Gemeinde Riederich - Kreis Reutlingen -
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- Erwin Meyer
- vor 5 Jahren
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1 - Kreis Reutlingen - -- Aktuelle Ausrichtung und Entwicklung Stand: Februar 2007
2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Wesentliche Neuerungen des neuen Kindertagesbetreuungsgesetzes B.-W Wesentliche Inhalte des Tagesbetreuungsausbaugesetzes des Bundes Örtliche Bedarfsplanung Allgemeines, rechtliche Grundlagen Entwicklung der Kindergartenkinder nach neuer Prognose Unterschiedliche Entwicklung der Kinderzahlen in Riederich (anspruchsberechtigte Kinder von 3 bis 6 Jahren) innerhalb der KiGa-Jahre Örtliche Bedarfsplanung 2007/ Übersicht über die Gruppenangebote im KiGa-Jahr 2007/ Erläuterungen/Begründungen und Zielsetzungen Ist-Zustand bzw. aktuelle Belegungssituation Belegungssituation im neuen Kindergartenjahr 2007/ Belegungssituation im übernächsten Kindergartenjahr 2008/ Betreuungsangebote für Kinder ab 2 bzw. 2,5 Jahren Rechtliche Grundlagen für die Bedarfsplanung/Zielsetzung Konkrete örtliche Maßnahmen Aktuelle Situation der Kleinkindbetreuung 9 3 Finanzierung auf örtlicher Ebene Finanzielle Förderung der Gemeinde Elternbeiträge Kostendeckungsgrade durch die Elternbeiträge Zusammenfassung
3 1 Allgemeines 1.1 Wesentliche Neuerungen des Kindertagesbetreuungsgesetzes B.-W. Der Landtag von Baden-Württemberg hat am das Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz - KiTaG) verabschiedet. Das KiTaG ist sozusagen die landesrechtliche Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) und des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) des Bundes. Wichtigste Neuregelung des KiTaG ist die Neuaufteilung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gemäß 69 Abs. 5 SGB VIII. Im Kindergartengesetz von 2003 (KGaG) kam diese Aufgabe noch den Landkreisen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu, die Gemeinden hatten lediglich eine Mitwirkungspflicht. Nach dem KiTaG sind künftig die Kommunen vorrangig in der Pflicht, die Aufgaben gemäß 69 Abs. 5 SGB VIII zu erfüllen. Die Landkreise sind nicht mehr tatsächlich für die Steuerung und Koordination der Angebote verantwortlich. Entsprechend dem TAG werden auch im KiTaG die Betreuungsangebote in der Kindertagespflege den Angeboten in Kindertageseinrichtungen in Bezug auf ihren pädagogischen Wert gleichgestellt. Eine weitere Aufgabe, die den Kommunen künftig obliegt, ist durch geeignete Maßnahmen die Umsetzung des in 22a Abs. 1-4 SGB VIII verankerten Förderauftrags in den Tageseinrichtungen sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Das gilt nicht nur für Betreuungseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde sondern unabhängig davon, in welcher Trägerschaft sich die Kindertageseinrichtungen befinden (also z.b. auch für kirchliche und freie Kindergärten insbesondere beachtlich unter dem Vorrang der freien Träger). Dies entspricht u.a. auch der Forderung der kommunalen Landesverbände und der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden vom 4. November 2005 über Bildung und Betreuung im vorschulischen und schulischen Bereich. Ferner regelt das KiTaG, dass für die Förderung der Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt in den Tageseinrichtungen der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in Tageseinrichtungen für Kinder in Baden-Württemberg gilt, auch wenn er erst ab dem Kindergartenjahr 2009/10 von allen Kindergärten in Baden-Württemberg verbindlich anzuwenden bzw. umzusetzen ist. Eine weitere wesentliche und für viele Kommunen finanziell einschneidende Änderung ist die Stärkung der Stellung der freien Träger mit überörtlichem Einzugsgebiet insbesondere in Bezug auf die finanzielle Förderung deren Angebote, auch wenn diese nicht oder nicht bezüglich aller Plätze in die örtliche Bedarfsplanung aufgenommen sind. Die Träger solcher Einrichtungen (z.b. Waldorf-, Wald- und Betriebskindergärten) erhalten künftig von