G e m e i n d e N e u h a u s e n a. d. F.

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1 G e m e i n d e N e u h a u s e n a. d. F. Vorlage Nr. 93/2014 (Frühere Vorlage: ) Neuhausen a.d.f., den Aktenzeichen: Sachbearbeiter/-in: Schw/Ni Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus Beratungszweck Gemeinderat nichtöffentlich Beschlussfassung Gemeinderat nichtöffentlich Vorberatung Gemeinderat öffentlich Beschlussfassung Gesamtsumme: Vergabesumme: Haushaltsansatz: Nachtragssatzung: ja nein außerplanmäßige Ausgabe: ja nein überplanmäßige Ausgabe: ja nein Mittelfristige Finanzplanung: Betreff/Vorgang: Kindergartenbedarfsplanung Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt von der vorliegenden Kindergartenbedarfsplanung kenntnis und verweist diese zur weiteren Beratung in den Kindergartenbeirat.

2 - 2 - Sachverhalt: 1. Vorbemerkung Der Schutz der Familie genießt in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland einen herausgehobenen Rang. Im Artikel 6 des Grundgesetzes heißt es: Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung. Der Kinder- und Familienpolitik kommt in Deutschland, Baden- Württemberg und der Gemeinde Neuhausen a.d.f. eine besondere Bedeutung zu. Das zeigt sich sowohl in der Gewährung besonderer Geldleistungen und es zeigt sich vor allem in den Bemühungen um einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen zur Tagesbetreuung von Kindern ist ebenfalls eine wesentliche Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch die Wirtschaft ist auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot angewiesen, um angesichts des immer häufiger ungedeckten Bedarfs an qualifizierten Arbeitskräften ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. In Anbetracht der vorhandenen Angebotsstrukturen und einer wachsenden Nachfrage ist vor allem auf die Betreuung der unter 3-jährigen und die Ganztagsbetreuung ein besonderes Augenmerk zu legen. Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz Im 2. SGB VIII-Änderungsgesetz vom wurde in 24 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII bestimmt, dass ein Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens hat. Seit dem besteht somit ein festgeschriebener Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Zusätzlich wurde in den letzten Jahren die Bedarfskriterien erweitert, wonach eine objektiv-rechtliche Verpflichtung gemäß 24 Abs. 3 SGB VIII besteht, für diejenigen Eltern ein Betreuungsplatz für ihre Kinder unter drei Jahren zur Verfügung zu stellen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, Arbeit suchend sind oder sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in einer Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder an einer Eingliederungsmaßnahme nach dem SGB II teilnehmen oder das Wohl des Kinder sonst nicht gewährleitstet ist. Bisher ist man von einem Platzbedarf von 34% der Kinder unter 3 Jahren ausgegangen. Die gegenwärtige Entwicklung zeigt jedoch, dass insbesondere in Ballungsräumen und wirtschaftlich starken Gebieten eine höhere Versorgungsquote angestrebt werden muss, damit der Rechtsanspruch tatsächlich erfüllt werden kann. 2. Einleitung Der Kindergartenbedarfsplan ist ein wichtiges Planungs- und Steuerungsinstrument der Kommune. Nach 3 des Kindergartenbetreuungsgesetzes haben die Städte und Gemeinden darauf hinzuwirken, dass für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz oder ein Platz in einer Tageseinrichtung zur Verfügung steht. Des Weiteren haben die Kommunen für Kinder unter drei Jahren ebenfalls auf ein bedarfsgerechtes Angebot hinzuwirken.

