Schönen Frühling. Mitteilungsblatt der Marktgemeinde

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1 Mitteilungsblatt der Marktgemeinde Amtliches Mitteilungsblatt der Marktgemeinde Poggersdorf Nr. 2/Mai 2017 Zugestellt durch Post.at Schönen Frühling wünscht Ihnen Bürgermeister Arnold Marbek, der Gemeindevorstand, der Gemeinderat und die Bediensteten der Marktgemeinde Poggersdorf!

2 AUS DEM INHALT: Gemeinde in Bewegung... Seite 7 Bürgermeister vor Ort... Seiten FF Poggersdorf... Seiten Kinderschikurse... Seite 17 Poggersdorfer Fasching... Seiten AMTLICHES Der Rechnungsabschluss des Haushaltsjahres 2016 weist im ordentlichen Haushalt Einnahmen in Höhe von EUR 6, ,05 und Ausgaben in Höhe von EUR 6, ,49 aus und ergibt sich daraus ein Sollüberschuss von EUR 3.577,56. Die wirtschaftliche Lage des Gemeindehaushaltes wurde im Haushaltsjahr 2016 deutlich verbessert. Die Kommunalsteuer hat sich gegenüber dem Voranschlag um EUR ,67 gesteigert und konnten bei den Ertragsanteilen ebenfalls Mehreinnahmen in Höhe von EUR ,71 verbucht werden. Das gesamte Steueraufkommen der Marktgemeinde Poggersdorf konnte gegenüber dem Vorjahr um 2,36% gesteigert werden. Ausgabeneinsparungen konnten zum Teil durch eine strikte Führung der Budgetansätze bei den laufenden Kosten getätigt werden. Zudem konnten der Anteil der Pflichtausgaben gegenüber dem Vorjahr um EUR ,24 verringert werden. Deutliche Mehrausgaben in Höhe von EUR ,70 sind beim Ansatz Unterricht, Erziehung und Sport zu verzeichnen und hat dieser Ansatz einen Gesamtaufwand von EUR ,70 erfordert. Die Marktgemeinde Poggersdorf hat die Seite 2 / April Ein wirtschaftlich erfolgreiches Jahr für die Marktgemeinde Poggersdorf Mehrausgaben für die Vorschulische Erziehung EUR ,83, für die Schülerhorte bzw. Schülertransport EUR ,64 und EUR ,97 für den laufenden Betrieb der Volkschulen aufgrund der starken Finanzkraft aus dem ordentlichen Haushalt bedeckt. Für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wurde im Haushaltsjahr eine Rücklage in Höhe von EUR ,00 für die zukünftige Anschaffung eines Rüstfahrzeuges für die FF Poggersdorf gebildet. Des Weiteren wurden beim Bereich der Gemeindestraßen für die Instandhaltung bzw. Errichtung von Straßenteilen Mehrausgaben Höhe von EUR ,57 getätigt. Im Rahmen der Wirtschaftsförderung konnten EUR ,44 als Förderbeiträge an landwirtschaftliche Betriebe der Marktgemeinde Poggersdorf verbucht werden und bedeutet dies eine Verdoppelung der Förderbeiträge gegenüber dem Vorjahr. Die Jahresrechnung 2016 wurde von der Gemeindeaufsichtsbehörde und vom Kontrollausschuss überprüft und ohne Beanstandungen freigegeben. Der Gemeinderat hat den Rechnungsabschluss 2017 am einstimmig angenommen. JAHRESRECHNUNG ordentlicher Haushalt Einnahmen Ausgaben 0 Vertretungskörper und Allgemeine Verwaltung , ,22 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 8.442, ,86 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft , ,70 3 Kunst und Kultur , ,07 4 Soziale Wohlfahrt 124, ,26 5 Gesundheit 6.442, ,42 6 Straßen, Verkehr , ,09 7 Wirtschaftsförderung 830, ,48 8 Dienstleistungen , ,77 9 Finanzwirtschaft , ,62 Summe , ,49 Überschuss 3.577,56

3 AMTLICHES Geschätzte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger! Poggersdorf sind wir alle. Wir haben viel vor - und vor allem haben wir vor, gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und Bürgern unsere Marktgemeinde voranzubringen. Unter dem Motto - Poggersdorf sind wir alle - wurde das Projekt "POG- GERSDORF NEU DENKEN" gestartet. Dieses Bewusstsein verbindet uns und spornt viele an, sich einzubringen, mitzureden und mitzugestalten. Durch die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung werden wir eine Menge guter Ideen für unseren Masterplan "Poggersdorf 2030" sammeln und unseren Fahrplan für die nächsten 13 Jahre festlegen. In fachlicher Begleitung eines hochkarätigen Expertenund Architektenteams mit DI Roland Winkler, Ed Hoke, DI Elias Molitschnig und von der Gemeinde DI Mario Schierl soll etwas Tolles entstehen. Mittlerweile haben wir die Bürgergespräche abgeschlossen, zu denen wir alle Bewohnerinnen und Bewohner unserer 24 Ortschaften eingeladen haben. Als nächsten Schritt werden unsere vielen Vereine, die beiden Volksschulen Poggersdorf und Wabelsdorf, der Kindergarten, die Kindergruppe Flohzirkus, die Feuerwehr, der Pfarrgemeinderat, die Dorfgemeinschaften, die Vereine nochmals eingeladen bis Ende Mai ihre Vorstellungen und Ideen einzubringen. Danach wird es eine Präsentation der vielen