der Wohnsitzgemeinde des jeweiligen Kindes einen jährlichen platzbezogenen Zuschuss, soweit in der Wohnsitzgemeinde kein gleichwertiger Platz zur Verfügung steht. Das gleiche gilt für gemeindeübergreifende Einrichtungen in der Trägerschaft von Gemeinden, sofern die obigen Voraussetzungen vorliegen und keine interkommunalen Vereinbarungen mit einer anderweitigen Regelung bestehen. Die Höhe des jährlichen platzbezogenen Zuschusses wird durch die Verordnung des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet (KiTaGVO) vom geregelt. (720 bis ) Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist auch im neuen Kindertagesbetreuungsgesetz ( 3 Abs. 1 KiTaG) verankert. Ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder unter 3 Jahren besteht entsprechend der TAG-Regelung jedoch nicht. -3-
4 1.2 Wesentliche Inhalte des Tagesbetreuungsausbaugesetzes des Bundes Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) des Bundes vom zielt darauf ab, die Angebote an Plätzen in Kindertagesstätten (Krippenplätze, Plätze in altersgemischten Gruppen oder betreuten Spielgruppen) und in der Tagespflege für unter Dreijährige ab dem Jahr 2005 bis spätestens 01. Oktober 2010 so zu erweitern, dass in den Städten und Gemeinden in ausreichendem Maße Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung stehen. Das TAG nennt zwar keine konkrete prozentuale Versorgungsquote, doch nach Informationen des Gemeindetags Baden-Württemberg ist mindestens von einer Platzanzahl in Höhe von 20 % der Kinderzahl von 0-3 Jahren auszugehen. Dem Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe kommt die Aufgabe zu, in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen auf eine bedarfsgerechte Vorhaltung von Betreuungsplätzen hinzuwirken. Eine rechtliche Verpflichtung für die Städte und Gemeinden bzw. einen objektiven, d.h. im Zweifelsfall einklagbaren Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder unter 3 Jahren entsprechend dem für Kinder von 3-6 Jahren gibt es noch nicht. Bei weiterer Zurückhaltung der Kommunen, egal aus welchen Gründen, ist eine solche nach Aussagen des Gemeindetags allerdings in absehbarer Zeit nicht mehr abwegig. 2 Örtliche Bedarfsplanung 2.1 Allgemeines, rechtliche Grundlagen Auch im neuen Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (KiTaG) vom ist die Verpflichtung zur örtlichen Bedarfsplanung gesetzlich verankert. Gemäß 3 Abs. 3 KiTaG sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe rechtzeitig zu beteiligen. Darüber hinaus ist die Bedarfsplanung mit dem zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dem Kreis Reutlingen, abzustimmen. Durchführungsbestimmungen bzw. konkrete Muster zur örtlichen Bedarfsplanung von Angeboten für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt gibt es nicht. Lediglich die Rahmenvereinbarung zwischen den Kommunalen Landesverbänden, den Kirchen und den Verbänden der sonstigen freien Träger der Jugendhilfe vom ( 8 Abs. 6 KiTaG) trifft hierzu gewisse Grundaussagen. Auch hinsichtlich der Bedarfsplanung für die Tagesbetreuung von Kindern unter 3 Jahren und bei der Umsetzung der TAG-Anforderungen bestehen keine gesetzlichen Vorgaben oder Handlungsempfehlungen. Um die baden-württembergischen Kommunen bei der Bedarfsplanung von Angeboten für Kinder unter 3 Jahren zu unterstützen, hat das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg zusammen mit den kommunalen Landesverbänden und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) Hinweise und Empfehlungen erarbeitet. Hiermit sollen auf kommunaler Ebene insbesondere die Bestandserhebung, die Feststellung eines Versorgungsziels bzw. eines Bedarfskorridors und daraus resultierend die Festlegung von Ausbaustufen bis 2010 erleichtert werden. -4-