3 - 3 - Sowohl die Erfüllung des Rechtsanspruchs für alle Kinder im Kindergartenalter, die Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren als auch die Weiterentwicklung der Angebote und die Anpassung der Angebote an die Bedürfnisse der Eltern erfordern eine sorgfältige Bedarfsplanung, die auf der Grundlage einer Erhebung des vorhandenen und absehbaren Bedarfs aufgestellt wird. Für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung in der Gemeinde Neuhausen wurde daher bereits im Jahr 2013 eine Elternbefragung durchgeführt. Eine Rücklaufquote von rund 38% zeigt deutlich auf, welche große Bedeutung dieses Thema in der Gesellschaft und bei den Eltern hier im Ort einnimmt. Mit dieser Kindergartenbedarfsplanung soll nun ein Ausblick in die nächsten Jahre erfolgen, unter Berücksichtigung der planerischen Überlegungen nach dem derzeitigen Stand. 3. Bestandsanalyse Als Grundlage für die weiteren Berechnungen und Diagramme wurden die Daten des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg verwendet. Dies ermöglicht eine Fortschreibung der bisher vorgelegten Analysen und ein Vergleich in der Entwicklung zu den vorherigen Jahren und der Kindergartenbedarfsplanung aus dem Jahr Entwicklung der Geburtenzahlen von Der Trend der letzten Jahre entwickelt sich weiterhin zu rd. 100 Geburten im Jahr. Bei einer Einwohnerzahl von rd Personen entspricht dies einem Anteil von rd. 9% der Bevölkerung je Altersjahrgang.

4 - 4 - Zahl der Kinder im Kindergartenalter von unter 3 Jahre 3-6 Jahre Die Zahl der unter 3-Jährigen verringert sich von 345 auf 309 Kinder, dies entspricht einem Rückgang um 10,5 %. Bei den 3 bis 6- Jährigen verringert sich die Anzahl der Kinder von 411 auf 379, welches einem Rückgang von 8 % entspricht. Diesen Kindern stehen folgende Betreuungsangebote zur Verfügung: 9 Einrichtungen mit Kindergarten 4 Einrichtungen mit Kinderkrippe In Neuhausen besteht eine Trägervielfalt: 3 kommunale Einrichtungen 4 Einrichtungen mit Kindergarten und Krippe der katholischen Kirche 2 Kindergärten der evangelischen Kirche 1 Kinderkrippe des Kinder- und Elternzentrums e. V. KEZ 1 Sportkindergarten des Turn- und Sportverein TSV der Tageselternverein betreut zum Kinder unter 3 Jahren und 0 Kinder zwischen 3 Jahren und dem Schuleintritt sowie nachrichtlich erwähnt 6 Kinder zwischen 7 und 10 Jahren

5 Bestandsaufnahme Die Bestandsaufnahme der Tageseinrichtungen in Neuhausen a.d.f. legt dar, wie viele Plätze in welchem Betreuungszeitraum zum Stichtag für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt vorhanden sind. Einen Überblick und die Beschreibung möglicher Angebotsformen zur Deckung des Betreuungsbedarfs vermittelt diese Tabelle. Betreuungsform (Kürzel) Halbtagsgruppen (HT) Regelgruppen (RG) Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) Ganztagsgruppen (GT) Beschreibungen der Gruppen Vor- und nachmittags geöffnete Gruppen mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von mindestens 15 Stunden. Vor- und nachmittags jeweils mehrere Stunden geöffnete Gruppen Gruppen mit einer ununterbrochenen Öffnungszeit von mindestens 6 Stunden am Tag. Die verlängerte Öffnungszeit wird mindestens an 3 Tagen in der Woche angeboten. Gruppen, in denen mehrere Kinder durchgehend ganztags betreut werden. Öffnungszeit: durchgehend 7 Stunden am Tag oder mehr; mit Mahlzeiten einschließlich Mittagessen und Schlafmöglichkeiten für die Kinder Die Bestandsdaten zum Betreuungsangebot in Neuhausen sind zum fortgeschrieben: Kindertageseinrichtung Gruppen Plätze (lt. Betriebserlaubnis) Betriebsform Öffnungszeit/ Woche Belegung 3-6 Jahre Belegung Kinder u Belegung Gesamt Ausw. Kinder St. Vinzenz 43 2 VÖ/GT St. Elisabeth RG/1 43, GT St. Franziskus 40 3 GT Don Bosco VÖ / 37, VÖ/GT Hirtenweg GT Horber Wald 50 2 VÖ/RG 33, Sportkindergarten 25 1 VÖ Waldkindergarten 20 1 HT Rohrspätzle 10 1 GT Kinderhaus am 80 6 GT Egelsee Nesthäkchen 14 1 GT 52, Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. Summe davon Kiga 407 davon Krippe 109

