Betriebliches Engagement in der Kindertagesbetreuung. - Planung von betrieblichen Kitas - Belegplatzmodell

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1 Betriebliches Engagement in der Kindertagesbetreuung - Planung von betrieblichen Kitas - Belegplatzmodell Freiburg, Manfred Schwarz, Landesjugendamt Servicestelle für betriebliche unterstützte Kindertagesbetreuung Möglichkeiten des betrieblichen Engagements in der Kindertagesbetreuung Betriebseigene Kitas Betriebsnahe Kitas: Externe Träger, Kooperationsmodelle zw. Unternehmen Belegplätze in Kitas öffentlicher, freier oder privater Träger Notplätze in Einrichtungen und Tagespflege Betrieblich geförderte Kindertagespflege (im Haushalt einer Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumen) Strukturförderung der Kindertagspflege Ferienbetreuung Büro/Spielzimmer im Betrieb Broschüre Wirtschaftministerium: Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung, 1

2 Der Weg zu einer Betriebs-Kita Geschäftsleitungsebene: Betriebliche Bedarfsanalyse, Grundentscheidungen Operative Ebene: Gesetzlicher Rahmen und Bestimmungen? Öffentliche Förderung? (Info Landesjugendamt, Standortkommune) Finanzierung und Kooperation, Gespräche mit der/den Kommune/n (Aufnahme Bedarfsplan, Vereinbarungen?), Weitere Kooperationspartner? Angebotsmodell, Kostenschätzung und Finanzierungskonzept Trägerschaft?, Vergabe (Ausschreibung)? Raumplanung, Umbau-/Bauplanung? (baurechtliche Vorgaben), Antrag Investitionsförderung (Bau-/Ausstattungskosten) > Reg. Präsidium Organisatorische Regelungen zum Betrieb der Einrichtung Personalplanung und Einstellungen, Versicherungen? Entwicklung pädagogisches Konzept, Raumausstattung, Abstimmung und Vorgaben Gesundheitsamt, Unfallschutzbestimmungen, Antrag Betriebserlaubnis (Landesjugendamt). Eckdaten für die Planung: Mindest-Rahmenbedingungen für Kita Angebotsformen Angebotsform GanzTags/VÖ/RG/HT 3-6 Jahre Kindergarten 0 6/14 Jahre Kita altersgemischt 0 3 Jahre Krippe Max. Gruppengröße m² pro Kind 20/25 Kinder 3,0/2,4 m² 15 Kinder 3,0 m² 10 Kinder 3,0 m² Personelle Besetzung 2 Fachkräfte (KiTaG) während der Hauptbetreuungszeit (> 50% d. Kinder anwesend) Kita altersgemischt mind. 50% Kinder im Kiga-Alter (3Jahre Schuleintritt), Schlafraum/ungestörte Schlafmöglichkeit, Sanitär/Wickelmöglichkeit für U3, Raum f. Hausaufgaben, Warmes Mittagessen, Außengelände 2

3 Investitionskosten Bau und Ausstattung Orientierungswerte (ohne Grundstücks- und Erschließungskosten) Neubau: Umbau: pro Betreuungsplatz pro Betreuungsplatz Ausstattung für Gruppenraum, Schlafraum und Garderobe: ca pro Gruppe Ausstattung für Mehrzweckräume, Küche, Büro/Personal, Essbereich: ca für eine 3-gruppige Einrichtung Ausstattung Außenanlagen : ca für eine 3-gruppige Einrichtung Anhaltsgrößen zu den Mindest- Betriebskosten von Kitas Angebotsform/ Gruppe Ganztagskiga (3-6 Jahre) Kosten pro Gruppe (Jahr) Kosten pro Platz (Jahr) (: 20 Kinder) Die dargestellten Werte basieren auf einer tägl. Öffnungszeit von 10 Stunden Verpflegungskosten nicht berücksichtigt Altersgemischte Gruppe (0-6 Jahre) Krippe (0-3 Jahre) (: 15 Kinder) (: 10 Kinder) Bei freien Trägern abzüglich: kommunale Förderung nach 8 KiTaG, Trägerbeteiligung (o. A., z.b.: Unternehmen), Elternbeiträge 3

4 Öffentliche Förderung der Kita-Träger in B-W Gesetzliche Regelungen in Baden- Württemberg: Investitionen (Bau- und Ausstattung) Kleinkindbetreuung (nur Plätze für 0-3 Jährige) Förderung nach VwV Investitionen Kleinkindbetreuung Laufende Betriebskosten (alle Angebotsformen) Förderung nach Kindertagesbetreuungsgesetz KiTaG + Ergänzend kommunale Regelungen??? VwV Investitionen Kleinkindbetreuung Förderung von: neuen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren Bewilligungsbehörden: Regierungspräsidien Zuwendungsempfänger: Gemeinden/auch ÖPP-Projekte, Zweckverbände, öffentliche Träger der Jugendhilfe, freie und private Träger, Betriebe und sonstige Träger von Investitionsmaßnahmen Förderhöhe pro zusätzlich geschaffenem Betreuungsplatz in Kitas: Neubau: , Umbau: 7.000, Umwandlung: Zuwendungsvoraussetzungen Kitas: Nachweis örtlicher Bedarf, Betriebserlaubnis, gesicherte Finanzierung. Zweckbindungsfrist: Grundstücke 25 Jahre, übrige Gegenstände 10 Jahre 4

