Bedarfsplanung der Tagesbetreuung für Kinder 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bedarfsplanung der Tagesbetreuung für Kinder 2015"

Transkript

1 Gemeinde Landkreis Karlsruhe Bedarfsplanung der Tagesbetreuung für Kinder 2015 Stand

2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Rechtslage Die Einrichtungen der Gemeinde Waldbronn Staatliche Förderung Förderung von Einrichtungen freier Träger durch Waldbronn Interkommunaler Kostenausgleich von auswärtigen Kindern Finanzielle Entwicklung in Waldbronn Kleinkindbetreuung (U3) Bestandsaufnahme Das Angebot von Kindertageseinrichtungen Das Angebot des Tageselternvereins Bedarfsermittlung Bedarfsdeckung und Planung Kindergarten und Tageseinrichtungen (Ü3) Bestandsaufnahme Bedarfsermittlung Bedarfsdeckung und Planung Kinder im schulpflichtigen Alter (Grundschulalter) Fazit und Empfehlung Was wollen wir erreichen? Wie wollen wir es erreichen? Konkrete Planung

3 1. Allgemeines Die Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung des Kindes in der Familie unterstützen und ergänzen und zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung beitragen. Diese Aufgaben umfassen die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes mit dem Ziel, zur Förderung seiner Gesamtentwicklung. Die Gemeinde Waldbronn hat im Rahmen ihrer Planungsverantwortung den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Eltern für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln, sowie die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann. Einrichtungen und Dienste sollen so geplant werden, dass insbesondere Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können, ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Betreuungsangeboten gewährleistet ist, junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden und Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können. Die Eltern haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen. Der Bedarf ist das Ergebnis politischer Entscheidungen. 3

4 1.1 Rechtslage Diese Kindergartenbedarfsplanung der Gemeinde Waldbronn basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen und Urteile: a.) VGH Urteil vom Az. 12 S 2559/06 b.) 80 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) c.) 24 Abs. 1 SGB VIII ivm. 3 Abs. 2 Satz 1 KiTaG d.) 24 Abs. 2 SGB VIII ivm. 3 Abs. 2 Satz 2 KiTaG e.) 24 Abs. 3 SGB VIII ivm. 3 Abs.1 KiTaG f.) 24 Abs. 4 SGB VIII g.) 8 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) h.) 8a KiTaG i.) 1 Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) j.) 29b Finanzausgleichsgesetz (FAG) k.) 29c FAG 4

5 1.2 Die Einrichtungen der Gemeinde Waldbronn a.) Kindergarten Anne-Frank-Schule Standort Anne-Frank-Schule Schulstraße 15 Waldbronn-Busenbach Leitung Frau Jennifer Leukam Gruppen/Betreuungsform 2 Gruppen/ GT,VÖ Genehmigte Größe 40 b.) Kindergarten Don Bosco Standort Kindergarten Don Bosco Albert-Schweitzer-Straße 14 Waldbronn-Busenbach Leitung Frau Iris Pallmann Gruppen/Betreuungsform 2 Gruppen/ RG und VÖ Genehmigte Größe 53 5

6 c.) Kindergarten St. Josef Standort Kindergarten St. Josef Kinderschulstraße 4a Waldbronn-Busenbach Leitung Frau Carmen Ronecker Gruppen/Betreuungsform 5 Gruppen/ GT, VÖ, AM und Kleinkindbetreuung Genehmigte Größe 100 Kinder (3-6) und 10 Kinder (0-3) d.) Kindergarten St. Bernhard Standort Kindergarten St. Bernhard Kirchstraße 19a Waldbronn-Etzenrot Leitung Frau Gabriele Singh Gruppen/Betreuungsform 2 Gruppen/ AM und VÖ Genehmigte Gruppengröße 32 Kinder (3-6) und 6 Kinder (0-3) 6

7 e.) Kindergarten Schwalbennest Standort Kindergarten Schwalbennest Oosstraße 2b Waldbronn-Reichenbach Leitung Frau Doris Trentl Gruppen/Betreuungsform 4 Gruppen/ RG,VÖ,GT (als Mischgruppe) Genehmigte Größe 100 f.) Kindergarten St. Elisabeth Standort Kindergarten St. Elisabeth Tulpenstraße 22 Waldbronn-Reichenbach Leitung Frau Siegrid Ochs Gruppen/Betreuungsform 2 Gruppen/ RG, GT Genehmigte Größe 51 Kinder 7

8 g.) Kinderkrippe Waldschatz Standort Kinderkrippe Waldbronn Waldring 1a Waldbronn-Busenbach Leitung Frau Jennifer Leukam Gruppen/Betreuungsform 2 Gruppen/ GT,VÖ Genehmigte Größe 20 Kinder (0-3) h.) Kinderkrippe Villa Kinderbunt Standort Kinderkrippe Villa Kinderbunt Pforzheimer Straße 35 Busenbach Leitung Frau Doris Trentl Gruppen/Betreuungsform 2 Gruppen/ VÖ Genehmigte Gruppengröße 20 Kinder (0-3) 8

9 1.3 Staatliche Förderung Förderung von Einrichtungen freier Träger durch Waldbronn Für die Förderung von Einrichtungen freier und privat-gewerblicher Träger ist die Gemeinde Waldbronn zuständig. Die Träger von Einrichtungen unterrichten die Standortgemeinde über die Zahl und den Betreuungsumfang auswärtiger Kinder. Träger von Kindergärten und Tageseinrichtungen, die in die Bedarfsplanung nach 3 Abs. 3 KiTaG aufgenommen sind, erhalten von der Standortgemeinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63 Prozent der Betriebsausgaben. Die Erhöhung der Personalausgaben, die sich aus der Veränderung des Mindestpersonalschlüssels nach 2 a Abs. 4 Nr. 1 KiTaG ergibt, ist den Trägern der Tageseinrichtungen zusätzlich zur Förderung nach Satz 1 in vollem Umfang zu erstatten. Dabei können die Zuschüsse zu den Betriebsausgaben Berücksichtigung finden, die für eine Ausstattung mit pädagogischem Personal geleistet werden, deren Umfang den in der 1 KiTaVO geltenden Mindestpersonalschlüssel überschreitet. Träger von Kinderkrippen, die in die Bedarfsplanung nach 3 Abs. 3 KiTaG aufgenommen sind, erhalten von der Standortgemeinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 68 Prozent der Betriebsausgaben. Eine über die obengenannte hinausgehende Förderung wird in einem Vertrag zwischen der jeweiligen Gemeinde und dem Einrichtungsträger geregelt. Die kommunalen Landesverbände schließen mit den Kirchen und den Verbänden der sonstigen freien Träger der Jugendhilfe eine Rahmenvereinbarung über Planung, Betrieb und Finanzierung. Die Rahmenvereinbarung bildet die Grundlage für die Verträge. Träger von Einrichtungen oder Gruppen, die nicht in die Bedarfsplanung nach 3 Abs. 3 aufgenommen sind, erhalten für jeden belegten Platz von der Standortgemeinde einen Zuschuss mindestens in Höhe des sich je Kind entsprechend der Betreuungszeit nach 29 b und 29 c des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) im Vorjahr ergebenden Betrags. Erfolgt die Betreuung nicht während des ganzen Jahres, besteht ein Ausgleichsanspruch nur für die Monate, in denen für das Kind in der Einrichtung ein Betreuungsverhältnis besteht. Dies entspricht bei 9

