Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2015
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- Manuela Krüger
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1 Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2015 Sachverhalt: Sämtliche Kommunen haben aufgrund des Kindergartengesetzes einen jährlichen Bedarfsplan zu erstellen, der mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe und den freien Trägern anzuzeigen ist ( 3 Abs. 3 KiTaG). Den Einrichtungen können nur Zuschüsse gewährt werden, wenn die Vorgaben zur Bedarfsplanung erfüllt sind. 1. Rechtsanspruch und aktuelle Situation in der Gemeinde Kieselbronn Nachstehend erfolgt die Darstellung des Rechtsanspruchs gem. 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) i.v.m. 24 SGB VIII und der aktuellen Situation in der Gemeinde Kieselbronn. Rechtsanspruch Ist-Situation Gemeinde Kieselbronn Jahre bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres Bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. 3 Abs. 2 Satz 1 KiTaG i.v.m. 24 Abs. 1 SGB VIII Der Rechtsanspruch für Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres kann über die im Verein Tagesmütter Enztal e.v. organisierten Tagespflegepersonen abgedeckt werden. Zum ist kein Kind dieser Altersgruppe in Betreuung bis 3 Jahre Seit 1. August 2013: Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. 3 Abs. 2 Satz2 KiTaG i.v.m. 24 Abs. 2 SGB VIII In den beiden Kindertageseinrichtungen der ev. Kirche stehen lt. Betriebserlaubnis 20 (+ 4 Sharing-Plätze, die sich jeweils zwei Kinder tageweise teilen können) U3- Betreuungsplätze zur Verfügung. Durch den Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen der Gemeinde und dem Tagesmütterverein Enztal e.v. werden drei weitere Ganztagesplätze für die U3-Betreuung garantiert. Aktuell sind 18 Betreuungsplätze in den Kindergärten belegt. Fünf Kinder aus Kieselbronn unter drei Jahren nehmen zum das Betreuungsangebot einer Tagespflegeperson in Anspruch
2 1.3 3 Jahre bis zum Schuleintritt (Regelkindergarten) Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sowie bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen für diese Altersgruppe. 3 Abs. 1 KiTaG i.v.m. 24 Abs. 3 SGB VIII In den beiden Kindergärten der Evangelischen Kirche stehen lt. Betriebserlaubnis insgesamt 98 Betreuungsplätze zur Verfügung. Für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt gibt es folgende Betreuungsmodule: - Regelgruppe (RG) - Verlängerter Vormittag (VG) - Ganztags (GT) - Ganztags an 3 Tagen (GT3) Derzeit sind 80 Plätze belegt. Bis zum Ende des Kindergartenjahres kommen weitere 10 Kinder hinzu. Zwei Kinder aus Kieselbronn zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt nehmen zum das Betreuungsangebot einer Tagespflegeperson in Anspruch. 1.4 Kinder im schulpflichtigen Alter Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. 24 Abs. 4 SGB VIII Der Rechtsanspruch wird über den Verein Honigtopf e.v. und sein Angebot der Kernzeiten-, Ganztages- und Ferienbetreuung in den Räumen der Grundschule abgedeckt. Ergänzend stehen auch für diese Altersgruppe die Angebote der Tagesmütter zur Verfügung. Zum sind vier Kinder aus Kieselbronn im schulpflichtigen Alter in der Betreuung einer Tagespflegeperson. 2. Informationen zu den einzelnen Betreuungsangeboten 2.1 Kindertagespflege (Tagesmütter Enztal e.v.) In Kieselbronn gibt es nach wie vor vier Tagespflegepersonen, die im Tagesmütterverein Enztal e.v. organisiert sind und insgesamt 27 Betreuungsplätze anbieten. Diese sehen sich als individuelle und flexible Ergänzung zu den Betreuungsangeboten des evangelischen Kindergartens und des Vereins Honigtopf e.v. Sie können Zeiten außerhalb des Kindergarten- und Schulangebots abdecken. Durch die Beteiligung des Enzkreises an den Kosten der Kindertagespflege reduziert sich die finanzielle Belastung für die Eltern; insbesondere die U3-Betreuung wird gefördert
