Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell

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1 Anlage 1 zur SV-Vorlage 31/2015-GR Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell Stand: Juni 2015 Kindergartenjahr 2015/2016 Stadtverwaltung Bad Liebenzell Kurhausdamm Bad Liebenzell 1

2 1.Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis 2. Prämissen 3 3. Bestandsaufnahme 4 4. Gesetzliche Grundlagen Bundesgesetzliche Grundlagen Landesgesetzliche Grundlagen Interkommunaler Kostenausgleich 8 5. Entwicklung der Betreuungsangebote im Landkreis Calw Kindertageseinrichtungen 9 6. Bestandsaufnahme Tagespflege Sprachförderung für Kinder in Tageseinrichtungen Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell 16 Übersicht Gruppenangebote 16 Belegung der Kindergärten Geburten der letzten Jahre Bedarfsermittlung/Konzeption Bedarfsplätze für Kindergartenkinder ab 2 Jahre bis Schuleintritt 18 2

3 2. Prämissen Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren ( 22 a SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Für Kinder die das dritte Lebensjahr vollendet haben, besteht ein Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung und es ist darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen zur Verfügung steht. Für Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres haben seit August 2013 einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege (Tagesmutter). Für Kinder unter einem Jahr und für schulpflichtige Kinder sind nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege vorzuhalten. Die kommunalisierte Förderung von Kindertageseinrichtungen steht in enger Verbindung mit einer örtlichen Bedarfsplanung. Für die Ausgestaltung der Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gelten folgende Prämissen: Die Weiterentwicklung der Angebote erfordert eine sorgfältige Bedarfsplanung und setzt eine bezüglich der Art und des zeitlichen Umfangs differenzierte Erhebung des vorhandenen und absehbaren örtlichen Bedarfs voraus. Aufgrund der familiären und gesellschaftlichen Veränderungen sind bedarfsgerechte Angebote der Tagesbetreuung für Kinder jeder Altersklasse mit unterschiedlichen Öffnungszeiten beziehungsweise Betreuungszeiten vorzusehen. In jeder Gemeinde sollen Angebote verfügbar sein, die einen breiten Personenkreis ansprechen und möglichst wenig selektieren, das heißt auch Kinder und Familien in erschwerten Lebenslagen nicht ausgrenzen, sondern in ihren angestammten Sozialbezügen fördern. 80 des SGB VIII benennt drei wesentliche Phasen der Jugendhilfeplanung: I. Die Bestandsaufnahme an Einrichtungen und Diensten, II. Die Bedarfsermittlung, III. Die Planung der notwendigen Vorhaben. 3

4 3. Bestandsaufnahme Bei der Bestandsaufnahme der Tageseinrichtungen vor Ort wird festgestellt, wie viele Plätze für welches Alter der Kinder und für welche Betreuungszeiten vorhanden sind. Dazu ist ein Vergleich mit den Merkmalen und Rahmenbedingungen zu den jeweiligen Gruppenarten hilfreich. Gleichzeitig bietet der nachfolgende Überblick eine Basis möglicher Angebotsformen zur Bedarfsdeckung (siehe III). 1. Gruppenarten, Gruppenstärken und Mindestöffnungszeiten (Kindergartengruppen und altersgemischte Gruppen) nach 1 Abs. 4 Kindertagesstättenverordnung. Gruppenart Alter der Kinder Halbtagsgruppe HT für 3-Jährige bis Schuleintritt (Vor- und Nachmittagsbetreuung von mindestens 3 Std.) Regelgruppe RG für 3-Jährige bis Schuleintritt (Vor- und Nachmittagsbetreuung mit Unterbrechung am Mittag) Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit VÖ für 3-Jährige bis Schuleintritt (durchgängige Öffnungszeit von mindestens 6 Std.) Ganztagesgruppe GT Für 3-Jährige bis Schuleintritt (mehr als 7 Std., durchgängige Öffnungszeit) Altersgemischte Gruppe AM Für 3-Jährige bis unter 14 Jahre Altersgemischte Gruppe AM für 2-Jährige bis unter 14 Jahre (mit überwiegender Anzahl von Kindern im Kindergartenalter) Altersgemischte Gruppe AM vom 1. Lebensjahr bis unter 14 Jahre (bei allen Gruppenarten) Regelgruppenstärke, Höchstgruppenstärke 25 bis 28 Kinder 25 bis 28 Kinder 22 bis 25 Kinder 20 Kinder 25 bei HT/RG/VÖ 20 bei GT Absenkung der Gruppenstärke um einen Platz je aufgenommenes 2-jähriges Kind, ausgehend von: 25 bei HT/RG 22 bei VÖ 20 bei GT 15 Kinder, davon höchstens 5 Kinder im Alter von unter drei Jahren 4

