Bedarfsplanung 2018/2019

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1 Bedarfsplanung 2018/2019 Kleinkinder Kindergartenkinder Schulkinder Fachbereich Jugend, Schulen & Familie Andrea Feuerstein & Anna-Katharina Müller 1

2 Inhaltsverzeichnis 1 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND REGELUNGEN BUNDESRECHT LEISTUNGEN FÜR BILDUNG UND TEILHABE AM SOZIALEN UND KULTURELLEN LEBEN FÜR KINDER, JUGENDLICHE UND JUNGE ERWACHSENE (BUT) SCHUTZAUFTRAG BEI KINDESWOHLGEFÄHRDUNG KINDER UND IHRE FAMILIEN MIT FLUCHTERFAHRUNG LANDESRECHT BEDARFSPLANUNG FÖRDERSYSTEMATIK ORIENTIERUNGSPLAN VERORDNUNG ÜBER DIE VERPFLICHTENDE FESTLEGUNG DER PERSONELLEN AUSSTATTUNG UND PERSONALFORTBILDUNG IN KINDERGÄRTEN UND TAGESEINRICHTUNGEN MIT ALTERSGEMISCHTEN GRUPPEN (KITAVO) BETRIEBSFORMEN FÜR KINDER AB DREI JAHREN BETRIEBSFORMEN FÜR KINDER UNTER DREI JAHREN BETRIEBSFORMEN FÜR KINDER IM SCHULKINDALTER MINDESTPERSONALSCHLÜSSEL FINANZAUSGLEICHSGESETZ (FAG) LANDESRECHT Kindergartenförderung Kleinkindförderung PAKT FÜR FAMILIEN MIT KINDERN LANDESRECHT FRÜHKINDLICHE SPRACHFÖRDERUNG - SPATZ Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK) Singen-Bewegen-Sprechen (SBS) SCHULUNTERSUCHUNGSVERORDNUNG ESU SONSTIGE REGELUNGEN UND EMPFEHLUNGEN INTERKOMMUNALER KOSTENAUSGLEICH WANGENER BESCHLÜSSE UND REGELUNGEN MINDESTGRUPPENGRÖßE FREISTELLUNG DER KINDERGARTENLEITUNGEN AUFNAHME AUSWÄRTIGER KINDER HAUSWIRTSCHAFTLICHE KRÄFTE BETREUUNGSMODELLE BEDARFSPLANUNG FÜR DIE STADT WANGEN IM ALLGÄU BESTANDSAUFNAHME BESTANDSAUFNAHME STÄDTISCHE EINRICHTUNGEN BESTANDSAUFNAHME KIRCHLICHE EINRICHTUNGEN BESTANDSAUFNAHME SONSTIGE EINRICHTUNGEN BESTANDSAUFNAHME KINDERGARTEN Kinder mit Behinderung Kinder mit Migrationshintergrund Verhaltensauffällige Kinder Mittagessen im Kindergarten Erstklässler

3 Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungen in Wangen BUNDESPROGRAMM KITA-EINSTIEG: BRÜCKEN BAUEN IN FRÜHE BILDUNG BESTANDSAUFNAHME KLEINKINDBETREUUNG BESTANDSAUFNAHME SCHULKINDBETREUUNG BESTANDSAUFNAHME TAGESPFLEGE BEDARFSERMITTLUNG ENTWICKLUNG DER EINWOHNERZAHLEN IN WANGEN WANDERUNGSBEWEGUNGEN ALTERSSTRUKTUR JUGEND- UND ALTENQUOTIENT BEDARFSERMITTLUNG IM KINDERGARTENBEREICH Bedarfsermittlung Gesamtstadt Wangen Bedarfsermittlung Stadtteile 1-9 Innenstadt Bedarfsermittlung Stadtteil 10 Niederwangen Bedarfsermittlung Stadtteil 11 - Neuravensburg Bedarfsermittlung Stadtteil Primisweiler Bedarfsermittlung Stadtteil Haslach Bedarfsermittlung Stadtteil 12 - Schomburg Bedarfsermittlung Stadtteil 13/ 14 Leupolz/ Karsee Bedarfsermittlung Stadtteil 15 Deuchelried BEDARFSERMITTLUNG KLEINKINDBEREICH PLANUNG NOTWENDIGER VERÄNDERUNGEN 2018/ GESAMTANALYSE KINDERGARTENBEREICH Veränderungen zum Kindergartenjahr 2018/ Planung der notwendigen Veränderungen zum Kindergarten- und Schuljahr 2018/ Platzkapazität im Kindergartenjahr 2018/ GESAMTANALYSE KLEINKINDBETREUUNG Planung der notwendigen Veränderungen zum Kindergartenjahr 2018/ Platzkapazität im Kindergartenjahr 2018/ Platzkapazität im neuen Kindergartenjahr 2018/ Platzkapazität städtische Einrichtungen Platzkapazität kirchliche Einrichtungen Platzkapazität sonstige Einrichtungen GESAMTANALYSE SCHULKINDBETREUUNG Planung der notwendigen Veränderungen zum Schuljahr 2017/ Platzkapazität im Schuljahr 2017/ FERIENBETREUUNG KINDERGARTENKINDER SCHULKINDER FAZIT AUF EINEN BLICK

4 1 Abkürzungsverzeichnis SGB VIII Sozialgesetzbuch Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe Kita Kindertageseinrichtung (Einrichtungen U3 und Ü3) U3 Ü3 RG VÖ GT AM Krippen Betr. SG FAG IN KG Kinder im Alter von unter 3 Jahren Kinder im Alter von über 3 Jahren Regelgruppe Betreuungszeit von durchschnittlich 6 Stunden am Tag mit Unterbrechung am Mittag Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten durchgängige Betreuungszeit von mindestens 6 Stunden bis höchstens 7 Stunden am Tag Gruppe mit Ganztagesbetreuung Betreuungszeit von über 7 Stunden am Tag durchgehend Altersgemischte Gruppe Gruppen mit Kindern im Alter von 2 bis 6 Jahren (die Anzahl der Kinder ab 3 Jahren überwiegt) oder Gruppen mit Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren (die Anzahl der Kinder unter 3 Jahren ist auf maximal 5 Kinder begrenzt) Altersgemischte Gruppen können mit unterschiedlichen Öffnungszeiten geführt werden Gruppe mit Kindern unter 3 Jahren betreute Spielgruppe Betreuung für Kinder unter 3 Jahren mit einer Betreuungszeit zwischen 10 und 15 Std. wöchentlich Finanzausgleich (Landesförderung) Integrative Gruppe Gruppen, in denen Kinder betreut werden, die aufgrund von einer Behinderung einer zusätzlichen Förderung bedürfen Kleingruppe Gruppen mit einer geringeren Belegungsmöglichkeit (Belegung bis zur Hälfte der Höchstgruppenstärke) 4

5 2 Gesetzliche Grundlagen und Regelungen Die gesetzlichen Grundlagen der Kindertagesbetreuung lassen sich in folgender Gesetzespyramide darstellen. KiTaG Sozialgesetzbuch VIII Grundgesetz 2.1 Bundesrecht Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (BUT) Mehr Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche soll das beschlossene Bildungspaket leisten. In keinem anderen Land hängt der Bildungserfolg der Kinder so stark von der Herkunft ab wie in Deutschland. Daher sollen Kinder und Jugendliche vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Das Hauptaugenmerk liegt auf der gezielten Förderung von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen. Eine stärkere soziale Integration und eine Erhöhung der Lebens- und Bildungschancen soll mit dem Bildungs- und Teilhabepaket erreicht werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst unter anderem einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen, sofern Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithält. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Der Schutzauftrag des Jugendamtes bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung wurde durch das Kinder- und Jugendhilfe Weiterentwicklungsgesetz (KICK) zum 1.Januar 2005 durch Hinzufügen des 8a SGB VIII konkretisiert. Mit dieser Gesetzesänderung werden die Kindertagesbetreuungseinrichtungen bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte zu einer konkreten Einschätzung des Gefährdungsrisikos und zur Auswahl der notwendigen Maßnahmen verpflichtet. Durch die mit dem Landkreis 2008 geschlossene Vereinbarung zum Schutzauftrag wurden konkrete Schritte zum Vorgehen bei gewichtigen Anhaltspunkten vereinbart. Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung beispielsweise in Form von Vernachlässigung, Missbrauch, verbaler oder nonverbaler Gewalt kommen häufig im Erscheinungsbild und Verhalten des Kindes zu Tage und werden vielfach durch MitarbeiterInnen in Kindertageseinrichtungen erkannt. Liegt ein konkreter Verdacht vor, so ist das Jugendamt einzuschalten. Die persönliche Eignung aller MitarbeiterInnen in Kindertageseinrichtungen muss durch die Vorlage eines Führungszeugnisses vom Träger sichergestellt werden ( 72a SGB VIII). 5

6 2.1.3 Kinder und ihre Familien mit Fluchterfahrung Der Rechtsanspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz ergibt sich aus 24 SGB VIII und gilt mit Vollendung des ersten Lebensjahres. Im Gesetz wird nicht zwischen Kindern mit und Kindern ohne Fluchterfahrung unterschieden. Alle Kinder habe somit das Recht auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege (vgl. 24 Abs. 2 und 3 SGB VIII). Bei der Entscheidung über die Aufnahme von Kindern sind alle grundsätzlich gleichberechtigt zu behandeln. Berücksichtigt werden sollte der Aspekt der Mobilität der Familien und ob Unterstützung beim Erreichen der Einrichtung benötigt wird. Der Aufenthaltsstatus kann Rückschlüsse auf die Verweildauer der Familien in Deutschland und der Kinder in den Einrichtungen geben. Ein Anspruch auf medizinische Versorgung ist gegeben ( 4,6 Asylbewerberleistungsgesetz AsylbLG), sodass bei Erkrankungen der Kinder oder Unfällen in der KiTa wie gewohnt verfahren werden kann. Auch der Übergang aus der Kindertageseinrichtung in die Schule findet wie üblich in Abstimmung mit den Kooperationslehrer/-innen statt. Im Kindergartenjahr 2015/16 besuchten 14 Kinder mit Fluchterfahrung eine Kindertageseinrichtung in Wangen, im Kindergartenjahr 2016/17 sind es 27 Kinder und im Kindergartenjahr17/18 24 Kinder. Die Integration der Kindergartenkinder in den verschiedenen Einrichtungen gelingt sehr gut. Einrichtung Anzahl der Kinder 2016/17 Anzahl der Kinder 2017/18 Arche Noah 2 1 Bucheckerle 1 1 Christophorus 2 0 Ebnet 2 6 Gottesacker 2 2 Haid 3 1 Maria Regina, Deuchelried 7 4 Bienenstock, Neuravensburg 1 1 St. Franziskus, Niederwangen 1 0 St. Michael 1 0 St. Monika 3 5 St. Raphael, Primisweiler 0 1 St. Verena 1 1 St. Antonius 1 1 Gesamt:

7 2.2 Landesrecht Bedarfsplanung Nach 3 (1) KiTaG haben die Gemeinden unbeschadet der Verpflichtung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz oder ein Platz in einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen zur Verfügung steht. Ferner ist darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen oder ergänzende Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht. Die Gemeinden sind verpflichtet, die nach 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an ihrer Bedarfsplanung zu beteiligen. Die Bedarfsplanung selbst bildet nach 8 KiTaG die Grundlage für die Förderung von Einrichtungen der freien Träger Fördersystematik Freie Träger, die in die gemeindliche Bedarfsplanung mit aufgenommen sind, haben durch die Gesetzesänderungen einen Förderanspruch gegenüber der Standortgemeinde. Dabei wird nicht nach örtlichen und überörtlichen Einrichtungen unterschieden. Aufnahme in die gemeindliche Bedarfsplanung Ja Nein Kinderkrippe U 3 68 % der Betriebsausgaben Kindergarten Ü 3 63 % der Betriebsausgaben Kinderkrippe U 3 Zuweisung FAG Kindergarten Ü 3 Zuweisung FAG Eine über die gesetzliche Mindestförderung ( 8 (2-4) KiTaG) hinausgehende Bezuschussung kann vertraglich zwischen der Kommune und dem Einrichtungsträger geregelt werden. 7

8 2.2.3 Orientierungsplan Mit dem Orientierungsplan ( 9 (2) KiTaG) für Bildung und Erziehung für Kindergärten konkretisiert Baden-Württemberg den Bildungsauftrag des Kindergartens und stärkt damit die frühkindliche Bildung und Erziehung in Familie und Kindertageseinrichtungen. Wesentlicher Inhalt des Orientierungsplanes bildet die Erziehungs- und Bildungsmatrix mit seinen 6 Bildungs- und Entwicklungsfeldern: Der Orientierungsplan wurde Mitte 2009 zu folgenden Themenbereichen fortgeschrieben und ergänzt: - Bildung von Kindern unter drei Jahren - Lebenslagen von Kindern heute - Stärkere Berücksichtigung von Kindern mit Behinderung - Qualitätsmanagement, systematische Beobachtung - Konkretisierung der Verbindlichkeit Gem. 9 (3) KiTaG wird der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Amtsblatt des Kultusministeriums bekannt gegeben. Daraus lässt sich schließen, dass die Umsetzung der Inhalte des Orientierungsplanes nicht rechtsverbindlich ist. Es liegt in der Verantwortung der Träger/Einrichtungen, wie die Ziele des Orientierungsplanes erreicht werden. 8

9 2.2.4 Verordnung über die verpflichtende Festlegung der personellen Ausstattung und Personalfortbildung in Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (KiTaVO) Die Rechtsverordnung über den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung in Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (KiTaVO) ist am in Kraft getreten. Die entsprechende Ermächtigungsgrundlage wurde mit Änderung des KiTaG in 2a Abs. 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) geschaffen. Zur teilweisen Umsetzung des Orientierungsplans enthält die KiTaVO die schrittweise Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels von bis in drei Stufen. Die Personalerhöhung ist zu 100% von den Kommunen zu tragen. Sie erhalten jedoch über den Finanzausgleich rd. 2/3 vom Land. Das Finanzausgleichsgesetz wurde hierzu geändert. Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Evangelischen und Katholischen Kirchen in Baden-Württemberg haben sich auf gemeinsame Hinweise für die örtlichen Verhandlungen zwischen Kommunen und kirchlichen Kindergartenträger verständigt. Ziel dieser Hinweise ist die einvernehmliche und partnerschaftliche Umsetzung der neuen Mindestpersonalschlüssel vor Ort. Es wird klargestellt, dass die kirchenrechtlichen Regelungen die Vorschriften der KiTaVO nicht überlagern. Andererseits stellt die KiTaVO solche trägerspezifische Regelungen, die bereits in der Vergangenheit den Vertragsbeziehungen zwischen bürgerlicher Gemeinde und kirchlichen Trägern zugrunde lagen, nicht in Frage. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg-KVJS empfiehlt zur Berechnung der Mindestpersonalschlüssel bestimmte Standards. Wird aufgrund örtlicher Gegebenheiten davon abgewichen, ist der Mindestpersonalschlüssel entsprechend anzupassen. Bestehende Betriebserlaubnisse, die vor dem in Kraft treten der KiTaVO erteilt wurden, bleiben zunächst gültig. Betriebserlaubnisse für neue Einrichtungen und für Einrichtungen, bei denen sich die Angebotsform oder Gruppenzahl verändert, werden vom KVJS nur noch auf Grundlage der KiTaVO erteilt Betriebsformen für Kinder ab drei Jahren Kürzel Gruppenart nach KiTaVO Höchstgruppenstärke Finanzierung HT Halbtagsgruppe für 3-Jährige bis Schuleintritt FAG (Vor- oder Nachmittagsbetreuung mind. 3 Std. 25 bis 28 Kinder RG Regelgruppe für 3-Jährige bis Schuleintritt (Vor- und Nachmittagsbetreuung mit Unterbrechung am FAG Mittag) 25 bis 28 Kinder VÖ Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit für 3-Jährige bis Schuleintritt (durchgängige Öffnungszeit von mind. 6 Std.) 22 bis 25 Kinder FAG VÖ/RG Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit und/oder RG/HT für 3-Jährige bis Schuleintritt 22 bis 25 Kinder Ganztagsgruppe GT für 3-Jährige bis Schuleitnritt (mehr als 7 Std. durchgängige Öffnungszeit) 20 Kinder 22 bis 25 Kinder GT/VÖ Ganztagsgruppe zeitgemischt mit VÖ und/oder RG/HT bei mehr als 10 für 3-Jährige bis Schuleintritt Kindern in GT: 20 Altersgemischte Gruppe 25 bei HT/RG o. für 3-Jährige bis unter 14 Jahre HT/RG/VÖ AM (mit überwiegender Anzahl von Kindern im Kindergartenalter) 20 bei GT 25 bei HT/RG/VÖ/GT bei mehr als 10 Kindern in GT: 20 Altersgemischte Gruppe Absenkung der für 2-Jährige bis unter 14 Jahre Gruppenstärke um (mit überwiegender Anzahl von Kindern im Kindergartenalter) einen Platz je aufgenommenen 2- jährigen Kind, ausgehend von: AM 25 bei HT/RG 22 bei VÖ o. HT/RG/VÖ 20 bei GT 22 bei HT/RG/VÖ/GT bei mehr als 10 Kindern in GT: 20 AM Altergemischte Gruppe vom 1. Lebensjahr bis unter 14 Jahre (bei allen Gruppenarten) 15 Kinder, davon max. 5 Kinder unter 3 Jahren FAG FAG FAG FAG FAG FAG 9

