Inhaltsverzeichnis. 1 Einleitung 3

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1 Kindergartenbedarfsplan

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Gesetzliche Regelungen und Strukturen Gesetzliche Grundlagen und Rechtsansprüche Hinweise zur Finanzierung der Betreuung Betreuungsformen/Betreuungszeiten 5 3 Bestandsaufnahme Kindergarten Altbulach Kindergarten Liebelsberg Naturkindergarten Martinsmoos Kindergarten Neubulach Kindergarten Oberhaugstett Schulkinderbetreuung Zusammenfassung 9 4 Bedarfsermittlung Bevölkerungsentwicklung Statistik der in Neubulach wohnenden Kinder Auswärtige Kinder Bedarf an Kindergartenplätzen im Sinne 1 Abs. 2 5 KiTaG Kindergartenjahr 2017/ Kindergartenjahr 2018/ Bedarf an Krippenplätzen im Sinne 1 Abs. 6 KiTaG Kindergartenjahr 2017/ Kindergartenjahr 2018/ Bedarf an Ganztagesplätzen im Sinne 1 Abs. 2 5 KiTaG 12 5 Planung Qualitativer Bedarf Quantitativer Bedarf Kindergartenjahr 2017/ Kindergartenjahr 2018/ Kosten der Kindertagesbetreuung in Neubulach Kostenverteilung aus dem Jahr Elternbeiträge 15 2

3 1 Einleitung Die stetige und bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Betreuungsangebote erfordert eine sorgfältige und kontinuierliche örtliche Bedarfsplanung. Das Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) verpflichtet die Kommunen, eine Kindergartenbedarfsplanung zu betreiben, um auf ein ausreichend bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder über und unter drei Jahren hinzuwirken. Ziel der örtlichen Kindergartenbedarfsplanung ist es, einen Überblick über die aktuelle Situation für die Stadt Neubulach zu erhalten. Hierzu erfolgt zuerst eine Bestandsaufnahme. In jeder Kommune sollen Angebote verfügbar sein, die einen breiten Personenkreis ansprechen und möglichst wenig selektieren, das heißt auch Kinder und Familien in erschwerten Lebenslagen nicht ausgrenzen. Die Stadt Neubulach legt großen Wert auf ein an den Bedürfnissen der Eltern und Kindern orientiertes Betreuungsangebot. Dies ist eine sehr wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dabei wird herausgearbeitet, ob die aktuell zur Verfügung stehenden Plätze, Betreuungsformen und Betreuungszeiten für den Bedarf der Familien ausreichen. Mit einbezogen wurden auch der aktuelle Stand des Personals sowie die Kostenstrukturen in der Kindertagesbetreuung. Bei der Bedarfsermittlung steht der benötigte Umfang an Betreuungsplätzen in der Kindertagesbetreuung bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 im Mittelpunkt. Bei unvorhersehbaren Änderungen der Rahmenbedingungen oder der Bedarfslage können auch kurzfristige Fortschreibungen des Bedarfsplans notwendig werden. Grundlage für den Bedarfsplan bilden die Geburtenzahlen in der Stadt Neubulach mit allen Ortsteilen in den vergangenen Jahren. Die Orientierungshilfe (Stand ab 2011) zur Bedarfsplanung in der Tagesbetreuung des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) dient als Grundlage für die Kindergartenbedarfsplanung der Stadt Neubulach. 3