Rückmeldungen und Vorstellungen aus der Bevölkerung geben. Die Zukunft unserer Marktgemeinde geht uns alle an. Deshalb ist es mir wichtig, ein Modell zu entwickeln, das es den Bürgern ermöglicht, transparent mitzugestalten und sich zu informieren. Unser Ziel für "Poggersdorf 2030" sollte es sein, unsere Gemeinde bis dahin zu einer der lebenswertesten Gemeinden Kärntens zu entwickeln. Mit besten Grüßen Ihr Seite 3 / April 2017 Arnold Marbek Bürgermeister der Marktgemeinde Poggersdorf Marktgemeinde Poggersdorf Hauptplatz 1, 9130 Poggersdorf, Tel.: 04224/81888, Fax: DW 4, poggersdorf@ktn.gde.at Sprechtag Bürgermeister: Mittwochs von 16:00 bis 19:00 Uhr nach Vereinbarung bzw. Voranmeldung im Gemeindeamt Tel.: 04224/ , Fax: DW 4, Handy: 0664/ FÜR SIE GERNE ERREICHBAR Amtszeiten: Montags bis Donnerstag von 07:30 bis 12:00 u. 13:00 bis 16:00 Freitags von 07:30 bis 12:00 Die Verwaltung: Amtsleiterin: Helga Aichwalder, Tel.: 04224/ Handy: 0664/ Bauamtsleitung und Standesamt: Dorothea Fischer, Tel.: 04224/ Meldeamt und Soziales: Andrea Jernej, Tel.: 04224/ Bürgerservicestelle und Büro Bürgermeister: Marina Aineter, Tel.: 04224/ Finanzverwaltung: Mag. Katrin Hajek, Tel.: 04224/ Buchhaltung: Tanja Priebernig, Tel.: 04224/ Sachbearbeiterin: Sabine Kues, Tel.: 04224/ Außendienstmitarbeiter: Klärwärter: Gerhard Krall, Tel.: 0664/ Straßenmeister: Oliver Nuck, Tel.: 0664/ Wasserwart: Mario Puschl, Tel.: 0664/ Notfalltelefon: 0664/ Zur Information: Redaktionsschluss für nächste Ausgabe des Poggersdorfer Mitteilungsblattes ist am Freitag, 14. Juli 2017! Impressum: Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Marktgemeinde Poggersdorf, Hauptplatz 1, 9130 Poggersdorf, Tel / Herstellung: Friedrich Knapp, Grafik- Druck-Verlag, St.Veit/Glan, Friesacher Straße 6, T 0650/

4 AMTLICHES Seite 4 / April 2017 Um als familienfreundliche Gemeinde zertifiziert zu werden, muss man sich als Gemeinde einem strengen und umfassenden Zertifizierungsprozess, der von unabhängigen und externen Auditoren überprüft wird, unterziehen. Die Auszeichnung wird vom Familienministerium vergeben und nach 3 Jahren evaluiert, so dass gewährleistet ist, dass die eingeleiteten Maßnahmen umgesetzt und realisiert werden. Die Marktgemeinde Poggersdorf hat das Grundzertifikat im Jahr 2010 und das Vollzertifikat im Jahr 2013 bereits erhalten. Im Juli 2016 hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Poggersdorf die Zertifikatserneuerung sowie die Teilnahme am UNICEF-Zusatzzertifikat "Kinderfreundliche Gemeinde - KFG" beschlossen. Eine umfassende Darstellung der vorhandenen familienfreundlichen Maßnahmen - die Leistungen für Kinder, Familien und die ältere Generation - bringt für unsere Gemeinde bereits ein herzeigbares Ergebnis. Diese Bestandsaufnahme ist auf der Gemeindehomepage unter dem Bereich "familienfreundliche Gemeinde" nachzulesen. Für den Prozess der Re-Zertifizierung wurde ein Fragebogen erstellt, der beim Gemeindeamt und beim Adeg-Markt aufliegt. Außerdem steht der Fragebogen auf der Homepage zum Download bereit. Die Statistik Austria erstellt im öffentlichen Auftrag hochwertige Statistiken und Analysen, die ein umfassendes, objektives Bild der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft zeichnen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass verlässliche und aktuelle Informationen über die Lebensbedingungen der Menschen in Österreich zur Verfügung stehen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird derzeit die Erhebung SILC (Statistics on Income and Living Conditions/ Statistiken über Einkommen und Lebensbedingungen) durchgeführt. Diese Statistik ist die Basis für viele sozialpolitische Entscheidungen. Rechtsgrundlage der Erhebung ist die nationale Einkommensund Lebensbedingungen-Statistik-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (ELStV, BGBl. II Nr. 277/2010). Nach einem reinen Zufallsprinzip werden aus dem Zentralen Melderegister jedes Jahr Haushalte in ganz Österreich für die Befragung ausgewählt. Auch Haushalte Ihrer Gemeinde könnten dabei sein! Die ausgewählten Haushalte werden durch einen Ankündigungsbrief informiert und eine von Statistik Austria beauftragte Erhebungsperson wird von Februar bis Juli 2017 mit den Haushalten Kontakt aufnehmen, um einen Termin für die Befragung zu vereinbaren. Diese Personen können sich entsprechend ausweisen. Jeder ausgewählte Haushalt wird in vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt, um auch Veränderungen in den Lebensbedingungen zu erfassen. Haushalte, die