10 2.2.6 Betriebsformen für Kinder unter drei Jahren Kürzel Gruppenart nach KiTaVO Höchstgruppenstärke Finanzierung Altersgemischte Gruppe für 2-Jährige bis unter 14 Jahre Absenkung der Gruppenstärke um AM (mit überwiegender Anzahl von Kindern im Kindergartenalter) einen Platz je aufgenommenen 2- jährigen Kind, ausgehend von: 25 bei HT/RG 22 bei VÖ o. HT/RG/VÖ 20 bei GT 22 bei HT/RG/VÖ/GT bei mehr als 10 Kindern in GT: 20 FAG AM Altergemischte Gruppe vom 1. Lebensjahr bis unter 14 Jahre (bei allen Gruppenarten) 15 Kinder, davon max. 5 Kinder unter 3 Jahren Bei allen altersgemischten Angebotsformen muss die Zahl der Kinder im Kindergartenalter überwiegen. Bei der Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in altersgemischten Gruppen reduziert sich die Gruppenstärke je Kind um einen Platz. Die Empfehlungen liegen bei 14 Kindern über drei Jahren und vier Kindern unter drei Jahren. Im Bereich der unter Dreijährigen sind angemessene Essensversorgung sowie Wickelund ungestörte Schlafmöglichkeiten erforderlich. Jede Gruppe kann als integrative Gruppe im Sinne des 1 Abs. 4 KiTaG geführt werden, sofern mindestens ein Kind im Sinne des 2 SGB IX aufgenommen wird. Die intensivere Zuwendung für diese Kinder erfordert einen entsprechend gesteigerten Personal- und Sachaufwand. Der zusätzliche Aufwand kann über die Leistungen der Eingliederungshilfe ( 54 SGB IX bei körperlich und geistig behinderten Kindern; 35 SGB IX bei seelisch behinderten Kindern) erbracht werden. Besonderheit Waldkindergarten Der Waldkindergarten ist ein Kindergarten nach 1 Abs. 2 oder eine Tageseinrichtung mit altersgemischter Gruppe nach 1 Abs. 3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG). Er wird in der Regel als Halbtagsgruppe oder als Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit betrieben. Für den Waldkindergarten besteht die Besonderheit, dass bei der Angebotsform als Kindergarten die Höchstanzahl von 20 Kindern und zwei Fachkräften während der gesamten Öffnungszeit gelten. Werden in der altersgemischten Form zweijährige Kinder mit betreut, ist eine zusätzlich geeignete Kraft vorzusehen und die Gruppenstärke auf 15 Kinder zu begrenzen. Folgende Betriebsformen sind nicht im KiTaG verankert und bedürfen teilweise keiner Betriebserlaubnis. Die Zuschüsse für die Betriebsformen außerhalb des KiTaG werden auf Antrag direkt durch das Land gewährt. FAG 10

11 2.2.7 Betriebsformen für Kinder im Schulkindalter Auch die Betriebsformen für Schulkinder sind im KiTaG nicht verankert. Die Formen der Horte bedürfen jedoch einer Betriebserlaubnis: Kürzel Gruppenart außerhalb der KiTaVO Höchstgruppenstärke Finanzierung HORT Hort Schuleintritt bis unter 14 Jahre Hort an der Schule Schuleintritt bis unter 14 Jahre 20 Kinder 20 Kinder Zuschuss Land: ,- EUR je Gruppe/Schuljahr Verl. GS Flex. NM Verlässliche Grundschule ab Schuleintritt unmittelbar vor/nach dem Vormittagsunterricht bis 6 Std. täglich (einschließlich Unterricht und Pausen) Flexible Nachmittagsbetreuung ab Schuleintritt Betreuung außerhalb der Unterrichtszeit 25 Kinder ab 15 Kinder: 2. Kraft ab 15 Kinder: 2. Kraft Zuschuss Land: 458,- EUR je Gruppe je betreuter Wochenstd. Zuschuss Land: 275,- EUR je Gruppe je betreuter Wochenstd Mindestpersonalschlüssel Zur Erreichung der im Orientierungsplan genannten Ziele ist eine Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels zielführend. Darüber besteht zwischen dem Land Baden- Württemberg und den kommunalen Landesverbänden Einigkeit. Im Rahmen der KiTaVO (basierend auf 2a KiTaG) wurde daher festgeschrieben, dass der Mindestpersonalschlüssel bezogen auf die einzelnen Betriebsformen und Gruppen ab dem 1. September 2010 stufenweise angehoben werden soll. Dabei steht es entsprechend der Prinzipien von Pluralität, Trägerautonomie und Konzeptvielfalt in der Verantwortung der Träger und Einrichtungen, wie die im Orientierungsplan genannten Ziele im pädagogischen Alltag erreicht werden. Dies wiederum bedeutet, dass der Orientierungsplan nicht rechtsverbindlich bleibt. Seit dem 1. September 2012 ist die Endstufe des Mindestpersonalschlüssels erreicht und liegt bei einer Schließzeit von 26 Tagen/ Jahr bei folgender Größenordnung: Ab gültige Mindestpersonalschlüssel pro Stunde/Tag Halbtagsgruppe (HT) Kindergarten ohne Altersmischung Regelgruppe (RG) Kindergarten ohne Altersmischung HT mit Altersmischung Kinder unter 3 Jahren (U 3) pro Randzeit: pro Stunde Hauptbetreuungszeit: RG mit Altersmischung U 3 pro Stunde Randzeit: pro Stunde Hauptbetreuungszeit: Gruppe VÖ nur mit Altersmischung pro Stunde Randzeit: pro Stunde Hauptbetreuungszeit: Gruppe GT einschl. alle Formen der Altersmischung pro Stunde Randzeit: pro Stunde Hauptbetreuungszeit: 0,325 Stellen/Std. 0,300 Stellen/Std. 0,200 Stellen/Std. 0,400 Stellen/Std. 0,182 Stellen/Std. 0,364 Stellen/Std. 0,182 Stellen/Std. 0,364 Stellen/Std. 0,177 Stellen/Std 0,354 Stellen/Std. 11

12 2.2.9 Finanzausgleichsgesetz (FAG) Landesrecht Die Novellierung des FAG wurde am 18. Februar 2009 im Landtag beschlossen und trat rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft. Ziel der Gesetzesänderung war die Regelung der Betriebskostenförderung für die Kleinkindbetreuung und eine Änderung des Verteilungsschlüssels für die Kindergartenförderung. Die Bundes- und Landeszuweisungen zu den Betriebskosten werden den Standortkommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nach der Zahl der am 1. März des Vorjahres tatsächlich in Tageseinrichtungen betreuten und im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik gemeldeten Kinder zugewiesen. Hierbei wird die Anzahl der Kinder je gebuchter durchschnittlicher täglicher Betreuungszeit gewichtet. Im Kleinkindbereich wurde der Grundsatz Das Geld folgt den Kindern mit Inkrafttreten des Gesetzes in vollem Umfang umgesetzt. Im Kindergartenbereich erfolgte eine stufenweise Anpassung. Seit dem Jahr 2013 wird auch im Kindergartenbereich der Grundsatz Das Geld folgt den Kindern zu 100% umgesetzt. Nach derselben Systematik erfolgt die Zuweisung für die in Tagespflege betreuten Kinder an die Stadt- und Landkreise Kindergartenförderung Zum 1. Januar 2015 wurden die Betreuungsumfänge und deren Faktorisierung neu definiert: Betreuungsumfang Faktor bis zu 29 Stunden pro Woche 0,4 mehr als 29 Stunden bis 34 Stunden pro Woche 0,6 mehr als 34 Stunden bis 39 Stunden pro Woche 0,8 mehr als 39 Stunden bis 44 Stunden pro Woche 0,9 mehr als 44 Stunden 1,0 Im Jahr 2015 betrug die Zuweisung je gewichtetem Kind, welches im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik am 1. März 2014 gemeldet wurde, ca Für das Jahr 2016 lag die Zuweisung je gewichtetem Kind bei Kleinkindförderung Auch im Kleinkindbereich wurden zum 1. Januar 2015 die Betreuungsumfänge und deren Faktorisierung neu definiert: Betreuungsumfang Faktor bis zu 15 Stunden pro Woche 0,3 mehr als 15 Stunden bis 29 Stunden pro Woche 0,5 mehr als 29 Stunden bis 34 Stunden pro Woche 0,7 mehr als 34 Stunden bis 39 Stunden pro Woche 0,8 mehr als 39 Stunden bis 44 Stunden pro Woche 0,9 mehr als 44 Stunden 1,0 Im Jahr 2015 betrug die FAG Zuweisung je gewichtetem Kind, welches im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik am 1. März des Vorjahres gemeldet wurde. Für das Jahr 2016 lag die Zuweisung je gewichtetem Kind bei ,-. Bundes- und Landesmittel für die am 1. März des Vorjahres tats. betreuten Kinder in Tagespflege in Tageseinrichtungen Landkreis Kommune 12

13 Die Entwicklung der FAG Zuweisung lässt sich wie folgt darstellen: Pakt für Familien mit Kindern Landesrecht Am 1. Dezember 2011 haben sich das Land und die Kommunen auf folgenden Pakt für Familien mit Kindern geeinigt, in welchem insbesondere die Punkte 1 und 3 den Bereich der Kindertagesbetreuung betreffen: 1) Im Mittelpunkt des Pakts steht die Verbesserung der Kleinkindbetreuung, wonach sich Land und Kommunen unter Anerkennung der Konnexität darauf einigen, dass das Land die Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung künftig in wesentlich größerem Umfang fördert Mio. (statt 129 Mio. ) Mio. (statt 152 Mio. ) ab % der Betriebsausgaben unter Berücksichtigung der Bundesmittel. Die weiteren Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung sind von Kommunen, Trägern und Eltern zu tragen. 2) Das Land beteiligt sich ab dem Jahr 2012 zu einem Drittel an den Kosten der Schulsozialarbeit bis zu einem Betrag von 15. Mio. jährlich. 3) Das Land stellt ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 auf der Grundlage von Förderrichtlinien des Kultusministeriums zusätzlich Mittel für Sprachfördermaßnahmen im Bereich der 3-6 jähriger Kinder zur Verfügung. Im Haushalt 2012 belaufen sich diese Mittel auf 11 Mio.. Zu 1) Nach jahrelanger Vorfinanzierung kam das Land damit dem Grundsatz der Konnexität nach und passte die Förderung der FAG Mittel im Kleinkindbereich an. Zu 3) In der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zur Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ- Richtlinie) wurden alle bisherigen Sprachförderkonzepte wie HSL (Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe) ISK (Intensive Sprachförderung im Kindergarten) und SBS (Singen-Bewegen-Sprechen) in einer gemeinsamen Sprachförderkonzeption zusammengefasst. Die Förderhöhe umfasst je Fördergruppe zwischen und pro Kindergartenjahr. 13

14 Frühkindliche Sprachförderung - SPATZ (Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf). Für die Sprachförderung ab dem ersten Kindergartenjahr können die Träger seit 2012/13 unter dem Dach von SPATZ zwei Förderwege wählen: die intensive Sprachförderung (ISK) oder Singen-Bewegen-Sprechen (S-B-S) Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK) Das Land hat seit September 2010 die Finanzierung der vorschulischen Sprachförderung für Kindergartenkinder, die bei der Einschulungsuntersuchung noch Sprachprobleme aufweisen, übernommen. Bis dahin wurde die Sprachförderung im Kindergarten von der Baden-Württemberg Stiftung mit dem Programm "Sag mal was" unterstützt. Die Förderrichtlinien (Grundlagen, Ziele, Voraussetzungen und Zuwendungsbestimmungen) sind in der "Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zu intensiver Sprachförderung im Kindergarten (ISK-Richtlinie)" vom 12. Mai 2010 veröffentlicht. Damit sind im Vergleich zum bisherigen Programm "Sag mal was" nun modifizierte Förderrichtlinien in Kraft getreten. Es wird daher in Zukunft kleinere Fördergruppen, ab zwei und bis maximal zehn Kindern, geben können. Darüber hinaus ermöglichen die neuen Förderrichtlinien ein schlankeres Antragverfahren sowie die Aufnahme von Kindern mit Förderbedarf, die noch keine Einschulungsuntersuchung durchlaufen haben. Die finanzielle Förderung pro Gruppe wurde auf Euro pauschaliert, unabhängig von der Gruppengröße. Am Projekt ISK nimmt im Kindergartenjahr 2017/18 der Kindergarten Ebnet teil Singen-Bewegen-Sprechen (SBS) Singen Bewegen Sprechen zeichnet sich dadurch aus, dass es ein umfassendes pädagogisch-didaktisches Programm zur Umsetzung des Orientierungsplans in vorschulischen Einrichtungen ist. SBS erfasst durch seine ganzheitliche Vorgehensweise alle grundlegenden Vorgaben und Ziele der Bildungsarbeit im Kindergarten und alle Bildungs- und Entwicklungsfelder des Orientierungsplanes. Dieses Programm bringt durch die Hinzuziehung musikpädagogischen Fachpersonals von außen die nötige fachliche Qualität als wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Anwendung. Die Kostenfreiheit des Programmes und die breite Streuung garantieren die Erreichbarkeit aller sozialer Gruppen. Singen Bewegen Sprechen bietet flächendeckende Ausdehnung und kostenlose Einbeziehung aller förderbedürftigen Kinder durch Übernahme der Kosten für das musikpädagogische Fachpersonal durch das Land. Die finanzielle Förderung pro Gruppe ist auf Euro pauschaliert. Am Projekt SBS nimmt im Kindergartenjahr 2017/2018 der Kindergarten Ebnet, Kindergarten Neuravensburg und der Kindergarten Leupolz teil. 14

15 Schuluntersuchungsverordnung ESU 2010 Gem. 74 (1) Schulgesetz (SchulG) ist der geistige und körperliche Entwicklungsstand des Kindes für die Aufnahme in die Schule mit ausschlaggebend und entscheidet mit über den Beginn der Schulpflicht oder eine Rückstellung. Die Schuluntersuchungsverordnung ( 2 (1) Nr. 2 i.v. mit 8 (1) Gesundheitsdienstgesetz bestimmt Näheres. Die schulärztlichen Untersuchungen dienen dem Zweck, gesundheitliche Einschränkungen der Schulfähigkeit oder die Teilnahme am Unterricht betreffende gesundheitliche Einschränkungen bei den zur Schule angemeldeten Kindern festzustellen. Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom , regelt nähere Bestimmungen zur Zuständigkeit, Häufigkeit und Durchführung der ESU. Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich das Kind wohnt. Für die Durchführung der ESU sind zwei Schritte vorgesehen. Dabei wird das Ziel verfolgt, mehr Zeit für evtl. erforderliche Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung zu gewinnen. Schritt 1: Im vorletzten Kindergartenjahr (Alter 4-5 Jahre) Basisuntersuchung bei allen Kindern Schulärztliche Untersuchung bei Bedarf Schritt 2: Im letzten Kindergartenjahr (5-6 Jahre) Evaluation Schritt 1 bei allen Kindern Schulärztliche Untersuchung bei Bedarf Bestandteile der Basisuntersuchungen, die von einer schulmedizinischen Assistentin durchgeführt wird, sind unter anderem: Sichtung der Unterlagen wie U-Heft, Impfbuch, Eltern- und Erzieherinnenfragebogen Seh- und Hörtest Sprachtest Test der Motorik und Mengenerfassung Größe und Gewicht 15