4 2 Gesetzliche Grundlagen und Strukturen 2.1 Gesetzliche Grundlagen und Rechtsansprüche Eine stetige und bedarfsorientierte Weiterentwicklung der städtischen Betreuungsangebote erfordert eine fachgerechte Bedarfsplanung. Das Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) verpflichtet in 3 die Städte und Gemeinden, eine Kindergartenbedarfsplanung zu betreiben. Die örtliche Bedarfsplanung ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe im Sinne des 2 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO). Da es in der Stadt Neubulach bislang keinen Kindergartenbedarfsplan gegeben hat, ist dieser Plan der erste Kindergartenbedarfsplan der Stadt Neubulach. Er soll alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren ( 22a SGB VIII). Dies stellt die bundesgesetzliche Rechtsgrundlage dar. Auf Landesebene sind die Vorgaben im Kindergartengesetz (KiTaG) Baden-Württemberg geregelt. Ziel ist es die quantitative und qualitative Arbeit in den Kindertageseinrichtungen zu verbessern. Seit dem hat ein Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Darüber hinaus wurde ab dem ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eingeführt. 3 Abs. 2 KiTaG regelt darüber hinaus, dass die Gemeinde darauf hinzuwirken hat, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen vorzuhalten ist, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Gemeinde und der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dabei nach 3 Abs. 2 KiTaG im Rahmen ihrer Planung zu berücksichtigen, dass auch ein kurzfristig entstehender Bedarf gedeckt werden kann. 2.2 Hinweise zur Finanzierung der Betreuung Durch das Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) in der Fassung vom , das rückwirkend zum in Kraft trat, wurde die Fördersystematik für Städte und Gemeinden vereinheitlicht. Die Systematik der finanziellen Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg erfolgt im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) entsprechend der 29 b und 29 c FAG. Danach erhalten die Städte und Gemeinden die Gelder nach der Zahl der in ihrem Gebiet betreuten Kinder nach Alter und durchschnittlicher Betreuungszeit differenziert. Die Höhe der Förderung setzt sich wie folgt zusammen: mindestens 63 Prozent der Betriebskosten für Kindergärten und altersgemischte Gruppen ( 8 Abs. 2 KiTaG) mindestens 68 Prozent für Krippen ( 8 Abs. 3 KiTaG) Für auswärtige Kinder erhält die Stadt nach 8 KiTaG (interkommunaler Kostenausgleich) einen Kostenausgleich von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde. Für die Förderung der Kindertagespflege ist das Jugendamt beim Landratsamt Calw zuständig. Der Personalschlüssel für die jeweiligen Einrichtungen ist im Kindergartenbetreuungsgesetz geregelt. Der Mindestpersonalschlüssel ist Bestandteil der Betriebserlaubnis und wird je beantragter Gruppe berechnet. Er ist von Faktoren wie dem Alter der Kinder, den Öffnungszeiten, den Anwesenheitszeiten, Schließ- und Ferientage abhängig. 4

5 2.3 Betreuungsformen/Betreuungszeiten In den 5 Kindertageseinrichtungen der Stadt Neubulach werden derzeit folgende Betreuungsformen angeboten: Kinderkrippe: Betreuungsangebot für Kinder im Alter vom 1. Lebensjahr bis 3 Jahre mit über 15 Stunden wöchentlich. Regelgruppe: Betreuungsangebot für 3-jährige Kinder bis zum Schuleintritt an Vorund Nachmittagen mit Unterbrechung am Mittag aber täglich mindestens 6 Stunden. Ganztagesgruppe: Betreuungsangebot für 3-jährige Kinder bis Schuleintritt mit mehr als 7 Stunden täglicher durchgängiger Öffnungszeit. Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten: Betreuungsangebot für 3-jährige Kinder bis Schuleintritt mit einer durchgängigen Öffnungszeit von mindestens 6 Stunden täglich. 3 Bestandsaufnahme 3.1 Kindergarten Altbulach Anschrift: Brunnenstraße Neubulach Kindergartenleitung: Marion Renz Öffnungszeiten: Montag Donnerstag Freitag Dienstag Donnerstag Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Kindergarten: 1,5 Regelgruppen mit insgesamt 42 Plätzen tatsächliche Belegung zum : verbindliche Anmeldungen: 32 Kinder 13 Kinder (3 Überbelegungen) Personal: Soll: 2,95 Vollzeitstellen laut Betriebserlaubnis Ist: 2,95 Stellen mit aktuell 4 Fachkräften besetzt 1 FSJ-Stelle 1 Integrationskraft 25 % (10 Wochenstunden) 5