schon einmal für SILC befragt wurden, können in den Folgejahren auch telefonisch Auskunft geben. Inhalte der Befragung sind u.a. die Wohnsituation, die Teilnahme am Erwerbsleben, Einkommen sowie Gesundheit und Zufriedenheit mit bestimmten Lebensbereichen. Für die Aussagekraft der mit großem Aufwand erhobenen Daten ist es von enormer Bedeutung, dass sich alle Personen eines Haushalts ab 16 Jahren an der Erhebung beteiligen. Als Dankeschön erhalten die befragten Haushalte einen Einkaufsgutschein über 15,- Euro. Die Statistik, die aus den in der Befragung gewonnenen Daten erstellt wird, ist ein repräsentatives Abbild der Bevölkerung. Eine befragte Person steht darin für Tausend andere Personen in einer ähnlichen Lebenssituation. Die persönlichen Mit der aktiven Beteiligung der Gemeindebürger/innen können auf dieser Ausgangsbasis weitere Verbesserungen gezielt entwickelt werden. Es wird daher um rege Beteiligung und Ausfüllung des Fragebogens gebeten. Statistik Austria kündigt SILC-Erhebung an Angaben unterliegen der absoluten statistischen Geheimhaltung und dem Datenschutz gemäß dem Bundesstatistikgesetz Statistik Austria garantiert, dass die erhobenen Daten nur für statistische Zwecke verwendet und persönliche Daten an keine andere Stelle weitergegeben werden. Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit! Weitere Informationen zu SILC erhalten Sie unter: Statistik Austria; Guglgasse 13; 1110 Wien Tel. 01/ (Mo-Fr 8: 00-17: 00 Uhr) silc@statistik.gv.at Internet: Freie Wohnungen 1 Wohnung mit ca. 60 m² 2 Wohnungen mit ca. 80 m² Bei Interesse - Rückfragen bei Frau Jernej Andrea, Tel

5 AMTLICHES Seite 5 / April 2017 Geschätzte Gemeindebürgerinnen! Geschätzte Gemeindebürger! Als Kärntner Tierschutzombudsfrau möchte ich Sie von der Notwendigkeit Katzen kastrieren zu lassen, überzeugen: Täglich werde ich mit dem Problem der ungehemmten Katzenvermehrung konfrontiert. Einheimische und Touristen beklagen sich über leidende, kranke und durch Inzucht geschädigte Katzengruppen. Diese Populationen bereiten den Menschen Schwierigkeiten durch ihre Ausscheidungen und ihr oft zerstörerisches Verhalten. Ab 01. Jänner 2019 ist die Einleitung von ungeklärten häuslichen Abwässern in den Untergrund verboten. Das bedeutet, dass die Eigentümer von Wohngebäuden, die derzeit ihre häuslichen Abwässer in einer Drei- Kammer-Faulanlage, einer Sickeranlage oder einer nicht dicht verschliffenen Senkgrube sammeln und versickern, bis Ablauf des Jahres 2018 für die ordnungsgemäße und nach dem Stand der Technik entsprechende Entsorgung ihrer häuslichen Abwässer zu sorgen haben. Häusliche Abwässer werden nach dem Stand der Technik und somit ordnungsgemäß entsorgt, wenn sie In einer vollbiologischen Kleinkläranlage gereinigt werden; In einer dichten Senkgrube gesammelt und anschließend nachweislich in eine öffentliche Kläranlage verbracht werden; In eine öffentliche Kanalisationsanlage eingeleitet werden. Kastrationspflicht von Katzen Entsorgung der häuslichen Abwässer nach dem Stand der Technik ab 01. Jänner 2019! Jedenfalls sind Drei-Kammer-Faulanlagen und Sickeranlagen sowie undichte Senkgruben zu beseitigen und bis Ende 2018 durch vollbiologische Kleinkläranlagen oder dicht verschliffene Senkgruben zu ersetzen. Vollbiologische Kleinkläranlagen werden derzeit durch eine Pauschalförderung des Bundes und des Landes gefördert, wenn maximal 4 Wohnobjekte in eine Kleinkläranlage eingeleitet werden. Für die Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde die wasserrechtliche Bewilligung zu erwirken und für die Errichtung von dicht verschliffenen Senkgruben ist bei der Baubehörde um Erteilung der Baubewilligung anzusuchen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserm Bauamt unter der Telefonnummer oder auf unserer Homepage: Eine einzige nichtkastrierte Katze kann in 5 Jahren Nachkommen produzieren! Diese Fähigkeit zur lawinenartigen Vermehrung gelingt durch eine außerordentlich hohe Fruchtbarkeit dieser Tierart. Etwa ab dem 7. Lebensmonat wirft eine Katze bis zu 3-mal pro Jahr ca. 4 Katzenwelpen. Laufende Würfe erfolgen bis zu ihrem natürlichen Lebensende mit bis zu 20 Jahren. Nicht an Menschen gewöhnte Katzen lassen sich von Menschen nicht berühren und bekommen ebensolche scheuen Nachkommen. Aus diesem Grund gilt in Österreich eine Kastrationspflicht von Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie. Ausgenommen sind nur gemeldete Katzenzuchten. Bei einer Katzenkastration werden die Eierstöcke bzw. die Hoden entfernt. Die Tiere