5 2. Gruppenarten, Gruppenstärken und Öffnungszeiten (Kleinkinder und Schulkinder) außerhalb der Kindertagesstättenverordnung Gruppenart außerhalb der KiTaVO Höchstgruppenstärke Kleinkindbetreuung (Krippe) KR (über 15 Stunden wöchentlich) 0 bis 3 Jahre 10 Kinder 2 bis 3 Jahre 12 Kinder Betreute Spielgruppe BS 0 bis 3 Jahre 10 Kinder (10 bis 15 Stunden wöchentlich) Hort 20 Kinder Schuleintritt bis 14 Jahre Hort an der Schule Schuleintritt bis 14 Jahre 20 Kinder 25 Kinder Waldkindergarten 20 Kinder 3-Jährige bis Schuleintritt Sonst. Betreuungsform (mehr als 10 bis 15 Std. wöchentlich) - Kinder von 2 Monaten bis Schuleintritt - Kinder von 3 bis 14 Jahren 15 Kinder 20 Kinder 5

6 4. Gesetzliche Grundlagen 4.1. Bundesgesetzliche Regelungen Eine der wesentlichen Vorschriften ist 24 SGB VIII, der die Ausgestaltung des Förderangebots in Tageseinrichtungen normiert. Seit dem hat ein Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Besuch einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege Landesgesetzliche Regelungen Kindertagesbetreuungsgesetz für Baden-Württemberg (KiTaG) Aufgaben, Ziel und Förderauftrag der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit Unterstützung und Ergänzung des elterlichen Erziehungsauftrags Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie Kinder mit Behinderung sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden, sofern der Hilfebedarf dies zulässt Der Förderauftrag umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Orientieren soll sich die Förderung am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes. Wesentlicher Inhalt des im Jahr 2010 novellierten Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung im Kindertagesbetreuungsgesetz zur Festlegung und zur verbindlichen Erhöhung des Personalschlüssels sowie zur Finanzierung der diesbezüglichen erforderlichen Fortbildung des Personals. Weiterer Hintergrund dieser Novellierung war insbesondere die schon seit langem anhaltenden Beratungen und Verhandlungen über die verbindliche Einführung des Orientierungsplans. Nach Abschluss der vom Land initiierten Modellphase, sollte der Orientierungsplan ab Herbst 2009 verbindlich zur Anwendung kommen. 6

7 4. Gesetzliche Grundlagen Aufgrund der enormen Kosten wurde vom Land auf die verbindliche Umsetzung des kompletten Orientierungsplans verzichtet und es erfolgte nur eine Erhöhung der Personalschlüssel in den Kindergartengruppen um 0,3 bzw. 0,2 Personalstellen, verteilt auf 3 Jahre. In welchem Umfang mit dieser Personalschlüsselerhöhung der Orientierungsplan oder seine Teile umgesetzt werden, bleibt den Trägern vorbehalten. Die Festlegung von Mindestpersonalschlüsseln, jeweils bezogen auf die verschiedenen Betreuungsarten und Öffnungszeiten sowie die stufenweise Erhöhung, wurde in der erstmals erlassenen Verordnung des Kultusministeriums über den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung in Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (Kindertagesstättenverordnung KiTaVO) vom festgeschrieben. 7