6 3.2 Kindergarten Liebelsberg Anschrift: Allmandweg Neubulach Kindergartenleitung: Kathrin Ringlstetter Öffnungszeiten: Krippengruppe Montag Freitag Uhr Uhr Gruppe verlängerte Montag Freitag Uhr Uhr Öffnungszeiten Regelgruppe Montag Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Uhr Dienstag Donnerstag Uhr Uhr Kindergarten: 2 Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit und/oder Regelöffnungszeit und/oder Halbtagsöffnungszeit mit insgesamt 50 Plätzen (VÖ 16 Plätze und Regelgruppe 34 Plätze) 1 Krippengruppe mit insgesamt 10 Plätzen tatsächliche Belegung zum : verbindliche Anmeldungen: 11 Kinder verlängerte Öffnungszeiten 22 Kinder Regelgruppe 7 Kinder Krippengruppe 5 Kinder verlängerte Öffnungszeiten 15 Kinder Regelgruppe (3 Überbelegung) 3 Kinder Krippengruppe Personal: Soll: 5,80 Vollzeitstellen laut Betriebserlaubnis Ist: 5,70 Stellen mit aktuell 8 Fachkräften besetzt 1 FSJ-Stelle 3.3 Naturkindergarten Martinsmoos Anschrift: Wildbaderstraße Neubulach Kindergartenleitung: Simona Kugler Öffnungszeiten: Montag Freitag Kindergarten: Uhr Uhr 1 Gruppe verlängerte Öffnungszeiten mit insgesamt 25 Plätzen tatsächliche Belegung zum : verbindliche Anmeldungen: 23 Kinder 2 Kinder Personal: Soll: 1,98 Vollzeitstellen laut Betriebserlaubnis Ist: 2,00 Stellen mit aktuell 3 Fachkräften besetzt 1 FSJ-Stelle im Wechsel mit der Gemeinschaftsschule 6

7 3.4 Kindergarten Neubulach Anschrift: Mathildenstraße 5/ Neubulach Kindergartenleitung: Melanie Ortwein Öffnungszeiten: Krippengruppe Montag Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Uhr Regelgruppe Montag Freitag Uhr Uhr Montag Mittwoch Uhr Uhr Ganztagesgruppe Montag Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Uhr Kindergarten: 1 Krippengruppe ganztags mit insgesamt 10 Plätzen 1 Regelgruppe mit insgesamt 28 Plätzen 1,5 Ganztagesgruppe mit insgesamt 30 Plätzen tatsächliche Belegung zum : verbindliche Anmeldungen: 5 Kinder Krippengruppe 20 Kinder Regelgruppe 20 Kinder Ganztagesgruppe 1 Kind Krippengruppe 8 Kinder Regelgruppe 6 Kinder Ganztagesgruppe Personal: Soll: 9,61 Vollzeitstellen laut Betriebserlaubnis Ist: 9,77 Stellen mit aktuell 12 Fachkräften besetzt 1 FSJ-Stelle 1 PIA-Stelle 1 Integrationskraft 20 % (8 Wochenstunden) 3.5 Kindergarten Oberhaugstett Anschrift: Schulstraße Neubulach Kindergartenleitung: Andrea Pfrommer Öffnungszeiten: Krippengruppe Montag Freitag Uhr Uhr Regelgruppe Montag Freitag Uhr Uhr Mittwoch Donnerstag Uhr Uhr Gruppe verlängerte Öffnungszeiten Montag Freitag Uhr Uhr 7

8 Kindergarten: 1 Krippengruppe mit insgesamt 10 Plätzen 1 Regelgruppe mit insgesamt 28 Plätzen 1 Gruppe verlängerte Öffnungszeiten mit insgesamt 25 Plätzen tatsächliche Belegung zum : verbindliche Anmeldungen: 8 Kinder Krippengruppe 19 Kinder Regelgruppe 19 Kinder Gruppe verlängerte Öffnungszeiten 2 Kinder Krippengruppe 6 Kinder Regelgruppe 6 Kinder Gruppe verlängerte Öffnungszeiten Personal: Soll: 5,63 Vollzeitstellen laut Betriebserlaubnis Ist: 7,65 Stellen mit aktuell 11 Fachkräften besetzt 1 FSJ-Stelle 1 Integrationskraft 30 % (12 Wochenstunden) 3.6 Schulkinderbetreuung Einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Schulkinderbetreuung gibt es nicht und auch das KiTaG hält keinen ausdrücklichen Auftrag zur Schaffung solcher Angebote für die Kommunen bereit. Aus diesem Grund wird das Angebot der Stadt Neubulach an dieser Stelle nur nachrichtlich aufgeführt, da es sinnvoll und familienfreundlich ist, dass die Stadt Neubulach auch Betreuungsmöglichkeiten für Schulkinder anbietet. Die Stadt Neubulach als Schulträger der Grundschule und Gemeinschaftsschule bietet folgende Betreuungsformen für schulpflichtige Kinder an: Kernzeitbetreuung Nachmittagsbetreuung für Ganztagesklassen Betreuung während der Einnahme des Mittagessens Ferienbetreuung im Jugendhaus 8