6 - 6 - Kindervorausrechnung 2030 Bei den Daten des statistischen Landesamtes werden folgende Annahmen vorausgesetzt: Prognosezahlen mit Wanderungsgewinnen nur Kinder mit Wohnort in Neuhausen Kindergarten: 3,5 Alterjahrgänge (3-6,5 Jahre) zugrunde gelegt. Vorausrechnung Geburten bis u1 Jahre mit Wand. u1 Jahre nat Entw. Da der Gemeinderat jedoch in letzter Zeit wesentliche Entscheidungen zur Ortsentwicklung getroffen hat, werden nach den bekannten Informationen folgende Annahmen von der Verwaltung eingearbeitet: Entwicklung des Quartier für Generationen Ost ca. 20 Wohneinheiten X 2,2 Einwohner/WE ab dem Jahr 2017 Östliche Ziegelei ca. 63 Wohneinheiten X 2,2 Einwohner/WE ab dem Jahr 2017 Akademiegärten bisherige Annahmen ca Einwohner ab dem Jahr 2018 ca. 44 Einwohner ca. 139 Einwohner ca. 800 Einwohner Alleine diese Annahmen ergeben eine Steigerung der Einwohnerzahlen von rd Personen. Ohne besondere Berücksichtigung der Förderung von jungen Familien in den Wohngebieten ergibt sich eine Steigerung von rd. 9 Kindern (9 %) je Altersgruppe.

7 - 7 - Damit verändert sich die Vorausrechnung der Geburten bis 2030 wie folgt: u1 Jahre mit Wand. u1 Jahre nat Entw. Vorausrechnung der Krippenkinder Aufbauend auf die Annahmen der Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes und der Prämisse einer Steigerung von 9 Kindern je Jahrgang ergeben sich für die Vorausrechnung der Kinderzahlen unter 3 Jahren bis ins Jahr 2030 folgende Annahmen: u3 Jahre mit Wand. u3 Jahre nat. Entw. Die Zahl der Krippenkinder wird von 309 auf 332 Kinder im Jahr 2030 zunehmen. Dies ist ein Zugang von 23 Kinder bzw. 9%.

8 - 8 - Vorausrechnung der Kindergartenkinder Auch die Kinderzahlen im Kindergarten ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt wurden unter den gleichen Prämissen fortgeschrieben: Jahre-Schuleintritt mit Wand. 3 Jahre -Schuleintritt nat. Entw. Bei den Kindergartenkindern erhöht sich der Bedarf lt. Vorausrechnung von 379 auf 401 Kinder, welches einen Zugang von 22 Kinder bzw. 6% bedeutet.

9 Bedarfsplanung Auf der Grundlage der oben gemachten Erhebungen und Berechnungen wird nun der Bedarf dem derzeitigen Bestand gegenübergestellt. Bedarfsplanung Kinderkrippe Grundlagen für die weiteren Berechnungen sind: die Bevölkerungsvorausrechnungen wie oben dargestellt mit Wanderung die Gemeinde hält 10 Plätze für Kinder von Firmenangehörigen in der Gemeinde vor (7 Plätze sind bereits vertraglich abgesichert) Alternativ wird der Bedarf an Gruppen bei Platzcharing aufgezeigt Anzahl Kinder v. Gesamtbedarf Bedarf bei einer Nachfrage von Jahr Kinder Firmenangeh. 100% 35% 50% 60% Bedarf an Gruppen bei 10 Plätzen je Gruppe bei 12 Plätzen je Gruppe bei 35% bei 50% bei 60% bei 35% bei 50% bei 60%

10 Bedarfsplanung Kindergarten Grundlagen für die weiteren Berechnungen sind: die Bevölkerungsvorausrechnungen wie oben dargestellt mit Wanderung die Gemeinde hält 20 Plätze für Kinder von Firmenangehörigen in der Gemeinde vor Anzahl Kinder v. Gesamtbedarf Bedarf an Gruppen Jahr Kinder Firmenangeh. 100% bei 22 Plätzen (VÖ) bei 20 Plätzen (GT)

