Praxisphasen-Info-Broschüre für Studierende des Bachelor-Studiengangs Management im Gesundheitswesen. Career Service
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- Julian Seidel
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1 Praxisphasen-Info-Broschüre für Studierende des Bachelor-Studiengangs Management im Gesundheitswesen Career Service
2 Herausgeber Redaktion Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften - Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Career Service Karl-Scharfenberg-Str Salzgitter Dipl.-Kffr. Birgit Geisthardt, Dipl.-Ing. Thomas Hoffmann Stand Juli 2017
3 INHALT 1 Praxisphasen-Ansprechpartnerinnen und -Ansprechpartner Praxisphase an der Fakultät Gesundheitswesen Ziel und Zweck der Praxisphase Anforderungen an die Praxisstelle Ablauf der Praxisphase Praxisplatzsuche Anmeldung Anerkennung der Praxisstelle Vertragsabschluss Anerkennung des Vertrags Praxisphasenveranstaltungen Anerkennung der Praxisphase Service für Studierende in der Praxisphase Bibliothek und Semesterkarte Studentenwerksbeitrag BAföG-Förderung im Praxissemester Mindestlohn/Versicherungen Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf die Praxisphase Praxisphase im Ausland Die folgenden Unterlagen und Formulare erhalten Sie im Studierenden-Servicebüro sowie im Career Service oder über dessen Internet-Seiten: Ordnung für die Durchführung der Praxisphase im Studiengang Management im Gesundheitswesen (Praxisphasenordnung) Vordruck: Praxisphasen-Vertrag Formular: Anmeldung zur Praxisphase
4 1 Praxisphasen-Ansprechpartnerinnen und -Ansprechpartner Für alle mit der Praxisphase zusammenhängenden Fragen stehen innerhalb der Hochschule mehrere Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung: Career Service Anschrift Sprechstunden AnsprechpartnerInnen Studierenden-Servicebüro WOB Anschrift Sprechstunden Fakultät Gesundheitswesen Anschrift Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften - Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Career Service Karl-Scharfenberg-Straße Salzgitter Tel.: Fax: career@ostfalia.de Web: Bitte den Web-Seiten entnehmen, auch in WOB Dipl.-Ing. Thomas Hoffmann Dipl.-Ing. Kornelia Pusch Dipl.-Kffr. Birgit Geisthardt Jessica Sölter, MA Gabriele Specht-Tänzler Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften - Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Studierenden-Servicebüro WOB Robert-Koch-Platz 8a Wolfsburg Tel.: Fax: ssb-wob@ostfalia.de Web: Bitte den Web-Seiten entnehmen Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften - Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Fakultät Gesundheitswesen Rothenfelder Str Wolfsburg Studiendekan & Prof. Dr. rer. pol. Thomas Fleige Praxisphasenbeauftragter Raum R-258B Tel.: Fax: th.fleige@ostfalia.de Seite 4
5 2 Praxisphase an der Fakultät Gesundheitswesen Die verbindlichen Vorschriften sind in der "Ordnung für die Durchführung der Praxisphase" der Fakultät Gesundheitswesen enthalten. Die Regelstudienzeit im Studiengang Management im Gesundheitswesen beträgt sechs Semester. Zu Beginn des dritten Studiensemesters wählen die Studierenden einen Studienschwerpunkt. Das sechste Fachsemester beinhaltet eine Praxisphase, die in der Regel zusammen mit der Bachelorarbeit zu absolvieren ist. Die Praxisphase beginnt in der Regel mit dem Semesteranfang (1. März bzw. 1. September). Ein anderer Starttermin ist jedoch ohne gesonderten Antrag möglich, sofern die Praxiszeit nicht in die Vorlesungszeiten benachbarter Semester hineinreicht. Die Dauer der Praxisphase