werden insgesamt gesünder, schöner und erreichen ein höheres Lebensalter. Die Lust Schadnager zu bekämpfen bleibt jedoch erhalten. Übernehmen Sie Verantwortung, lassen Sie Ihre Katzen kastrieren und melden Sie herrenlose streunende Tiere Ihrem Gemeindeamt! Mag. Dr. Jutta Wagner, Tierschutzombudsfrau Argumente für die Kastration von Katzen Keine lawinenartige Nachkommenschaft Keine Verantwortung für diese Nachkommen Keine Verantwortung für die Gewöhnung der Katzenwelpen an den Menschen Größere Widerstandskraft kastrierter Tiere deutlich höhere Lebenserwartung kastrierter Tiere Keine Probleme durch scheue Streunertiere Keine Belästigung von Menschen durch Kot, Harn, Lärm und den Anblick kranker Tiere Verringertes Erkrankungsrisiko von Menschen durch von Katzen übertragbaren Krankheiten Verringertes Erkrankungsrisiko von Nutztieren durch von Katzen übertragbaren Krankheiten Verringerte Ausbreitung von Katzenkrankheiten Verringerte negative Auswirkungen auf das Ökosystem Nur zahme, gesunde und damit ästhetische Katzen sind eine Zier für Haus und Hof Bitte lassen Sie alle, vor allem auch scheue, Katzen in Haus und Hof kastrieren und nötigenfalls markieren!

6 Als Betreiber der Abwasserentsorgungsanlage informiert die Marktgemeinde Poggersdorf: Leider kam es in den letzten Monaten zu erheblichen Problemen bei der Abwasserableitung in den Kanal der Gemeinde und sogar zu Kanalverstopfungen. Aus diesem gegebenen Anlass möchten wir in Erinnerung rufen: DIE TOILETTE IST KEIN MÜLL- SCHLUCKER! Es werden große Mengen an feuchten Einwegtüchern im Kanal und bei den Pumpstationen vorgefunden. Leider werden auch immer wieder Hygieneartikel über die Kanalisation entsorgt. AMTLICHES Änderungen im Gemeinderat der Marktgemeinde Poggersdorf Im Dezember 2016 sind Frau Sandra Dreier und Herr Jakob Dreier aus dem Gemeinderat der Marktgemeinde Poggersdorf ausgeschieden. Als Nachfolger wurden Frau Margarethe Moritz und Herr Alfred Hofbauer angelobt. Was gehört nicht ins Abwasser? DER GESUNDE MENSCHENVER- STAND SAGT: KEINE HYGIENEARTIKEL UND PUTZTÜCHER IN DAS WC!! In den Hausmüll gehören: Hygieneartikel (Windeln, Binden, Watte, Wattestäbchen, Kondome), Feuchte Babytücher, Einwegputztücher, Putzfetzen Und denken Sie daran: Die Kosten für die Kanalüberprüfungen sowie die Behebung der Kanalverstopfungen und Pumpwerksreinigungen auf Grund dieser Fehleinleitungen trägt der Bürger! Grünschnitt - Entsorgung Für Gemeindebürger der Marktgemeinde Poggersdorf besteht die Möglichkeit, Grün- sowie Baumschnitt gegen eine Jahresgebühr von 15,00 beim Kompostwerk der Firma Steiner Bau in Klein Venedig abzugeben. Öffnungszeiten im Sommer: Montag bis Donnerstag: bis Uhr Freitag: bis Uhr Tel. Nr /2155 Seite 6 / April 2017 Winterdienst - ein wichtiges Thema in unserer Marktgemeinde Der Winterdienst steht in unserer Marktgemeinde Poggersdorf in den kalten Monaten immer bereit. Die Schneeräumung ist für jede Kommune eine schwierige Aufgabe. Alle wollen in kürzester Zeit freie Gehwege und Straßen. Für diese Herausforderung stehen in Poggersdorf 11 Mitarbeiter bereit. Der genaue Einsatzplan wird in unserer Gemeinde schon im Herbst detailgenau erstellt und ständig adaptiert. Dass nicht alle zu reinigenden Flächen sofort und gleichzeitig frei von Schnee sein können, ist klar. Immerhin müssen die Mitarbeiter unserer Gemeinde ca. 50 Kilometer reinigen. Wenn es auch keinen Schnee gibt, sind unsere Mitarbeiter vom Herbst bis ins Frühjahr im Einsatz, denn auch Eis auf Fahrbahnen ist gefährlich. Für die Streugeräte gibt es ebenso einen detaillierten Einsatzplan. Effektive Schneeräumung kann aber nur mit Verständnis und im "Zusammenspiel" zwischen Gemeinde und Bürger gelingen. Vzbgm. Otto Sucher, Referent für Schneeräumung

7 AKTUELLES Seite 7 / April 2017 Gemeinde in Bewegung Wintervergnügen im Zentrum von Poggersdorf Inmitten von Poggersdorf und westlich vom Friedhof am "Kraulehügel" hatten die Kinder ihren Spaß am Schnee. Viele Eltern mit ihren Kindern nutzten den Schnee, um mit dem Schlitten oder dem Skibob den Hügel runter zu fahren. Spannendes Finale des Gemeinde-Eisstockturniers 2017 Die Marktgemeinde Poggersdorf veranstaltete am ihr großes Gemeinde-Eisstockturnier. 