16 2.3 Sonstige Regelungen und Empfehlungen Interkommunaler Kostenausgleich Die Standortgemeinde hat für auswärtige Kinder bis zum Schuleintritt in Einrichtungen, die in die örtliche Bedarfsplanung mit aufgenommen sind, Anspruch auf Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder. Die Wohnsitzgemeinde und die Standortgemeinde können von der Spitzabrechnung ( aufwandsbezogene Betriebskostenabrechnung ) absehen. In diesem Fall wird vom Gemeindetag empfohlen, sich an die vom Gemeinde- und Städtetag vorgeschlagenen Ausgleichsbeträge anzulehnen, so auch der Gemeinderatsbeschluss der Stadt Wangen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung 2009/2010. Zwischen den Städten und Gemeinden des Landkreises Ravensburg wurde im Herbst 2009 ein öffentlichrechtlicher Vertrag zum interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder abgeschlossen. Dieser trat rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft und legt die vom Gemeinde- und Städtetag empfohlenen Ausgleichsbeträge zu Grunde. Die Pauschalbeträge wurden vom Gemeinde- und Städtetag für das Jahr 2017 wie folgt festgelegt: Betriebsform Kosten/ Platz Ü 3 63% gerundet FAG Zuweisung gerundet Pauschaler Ausgleichsbetrag Halbtagskindergarten Ü Regelkindergarten Ü VÖ Kindergarten Ü Regelkindergarten Ü3 (Betreuung von über 34 Std./Woche) Ganztags-Kindergarten Ü3 (Betreuung von über 34 bis zu 39 Std./Woche) Ganztags-Kindergarten Ü3 (Betreuung von über 39 bis zu 44 Std./Woche) Ganztags-Kindergarten Ü3 (Betreuung von über 44 Std./Woche) U 3 75% gerundet Betreute Spielgruppe U Halbtags-Krippe/AM U VÖ Krippe/AM U Ganztags-Krippe/AM U3 (Betreuung von über 34 bis zu 39 Std./Woche) Ganztags-Krippe/AM U3 (Betreuung von über 39 bis zu 44 Std./Woche) Ganztags-Krippe/AM U3 (Betreuung von über 44 Std./Woche)

17 2.4 Wangener Beschlüsse und Regelungen Mindestgruppengröße Nach der Rahmenvereinbarung sollen für jede Betreuungsform nach 1 KiTaG als Grundlage der Planung Mindestgruppengrößen vereinbart werden. Stichtag: 31.Dezember Vorgaben für Kiga-Gruppen Regelgruppen* unter 14 Ki Kleingruppe Klärungsbedarf bis 25/28 Ki 1 Gruppe bis 42 Ki 1 Gr. + 1 Kleingruppe bis 50/56 Ki 2 Gruppen bis 70 Ki 2 Gr. + 1 Kleingruppe bis 75/84 Ki 3 Gruppen Ganztages- und Waldgruppen* unter 10 Ki Kleingruppe Klärungsbedarf bis 20 Ki 1 Gruppe bis 30 Ki 1 Gr. + 1 Kleingruppe bis 40 Ki 2 Gruppen bis 50 Ki 2 Gr. + 1 Kleingruppe bis 60 Ki 3 Gruppen bis 70 Ki 3 Gr. + 1 Kleingruppe bis 80 Ki 4 Gruppen bis 90 Ki 4 Gr. + 1 Kleingruppe bis 100 Ki 5 Gruppen Gruppen mit verl. Öffnungszeiten* unter 12 Ki Kleingruppe Klärungsbedarf bis 22/25 Ki 1 Gruppe bis 37 Ki 1 Gr. + 1 Kleingruppe bis 44/50 Ki 2 Gruppen bis 59 Ki 2 Gr. + 1 Kleingruppe bis 66/75 Ki 3 Gruppen bis 81 Ki 3 Gr. + 1 Kleingruppe bis 88/100 Ki 4 Gruppen bis 103 Ki 4 Gr. + 1 Kleingruppe bis 110/125 Ki 5 Gruppen bis 125 Ki 5 Gr. + 1 Kleingruppe bis 132/150 Ki 6 Gruppen bis 148 Ki 6 Gr. + 1 Kleingruppe Halbtagesgruppen* unter 14 Ki Klärungsbedarf bis 25/28 Ki 1 Gruppe bis 42 Ki 1 Gr. + 1 Kleingruppe bis 50/56 Ki 2 Gruppen bis 70 Ki 2 Gr. + 1 Kleingruppe *Es ist die max. Gruppengröße der Betriebserlaubnis maßgeblich. Mischgruppen und altersgemischte Gruppen* unter 12 Ki Kleingruppe Klärungsbedarf bis 20/25 Ki 1 Gruppe bis 37 Ki 1 Gr. + 1 Kleingruppe bis 40/50 Ki 2 Gruppen bis 62 Ki 2 Gr. + 1 Kleingruppe bis 60/75 Ki 3 Gruppen bis 87 Ki 3 Gr. + 1 Kleingruppe bis 80/100 Ki 4 Gruppen bis 112 Ki 4 Gr. + 1 Kleingruppe bis 110/125 Ki 5 Gruppen bis 137 Ki 5 Gr. + 1 Kleingruppe bis 132/150 Ki 6 Gruppen bis 162 Ki 6 Gr. + 1 Kleingruppe Integrative Gruppen* entsprechend jeweiliger Angebotsform abzgl. 1 3 Plätze pro Kind Bei der Berechnung der Mindestgruppengröße sind bei mehrgruppigen Einrichtungen die bestehenden Gruppen bis zur maximalen Belegung aufzufüllen - die verbleibende Kinderzahl ist dann der Mindestgruppengröße gegenüberzustellen. Als maximale Belegung gilt die in der Betriebserlaubnis angegebene Mindestbelegung. Wird die Mindestgruppengröße über einen Zeitraum von drei Monaten unterschritten, so muss dies der Stadt Wangen unverzüglich mitgeteilt werden, damit gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden kann. 17

18 Es muss versucht werden, die Kinder in Einrichtungen desselben Kindergartenbezirkes unterzubringen Freistellung der Kindergartenleitungen Die Verwaltungsaufgaben der Kindergartenleitung haben in den vergangenen Jahren durch Veränderungen in der Kindergartenlandschaft wie z.b. Implementierung des Orientierungsplanes, Neuregelung der Einschulungsuntersuchung, Teilnahme an Projekten, erheblich zugenommen. Im Rahmen der Bedarfsplanung 2009/2010 hat sich der Gemeinderat in Wangen für eine einheitliche Freistellung der Kindergartenleitungen ausgesprochen. Eine rechtliche Verpflichtung gibt es bisher nicht. Auch in der KiTaVO (vgl Mindestpersonalschlüssel) sind im Mindestpersonalschlüssel keine Anteile für die Leitungsfreistellung vorgesehen. Vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) wurde folgende Empfehlung ausgesprochen: Gruppen Freistellung in Std. 1. Gruppe 7,5 Jede weitere Gruppe 5 Die Kindergartenleitungen der kommunalen Kindergärten sind analog den Empfehlungen des Landesjugendamtes freigestellt. In den kirchlichen Kindergärten wurde die Freistellung zum Kindergartenjahr 2009/2010 ebenfalls umgesetzt und liegt bei 5 Stunden je Gruppe Aufnahme auswärtiger Kinder Grundsätzlich werden in den städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen in Wangen im Allgäu nur Kinder aufgenommen, die in Wangen ihren Hauptwohnsitz haben. Sofern der Platzbedarf für Wangener Kinder sichergestellt ist, kann im Einzelfall über die Aufnahme auswärtiger Kinder entschieden werden. Vor der Aufnahme von Kindern aus umliegenden Gemeinden bedarf es für alle in die Bedarfsplanung aufgenommene Einrichtungen der Rücksprache mit der Stadtverwaltung Wangen. Im Rahmen der Bedarfsplanung 2009/2010 hat sich die Stadt Wangen für die Abrechnung des interkommunalen Kostenausgleiches auf Grundlage der Empfehlungen des Gemeinde- und Städtetages ausgesprochen. Unter den Kommunen im Landkreis Ravensburg wurde hierzu ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Dieser trat rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft und regelt die kreisweite Anpassung an die empfohlenen Beträge (vgl Interkommunaler Kostenausgleich ) Im Jahr 2017 wurden in Wangen insgesamt 60 Kinder aus 19 umliegenden Gemeinden (9 Gemeinden in Baden-Württemberg, 10 Gemeinden in Bayern) betreut. Die Betreuung fand zum Großteil im Kindergarten Leupolz und in den überörtlichen Einrichtungen wie dem Waldorfkindergarten statt. Die Ausgleichszahlungen zwischen den Kommunen in Baden-Württemberg für das Kalenderjahr 2017 erfolgten im Frühjahr Hauswirtschaftliche Kräfte Alle Wangener Kindertageseinrichtungen bieten ein warmes Mittagessen an. Die Anzahl der Kinder, welche regelmäßig am Mittagessen in der Kindertageseinrichtung teilnehmen, steigt kontinuierlich. Aktuell nehmen 512 Kinder am Mittagessen teil, diese Zahl steigt kontinuierlich (2016/ Mittagessen). Diese steigenden Essenszahlen sowie die sich wandelnden Hygienebestimmungen stellen das Erzieherpersonal täglich vor große Herausforderungen. Bei Einführung des 18

19 Mittagstisches in den Einrichtungen lies die Essenszahlen noch einen familiären Charakter zu. Dies ist mit bis zu 40 Essen am Tag derzeit nicht mehr möglich. Eine pädagogische Fachkraft war bis zu 3 Stunden pro Tag gebunden mit Aufgaben wie Essen annehmen, kontrollieren, warm machen (halten), Spülmaschine ein- und ausräumen und anderen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Seit dem Kindergartenjahr 2015/16 kann in allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung eine Hauswirtschaftliche Kraft eingestellt und von den freien Trägern im Rahmen der Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden. Der maximale Beschäftigungsumfang wird anhand der durchschnittlich am Essen teilnehmenden Kinder wie folgt berechnet: bis 15 Kinder bis 30 Kinder bis 45 Kinder bis 60 Kinder 2 Stunden pro Tag 2,5 Stunden pro Tag 3 Stunden pro Tag 3,5 Stunden pro Tag Zur Vereinfachung der Essensbestellung/-abrechnung wird seit September 2015 an allen städtischen Wangener Bildungseinrichtungen die internetbasierte Bestell- und Abrechnungssoftware MensaMax in allen kommunalen Schulen und Kindergärten genutzt. Eltern können gemeinsam mit ihren Kindern von zu Hause aus das Essen im Voraus bestellen und die Abrechnung erfolgt auf Guthaben-Basis und bargeldlos. Vorteil an dieser Lösung ist auch, dass das Guthaben an die Grundschule bzw. weiterführende Schule mitgenommen werden kann und somit ein einheitliches System zum reibungslosen Ablauf führt. Seit dem Kindergartenjahr 2015/16 werden neben den jeweiligen Kosten des Caterers für das Mittagsmenü ein Elternbeitrag erhoben. Die finanzielle Beteiligung der Eltern wird mit den steigenden Kosten durch die Einstellung von Personal für hauswirtschaftliche Tätigkeiten und die Einführung von MensaMax begründet. Seit September 2017 beträgt der Elternbeitrag 0, Betreuungsmodelle In den Kindertageseinrchtungen in Wangen können Betreuungsmodelle mit 30, 35 und 47 Betreuungsstunden pro Woche angeboten werden. Seit dem Kindergartenjahr 2015/16 kann ein weiteres Betreuungsmodell mit 40 Stunden pro Woche unter folgenden Rahmenbedingungen angeboten werden: a) Es muss ein Bedarf von mindestens 10 % der angebotenen Plätze je Einrichtung vorhanden sein, damit das entsprechende Modell angeboten werden kann. b) In jeder Einrichtung dürfen lediglich drei Modelle angeboten werden. c) Jedes Modell darf nur einmal angeboten werden, es sei denn es wird auf ein anderes Modell verzichtet. d) Die Betreuungsmodelle mit den geringeren Öffnungszeiten müssen in den festgelegten Öffnungszeiten des Betreuungsmodells mit der größten Stundenanzahl liegen. e) Die konkreten Öffnungszeiten sind in Abstimmung mit den Eltern festzulegen. 19

20 3 Bedarfsplanung für die Stadt Wangen im Allgäu Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Stadt Wangen im Allgäu dem gesetzlichen Auftrag nach 3 KiTaG nach. Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren ( 22 (3) SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Ablauf der Bedarfsplanung Vom Amt für Jugend, Schulen & Familie wird anhand der Aufstellung der stichtagsbezogenen Geburtenzahlen der Bedarf an Kindergartenplätzen ermittelt. Die Einwohnerdaten wurden zum Stichtag 01.April 2018 ausgewertet und aktualisiert. Seitens der Verwaltung werden Änderungsvorschläge, wie Umwandlung von Betriebsformen, Änderung der Gruppenstärke oder effizienter Einsatz des Personals ausgearbeitet. Die Vorschläge der Trägervertreter oder der Kindergartenleitungen werden in die Überlegungen mit aufgenommen. Für die Ausgestaltung der Planung und der darin aufzuzeigenden Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen werden folgende Prämissen zugrunde gelegt: Die Weiterentwicklung der Angebote erfordert eine sorgfältige Bedarfsplanung, die auf der Grundlage einer Erhebung des vorhandenen und absehbaren Bedarfs aufgestellt wird. Aufgrund der familiären und gesellschaftlichen Veränderungen sollen bedarfsgerechte Angebote der Tagesbetreuung mit unterschiedlichen Öffnungszeiten bzw. Betreuungszeiten vorgesehen werden. Die Angebote sollen einen breiten Personenkreis ansprechen und möglichst wenig selektieren, d.h. für alle Kinder und Familien die notwendigen Fördermöglichkeiten bieten. Durch die Trägervielfalt soll den Familien Zugang zu unterschiedlichen pädagogischen Konzepten ermöglicht werden. Ein Entwurf der Bedarfsplanung wird von der Verwaltung für den Arbeitskreis Bedarfsplanung erarbeitet. Zum Arbeitskreis werden die jeweiligen Trägervertreter, je Träger ein/e KindergartenleiterIn, der städtische Kindergartenausschuss, die GEB- Vorsitzende, 1 Vertreter/in des Landkreises, sowie die Ortsvorsteher eingeladen. Bei der Sitzung wird der Entwurf vorgestellt, diskutiert und im Bedarfsfall entsprechend geändert. Das Ergebnis des Arbeitskreises wird in einer Kindergartenausschusssitzung nochmals diskutiert und anschließend dem Gemeinderat zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt. 20

21 80 SGB VIII benennt drei wesentliche Phasen der Jugendhilfeplanung, die auch auf die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung angewandt werden können: I. Die Bestandsaufnahme an Einrichtungen und Diensten II. Die Bedarfsermittlung III. Die Planung der notwendigen Vorhaben 3.2 Bestandsaufnahme Bei der Bestandsaufnahme der Tageseinrichtungen wird vor Ort festgestellt, wie viele Plätze für welches Alter der Kinder und für welche Betreuungszeiten vorhanden und in welchem Umfang die vorhandenen Plätze belegt sind. Für die Verteilung der FAG Mittel (vgl.1.2.9) wird die Kinder- und Jugendhilfestatistik zugrunde gelegt. Die Daten werden einmal jährlich in den Einrichtungen erhoben. Stichtag für die FAG-Förderung 2018 war der 1.März Auch die Bestandsaufnahme der jährlichen Bedarfsplanung wird auf den Stichtag der Kinder- und Jugendhilfestatistik bezogen. 21