8 4. Gesetzliche Grundlagen 4.3. Interkommunaler Kostenausgleich Das geänderte Kindertagesbetreuungsgesetz trat rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft. Am 18. Februar 2009 verabschiedete der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes. Mit den Gesetzesänderungen trägt das Land den Regelungen des Kinderförderungsgesetzes des Bundes Rechnung und regelt die Kostenbeteiligung des Landes an den Betriebskosten der Kleinkindbetreuung sowie die Weiterleitung der entsprechenden Bundesmittel an Kommunen und Kindergartenträger. Bad Liebenzell: Der Gemeinderat hat die Verwaltung mit Beschluss vom ermächtigt, die Abrechnung nach den vom Gemeindetag und Städtetag empfohlenen Pauschalbeträgen abzuwickeln. Dies bedeutet, dass für Kinder die außerhalb der Wohnsitzgemeinde betreut werden, ein Ausgleich an die Gemeinde oder Stadt, in der die Betreuung in Anspruch genommen wird, bezahlt werden muss. Auf der Grundlage gemeinsam festgelegter durchschnittlicher Platzkosten je Betreuungsart und -umfang sowie der vom Finanzministerium mitgeteilten FAG-Zuweisungen je Betreuungsart und Kind wurden vom Gemeindetag derzeit folgende Empfehlungen erarbeitet: Empfehlungen zum Interkommunalen Kostenausgleich gemäß 8a KiTaG ab Kosten /Platz ( ) 63% 75 % gerundet Faktor/ Stufe Pauschale FAG- Zuweisung ( ) gerundet Pauschaler Ausgleichsbetrag ( ) Jahr Halbtagskindergarten (Ü3) , Regelkindergarten (Ü3) , VÖ-Kindergarten (Ü3) , Ganztags-Kindergarten (Ü3) , Halbtags-Krippe (U3) , Halbtags-Altersmischung (U3) VÖ-Krippe (U3) , VÖ-Altersmischung (U3) (Betreuung von Kindern unter 3 Jahren von über 25 bis zu 35 Std/Woche) Ganztags-Krippe (U3) Ganztags-Altersmischung (U3) (Betreuung v. Kindern über 35 Std/Woche) , * Ü3 = Betreuung von Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt U3 = Betreuung von Kleinkindern Im Jahr 2014 wurden 24 auswärtige Kinder in einer Tageseinrichtung in Bad Liebenzell betreut. Eine Tageseinrichtung außerhalb des Stadtgebiets besuchten insgesamt 19 Kinder aus Bad Liebenzell. 8

9 5. Entwicklung der Betreuungsangebote im Landkreis Calw 5.1 Kindertageseinrichtungen 9

10 5. Entwicklung der Betreuungsangebote im Landkreis Calw 10

11 5. Entwicklung der Betreuungsangebote im Landkreis Calw 11

12 5. Entwicklung der Betreuungsangebote im Landkreis Calw 12

13 5. Entwicklung der Betreuungsangebote im Landkreis Calw 13

14 6. Bestandsaufnahme 6. Bestandsaufnahme Im Kindertagesbetreuungsgesetz BW (KiTaG) vom ist die Verpflichtung zur örtlichen Bedarfsplanung gesetzlich verankert. Diese Bedarfsplanung ist jährlich von den Gemeinden zu erstellen und vom Gemeinderat zu beschließen Tagespflege Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) verpflichtet Bundesweit Städte und Gemeinden, für die Betreuung der unter dreijährigen Kinder in Kindertagesstätten, Krippen oder bei Tageseltern Plätze zu schaffen. Gerade in der Tagespflege können flexible, passgenaue Vereinbarungen zugunsten der Eltern getroffen werden. Wer Kinder in seine Obhut nimmt, muss ein besonderes Profil vorweisen können. Dazu zählen Persönlichkeit, Sachkompetenz, Kooperationsbereitschaft, kindgerechte Räumlichkeiten sowie vertiefte Kenntnisse der Kindertagespflege. Ob diese Eigenschaften gegeben sind, überprüft der Fachdienst Kindertagespflege des Landratsamtes Calw zunächst beim Erstkontakt sowie später bei Hausbesuchen. Beim Landratsamt Calw ist der Fachdienst Kindertagespflege für die Tageseltern zuständig. In Bad Liebenzell sind derzeit 7 Tagesmütter mit Pflegeerlaubnis aktiv. Er werden 14 Kinder (Stand ) in der Tagespflege betreut, davon sind 3 Kinder im Alter unter 3 Jahre. Der Landkreis Calw und die Stadt Bad Liebenzell fördern die Tagespflege nach dem Landkreisfinanzierungsmodell. Die Tagespflege ergänzt das umfangreiche Angebot der Kinderbetreuung in Bad Liebenzell. 14