9 3.7 Zusammenfassung In den fünf städtischen Kindergärten stehen derzeit insgesamt 258 genehmigte Kindergartenplätze zur Verfügung, davon 132 in Regelgruppen, 66 in Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten, 30 in der Ganztagesgruppe, 20 in Krippengruppen und 10 in der Krippengruppe ganztags. Prozentuale Verteilung der Betreuungsplätze nach Betreuungsformen 11,63% 7,75% 3,88% 25,58% 51,16% Regelgruppe verlängerte Öffnungszeiten Krippengruppe Krippengruppe ganztags Ganztagesgruppe Die Kindergärten im Stadtgebiet haben ausnahmslos hohe Belegungszahlen. Die Betreuungsplätze sind mit Stand nahezu vollständig belegt oder bereits verbindlich reserviert. Bis zum Ende des Kindergartenjahres 2017/2018 werden aufgrund von Neuanmeldungen noch weitere Betreuungsplätze benötigt. 4 Bedarfsermittlung 4.1 Bevölkerungsentwicklung Die Einwohnerzahlen der Stadt Neubulach haben sich jeweils zum des Jahres wie folgt entwickelt: Jahr Einwohnerzahl Veränderung zum Vorjahr Veränderung zum Vorjahr in % + 0,4 % -0,16 % + 0,8 % + 1,57 % 9

10 Seit 2016 ist wieder ein Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen, der hauptsächlich durch Zuzüge aber auch aufgrund von Geburten begründet werden kann. Im Jahr 2015 konnten 60 Geburten und 52 Geburten im Jahr 2016 registriert werden. Die Bevölkerungsvorausrechnung des statistischen Landesamtes Baden-Württemberg (Basis 2014) geht in den nächsten 5 Jahren ( ) von rückläufigen Bevölkerungszahlen aus. Aufgrund der heute schon höheren Bevölkerungszahl und den sehr gut angenommenen Neubaugebieten, in die viele junge Familien zugezogen sind, kommt mit dem Neubaugebiet Steigäcker II ein weiteres Baugebiet hinzu. Auch hier sollen vor allem junge Familien angesprochen werden. Deshalb kann kurz- bis mittelfristig von einer Zunahme des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen ausgegangen werden. 4.2 Statistik der in Neubulach wohnenden Kinder Die Anzahl wurde aus der Einwohnerstatistik der Stadt Neubulach entnommen. Bezogen auf die einzelnen Geburtsjahrgänge ergibt sich folgende Aufteilung: Geburtszeitraum heute 57 Kinder (Geburten bis ) Geburtszeitraum Kinder Geburtszeitraum Kinder Geburtszeitraum Kinder Geburtszeitraum Kinder 252 Kinder von 3 6 Jahren Geburtszeitraum Kinder insgesamt 363 Kinder 4.3 Auswärtige Kinder Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme von auswärtigen Kindern in den städtischen Einrichtungen. Auch wenn die Rechtsprechung nicht zwischen einheimischen und auswärtigen Kindern unterscheidet, darf die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts zu keinen unverhältnismäßig hohen Kosten führen. Die Bedarfsplanung berücksichtigt daher vorrangig die Kinder mit Hauptwohnsitz in Neubulach. Es werden derzeit aber auch Plätze für auswärtige Kinder zur Verfügung gestellt. Der interkommunale Kostenausgleich erfolgt gemäß 8a KiTaG. Die Anzahl der auswärtigen Kinder in den städtischen Einrichtungen ist derzeit ehr gering (Stand 08/2017: 5 Kinder VÖ, 3 Kinder Ganztagesgruppe und 2 Kinder Krippengruppe ganztags). Die meisten Kinder nehmen die Betreuungsformen im Ganztagesbereich und den verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) in Anspruch. 4.4 Bedarf an Kindergartenplätzen im Sinne 1 Abs. 2 5 KiTaG Kindergartenjahr 2017/2018 Mit Stand leben in Neubulach 252 Kinder, die im Kindergartenjahr 2017/2018 generell einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz hätten. Die Landesverbände der Kindertagesstätten raten bei der Bedarfsplanung die Inanspruchnahme mit 95 % anzusetzen, da nicht jedes Kind einen Platz tatsächlich in Anspruch nimmt. Dies würde einen rechnerischen Bedarf von 239 Plätzen geben. 10