22 3.2.1 Bestandsaufnahme städtische Einrichtungen Bestandsaufnahme zum 1. März 2018 Stadtteil(e) Kindergarten Gr Art Betriebsform gemäß Betriebserlaubnis Gruppenname Belegte Kigaplätze Kiga Auslastung Belegung Kinder (Stand: 1. März 2018) über 3 J. unter 3 J. Krippen Auslastung VÖ 1 / RB 2 GT 3 VÖ 1 / RB 2 GT 3 Kiga Ganztagsgruppe (GT) Gelb (1) Kiga Ganztagsgruppe (GT) Rot (2) % Kiga Ganztagsgruppe (GT) Blau (3) Haid 1 bis 3 6 Kiga Ganztagsgruppe (GT) Grün (4) KR Kleinkindgruppe (Krippe) Marienkäfergr. (5) % KR Kleinkindgruppe (Krippe) Marienkäfergr. (6) Kiga Ganztagsgruppe (GT) Blau (1) Gottesacker 1 bis 3 4 Kiga Ganztagsgruppe (GT) Gelb (2) % Kiga Ganztagsgruppe (GT) Grün (3) KR Kleinkindgruppe (Krippe) Rasselbande (4) % 10 Kiga AM mit Kindern unter 3 Bären Ebnet Kiga AM mit Kindern unter 3 Füchse ;7;8; % Stadt Wangen Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Igelgr. (1) Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Seepferdchen Kiga AM mit Kindern unter 3 Blau (1) Kiga AM mit Kindern unter 3 Rot (2) Kiga AM mit Kindern unter 3 Orange (3) Neuravensburg 11 Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Grün (8) % ,5 Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Wichtelkindergr. (5) Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Wurzelkindergr. (6) Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Schulzwerge KR Kleinkindgruppe (Krippe) Krippe (4) % ;14 3 Kiga AM mit Kindern unter 3 Gelb Leupolz Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Rot % 21 9 Kiga AM mit Kindern unter 3 Kindernest Summe Städtische Kindergärten Kindergarten Träger Belegte Krippenplätze davon beh. Kinder mit EGH Kigaplätze (Regelbelegung) Krippenplätze Einschulungen 1 verlängerte Öffnungszeiten 2 Regelbetreuung 3 Ganztagesbetreuung 22

23 3.2.2 Bestandsaufnahme kirchliche Einrichtungen Bestandsaufnahme zum 1. März 2018 Kindergarten Träger Kindergarten Gr Art Betriebsform gemäß Betriebserlaubnis Gruppenname VÖ 1 / RB 2 GT 3 VÖ 1 / RB 2 GT 3 Stadtteil(e) Kiga Ganztagesgruppe (GT) Blau St.Antonius 3 Kiga AM mit Kindern unter 3 Gelb % ;5 Kiga AM mit Kindern unter 3 Rot Kiga AM mit Kindern unter 3 Bärengr. (1) St. Michael 2 98% Kiga AM mit Kindern unter 3 Elefantengr. (2) Gesamtkirchenpflege Kiga Ganztagsgruppe (GT) Häschengruppe St. Verena 1 bis 3 3 Kiga Ganztagsgruppe (GT) Bärengruppe % Wangen Kiga Ganztagesgruppe (GT)/AM Eichhörnchengruppe Kiga Ganztagsgruppe (GT) Blau (1) Kiga Ganztagsgruppe (GT) Rot (2) % 21 5 St. Monika 6;7;8;9 4 Kiga Ganztagsgruppe (GT) Gelb (3) KR Kleinkindgruppe (Krippe) Krippe % Kiga Ganztagsgruppe (GT) Waldgruppe Maria Regina Kirchenpflege 3 Kiga AM mit Kindern unter 3 u. über Gruppe % Deuchelried Deuchelried Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Gruppe St. Elisabeth Kirchenpflege Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Igelgr. (1) % Haslach Haslach Kiga AM mit Kindern unter 3 Bärengr. (2) Kiga AM mit Kindern unter 3 Rot (1) St. Raphael Kirchenpflege Kiga AM mit Kindern unter 3 Blau (2) % Primisweiler Primisweiler Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Gelb (3) Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Igelgr. (1) St. Franziskus Kirchenpflege Kiga Ganztagsgruppe (GT) Bienengr. (2) % ,5 Niederwangen Niederwangen Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Zwergengr. (3) KR Kleinkindgruppe (Krippe) Krippe % 6 2 Arche Noah Evangelische Kiga AM mit Kindern unter 3 Hausgr. (1) ;5 2 90% Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) Waldgr. (2) Summe Kirchliche Kindergärten Belegte Kigaplätze Kiga Auslastung Belegung Kinder (Stand: 1. März 2018) über 3 J. unter 3 J. Einschulungen Krippenplätze Belegte Krippenplätze Krippen Auslastung davon beh. Kinder mit EGH Kigaplätze (Regelbelegung) 1 verlängerte Öffnungszeiten 2 Regelbetreuung 3 Ganztagesbetreuung 23

24 3.2.3 Bestandsaufnahme sonstige Einrichtungen Bestandsaufnahme zum 1. März 2018 VÖ 1 / RB 2 GT 3 VÖ 1 / RB 2 GT 3 Sonstige Kindergärten Sonst. Kindergarten Träger überörtl. Kiga AM mit Kindern über 6 Sonnengr Waldorfschule 82% überörtl. Kiga Ganztagsgruppe (GT) Sternengr Waldorf 4 überörtl. KR Kleinkindgruppe (Krippe) Krippe % 10 überörtl. KR Kleinkindgruppe (Krippe) Krippe 0 7 Christophorus Freie Spielgruppe überörtl. Wangen e.v. 1 Kiga Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) % 14 2 Bucheckerle Familien und Frauentreff e.v. überörtl. 1 KR Kleinkindgruppe (Krippe) % 10 Piepmatz e. V. Kindernest Piepmatz e.v. überörtl. 1 KR Kleinkindgruppe (Krippe) % 9 4 Summe % % Summe gesamt Fachkliniken Fachklinik überörtl. 6 FK AM mit Kindern über % Kinderpark Nachbarschaftshilfe überörtl. 1 b.s. betreute Spielgruppen betreute Spielgruppe 15 Stadtteil(e) Kindergarten Gr Art Betriebsform gemäß Betriebserlaubnis Gruppenname Belegte Kigaplätze Kiga Auslastung Belegung Kinder (Stand: 1. März 2018) über 3 J. Belegte Krippen Krippenplätze Auslastung Einschulungen Krippenplätze unter 3 J. davon beh. Kinder mit EGH Schulkinder 10 Kigaplätze (Regelbelegung) Belegung Kinder (Stand: 1. März 2017) Kindertagespflege Anzahl TM 4 Anzahl TM 4 TM 4 Plätze Plätze Plätze über 3 J. priv.tages- in Groß- gesamt Ü 3 U3 Schulkinde TP Tagespflege Privatpersonen überörtl. TP Kindertagespflege Summe Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege unter 3 J verlängerte Öffnungszeiten 2 Regelbetreuung 3 Ganztagesbetreuung 4 Tagesmütter/-väter 24

25 3.2.4 Bestandsaufnahme Kindergarten Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt Im laufenden Kindergartenjahr 2017/2018 stehen in kommunalen und freien Kindertageseinrichtungen, welche in der örtlichen Bedarfsplanung aufgenommen sind, 903 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Davon werden 57 Plätze als Ganztagesbetreuungsplätze geführt. Zum Stichtag 1. März 2018 waren 865 Plätze belegt, was einer Auslastung von 96 % entspricht. Kinder von zwei Jahren bis drei Jahren 32 Kinder zwischen zwei und drei Jahren haben zum Stichtag einen altersgemischten Kindergarten besucht. Diese nehmen, ebenso wie Kinder mit Behinderung, jeweils zwei Plätze ein. Die Kindertagesstätte der Fachkliniken Wangen mit ihren 60 Plätzen wird fast ausschließlich von Kindern aus auswärtigen Gemeinden besucht, da sich die Kinder selbst oder die Eltern in der Fachklinik zur Behandlung aufhalten. Die 2017/2018 zur Verfügung stehenden Plätze für Kinder ab drei Jahren verteilen sich wie folgt: Trägerschaft Kindergarten Kindergartenplätze für 3-6 jährige (Regelbelegung) Kindergartenplätze für 3-6 jährige (Höchstbelegung) Ebnet Gottesacker Stadt Wangen Haid Leupolz Bienenstock, Neuravensburg Evang. Kirche Arche Noah Maria Regina, Deuchelried St. Elisabeth, Haslach Kath. Kirche St. Franziskus, Niederwangen St. Michael St. Monika St. Raphael, Primisweiler St. Verena St.Antonius Summe Christophorus Kindergarten e.v. Christophorus Waldorfschule Waldorf Summe

26 Kinder mit Behinderung Nach 2 (2) KiTaG sollen Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Betreuung bedürfen, soweit der Hilfebedarf dies zulässt, zusammen mit Kindern ohne Behinderung in gemeinsamen Gruppen gefördert werden. Eine gemeinsame integrative Betreuung entspricht den Interessen der Kinder, die der zusätzlichen Betreuung bedürfen, wie auch den Interessen der anderen Kinder. Diese Betreuung hat den Vorteil der Wohnortnähe, ermöglicht Kontakte mit den Kindern aus demselben Lebensumfeld und ermöglicht viele natürliche Anregungen durch die nicht behinderten Kinder innerhalb des Kindergartens. Die Voraussetzungen zur Aufnahme eines behinderten Kindes werden fallbezogen im jeweiligen wohnortnahen Kindergarten geprüft. Von Seiten der Eltern wird beim Eingliederungs- und Versorgungsamt (Landratsamt) ein Antrag auf Eingliederungshilfe nach 54 SGB XII gestellt, wonach pädagogische und/oder begleitende Hilfen gewährt werden können. Im Falle einer Bewilligung der Eingliederungshilfen wird in der Regel eine zusätzliche Integrationskraft im Kindergarten eingesetzt, welche sich bei Anwesenheit in besonderem Maße um das behinderte Kind kümmert. Gemäß KVJS belegt jedes behinderte Kind je nach Betreuungsaufwand ein bis drei Plätze. Zum Stand 1. März 2018 wurden in Wangener Kindergärten inklusive des Waldorfkindergartens 16 behinderte Kinder in integrativ geführten Gruppen betreut. Für diese Kinder wird von Seiten des Landratsamtes (Eingliederungs- und Versorgungsamt) Eingliederungshilfe gewährt, welche in den jeweiligen Einrichtungen zur Finanzierung der Integrationskräfte sowie zur Anschaffung von besonderem Spielmaterial eingesetzt wird Kinder mit Migrationshintergrund Gemäß der Kinder- und Jugendhilfestatistik vom März 2018 wurden in den Wangener Einrichtungen 181 Kinder betreut, in deren Familien nicht deutsch gesprochen wird. Dies entspricht einem Anteil von 21 %. Der prozentuale Anteil hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Migrationshintergrund haben 289 betreute Kinder Verhaltensauffällige Kinder Die Anzahl verhaltensauffälliger Kinder und Kinder mit einem besonderen erzieherischen Bedarf in Kindertageseinrichtungen hat stark zugenommen. Untersuchungen des Deutschen Bildungsrates zufolge muss als Orientierungswert von bis fünf Prozent der Kinder mit starken Verhaltensauffälligkeiten und von vier bis fünf Kindern pro Gruppe, die sich in erschwerten Lebenslagen befinden, ausgegangen werden Mittagessen im Kindergarten Alle Wangener Kindertageseinrichtungen bieten einen warmen Mittagstisch im Kindergarten an. Im Kindergartenjahr 2015/2016 nahmen regelmäßig 486 Kinder am Mittagessen teil. Im laufenden Kindergartenjahr sind es 503 Kinder die regelmäßig am Mittagessen teilnehmen. Die Anzahl der Kinder die am Mittagessen teilnehmen steigt seit Jahren kontinuierlich Erstklässler Zum Schuljahr 2018/2019 werden in Wangen 236 Kinder die Kindertageseinrichtungen verlassen und in die Schule wechseln. 26

27 Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtung Am Gottesacker, Krippe Fr. Matheis Am Gottesacker Fr. Matheis Im Ebnet Fr. Fernandes Haid, Krippe Fr. Kinzelmann Haid Fr. Kinzelmann Leupolz Fr. Kraft Neuravensburg (Kiga & Krippe) Fr. Binder-Wildner Arche Noah Fr. Koch St. Verena Fr. Rölli Öffnungszeiten der Wangener Kindergärten (Stand 1. März 2018) Std./Wo. Öffnungszeiten 30 Mo Fr 07:00 Uhr 13:00 Uhr 35 Mo Fr 07:00 Uhr 14:00 Uhr 30 Mo Di - Fr 07:30 Uhr - 15:30 Uhr 07:30 Uhr 13:00 Uhr 35 Mo Fr 07:00 Uhr - 14:00 Uhr 47 Mo Do Fr 07:00 Uhr - 17:00 Uhr 07:00 Uhr - 14:00 Uhr 30 Mo - Fr 07:30 Uhr - 13:30 Uhr 35 Mo Fr 07:30 Uhr - 14:30 Uhr 40 Mo - Fr 07:15 Uhr 15:15 Uhr 30 Mo Fr 08:00 Uhr 14:00 Uhr 35 Mo Fr 07:00 Uhr 14:00 Uhr 40 Mo Do 07:00 Uhr 15:15 Uhr 30 Mo Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr Mo + Do 14:00 Uhr - 16:30 Uhr 35 Mo Fr 07:00 Uhr - 14:00 Uhr 47 Mo Do Fr 07:00 Uhr - 17:00 Uhr 07:00 Uhr - 14:00 Uhr 30 Mo Fr 07:15 Uhr - 13:15 Uhr 35 Mo Fr 07:15 Uhr - 14:15 Uhr 30 Mo Fr 07:30 Uhr - 13:30 Uhr 35 Mo Fr 07:00 Uhr - 14:00 Uhr Tagespflege Mo Fr 13:30 Uhr - 18:00 Uhr 30 3 kurze Tage 07:30 Uhr - 12:50 Uhr 2 lange Tage 07:30 Uhr - 14:30 Uhr 35 Mo Fr 07:30 Uhr - 14:30 Uhr Mo Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr 30 Di + Do 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Mo + Mi Di + Do Fr Mo + Mi Di + Do Fr 07:15 Uhr - 13:15 Uhr 07:15 Uhr - 16:00 Uhr 07:15 Uhr - 12:45 Uhr 07:15 Uhr 15:00 Uhr 07:15 Uhr 16:00 Uhr 07:15 Uhr 14:00 Uhr Mittagessen Nein Ja Ja Nein Ja Ja Ja Ja Ja 27

28 St. Antonius Fr. Göser St. Monika, Krippe Fr. Beck St. Monika Fr. Beck St. Michael Fr. Ohlinger St. Elisabeth Haslach Fr. Dornhege St. Maria Regina Deuchelried Fr. Hänsler St. Franziskus Niederwangen Fr. Gleich St. Franziskus, Krippe Niederwangen Fr. Gleich St. Raphael Primisweiler Mo Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr 30 Di 13:45 Uhr - 16:45 Uhr Do 14:00 Uhr - 16:00 Uhr 30 Mo Fr 07:30 Uhr - 13:15 Uhr Do 07:30 Uhr - 14:30 Uhr Mo Fr 07:30 Uhr - 13:15 Uhr 35 Di 07:30 Uhr - 16:45 Uhr Do 07:30 Uhr - 16:00 Uhr 30 Mo Fr 08:15 Uhr 14:15 Uhr 35 Mo Fr 07:15 Uhr 14:15 Uhr 30 Mo Fr 08:15 Uhr - 14:15 Uhr 35 Mo Fr 07:15 Uhr 14:15 Uhr Mo - Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr 30 Di + Do 14:00 Uhr 16:30 Uhr Mi 07:30 Uhr 12:30 Uhr Mo + Mi 07:15 Uhr - 13:15 Uhr 35 Di + Do 07:15 Uhr - 16:00 Uhr Fr 07:15 Uhr - 12:45 Uhr 30 Mo Fr 07:30 Uhr - 13:30 Uhr (VÖ 1) Mo, Mi + Fr 07:30 Uhr - 13:30 Uhr Di + Do 07:30 Uhr - 16:00 Uhr Mo + Fr 07:30 Uhr 13:30 Uhr Di + Do 07:30 Uhr 17:00 Uhr Mi 07:30 Uhr 16:30 Uhr Mo Fr 07:45 Uhr - 12:45 Uhr Di + Do 14:00 Uhr - 16:30 Uhr Mo + Mi 07:30 Uhr - 13:30 Uhr Di + Do 07:30 Uhr - 16:30 Uhr Fr 07:30 Uhr -12:30 Uhr Mo 07:30 Uhr - 12:15 Uhr Di, Mi, + Do 07:30 Uhr - 13:30 Uhr Fr 07:30 Uhr - 12:15 Uhr Mo + Mi 07:30 Uhr - 16:00 Uhr Di, Do, + Fr 07:30 Uhr - 13:30 Uhr 35 (VÖ 2) Mo Fr 07:00 Uhr 14:00 Uhr 30 Mo - Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr 35 Mo Fr 07:00 Uhr - 14:00 Uhr 30 Mo Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr Mo + Di 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Ja 28