21 Moarschaften konnten ihre Zielsicherheit unter Beweis stellen. Die Endausscheidung erfolgte am und wurde zwischen den beiden Halbtagessiegern des Gemeinde-Eisstockturniers ausgetragen. Hier konnte sich der Vormittagssieger "Holzbau Weissnegger" gegen die "Abwehrkämpfer" durchsetzen. Bei der Siegerehrung durften Vzbgm. Otto Sucher, GV Ing. Manfred Stromberger und GV Manfred Klemen, den Wanderpokal, wie schon im Jahr 2016, wiederum an die Eisschützen Weissnegger übergeben. Das Team Otto Sucher gratulierte und bedankte sich aber auch beim Obmann des EV Wabelsdorf, Paul Weißnegger, für die perfekte Organisation und Durchführung der gesamten Veranstaltung. Vzbgm. Otto Sucher 2. Poggersdorfer Gemeindekegelturnier Ein erfolgreiches Gemeindekegelturnier geht zu Ende! Fahrradcheck Wieder eine gelungene Einrichtung unserer Gemeinde. Viele unserer Gemeindebürger kamen zum kostenlosen Fahrradcheck. Norbert Kostel hat alle Fahrräder fit bekommen. Die Marktgemeinde Poggersdorf wünscht eine schöne und unfallfreie Radsaison. Aus den 40 Teilnehmern konnte Herr Karl Mandler den 1. Platz im Herrenbewerb und auch gleichzeitg den Gemeindesieger stellen. Den 2. Platz belegte Karl Taumberger vor Hermann Jahn. Bei den Damen konnte sich Frau Paula Jöri vor Michaela Schumnig und Martina Jahn durchsetzen. Die Mannschaft Kegelrunde Poggersdorf II, mit Helga Bürger, Max Jöri, Paula Jöri und Karl Mandler siegten vor GH Krassnig, mit Hermann Jahn, Martina Jahn, Wolfgang Illgoutz und Helga Knafl. Den 3. Platz belegte die Mannschaft ANSONKASE um Angela Mayer, Sonja Taumberger Karl Taumberger und Josef Mayer. Ein großes Danke an GV Manfred Klemen (Sportausschussobmann) für die Organisation und die Turnierleitung sowie an Frau Engertsberger für die korrekte Wertung des Turnieres.

8 RECHTLICHES Seite 8 / April 2017 Lärmschutzbestimmungen Wir möchten Sie, wie schon des Öfteren, auf wesentliche Punkte der in Geltung stehenden Lärmschutzverordnung in der Marktgemeinde Poggersdorf hinweisen. Lärm wird grundsätzlich in ungebührlicher Weise erregt, wenn ein Grenzwert von 50 Dezibel überschritten wird oder das Tun oder Unterlassen, das zur Erregung des Lärms führt, jene Rücksichten vermissen lässt, die im Zusammenleben mit anderen Menschen verlangt werden müssen. Störender Lärm wird somit JEDENFALLS (d.h. rein deklarative Aufzählung in der Verordnung) in ungebührlicher Weise erregt durch: a) Singen, Musizieren, Kegeln, den Betrieb von Musikgeräten oder Radios u. ä., Tätigkeiten in Wohnund Kurgebieten, sowie in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten in der Zeit von 22:00 bis 08:00 Uhr b) das wiederholte Starten von Kraftfahrrädern und Motorfahrrädern (Mopeds) auf Straßen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen, und sonstigen Privatgrundstücken sowie durch das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren aller Art auf diesen Grundstücken, sofern diese Straßen und Grundflächen im Wohn- oder Kurgebiet oder in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten liegen c) den Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen, u. ä., die nicht vom Baulärmgesetz, LGBl.Nr. 26/1973, erfasst sind und die im Freien einen 50 dpa übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen, sowie in der Nähe von bewohnten Objekten an Sonnund Feiertagen überhaupt und an Werktagen in der Zeit von von 21:00 bis 07:00 Uhr d) die Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen, sowie in der Nähe von bewohnten Objekten an Sonn- und Feiertagen überhaupt und an Samstagen in der Zeit von 12:00 bis 14:00 Uhr e) den Betrieb von Modellflugzeugen mit Verbrennungsmotoren in bewohnten Gebieten oder in der unmittelbaren Nähe dieser Gebiete. Informationsabend über Erbrecht und Vorsorge Die Notariatskanzlei Mag. Stefan Lindner & Partner wurde seitens der Marktgemeinde Poggersdorf eingeladen, am 16. März im Pfarrsaal einen Informationsabend über die Themen Erbrecht und Vorsorge zu gestalten. Notarsubstitut Mag. Martin Thaler, ein Pubersdorfer, kam dieser Einladung gerne nach und gab dabei einen Überblick über das seit in Kraft getretene neue Erbrecht sowie die Themen Schenkungen und Übergaben zu Lebzeiten und die daraus allenfalls resultierende Grunderwerbsteuer. Im Zuge des Vortrages wurden dabei auch Rechtsinstrumente wie das Testament, die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung ausführlich erörtert. Im Detail wurde insbesondere auf die Neuerungen im Pflichtteilsrecht und bei der Testamentserrichtung, die Rechte des Lebensgefährten, das neu geschaffene Pflegevermächtnis und die Vorsorgemöglichkeiten für den Fall des Eintritts der Geschäftsunfähigkeit eingegangen. Der Andrang zu dieser Veranstaltung war entsprechend groß. Auch nach Beendigung des Vortrages wurden die vielen Fragen der interessierten Besucher ausführlich beantwortet.