15 6. Bestandsaufnahme 6.2. Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ) Ein wichtiger Punkt bei der Qualität ist die früh einsetzende Förderung der deutschen Sprache in der frühkindlichen Bildung. Im Kindergarten werden alle Kinder durch eine ganzheitlich ausgerichtete Sprachbildung gefördert. Für Kinder, die darüber hinaus intensiven Sprachförderbedarf haben, gibt es mit SPATZ (Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) ein Sprachförderprogramm aus einem Guss. Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf können bis zu 3 Jahre vor dem Schuleintritt gefördert werden. Dieser zusätzliche Förderbedarf wird entweder durch die intensive Sprachförderung oder durch Singen-Bewegen-Sprechen (SBS) gedeckt. Somit können sprachförderbedürftige Kinder eine kontinuierliche und verlässliche Sprachförderung während der Kindergartenzeit erhalten. Die Sprachförderung wird an allen städtischen Kindergärten und im kirchlichen Kindergarten Möttlingen angeboten. Im Kindergartenjahr 2014/2015 werden 50 Kinder gefördert. 15

16 6. Bestandsaufnahme 6.3 Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell Übersicht über die Gruppenangebote in Bad Liebenzell (IST-Bestand) Kindergarten Gruppen- Zahl Gruppenangebote Marienstift 6 2 Krippen, VÖ, 0-3 Jahre 1 VÖ/RG/HT für 3-Jährige bis Schuleintritt 1 GT/VÖ/RG für 3-Jährige bis Schuleintritt 1 AM mit GT/VÖ/RG für 2-Jährige bis Schuleintritt 1 AM mit VÖIRG für 2-Jährige bis Schuleintritt Maisenbach/ Zainen 1 1 AM mit VÖ vom 1. Lebensjahr bis Schuleintritt Regelbelegung Maximale Belegung Absenkung um 1 22 Platz je U3 Kind Unterhaugstett 2 1 AM mit VÖ für 2-Jährige bis Schuleintritt 1 VÖ für 3-Jährige bis Schuleintritt Absenkung um 1 Platz je U3 Kind Beinberg 1 1 AM mit VÖ für 2-Jährige bis Schuleintritt Kirchlicher. Kindergarten Monakam Kirchlicher Kindergarten Möttlingen Waldkindergarten Waldorfkindergarten Unterl. 2 1 AM mit VÖ und GT für 2-Jährige bis Schuleintritt 1 AM mit VÖ ab 1. Lebensjahr bis Schuleintritt 3 1 VÖ mit/ohne RG für 3-Jährige bis Schuleintritt 1 AM mit GT für 2-Jährige bis Schuleintritt Absenkung um 1 Platz je U3 Kind 22 Absenkung um 1Platz je U3 Kind 15 Max. 5 Kinder unter 3 Jahre KR (Krippe) 0-3 Jahre (GT) VÖ für 3-Jährige bis Schuleintritt 20 je Gruppe 20 1 HT für 3-Jährige bis Schuleintritt 20 1 Krippe HT 2-3 Jahre VÖ für 3-Jährige bis Schuleintritt Absenkung um 1 Platz je U3 Kind 16

17 6. Bestandsaufnahme Belegung der Kindergärten am Kinder über 3 Jahre Kinder unter 3 Jahre Krippe Waldkrippe Gesamt 249 Kinder 24 Kinder 11 Kinder 9 Kinder 293 Kinder 6.4 Geburten der letzten Jahre Die durchschnittliche Anzahl der Geburten der letzten drei Jahre ( ) in Bad Liebenzell beträgt 65 Kinder pro Jahr. Geburten im Kalenderjahr

18 7. Bedarfsermittlung/Konzeption 7.1 Bedarfsplätze für Kindergartenkinder ab 2 Jahre bis Schuleintritt in Bad Liebenzell Berücksichtigung aller Kinder ab 2 Jahre Kindergarten Marienstift Kindergarten Marienstift Belegung am : 114 Kindergartenplätze (6 Gruppen) 75 Kinder Ü3 12 Kinder Ü2 -U3 4 Kinder U2 Kiga- Jahr kein Kindergartenplatz Ü2 U3 Bedarf Beginn Kiga- Jahr 1.8.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Stichtag Abgang Einschulung 2014/ = / = / = Den Waldkindergarten besuchen im Kindergartenjahr 2014/15 4 Kinder Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 2014/ / / / / /2015 für Kinder ab 2 Jahre