29 Fr. Heiling Christophorus- Kindergarten Fr. Labudde Mi Fr Mo Di Mo Do Fr 07:30 Uhr - 13:30 Uhr 07:30 Uhr - 16:00 Uhr 07:30 Uhr 16:00 Uhr 07:30 Uhr - 13:30 Uhr 30 Mo Fr 07:30 Uhr - 13:30 Uhr Nachmittagsbetreuung wird in Zusammenarbeit mit dem Waldorfkindergarten angeboten Ja Waldorfkindergarten Fr. Grob Waldorfkrippe Fr. Klaffke Mo Fr 07:15 Uhr - 13:15 Uhr Ja Mo - Fr 07:15 Uhr - 13:30 Uhr Nein Kindertageseinrichtungen in Wangen Städtische Einrichtungen Kindertagesstätte Haid Kindergartenleitung: Raphaela Kinzelmann Öffnungszeiten: Regelbetreuung bis 30 Stunden: Mo.+ Do Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Mo., - Fr Uhr bis Uhr Verlängerte Öffnungszeiten bis 35 Stunden: Mo. Fr Uhr bis Uhr Kein Nachmittagsbesuch Ganztageskindergarten bis 47 Stunden: Mo. Do Uhr bis Uhr Fr Uhr bis Uhr Kinderkrippe: Regelbetreuung bis 30 Stunden: Mo. Fr Uhr bis Uhr Verlängerte Öffnungszeit 35 Stunden: Mo. Fr Uhr bis Uhr Verlängerte Öffnungszeit 40 Stunden: Mo. Do Uhr bis Uhr In der Kinderkrippe bringen die Kinder ihr Mittagessen mit. 29

30 Profil: Wir orientieren uns am Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in Kindergärten des Landes Baden-Württemberg und dem Leitbild der Städtischen Kindergärten Wangen im Allgäu. Als mitunter integrativ arbeitender Kindergarten lernen unsere Kinder (kulturelle) Unterschiedlichkeit und Vielfalt kennen und wertschätzen. In der Arbeit mit Kindern folgen wir dem Leitsatz: Hilf mir es selbst zu tun und akzeptiere die Länge meiner Schritte. Laufende Projekte: Besonderheiten: Kooperation Berger-Höhe-Schule Wangen Altersspezifische Förderung Würzburger Trainingsprogramm Naturtage Kindergarten PLUS Müslitag Zahlen- und Entenland wöchentliches Turnen Haus der kleinen Forscher Elternecke Hausbesuche (Krippenbereich) Kindertagesstätte Am Gottesacker Kindergartenleitung: Madleine Matheis Öffnungszeiten Kindergarten: Regelbetreuung 30 Std. 7:30 15:30 Uhr Montag 7:30 13:00 Uhr Di. Mi. Do. Fr. Verlängerte Öffnungszeit: 7:00 14:00 Uhr Montag Freitag Öffnungszeiten Krippe: Regelbetreuung 30 Std. 7:00 13:00 Uhr Montag Freitag Verlängerte Öffnungszeit: 35 Std. Ganztageskindergarten: 7:00 14:00 Uhr Montag Freitag 7:00 17:00 Uhr Montag- Donnerstag 7:00 14:00 Uhr Montag Freitag Profil: Wir orientieren uns in unserer Erziehungsarbeit an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder, sowie am Jahreskreislauf mit seinen Festen und Gegebenheiten. Durch das gleichberechtigte Zusammensein unterschiedlicher Nationalitäten, lernen Kinder und Erwachsene verschiedene Kulturen kennen, respektieren und schätzen. Uns ist es wichtig die Kinder in seiner sozialen Kompetenz zu unterstützen und zu stärken. Unsere pädagogische Arbeit basiert auf einer vertrauensvollen, wertschätzenden Erziehungspartnerschaft mit den Eltern. Laufende Projekte: Entdeckungen im Zahlenland für Vorschulkinder Würzburger Trainingsprogramm (Sprachförderung) Kindergarten Plus (Gefühle erkennen, ausdrücken und regulieren) Entenland für Zweijährige Haus der kleinen Forscher Besonderheiten: Yoga für Kinder Übernachtungsfest mit den Vorschulkindern Holzwerkstatt Sportangebote örtlicher Vereine Naturtage Waldwochen Enge Kooperation mit der Grundschule Schulfruchttage Schultüten basteln mit den Vorschulkindern Kooperation Jugendmusikschule Durchführung von Kleiderbasaren Angebot: Drei Gruppen mit integriertem Ganztagesangebot Eine Krippengruppe von 1 3 Jahren 30

31 Kindertagesstätte Im Ebnet Kindergartenleitung: Teresa Fernandes Öffnungszeiten: RG: Montag Freitag: 7:30 Uhr 13:30 Uhr VÖ: Montag Freitag: 7:30 Uhr 14:30 Uhr GT: Montag Freitag: 7:15 Uhr 15:15 Uhr Profil: Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen der Dialog mit dem einzelnen Kind und die gezielte schriftliche Beobachtung, um den Entwicklungsstand der Kinder wahrzunehmen und positiv zu beeinflussen. Elternarbeit findet in unserer Einrichtung in partnerschaftlicher Zusammenarbeit statt, mit dem Ziel, das Kind, gemeinsam nach besten Kräften in seiner Entwicklung zu begleiten und zu fördern. Jedes einzelne Kind hat Fähigkeiten, Fertigkeiten und Bedürfnisse. Unser Ziel ist es die Familien in Ihrer individuellen Kultur mit Wertschätzung zu begegnen und Ihnen bei der Integration zur Seite zu stehen. Laufende Projekte: Kinder stark machen, zur Förderung der emotionalen Intelligenz Wöchentlicher Draußen-Tag und gezielte Naturwochen Regelmäßiges Kochen und Backen mit den Kindern Kooperation mit der Musikschule Wangen Projekt Singen, Bewegen, Sprechen Kooperation mit Logopäden aus Wangen Projekt Papperlapapp Sprachförderung Deutsch als Erwerb der Zweitsprache Abenteuerparcours in der Ebnet-Sporthalle Teilnahme am Schulfruchtprogramm Besonderheiten: Angebot: Entwicklungsspezifische Angebote 2 Gruppen im Alter von 2-5 Jahren Ausflug in das Ravensburger Spieleland 1 Gruppe von 3-5 Jahren, Besuch der Jugend- und Verkehrsschule 1 Vorschulgruppe von 5-7 Jahren. Übernachtungsfest in der Kita Besuch bei der Feuerwehr in Wangen Kindertagesstätte Bienenstock Neuravensburg Kitaleitung: B. Binder-Wildner Öffnungszeiten: RG Montag Freitag von 7.30 Uhr Uhr VÖ Montag Freitag von 7.00 Uhr Uhr Anschlussbetreuung durch Großtagespflege täglich von Uhr Uhr Betreuungsvermittlung bei familiären Engpässen und in Ferienzeiten durch Leihgroßeltern und Tagesmütter Profil: Die Kinder und ihre Familien stehen im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit Ihre Lebenswirklichkeiten sind Ausgangspunkt unseres pädagogischen Handelns. Wir nehmen jedes Kind als eigenständige Persönlichkeit an, begleiten und unterstützen es auf seinem Weg. Mit der Haltung, dass jeder Mensch einzigartig ist. In unserem Hause gibt es derzeit Waldgruppen, Regelgruppen aber auch eine Gruppe in der beide Inhalte in unterschiedlichen Zeitanteilen verwirklicht werden. Uns ist es als Team wichtig, dass Kinder mit der Natur und ihrer unmittelbaren Umwelt sanft und bewusst umgehen. Unsere acht Gruppen sind daher mit den Kindern in unterschiedlicher Häufigkeit außer Haus. 31

32 Um Kreativität, Phantasie und Lernfreude zu fördern setzen wir Spielmaterial bewusst und gezielt ein. Wir unterstützten Kinder in ihrer individuellen Entwicklung, getragen von der Erfahrung verlässlicher, positiver Erziehung und einem guten Gruppenleben. Eltern sind in unserem Hause jederzeit willkommen und dürfen an unserem Alltag teilhaben. Wir möchten ein offenes Haus sein indem sich alle wohlfühlen und gerne ein und ausgehen. Laufende Projekte: Vorschulkinder haben die Möglichkeit die Schulzwerge zu besuchen. Eine altershomogene Vorschulgruppe die an der Grundschule angesiedelt ist. Kindergarten Leupolz Kindergartenleitung: Hedwig Kraft Öffnungszeiten: VÖ: Montag Freitag: 7:15 Uhr 13:15 Uhr 35 Stunden: Montag Freitag: 7:15 Uhr 14:15 Uhr Laufende Projekte: Kooperation mit der Musikschule im Rahmen von SBS Enge Zusammenarbeit mit der Grundschule Leupolz regelmäßige Kooperation mit dem Sportverein Besonderheiten: Wir sind ein Kindergarten mit reduziertem Spielzeugangebot. Wetterunabhängig gibt es eine tägliche Spielzeit im Freien: Die kindergartennahen Naturräume werden häufig als Spielorte genutzt (Bächle, Wald, Kletterwand an der Grundschule, benachbarter Bauernhof). Das besondere Augenmerk liegt auf der Förderung der Sozialkompetenz. Die zwei und dreijährigen Kinder werden in der sogenannten Eingangsgruppe mit altersentsprechendem Konzept betreut. Die Vorschüler werden mehrmals wöchentlich durch altersgerechte Angebote auf den kommenden Schulbesuch vorbereitet. Kirchliche Einrichtungen Kindergarten St. Antonius Kindergartenleitung: Katharina Göser Öffnungszeiten: VÖ: Montag Freitag: 7:30 Uhr 13:15 Uhr Dienstag 7:30 Uhr 16:45 Uhr Donnerstag 7:30 Uhr 16:00 Uhr RG: Montag Freitag: 7:30 Uhr 12:30 Uhr Dienstag 13:45 Uhr 16:45 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr 16:00 Uhr Montag Freitag: 7:30 Uhr 13:15 Uhr Donnerstag 7:30 Uhr 14:30 Uhr Profil: Ihr Kind wächst zu einer eigenständigen Persönlichkeit heran indem es bei uns eine behutsame Eingewöhnungsphase durchläuft. Dies erleichtert ihm den Übergang vom Elternhaus in den Kindergarten. indem es durch die Stammgruppen mit festen Bezugspersonen Sicherheit erlebt. Dies hilft ihm, sich schnell in der neuen Umgebung zurechtzufinden. indem es bei uns ein gruppenübergreifendes Konzept erlebt. Dies gibt Ihrem Kind die Möglichkeit sich partizipativ mit seinen eigenen Entwicklungsschritten zu befassen. 32

33 indem es durch religiöse Bildungsangebote / Projekte christliche Werte erleben kann. indem es seinen Bewegungsdrang ausleben kann: im naturnahen Garten, bei Bewegungsangeboten und beim Turnen unter anderem in der Turnhalle. indem es mit uns auf Ausflüge und Exkursionen geht. Damit erobert und erforscht es die Welt außerhalb des Kindergartens. Besonderheiten: Sprachförderung: Intensiver Sprachkurs (2 Gruppen je 4 mal eine Stunde pro Woche) Ambulanter Sprachkurs (1 mal wöchentlich Sprachheillehrerin) Turnen in der Turnhalle der Praßbergschule (Erzieherinnen teilweise mit Übungsleiterschein) Zertifiziertes Haus der kleinen Forscher seit 2010 Kindergartenbücherei Laufende Projekte: Haus der kleinen Forscher Bärentag (Vorschulförderung) Kinderkochkurs Kooperation mit der Jugendmusikschule Kindergarten St. Michael Kindergartenleitung: Ulrike Häfele Öffnungszeiten: VÖ: Mo + Mi: 7:15 Uhr 13:15 Uhr Di + Do: 7.15 Uhr Uhr Freitag: 7.15 Uhr Uhr RG: Mo, Mi, Fr: 7:30 Uhr 12:30 Uhr Di + Do: 7.30 Uhr Uhr Uhr Uhr Mittwoch: 7.30 Uhr Uhr Profil: in einem kleinen, familiären Kindergarten. in zwei altershomogenen Gruppen mit sehr lichtdurchfluteten, freundlich gestalteten Räumlichkeiten. mit offener und freundlicher Atmosphäre mit einem kleinen, flexiblen und aufgeschlossenem Team. in einem von christlichen Werten geprägten Umfeld Laufende Projekte: Besonderheiten: Kindergarten Plus Eingewöhnungsgruppe / Folgegruppe Würzburger Trainingsprogramm Offenes Freispiel Schulobst Montessori Pädagogik wird integriert Jugendmusikschule im Haus Kindergarten St. Verena Kindergartenleitung: Dominique Rölli Öffnungszeiten: VÖ: Montag und Mittwoch: 7:15 Uhr 13:15 Uhr Dienstag und Donnerstag: 7:15 Uhr 16:00 Uhr Freitag: 7:15 Uhr 12:45 Uhr RG: Montag Freitag: 7:30 Uhr 12:30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr 16:00 Uhr 33

34 Ab September Stunden Modell: Montag und Mittwoch: 7:15 Uhr 15:00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 7:15 Uhr 16:00 Uhr Freitag 7:15 Uhr 14:00 Uhr Profil: Der Kindergarten St. Verena besteht schon seit 40 Jahren und ist einer der ersten Kindergärten Wangens. Somit ist er natürlich auch fester Bestandteil des Wohngebietes Berger Höhe. Der Kindergarten liegt sehr ruhig mitten in einem Wohngebiet, aber auch sehr zentral zu allen wichtigen Anlaufstellen für den Kindergarten. Grundlage unseres Handelns im Kindergarten St. Verena, ist der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die Baden-Württembergischen Kindergärten und das Qualitätsprofil der Kath. Kindergärten in der Diözese Rottenburg Stuttgart. Wir bieten 1 Gruppe mit 22 Kindern ab 2 Jahren bis zum Schuleintritt, 2 Gruppen mit 25 Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, davon 1 integrative Gruppe mit einem integrativen Kind Besonderes: Das gruppenübergreifende Arbeiten, auch in altersspezifischen Kleingruppen Die religiöse Arbeit mit den Kindern Wald-und Flurtage, sowie regelmäßig stattfindende Waldwochen gesunden Ernährung, Bewegungsfreude durch unsere Power-Kauer-Tage Die Arbeit mit dem Haus der kleinen Forscher Literacy (Bücherei) im Kindergarten Öffnung nach außen und Vernetzung mit anderen Institutionen wie zum Beispiel der Jugendmusikschule mit dem Projekt Singen, Bewegen, Sprechen, sowie das Projektangebot KindergartenPlus Kath. Kindergarten St. Monika Kindergartenleitung: Heidi Beck Öffnungszeiten: Kindergarten RG: Mo Fr: 8:15 Uhr - 14:15 Uhr VÖ: Mo Fr: 7:15 Uhr - 14:15 Uhr Kinderkrippe Mo Fr 8:15 Uhr 14:15 Uhr Mo Fr 7:15 Uhr 14:15 Uhr Profil: Der Kindergarten St. Monika umfasst drei Kindergarten- und eine Krippengruppe und ist eine familienergänzende und familienunterstützende Einrichtung. Der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag ist dabei Kernprozess der Arbeit, bei dem die Eltern wichtige Erziehungs- und Bildungspartner zum Wohle der Kinder sind. Die pädagogische Planung ist von den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und von dem kirchlichen Jahreskreis geprägt. Das besondere Augenmerk liegt hierbei auf der Begleitung und Anregung der Lernfreude, der Wertevermittlung, dem Lernen im Spiel, dem Forscher- und Bewegungsdrang, der Selbstständigkeit, der Selbsttätigkeit und dem sozialen Miteinander. Als Teil der Kirchengemeinde bilden religiöse Feste und Traditionen, biblische Geschichten und Gottesdienste einen festen Bestandteil und machen den Kindergartenalltag zum Lern-, Erlebnis- und Erfahrungsort des Glaubens. 34