5 2.2 Entwicklung der Kindergartenkinder nach neuer Prognose Entwicklung der Kindergartenkinder in Riederich Anzahl Kinder Reihe Jul 06 Sep 06 Nov 06 Jan 07 Mrz 07 Mai 07 Jul 07 Sep 07 Nov 07 Jan 08 Mrz 08 Mai 08 Jul 08 Sep 08 Nov 08 Jan 09 Mrz 09 Mai 09 Jul 09 Sep 09 Nov 09 Jan 10 Datum Ergänzung zur Belegung 2006/07: Die Jahrgänge von bis (Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz im Kindergartenjahr 2006/2007) belaufen sich auf 138 Kinder. 136 Kinder werden voraussichtlich im Juli 2007 in den Einrichtungen sein, die Versorgungsquote beträgt dann 98,55%. Die maximal mögliche Auslastung beläuft sich auf ca. 81 %. Belegung 2007/08: Die Jahrgänge von (geänderter Stichtag) bis (Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz im Kindergartenjahr 2007/2008) belaufen sich auf 144 Kinder. Unter der Voraussetzung, dass alle Kinder in unseren Einrichtungen angemeldet werden sind voraussichtlich 141 Kinder im Juli 2008 in den Einrichtungen, die Versorgungsquote beträgt dann 97,92%. Die maximal mögliche Auslastung beläuft sich auf ca. 84 %. Belegung 2008/09: Die Jahrgänge von (geänderter Stichtag) bis (Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz im Kindergartenjahr 2008/2009) belaufen sich auf 147 Kinder. Unter der Voraussetzung, dass alle Kinder in unseren Einrichtungen angemeldet werden sind voraussichtlich 145 Kinder im Juli 2009 in den Einrichtungen, die Versorgungsquote entspricht damit 98,64%. Die maximal mögliche Auslastung beläuft sich auf ca. 86 %. -5-
6 2.3 Unterschiedliche Entwicklung der Kinderzahlen in Riederich (anspruchsberechtigte Kinder von 3-6 Jahren) innerhalb der KiGa-Jahre Gemäß 3 Abs. 1 KiTaG haben Kinder im Alter von 3-6 Jahren einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, der von Seiten der Gemeinde zu gewährleisten ist. Die Nachfragesituation stellt sich von Monat zu Monat sehr unterschiedlich dar. Von September bis Juli steigen die Kinderzahlen stetig in jedem Jahr an, d. h. in den Monaten Mai, Juni und Juli müssten eine deutlich höhere Zahl an Kindergartenplätzen vorhanden sein als in dem Zeitraum September bis Dezember. (s. h. Grafik Seite 5 ) 2.4 Örtliche Bedarfsplanung 2007/ Übersicht über die Gruppenangebote im Kindergartenjahr 2007/08 Kindergarten Gruppenzahl Gruppenangebote Maximale Soll- Belegung Maximale Belegung Voraussichtliche maximal Belegung Bismarckstraße 2 1 Integrative Gruppe 1 Regelgruppe Verlängerte Öffnungszeiten Sprachförderfachkraft Raise 2 2 Regelgruppen Verlängerte Öffnungszeiten Sprachförderfachkraft Weiherstraße 2 2 Regelgruppen Verlängerte Öffnungszeiten Gesamt 6 Sprachförderfachkraft Erläuterungen/Begründungen und Zielsetzungen Ist-Zustand bzw. aktuelle Belegungssituation In den drei gemeindlichen Kindergärten mit insgesamt sechs Gruppen werden im aktuellen Kindergartenjahr 2006/07 alle notwendigen Angebotsformen bereitgehalten, um den gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährleisten zu können. Mit dem derzeitigen Angebot kann eine Vollversorgung für Kinder ab drei Jahren sichergestellt werden Belegungssituation im neuen Kindergartenjahr 2007/08 Die Einwohnerstatistik lässt für das Kindergartenjahr 2007/08 Bedarfswerte bzw. Belegungs- und Zugangszahlen erwarten, die nur in geringem Maße ansteigen verglichen mit -6-
7 dem aktuellen Kindergartenjahr 2006/07 (im Durchschnitt auf das Kindergartenjahr gerechnet eine Belegung von 122 Kindern). Im Kindergartenjahr 2007/2008 sind im Durchschnitt 125 Kinder in den drei Einrichtungen. Allerdings schwanken die Zahlen deutlich zwischen 109 und 141 Kindern (s. h. Punkt 2.2). Der Bedarfsanstieg ist nicht so groß, demzufolge ergibt sich für das Jahr 2007/08 keine Notwendigkeit eine weitere Gruppe einzurichten. Würde von den bestehenden sechs Gruppen eine geschlossen, würde die Gruppenbelegung von 22 Kindern im September 2007 auf 28 Kinder im Juli 2008 steigen. D. h. alle fünf Gruppen wären im Juli 2008 an der rechtlich maximal zulässigen Grenze entsprechend der Betriebserlaubnisse. Dieses Risiko sollte, abgesehen von dem Grundsatzbeschluss maximal 24 Kinder pro Gruppe aufzunehmen und der Betreuungssituation der Kinder und der Erzieherinnen, nicht eingegangen werden. Das derzeitige Platzangebot mit insgesamt 168 Plätzen in sechs Gruppen