10 Krippen ungefähr ein Drittel und bei Kindergärten die Hälfte von 68 Prozent bzw. 63 Prozent der o.g. Betriebskostenförderung Interkommunaler Kostenausgleich von auswärtigen Kindern Die Standortgemeinde hat für auswärtige Kinder bis zum Schuleintritt in Einrichtungen, die in die Bedarfsplanung aufgenommen sind, einen Anspruch auf Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder. Erfolgt die Betreuung nicht während des ganzen Jahres, besteht ein Ausgleichsanspruch nur für die Monate, in denen für das Kind in der Einrichtung ein Betreuungsverhältnis besteht. Für jedes auswärtige Kind unter drei Jahren errechnet sich der Kostenausgleich aus 75 Prozent der auf das auswärtige Kind entfallenden Betriebskosten abzüglich der sich entsprechend der Betreuungszeit nach 29 c Abs. 2 FAG im Vorjahr ergebenden Zuweisung. Der Kostenausgleich wird höchstens bis zu den der Standortgemeinde tatsächlich entstehenden Kosten gewährt. Für jedes auswärtige Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt errechnet sich der Kostenausgleich aus 63 Prozent der auf das auswärtige Kind entfallenden Betriebskosten abzüglich der sich entsprechend der Betreuungszeit nach 29 b Abs. 2 FAG im Vorjahr ergebenden Zuweisung. Der interkommunale Kostenausgleich erfolgt nach pauschalisierten Sätzen, die vom Gemeindetag und Städtetag Baden-Württemberg empfohlen werden. Mit den gemeinsamen Pauschalen soll eine prognostische Anwendung ermöglicht und der Verwaltungsaufwand soweit wie möglich reduziert werden. 10

11 11

12 Interkommunaler Kostenausgleich 2014 Auszahlungen Gemeinden/Städte U3 Betrag Ü3 Betrag Karlsbad 11 Kinder ,17 23 Kinder ,22 Ettlingen 2 Kinder 2.821,08 10 Kinder ,23 Karlsruhe 7 Kinder ,54 14 Kinder ,83 Straubenhardt 1 Kind 1.903,33 1 Kind 1.257,33 Bad Herrenalb Kind 471,50 St. Leon-Rot Rastatt 1 Kind 1.019, Kinder 2.209, Pforzheim 0 0 1Kind 2.022,83 Bischweier 0 0 1Kind 902,33 Gesamt 24 Kinder ,20 51 Kinder ,27 Somit war die Summe, des zu zahlenden Betrags durch die Gemeinde Waldbronn an die anderen Gemeinden ,47 Euro. Einzahlungen Gemeinden/Städte U3 Förde- Betrag Ü3 Förde- Betrag rung rung Karlsbad 4 Kinder 4.401,46 1 Kind 2.707,00 Ettlingen 3 Kinder 6.594,08 3 Kinder 3.130,42 Karlsruhe 2 Kinder 2.005,33 2 Kinder 1.886,00 Pforzheim 1 Kind 2.855,00 0 Gesamt 10 Kinder ,88 6 Kinder 7.723,42 Somit war die Summe, des erhaltenen Betrags durch die anderen Gemeinden an die Gemeinde Waldbronn ,29 Euro. 12

13 1.4 Finanzielle Entwicklung in Waldbronn Kosten der Kinderbetreuung In den letzten 5 Jahren hat die Gemeinde Waldbronn aus ihren Finanzmitteln insgesamt ,00 für die Kinderbetreuung ausgegeben. Im Einzelnen ergeben sich ohne Investitionskosten, kalkulatorische Kosten (Verzinsung, Abschreibung) und Innere Verrechnung abzgl. Elternbeiträge und Landeszuschüsse folgende Kosten für die Gemeinde Waldbronn. 13

14 Kostenaufstellung von Jahresrechnung Jahresrechnung Jahresrechnung Jahresrechnung Jahresrechnung KiGa Schwalbennest , , , , ,00 KiGa Villa Kinderbunt , , , , , , ,00 Einrichtung KiGa Waldschatz KiGa Anne-Frank-Schule Tageselternverein Zuschüsse kirchl. Träger , , , , , , , , , , , , ,00 Zuschüsse privat. Träger Interkommunaler Kostenausgleich , , , , , , , , , ,00 Kindergartenlastenausgleich , , , , ,00 Kosten der Gemeinde , , , , ,00 Ausgaben insgesamt Einnahmen 14

15 2. Kleinkindbetreuung in Tageseinrichtungen, Kinderkrippen und Tageselternverein ( U3) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten. Die Gemeinde Waldbronn hat unbeschadet der Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe auf ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach 24 Abs. 1 SGB VIII hinzuwirken. Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Die Gemeinde Waldbronn hat ferner darauf hinzuwirken, dass für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres für deren frühkindliche Förderung ein Platz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege nach 24 Abs. 2 SGB VIII zur Verfügung steht. Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, führen die Gemeinden die kommunale Bedarfsplanung durch. Diese Bedarfsplanung hat das Ziel ausreichende Plätze (quantitativer Bedarf) in der Kinderbetreuung zu Verfügung zu stellen, sowie den qualitativen Bedarf festzustellen und beides mittelfristig zu planen. Der Bedarf wird bestimmt durch Angebot und Nachfrage von Betreuungsplätzen, beeinflusst wird es durch ortsfremdes Angebot und ortsfremde Nachfrage. 15

16 2.1 Bestandsaufnahme Das Angebot von Kindertageseinrichtungen Die Gruppenart, Gruppenstärke und die Öffnungszeiten, sowie die Berechnung des Mindestpersonalschlüssels anhand der Betriebserlaubnis, sind maßgebend für die Bestandsaufnahme des Angebots an Betreuungsplätzen. Gruppenstärke und Einrichtung Gruppenart Alter der Kinder 10 Plätze Hasengruppe im Kleinkindbetreuung (Krippe) Villa Kinderbunt Vom 1. Lebensjahr bis 3 Jahre (über Plätze in der Mäusegruppe im Stunden wöchentlich) Villa Kinderbunt 2 Gruppen im Waldschatz 10 Plätze im St. Josef Kindergarten 6 Plätze im St. Bernhard Kindergarten In den Kinderkrippen Villa Kinderbunt und Waldschatz stehen insgesamt 40 Plätze zur Verfügung. Hinzu kommen noch 10 Plätze im St. Josef Kindergarten. Der St. Bernhard Kindergarten hat eine Genehmigung für Kinder ab 2 Jahren. Aktuell stehen also 56 genehmigte Plätze zur Kleinkindbetreuung zur Verfügung Das Angebot des Tageselternvereins Der Tageselternverein Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.v. ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung eines bedarfsgerechten Angebots an Tagespflegeplätzen für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren. Er ist ein freier Träger der Jugendhilfe und stellt eine Alternative bzw. Ergänzung zu den vorhandenen Einrichtungen dar. Zur Tagespflege sind Personen geeignet, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und über eine kindgerechte Räumlichkeit verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie durch verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen beim Tageselternverein Ettlingen erwerben. Ansprechpartnerin für unsere Gemeinde ist Frau Dipl. Sozialpädagogin (FH) Bettina Langemann beim Tageselternverein. In Waldbronn werden in der Regel um die 19 Tagespflegemütter eingesetzt. 16

17 2.2 Bedarfsermittlung Der Bund und die Länder haben sich darauf verständigt, die Kleinkindbetreuung bis zum Jahr 2013 schrittweise auf durchschnittlich 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren auszubauen. Der Landkreis Karlsruhe hat eine Betreuungsquote von 36,5 %. Die Gemeinde Waldbronn hat aktuell eine Versorgungsquote von 26,9 % Dies ist zu wenig. Bei einer Versorgungsquote von 35 %, sollten 104 Kleinkindplätze zur Verfügung stehen. Nachfolgend wird dies detaillierter dargestellt in der Tabelle Betreuungsplätze für Kinder bis 3 Jahren, basierend auf den Daten der Städte und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe, Bevölkerungsprognose 2015 und Statistiken des Jugendamtes vom