35 Laufende Projekte: Besonderheiten: Sanierung des Gebäudes Qualitätsmanagement Projekt Bürgerstiftung Bewegungsfreundlicher Kindergarten Kindergartenplus Offene Elternberatung und -begleitung Haus der kleinen Forscher Kooperation Grundschule Portfolio Kooperation mit der Buchhandlung Ritter Naturwochen Bücherrucksäcke Übungen des täglichen Lebens Lesepatenschaft Kath. Kindergarten Maria Regina - Deuchelried Kindergartenleitung: Hedwig Hänsler Öffnungszeiten: Regelöffnungszeiten bis zu 30 Stunden: Mo - Fr: 7.45 Uhr Uhr Di und Do.-nachmittag: Uhr Uhr Verlängerte Öffnungszeiten bis zu 35 Stunden: Montag und Mittwoch: 7.30 Uhr Uhr Dienstag und Donnerstag: 7.30 Uhr Uhr mit Mittagessen Freitag: Uhr Profil: Es ist uns wichtig, den Kindern in unserem Kindergarten die Möglichkeit zu geben, ihre eigenen und vielfältigen Erfahrungen machen zu können, ihrem eigenen Lerntempo, ihrem Interesse und ihrem Bedürfnis entsprechend. Sie sollen ausreichend Gelegenheit haben, ihren Spiel- und Bewegungstrieb auszuüben, da Spiel und Bewegung Grundlage für die Gesamtentwicklung der Kinder sind. Im Spiel üben und erweitern die Kinder durch Ausprobieren ihre Fähigkeiten und ihr Wissen. Unser pädagogisches Grundkonzept gibt uns hierfür den Rahmen vor. Dabei arbeiten wir nach drei konzeptionellen Schwerpunkten, die alle sinnvoll ineinander greifen und einander ergänzen: Situationsansatz, Offene Kindergarten und Wald- / Naturpädagogik. Laufende Projekte: Tausend und ein Wort Kreativprojekt der Kreissparkasse. Besonderheiten: integrierte Waldgruppe, die Montag bis Mittwoch den Vormittag im Wald verbringt. Die Natur trägt in besonderem Maße durch vielfältige Lern- und Erfahrungsfelder zur Förderung der kindlichen Entwicklung bei und macht Kinder stark und mutig fürs Leben, selbständig und selbstbewusst. Der Waldaufenthalt ermöglicht ein unmittelbares Erleben der Natur und der Jahreszeiten. Alle Sinne werden geschult und eine ganzheitliche Wahrnehmung gefördert. Jeweils am Donnerstag und Freitag gehen Kinder aus den Hausgruppen auf Wanderschaft. Daran können auch Waldkinder teilnehmen. 35

36 Kath. Kindergarten St. Elisabeth - Haslach Kindergartenleitung: Anja Dornhege Öffnungszeiten: VÖ 30 Std: Montag - Freitag: 7:30 Uhr 13:30 Uhr VÖ/GT 35 Std: Mo / Mi / Fr: 7:30 Uhr 13:30 Uhr Di / Do: 7:30 Uhr 16:00 Uhr VÖ/GT 40 Std: Mo / Fr: 7:30 Uhr 13:30 Uhr Di / Do: 7.30 Uhr 17:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr 16:30 Uhr Profil: In unserem zweigruppigen, katholischen Kindergarten werden Kinder ab zwei Jahren betreut und gebildet. Wir arbeiten nach dem Situationsansatz und haben ein teiloffenes Konzept. Weitere Grundlagen unserer Arbeit sind der Orientierungsplan Baden- Württemberg, unser Qualitätsmanagementsystem und das Qualitätsprofil der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Die Bärengruppe ist die Eingangsgruppe für unsere jüngeren Kinder. Hier steht Verlässlichkeit, z.b. durch Rituale, klare Regeln und gleichbleibendes Personal, im Vordergrund. Der flexible Wechsel in die Folgegruppe, die Igelgruppe, ist nicht an einen bestimmten Zeitpunkt gebunden. Er erfolgt in enger Absprache mit den Eltern und richtet sich nach dem Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes. In unserer Bildungsarbeit, ist ein ausgewogenes Angebot aus unbeschwertem, freien Spiel und strukturierten Lernprozessen, durch Bildungsangebote in unterschiedlichsten Bereichen, selbstverständlich. Ebenso die Partizipation der Kinder und auch der Eltern. Laufende Projekte: 1001 Wort - Sprache baut Brücken Musikalische Früherziehung Haus der kleinen Forscher, Zahlenland, Entenland Wöchentliche Kooperation mit der Grundschule Draußentage, Natur-Pur-Tage, Waldwoche Projektwochen, Wöchentlicher Projekttag Besonderheiten: Ruhige, ländliche Lage, mit viel Raum in der Natur Bildungs- und Entwicklungsdokumentation durch Portfolios Mittagessen vom ortsansässigen Gasthof Kleber 36

37 Kath. Kindergarten St. Raphael - Primisweiler Kindergartenleitung: Ulrike Heiling Öffnungszeiten: Betreuung: 30 Stunden pro Woche Betreuung: 35 Stunden pro Woche Montag bis Freitag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr Mo + Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr Montag und Dienstag 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Mi Fr 07:30 Uhr - 13:30 Uhr Betreuungsumfang: 40 Stunden pro Woche Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 13:30 Uhr Profil: Der katholische Kindergarten St. Raphael liegt angrenzend an eine große Wiese am Ortsrand der Ortschaft Primisweiler (Schomburg). Es handelt sich um eine dreigruppige Einrichtung für Kinder ab zwei Jahren. Auf dem Kindergartengelände werden Hasen, Hühner und ein Kräuter- und Gemüsegarten gepflegt. Laufende Projekte und Besonderheiten: Vorschulkinder sind wöchentlich einen Vormittag als Schulzwerge in der Grundschule Gemeinsame Bienenvölker incl. Schaukasten, Schutzkleidung Kräuter- und Gemüsegarten Kooperation mit dem Sportverein, gemeinsames Singen, Tanzen und Musizieren Wöchentlicher Natur Pur Tag und regelmäßig stattfindende Waldwochen Haus der kleinen Forscher Sprachprogramm, Zahlenland Jahresthema : Jeder Mensch ist ein Künstler Warmes Mittagessen (Schattmaier), welches tagesweise gebucht werden kann Kindergarten St. Franziskus Kindergartenleitung: Maria Gleich Öffnungszeiten: RG: Montag: 7:30 Uhr 12:15 Uhr Di -Do: 7:30 Uhr 13:30 Uhr Freitag: 7:30 Uhr 12:15 Uhr VÖ 1: Mo + Mi: 7:30 Uhr 16:00 Uhr Di, Do, Fr: 7:30 Uhr 13:30 Uhr VÖ 2: Mo Fr: 7:00 Uhr 14:00 Uhr Profil: Als katholische Einrichtung erhalten Kinder erste Einblicke ins christliche Leben und den kirchlichen Jahreskreislauf. Wir orientieren uns in unserer pädagogischen Arbeit an den Erkenntnissen des Konstruktivismus. Kinder werden hier verstanden als aktive Konstrukteure ihres Lernens, die selbst aktiv werden und sich eigene Lernmöglichkeiten schaffen und sich so Wissen aneignen. Einzelne Elemente aus der Montessori- und Waldorfpädagogik fließen in unsere Arbeit mit ein. Wir setzen am Interesse der Kinder an, damit sie mit Freude und motiviert die Welt entdecken wollen. Werkstattprojekte und Aktionen auch über mehrere Tage, die sich am Jahresthema, an den Jahreszeiten und an den Interessen der Kinder orientieren, wecken dabei das Interesse der Kinder. 37

38 Laufende Projekte: Singen-Bewegen-Sprechen Kooperation mit der Grundschule Niederwangen Kooperation mit der Sprachschule Arnach Großentreff regelmäßig 1x/Woche Besonderheiten: Wir sind sehr naturverbunden und erkunden Niederwangen und die Umgebung. Die enge Verbindung zwischen Krippe, Kindergarten und Schule ist Kindern und Eltern vertraut und bietet Sicherheit. Lesekinder der Grundschule sind fester Bestandteil im Kindergartenjahr. Unser Erlebnisgarten mit natürlichem Bachverlauf bietet vor allem im Sommer spannende Spielmöglichkeiten. Evangelischer Kindergarten Arche Noah Kindergartenleitung: Claudia Koch Öffnungszeiten: VÖ: Montag Freitag: 7:00 Uhr 14:30 Uhr Wählbare Betreuungszeit 30 und 35 Stunden Profil: Kinder erfahren sich bei uns als einzigartige Geschöpfe Gottes. Wir nehmen Kinder an wie sie sind, mit ihren Besonderheiten, ihren Stärken und ihrer individuellen Lebenswirklichkeit. Als evangelischer Kindergarten eröffnen wir Kindern und Familien, unabhängig vom religiösen oder kulturellen Hintergrund, den sie mitbringen, eine christliche Daseins- und Handlungsorientierung. In der thematischen Orientierung am Kirchenjahr, beim gemeinsamen Feiern christlicher Feste, und Gebeten im Alltag erleben die Kinder elementare Inhalte christlichen Glaubens und Lebens. Laufende Projekte: Reformation mit Kindern erleben, Entenland, Zahlenwald, Kinderturnen, Tausend und ein Wort, gesunde Ernährung, Tauschtage Besonderheiten: Eine Besonderheit unseres Kindergartens ist die integrierte Waldgruppe (Rehkidsgruppe), die ihren Platz im nahegelegenen Wald hat. Wir Erzieherinnen führen unsere Arbeit mit einer respektvollen Grundhaltung gegenüber den Kindern und deren Familien aus. Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns sehr wichtig und ein wertvoller Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Sonstige Einrichtungen Waldorfkindergarten Kindergartenleiter: Margarete Grob Verlängerte Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr Profil: Der Kindergarten mit großem Garten unter alten Bäumen am Rande der Stadt arbeitet in zwei Gruppen mit je 20 Kindern auf Grundlage der von Rudolf Steiner entwickelten Waldorfpädagogik. Diese lebt ausschließlich von der jeweils konkreten und einmaligen Beziehung zwischen Kind und ErzieherIn. Kernelemen- 38

39 te des pädagogischen Konzeptes sind der rhythmisierte Tages- und Wochenablauf sowie der sehr enge Bezug zu den Jahreszeiten mit den Jahresfesten und zur Natur allgemein. Lernen geschieht durch Teilhabe an lebenspraktischen Tätigkeiten. Gern benutzte Materialien sind Naturmaterialien wie Holz, Wolle, Filz, und ähnliches. Künstlerische Aktivitäten, Musik, Puppen- und Rollenspiele und eine von Rudolf Steiner entwickelte spezifische Bewegungsart, die Eurythmie, haben einen hohen Stellenwert in unserer Einrichtung. Besonderheiten: Wöchentliche Naturerlebnisse am nahe gelegenen Bächle oder beim Feuermachen im Garten runden unser Programm ab. Waldorfkinderkrippe Kinderstüble Krippenleitung: Ruth Klaffke Verlängerte Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr Profil: Im Kinderstüble arbeiten wir auf der Grundlage der Waldorfpädagogik, welche jedem Kind seine eigene, selbstbestimmte Entwicklung ermöglicht, die wir Erzieherinnen begleiten, schützen und achten. In einer warmen, geschützten Atmosphäre entdecken die Kinder sich selbst, die Welt und spielen mit Naturmaterialien und natürlichem Spielzeug in geborgenen Räumen und erleben im Garten neben Sand, Wasser und Pflanzen auch Schafe und Hühner. Jedes Kind hat seine feste Bezugsperson, zu der es eine Bindung und eine tragfähige Beziehung aufbaut und die das Kind zugewendet durch den Tag begleitet. Ein rhythmisch gegliederter Tagesverlauf mit täglichen Wiederholungen und Gewohnheiten schenken dem Kind Sicherheit und Vertrauen, so dass es sich stressfrei entwickeln und betätigen kann. Besonderheiten: Wir sind täglich draußen, erleben Kälte, Wärme, Wind und Wetter. Lieder, Sprüche und Handgestenspiele durchziehen den Tag und regen zur Sprach- und Stimmbildung an. Täglich gibt es ein vollwertiges Frühstück und Mittagessen aus biologischen Zutaten. Aktive Phasen wechseln sich mit Phasen der Ruhe ab - im Schlafraum hat jedes Kind sein Bettchen und hält dort seinen Mittagsschlaf. Wir sind jeden Tag draußen im eigenen Garten und besuchen die Schafe und Hühner in der direkten Nachbarschaft. Christophorus Waldorfkindergarten Kindergartenleitung: Christiane Labudde Verlängerte Öffnungszeiten: Montag Freitag: 7:30 Uhr 13:30 Uhr Profil: Wir geben den Kindern den Boden, um Wurzeln zu bilden und verleihen Flügel um die Welt zu erforschen. Nur so entwickelt sich eine sichere und freie Persönlichkeit. Der Christophorus Kindergarten e.v. liegt direkt am Ortseingang von Wangen im Allgäu (Lindauer Straße) neben der Waldorfschule. Wir sind ein Kindergarten in freier Trägerschaft von Eltern und Erziehern. Der Kindergarten bietet 18 Plätze für Kinder ab drei Jahren und arbeitet nach den Grundsätzen der 39

40 Waldorfpädagogik. Laufende Projekte: montags Wandertag mittwochs Extrastunde für werdende Schulkinder dienstags Eurythmie donnerstags Wasserfarben Besonderheiten: Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Reigenspiele und Eurythmie das Anregen der Nachahmungskräfte durch das Vorbild des Erwachsenen die Sorgfalt im Umgang mit Sprache und Gesten das Anregen der Fantasie durch künstlerische Betätigungen die Stärkung des Selbstvertrauens und Förderung bis zur Schulreife das Feiern der christlichen Jahresfeste die gesunde und vollwertige Ernährung, das Naturerleben die Rhythmen und Wiederholungen im Tages-, Wochen- und Jahreslauf, die Vertrauen und Orientierung vermitteln. Bucheckerle Kitaleiterin: Petra Weber Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7:30 Uhr - 12:30 Uhr Profil: Die Kindertagesstätte in Trägerschaft des Familien- und Frauentreff e.v. befindet sich im Buchweg 6. Die Kleinkindgruppe hat 12 Plätze und nimmt Kinder von 0-3 Jahren auf. Zwei Fachkräften und eine zusätzliche Teamfrau betreuen die Kinder. Es können ganze Plätze, sowie Teilplätze mit 2 oder 3 Tagen, gebucht werden. Besonderheiten: Die Räume sind altersgerecht eingerichtet und strahlen eine familiäre Atmosphäre aus. Die Kinder werden altersspezifisch in ihrer Sprache, Motorik und in kognitiven sowie kreativen Fähigkeiten gefördert. Piepmatz Kindernest e. V. Leitung: Sarah Blank Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr Profil: Die Kinderkrippe Piepmatz-Kindernest e.v. in Trägerschaft des Kindernest Piepmatz e.v. betreut Kinder ab zwei Monaten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. In der Gruppe mit maximal 12 Kindern steht das gemeinsame Entdecken, Erleben und Erlernen im Vordergrund. 40