in den drei örtlichen Kindergärten ist derzeit absolut ausreichend, sodass dem gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt auch im neuen Kindergartenjahr problemlos entsprochen werden kann Belegungssituation im übernächsten Kindergartenjahr 2008/09 Die Einwohnerstatistik lässt für das Kindergartenjahr 2008/09 Bedarfswerte bzw. Belegungs- und Zugangszahlen erwarten, die jedoch mit Vorsicht zu werten sind. Durch Zuzüge, Wegzüge und die Entwicklungen im Baldauf-Areal sowie im ehemaligen Gärtnerei-Areal Pfäffle können die Zahlen sehr stark schwanken. Die voraussichtliche Situation im Kindergartenjahr 2008/2009 steigt mit einer durchschnittlichen Belegung von 131 Kindern weiter an. Ebenfalls schwanken die Zahlen deutlich zwischen 118 und 145 Kindern (s. h. Punkt 2.2). Der Bedarfsanstieg ist jedoch ebenfalls nicht so groß, dass für das Jahr 2008/09 eine weitere Gruppe einzurichten wäre. Würde von den bestehenden sechs Gruppen nach derzeitiger Hochrechnung eine Gruppe geschlossen, würde die Gruppenbelegung von 24 Kindern im September 2008 auf 29 Kinder im Juli 2009 steigen. Zum Ende des Kindergartenjahres 2008/2009 müssen nach derzeitigem Stand sechs Gruppen eingerichtet sein. Das derzeitige Platzangebot mit insgesamt 168 Plätzen in sechs Gruppen in den drei örtlichen Kindergärten ist derzeit auch für das übernächste Kindergartenjahr absolut ausreichend, sodass dem gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt auch im übernächsten Kindergartenjahr problemlos entsprochen werden kann Betreuungsangebote für Kinder ab 2 bzw. 2,5 Jahren Rechtliche Grundlagen für die Bedarfsplanung/Zielsetzung Mit der Novellierung des Kindergartengesetzes im Jahr 2003 war die Landesregierung bereits bestrebt, die Kleinkindbetreuung zu intensivieren und den Aufbau bzw. die Schaffung von Betreuungsangeboten für Kleinkinder künftig stärker zu fördern. Das Land erwartete durch die Festschreibung der überörtlichen Kindergartenzuschüsse auf dem Niveau von 2002 trotz sinkender Kinderzahlen von den Kommunen und freien Trägern einen Ausbau dieser Betreuungsangebote, ohne allerdings dazu verpflichten zu können. Mittlerweile ist die Betreuung von Kindern unter drei Jahren sowohl im Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) des Bundes als auch seit Januar 2006 im baden-württembergischen Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) ausdrücklich geregelt und verankert. Durch zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen soll zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit beigetragen werden. -7-
8 Gemäß 3 Abs. 2 KiTaG sind künftig die Kommunen ausdrücklich in der Verantwortung, auf ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren nach 24 Abs. 3 SGB VIII hinzuwirken. Natürlich stehen die Landkreise als Träger der öffentlichen Jugendhilfe immer noch primär in der Pflicht, im Landkreis für ein bedarfsgerechtes Angebot im Sinne des TAG zu sorgen, allerdings sind die Kommunen dazu verpflichtet, dem Landkreis über die aktuellen und künftigen Maßnahmen vor Ort in Bezug auf den Ausbau von U3-Kinder-Angeboten zu berichten. Weder im TAG noch im KiTaG ist eine konkrete prozentuale Mindestversorgungsquote vorgeschrieben. Die Mindestbedarfskriterien für eine Tagesbetreuung von Kindern unter drei Jahren sind in 24 Abs. 3 SGB VIII sehr allgemein gehalten und folgendermaßen vorgegeben: Für Kinder unter 3 Jahren sind mindestens Plätze vorzuhalten, wenn die Erziehungsberechtigten - einer Erwerbstätigkeit nachgehen, - sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden, - an einer Eingliederungsmaßnahme nach Hartz IV teilnehmen oder - das Wohl des Kindes sonst nicht gewährleistet ist. Nach Informationen des Gemeindetags Baden-Württemberg ist mindestens von einer Platzanzahl in Höhe von 20 % der Kinderzahl von 0-3 Jahren auszugehen, die bis von den Kommunen zu erreichen ist. Gemäß TAG sind die Kommunen zur Festlegung eines Versorgungszieles bzw. eines Bedarfskorridors verpflichtet. Um beurteilen zu können, in