Entgeltmitbestimmung und betriebliche Vergütungsordnung
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- Daniel Schenck
- vor 6 Jahren
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1 Prof. Dr. Hermann Reichold, Universität Tübingen Entgeltmitbestimmung und betriebliche 5. Tübinger Arbeitsrechtstag zum Thema Starr, flexibel, Mindestlohn? Aktuelle s-und Rechtsfragen des Arbeitsentgelts
2 Glieung : Die schwierige Norm des 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG Was ist eine betriebliche? I Die entstandene des tariffreien Arbeitgebers Gefahr richterlicher Fremdbestimmung bei Entgeltpolitik des Arbeitgebers V. Beachtung Mitbestimmungsfreiheit bei 2
3 I Nachwirkung einer Ausgangspunkt: Die schwierige Norm des 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG Unterscheidung von OB und WIE Leistung
4 BAG GS, Beschluss v GS 1/90, AuR1993, 28 I Nachwirkung einer Die Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf außertarifliche Zulagen unterliegt Mitbestimmung des Betriebsrats nach 87 I Nr. 10 BetrVG, wenn sich die Verteilungsgrundsätze änn und ein Regelungsspielraum verbleibt. Die Anrechnung ist mitbestimmungsfrei, wenn das Zulagenvolumen völlig aufgezehrt wird. Seitheriger Textbaustein : Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen sollen Mitbestimmung unterliegen. Teil -Mitbestimmungsoll Entscheidungsfreiheit des ArbG über das Ob Leistung berücksichtigen.
5 Definition Die neue Rechtsprechung des BAG I Nachwirkung einer Was ist eine betriebliche? Einzige Definition im Bereich Mitbestimmung bei Eingruppierung nach 99 BetrVG
6 BAG, Beschluss v ABR 68/07, NZA 2009, 450 Definition Die neue Rechtsprechung des BAG I Nachwirkung einer Eine ist ein kollektives, mindestens zwei Vergütungsgruppen enthaltendes Entgeltschema, das eine Zuordnung Arbeitnehmer nach bestimmten, generell beschrieben Merkmalen vorsieht. Sie drückt die Entscheidung über die Wertigkeit jeweiligen Arbeitnehmertätigkeiten im Verhältnis zueinan aus. Für ihre Maßgeblichkeit im Verhältnis von ArbG und AN kommt es nicht darauf an, weshalb sie im Betrieb Anwendung findet, ob aufgrund bestehen Tarifbindung, einer BV, allgemein eingegangener vertraglicher Verpflichtungen o einseitiger Praxis des Arbeitgebers.
7 Definition Die neue Rechtsprechung des BAG I Nachwirkung einer Was ist eine betriebliche? Die Entwicklung neueren Rechtsprechung des BAG
8 BAG, Urteil v AZR 390/01, NZA 2003, 570 BAG, Urteil v AZR 271/03, NZA 2004, 852 Definition Die neue Rechtsprechung des BAG I Nachwirkung einer Sachverhalt: Neueinstellung ohne Bezugnahme nach Ende Tarifbindung Neue Bezahlung analog dem Tarifvertrag, aber ohne Differenzierung nach Lebensalter und Möglichkeit des Bewährungsaufstiegs Neue Bezahlung mit alten Bestandteilen Grundvergütung Orts-/Sozialzuschlag allgemeine Zulage macht betriebliche Vergütungsstruktur aus
9 BAG, Urteil v & BAG, Urteil v (Forts.) Definition Die neue Rechtsprechung des BAG I Nachwirkung einer Entscheidung: kein Anspruch aufgrund Nachwirkung des TV o Gleichbehandlungspflicht ABER:Verletzung des Mitbestimmungsrechts des BR bei Änung durch Abschluss neuer Verträge Verletzung des Mitbestimmungsrechts begründet für sich keine individualrechtlichen Ansprüche ABER: ArbG muss sich an weiter geltenden festhalten" lassen Theorie Wirksamkeitsvoraussetzung führt zu Vergütungsansprüchen des ArbN aus 611 BGB ivm Gehaltsabrede, abernach Maßgabe Struktur bisher im Betrieb geltenden.