41 Kinderpark Leitung: Sabine Torka Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag: 8:30 Uhr bis Uhr Schulferien geschlossen. Profil: Die betreute Spielgruppe "Kinderpark" liegt neben der Martinstorschule ganz in der Nähe der Innenstadt. Die ehrenamtlichen und langjährig erfahrenen Mitarbeiterinnen bieten den Eltern eine stundenweise Betreuungsmöglichkeit ohne Voranmeldung. Es werden Kleinkinder von null bis vier Jahren aufgenommen. EMA`s Kinderparadies Kindergartenleitung: Margret Endraß Öffnungszeiten: RÖ: 07:15-15:15 durchgehend VÖ: 15:15-17:15 nach Absprache Profil: Wir sind eine Großfamilie. Unser oberstes Ziel ist: Hier fühl ich mich wohl! Die Kinder kommen gerne und fühlen sich geborgen. Weiteren Ziele sind: Soziale Kompetenz wie auch die Selbstständigkeit hilf mir, dass ich es selber kann! Diesen Leitsatz von Maria Montessori haben wir stets in unserem Alltag mit dabei. Das Kinderparadies ist eine Großtagespflegestelle. Laufende Projekte: Wir gestalten unser Gemüsehochbeet Besonderheiten: Wir sind alle qualifizierte Tagesmütter mit verschieden Zusatzqualifikationen. Das Kinderparadies ist eine Großtagespflegestelle. Die Zuständigkeit liegt beim Jugendamt Ravensburg, Abteilung Jungendhilfe. Unsere Oma Emma besitzt die Hygieneschulung über die IHK und kocht täglich das Mittagessen, unser Opa Josef liefert das Essen. Eigener PKW-9-Sitzer Tiere: Katzen, griechische Landschildkröte, Kühe, Hühner, Enten, Schafe, Waldtiere Bundesprogramm Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung Der städtische Kindergarten im Ebnet nimmt seit dem Kindergartenjahr 2017/2018 am Bundesprogramm Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung teil. Mit diesem Bundesprogramm Kita-Einstieg-Brücken bauen in frühe Bildung sollen Angebote entwickelt und erprobt werden, die den Einstieg von Kindern in das deutsche System frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung vorbereitend ermöglichen. Familien mit Fluchterfahrung sowie mit besonderen Zugangsschwierigkeiten zum System der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung werden an dieses herangeführt, die gesellschaftliche Integration und Partizipation der Familien gefördert. Schließlich soll durch das Programm auch die Kompetenz der pädagogischen Fachkräfte im Umgang mit Vielfalt gestärkt werden. 41

42 3.2.6 Bestandsaufnahme Kleinkindbetreuung Für Kinder unter drei Jahren stehen im laufenden Kindergartenjahr 94 Krippenplätze (davon 12 Ganztagesplätze in der KiTa Piepmatz) sowie 62 Plätze in altersgemischten Kindergartengruppen zur Verfügung. Die Kinderkrippen waren zum Stichtag mit 90 Kindern sehr gut belegt. Die Belegung in den altersgemischten Gruppen lag zum Stichtag 01.März 2017 bei 56 Kindern. Zum Stichtag 01. März 2018 werden 32 Kinder in den altersgemischten Gruppen betreut. Im Kinderpark (Lindauer Str. 6) werden ebenfalls durchschnittlich zwischen 10 und 15 Kinder ohne vorherige Anmeldung betreut. Mit der aktuellen Kapazität von insgesamt 202 Plätzen in Tageseinrichtungen und in Tagespflege konnte in Wangen ein Versorgungsgrad von 24% erreicht werden. Der Kinderpark wird bei der Berechnung der Versorgungsquote nicht berücksichtigt, da die wöchentliche Betreuungszeit unter 10 Stunden liegt. Die 2017/2018 zur Verfügung stehenden 202 Plätze für Kinder unter drei Jahren verteilen sich wie folgt: Betreuungsart Trägerschaft Kindergarten Plätze Plätze gesamt Familien und Frauentreff e.v. Bucheckerle 12 Stadt Wangen Gottesacker 10 Stadt Wangen Haid 20 Stadt Wangen Bienenstock, 10 Kinderkrippe Neuravensburg (Altershomogen) Kindernest Piepmatz e. V. 12 Piepmatz e.v. 94 Kath. Kirche St. Franziskus, Niederwangen 10 Kath. Kirche St. Monika 10 Waldorfschule Waldorfkiga 10 Stadt Wangen Neuravensburg 12 Stadt Wangen Im Ebnet 8 Stadt Wangen Leupolz 4 Kath. Kirche St. Elisabeth, Haslach 4 Kindergarten Kath. Kirche St. Michael 8 St. Raphael, (Altersmischung) Kath. Kirche 8 Primisweiler 62 Kath. Kirche St. Antonius 4 Kath. Kirche St. Verena 4 Kath. Kirche Maria Regina, Deuchelried 8 Ev. Kirche Arche Noah 2 Summe 156 EMA s KP priv. GroßTP Ema s Kinderp. 8 Tagespflege Selbständig Privathaushalt Summe (Versorgungsgrad: 28 %)

43 3.2.7 Bestandsaufnahme Schulkindbetreuung In den drei bestehenden Horten in Wangen stehen 100 Betreuungsplätze für Schulkinder zur Verfügung. Belegt waren zum Stichtag 87 Plätze. Betreuungsart Trägerschaft Einrichtung Plätze Hort an der Schule DRK Isny Berger Höhe Hort 40 Stadt Wangen Hort Im Ebnet 20 Waldorfschule Waldorfhort 40 Summe 100 Im Rahmen der verlässlichen Grundschule bzw. flexiblen Nachmittagsbetreuung werden Schulkinder vor und nach der Unterrichtszeit, maximal von 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr betreut. An allen Wangener Grundschulen werden diese Betreuungsformen angeboten und finden in Räumen der jeweiligen Schule statt. Das Wangener System ermöglicht den Eltern eine tageweise Buchung. Im Jahr 2017/2018 wird die verläßliche Grundschule von 527 Kindern besucht Bestandsaufnahme Tagespflege Die Vermittlungsstelle für Kindertagespflege in der Region Allgäu hat ihren Sitz in Wangen. Anschrift: Diakonische Bezirksstelle Ravensburg Büro Wangen Buchweg Wangen Telefon: Fax: kindertagespflege-allgaeu@diakonie-rv.de Homepage: Zum 1. März 2018 waren insgesamt 17 Tagesmütter und -väter in Wangen aktiv. Davon 9 in den Großtagespflegestellen EMA s Kinderparadies, Kindergarten Neuravensburg und Kindergarten Leupolz. Zum Stichtag 1. März 2018 wurden im Rahmen der Tagespflege 38 Kinder in Wangen betreut: Alter Anzahl Kinder 0 bis 3 Jahre 16 Kinder 3 bis 6 Jahre 20 Kinder 6 bis 14 Jahre 2 Kinder In den Räumlichkeiten folgender Kindertageseinrichtungen wird das Angebot der Einrichtungen durch die Tagespflege ergänzt: Kindergarten Neuravensburg: Von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Kindergarten Leupolz: Von 14:15 Uhr bis 15:30 43

44 In EMA s Kinderparadies in Niederwangen können bis zu 12 Kinder im Alter zwischen 0 und 12 Jahren betreut werden. Die Öffnungszeiten liegen zwischen 07:15 Uhr 15:15 Uhr. EMA`s Kinderparadies in Niederwangen stellt mindestens 8 Plätze für Kinder unter drei Jahren mit Wohnort in Wangen zur Verfügung. Die Stadt Wangen bezahlt seit September 2015 einen monatlichen Mietkostenzuschuss an EMA`s Kinderparadies. (Beschluss des Gemeinderats vom ) In der Altersgruppe der 0- bis 3-jährigen wird erfahrungsgemäß durch die Tagespflege ein Platz in einer Einrichtung ersetzt. Ab dem dritten Geburtstag ist die Tagespflege oftmals für die Eltern ein ergänzendes Betreuungsangebot im Anschluss an die Öffnungszeiten der jeweiligen Kindertageseinrichtung/ Schule. 3.3 Bedarfsermittlung Nach den 79 und 80 SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Verantwortung für die Planung bedarfsgerechter Jugendhilfeangebote. Kreisangehörige Gemeinden nehmen traditionell für den örtlichen Bereich Aufgaben der Tagesbetreuung wahr. 3 des novellierten KiTaG weist den Gemeinden einen ausdrücklichen Auftrag zur örtlichen Bedarfsplanung zu. Die rechtzeitige Planungsbeteiligung der anerkannten freien Jugendhilfeträger ist für die bedarfsgerechte Gestaltung und zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Angebotes unverzichtbar. Über eine differenzierte, kleinräumige Planung, unter Beteiligung der Eltern und Träger von Diensten und Einrichtungen im Sozialraum, werden aktuelle aussagefähige Daten über den unterschiedlichen Bedarf im Gemeinwesen gewonnen. Ziele, Inhalte und die Umsetzung von Qualitäts- und Planungsfragen werden zwischen Trägern von Tageseinrichtungen und Kommune verbindlich vereinbart und mit dem Landkreis abgestimmt Entwicklung der Einwohnerzahlen in Wangen Aus der Einwohnermeldestatistik der Stadt Wangen zum Stichtag 01. April 2018 lassen sich folgende Einwohnerzahlen zusammenstellen: 44

45 Einwohnerzahlen der Jahrgänge 2011 bis 2017 Stadtteil Innenstadt Auwiesen, Südring Berger-Höhe Wittwais, Ölmühle, Herfatz Praßberg, Waltersbühl Engelberg, Schießstatt Hinteres Ebnet, Haslach Ausrüstung, Sigmanns, Epplings Atzenberg, Vorderes Ebnet Gehrenberg Einwohnerzahlen Kernstadt für Bedarfspl. 18/ Einwohnerzahlen aus der Bedarfspl. 17/ Einwohnerzahlen aus der Bedarfspl. 16/ Stadtteil Niederwangen Neuravensburg Schomburg (Primisweiler) Schomburg (Haslach) Karsee Leupolz Deuchelried Einwohnerzahlen Ortschaften für Bedarfspl. 18/19 Einwohnerzahlen aus der Bedarfspl. 17/18 Einwohnerzahlen aus der Bedarfspl. 16/17 Einwohnerzahlen Gesamt für Bedarfspl. 18/19 Einwohnerzahlen aus der Bedarfspl. 17/18 Einwohnerzahlen aus der Bedarfspl. 16/

46 3.3.2 Wanderungsbewegungen Im Jahr 2016 ist ein positives Wanderungssaldo von ingesamt 79 Einwohnern zu verzeichnen. Zuzüge sind insbesondere Familien mit Kindern unter dem 18. Lebensjahr Altersstruktur Die Bevölkerungsvorausberechnung mit Wanderungen lässt erkennen, dass sich auch in Wangen bis 2030 die Anzahl der älteren Einwohner erhöhen und die der jüngeren Einwohner sinken wird. Zuzüge insgesamt über die Gemeindegrenze seit 2015 nach Altersgruppen Stadt Wangen im Allgäu Altersgruppen Zuzüge insgesamt Anzahl %1) Anzahl %1) Anzahl %1) Anzahl %1) Insgesamt , ,5 unter ,6 17 6,9 1 bis unter ,1 78 8,2 5 bis unter ,8 15 6,4 6 bis unter ,8 65 6,3 10 bis unter ,4 38 2,7 15 bis unter ,9 37 3,8 18 bis unter , ,3 20 bis unter , ,1 21 bis unter , ,1 25 bis unter , ,7 30 bis unter , ,9 35 bis unter , bis unter , ,5 45 bis unter ,6 83 3,7 50 bis unter ,8 55 bis unter ,2 52 2,8 60 bis unter ,5 42 2,7 65 bis unter , bis unter ,4 24 1,9 75 und mehr 68 2,3 40 1,3 1) Bezogen auf die jeweilige Altersgruppe der Bevölkerung am des Jahres. Datenquelle: Wanderungsstatistik. Fortzüge insgesamt über die Gemeindegrenze seit 2015 nach Altersgruppen Stadt Wangen im Allgäu Altersgruppen Fortzüge insgesamt Anzahl %1) Anzahl %1) Anzahl %1) Insgesamt , ,2 unter 1 3 1,3 13 5,3 1 bis unter ,9 74 7,8 5 bis unter 6 6 2,4 12 5,1 6 bis unter ,2 10 bis unter ,9 27 1,9 15 bis unter ,1 26 2,6 18 bis unter , ,1 20 bis unter ,2 21 bis unter , ,9 25 bis unter , ,3 30 bis unter , ,1 35 bis unter , ,3 40 bis unter , ,6 45 bis unter ,4 84 3,7 50 bis unter ,2 90 3,8 55 bis unter ,6 45 2,4 60 bis unter ,4 29 1,9 65 bis unter , bis unter ,3 11 0,9 75 und mehr 42 1, ) Bezogen auf die jeweilige Altersgruppe der Bevölkerung am des Jahres. Datenquelle: Wanderungsstatistik. 46 Zuzüge und Fortzüge über die Gemeindegrenzen und Wanderungssaldo seit 1962 nach Geschlecht Stadt Wangen im Allgäu Jahr Zugezogene Fortgezogene Wanderungssaldo insgesamt männlich insgesamt männlich insgesamt männlich Datenquelle: Wanderungsstatistik.

47 47

48 3.3.4 Jugend- und Altenquotient Das zahlenmäßige Verhältnis der jungen meist noch nicht erwerbstätigen Generation der unter 20-jährigen im Vergleich zur Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter d.h. der 20- bis 64-jährigen wird mit dem Jugendquotient dargestellt, das zahlenmäßige Verhältnis der Generation der Rentner (ab 65-jährige) im Vergleich zu Personen im erwerbsfähigen Alter, mit dem Altenquotient. Die demografischen Veränderungen führen durch die Verringerung der Geburten zu einer»entjüngung«der Gesellschaft, die sich in einem stetig sinkenden Jugendquotienten zeigt. Durch das Hineinwachsen der geburtenstarken Jahrgänge in das Rentenalter und die steigende Lebenserwartung wird sich die Überalterung weiter verstärken und der Altenquotient weiter erhöhen. Im Jahr 2012 lag der Jugendquotient im Landesdurchschnitt bei 32 und schwankt in den Gemeinden zwischen 0 und 52. Im Jahr 2030 werden auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter durchschnittlich nur noch 31 junge Menschen kommen. Im Gegensatz dazu kommen 2012 auf 100 Erwerbsfähige Jährige und Ältere und im Jahr 2030 werden es bereits 44 Rentnerinnen und Rentner sein. 48

49 3.3.5 Bedarfsermittlung im Kindergartenbereich Nach 24 SGB VIII haben alle Kinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Wie viele Kinder im Laufe des Kindergartenjahres zu welchem Zeitpunkt aufgenommen werden müssen, hängt von einer gemeinsamen Planung mit den Eltern der Kinder ab. Die schwankende Auslastung der Einrichtung folgt aus dem Ungleichgewicht zwischen Aufnahme- und Abgaberhythmus im Kindergartenwesen. Während sich die Aufnahme der Kinder über das gesamte Kindergartenjahr verteilt, wird jeweils zu einem festen Termin (Juli) eine ganze Jahrgangsstufe auf einmal in die Schule entlassen. Wenn nach den großen Sommerferien viele Kindergartenplätze frei sind, so ist das in der Regel noch kein Indiz für eine Überkapazität an Kindergartenplätzen, sondern meist Folge der nicht stichtagsbezogenen Aufnahme in die Einrichtungen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die meisten Kindergärten bereits im Mai zu 100% ausgelastet sind. Die Zahl der Kindergartenkinder in Wangen im Allgäu, ausgehend von vier Jahrgängen zu 100%, steigt in Wangen tendenziell leicht an. Anhand aktueller Einwohnerzahlen (Stand: 01. April 2018) entwickelt sich die Anzahl der Kindergartenkinder wie folgt: 2016/ Kinder 2017/ Kinder 2018/ Kinder 2019/ Kinder Über die bekannten Geburten hinaus, sind folgende Komponenten bei der Bedarfsplanung zu beachten: Verstärkte Neubautätigkeit bzw. Erschließung größerer Neubaugebiete Zuzüge und Zuweisung von Aussiedler-, Flüchtlings- oder Asylbewerberfamilien oder andere Wanderbewegungen Besonderheiten der Einzugsbereiche, z. B. Streusiedlungen oder soziale Brennpunkte Die Belegungszahlen bestätigen die Tendenz, dass die Kinder immer früher und damit spätestens mit der Vollendung des dritten Lebensjahres in einer Kindertageseinrichtung betreut werden und nahezu alle Kinder in dieser Altersgruppe (3 Jahre bis Schuleintritt) eine Tageseinrichtung besuchen. Für das Kindergartenjahr 2018/2019 errechnet sich mit 97 % aus vier Jahrgängen ein Bedarf von 912 Kindergartenplätzen. Bei der in den folgenden Schaubildern jeweils ausgewiesenen Kapazität wird von der in der jeweiligen Betriebserlaubnis festgelegten Regelbelegung ausgegangen. Die in altersgemischten Gruppen vorgehaltenen Plätze für Kinder unter drei Jahren wurden bereits abgezogen. 49