18 Betreuungsplätze für Kinder bis 3 Jahren Gemeinden Bad Schönborn Bretten Bruchsal Dettenheim Eggenstein-Leo. Ettlingen Forst Gondelsheim Graben-Neudorf Hambrücken Karlsbad Karlsdorf-Neuthard Kraichtal Kronau Kürnbach Linkenheim-Hoch. Malsch Marxzell Oberderdingen Oberhausen-Rhein. Oestringen Pfinztal Philippsburg Rheinstetten Stutensee Sulzfeld Ubstadt-Weiher Waghaeusel Altersgemischte Gruppe Betreute Spielgruppe 20 Tagespflege alle Plätze Zahl der Kinder Versorgungsquote 2014 Versorgungsquote 2012 Versorgungsziel Quote Plätze Ausbaubedarf ,2% 31,6% 35,9% 74,1% 34,7% 36,5% 33,0% 36,9% 39,6% 37,4% 50,3% 34,5% 31,1% 37,6% 34,7% 46,3% 34,0% 32,3% 40,4% 39,8% 30,0% 33,6% 30,0% 31,8% 44,4% 25,7% 51,3% 30,1% 30,50% 33,10% 26,80% 41,00% 25,00% 28,80% 33,80% 41,60% 33,20% 43,30% 43,30% 27,80% 29,00% 22,70% 24,50% 35,80% 32,40% 17,20% 31,70% 28,10% 39,60% 27,00% 23,00% 31,00% 35,00% 31,40% 47,70% 21,80% 37% 34% 36% 75% 39% 41% 40% 45% 43% 40% 54% 44% 35% 38% 40% 46% 40% 33% 44% 45% 35% 38% 32% 39% 46% 35% 52% 32% Waldbronn ,9% 16,60% 35% Walzbachtal Weingarten Zaisenhausen ,5% 39,3% 28,2% 34,20% 35,50% 25,00% 38% 38% 35% Landkreis KA ,5% 30,80% 39,6% Landkreis KA KleinkindGruppe

19 Bei der Erhebung gibt es zwei Möglichkeiten. Die Feststellung des Bedarfs anhand der Geburtenrate der letzten drei Jahre. Oder die Feststellung des Bedarfs durch eine Elternbefragung. Variante 1: Auf Grund der Geburten (Melderegister) Es wurden im Jahr 2012, 114 Kinder, im Jahr 2013, 95 Kinder und im Jahr 2014, 93 Kinder geboren. Dies würde bedeuten, dass 302 Kinder unter drei Jahren vor Ort wären. Bei einer vollen Belegung der Krippenplätze wären knapp 19 % des Bedarfes gedeckt. Bedarf Krippenplätze bei 35 % aller U3 Kinder

20 Variante 2: Elternbefragung Hierzu wurde bereits 2010 eine Bedarfserhebung bei allen Eltern und Erziehungsberechtigten durchgeführt. Diese wurden kontinuierlich fortgeschrieben, in dem der Fragebogen bei Zugang von U3-Kindern oder Geburten zugesandt wurde, leider blieben die Rücklaufquoten bei knapp über 50 %. Dies ist dadurch begründet, dass die Eltern bei Geburt noch nicht wissen, wie der Betreuungsbedarf aussieht. Jahrgang Geburten Rücklauf Quote ,0 % ,6 % ,1 % ,5 % Im unten dargestellten Diagramm ist der tatsächliche Betreuungsbedarf dargestellt. Dieses Diagramm basiert auf die in Variante 2 bestimmte Elternbefragung. Dies stellt sicherlich nicht den konkreten Bedarf dar, da sich immer wieder zeigt, dass die Eltern kurz nach der Geburt noch keinen Bedarf sehen und deshalb den 20

21 Fragebogen nicht zurücksenden. Aber dann doch, zu einem späteren Zeitpunkt feststellen, dass der Bedarf notwendig ist. Der Bedarf für die Zukunft kann nur aus der Prognose der demografischen Entwicklung der Bevölkerung entnommen werden. Die Prognose zeigt, dass die Geburten bis ins Jahr 2030 konstant bleiben und der rechnerische Bedarf sich nicht wesentlich ändert. Es ist eher davon auszugehen, dass dieser Bedarf noch ansteigt. 1 1 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg E zuletzt geöffnet am

22 2.3 Bedarfsdeckung und Planung Die Gemeinde Waldbronn sollte die o.g. Daten für die weitere Planung von Kindertageseinrichtungen und Kindergärten berücksichtigen, damit ein bedarfsgerechtes Angebot in der Kindertagesbetreuung besteht. Hinzu kommen die Plätze des Tageselternvereins Ettlingen. Aufgrund der Bedarfserhebung bzw. berechnung ergibt sich ein Bedarf von mindestens 80 bis 100 Plätzen. Somit fehlen zum jetzigen Zeitpunkt Plätze. 22

23 3. Kindergarten und Tageseinrichtungen (Ü3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. Die Gemeinde Waldbronn wird zur Durchführung von Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege herangezogen. Sie hat darauf hinzuwirken, dass für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz oder ein Platz in einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen zur Verfügung steht. Ferner haben sie darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht. Dies gilt unbeschadet der Verpflichtung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Von geringen örtlichen Unterschieden abgesehen, besuchen in der Regel alle Kinder im Kindergartenalter eine Einrichtung. 3.1 Bestandsaufnahme Die Gruppenart, Gruppenstärke und die Öffnungszeiten sind Grundlage der Berechnung des Mindestpersonalschlüssels, der in der Betriebserlaubnis festgelegt wird (vgl. 1 Abs. 4 Kindertagesverordnung, KiTaVO). 23

24 Gruppenstärke und Einrichtung Gruppenart Alter der Kinder Don Bosco, Marienkäfergruppe (28 Regelgruppe Plätze) für 3-jährige bis Schuleintritt St. Elisabeth, 1. Gruppe (26 Plätze) (Vor- und Nachmittagsbetreuung mit mit jeweils bis zu Kindern Unterbrechung am Mittag) Don Bosco, Igelgruppe (25 Plätze) Gruppe mit verlängerter Öff- St. Josef, Singvögelgruppe, nungszeit VÖ Grashüpfergruppe St. Bernhard, 2 Gruppen ( 32 Plätze) für 3-jährige bis Schuleintritt (durchgehende (50 Plätze) Gruppe von mindestens 6 Stunden) mit jeweils Kindern Anne-Frank-Schule, Öffnungszeiten (40 Ganztagesgruppe GT Plätze) für 3-jährige bis Schuleintritt mit jeweils maximal 20 Kindern (mehr als 7 Stunden durchgängige Öffnungszeit) St. Josef, 2 Gruppen (50 Plätze) Altersgemischte Gruppe AM St. Elisabeth 1 Gruppe (25 Plätze) für 3-jährige bis Schuleintritt Schwalbennest 4 Gruppen (100 Plätze) mit 25 bei HT/RG/VÖ St. Bernhard, Eichhörnchengruppe, Altersgemischte Gruppe AM Igelgruppe vom 2. Lebensjahr bis Schuleintritt mit jeweils 22 Kindern bei verlänger- (bei allen Gruppenarten) ter Öffnungszeit Absenkung der Gruppenstärke um einen Platz je aufgenommenes 2- jähriges Kind, ausgehend von 24