10 BAG, Urteil v AZR 65/07, NZA 2008, 888 Definition Die neue Rechtsprechung des BAG I Nachwirkung einer Sachverhalt: Tariflose Zeit nach Austritt Berlins aus TdL Einstellung unter Bezugnahme auf den BAT in Fassung vom Austrittstage, aber ohne Vereinbarung Geltung von TV Urlaubsgeld und TV Zulagen Entscheidung: Anspruch auf Urlaubsgeld folgt aus 611 BGB ivm den geltenden Entlohnungsgrundsätzen en Änung unterliegt dem Mitbestimmungsrecht für die Geltung des Vergütungsschemas kommt es auf dessen kollektivrechtliche Grundlage nicht an eine Transformation ist nicht notwendig Entlohnungsgrundsätze werden auf getroffene Absprachen angewendet
11 BAG, Beschluss v ABR 4/05, NZA 2006, 1426 Definition Die neue Rechtsprechung des BAG I Nachwirkung einer Sachverhalt: Tariffreier ArbG vereinbart grds. die Geltung des BAT nebst Tarifverträge über Zulagen Bei Neueinstellungen werden eine auf 80% gekürzte Grundvergütung und keine Zulagen mehr vereinbart Entscheidung: Die Absenkung Grundgehälter ist mitbestimmungsfrei, da die prozentuale Senkung die Vergütungsstruktur nicht änt Ans aber die Streichung Zulagen: Durch en Streichung änt sich das Verhältnis Gesamtvergütungen zueinan Mitbestimmungsrecht des BR aus 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
12 I Nachwirkung einer Die entstandene des tariffreien Arbeitgebers
13 BAG, Urteil v AZR 354/07, NZA 2008, 1426 I Nachwirkung einer Sachverhalt Der tariffreie Arbeitgeber und Betriebsrat hatten eine Betriebsvereinbarung geschlossen, die neben einem Verweis auf die Vergütungsgrundsätze des BAT hiervon abweichende Sozial-und Sonvergütungen vorsah. Nach wirksamer Kündigung BV bezahlt Arbeitgeber weiter nach en Maßgabe, streicht aber das Weihnachtsgeld Ein Arbeitnehmer verlangt diese Sonzuwendung unter Verweis auf die Nachwirkung nach 77 Abs. 6 BetrVG.
14 BAG, Urteil v (Forts.) I Nachwirkung einer Entscheidung Der tariffreie Arbeitgeber leistet die gesamte Vergütung, da er hierzu zwar möglicherweise vertraglich, aber nicht kollektivrechtlich gezwungen ist Er kann sein Entgeltsystem zwar mitbestimmungsfrei festlegen, danach aber nicht mehr ohne weiteres mitbestimmungsfrei änn Denn:Eine völlige Einstellung en Leistungen liegt nicht vor, solange ArbG seine ArbN überhaupt vergütet Eine Absenkung Vergütung ist nur unter Beachtung bisherigen Entlohnungsgrundsätze möglich
15 BAG, Urteil v (Forts.) I Nachwirkung einer Entscheidung (Forts.) Eine Aufspaltung Gesamtvergütung in mehrere Bestandteile ist nicht möglich Die Gesamtheit Vergütungsbestandteile bildet die betriebliche Jede Streichung eines Vergütungsbestandteils stellt eine Änung dar und unterliegt damit Mitbestimmung Die Kündigung Betriebsvereinbarung hat die betriebliche nicht beseitigt, da weiterhin nach dieser bezahlt wird Die Streichung des Weihnachtsgelds unterläge daher Mitbestimmung nach 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG Die BV wirkt daher nach 77 Abs. 6 BetrVG nach.
16 I Nachwirkung einer Gefahr richterlicher Fremdbestimmung bei Entgeltpolitik des Arbeitgebers
17 I Nachwirkung einer Beachtung Mitbestimmungsfreiheit bei
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