50 Anzahl Plätze/ Kinder Bedarfsermittlung Gesamtstadt Wangen Stadtteile 1-15 Stadt Wangen im Allgäu inklusive Ortschaften Kigajahr Geburtenzeitraum 4 Jahrgänge Bedarf Kapazität Differenz Tats. Belegung März Diff. Planung Realität Bedarf anhand Belegung 2016/ % % 2017/ % % 2018/ % / % Vergleich Kapazität/ Bedarf 2018/ /2020 Quantitative Veränderungen Ü3 zum Jahr 2017/2018: Kindergarten Ü3 Plätze Grund Kindergarten St. Elisabeth/Haslach -11 Reduzierung auf Kleingruppe Quantitative Veränderungen Ü3 zum Jahr 2018/2019: Kindergarten Ü3 Plätze Grund Außengruppe Kita Gottesacker 22 Einrichtung Ü3 - Gruppe Quantitative Veränderungen Ü3 zum Jahr 2019/2020: Kindergarten Ü3 Plätze Grund Neubau Kiga St. Raphael, Primisweiler 14 Einrichtung Ü3 - Gruppe Kapazität Bedarf Vergleich Bedarf/ Kapazität/ Tats. Belegung 2017/2018 Bedarf Kapazität Tats. Belegung März 50

51 Anzahl Plätze/ Kinder Bedarfsermittlung Stadtteile 1-9 Innenstadt Stadt Wangen Innenstadt Stadtteile 1-9 Kindergärten: Am Gottesacker, Haid, St. Verena, St. Antonius, St. Michael, Arche Noah, St. Monika, Im Ebnet, Waldorf, Christophorus Kigajahr Geburtenzeitraum 4 Jahrgänge Bedarf Kapazität Differenz Tats. Belegung März Diff. Planung Realität Bedarf anhand Belegung 2016/ % % 2017/ % % 2018/ % / % Vergleich Kapazität/ Bedarf 2018/ /2020 Kapazität Bedarf Vergleich Bedarf/ Kapazität/ Tats. Belegung 2017/2018 Bedarf Kapazität Tats. Belegung März Quantitative Veränderungen Ü3 zum Jahr 2018/2019: Kindergarten Ü3 Plätze Grund Außengruppe Kindergarten Gottesacker 22 Einrichtung einer Ü3 - Gruppe voraussichtlich 01.Mai 2019 Qualtitative Veränderungen Ü3 zum Jahr 2019/2020: Kindergarten Ü3 Plätze Grund Fertigstellung Kiga St. Antonius Frühjahr

52 Anzahl Plätze/ Kinder Bedarfsermittlung Stadtteil 10 Niederwangen Stadtteil 10 Kindergarten: St. Franziskus Ortschaft: Niederwangen Kigajahr Geburtenzeitraum 4 Jahrgänge Bedarf Kapazität Differenz Tats. Belegung März Diff. Planung Realität Bedarf anhand Belegung 2016/ % % 2017/ % % 2018/ % / % Vergleich Kapazität/ Bedarf 60 Vergleich Bedarf/ Kapazität/ Tats. Belegung Kapazität Bedarf Bedarf Kapazität Tats. Belegung März / / /

53 Bedarfsermittlung Stadtteil 11 - Neuravensburg Stadtteil 11 Kindergarten: Neuravensburg Ortschaft: Neuravensburg Kigajahr Geburtenzeitraum 4 Jahrgänge Bedarf Kapazität Differenz Tats. Belegung März Diff. Planung Realität Bedarf anhand Belegung 2016/ % % 2017/ % % 2018/ % / % Vergleich Kapazität/ Bedarf Kapazität Bedarf Vergleich Bedarf/ Kapazität/ Tats. Belegung Bedarf Kapazität Tats. Belegung März Anzahl Plätze/ Kinder / / /

54 Anzahl Plätze/ Kinder Bedarfsermittlung Stadtteil Primisweiler Stadtteil 12.1 Kindergarten: St. Raphael Primisweiler der Ortschaft Schomburg Kigajahr Geburtenzeitraum 4 Jahrgänge Bedarf Kapazität Differenz Tats. Belegung März Diff. Planung Realität Bedarf anhand Belegung 2016/ % % 2017/ % % 2018/ % / % Vergleich Kapazität/ Bedarf 60 Vergleich Bedarf/ Kapazität/ Tats. Belegung Kapazität Bedarf Bedarf Kapazität Tats. Belegung März / / /2018 Quantitative Veränderungen Ü3 zum Jahr 2019/2020: Kindergarten Ü3 Plätze Grund Neubau Kindergarten St. Raphael Eröffnung: Dezember x GT - Gruppe - 20 Plätze 2 x VÖ-Gruppen - 44 Plätze 1 x Krippengruppe - 10 Plätze (U3) 54

55 Bedarfsermittlung Stadtteil Haslach Stadtteil 12.2 Kindergarten: St. Elisabeth Haslach der Ortschaft Schomburg Kigajahr Geburtenzeitraum 4 Jahrgänge Bedarf Kapazität Differenz Tats. Belegung März Diff. Planung Realität Bedarf anhand Belegung 2016/ % % 2017/ % % 2018/ % / % Vergleich Kapazität/ Bedarf 40 Vergleich Bedarf/ Kapazität/ Tats. Belegung Anzahl Plätze/ Kinder 5 Kapazität Bedarf Bedarf Kapazität Tats. Belegung März / / /2018 Quantitative Veränderungen ab Kindergartenjahr 2017/18 Kindergarten Ü3 Plätze Grund Reduzierung zur Kleingruppe - 11 Umwandlung in Kleingruppe 55

56 Anzahl Plätze/ Kinder Bedarfsermittlung Stadtteil 12 - Schomburg Stadtteile 12.1 und 12.2 Kindergärten: St. Raphael, St. Elisabeth Primisweiler und Haslach der Gemeinde Schomburg Kigajahr Geburtenzeitraum 4 Jahrgänge Bedarf Kapazität Differenz Tats. Belegung März Diff. Planung Realität Bedarf anhand Belegung 2016/ % % 2017/ % % 2018/ % / % Vergleich Kapazität/ Bedarf 90 Vergleich Bedarf/ Kapazität/ Tats. Belegung Kapazität Bedarf Bedarf Kapazität Tats. Belegung März / / /

57 Anzahl Plätze/ Kinder Bedarfsermittlung Stadtteil 13/ 14 Leupolz/ Karsee Stadtteile 13 und 14 Kindergarten: Leupolz Ortschaften: Karsee und Leupolz Kigajahr Geburtenzeitraum 4 Jahrgänge Bedarf Kapazität Differenz Tats. Belegung März Diff. Planung Realität Bedarf anhand Belegung 2016/ % % 2017/ % % 2018/ % / % Vergleich Kapazität/ Bedarf Kapazität Bedarf Vergleich Bedarf/Kapazität/tatsächliche Belegung Bedarf Kapazität Tats. Belegung März / / /

58 Anzahl Plätze/ Kinder Bedarfsermittlung Stadtteil 15 Deuchelried Stadtteil 15 Kindergarten: Maria Regina Ortschaft: Deuchelried Kigajahr Geburtenzeitraum 4 Jahrgänge Bedarf Kapazität Differenz Tats. Belegung März Diff. Planung Realität Bedarf anhand Belegung 2016/ % % 2017/ % % 2018/ % / % Vergleich Kapazität/ Bedarf 60 Vergleich Bedarf/ Kapazität/ Tats. Belegung Kapazität Bedarf Bedarf Kapazität Tats. Belegung März / / /

59 3.3.6 Bedarfsermittlung Kleinkindbereich Für die Berechnung der Versorgungsquote der Kleinkindbetreuung werden drei Jahrgänge zugrunde gelegt ( ), wonach 717 kleine Bürger in Wangen unter uns sind. Einwohnerzahlen der Jahrgänge 2011 bis 2017 Gesamtstadt Wangen im Allgäu Einwohnerzahlen gesamt 18/19 Einwohnerz. aus der Bed.plan. 17/18 Einwohnerz. aus der Bed.plan. 16/ Jahrgänge Im Kindergartenjahr 2018/2019 sind in Wangen insgesamt 202 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren vorhanden. 94 Plätze in Krippen, 62 Plätze in altersgemischten Gruppen und 46 Plätze im Bereich der Tagespflege. Die Versorgungsquote liegt damit derzeit bei 28 %. In Baden-Württemberg lag die Betreuungsquote der unter Dreijährigen im Jahr 2016 (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) bei 27,7 %, bundesweit bei 32,7%. 3.4 Planung notwendiger Veränderungen 2018/2019 Der Abschluss der Bedarfsplanung bildet die Planung der notwendigen Veränderungen um einerseits den bestehenden und bevorstehenden rechtlichen Verpflichtungen aber auch dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern möglichst gerecht zu werden Gesamtanalyse Kindergartenbereich Die Kindertageseinrichtungen werden im kommenden Kindergartenjahr sehr stark ausgelastet sein. Bei dem aufgeführten Platzbedarf sind nicht eingeplant: Rückstellungen Kinder mit Eingliederungshilfe Familiennachzug Positives Wanderungssaldo Zum Kindergartenjahr 2018/2019 stehen unter Berücksichtigung der in der jeweiligen Betriebserlaubnis festgelegten Höchstbelegung 985 Kindergartenplätze zur Verfügung (Regelbelegung 925 Plätze). Bei einem prognostizierten Bedarf von 912 Kindern (97% aus vier Jahrgängen ohne Berücksichtigung eines positiven Wanderungssaldos) kann der bestehende Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren erfüllt werden. Im Allgemeinen gilt zu berücksichtigen, dass es im Kindergartenbereich keine Zuordnungsregelung auf Grundlage von Stadtteilen gibt. Durch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern (vgl Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (BUT)) obliegt diesen die Entscheidung, in welcher Einrichtung das Kind betreut werden soll. Ausschlaggebend für die Wahl des Kindergartens sind neben den Öffnungszeiten und der jeweiligen Konzeption und Trägerschaft auch die Wohnortnähe oder der Standort des Arbeitsplatzes. Es ist darauf hinzuwirken, dass für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen zur Verfügung steht ( 59

60 24 (1) SGB VIII). Für die Ganztagsbetreuung kann anstelle der Einrichtung von reinen Ganztagskindergärten eine flexible Zeitmischung im Rahmen der Gruppenformen des Kindergartengesetzes gewählt werden. Die aktuell angebotenen Betreuungsmodelle sind sehr stark nachgefragt Veränderungen zum Kindergartenjahr 2018/2019 Die aktuellen Einwohnerdaten der Kinder über drei Jahren lassen eine weitere Umwandlung von Kindergartenplätzen in Altersgemischten Plätzen für Kinder unter drei Jahren nicht zu. Dem Rechtsanspruch für einen Kindergartenplatz für Kinder über drei Jahren kann ohne zusätzliche Gruppe nur dann Rechnung getragen werden, wenn die Einrichtungen teilweise bis zur Maximalbelegung Kinder aufnehmen Planung der notwendigen Veränderungen zum Kindergarten- und Schuljahr 2018/19 Vorübergehende Einrichtung einer Außengruppe des Kindergartens Gottesacker Um ausreichend Platz für alle über dreijährigen Kindergartenkinder im Stadtgebiet Wangen bieten zu können, wird voraussichtlich im Mai 2019 eine Außengruppe der Kindertagesstätte Gottesacker im Spital eröffnet. Aufgrund der aktuellen Bedarfslage wird eine GT-Gruppe mit 22 Plätzen eingerichtet. Die personelle Besetzung der Gruppe ist mit zwei Fachkräften während der gesamten Öffnungszeit vorgesehen (analog eines eingruppieren Kindergartens). Beim KVJS ist eine neue Betriebserlaubnis einzuholen. Einführung des 47-Stunden-Betreuungsmodell in der Kindertagesstätte Ebnet. In der Kindertagesstätte Ebnet wurde in den vergangenen Jahren versucht, mit Tagespflege die Betreuungszeiten zu verlängern. Nachdem über 10 Familien den Bedarf am 47 Stunden-Modell angemeldet haben und keine Tagesmutter zur Verfügung stand, sollte ab das 47 Stunden-Modell in der Kindertagesstätte im Ebnet eingeführt werden. Um die Erhöhung der Betreuungszeit gewährleisten zu können, ist eine Personalaufstockung notwendig. In der Kindertagesstätte Ebnet wird das 30-, 40- und 47-Stunden- Modell angeboten. Erhöhung der Anzahl der GT-Plätze im Kindergarten St. Monika auf 40 Plätze Der Trend nach längeren Öffnungszeiten und mehr Ganztagesplätzen hält nach wie vor an. Um auch weiterhin bedarfsgerechte Kindergartenplätze anbieten zu können, ist die Erhöhung der Anzahl der Ganztagesplätze im katholischen Kindergarten St. Monika notwendig. Die Einrichtung St. Monika sicher zu, die Gesamtanzahl der Plätze nicht zu reduzieren. 60

61 Angedachte Baumaßnahmen der kommenden Jahre im Bereich der Kindertagesbetreuung aus der Prioritätenliste: 61

62 Darüber hinaus stehen folgende Maßnahmen an: 62

63 Platzkapazität im Kindergartenjahr 2018/2019 In der Stadt Wangen im Allgäu stehen im Kindergartenjahr 2018/2019 folgende 982 Kindergartenplätze (Regelbelegung) bzw. 982 Plätze (Höchstbelegung) zur Verfügung: Trägerschaft Kindergarten Kindergartenplätze für 3-6 jährige (Regelbelegung) Kindergartenplätze für 3-6 jährige (Höchstbelegung) Stadt Wangen Ebnet Gottesacker Haid Leupolz Bienenstock, Neuravensburg Evang. Kirche Arche Noah Maria Regina, Deuchelried St. Elisabeth, Haslach Kath. Kirche St. Franziskus, Niederwangen St. Michael St. Monika St. Raphael, Primisweiler St. Verena St.Antonius Summe Christophorus Kindergarten e.v. Christophorus Waldorfschule Waldorf Summe

64 3.4.2 Gesamtanalyse Kleinkindbetreuung Für das kommende Kindergartenjahr stehen 156 Plätze in Tageseinrichtungen und ausgehend von einem gleichbleibenden Angebot von 46 Plätzen in der Tages-/ Großtagespflege insgesamt 202 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Dies entspricht einem Versorgungsgrad von 28 %. Im Oktober 2013 wurde die Zentrale Vormerkung eingeführt. Hierbei merken sich alle Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr unter drei jähriges Kind benötigen, über das Internet vor. Die Platzvergabe erfolgt weiterhin direkt über die Einrichtungen. Durch die Zentrale Vormerkung kann der Bedarf an U3 Plätzen genau abgebildet werden. Aktuell (Stand 1. März 2018) sind 17 % der Kinder unter drei Jahren (Jahrgänge 2015 bis 2017) in einer Kindertageseinrichtung betreut. Seit dem Kindergartenjahr 2008/2009 ist in Wangen die Aufnahme von 2-bis 3-jährigen grundsätzlich für alle Kindergärten möglich, jedoch aktuell nicht in allen Einrichtungen umgesetzt. Die Änderung der Betriebserlaubnis kann erfolgen, sobald Bedarf besteht und dem bestehenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr weiterhin Rechnung getragen werden kann. Für die Öffnung des Kindergartens müssen folgende Kriterien für die Betreuung von unter 3-jährigen vorliegen: entsprechende Konzeption ausgebildetes Personal entsprechende Ausstattung wenn möglich, mind. 2 Kinder unter 3 Jahren Die für Kleinkinder vorgesehenen Plätze in altersgemischten Gruppen werden in der jährlichen Bedarfsplanung je Einrichtung ausgewiesen (vgl. 2.0). Einen besonderen Wert für die Betreuung, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, nimmt auch die Tagespflege ein. Diese Form der Ganztagesbetreuung wird vom Land Baden-Württemberg nach wie vor favorisiert und soll ca. 20% des Betreuungsbedarfes für unter dreijährige Kinder decken. Um der Realität etwas näher zu kommen, wurde die Zielgröße im Rahmen des Paktes für Familien auf die Zielgröße von 10% reduziert. 64

Bedarfsplanung 2017/2018

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