19 7. Bedarfsermittlung/Konzeption Kindergarten Marienstift Kindergartenbetrieb mit 6 Gruppen Nach den Umbau- und Erweiterungsmaßnehmen am Standort in der Kirchstraße stehen nach der Inbetriebnahme seit November 2014 insgesamt 114 Kindergartenplätze in 6 Gruppen zur Verfügung. Für Kinder im Alter vom 1. Lebensjahr bis 3 Jahre können in zwei Krippengruppen insgesamt bis zu 20 Kinder betreut werden. Die tägliche Betreuungszeit kann bedarfsgerecht bis zu 7 Stunden angeboten werden. In weiteren 4 Gruppen stehen altersgemischte Plätze ab 2 Jahre bis zum Schuleitritt zur Verfügung. Die Betreuungsangebote reichen hier von verlängerten Öffnungszeiten mit bis zu 7 Stunden am Vormittag über Regelbetreuung an Vor und Nachmittagen bis zur durchgängigen Ganztagesbetreuung. Das Betreuungsangebot in der Kindertageseinrichtung beginnt um 07:00 Uhr und endet um 16:30 Uhr (freitags bis 14:30 Uhr) 19

20 7. Bedarfsermittlung/Konzeption Kindergarten Unterhaugstett Kindergarten Unterhaugstett Belegung Kindergartenplätze (2 Gruppen) 26 Kinder Ü3 3 Kinder U3 Kiga- Jahr kein Kindergartenplatz Bedarf Beginn Kiga- Jahr 1.8.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Stichtag Abgang Einschulung Ü2 U3 2014/ = / = / = Den Waldkindergarten besuchen im Kindergartenjahr 2014/15 10 Kinder Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 2014/ / / / / /2015 Für Kinder ab 2 Jahre Kindergarten Unterhaugstett Kindergartenbetrieb mit 2 Gruppen Betreuungsform: Verlängerte Öffnungszeiten am Vormittag (VÖ) Es stehen aktuell 32 Kindergartenplätze zur Verfügung. Die Aufnahme ist für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr möglich. Damit genügend Kindergartenplätze angeboten werden können, stehen bei unveränderter Gruppenzahl künftig insgesamt 44 Kindegartenplätze zur Verfügung. 20

21 7. Bedarfsermittlung/Konzeption Kindergarten Maisenbach/Zainen Kindergarten Maisenbach/Zainen Belegung : 15 Kindergartenplätze (1 Gruppe) 8 Kinder Ü3 2 Kinder U3 Kiga- Jahr kein Kindergartenplatz Bedarf Beginn Kiga- Jahr 1.8.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Stichtag Abgang Einschulung Ü2 U3 2014/ = / = / = Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 2014/ / / / / /2015 Für Kinder ab 2 Jahre Kindergarten Maisenbach-Zainen Kindergartenbetrieb mit 1 Gruppe Betreuungsform: Verlängerte Öffnungszeiten am Vormittag (VÖ) Mit den vorhandenen Plätzen kann der Bedarf für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr gedeckt werden. Ab ist die Aufnahme für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr in einer altersgemischten Gruppe möglich. Die tägliche Betreuungszeit beträgt dann 6.33 Stunden. 21

22 7. Bedarfsermittlung/Konzeption Kindergarten Beinberg Kindergarten Beinberg Belegung : 22 Kindergartenplätze (1 Gruppe) 17 Kinder Ü3 3 Kinder U3 Kiga- Jahr kein Kindergartenplatz Bedarf Beginn Kiga- Jahr 1.8.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Stichtag Abgang Einschulung Ü2 U3 2014/ = / = / = Den Waldkindergarten besucht im Kindergartenjahr 2014/15 1 Kind Bedarfsplätze für Kinder ab 2 Jahre 2014/ / / / / /2015 für Kinder ab 2 Jahre Kindergarten Beinberg Kindergartenbetrieb mit 1 Gruppe Betreuungsform: Verlängere Öffnungszeiten am Vormittag (VÖ) Mit den vorhandenen Plätzen kann der Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr gedeckt werden. 22