3 Mit dem Abschluss eines Kooperationsvertrags am 09. August 2006 zwischen der Gemeinde und dem Tagesmütterverein Enztal e.v. wird die Bereitstellung von drei Plätzen zur Ganztagesbetreuung für Kieselbronner Kinder unter drei Jahren garantiert. Zum 13. März 2015 nehmen fünf Kieselbronner Kinder unter 3 Jahren und sechs Kieselbronner Kinder über 3 Jahren (vier davon im schulpflichtigen Alter) die Dienste der Tagespflegeperson in Anspruch. Sechs Kinder aus anderen Gemeinden werden derzeit durch die vier Tagespflegepersonen betreut, zehn Plätze waren nicht belegt. Homepage des Tagesmüttervereins: Evangelischer Kindergarten Kieselbronn Im U3-Bereich gibt es in zwei Gruppen 20 Betreuungsplätze. Außerdem besteht die Möglichkeit, pro Gruppe zwei Sharing-Plätze einzurichten. Beide Gruppen sind aktuell mit jeweils 9 Kindern belegt. Im Ü3-Bereich stehen in den beiden Häusern des Kindergartens 98 Betreuungsplätze in einer Regelgruppe (8:00-12:30 Uhr und an drei Nachmittagen von 14:00-17:00 Uhr), in zwei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (7:00-13:30 Uhr) und in einer Ganztagsgruppe (7:00-17:00 Uhr, freitags bis 15:30 Uhr; optional kann auch nur für drei Tage Ganztagesbetreuung gewählt werden) zur Verfügung. Bis zum Ende des Kindergartenjahrs werden 90 Plätze belegt sein. Das Mittagessen wird entsprechend eines Gemeinderatsbeschlusses nach wie vor von einer Hauswirtschafterin frisch zubereitet. In der Bedarfsumfrage 2011 erhielt der Kindergarten die Rückmeldung, dass 100 % der Eltern mit dem Essen der hochwertigen Frischküche zufrieden sind. Die Kosten (Abmangel) betragen pro Mahlzeit 3,20 Euro. Beide Kindergärten schließen im Jahr 2015 an 17 Tagen. Die Eltern können wählen, ob sie ihr Kind in den Oster- oder Pfingstferien bzw. in der 2. oder 5. Woche der Sommerferien selbst betreuen. Homepage des Kindergartens: Kernzeiten- und Ganztagesbetreuung durch den Verein Honigtopf e.v. Über den Verein Honigtopf e.v. mit Sitz in Ispringen wird in der Grundschule im Rahmen der verlässlichen Grundschule (8:30 bis 12:15 ist Schulbetrieb) von Montag bis Donnerstag 07:00 bis 16:30 Uhr eine durchgehende Betreuung mit Mittagessen vom Seniorenheim Bethesda aus Neulingen angeboten. Freitags endet das Angebot um 14:00 Uhr. Insgesamt werden derzeit ca. 44 Kinder betreut. Abhängig vom Wochentag essen 18 bis 32 Kinder in der Schule zu Mittag. Der Verein beschäftigt z. Zt. 7 Mütter aus Kieselbronn. Bei steigender Nachfrage könnte das Personal entsprechend aufgestockt werden; d.h. die Zahl der Betreuungsplätze wird vom Verein nicht begrenzt. Auch in Krankheitsfällen steht Vertretungspersonal auf Abruf kurzfristig zur Verfügung. Es werden auch Kinder aus Flüchtlingsfamilien bzw. von Pflegeeltern betreut. Diese Betreuung ist aufgrund von Sprachproblemen oft intensiver. Hierfür werden Spendengelder mit eingesetzt, u.a. die im Rahmen des Neujahrsempfangs der Gemeinde Kieselbronn überreichten Spenden über jeweils 500,00 Euro aus dem Erlös eines Konzerts sowie aus den Erlösen des Kieselbronner Weihnachtsmarkts
4 2.4 Ferienbetreuung durch den Verein Honigtopf e.v. Die Betreuung während der Schulferien wird durch den Verein ebenfalls in der Grundschule durchgeführt. Es werden für diese Betreuungsform Oberstufenschüler/-innen und Studenten/-innen aus Kieselbronn und umliegenden Gemeinden eingesetzt. Durchschnittlich werden ca Schülerinnen und Schüler, mit steigender Tendenz, in den Ferienzeiten betreut. Vereinshomepage: 3. Bedarfsermittlung Im Mai 2011 hat der evangelische Kindergarten in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung bei allen Eltern von Kindern zwischen 0-7 Jahren letztmalig eine Bedarfsumfrage durchgeführt. Die Beteiligungsquote lag bei guten 