beträgt mindestens 12 Wochen (Netto, ohne ggf. enthaltenen Urlaub). Dabei ist von der üblichen betrieblichen Wochenarbeitszeit auszugehen. In besonderen Fällen ist eine Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 20 Stunden/Woche möglich, wodurch sich die Beschäftigungsdauer entsprechend verlängert. Im Anschluss an die Praxisphase ist die Erstellung der Bachelorarbeit vorgesehen. Die Durchführung der Praxisphase gliedert sich in eine Vorbereitungsphase, der praktischen Tätigkeit und einer Nachbereitung. Die Vor- und Nachbereitung finden an der Hochschule statt. Die praktische Tätigkeit ist üblicherweise in einem zusammenhängenden Zeitraum durchzuführen. In Ausnahmefällen kann auf begründeten Antrag die Zweiteilung einer Praxisphase vom Praxisphasenbeauftragten genehmigt werden. Beide Teile sollten dabei im Zeitraum eines Verwaltungssemesters liegen. Der kürzere Teil muss mindestens 4 Wochen dauern. 3 Ziel und Zweck der Praxisphase Ziel der Praxisphase ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und beruflicher Tätigkeit herzustellen. Die Praxisphase dient der Vertiefung des Praxisbezugs. Studierende erhalten die Möglichkeit, Kenntnisse, Erfahrungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten in beruflichen Tätigkeitsfeldern zu erwerben, die sie als Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge erwarten. Die Praxisphase trägt dazu bei, den späteren Berufseinstieg zu erleichtern. Eine große Rolle spielen die persönlichen Kontakte, die während der Durchführung der Praxisphase geknüpft werden. Über das rein Fachliche hinaus kommen die Studierenden in der Praxisphase mit verschiedenen Fragestellungen des späteren Berufsfelds in Berührung und lernen wirtschaftliche, soziale, ökologische, organisatorische, rechtliche, medizinische, pflegerische und politische Aspekte kennen. Die Praxisphase fördert so die Entwicklung von beruflichem Selbstverständnis und beruflicher Identität. In der Praxisphase können die im Studium in verschiedenen Disziplinen vermittelten Kenntnisse auf komplexe Problemstellungen der Praxis angewendet werden. Die Studierenden lernen die betrieblichen Entscheidungsprozesse sowie deren Zusammenwirken kennen und erhalten vertiefte Einblicke in interdisziplinäre Zusammenhänge des Betriebsgeschehens. Praxisphasen können auch im Ausland absolviert werden. Neben sprachlicher und fachlicher Weiterbildung wirkt sich ein Auslandssemester in der Regel positiv auf die persönliche Entwicklung aus. Ein Auslandsaufenthalt wird aus diesen Gründen bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz generell als Pluspunkt gewertet. Das International Seite 5
6 Student Office informiert Sie bei allen Fragen, die mit einem Auslandssemester in Zusammenhang stehen (Finanzierung, vorbereitende Sprachkurse etc.). 4 Anforderungen an die Praxisstelle Praxisphasen dienen der Vorbereitung auf die spätere berufliche Tätigkeit. Die Praxisphase sollte daher möglichst in Tätigkeitsbereichen durchgeführt werden, die der Ausbildungsrichtung entsprechen oder als verwandte Fachgebiete anzusehen sind. Praxisphasen können auch in Instituten der Hochschule durchgeführt werden, wenn dort Aufgaben anfallen, die mit solchen in der Berufspraxis vergleichbar sind oder wenn eine äquivalente Mitwirkung an anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gegeben ist. 5 Ablauf der Praxisphase Nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die einzelnen Stationen der Abwicklung der Praxisphase. Die jeweiligen Stationen sind in den folgenden Unterkapiteln näher