11 Aufgrund von Zuzügen stellt sich die Situation wie folgt dar: Im Kindergarten Altbulach stehen 2 Kinder für die Regelgruppe auf der Warteliste für das Kindergartenjahr 2017/2018. Ebenso im Kindergarten Liebelsberg befinden sich noch 3 Kinder für die Regelgruppe auf der Warteliste. Die Kindergärten Martinsmoos und Neubulach (Regelgruppen) sind in diesem Jahr voll belegt. Freie Plätze wären derzeit noch in Oberhaugstett (3 Plätze in der Regelgruppe) und in der Ganztagesbetreuung in Neubulach (4 freie Plätze). Es würden somit rechnerisch 2 Regelplätze fehlen. Die Handlungsoptionen sind unter Punkt 5.3. aufgeführt Kindergartenjahr 2018/2019 Im Kindergartenjahr 2018/2019 werden auf Grundlage der derzeit vorliegenden Zahlen 258 Kinder in Neubulach leben, die generell einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hätten. Die Zahl der Kinder durch Zu- und Wegzüge kann nicht beziffert werden. Allerdings wird aufgrund des Neubaugebietes Steigäcker II und der derzeitigen positiven Entwicklung der Bevölkerungszahlen von mehr Zuzügen als Wegzügen ausgegangen. Legt man auch hier eine tatsächliche Inanspruchnahme von 95 % zu Grunde, ergäbe sich ein rechnerischer Bedarf von 245 Plätzen. Die weiteren Handlungsoptionen sind unter Punkt 5.4 aufgeführt. 4.5 Bedarf an Krippenplätzen im Sinne 1 Abs. 6 KiTaG Kindergartenjahr 2017/2018 Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr besteht seit dem Mit Stand August 2017 leben mit Hauptwohnsitz in Neubulach 175 Kinder unter 3 Jahren. Dem gegenüber stehen 20 Krippenplätze, 10 Krippenplätze ganztags und 11 derzeit betreute Kinder durch Tagespflegepersonen. Dies entspricht einer Versorgungsquote im Bereich der 1 3-jährigen Kinder von 23,4 %. Landesweite Erfahrungswerte gehen von einer Inanspruchnahme der Krippenplätze von ca. 50 % aus. Damit würde sich ein rechnerischer Platzbedarf von 88 Plätzen ergeben. Tatsächlich vorhanden sind derzeit 30 Krippenplätze und 11 Plätze bei Tagespflegepersonen. Die Stadt Neubulach erhebt mittels einer laufenden Umfrage bei den Eltern, ob diese beabsichtigen, ihr/e Kind/Kinder vor dem 3. Lebensjahr betreuen zu lassen. Die Kurzauswertung der Geburtenjahrgänge ergab, dass 25 Kinder diese Betreuungsform in Anspruch nehmen sollen und 39 Kinder nicht. Die Rücklaufquote der Umfrage liegt bei ca. 40 %. Für das Kindergartenjahr 2017/2018 kann nicht ausgeschlossen werden, dass die derzeit vorhandenen Krippenplätze nicht ausreichen werden. Die weiteren Handlungsoptionen sind unter Punkt 5.3 aufgeführt. 11