45 %. Die für das vergangene Jahr angekündigte Umfrage wurde nicht durchgeführt, da im laufenden Jahr im Rahmen der Erarbeitung einer neuen Kindergarten-Konzeption eine Eltern-Umfrage durchzuführen ist. Speziell im U3-Bereich versucht die Kindergartenleitung durch direkte Ansprache der Eltern den Bedarf frühzeitig zu erfragen und zu planen. Es werden Vormerklisten geführt, die ständig aktuell gehalten werden. Während des ganzen Jahres steht die Gemeindeverwaltung in ständigem Kontakt zur Schulleitung, dem Verein Honigtopf e.v. und zur Leitung des evangelischen Kindergartens. Ferner werden bei der jährlich stattfindenden Kuratoriumssitzung mit Vertretern der kirchlichen und der politischen Gemeinde, der Kindergartenleitung und Elternvertretern des Kindergartens aktuelle Themen und Anliegen besprochen. Kosten/Finanzierung: Evangelischer Kindergarten Die Kostenbeteiligung der Gemeinde Kieselbronn an den Betriebskosten des Kindergartens erfolgt auf Grundlage des Vertrags über die Förderung und den Betrieb des Evangelischen Kindergartens Kieselbronn vom 30. Dezember Im Haushalt 2015 steht dafür ein Zuschuss von Euro bereit. Ausgleichsbeträge Für Kinder, die außerhalb von Kieselbronn einen Kindergarten besuchen, muss die Gemeinde gemäß 8a Abs. 6 KiTaG Ausgleichsbeträge an die betreuende Kommune bezahlen. Gleichzeitig erhält Kieselbronn von den Gemeinden und Städten, deren Kinder in Kieselbronn betreut werden, Ausgleichsbeträge erstattet. Für das Jahr 2014 mussten Stand 12. März 2015 für 8 Kinder (davon 2 U3-Plätze) Ausgleichsbeträge in Höhe von ,74 bezahlt werden. Für 10 Kinder wurden der Gemeinde Ausgleichsbeträge in Höhe von insgesamt ,42 erstattet. Tagesmütter Enztal e.v. Die Gemeinde unterstützt den Verein Tagesmütter Enztal e.v. seit 01. Januar 2007 pro garantierten U3-Betreuungsplatz mit 800 Euro im Jahr. Somit werden jährlich Euro bereitgestellt
5 Honigtopf e.v. Der Verein finanziert sein Angebot der Kernzeit- und Ganztagesbetreuung durch Elternbeiträge und Zuschüsse des Landes bzw. Bundes. Lediglich an der Ferienbetreuung beteiligt sich die Gemeinde mit einem Zuschuss, der im vergangenen Jahr 4.858,60 Euro betrug. Laufende zweckgebundene Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg an die Gemeinde Kieselbronn Auf Basis der Kindergartenstatistik 2014 erhält die Gemeinde Kieselbronn im laufenden Jahr Landeszuschüsse für den U3-Bereich i. H. v Euro und für die Betreuung der Kinder ab 3 Jahren i. H. v Euro. Beschlussantrag: Der Gemeinderat stimmt der Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote für die Gemeinde Kieselbronn für das Jahr 2015 gemäß 3 Abs. 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes entsprechend der Anlage zu. Anlagen: Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote für das Jahr 2015 Befangenheit: --- Der Verwaltung sind keine (weiteren) Befangenheitsgründe bekannt. Jedes Gemeinderatsmitglied wird jedoch gebeten, für sich selbst zu prüfen, ob evtl. ein Befangenheitstatbestand nach 18 GemO vorliegt und dies vor Beginn der Beratung dem Vorsitzenden des Gemeinderates mitzuteilen
6 A B C D E F G H I J Stadt/Gemeinde Kieselbronn / Enzkreis Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote nach den Kriterien des Kinderförderungsgesetz (KiföG) vom in Verbindung mit 24 Abs. 1+2 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) mit dem Stand ab und des Kindertagesbetreuungsgesetzes Baden-Württ. (KiTaG) für das Jahr Bevölkerung nach Altersgruppen Stand: Geburtsjahr Kinder Geburtsjahr Kinder Geburtsjahr Kinder Geburtsjahr Kinder Gruppe der Kinder unter 3 Jahre: 85 davon unter 1 Jahr: 27 Gruppe der Kinder 3 - unter 6 Jahre: 67 Gruppe der Kinder 3-6 ½ Jahre: 77 Kinder im schulpflichtigen Alter: Betreuungsplätze Stand: für Kinder unter 3 Jahren - U Zahl der vorhandenen Plätze in Kindertageseinrichtungen (nach der Betriebserlaubnis) 24 in anderen Angebotsformen, z.b. bedarfsgerechte Spielgruppen 0 Zwischensumme 24 bei Tagespflegepersonen 6 U3-Plätze insgesamt: 30 U3-Versorgungsquote: 35,3% Zahl der tatsächlich belegten Plätze nach Lebensjahren 1. Lebensj. 