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1 Willkommen zum Seminar für Stiftungsräte Redaktion: Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden Obrigheim 11. Juni 2010 / Seite: 1

2 Kindergarten Themenbereiche Finanzierung Betrieb des Kindergartens Investitionen Rechnungsführung Rolle und Aufgaben des Stiftungsrates 11. Juni 2010 / Seite: 2

3 Finanzierung eines Kindergartens Elternbeiträge 20% Anteil Kirchengemeinde 15% Zuschuss pol. Gemeinde 62% Sonst. Einnahmen 3% 11. Juni 2010 / Seite: 3

4 Finanzierung eines Kindergartens Anteil der Kirchengemeinde Schlüsselzuweisungen (bemessen nach Punkten) Rücklagen Spenden Punkte für die Anzahl der Gruppen Bsp.: Eingruppige Einrichtungen 24 Punkte Zweigruppige Einrichtungen 39 Punkte Punkte für die Anzahl der Ganztagskinder (mind. 7 Std./Tag) Bsp.: ab 5 Ganztagskinder 6 Punkte ab 15 Ganztagskinder 12 Punkte Gebäudepunkte 11. Juni 2010 / Seite: 4

5 Finanzierung eines Kindergartens Kindergartenvertrag Basis: Mustervertrag individuelle Anpassung Vertrag regelt Zusammenarbeit mit pol. Gemeinde (Abstimmung / Zustimmungspflicht) Mindestgruppengrößen Abgrenzung Investitionskosten / Betriebsausgaben Definition Betriebsausgaben Zuschusshöhe Investitionskosten / Betriebsausgaben Zusammensetzung / Aufgaben Kuratorium Zusammenarbeit mit der Gemeinde Zustimmung / Abstimmung bei: Baumaßnahmen Stellenplan Investitionsmaßnahmen Kindergartenbeiträge erhöhen Angebotsformen 11. Juni 2010 / Seite: 5

6 Finanzierung eines Kindergartens Kindergartenbeiträge seit einheitliches baden-württembergisches Modell Beiträge abhängig von der Zahl der Kinder in einer Familie familienfreundliches Beitragsmodell bei Umstellung auf neues Modell finanzielle Mehrbelastung für Ein-Kind-Familien finanzielle Entlastung für Mehr-Kind-Familien Umstellung noch nicht abgeschlossen Beiträge decken ca. 20% der Kosten des Kindergartens Beitragsrückstände anmahnen 11. Juni 2010 / Seite: 6

7 Betrieb des Kindergartens Angebote im Kindergarten Grundlage: Bedarf Bedarfsplanung der Gemeinde Elternumfrage zur Bedarfsermittlung Angebotsveränderung müssen mit Gemeinde abgestimmt werden Betriebserlaubnis muss an Angebot angepasst werden Betreuungsangebote: Regelgruppe Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit Ganztagesbetreuung altersgemischte Gruppen Krippengruppen Tendenz: Kinder kommen immer früher in die Einrichtung Die tägliche Betreuungszeit wird immer länger 11. Juni 2010 / Seite: 7

8 Betrieb des Kindergartens Betriebserlaubnis Vorraussetzung für den Kindergartenbetrieb wird erteilt vom Landesjugendamt, wenn - Gruppe ausreichend mit Personal besetzt - maximale Kinderzahl für Betreuungsform darf nicht überschritten wird muss dem Angebot angepasst werden Pädagogische Beratung Fachberater des Caritasverbandes Personal- und Organisationsberatung Verrechnungsstelle 11. Juni 2010 / Seite: 8

9 Betrieb des Kindergartens Stellenplan Grundlage: Betriebserlaubnis Regelstellenplan der Erzdiözese als Obergrenze Stellenbesetzung muss mit der Gemeinde abgestimmt werden Besetzung abhängig von Gruppenzahl und Angebotsform Fachkräftemangel Stellenplanerhöhung Juni 2010 / Seite: 9

10 Betrieb des Kindergartens Personal Pädagogisches Personal (Fachkräfte) Stellenplan Bedarf anhand Betreuungsform Sonstiges Personal Reinigungskräfte Stellenbesetzungsrichtlinien Hausmeister / Außenanlagen hauswirtschaftliches Personal Arbeitszeit pädagogisches Personal 80% Arbeitszeit am Kind = Betreuungszeit 20% Vor-/Nachbereitungszeit Vor-/Nachber. in Einrichtung individuelle Vor-/Nachber. Dienstbesprechungen Eltern-/Öffentlichkeitsarbeit Dienstplan regelmäßig Dienstplan regelmäßig Dienstplan freigestellt / ohne Nachweis regelmäßig Dienstplan Jahresarbeitszeit 11. Juni 2010 / Seite: 10

11 Betrieb des Kindergartens Projekte im Kindergarten Sprachförderung Eingliederungsmaßnahmen Gesundheitsprogramme Kooperation mit der Grundschule sprachliche und mathematische Trainingsprogramme häufig Finanzierung durch Dritte - Land / Landesstiftung - Sozialamt Grundbegriffe Leitbild und Konzeption Orientierungsplan Quintessenz 11. Juni 2010 / Seite: 11

12 Investitionen Investitionsmaßnahmen planen Maßnahmen mit Verrechnungsstelle abstimmen Bei Gemeinde anmelden (wenn Zustimmung erforderlich) Bedarf ermitteln Angebote einholen Finanzierung in Haushalt aufnehmen ggfs. Antrag Erzb. Ordinariat Kindergartenvertrag Maßnahme durchführen erst nach Zustimmung (Gemeinde, EO) in dem Jahr, für das Maßnahme angemeldet abrechnen 11. Juni 2010 / Seite: 12

13 Rechnungsführung im Kindergarten Grundsätze der örtlichen Rechnungsführung Einnahmen und Ausgaben monatlich mit Verrechnungsstelle abrechnen kein Sparbuch im Kindergarten kein Guthaben auf Girokonto kein Kontozugriff einzelner Personen (4-Augen-Prinzip) keine EC-Karte und Geheimzahl an Kindergartenleiterin Kassenbuch jährliche Prüfung der Kindergartenkasse durch Stiftungsrat Übergabe der Kasse bei Leiterinnenwechsel mit Protokoll alle Einnahmen (auch aus Veranstaltungen) gehören Kindergarten (=Kirchengemeinde) geringer Bargeldbestand im Kindergarten Förderverein selbständig, kein Teil der Kirchengemeinde keine Teilnahmepflicht an Veranstaltungen kein Anspruch auf Nutzung kirchlicher Räume 11. Juni 2010 / Seite: 13

14 Rolle und Aufgabe der Kirchengemeinde Kirchengemeinde ist Trägerin des Kindergartens Stiftungsrat trifft Grundsatzentscheidungen Stiftungsrat kontrolliert den Kindergarten pastorale Begleitung des Kindergartens Delegation der laufenden Aufgaben Kindergartenbeauftragte/r Geschäftsführung durch Verrechnungsstelle Geschäftsführung durch Verrechnungsstelle Basis: Vereinbarung zwischen Verrechnungsstelle und Kirchengemeinde Grundsatzentscheidungen trifft weiterhin der Stiftungsrat Verrechnungsstelle führt die laufenden Geschäfts des Kindergartens regelmäßige Präsenz im Kindergarten (mind. alle 2 Wochen) Unterschriftsberechtigung für Verrechnungsstelle Verrechnungsstelle berichtet regelmäßig am Pfarrgemeinde- oder Stiftungsrat 11. Juni 2010 / Seite: 14

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