12 4.5.2 Kindergartenjahr 2018/2019 Die genaue Geburtenzahl für das Jahr 2017 kann noch nicht genannt werden, scheint aber auf vergleichbar hohem Niveau zu bleiben (Stand : 57 Geburten). Dadurch wird auch der Betreuungsbedarf konstant bleiben oder leicht ansteigen. Der genaue Bedarf lässt sich heute allerdings noch nicht beziffern. Dieser hängt von der endgültigen Geburtenzahl, der Anzahl der Zu- und Wegzügen von Familien mit Kleinkindern sowie der tatsächlichen Inanspruchnahme von Krippenplätzen ab. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass die derzeit vorhandenen Krippenplätze nicht ausreichen werden. 4.6 Bedarf an Kindergartenplätzen im Sinne 1 Abs. 2 5 KiTaG Ganztagesbetreuung Im Bereich der Ganztagesbetreuung sind in Neubulach derzeit 30 Plätze für 3 6 jährige Kinder und 10 Plätze für 1 3 jährige Kinder verfügbar. Die Nachfrage nach diesem Betreuungsangebot ist in den vergangen Jahren nicht gestiegen. Es stehen immer noch ausreichend Plätze zur Verfügung. Ein Handlungsbedarf wird hier derzeit nicht gesehen. 5 Planung 5.1 Qualitativer Bedarf Die Planungspflicht der Kommune umfasst nicht nur den quantitativen Bedarf (Anzahl der Betreuungsplätze), sondern nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 04. Juni 2008 (Az: 12 S 2559/06) auch den qualitativen Bedarf und die Frage nach der Betreuungsform. Der qualitative Bedarf ist insbesondere den Erfordernissen des SGB VIII auszurichten. Im Einzelnen nach 3 SGB VIII Werteorientierungen, 4 SGB VIII der Vorrang der freien Jugendhilfe und 5 SGB VIII das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern. Die Stadt Neubulach bietet den Eltern verschiedene Betreuungsformen an. Weiter ist zu beobachten, dass immer mehr Eltern den Wunsch nach flexiblen Öffnungszeiten verbunden mit möglichst wenigen Schließtagen pro Jahr haben. Aus diesem Grund werden bereits seit einigen Jahren die Sommerferienzeiten so eingeplant, dass immer zwei Einrichtungen geöffnet haben und hier für alle Kinder eine Betreuungsmöglichkeit besteht. Die Eltern erhalten vor den Sommerferien alle notwendigen Informationen und ein Anmeldeformular. Sollte in Einzelfällen ein Betreuungsbedarf entstehen, der durch keine örtliche Einrichtung abgedeckt werden kann, besteht die Möglichkeit, die Kindertagespflege in Anspruch zu nehmen. 12

13 5.2 Quantitativer Bedarf Der quantitative Bedarf an Kindergrippen- und Kindergartenplätzen wird durch mehrere wichtige Faktoren beeinflusst, die nur schwer zu prognostizieren sind. Dies sind u.a. die freie Entscheidung der Eltern, einen Betreuungsplatz wirklich in Anspruch zu nehmen und die freie Entscheidung der Eltern für eine auswärtige Betreuung. 5.3 Kindergartenjahr 2017/2018 Für das Kindergartenjahr 2017/2018 würden rechnerisch 2 Regelplätze fehlen (siehe auch Punkt 4.4.1). Aus diesem Grund wurde eine Kleingruppe (14 Plätze) im Kindergarten Liebelsberg beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) beantragt. Parallel dazu laufen die Planungen im Kindergarten zur Umgestaltung und Einrichtung der Räume. Die Kleingruppe kann in den bestehenden Räumlichkeiten mit untergebracht werden. Es ist geplant, die Kleingruppe ab Februar 2018 zu eröffnen und damit die fehlenden Regelplätze im Stadtgebiet abzudecken. Im Bereich der Krippenplätze ist geplant, ab Oktober 2017 die Angebotsform der Krippengruppe im Kindergarten Neubulach zusätzlich zur Ganztagesbetreuung anzupassen. Diese Zwischenform soll von Montag Freitag von Uhr Uhr geöffnet sein und eine bessere Auslastung der Krippengruppe im Kindergarten Neubulach gewährleisten. Um den entstehenden Bedarf an Betreuungsplätzen aufgrund des Neubaugebietes Steigäcker II zu decken, laufen im Kindergartenjahr 2017/2018 die Planungen für eine weitere Kleingruppe (Regelgruppe) im Kindergarten in Oberhaugstett. Hier bestünde die Möglichkeit, die Räumlichkeiten im Dachgeschoss zu nutzen. Damit könnten weitere 14 Plätze geschaffen werden, die ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 zur Verfügung stehen könnten. 5.4 Kindergartenjahr 2018/2019 Die Geburtenzahlen und die stetige Anzahl von Zuzügen machen eine Prognose sehr schwierig. Sollten die Anmeldezahlen im Krippenbereich auf dem Niveau des Kindergartenjahres 2017/2018 bleiben, kann der Bedarf möglicherweise in den städtischen Einrichtungen nicht abgedeckt werden. Hier könnte auf die Tagespflegepersonen verwiesen werden, um kurzfristig auftretende Engpässe zu überwinden. Bei den Betreuungsformen bleibt abzuwarten, wie die Nachfragen sich entwickeln, besonders bei den verlängerten Öffnungszeiten und den Ganztagesplätzen. Im Bereich der Regelplätze werden die getroffenen Maßnahmen mit der Einrichtung jeweils einer Kleingruppe im Kindergarten Liebelsberg ab Februar 2018 und Oberhaugstett zum Kindergartenjahr 2018/2019 als ausreichend angesehen. Bereits in der Vergangenheit hat die Stadt Neubulach auf kurzfristige Mehrbedarfe ihre Handlungsfähigkeit bewiesen und unmittelbar reagiert. Der Bedarfsplan kann bei Bedarf ebenfalls kurzfristig angepasst und fortgeschrieben werden. 13