2. Lebensj. 3. Lebensj. in Kindertageseinrichtungen in anderen Angebotsformen, z.b. bedarfsgerechte Spielgruppen Zwischensumme bei Tagespflegepersonen Plätze nach Lebensjahren: Quote der Inanspruchnahme nach Lebensjahren: 0,0% 20,7% 41,4% 2.2 für Kinder im Kindergartenalter - Ü Zahl der vorhandenen Plätze in Kindertageseinrichtungen (nach der Betriebserlaubnis) / Versorgungsquote ,3% Versorgungsquote auf der Grundlage von 3 ½ Jahrgängen: 127,3% ergänzende Betreuungsangebote in Kindertagespflege für Kinder im schulpflichtigen Alter Zahl der vorhandenen Plätze in Kindertageseinrichtungen 0 im Hort an der Schule 0 bei Tagespflegepersonen 10 Plätze im Schulalter / Versorgungsquote: 10 4,4% 2.1.1, 2.2.1, Plätze bei Tagespflegepersonen insgesamt 27
7 A B C D E F G H I J 3. Feststellungen zur bedarfsgerechten Versorgung Art der örtlichen Erhebung für Kinder unter 3 Jahren: Abfragen, Gespräche Kiga-Leitung und Eltern-Vertreter für Kinder im schulpflichtigen Alter: 4. Bestimmung der notwendigen Versorgungsquote 2015 durch die Gemeinde für die Kinder unter 3 Jahren Quote erforderliche Plätze neue Plätze 35,0% 30 0 davon in Kindertageseinrichtungen: davon bei Tagespflegepersonen: Der Endausbau soll umgesetzt werden durch einen Ausbau der Angebote bei Tagespflegepersonen 5. Kinder im schulpflichtigen Alter Ein bedarfsgerechtes Angebot soll vorgehalten werden durch Plätze durch folgende schulische Angebote: Kernzeiten-/Ganztagesbetreuung durch den Verein Honigtopf e.v. i. d. Räumen der Grundschule 6. Ferienregelung Für die Kindertagesbetreuung während der Ferienzeiten wurden folgende Regelungen getroffen: 6.1 Kinder unter 3 Jahren 17 Schließtage, Ostern/Pfingsten und 2./5. Woche der Sommerferien flexibel ggf. ergänzende Betreuung durch Tagespflege 6.2 Kinder im Kindergartenalter - Ü3 17 Schließtage, Ostern/Pfingsten und 2./5. Woche der Sommerferien flexibel ggf. ergänzende Betreuung durch Tagespflege 6.3 Kinder im schulpflichtigen Alter Ferienbetreuung durch den Verein Honigtopf e.v. findet in allen Ferien in den Räumen der Grundschule statt. 7. Wie werden die Belange behinderter Kinder zur Zeit berücksichtigt? Erarbeiten von Leitlinien für Inklusion Kooperationsvereinbarungen mit anderen Institutionen (z.b. Frühförderstellen, Beratungsstellen, SPZ) Unterstützung der Einrichtungen durch spezielle Fortbildungsangebote Gespräche Schulleitung, Elternvertreter und Verein Honigtopf bei Tagespflegepersonen
8 A B C D E F G H I J 8. Welche Planungen stehen an um die Belange behinderter Kinder zu berücksichtigen? Erarbeiten von Leitlinien für Inklusion Kooperationsvereinbarungen mit anderen Institutionen (z.b. Frühförderstellen, Beratungsstellen, SPZ) Unterstützung der Einrichtungen durch spezielle Fortbildungsangebote Einsatz von zusätzlichem Fachpersonal Räumliche Voraussetzungen werden geschaffen 9. Musste einem Kind mit Behinderung die Förderung in einer Einrichtung verwehrt werden? Nein 10. Ist die Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen für das Eingliederungsverfahren zufriedenstellend? Ja Jugendamt Enzkreis 173 Alice Zahorneanu Welche Erfahrungen haben Sie bisher mit Inklusionsmaßnahmen gemacht? Es wurden bisher ein Kind mit Hörschädigung, ein an den Rollstuhl gebundenes Kind und Förderschulkinder betreut. 12. Welche Unterstützung benötigen Sie, damit Inklusion gut gelingen kann? Beratung und Informationen zu dem Thema Qualifizierung der Fachkräfte Bauliche Veränderungen Aufstockung der Fachkräfte Finanzielle Unterstützung
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