erläutert. Abb.2: Ablauf der Praxisphase, Übersicht 5.1 Praxisplatzsuche Der Erfolg der Praxisphase hängt eng mit der Auswahl des Praxisplatzes zusammen. Es sollte sehr genau überlegt werden, welche praxisbezogenen Lerninteressen bestehen oder vertieft werden sollen und welches Spektrum davon in der jeweiligen Praxisstelle abgedeckt werden kann. Je präziser diese Interessen formuliert werden, umso einfacher wird es sein, eine geeignete Praxisstelle zu finden. Mögliche Kriterien bei der Wahl des Praxisplatzes können sein: Art der Aufgabe Qualität der Betreuung von Seiten der Praxisstelle Vergütung Jede/r Studierende ist verpflichtet, sich selbst um eine geeignete Praxisstelle zu bemühen. Der Career Service, der Praxisphasenbeauftragte und die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer leisten bei der Suche nach einem geeigneten Praxisplatz nach gegebenen Möglichkeiten Hilfestellung. Der Career Service bietet unter das Online-Jobportal TreffpunktKarriere an. Dort können Sie nach einem Login mit Ihren Ostfalia- Zugangsdaten Stellenangebote und Firmenprofile einsehen sowie Ihr Bewerberprofil veröffentlichen und potentielle Arbeitgeber anschreiben. Seite 6
7 Darüber hinaus verfügt der Career Service über eine Datenbank, in der Einrichtungen des Gesundheitswesens gespeichert werden, die bereit sind, Praxissemesterplätze zur Verfügung zu stellen. Sie können sich einen Auszug aus der Datenbank erstellen lassen. Eine unkommentierte Liste erhalten Sie im Studierenden-Servicebüro. Für eine Beratung wenden Sie sich bitte direkt an den Career Service. Besteht Interesse für einen bestimmten fachlichen Bereich, so kann evtl. die/der entsprechende Hochschullehrerin/Hochschullehrer weiterhelfen. Spätere Arbeitgeber sind ebenfalls potentielle Ansprechpartner für die Praxissemester: Stellenangebote durchsehen! Die Studentin/Der Student verhandelt selbständig mit der Praxisstelle. Den Vertragsverhandlungen geht in der Regel eine schriftliche Bewerbung voraus. Diese sollte wie eine Bewerbung um einen regulären Arbeitsplatz verfasst werden. Falls Sie unsicher sind, können Sie einen Termin zum Bewerbungsmappencheck (deutsch/englisch) beim Career Service vereinbaren. Zusätzlich bietet der Career Service Seminare zur Erstellung von Bewerbungsunterlagen (print und online) und zur Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch sowie individuelle Bewerbungsberatung an. 5.2 Anmeldung Vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit muss die Praxisphase angemeldet werden (siehe Formulare). Diese Anmeldung reichen Studierende im Studierenden-Servicebüro (Standard) oder im Career Service (bei detaillierten Rückfragen) zu dessen Sprechzeiten in Wolfsburg ein. Hierdurch teilen sie der Hochschule mit: Ihre Zulassung zur Praxisphase Name und Adresse der Praxisstelle Anerkennung der Praxisstelle (siehe 5.3) Betreuer/in seitens der Praxisstelle (siehe 5.4) Betreuer/in seitens der Hochschule Termine Die Anmeldung ist bis zu folgendem Termin einzureichen: 31. Januar 30. Juni für eine Praxisphase im folgenden Sommersemester für eine Praxisphase im folgenden Wintersemester Sollte eine vollständige Anmeldung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sein, so sprechen Studierende bitte mit dem Career Service bzw. Studierenden-Servicebüro über die Möglichkeit einer vorläufigen Anmeldung. Dies sind nicht die Termine, an denen Sie anfangen müssen, sich um eine geeignete Praxisstelle zu kümmern. Sie sollten sich viel früher, im Einzelfall ein ¾ Jahr vor Antritt der Praxisphase, um eine