welcher Größenordnung ein entsprechendes Angebot an Plätzen für die Kleinkindbetreuung nach den Vorgaben des TAG tatsächlich und insgesamt notwendig ist, muss der örtliche Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren ermittelt werden. Gemäß einer Handlungsempfehlung, die vom Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg zusammen mit den kommunalen Landesverbänden und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) erarbeitet wurde, sollte die Bedarfsplanung hinsichtlich des Ausbaus von Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren folgendermaßen vonstatten gehen: Auf der Grundlage des aktuellen Versorgungsgrads an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren haben die Kommunen jedes Kindergartenjahr von neuem ein Versorgungsziel zu schätzen und hieraus einen anzustrebenden zusätzlichen Bedarf abzuleiten. Dieser ist in einem Ausbaustufenplan bis zum Jahr 2010 darzustellen, der an den Landkreis weiterzuleiten ist. Im Ausbauplan sollte gleichzeitig dargelegt werden, wie dieser zusätzliche Bedarf abgedeckt werden soll Konkrete örtliche Maßnahmen Seit November 2004 hat die Gemeinde die Organisation und Betreuung der Kleinkindgruppe "Tigerenten" als kommunale Aufgabe übernommen. Drei Erzieherinnen betreuen an drei Vormittagen in der Woche die Kleinkindgruppe mit bis zu 12 Kindern im Alter von 2,5 bis 3 Jahren. Die Öffnungszeiten der Kleinkindgruppe sind Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, die Kinder können jeweils zwischen 11:30 Uhr und 12:00 Uhr abgeholt werden. Für die Betreuung von Kindern zwischen 0 und 2 bzw. 2,5 Jahre steht die Tagespflege beim Tagesmütterverein Reutlingen e. V. zur Verfügung. Die Erzieherinnen führen eine Warteliste, auf welcher derzeit 16 Namen vermerkt sind. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und der Betriebserlaubnis ist die maximale Anzahl der Betreuungsplätze auf 12 begrenzt. Wegen des großen Interesses an der Kleinkindbetreuung für 2,5 bis 3 Jährige, wird zunächst probeweise die Kleinkindbetreuung vom -8-
9 bis zum erweitert. Dies erfolgt in der Form, dass für diesen Zeitraum folgende Betreuungsmöglichkeiten angeboten werden: 1.) Montag, Dienstag und Mittwoch 2.) Mittwoch, Donnerstag und Freitag 3.) Montag und Dienstag 4.) Donnerstag und Freitag Für jede Betreuungsmöglichkeit sind sechs Plätze vorhanden, somit können insgesamt 24 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren angeboten werden. Die dreitätige Betreuung kostet weiterhin 35 Euro pro Monat, die zweitägige entsprechend 24 Euro pro Monat. Die täglichen Betreuungszeiten werden nicht geändert. Weiterhin wird das Geburtsdatum der Kinder ausschlaggebend sein für die Reihenfolge der Berücksichtigung bzw. der gewünschten Betreuungsmöglichkeiten. In den Sommerferien wird entsprechend den Erfahrungen und der Warteliste entschieden, ob diese Form beibehalten wird. Eine Betreuung an allen fünf Wochentagen wurde bewusst nicht angeboten, da für möglichst viele ein Betreuungsplatz angeboten werden soll. Eine zweite Kleinkindgruppe sowie die Erhöhung der Kinderzahl sind mit der bisherigen Betriebserlaubnis nicht möglich. Dieses Versuchsmodell wurde in Absprache mit dem Gesamtelternbeirat vereinbart Aktuelle Situation der Kleinkindbetreuung Im Kalenderjahr 2006 waren 123 Kinder im Alter von unter 3 Jahren (Geburten vom bis zum ) in der Gemeinde gemeldet. Bei 12 Betreuungsplätzen entspricht dies einer Platzanzahl in Höhe von 9,75 % der Kinderzahl von 0-3 Jahren. Im Kalenderjahr 2007 befinden sich 120 Kinder im Alter von unter 3 Jahren (Geburten vom bis zum ) in Riederich. Bei 12 Betreuungsplätzen entspricht dies einer Platzanzahl in Höhe von 10 % der Kinderzahl von 0-3 Jahren. Bei 24 Betreuungsplätzen würde dies einer Platzanzahl in Höhe von 20 % der Kinderzahl von 0-3 Jahren entsprechen. D. h. die nach Informationen des Gemeindetags Baden-Württemberg im Jahr 2010 vorzuhaltenden Betreuungsplätze wären erreicht. Im Kalenderjahr 2008 werden sich bis dato 82 Kinder