges Eigenverschulden oder vorsätzlich, also durch selbstständiges bzw. unverantwortliches Verhalten herbeigeführt worden ist. Außerdem müssen auch außerordentliche Umstände in Betracht gezogen werden. Abschließend wird eine schriftliche Erklärung der medizinischen Analyse in Verbindung mit der Bewertung rechtsmedizinischer Aspekte erstellt. Diese Erklärung geht dann an die FIFA- Disziplinarkommission, die schließlich über die Sanktionen entscheidet. Dasselbe Verfahren wird angewandt, wenn FIFA von einer Nationalföderation bzw. konföderation gebeten wird, die Sanktion durchzusetzen oder über sie auf internationaler Ebene zu entscheiden. Das Einzelfallverfahren, wie oben erwähnt, und das Haftungsprinzip stellen einen wesentlichen Teil der FIFA-Politik in Sachen Doping-Kontrollen dar. Sie beruhen auf den Grundlagen des Schweizer Strafgesetzes (SSL Swiss Sanction Law). Es besteht also Beweispflicht, dass die zu verhängende Strafe durch eigenes Verschulden des Spielers herbeigeführt wurde und dass er sich über sein rechtswidriges Verhalten bewusst ist. Jede Strafe muss also die bestimmten Tatsachen in Betracht ziehen, die zwangsläufig von Fall zu Fall verschieden sind. Noch zu lösende Probleme In Anbetracht immer neuer Substanzen und neuer Labormethoden ist eine Revision der Normen und Richtlinien unumgänglich, um somit eine angemessene Doping-Politik zu gewährleisten, die dem neuesten wissenschaftlichen Stand und der Sportethik entspricht. Während auf der einen Seite verstärkt die Vereinheitlichung der Strategien in den nationalen als auch internationalen Doping-Agenturen angestrebt wird, erschweren auf der anderen Seite die Gesetzgebungen und politischen Strategien in den verschiedenen Ländern eben dieses Ziel. Jede Richtlinie sollte daher hinsichtlich rechtsmedizinischer Gesichtspunkte auf rein wissenschaftlicher Erkenntnis sowie juristischer Sachkunde beruhen. Und diese Richtlinien sollten auch in enger
6 Zusammenarbeit durch die nationalen sowie internationalen Organisationen unterstützt werden. Das T/E-Verhältnis Das Herabsetzen des Grenzwerts für das Verhältnis von Testosteron (T) auf Epitestosteron (E) von 6 auf 4 hat für heftige Debatten unter anerkannten Laboratorien gesorgt und warf Zweifel gegenüber der FIFA auf. Laut FIFA-Daten von 2005 bewiesen keine dieser Proben mit dem erhöhten Verhältnis zwischen 4 und 6 exogene Aufnahme. Dies wurde von GC-Isotopenratio-Massenspektometrie (GC-IRMS) bewiesen die modernste Nachweismethode für exogene Aufnahme. Angesichts des logistischen Aufwands und der zusätzlichen Kosten sollte FIFA die detaillierten statistischen Analysen aus den WADA-Daten stark befürworten, damit die tatsächlichen Vorfälle von exogener Aufnahme der Testosteron-Proben mit T/E-Ratio zwischen 4 und 6 untersucht werden. Alpha-Reduktase Hemmstoffe Der zunehmende Gebrauch von alpha-reduktasen Hemmstoffen für die Behandlung gegen das männliche Haarausfallmuster (MPB) führte zu positiven Urinproben bei Sportlern. Bei Finasterid sind diese Hemmstoffe der wichtigste Metabolit. Finasterid ist eine verbotene Substanz, registriert unter S5 Diuretika und Maskierungsagentien. Nicht von dem internationalen Anti-Doping-Kodex erfasst sind Fälle, wo feinere Analysemethoden keine Spuren von anabolischen Steroiden in der Probe nachweisen können. Es steht weiterhin zur Debatte, ob das männliche Haarausfallmuster zur psychologischen Erkrankung gezählt werden muss und damit für eine TUE (ärztliche Ausnahmegenehmigung) in Frage käme. Alltagsdrogen bzw. "Freizeitdrogen In den vergangenen Jahren hat die Zahl der positiven Tests bei Alltagsdrogen stetig zugenommen. Während diese Erkenntnis eher ein soziales als ein Drogenproblem offen legt, drängt sich dennoch ein wichtiger rechtlicher Aspekt für eine weitere Betrachtung auf: Der Konsum von Marihuana stellt ein schweres Delikt in einigen Ländern dar, wie z. B. Afrika und Asien - selbst wenn der Konsum im Ausland stattfindet. Hier hätte ein positiver Befund für den betroffenen Spieler schwere Konsequenzen, in seinem Heimatland könnte dies sogar eine Gefängnisstrafe bedeuten. Aus diesem Grund sollten
7 Anti-Doping-Agenturen das bedingungslose Verbot von Alltagsdrogen überdenken, vorzugsweise unter Berücksichtigung einschlägiger juristischer Gesichtspunkte.
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