Praxisstelle bewerben! Zulassung Studierende des Studiengangs "Management im Gesundheitswesen" müssen vor Beginn der Praxisphase mindestens 100 Leistungspunkte erreicht haben. Dabei werden auch LP von bestandenen Prüfungen des 5. Semesters mitgezählt. Betreuer/in seitens der Hochschule Die fachliche Betreuung erfolgt durch eine Hochschullehrerin/einen Hochschullehrer oder prüfungsberechtigt Lehrende/Lehrenden, die/der in der Regel auch die schriftliche Arbeit betreut und beurteilt. Die Studierenden müssen also vor Antritt der Praxisphase mit einer Seite 7
8 Hochschullehrerin/einem Hochschullehrer in Verbindung treten, um die Betreuung sicherzustellen. Sollten Schwierigkeiten bei der Suche nach einer Betreuerinn/einem Betreuer auftreten, kann der/die Praxisphasenbeauftragte bei der Zuordnung behilflich sein. Eine Hochschullehrerin/ein Hochschullehrer kann mehrere Studierende gleichzeitig betreuen. 5.3 Anerkennung der Praxisstelle Die betreuende Hochschullehrerin bzw. der betreuende Hochschullehrer überprüft bei der Zusage zur Betreuung zusätzlich, ob die gewünschte Praxisstelle den in der Praxisphasenordnung genannten Anforderungen entspricht. 5.4 Vertragsabschluss Der Vertrag muss mindestens in zweifacher Ausfertigung abgeschlossen werden, je eine Ausfertigung erhalten die Studierenden sowie die Praxisstelle, die dritte Ausfertigung oder eine Kopie ist im Studierenden-Servicebüro abzugeben. Der Praxisstelle ist die Praxisphasenordnung zusammen mit dem Vertrag auszuhändigen. Die Vertragsvordrucke der Hochschule erhalten Studierende im SSB oder auf den Web-Seiten des Career Service. Möglichst sollen diese Vorlagen verwendet werden. Hierzu noch einige Hinweise: Betreuer/in seitens der Praxisstelle Die Betreuung der Studierenden in der Praxisstelle sollte durch eine sachkundige Mitarbeiterin oder einen sachkundigen Mitarbeiter gewährleistet sein ( 4 des Ausbildungsvertrags). Diese haben die Aufgabe, Studierende in ihre Arbeitsgebiete und Aufgaben einzuweisen, sie zu beraten und ihren Lernprozess durch regelmäßige Anleitungsgespräche zu unterstützen. Vergütung Studierende in der Praxisphase haben keinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung. Durch zusätzliche Unterkunft, Fahrtkosten etc. treten in der Praxisphase u. U. erhebliche Mehraufwendungen auf. Außerdem werden von den Studierenden Leistungen erwartet und erbracht. Es sollte daher in jedem Fall über eine mögliche Vergütung gesprochen werden. Bei einer Förderung nach dem BAföG kommt diese Vergütung bei Übersteigen von gewissen Grenzen zur Anrechnung. Nähere Informationen erhalten Studierende beim BAföG-Amt. Urlaub und Krankheit Studierende in der Praxisphase haben keinen Anspruch auf Urlaub. Die Praxisstelle kann jedoch z.b. nach dem Bundesurlaubsgesetz Urlaub gewähren und auch Urlaubsgeld zahlen. Die Beschäftigungsdauer muss dann entsprechend verlängert werden. Dies gilt auch im Krankheitsfall von mehr als 4 Wochen. Vertragsauflösung Die Modalitäten einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind in 6 des Ausbildungsvertrags beschrieben. In jeden Fall muss bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung die/der gewählte Betreuerin/Betreuer der Hochschule und der Praxisphasenbeauftragte informiert werden. Fremdverträge Größere Unternehmen benutzen meist eigene Vertragsvorlagen. Wenn sie sich im Wesentlichen mit den hochschuleigenen Verträgen decken, werden sie ebenfalls anerkannt. Bitte beachten Sie bei Vertragsabschluss, dass Sie für Hochschul- Seite 8