11 Vergleichsbetrachtung Dem Bestand wird nun der Bedarf für die kommenden Jahre gegenübergestellt. Daraus ergibt sich das rechnerische Defizit in Bezug auf Plätze und Gruppen bis ins Jahr Gegenüberstellung Bestand zu Bedarf bis 2030 in der Kinderkrippe Plätze 94 sowie 20 Plätze über den Tageselternverein Bestand % 50% 60% Bedarf Differenz zum Bestand Bedarf Differenz zum Bestand Bedarf Differenz zum Bestand Gruppen 9 sowie 20 Plätze entspr. 2 Gruppen bei Tageseltern Bestand % 50% 60% Bedarf Differenz zum Bestand Bedarf Differenz zum Bestand Bedarf Differenz zum Bestand

12 Gegenüberstellung Bestand zu Bedarf bis 2030 im Kindergarten Plätze Bestand Bedarf Differenz zum Bestand 18 Bedarf Differenz zum Bestand 7 Bedarf Differenz zum Bestand 6 Gruppen Bestand Bedarf Differenz zum Bestand -2 Bedarf Differenz zum Bestand -3 Bedarf Differenz zum Bestand -4

13 Bewertung Die Gemeinde Neuhausen hat in den letzten Jahren erhebliche finanzielle Aufwendungen geleistet und die Vergleichsbetrachtung zeigt, dass die politischen Vorgaben erfüllt wurden. Mit der Erweiterung des Kindergartens St. Franziskus und dem Neubau des Kinderhauses am Egelsee ist die Gemeinde Neuhausen im Platzangebot der Krippen und im Kindergarten ausreichend aufgestellt. Die Berechnungen zeigen jedoch, dass mit der Erschließung von Neubaugebieten auch ein Bedarf an weiteren Kinderbetreuungsplätzen geschaffen werden muss, insbesondere wenn man diese Gebiete für junge Familien attraktiv bewerben möchte. Gleichzeitig hat die Elternbefragung von 2013, bestätigt durch die Anmeldungen für alle Krippeneinrichtungen, dass in wirtschaftlich starken Regionen, zu denen auch die Gemeinde Neuhausen gehört, der Bedarf an einer Kleinkindbetreuung größer ist, als zunächst angenommen. Gerade junge Familien sind heute auf ein weiteres Einkommen angewiesen und das Angebot einer Kleinkindbetreuung ist bei der Suche nach Wohnraum ein wesentliches Standortkriterium. Bei der Kinderbetreuung von 3 Jahren bis zum Schuleintritt ist die Gemeinde mit dem bisherigen Angebot der verschiedenen Träger klassisch aufgestellt. Auf der anderen Seite setzt sich die Nachfrage zur Ganztagesbetreuung zwischen 07:00 Uhr und 17:00 Uhr aus dem Krippenbereich nun verstärkt bei den Kindergartenplätzen fort. Daraus lässt sich dann auch der Fehlbestand bereits im Bestand 2015 ableiten. Hier gilt es in den nächsten Jahren nachzuarbeiten und auf die Veränderungen zu reagieren. Mit der Konzeption Kinderbetreuung durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH im Jahr 2011 wurde auch eine Bewertung des Gebäudebestandes der einzelnen Betreuungseinrichtungen vorgenommen. Hierzu muss festgestellt werden, dass sich an der Substanz der jeweiligen Gebäude in den letzten Jahren nicht viel geändert hat. Lediglich der Kindergarten St. Franziskus wurde bei der Erweiterung überarbeitet. Hier sind in den nächsten Jahren nicht unerhebliche finanzielle Aufwendungen notwendig. Für die kommenden Jahre bedeutet dies, dass parallel zu den Planungen der weiteren Erschließung der Neubaugebiete auch frühzeitig Überlegungen zur Weiterentwicklung einer ausreichenden Kinderbetreuung in Neuhausen getroffen werden sollten. Ingo Hacker Bürgermeister

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