25 3.2 Bedarfsermittlung Die Bedarfszahlen erfolgen durch die Jahreszahlen im Melderegister. Die überwiegende Zahl der betreffenden Plätze wird in Mischgruppen zu Verfügung gestellt. Mischgruppen sind eine neu Art von Betreuungsgruppen, die als Ganztagsgruppen eingerichtet sind, in denen aber auch Regelkinder und VÖ-Kinder betreut werden. Die Anzahl der Betreuungsplätze hängt stark von der Anzahl der Tageskinder ab, sind mehr als 10 Tageskinder in einer Gruppe, so ist die Gruppengröße auf 20 Kinder begrenzt. Betreuungszeiten In den letzten Jahren ist der Bedarf an Ganztagesplätzen stetig gestiegen. In gleicherweise ist die Betreuung in sogenannten Regelgruppen zurückgegangen. Bei der durchgeführten Elternbefragung wurden ebenfalls die Betreuungswünsche differenziert nach Ganztagesbetreuung und Betreuung in verlängerten Öffnungszeiten abgefragt. Hierbei ergibt sich ein Bedarf an Ganztagesbetreuung von 19 %, bei den verlängerten Öffnungszeiten von 49 % und bei anderen Zeiten 31 %. Unter andere Zeiten sind die Wünsche nach Individualbetreuung erfasst. Elternbefragung zu den gewünschten Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen Ganztagesbetreuung Verlängerte Öffnungszeiten Andere Zeiten 25

26 Aufgrund der Geburtenzahl aus dem Melderegister ergibt sich folgender prognostizierter Kindergartenbedarf bis 2016/

27 3.3 Bedarfsdeckung und Planung Auf Grundlage der Bedarfsberechnung ergibt sich für das Kindergartenjahr 2015/16 ein rechnerischer Bedarf von 411 Betreuungsplätzen und somit ein Fehlbedarf von 35 Plätzen. Dieser Fehlbedarf dürfte sich verringern durch einzelne Kinder, die einen Betriebskindergarten oder den Waldorfkindergarten besuchen. Ab dem Kindergartenjahr 2016/17 sinkt der Bedarf, wird aber in den Folgejahren auf Grund der prognostizierten Bevölkerungsquote konstant bleiben. 27

28 4. Kinder im schulpflichtigen Alter (Grundschulalter) Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. Gruppenart Höchstgruppenstärke, Einrichtung Alter der Kinder Hort an der Schule vom Schuleintritt bis unter 14 Jahre 25 Kinder je Hortgruppe (Täglich mindestens 5 Stunden außer- 75 Kinder, Albert-Schweitzer-Schule halb des Unterrichts in der Schule oder 75 Kinder, Anne-Frank-Schule in der Nähe der Schule) Sonstige Betreuungsformen Flexible Nachmittagsbetreuung 20 Kinder (10 bis 15 Stunden wöchentlich) Waldschule Kinder vom Schuleintritt unter 14 Jahre Hinsichtlich der Betreuung von Schulkindern wird auf die Untersuchung zum Entwurf einer Ganztagsschule verwiesen. 28

29 5. Fazit und Empfehlung 5.1 Was wollen wir erreichen? 1.) Die quantitative und qualitative Bedarfsplanung von Kindertageseinrichtungen und Kindergärten über die nächsten Jahre verbessern. 2.) Eine qualitative Verbesserung des Betreuungsangebots. Ein an den Wünschen und Ansprüchen der Eltern orientierte Beratung. 3.) Dass jederzeit, ausreichend Betreuungsplätze in der Tagesbetreuung zur Verfügung stehen. 5.2 Wie wollen wir es erreichen? 1.) Die Fortschreibung der kommunalen Kindergartenbedarfsplanung durch die Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Träger, freien Träger und kirchlichen Träger mit der Verwaltung. 2.) Bei der Aufnahme des Kindes werden weiterhin, soweit es möglich ist, die Wünsche der Eltern berücksichtigt. Das Betreuungsangebot sollte zu einem einheitlichen Standard entwickelt werden. 3.) Der Neubau einer weiteren Kindertageseinrichtung (Albert- Schweitzer-Schule) und somit die Vergrößerung des kommunalen Betreuungsangebots. 29

30 5.3 Konkrete Planung Die Bedarfsermittlung und die Bedarfsaufnahme haben ergeben, dass sowohl im U3- als auch im Ü3-Bereich ein Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen dringend erforderlich ist. Für den U3-Bereich ergibt sich ein Mehrbedarf von Plätzen im Mittel also 34 Plätze. Für den Ü3-Bereich ergibt sich ein kurzfristiger Mehrbedarf im Kalenderjahr 2015/16 von 35 Plätzen, danach von mindestens 8 Plätzen. Nicht berücksichtigt bei dieser Berechnung ist, die kurzfristige Realisierung von größeren Wohnprojekten (z.b. Waldring, Rewe-Gelände). Und mittelfristig die Erschließung von Neubaugebieten. Durch die Realisierung des Kita-Projektes bei der Albert-Schweitzer-Schule sind insgesamt sechs Betreuungsgruppen vorgesehen. Dies sind vier Krippengruppen, wobei zwei Gruppen das Provisorium im Waldring (Kindertageseinrichtung Waldschatz) ersetzen soll, sowie zwei altersgemischte Gruppen (2-6 Jahre). Hierdurch entstehen folgende zusätzliche Betreuungsplätze. 30 Plätze für die U3-Betreuung und 20 Plätze für die Ü3 Betreuung, die dringend erforderlich und notwendig sind. 30

KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg

KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg - Auszug aus dem Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz

Mehr

Landratsamt Karlsruhe Dezernat III Grundsatz und Sozialplanung. Kinderbetreuung im Landkreis Karlsruhe. Rahmenbedingungen

Landratsamt Karlsruhe Dezernat III Grundsatz und Sozialplanung. Kinderbetreuung im Landkreis Karlsruhe. Rahmenbedingungen Kinderbetreuung im Landkreis Karlsruhe Rahmenbedingungen Gesetzliche Grundlage ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz (seit 01.01.2005) Ziel: Qualitätsorientierter und bedarfsgerechter Ausbau der Tagesbetreuung

Mehr

Öffentlich-rechtlicher Vertrag. zum. interkommunalen Kostenausgleich. für. die Betreuung auswärtiger Kinder. zwischen den

Öffentlich-rechtlicher Vertrag. zum. interkommunalen Kostenausgleich. für. die Betreuung auswärtiger Kinder. zwischen den Öffentlich-rechtlicher Vertrag zum interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder zwischen den Städten und Gemeinden des Landkreises Karlsruhe Präambel: In 8a Kindertagesbetreuungsgesetz

Mehr

Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017

Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 Sitzungsvorlage zu TOP 5 Montag, 12.09.2016, 19:30 Uhr Sitzungssaal, Rathaus Achstetten Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 1. Allgemeine Informationen 1.1. Rechtsanspruch auf

Mehr

Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege

Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung (1) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in

Mehr

Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes

Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes Anlage 17: Frau Christner, Städtetag Baden-Württemberg: Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes, Power-Point Präsentation, Stuttgart 2009 Gesetz zur Änderung

Mehr

Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell

Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell Anlage 1 zur SV-Vorlage 31/2015-GR Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell Stand: Juni 2015 Kindergartenjahr 2015/2016 Stadtverwaltung Bad Liebenzell Kurhausdamm 2-4 75378 Bad Liebenzell

Mehr

Überbetriebliche Kinderbetreuung. Angebot an Kinderbetreuung in Salzgitter

Überbetriebliche Kinderbetreuung. Angebot an Kinderbetreuung in Salzgitter Überbetriebliche Kinderbetreuung Angebot an Kinderbetreuung in Salzgitter Balance Familie Beruf / Karriere Verantwortung öffentlicher Jugendhilfeträger Spanne des Angebotes an Kinderbetreuung in Salzgitter

Mehr

Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell

Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell Stand: Mai 208 Kindergartenjahr 208/209 Stadtverwaltung Bad Liebenzell Kurhausdamm 2-4 75378 Bad Liebenzell .Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis...