9 veranstaltungen freigestellt werden und der Betrieb eine Betreuerin/einen Betreuer für Sie nennt. Weiterhin muss eine Kündigungsfrist enthalten sein. Eine Ausfertigung des Vertrags (oder Fotokopie) ist zusammen mit dem Anmeldeformular abzugeben. Der Vertrag kann auch nachgereicht werden. Ausbildungsplan Für die Praxiszeit ist mit der Betreuerin/dem Betreuer der Hochschule und der Praxisstelle ein Ausbildungsplan zu erstellen, der die einzelnen Ausbildungsabschnitte sowie die Tätigkeitsbereiche und Ausbildungsziele beschreibt. Dieser Ausbildungsplan ist der betreuenden Hochschullehrerin/dem betreuenden Hochschullehrer spätestens 4 Wochen nach Beginn der Praxisphase vorzulegen. Ein solcher Ausbildungsplan gibt der Praxisstelle und den Studierenden Gelegenheit, die Aufgaben und Bedingungen für die praktische Tätigkeit zu strukturieren und genauer festzulegen. Nach Möglichkeit sollten Aufgaben definiert werden, die von den Studierenden weitgehend selbständig bearbeitet werden können. 5.5 Anerkennung des Vertrags Vor Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit muss der Vertrag von der Hochschule anerkannt werden. Legen Sie die Ausfertigung bitte zur Gegenzeichnung im Career Service vor. Verträge auf Grundlage des Hochschul-Vordrucks, die keine Sondervereinbarungen enthalten, können auch vom Studierenden-Servicebüro abgezeichnet werden. 5.6 Praxisphasenveranstaltungen Damit die Praxisphase nicht neben dem Studium und ohne Beziehung zu demselben abläuft, wird es gemäß Curriculum durch hochschulseitige Seminare vor- und nachbereitet. Die Veranstaltungen werden von der Fakultät organisiert und durchgeführt. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist Pflicht! Vom Career Service aus finden im Rahmen des Seminars zur Praxisphase folgende Veranstaltungen statt: Informationsveranstaltung zum Ablauf der Praxisphase Zur Vorbereitung der Praxisphase müssen die Studierenden vor deren Beginn an einer Informationsveranstaltung zum organisatorischen Ablauf teilnehmen. Regulär sollte sie im 4. Semester besucht werden. Veranstaltung mit Studierenden in der Praxisphase Die Studierenden in der Praxisphase richten zusammen mit dem Career Service eine Informationsveranstaltung für die nachfolgenden Praxisphasengenerationen aus. Hierbei berichten die Praxisphasen-Studierenden von Ihren aktuellen Erfahrungen. 5.7 Anerkennung der Praxisphase Die Anerkennung der Praxisphase erfolgt über: Teilnahme an den Praxisphasenveranstaltungen (siehe 5.6), Einreichen des schriftlichen Tätigkeitsnachweises im Studierenden-Servicebüro Schriftlicher Tätigkeitsnachweis Die Praxisstelle ist verpflichtet, nach Beendigung der Praxisphase einen schriftlichen Tätigkeitsnachweis auszustellen. Dieser muss mindestens enthalten: Seite 9
10 Zeitspanne der Ausbildung Ausbildungsinhalte Für spätere Bewerbungen ist ein qualifiziertes Zeugnis über die Praxisphase sinnvoller als eine einfache Bescheinigung. Die Praxisstelle stellt dies in der Regel auf Ihren Wunsch aus. Reichen Sie eine Kopie des Tätigkeitsnachweises beim SSB unter Angabe ihrer Matrikelnummer ein. Ein Bescheinigungsformular ist seit dem Sommersemester 2014 nicht mehr notwendig. Wichtig: Die Zulassung zum Kolloquium erfolgt nur mit anerkannter Praxisphase! Die Anerkennung der Bachelorarbeit erfolgt getrennt von der Anerkennung der Praxisphase. 