9 Aus gegebenem Anlass, wird nachstehend auf einige Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und des Kärntner Straßengesetzes aufmerksam gemacht: Wie breit muss die Straße zum Parken sein? Gemäß 24 Abs. 3 lit. der StVO - Straßenverkehrsordnung - gilt: "Das Parken ist verboten auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben." Die Breite der Fahrbahn muss daher mindestens 5,2 Meter plus der Breite des parkenden Kraftfahrzeugs betragen. Gemäß 24 Abs. 3 lit. e StVO gilt: "Das Parken ist verboten auf der linken Seite von Einbahnstraßen, wenn nicht mindestens ein Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleibt." In diesem Fall muss die Breite der Fahrbahn daher mindestens 2,6 Meter plus der Breite des parkenden Kfz betragen. Abstellen bzw. Ablagern von Gegenständen (wie Mülltonnen etc.) auf dem Straßenbankett Gemäß den Bestimmungen des 4 Kärntner Straßengesetzes K-StrG sind u.a. Fahrbahnen, Gehsteige, Radfahrstreifen, Haltestellenbuchten, Straßenbankette, Straßengräben und andere Straßenentwässerungsanlagen etc. Bestandteile der öffentlichen Straßen. Gemäß 54 ist die Benützung öffentlicher Straßen als Lagerplatz für Baustoffe, Erde, Schnee, Dünger, Gerätschaften und ähnliches verboten. 49 Pflanzungen und Waldungen (1) Die Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken an öffentlichen Straßen ist - unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 2 und des 44 - nur in einer Entfernung von 4 m vom Straßenrand ( 6 Abs. 3) gestattet; diese Entfernung kann mit Zustimmung der Straßenverwaltung verringert werden; die Zustimmung ist zu erteilen, wenn Interessen der Sicherheit, des Verkehrs oder der künftigen Verkehrsentwicklung nicht beeinträchtigt werden. Hecken dürfen die Straße um nicht mehr als 1 m überragen und müssen so beschaffen sein, dass der Luftdurchzug durch sie nicht behindert wird. Die Straßenverwaltung kann, ohne dass dadurch ein Entschädigungsanspruch entsteht, verlangen, dass hochwüchsige Kulturpflanzen, die die Sicht behindern würden, nur in einer Entfernung von mindestens 4 m vom Straßenrand ( 47 Abs. 5) angepflanzt werden. (2) Bäume, Sträucher, Hecken und Wurzeln, die in eine öffentliche Straße hineinragen oder sich im Straßenkörper ausdehnen, sind auf Verlangen der Straßenverwaltung vom Grundeigentümer ohne Entschädigung entsprechend auszuästen, zu beschneiden oder ganz zu beseitigen. Das gleiche gilt ohne Rücksicht auf ihre Entfernung von der Straße für Bäume, Sträucher und Hecken, wenn sie die Sicht auf der Straße behindern oder zu Schneeverwehungen Anlass geben. Der Grundeigentümer hat in diesem Falle nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn die von ihm geforderten Maßnahmen Obstbäume betreffen. Für die Entschädigung gelten die Bestimmungen der 37 und 38 sinngemäß. Die Auslichtungsarbeiten müssen so fachgemäß durchgeführt werden, dass durch den Beschnitt keine Verunstaltung der Pflanzungen eintritt. (3) Auf Verlangen der Straßenverwaltung sind an eine öffentliche Straße angrenzende Wälder in einer Breite RECHTLICHES Kärntner Straßengesetz Seite 9 / April 2017 von vier Metern vom äußeren Straßenrande ( 6 Abs. 3) beiderseits der Straße auszulichten oder nach einer bestimmten Betriebsweise zu bewirtschaften, wenn Rücksichten der Straßenerhaltung oder des Verkehrs dies erfordern. Die Straßenverwaltung hat hierbei die forstgesetzlichen Bestimmungen zu beachten und forstbehördlichen Anordnungen zu entsprechen. Entschädigungsansprüche sind nach den Bestimmungen der 37 und 38 zu behandeln. 51 Pflügen neben der Straße Auf den gegen eine öffentliche Straße, ausgenommen einen Radverkehrsweg, nicht eingefriedeten Grundstücken darf innerhalb einer Entfernung von vier Metern vom Straßenrand ( 6 Abs. 3) nur gleichlaufend zu diesem gepflügt werden. Das Einackern der Straßengräben ist verboten.