14 6 Kosten der Kindertagesbetreuung in Neubulach 6.1 Kostenverteilung aus dem Jahr 2016 Im Jahr 2016 sind im Bereich der Kindertagesbetreuung folgende Kosten angefallen: Ausgaben Personalkosten gesamt ,58 Sachausgaben (Gebäude und Ausstattung) ,21 Vermögenshaushalt (Bau und Vermögenserwerb) ,15 Kalkulatorische Kosten (Abschreibungen, Verzinsung) ,59 Gesamtkosten für Kinderbetreuung ,53 Einnahmen Elternbeiträge Kinderbetreuung ,74 Landeszuschüsse ,00 sonstige Einnahmen (Kirche, Landkreis, Spenden) ,50 Summe Einnahmen ,24 Abmangel ,29 Ein Teil der anfallenden Kosten wird durch Elternbeiträge (11,3 % der Gesamtkosten) gedeckt, ein weiterer durch Zuschüsse vom Land (28,9 % der Gesamtkosten). Insgesamt wurden 2016 in der Kindertagesbetreuung ,24 eingenommen. Die Gesamtausgaben beliefen sich auf ,53, davon entfielen ,58 auf Personalkosten (78,2 %). Der Abmangel der Stadt Neubulach betrug demnach ,29. 14

15 Einnahmen und Abmangel in der Kindertagesbetreuung 11,30% 56,60% 28,90% Elternbeiträge Kinderbetreuung Landeszuschüss sonstige Einnahmen Abmangel 3,20% 6.2 Elternbeiträge Die Gebühren, die für die Kinderbetreuung von den Eltern erhoben werden, kann die Kommune grundsätzlich selbst festlegen. Jedoch geben die kommunalen Spitzenverbände die sogenannten Landesrichtsätze vor, die für das Land Baden-Württemberg gelten. Die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Neubulach wurden zuletzt durch Gemeinderatsbeschluss vom zum in Form von privatrechtlichen Entgelten geregelt und geringfügig erhöht. Auch nach der Erhöhung sind die erhobenen Beiträge auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Die Elternbeiträge decken im Jahr 2016 nur 11,3 % der Gesamtausgaben. Dieser Wert ist nur knapp über der Hälfte der Empfehlungen der kommunalen Landesverbände mit 20 %. Eine Kalkulation der Beiträge erfolgte bislang nicht. Die Verwaltung wird eine Kalkulation der Beiträge vornehmen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen. Elternbeiträge (monatlich) Stand August 2017: Regelgruppe/verlängerte Öffnungszeiten 80,00 Ganztagesbetreuung 180,00 Kindergrippe (halbtags) 170,00 (4-Tage) / 200,00 (5-Tage) Kindergrippe ganztags 350,00 Die Beiträge werden für 12 Monate erhoben. Für jedes weitere Kind unter 18 Jahren in der Familie reduziert sich der jeweilige Betrag um 15,00 /Monat (Familienpauschale). 15

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