6 Service für Studierende in der Praxisphase Die/Der Studierende ist während der Praxisphase mit allen Rechten und Pflichten an der Hochschule immatrikuliert. Sie/Er hat sich in gleicher Weise und zum gleichen Termin wie zu einem Fachsemester zurückzumelden. Im Einzelnen gilt: Studierende besitzen das uneingeschränkte aktive und passive Wahlrecht zu den Selbstverwaltungsorganen der Hochschule. Eingeordnete Praxisphasen haben aufschiebende Wirkung auf Prüfungsfristen. Eine freiwillige Teilnahme an Prüfungen während der Praxisphase ist auf Antrag grundsätzlich zulässig. Ausländische Studierende benötigen für ihre Tätigkeit im Rahmen der Praxisphase keine Arbeitserlaubnis. 6.1 Bibliothek und Semesterkarte Es besteht die Möglichkeit max.25 Bücher aus der Bibliothek für das ganze Semester auszuleihen. Entsprechende Bescheinigungen können im Studierenden-Servicebüro oder Career Service abgeholt werden. Das Merkblatt für Diplomanden/Bachelor- und Master-Absolventen/Praktikanten befindet sich auf den Seiten der Bibliothek unter dem Punkt Service. Wenn die Praxisstelle nicht im Gebiet des Verbundtarifs Region Braunschweig liegt und die Dauer der praktischen Tätigkeit mindestens 4 Monate umfasst, werden ggf. die Kosten für die Semesterkarte auf Antrag zurückerstattet. Details und Vorgehensweise können den Internet-Seiten des Career Services entnommen werden: Studentenwerksbeitrag Gegebenenfalls kann der Studentenwerksbeitrag für ein Semester erstattet werden. Diese Rückerstattung kann nur erfolgen, wenn die Leistungen des Studentenwerks während des gesamten Semesters nachweislich nicht in Anspruch genommen werden können. Wenn Sie das Praxissemester [die Praxisphase das Praxisprojekt] als Befreiungsgrund angeben, darf sich daher die Praxisstelle nicht in einem Ort befinden, der auch Standort des Studentenwerks OstNiedersachsen ist: Braunschweig, Buxtehude, Clausthal- Zellerfeld, Hildesheim, Holzminden, Lüneburg, Salzgitter, Suderburg, Wolfenbüttel, Wolfsburg. Der Beitrag kann NICHT für zurückliegende Semester erstattet werden. Den Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags erhalten Sie auf den Web-Seiten des Immatrikulationsbüros ( Den von Ihnen Seite 10
11 beizulegenden Nachweis über das (geplante) Praxissemester erhalten Sie vom SSB oder Career Service. 6.3 BAföG-Förderung im Praxissemester Informationen zu einer möglichen BAföG-Förderung im Praxissemester erhalten Sie online unter: Folgendes ist zu beachten, wenn Sie ihr Praxissemester länger absolvieren, als durch die Hochschule für Ihren Studiengang vorgeschrieben ist: Dann wird der erste Teil, der exakt die vorgeschriebene Mindestdauer enthält, als Pflichtpraktikum gewertet. Der zweite Teil wird als freiwilliges Praktikum angesehen. Für einen Monat, der komplett durch ein freiwilliges Praktikum ausgefüllt wird und in der Vorlesungszeit (in der Regel sowie ) liegt, wird keine Förderung bewilligt, außer: dieser Monat enthält mindestens einen durch die Hochschule festgelegten vorlesungsfreien Tag (siehe oder Sie nehmen in einem solchen Monat zusätzlich an einer Hochschulveranstaltung teil und erhalten darüber eine Bescheinigung. Details dazu besprechen Sie bitte rechtzeitig im Voraus mit dem BAföG-Amt und ggf. vorab mit dem Career Service. 6.4 Mindestlohn/Versicherungen Mindestlohn Die Praxissemester sind im Umfang ihrer gegebenenfalls verkürzten Mindestdauer Pflichtpraktika nach dem Mindestlohngesetz (nach 22 Absatz 1 Nummer 1 MiLoG) und unterliegen nicht dem Mindestlohn. Sozialversicherungen Studierende in der Praxisphase unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Dies gilt unabhängig von einer möglichen Vergütung. Kranken- und Pflegeversicherung Während der Praxisphase muss, wie in jedem anderen Semester auch, Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bestehen. Der