im Alter von unter 3 Jahren (Geburten vom bis zum ) befinden. Eine Hochrechnung für den Zeitraum bis ist leider nicht möglich. Über den Umfang der Betreuungsplätze (Ganztägig/Halbtätig; fünf Wochentage/ drei Wochentage bzw. Wochenstunden der Betreuung) liegt leider keine konkrete Aussage von Seiten der kommunalen Landesverbände und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) vor. Von einer Schätzung eines Vorsorgungsziels wird abgesehen, der aktuelle Bedarf wurde über das Amtsblatt und den Gesamtelternbeirat abgefragt. Ein Ausbaustufenplan liegt derzeit nicht vor, ein bedarfsorientiertes Angebot wird für die sinnvollste Maßnahme erachtet. Sollte sich künftig ein wesentlich höherer Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ergeben (Anzahl der Plätze und/oder Wochenstunden der Betreuung) muss der Gemeinderat die Rahmenbedingungen - unter Berücksichtigung einer neuen Betriebserlaubnis - neu festlegen. -9-
10 3 Finanzierung auf örtlicher Ebene 3.1 Finanzielle Förderung der Gemeinde Entwicklung des komunalen Zuschussbedarfes Euro Jahr 2000: : : : : : (vorläufiges RE) 2003: Elternbeiträge Die kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände geben Empfehlungen zu der Höhe der Elternbeiträge in kirchlichen und kommunalen Kindergärten. Die letzte Empfehlung vom April 2005 sieht für den Württembergischen Landesteil folgende Beiträge für Regelkindergärten vor: Kindergartenjahr 2006/07 12 Monate 11 Monate 1. Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 77,00 84,00 2. Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 59,00 64,00-10-
11 3. Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren Kinder 39,00 43,00 4. Für ein Kind aus einer Familie mit vier Kindern unter 18 Jahren Kinder 13,00 14,00 Aktuelle Elternbeiträge in Riederich: Beitragsstufe monatliches Bruttoeinkommen ( ) 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder u.m. Monatlicher Beitrag ( ) je Beitragsgruppe 1 bis über bis über bis über bis über Kostendeckungsgrade durch die Elternbeiträge Der Landesrichtwert hinsichtlich eines angemessenen Elternanteils an den Betriebskosten beträgt 20,0 % der Betriebsausgaben. An Elternbeiträge bzw. Benutzungsgebühren wurden im Jahr eingenommen. Bei Gesamtausgaben in Höhe von lag der Kostendeckungsbeitrag der Eltern bei 11,9 %. Die Elternbeiträge bzw. Benutzungsgebühren im Jahr 2006 lagen bei (vorläufiges RE). Bei Gesamtausgaben in Höhe von (vorläufiges RE) lag der Kostendeckungsbeitrag der Eltern bei 12,3 %. -11-
12 4 Zusammenfassung Mit einem Angebot von sechs Gruppen kann im Kindergartenjahr 2007/2008 bei einer durchschnittlichen Gruppenbelegung über das gesamte Kindergartenjahr von 21 Kindern und von 1,8 Fachkräften pro Gruppe eine ausgezeichnete Betreuungssituation angeboten werden. Durch die erweiterte Sprachförderung mit dem Projekt Sag mal was der Landesstiftung Baden-Württemberg, kann je Einrichtung und Woche 4 Stunden kostenneutral Sprachförderung angeboten werden. Derzeit nutzen 26 Kinder dieses kostenlose zusätzliche Angebot um ihre individuellen Lebenschancen durch die Unterstützung des Spracherwerbs im Vorschulalter zu verbessern. Mit der integrativen Gruppe sind auch für Kinder mit Beeinträchtigungen Betreuungsangebote vorhanden. Für die Betreuung unter dreijähriger hält die Gemeinde bereits jetzt schon 12 bzw. 24 Plätze vor. Der tatsächliche Bedarf ist regelmäßig abzufragen, kurzfristige Schwankungen sind bedarforientiert und zeitnah anzupassen. Die Qualität und Quantität der Betreuungsmöglichkeiten in Riederich darf daher durchaus als weit überdurchschnittlich auch vor dem Hintergrund der sozial gestaffelten und unter dem Landesdurchschnitt liegenden Betreuungsgebühren - bezeichnet werden. Aufgestellt, Riederich Torben Dorn Hauptamtsleiter Für die Umsetzung des Orientierungsplans werden alle Erziehrinnen und Erzieher an Fortbildungsveranstaltungen in Form von Modulsystemen in den Jahren 2007 bis 2009 teilnehmen. -12-
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