10 GESUNDE GEMEINDE Seite 10 / April 2017 Kärntner Gesundheits-, Pflegeund Sozialservice stellt sich vor! GPS was ist das? Das Kärntner Gesundheits-, Pflege- und Sozialservice (GPS) ist ein neues Beratungsangebot der Bezirkshauptmannschaften. Dieses Sozial-Navi weist den Bürgerinnen und Bürgern als erste Anlaufstelle bei Fragen und Anliegen aus den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales den Weg. Wer sind wir? Das GPS-Team der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land ist multiprofessionell: Brandstätter Jasmin ausgebildete Gesundheits- und Pflegemanagerin Gischa Larissa ausgebildete Sozialarbeiterin Herbst Gerlinde diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester Wie finden Sie uns? Die Beratungsbüros des GPS Klagenfurt- "Langsam Lauf"-Gruppe Es sind bereits 14 Jahre vergangen, seit die "Langsam Lauf"- Gruppe von der Marktgemeinde Poggersdorf ins Leben gerufen wurde. Von der Idee der gesunden Bewegung mit "Langsam - Laufen" ohne zu Schnaufen, entwickelte sich das "Nordic Walking", also das flotte Gehen mit Stöcken. Seither bevölkern wir wöchentlich die verschiedensten Straßen der Gemeinde. Meistens in zwei Gruppen (flotte und gemütlichere). In der kühleren Jahreszeit - ab Ende September - dürfen wir den Turnsaal der Volksschule Poggersdorf benützen. Dort betreiben wir Bewegung mit Gymnastik - denn wer rastet der rostet. Es sind alle GemeindebürgerInnen und deren Freunde aufgerufen, sich an der kostenlosen Gesundheitsaktion der Marktgemeinde Poggersdorf zu beteiligen. Ein Einstieg (auch zum Schnuppern) ist jederzeit ohne Anmeldung möglich. Auch Männer sind angesprochen, sie sind in der Minderheit und tun meist zu wenig für ihre Gesundheit. Bewegung ist Leben und gemeinsam bewegt es sich leichter! Termine: Nordic Walking - ab 18. April 2017 jeweils dienstags ab Uhr Treffpunkt: Hauptplatz vor dem Gemeindeamt. Land befinden sich in der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt: Völkermarkter Ring 19, 9010 Klagenfurt am Wörthersee (3. Stock). Welche Aufgaben haben wir? Das Service der kostenlosen Beratung richtet sich an pflegende Angehörige oder Betroffene selbst. Wir informieren über Themen wie: - Betreuung und Pflege zu Hause (Mobile Dienste, Rufhilfe, Essen auf Rädern, Pflegehilfsmittel, 24-Stunden- Betreuung, ) - Institutionelle Betreuung und Pflege (Tagesstätten, Alternative Lebensräume, Altenwohn- und Pflegeheime, ) - Unterstützung für pflegende Angehörige (Kurzzeitpflege, Pflegegeld, Pflegeförderung, ) - Soziale Sicherheit (Sicherung des Lebens- und Wohnbedarfs) - Leistungen für Menschen mit Behinderung - Etc. Für Menschen in diversen sozialen Notlagen sind wir die richtigen Ansprechpartnerinnen. Terminvereinbarungen für eine persönliche Beratung im Büro oder auch vor Ort bei Ihnen Zuhause unter: Tel.: +43 (0) Brandstätter Jasmin, BSc, MSc DW Gischa Larissa, MA DW DGKS Herbst Gerlinde DW bhkl.sozialamt@ktn.gv.at Link: Ihr "Langsam-Lauf-Treff"-Leiter und "Nordic Walking-Übungsleiter" freut sich immer auf eine zahlreiche Teilnahme! Hermann Kucher

11 GESUNDE GEMEINDE Seite 11 / April 2017 Richtlinien "Urlaub für pflegende Angehörige" Präambel Mit dem Angebot "Urlaub für pflegende Angehörige" sollen Personen, die eine/n pflegebedürftige/n Verwandte/n zu Hause betreuen und pflegen von der Pflegearbeit entlastet werden. Ziel dieses Angebotes ist, körperliche und seelische Regeneration zu ermöglichen und Weiterbildungsmaßnahmen für die häusliche Pflegetätigkeit in Form von Vorträgen anzubieten. Die Unterbringung und Verköstigung auf Vollpension-Basis der pflegenden Angehörigen erfolgt zu diesem Zweck in einer vom Amt der Kärntner Landesregierung ausgewählten Kureinrichtung. 1 Grundsätze des geförderten "Urlaubs für pflegende Angehörige" 1) Die Inanspruchnahme des "Urlaubs für pflegende Angehörige" erfolgt über Antrag der Person (Antragsteller/in), die die/den Pflegebedürftige/n zum überwiegenden Teil (Hauptpflegeperson) pflegt. 2) Das Ausmaß des Urlaubsaufenthaltes beträgt eine Woche und kann alle zwei Jahre beantragt werden. Pflegende Angehörige mit Pflegebedürftigen in den Pflegestufen 6 und 7 können den Pflegeurlaub jährlich beantragen, wobei Erst-Antragsteller/innen mit Pflegebedürftigen in den Pflegestufen 6 und 7 vorrangig behandelt werden. 3) Der Aufenthalt erfolgt in einer Kureinrichtung, die ausnahmslos vom Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 5 - Gesundheit und Pflege ausgewählt wurde und richtet sich nach Maßgabe der vorhandenen freien Plätze. 