5 Neuausrichtung der Betriebskosten-Förderung in B-W Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes - KiTaG und des Finanzausgleichsgesetzes - FAG ab 2009: Einheitliche Fördersystematik für Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen und Krippen. Das Geld folgt den Kindern an den Ort wo sie betreut werden (FAG-Zuweisungen des Landes an die jeweiligen Kommunen auf der Grundlage der Jugendhilfestatistik des Vorjahres, Stichtag jeweils 15. März). Die Standortgemeinde erhält für auswärtige Kinder in Gruppen, die in ihre Bedarfsplanung aufgenommen sind, einen Kostenausgleich von deren Wohnsitzgemeinde ( 8a KiTaG). Für die Förderung freier Träger ist (auch bei Aufnahme auswärtiger Kinder) die Standortgemeinde zuständig. Betriebskosten-Förderung in B-W nach 8, 8a KiTaG Förderung der freien Träger durch die Standortgemeinde, 2 Varianten (oder jeweils darüber hinausgehende Vereinbarung): Aufnahme in den kommunalen Kita Bedarfsplan: Förderung der Betriebskosten einer Einrichtung/Gruppe in Höhe von 63% bei Kigä, Altersgemischte Gruppen / 68% bei Kleinkindgruppen. Standortgemeinde erhält für auswärtige Kinder einen Kostenausgleich von der Wohnsitzgemeinde i. H. v. 63 / 75% abzügl. FAG Anteil. Ohne Aufnahme in den Bedarfsplan: Träger hat Anspruch auf Förderung in Höhe des Betrags, der sich pro Kind aus der Landeszuweisung (FAG Anteil) ergibt, bei mehr als 7 Stunden tägl. Betreuung in 2010 pro belegtem Platz für: 0 - U3 Jährige: 3.640, 3-6 Jährige: ~ ¼ der Platzkosten. 5

6 Belegplatz-Modell Das Angebot eines etablierten Trägers passt (Alter der Kinder, Betreuungszeit, Standort) zum Betreuungsbedarf eines Betriebes, bzw. wird angepasst Ein Betrieb erwirbt (Vereinbarung mit dem Träger) Rechte und Kontingente für die Inanspruchnahme von Belegplätzen in bestehenden Kindertageseinrichtungen + / - Belegplätze in Kitas öffentlicher und freier Träger Betrieb Träger + Verfügbare Plätze bei geringem Bedarf Geringer Organisations- und Finanzierungsaufwand Keine langfristige Bindung Keine Trägerverantwortung Erhalt/Ausbau des vorhandenen Betreuungsangebotes: Belegung freier Plätze Finanzierungsunterstützung Wettbewerb mit anderen Trägern - Passender Standort der Einrichtung? Ausreichende Zahl der verfügbaren Plätze? Einfluss auf das Betreuungskonzept (Flexibilität)? Höherer Abstimmungs- Planungsund Verwaltungsaufwand 6

7 Finanzierung von Belegplätzen Investitionsförderung nach Landesregelung (~10% bei U3-Jährigen) + kommunale Beteiligung? + Unternehmensanteil? Betriebskostenförderung nach KiTaG (mind. 63/68% wenn in Bed. Pl.) + Elternbeiträge ~ 20%? (+ Trägeranteil?) + Unternehmensanteil? Beteiligung eines Unternehmens an Kosten, die durch die öffentliche Förderung, Elternbeiträge und Trägeranteil nicht gedeckt sind? Varianten: - Beteiligung an den Investitionskosten und/oder an den lfd. Betriebskosten mit einer 1-maligen Summe - Jährliche/monatliche Beteiligung an den lfd. Betriebskosten Belegplatzvarianten Inanspruchnahme nur bei tatsächlichem Bedarf (Verfügbarkeit von Plätzen bei Bedarf?) oder (Un)befristete Reservierung eines bestimmten Platzkontingents oder/und Reservierung von Notbetreuungsplätzen 7

8 Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Träger, Kommune Es besteht immer ein 3-Ecks-Verhältnis, weil die öffentliche Förderung nach Aufn.i.d.Bed.Pl. an den tatsächlichen Betriebskosten orientiert ist! Regelungspunkte zwischen Unternehmen Träger Kommune: Beginn und Dauer der Vereinbarung Anzahl der Belegplätze und Regelungen zur Inanspruchnahme Beschreibung des Leistungsangebotes der Einrichtung (Alter der Kinder, Betreuungszeiten, Leitbild, päd. Angebot und Q.M.) Regelung der Aufnahmemodalitäten der Kinder (Ermessen des Unternehmens?), Abschluss von Betreuungsverträgen mit den Eltern Einzugsgebiet (auswärtige Kinder?) >>> Vereinbarungen zwischen Unternehmen Träger Kommune, Betrieb Eltern >>> zwischen Unternehmen Träger Kommune: Elternbeiträge, Flexible Platz-Buchung? Platz-Sharing? Art, Umfang und Modalitäten der finanziellen Beteiligung des Unternehmens an den Investitions-/Betriebskosten Regelung der Kooperation und Abstimmung (Angebotsentwicklung? Kommunale Bedarfsplanung?) Finanzielle Förderung durch die Kommune? Zwischen Betrieb und Eltern: Kriterien für die Inanspruchnahme (Festlegung besonderer Ziel-/Bedarfsgruppen, Rangfolgen, Elternbeiträge / Betreuungsgeldzuschuss des Betriebes?, ) Anmeldeverfahren 8

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