Mehr

Kindergartenbedarfsplanung

Kindergartenbedarfsplanung Gemeinde Schnürpflingen Alb-Donau-Kreis Kindergartenbedarfsplanung 2015-2017 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines zur Bedarfsplanung.. 1 2. Rechtsgrundlagen Vorgehensweise... 1 3. Rechtsanspruch auf Betreuung...

Mehr

Kita-Bericht 2014 Stichtag:

Kita-Bericht 2014 Stichtag: Jahrestagung für Leiterinnen und Leiter der Jugendämter in Baden- Württemberg 2015 Kita-Bericht 2014 Stichtag: 01.03.2014 Vorab-Informationen Bernd Hausmann KVJS-Landesjugendamt 1 Anzahl der Gruppen, der

Mehr

Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5

Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5 Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn - Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2016 - Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Unterstützung der im U3-Bereich

Mehr

Gesetz über die Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Tagespflege (Kindergartengesetz KGaG)

Gesetz über die Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Tagespflege (Kindergartengesetz KGaG) Hinweis: Der Landtag hat das Gesetz zur Änderung des Kindergartengesetzes und des Finanzausgleichgesetzes am 26. März 2003 beschlossen. Der Gesetzesbeschluss sowie der nachstehende Wortlaut des neuen Kindergartengesetzes

Mehr

Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege

Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz - KiTaG) Vom 19. März 2009 Zum 02.11.2010 aktuellste

Mehr

Kindergartenentwicklungsplan

Kindergartenentwicklungsplan Kindergartenentwicklungsplan der Stadt Radevormwald für die Kindergartenjahre 2018/19 2020/21 (Beschlussfassung vom Rat der Stadt Radevormwald vom 18.09.2018) (Aufgestellt vom Amt für Schule, Kultur und

Mehr

Gemeinde: Ehrenberg (Rhön)

Gemeinde: Ehrenberg (Rhön) Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gemäß 30 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) Gemeinde: Ehrenberg (Rhön)

Mehr

Verflechtungen Stadt und Landkreis Karlsruhe Zahlen und Fakten

Verflechtungen Stadt und Landkreis Karlsruhe Zahlen und Fakten Tagung am 3. Mai 208, Spechaahalle Stutensee-Spöck Verflechtungen Stadt und Landkreis Karlsruhe Zahlen und Fakten Dr. Wiegelmann-Uhlig, Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Stadt Karlsruhe Amt für

Mehr

Unterbringung Asylbewerber und Flüchtlinge

Unterbringung Asylbewerber und Flüchtlinge Unterbringung Asylbewerber und Flüchtlinge Sachstandsbericht Gemeinde Walzbachtal Gemeinderat, 18.09.2017 1 Zugänge Landkreis 2017 2 Stand: 12.09.2017 Zugänge / Abgänge Landkreis 2017 3 Stand: 12.09.2017

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Einleitung 3

Inhaltsverzeichnis. 1 Einleitung 3 Kindergartenbedarfsplan 2017-2019 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Gesetzliche Regelungen und Strukturen 4 2.1 Gesetzliche Grundlagen und Rechtsansprüche 4 2.2 Hinweise zur Finanzierung der Betreuung

Mehr

Quelle: Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Quelle: Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen ruck- und Speicheransicht 1 von 7 20.02013 12:35 Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: KiTaG Neugefasst durch Bek. vom: 19.02009 Gültig ab: 002009 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GBl.

Mehr

Bedarfsplan für Kindertagesstätten 2016/2017

Bedarfsplan für Kindertagesstätten 2016/2017 Amt: Aktenzeichen: Büro des Bürgermeisters 460.024:13 TOP Sitzungsvorlage 3 Nr. 26/2016 2210101010110101/2014 0101/2014 /2014 TOP 2 Bedarfsplan für Kindertagesstätten - Bericht über die Bedarfsentwicklung

Mehr

B E D A R F S P L A N 2012 / Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen

B E D A R F S P L A N 2012 / Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen Bedarfsplan 2012/2013 1 B E D A R F S P L A N 2012 / 2 0 1 3 Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sind die Gemeinden verpflichtet,

Mehr

Kindergartenbedarfsplan

Kindergartenbedarfsplan Kindergartenbedarfsplan der Gemeinde Bollschweil nach 3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) Fortschreibung 204 / 205 Verfasser: Christoph Zachow Bürgermeisteramt Bollschweil Hexentalstr. 56, 79283 Bollschweil

Mehr

Im Mai 2005 Az.: Sozialministerium Baden-Württemberg. Vorwort:

Im Mai 2005 Az.: Sozialministerium Baden-Württemberg. Vorwort: Sozialministerium Baden-Württemberg Im Mai 2005 Az.: 23-6901.11-1.1 Bedarfsplanung für die Tagesbetreuung von Kindern unter drei Jahren zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) in Baden-Württemberg

Mehr

Gemeinde Riederich - Kreis Reutlingen -

Gemeinde Riederich - Kreis Reutlingen - - Kreis Reutlingen - 3. Fortschreibung -Kindergartenbedarfsplan für das Jahr 2010/2011 Aktuelle Ausrichtung und Entwicklung Stand: Februar 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines...3 2 Örtliche Bedarfsplanung...3

Mehr

Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2017)

Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2017) Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2017) 1. Vorbemerkung Die Gemeinde Reute legt großen Wert auf ein an den Bedürfnissen der Eltern und Kindern orientiertes Betreuungsangebot,

Mehr

Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2016)

Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2016) Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2016) 1. Vorbemerkung Die Gemeinde Reute legt großen Wert auf ein an den Bedürfnissen der Eltern und Kindern orientiertes Betreuungsangebot,

Mehr

Gemeinde Riederich - Kreis Reutlingen -

Gemeinde Riederich - Kreis Reutlingen - Gemeinde Riederich - Kreis Reutlingen - 4. Fortschreibung - Kindergartenbedarfsplan - für das Jahr 2011/ 2012 Aktuelle Ausrichtung und Entwicklung Stand März 2011 1 Rechtliche Grundlagen 3 1.1 Bundesgesetzliche

Mehr

5. Bürgermeisterkongress PAMINA am in Landau

5. Bürgermeisterkongress PAMINA am in Landau 5. Bürgermeisterkongress PAMINA am 24.10.2012 in Landau Kommunale Altenhilfeplanung im Landkreis Karlsruhe - die Überlegungen der Städte und Gemeinden Dezernat III - Mensch und Gesellschaft Sozialdezernent

Mehr

1 Kindertagespflege. 2 Fördervoraussetzungen

1 Kindertagespflege. 2 Fördervoraussetzungen Satzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich über die Betreuung in Kindertagespflege, die Gewährung einer laufenden Geldleistung und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Fassung vom 07.04.2014 Der Kreistag

Mehr

Landkreis Heidekreis

Landkreis Heidekreis ENTWURF Landkreis Heidekreis Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung inklusive Stufenplan 2013 für die Städte, n, Samtgemeinden und den freien Bezirk Osterheide im Heidekreis - Zusammenfassung - Bedarfsplanung

Mehr

1. Wie hat sich die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige von 2006 bis 2014 im Landkreis Emmendingen entwickelt?