23 7. Bedarfsermittlung/Konzeption Kindergarten Monakam Kindergarten Monakam Belegung Kindergartenplätze (2 Gruppen) 28 Kinder Ü3 1 Kinder U3 Kiga- Jahr kein Kindergartenplatz Bedarf Beginn Kiga- Jahr 1.8.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Stichtag Abgang Einschulung Ü2 U3 2014/ = / = / = Den Waldkindergarten besuchen im Kindergartenjahr 2014/15 13 Kinder Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 2014/ / / / / /2015 Für Kinder ab 2 Jahre Kirchlicher Kindergarten Monakam Kindergartenbetrieb mit 2 Gruppen Betriebsformen: Verlängerte Öffnungszeiten am Vormittag (VÖ) und Ganztagesbetreuung (GT) In den Kindergarten Monakam können Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr aufgenommen werden. Hierfür stehen in einer altersgemischten Gruppe bis zu 5 Plätze zur Verfügung. An 1-2 Tagen in der Woche wird eine Ganztagesbetreuung angeboten. Für den örtlichen Bedarf sind ausreichend Kindergartenplätze vorhanden. Bei Bedarf kann eine weitere Gruppe in Betrieb genommen werden. 23

24 7. Bedarfsermittlung/Konzeption Kindergarten Möttlingen Kindergarten Möttlingen Belegung : 42 Kindergartenplätze (2 Gruppen) 10 Krippenplätze (1 Gruppe) 39 Kinder Ü3 3 Kinder U3 4 Kinder U2 Kiga- Jahr kein Kindergartenplatz Bedarf Beginn Kiga- Jahr 1.8.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Stichtag Abgang Einschulung Ü2 U3 2014/ = / = / = Den Waldkindergarten besuchen im Kindergartenjahr 2014/15 10 Kinder Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 2014/ / / / / /2015 Für Kinder ab 2 Jahre Kirchlicher Kindergarten Möttlingen Kindergartenbetrieb mit 3 Gruppen Betriebsformen: Verlängerte Öffnungszeiten am Vormittag (VÖ), Ganztagesbetreuung (GT) und Krippe (KR) mit Ganztagesbetreuung (GT) In einer Gruppe können Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr, in einer weiteren Gruppe ab vollendetem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt betreut werden. Für Kinder ab dem 1. Lebensjahr stehen insgesamt 10 Krippenplätze zur Verfügung. Das Betreuungsangebot wurde in der Form erweitert, dass die Krippenplätze und ein Teil der übrigen Kindergartenplätze für eine Ganztagesbetreuung zur Verfügung stehen. 24

25 7. Bedarfsermittlung/Konzeption Waldorfkindergarten (Stadtteil Unterlengenhardt) Stadtteil Unterlengenhardt: Waldorfkindergarten Belegung : 25 Kindergartenplätze (1 Gruppe) 14 Kinder Ü3 (aus Bad Liebenzell) 3 Kinder Ü3 (auswärtige Kinder) Kiga- Jahr Kinder unter 3 Jahre ohne Kindergartenplatz Bedarf Beginn Kiga- Jahr 1.8.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Stichtag Abgang Einschulung 2014/ = / = / = Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 2014/ / / / / /2015 für Kinder ab 2 Jahre Waldorfkindergarten Unterlengenhardt e.v. Kindergartenbetrieb mit 1 Gruppe Betriebsform: Verlängerte Öffnungszeit am Vormittag (VÖ) Der Kindergarten mit seiner besonderen pädagogischen Ausrichtung deckt den Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr für den Stadtteil Unterlengenhardt ab. Die Aufnahme von Kindern aus anderen Wohnsitzgemeinden ist darüber hinaus möglich. Für die Aufnahme von Kindern vor dem 3. Lebensjahr fehlen derzeit die räumlichen Voraussetzungen. 25

26 7. Bedarfsermittlung/Konzeption Waldkindergarten Bad Liebenzell e. V. Kindergartenbetrieb mit 3 Gruppen Der Kindergarten mit seiner besonderen pädagogischen Ausrichtung bietet Betreuungsplätze in zwei Gruppen für Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt mit verlängerten durchgehenden Öffnungszeiten (VÖ) an. Für Kinder ab 2 Jahre stehen seit September 2013 in einer Waldkrippengruppe weitere 12 Plätze zur Verfügung. Von den insgesamt 52 Kindergartenplätzen sind 51 Plätze belegt. Aus dem gesamten Stadtgebiet besuchen 38 Kinder den Waldkindergarten, davon 10 Kinder aus Möttlingen, 13 Kinder aus Monakam, 10 Kinder aus Unterhaugstett, 1 Kind aus Beinberg sowie 4 Kinder aus der Kernstadt. Weitere 13 Kinder kommen aus den Nachbargemeinden Unterreichenbach (1), Calw (2) Ottenbronn (2), Weil der Stadt (6), Tiefenbronn-Lehningen (1) und Ostelsheim (1). 26

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