Nachweis ist Bestandteil der Rückmeldung. Unfallversicherung Die Studierenden sind während der Praxisphase kraft Gesetzes gegen Unfall versichert. Zuständiger Versicherungsträger ist die Berufsgenossenschaft, bei der die Praxisstelle Mitglied ist. Im Versicherungsfall übermittelt die Praxisstelle der Hochschule eine Kopie der Unfallanzeige. Nimmt die/der Studierende während der Praxisphase an einer Veranstaltung an der Ostfalia teil, besteht die Unfallversicherung der Hochschule. Haftpflichtversicherung Soweit nicht das Haftpflichtversicherungsrisiko bereits durch eine von der Praxisstelle abgeschlossene Gruppenversicherung abgedeckt ist, haben Studierende auf Verlangen Seite 11
12 der Praxisstelle eine der Dauer und dem Inhalt des Praxisphasenvertrags angepasste Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nähere Angaben finden Sie auf unseren Web-Seiten unter dem Titel Studierendenstatus und Versicherungsfragen während der Praxisphase 7 Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf die Praxisphase Für die Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf die Praxisphase schreibt die Praxisphasenordnung folgendes vor: Der einschlägige Abschluss einer Lehre wird grundsätzlich nicht auf die verlangte berufspraktische Tätigkeit in der Praxisphase angerechnet. Dies gilt auch für berufspraktische Tätigkeiten, die vor der Aufnahme des Studiums durchgeführt wurden. Berufspraktische Tätigkeiten, die während des Studiums durchgeführt wurden und mit den Anforderungen als äquivalente Tätigkeiten anzusehen sind, können in Ausnahmefällen ganz oder teilweise für die Praxisphase angerechnet werden. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anrechnungsdauer trifft die/der Praxisphasenbeauftragte auf der Grundlage der gutachterlichen Beurteilung einer fachlich zuständigen Lehrkraft. Anerkennungsfähig sind dabei Tätigkeiten, die nach Erreichen von 100 Leistungspunkten aus den ersten vier Semestern ausgeübt werden. 8 Praxisphase im Ausland Die Praxisphase kann sowohl im Inland als auch im Ausland durchgeführt werden. Die inhaltlichen Ansprüche an die Ausbildung im Ausland sind selbstverständlich die gleichen wie bei der Absolvierung im Inland. Für eine Praxisphase im Ausland sind einige Besonderheiten zu beachten: Längere Vorlaufzeit Die Vorbereitung einer Praxisphase im europäischen Ausland nimmt ca. 6 Monate in Anspruch. Für einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland sollten wegen einer eventuellen Förderung mehr als 9 Monate einkalkuliert werden. Versicherungsschutz Im Ausland gilt nicht der gleiche Versicherungsschutz wie im Inland. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Krankenversicherungsträger und anderen Versicherungsgebern über ausreichenden Versicherungsschutz u. a. bei Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung. Förderung Über die Bedingungen, unter denen Sie Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG haben bzw. ein Stipendium oder Reisekostenzuschüsse erhalten können, informieren Sie sich bitte beim International Student Office. Grundinformationen dazu erhalten Sie auch im Studierenden-Servicebüro. Sprachliche Vorbereitung Sollten Sie eine Praxisphase im Ausland planen, bedenken Sie, dass Sie Kenntnisse in der entsprechenden Fremdsprache benötigen. Eine Förderung ist generell nur mit ausreichenden Fremdsprachenkenntnissen möglich. Weitere Hinweise können Sie den Web-Seiten des International Student Office entnehmen. Seite 12
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