1. Wie hat sich die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige von 2006 bis 2014 im Landkreis Emmendingen entwickelt? Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6332 09. 01. 2015 Kleine Anfrage der Abg. Sabine Wölfle SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport U3-Betreuung im Landkreis

Mehr

Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2014

Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2014 Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2014 Sachverhalt: Sämtliche Kommunen haben aufgrund des Kindergartengesetzes einen jährlichen

Mehr

Sitzungsvorlage 41/2012

Sitzungsvorlage 41/2012 Jugendamt Az.: 31-454.20; 012.31-1489273 Sitzungsvorlage 41/2012 Finanzierung der Kindertagespflege unter Berücksichtigung des Rechtsanspruches der Eltern von Kindern unter 3 Jahren auf Kindertagesbetreuung

Mehr

Kindertagespflege als ergänzendes Betreuungsangebot

Kindertagespflege als ergänzendes Betreuungsangebot Familien und Sozialraum Stefan Michl/Hilke Lipowski/Margarita Stolarova zur Kita Teilergebnisse einer Studie zur Betreuung von Kindern zwischen 3 und 6 Auf einen Blick Nicht immer können Kitas Eltern und

Mehr

der Stadt Landau in der Pfalz

der Stadt Landau in der Pfalz der Stadt Landau in der Pfalz FORTSCHREIBUNG Stand: 1. März 2015 Jugendamt der Stadt Landau in der Pfalz Friedrich-Ebert-Straße 3, 76829 Landau in der Pfalz Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3 Einzugsbereiche

Mehr

Bedarfsplanung. Kindergärten Bad Liebenzell

Bedarfsplanung. Kindergärten Bad Liebenzell Bedarfsplanung Anlage zur SV- 36/2013 GR Kindergärten Bad Liebenzell Stand: 20. Juni 2013 Kindergartenjahr 2013/2014 Stadtverwaltung Bad Liebenzell Kurhausdamm 2-4 75378 Bad Liebenzell 1.Inhaltsverzeichnis

Mehr

Grundlagen der Mindestpersonalberechnung Karlsruhe

Grundlagen der Mindestpersonalberechnung Karlsruhe Grundlagen der Mindestpersonalberechnung Karlsruhe 10.11.2014 Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) über den Mindestpersonalschlüssel in Kindertageseinrichtungen (Marion.Steck@kvjs.de) Aufgaben Beratung

Mehr

Stadt Marbach am Neckar

Stadt Marbach am Neckar Stadt Marbach am Neckar Vorlage Verhandlungsfolge: TOP öffentl. nicht am Niederschrift Berat. öffentl. Punkt X VA X 19.05.2011 VA AUT AUT OR X 30.05.2011 OR GR X 09.06.2011 GR Bedarfsplan der Marbacher

Mehr

Kindergartenbedarfsplan 2014/15

Kindergartenbedarfsplan 2014/15 Landkreis Karlsruhe Aktuelle Ausrichtung und Entwicklung Stand: 01.03.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines, Förderung 1.1 Gesetzliche Grundlagen 3 1.2 Zentrale Koordinierungsstelle Kinderbetreuung in

Mehr

- 1 - in der Fassung vom 11. Juni 2009

- 1 - in der Fassung vom 11. Juni 2009 - 1 - Satzung der Stadt Emden über die Gewährung einer laufenden Geldleistung sowie die Erhebung eines Kostenbeitrages im Rahmen der Kindertagespflege vom 04. Oktober 2007 in der Fassung vom 11. Juni 2009

Mehr

Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Mai 2015)

Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Mai 2015) Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Mai 2015) 1. Vorbemerkung Die vorliegende Bedarfsplanung dokumentiert den Status quo und trifft zukunftsorientierte Aussagen über die

Mehr

G e m e i n d e N e u h a u s e n a. d. F.

G e m e i n d e N e u h a u s e n a. d. F. G e m e i n d e N e u h a u s e n a. d. F. Vorlage Nr. 93/2014 (Frühere Vorlage: ) Neuhausen a.d.f., den 20.08.2014 Aktenzeichen: 022.32 Sachbearbeiter/-in: Schw/Ni Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

Mehr

Stadt Elzach. Kindergarten- Bedarfsplanung 2015/16

Stadt Elzach. Kindergarten- Bedarfsplanung 2015/16 Stadt Elzach Kindergarten- Bedarfsplanung 2015/16 Inhaltsverzeichnis Vorwort Bestand des Betreuungsangebots Ermittlung des quantitativen Bedarfs Ermittlung des qualitativen Bedarfs Feststellung des Bedarfs

Mehr

7. Kommunalisierung des Kindergartenwesens; Hier: örtliche Bedarfsplanung Beschluss

7. Kommunalisierung des Kindergartenwesens; Hier: örtliche Bedarfsplanung Beschluss 7. Kommunalisierung des Kindergartenwesens; Hier: örtliche Bedarfsplanung Beschluss Sachverhalt: Die Gemeinde ist verpflichtet, eine jährliche Bedarfsplanung vorzunehmen und diese dem örtlichen Träger

Mehr

Stadt Laichingen BU-Nr.: 048/2012 Hauptamt

Stadt Laichingen BU-Nr.: 048/2012 Hauptamt Stadt Laichingen BU-Nr.: 048/2012 Hauptamt Ausbau der betreuung in Laichingen a) Umfrage zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs von n unter 3 Jahren -Vorstellung des Umfrageergebnissesb) gartenbedarfsplanung/gartenkonzeption

Mehr

Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2015

Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2015 Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2015 Sachverhalt: Sämtliche Kommunen haben aufgrund des Kindergartengesetzes einen jährlichen

Mehr

Fortschreibung Teilplan Kindertagesbetreuung

Fortschreibung Teilplan Kindertagesbetreuung Anlage 1 zur Drucksache 059/2012 Fortschreibung Teilplan Kindertagesbetreuung 1 Stand: 01. März 2012 1. FORTSCHREIBUNG DER TEILPLANUNG KINDERTAGESBETREUUNG IM LANDKREIS HEIDENHEIM 3 2. ALLGEMEINE AUSFÜHRUNGEN

Mehr

2. Wie hat sich die Betreuungsquote im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt in den letzten fünf Jahren verändert?

2. Wie hat sich die Betreuungsquote im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt in den letzten fünf Jahren verändert? Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 796 18. 10. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Kinderbetreuung im Stadtkreis

Mehr

DIJuF Interaktiv Stand:

DIJuF Interaktiv  Stand: DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 30.8.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016

Mehr

Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch im Bereich Kindertagespflege

Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch im Bereich Kindertagespflege Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch im Bereich Kindertagespflege Der Hessische Landtag hat am 14.12.2006 das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch verabschiedet. Das Gesetz führt sechs Einzelgesetze

Mehr

Wie man einen Kindergarten in Ettlingen betreibt

Wie man einen Kindergarten in Ettlingen betreibt Anlage zu TOP 2 ö GR 14.12.2011 Umsetzung der Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels in Ettlingen nach der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) vom 25.11.2010 Stadt Ettlingen, Amt für Jugend, Familie

Mehr

Stadt Mühldorf a. Inn

Stadt Mühldorf a. Inn Stadt Mühldorf a. Inn Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) Fortschreibung Bedarfsplan 2009-2011 Stadt Mühldorf a. Inn (Stand: 10.03.2010) 1 1. Einleitung 1.1 Das Bayer. Kinderbildungs-

Mehr

Kinderbetreuung-Bedarfsplanung. der Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl

Kinderbetreuung-Bedarfsplanung. der Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl Kinderbetreuung-Bedarfsplanung der Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl 2015/2016/2017 1 Titelbild: pixabay.com Kontakt: Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl Hauptamt Sabine Hauser Webergässle 2 79353 Bahlingen

Mehr

Kinder in Tagesbetreuung

Kinder in Tagesbetreuung Nach Betreuungsumfang und Alter der Kinder, in absoluten Zahlen, 01. März 2011* 900.000 800.000 855.645 180.049 Westdeutschland : 2.381.585 Ostdeutschland : 864.860 6 bis 11 700.000 634.330 Westdeutschland

Mehr

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen Vom 1. Dezember 2005 Der Sächsische Landtag hat am 10. November 2005 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Das Sächsische Gesetz zur

Mehr

Anlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege

Anlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege Anlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlagen und Auftrag Die

Mehr

Bemerkungen: Kindertagespflege: aktueller Stand SGB VIII. Kindertagespflege: SGB VIII Änderungsvorschläge

Bemerkungen: Kindertagespflege: aktueller Stand SGB VIII. Kindertagespflege: SGB VIII Änderungsvorschläge Berufsverband für personen NRW e. V. : aktueller Stand SGB VIII : SGB VIII Änderungsvorschläge Bemerkungen: 5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht (1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen

Mehr

Träger von Kindertagesstätten

Träger von Kindertagesstätten KVJS Postfach 10 60 22, 70049 Stuttgart Träger von Kindertagesstätten Nachrichtlich: Landesverbände für Kindertageseinrichtungen Landkreistag Baden-Württemberg Städtetag Baden-Württemberg Gemeindetag Baden-Württemberg

Mehr

A) Anspruch auf Beitragsfreiheit nach 21 KiTaG

A) Anspruch auf Beitragsfreiheit nach 21 KiTaG Stand: 25. September 2018 Fragen und Antworten zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder vom 22. Juni 2018 (Nds. GVBl. Nr. 7/2018, S. 124 ff) betreffend die Beitragsfreiheit

Mehr

Leitlinien zum Ausbau der Tagesbetreuungsangebote für Kinder im Main-Tauber-Kreis

Leitlinien zum Ausbau der Tagesbetreuungsangebote für Kinder im Main-Tauber-Kreis Landratsamt Main-Tauber-Kreis Jugendamt Mai 2010 Leitlinien zum Ausbau der Tagesbetreuungsangebote für Kinder im Main-Tauber-Kreis Einleitung Das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau

Mehr

GESETZBLATT FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG

GESETZBLATT FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG ISSN 0174-478 X 161 GESETZBLATT FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG 2009 Ausgegeben Stuttgart, Donnerstag, 16. April 2009 Nr. 6 Tag INHALT Seite 19. 3. 09 Bekanntmachung der Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes..............

Mehr

Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans der Stadt Schwäbisch Hall Kindergartenjahr 2007/2008. Stand Juli 2007

Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans der Stadt Schwäbisch Hall Kindergartenjahr 2007/2008. Stand Juli 2007 Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans der Stadt Schwäbisch Hall Kindergartenjahr 2007/2008 Stand Juli 2007 1. Allgemeines Die Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans der Stadt Schwäbisch Hall

Mehr

UNTERSUCHUNG ZUM AUSBAU DER KINDERTAGESBETREUUNG FÜR UNTER 3-JÄHRIGE. bei ausgewählten Jugendämtern der Bundesrepublik Deutschland

UNTERSUCHUNG ZUM AUSBAU DER KINDERTAGESBETREUUNG FÜR UNTER 3-JÄHRIGE. bei ausgewählten Jugendämtern der Bundesrepublik Deutschland UNTERSUCHUNG ZUM AUSBAU DER KINDERTAGESBETREUUNG FÜR UNTER 3-JÄHRIGE bei ausgewählten Jugendämtern der Bundesrepublik Deutschland Postleitzahl und Ort Kreis Datum BearbeiterIn Telefonnummer Projekt Jugendhilfe

Mehr

Alle bis zum geborenen Kinder werden in der Regel zum eingeschult.

Alle bis zum geborenen Kinder werden in der Regel zum eingeschult. Stadt Goch Der Bürgermeister Az.: V.51-51.15.10 Drucksache-Nr. 26 /2018 vom 14.02.2018 öffentliche Beratung Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Jugendhilfeausschuss 01.03.2018 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes

Mehr

Vertretung in der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen

Vertretung in der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen Vertretung in der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen Landratsamt Esslingen Kreisjugendamt Stand Oktober 2015 Fachberatung Kindertagesbetreuung Vertretungsregelung Kindertagespflege im Landkreis Esslingen

Mehr

Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung

Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung Ergebnisse, Situationsbericht und Folgerungen Inhalt 1. Elternbefragung 2015 Eckpunkte der Befragung Allgemeine Angaben Ergebnisse der Befragung 2. Sachstandsbericht

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 1069 2014 Verkündet am 22. September 2014 Nr. 207 Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt

Mehr

Beitragsfreie Kitas in Barsinghausen

Beitragsfreie Kitas in Barsinghausen Beitragsfreie Kitas in Barsinghausen Katalog von häufig gestellten Fragen (FAQ s) zur neuen Beitragsfreiheit in Kindertageseinrichtungen in Barsinghausen Ein Wort vorweg Am 22.06.2018 hat der Niedersächsische

Mehr

21a Kommunalanstalt. Sachgebiet Technische Objektbetreuung. Sachgebiet Gebäude-und Grundstücksverwaltung. Sachgebiet Beschaffung / Anlagenbuchhaltung

21a Kommunalanstalt. Sachgebiet Technische Objektbetreuung. Sachgebiet Gebäude-und Grundstücksverwaltung. Sachgebiet Beschaffung / Anlagenbuchhaltung 21a Kommunalanstalt Finanzen Immobilienmanagement Haushalt Beschaffung / Anlagenbuchhaltung Technische Objektbetreuung Gebäude-und Grundstücksverwaltung Aufstellung und Überwachung des Wirtschafts-, Erfolgs-u.

Mehr

F.A.Q. Servicestelle Eltern Allgemein Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldestelle Kinderbetreuung in Mannheim (MeKi)

F.A.Q. Servicestelle Eltern Allgemein Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldestelle Kinderbetreuung in Mannheim (MeKi) F.A.Q. Servicestelle Eltern Allgemein Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldestelle Kinderbetreuung in Mannheim (MeKi) 1. Wo erhalte ich fachliche Auskunft bei Fragen rund um das Thema Kinderbetreuung?

Mehr

Informationsveranstaltung Kindertagespflege Uhr Kreistagssitzungssaal

Informationsveranstaltung Kindertagespflege Uhr Kreistagssitzungssaal Informationsveranstaltung Kindertagespflege 20.06.2017 14.00 Uhr Kreistagssitzungssaal Kindertagesbetreuung im Qualität Evaluation Finanzierung Familienzentren Ausbau der Kindertagespflege Förderprogramme

Mehr

Gemeinde Merzen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Neuenkirchen

Gemeinde Merzen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Neuenkirchen Gemeinde Merzen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Neuenkirchen Allgemeines: Gemeinde Merzen Hauptstraße 31 49586 Merzen 05466 / 363 Homepage: www.merzen.de Samtgemeinde Neuenkirchen Alte Poststraße 5-7

Mehr

KVJS Berichterstattung. Bestand und Struktur der Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg

KVJS Berichterstattung. Bestand und Struktur der Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg KVJS Berichterstattung Bestand und Struktur der in Baden-Württemberg Ergebnisse der Erhebung zum Stichtag 01.03.2013 Inhaltsverzeichnis Grundsätzliche Vorbemerkungen... 3 1. Übersicht über die in Baden-Württemberg...

Mehr

Wir sagen es reicht! Unterschriftenaktion der Kindertagespflegepersonen

Wir sagen es reicht! Unterschriftenaktion der Kindertagespflegepersonen Unterschriftenaktion der Kindertagespflegepersonen Wir sagen es reicht! Wir fordern eine leistungsgerechte Vergütung, deutschlandweite gleiche Bedingungen und die Anerkennung als Berufsbild! 1. Die Kindertagespflege

Mehr

Kindertagesbetreuung in NRW

Kindertagesbetreuung in NRW Kindertagesbetreuung in NRW Therese Korbmacher 1 Die frühe Bildung ist das Fundament einer Gesellschaft, die der Chancengerechtigkeit für jedes Kind einen hohen Wert beimisst. (aus: Gemeinsames Communiqué

Mehr

Gemeinde Unterensingen Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung

Gemeinde Unterensingen Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung Gemeinde Unterensingen Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung Dienstag, 18.01.2011, UDEON Ablauf des Informationsabends Begrüßung und Einleitung - Bürgermeister Sieghart Friz - Vorstellung

Mehr

Betriebliches Engagement in der Kindertagesbetreuung. - Planung von betrieblichen Kitas - Belegplatzmodell

Betriebliches Engagement in der Kindertagesbetreuung. - Planung von betrieblichen Kitas - Belegplatzmodell Betriebliches Engagement in der Kindertagesbetreuung - Planung von betrieblichen Kitas - Belegplatzmodell Freiburg, 24.2.2010 Manfred Schwarz, Landesjugendamt Servicestelle für betriebliche unterstützte

Mehr

Kinderbetreuung in Tagespflege

Kinderbetreuung in Tagespflege Arbeitsrecht und Personal Familie und Beruf Isgard Rhein Kinderbetreuung in Tagespflege 3.,überarbeitete Auflage Verlag Dashöfer Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 1.1 Politischer Hintergrund...2 2 Formen

Mehr

Gemeinde Jettingen - Hauptamt - Jochen Hasenburger-

Gemeinde Jettingen - Hauptamt - Jochen Hasenburger- Gemeinde Jettingen - Hauptamt - Jochen Hasenburger- Datum: Drucksache: GR am: Aktenzeichen: verhandelt (ö/nö) 28.04.2016 50-2016 10.05.2015 460.023 öffentlich Beratungsgegenstand: Kindergartenbedarfsplanung

Mehr

Elternbefragung im Jahr 2015 zu Kinderbetreuungsangeboten

Elternbefragung im Jahr 2015 zu Kinderbetreuungsangeboten Elternbefragung im Jahr 2015 zu Kinderbetreuungsangeboten Im Rahmen der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung die gemeinsam von den Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg und dem Kreisjugendamt durchgeführt

Mehr

Anlage II Förderung der Kindertagespflege

Anlage II Förderung der Kindertagespflege Anlage II Förderung der Kindertagespflege zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlagen und Auftrag Die Förderung von Kindern

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Der Kreistag hat auf Grund des 17 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz (LKO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: Satzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung,

zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, 7.6.2016 Inklusives SGB VIII Sozialgesetzbuch

Mehr

Stadt Elzach. Kindergarten- Bedarfsplanung 2016/17

Stadt Elzach. Kindergarten- Bedarfsplanung 2016/17 Stadt Elzach Kindergarten- Bedarfsplanung 2016/17 Inhaltsverzeichnis Vorwort Bestand des Betreuungsangebots Ermittlung des quantitativen Bedarfs Ermittlung des qualitativen Bedarfs Feststellung des Bedarfs

Mehr

1/5. Immer mehr Kinder werden in Tageseinrichtungen betreut

1/5. Immer mehr Kinder werden in Tageseinrichtungen betreut 1/5 Immer mehr Kinder werden in Tageseinrichtungen betreut Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und geförderter Kindertagespflege in Deutschland ( ), in Prozent * 2

Mehr

Kriterien für die Aufnahme in einer Ammerbucher Kindertagesstätte

Kriterien für die Aufnahme in einer Ammerbucher Kindertagesstätte Kriterien für die Aufnahme in einer Ammerbucher Kindertagesstätte Vorrangig einen Platz in einem gewünschten Betreuungsangebot erhalten: Kinder, bei denen der Tatbestand der Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Mehr

Kindergarten- Bedarfsplan der Stadt Schwäbisch Hall 2015/2016

Kindergarten- Bedarfsplan der Stadt Schwäbisch Hall 2015/2016 Kindergarten- Bedarfsplan der Stadt Schwäbisch Hall 5/6 Betreuung und Bildung für Kinder unter drei Jahren Im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes besteht zum. August 3 Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz

Mehr

Nummer 27 Murr, den 16. Mai 2017 Seite 147 für die Sitzung am 30. Mai Kinderbetreuung

Nummer 27 Murr, den 16. Mai 2017 Seite 147 für die Sitzung am 30. Mai Kinderbetreuung Nummer 27 Murr, den 16. Mai 2017 Seite 147 für die Sitzung am 30. Mai 2017 Kinderbetreuung - Vorstellung einer Bedarfsumfrage zu den Kinderbetreuungsangeboten - In der Kinderbetreuung hat sich in den letzten

Mehr

Bekanntmachung. 1 - Kindertagespflege

Bekanntmachung. 1 - Kindertagespflege Bekanntmachung des Landkreises Rotenburg (Wümme) Veröffentlicht am 31.12.2013 Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege

Mehr

1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen (1) Dieses Gesetz gilt für Tageseinrichtungen sowie für die Kindertagespflege. Tageseinrichtungen

1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen (1) Dieses Gesetz gilt für Tageseinrichtungen sowie für die Kindertagespflege. Tageseinrichtungen Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) 795 795. Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz KiTaG)

Mehr

1 Tagespflege. 2 Fördervoraussetzungen

1 Tagespflege. 2 Fördervoraussetzungen Satzung des Landkreises Uelzen zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege (Satzung Kindertagespflege) Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.10.2014

Mehr

Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindergärten und für die Kleinkindbetreuung

Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindergärten und für die Kleinkindbetreuung Nummer 33 Murr, den 14. Juni 2017 Seite 193 für die Sitzung am 27. Juni 2017 Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindergärten und für die Kleinkindbetreuung Aktuelle Situation Der Gemeinderat hat

Mehr

Wahrnehmung und Bewertung von eltern- und kinderbezogener Infrastruktur

Wahrnehmung und Bewertung von eltern- und kinderbezogener Infrastruktur Wahrnehmung und Bewertung von elternund kinderbezogener Infrastruktur - Bedarfsermittlung an Hand von Umfragen - Statistische Woche Braunschweig, Dienstag 17.09.2005 Ulrike Schönfeld-Nastoll, Ausgangsssituation

Mehr

22 Straßen. Abteilung 2 Planung, Bau und Verkehrstechnik. Abteilung 1 Betrieb und Verwaltung. Sachgebiet. Sachgebiet. Sachgebiet.

22 Straßen. Abteilung 2 Planung, Bau und Verkehrstechnik. Abteilung 1 Betrieb und Verwaltung. Sachgebiet. Sachgebiet. Sachgebiet. Straßen Abteilung 1 Betrieb und Verwaltung Abteilung 2 Planung, Bau und Verkehrstechnik Betrieb Verwaltung Planung und Bau Verkehrstechnik, Tunnelmanagement Betrieb u. Unterhaltung der Straßen Winterdienst

Mehr

2. Zulassungsvoraussetzungen für Pflegepersonen

2. Zulassungsvoraussetzungen für Pflegepersonen Richtlinien der Kreisstadt Siegburg über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII Beschluss des Rates der Stadt vom 12.12.2013 Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeines 1 1. Fördervoraussetzungen

Mehr