4) Für den einwöchigen Aufenthalt ist ein Selbstbehalt in der Höhe von 50,-- zu entrichten. 5) Auf die Gewährung des "Urlaubs für pflegende Angehörige" besteht kein Rechtsanspruch. 6) Eine Rückerstattung des Selbstbehaltes erfolgt, wenn die/der Antragsteller/in aus schwerwiegenden Gründen den Urlaub nicht antreten kann. 2 Fördervoraussetzungen 1) Das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 - Gesundheit und Pflege, Unterabteilung Pflegewesen fördert den "Urlaub für pflegende Angehörige", wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - die/der Antragsteller/in hat den Nachweis zu erbringen, dass diese die/den pflegebedürftige/n nahe/n Verwandte/n seit mindestens zwei Jahren betreut; - bei einem Wechsel der Hauptpflegeperson muss vor Antragstellung die Mindestpflegedauer in Familienpflege von zwei Jahren eingehalten werden, - die/der Pflegebedürftige zumindest in der Pflegestufe 3 eingestuft ist und - die/der Antragsteller/in mehr als die Hälfte des notwendigen Pflegeaufwandes erbringt. Das heißt, dass das Ausmaß anderer Personen aus dem Familienkreis bzw. der im Rahmen der Familienpflege zugekauften professionellen Pflegeleistungen über mobile soziale Dienste einschließlich der 24 Stunden Betreuung den Betreuungsaufwand der/des Antragstellerin/s (Hauptpflegeperson) nicht übersteigt. 2) Der anspruchsberechtigte Personenkreis bestimmt sich nach 4 des Kärntner Mindestsicherungsgesetzes (K-MSG), LGBL. Nr. 15/2007 i.d.g.f., wobei die/der Antragsteller/in und die/der Pflegebedürftige ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben müssen und zu einem mehr als viermonatigen Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sein müssen. 3 Angehörigenbegriff Nahe Angehörige im Sinne dieser Richtlinie sind: - Ehegatte/in, Lebensgefährte/in - Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie - Geschwister und deren Ehegatten/innen und Kinder - Wahl- oder Pflegeeltern oder Wahloder Pflegekinder 4 Antragsunterlagen 1) Folgende Unterlagen sind beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 einzureichen: - ausgefüllter Antrag "Urlaub für pflegende Angehörige"; - letztgültiger Pflegegeldbescheid in Kopie; - Meldezettel der/des Antragstellers/in und der/des pflegebedürftigen Verwandten (nicht älter als sechs Monate) oder gemeindeamtliche Bestätigung; - Kopie der letzten drei Monatsabrechnungen allfällig in Anspruch genommener mobiler sozialer Dienste. 5 Zusage 1) Die Behandlung der Anträge richtet sich nach dem Zeitpunkt des Einlangens. Bei gleichzeitigem Einlagen werden Anträge nach Maßgabe der Höhe der Pflegestufe unter der P r i o- rität der jeweils Höheren behandelt. 2) Bei gleichzeitigem Einlangen und gleicher Höhe der Pflegestufe entscheiden die Dauer und das Ausmaß der nachgewiesenen vorangegangenen Betreuung in Familienpflege. 3) Die Gewährung des "Urlaubs für pflegende Angehörige" erfolgt durch schriftliche Zusage an die/den Antragsteller/in nach Maßgabe der vorhandenen freien Plätze in der vom Amt der Kärntner Landesregierung ausgewählten Kureinrichtung. 4) Nach erfolgter schriftlicher Zusage ist der Selbstbehalt in Höhe von Euro 50,- - zu entrichten. Dieser Betrag muss binnen einer Woche am Konto der Kärntner Landesregierung einlangen, um die Reservierung in der Kureinrichtung zu fixieren. Bei Nicht-Einhaltung dieser einwöchigen Frist wird der Platz anderweitig vergeben. 6 An- und Abreise Für die An- und Abreise zur und von der Kureinrichtung ist selbst Sorge zu tragen. 7 Rückersatzpflicht Ein zu Unrecht erhaltener Urlaubsaufenthalt, der auf Grund von unrichtigen, unwahren oder unvollständigen Angaben im Verfahren gewährt wurde, ist zu ersetzen. Etwaige Verhinderungsgründe sind dem hsg. Amt ehestmöglich bekanntzugeben, sodass eine Nachbelegung erfolgen kann. Bei Nicht-Antritt ohne schwerwiegende Gründe sind die dem Land Kärnten erwachsenden Kosten (Stornogebühren) rückzuersetzen. In berücksichtigungswürdigen Fällen kann bei Vorliegen sozialer Härte vom Rückersatz abgesehen werden. Der nächste Urlaub für pflegende Angehörige wird im November /Dezember 2017 stattfinden. Antragseinbringung ab September 2017.

12 BÜRGERMEISTER VOR ORT Seite 12 / April 2017 Einen schönen Geburtstag feierte Tischlermeister a. D. Stefan Kriess in Leibsdorf. Seitens der Gemeinde gratulierten Bürgermeister Arnold Marbek, Vzbgm. Heinrich Marketz und Vzbgm. Otto Sucher zum 85. Wiegenfeste und wünschten dem Jubilär Gesundheit und noch viele schöne Jahre. 75 Jahre wurde Frau Elfrieda Pistotnik. Bürgermeister Arnold Marbek und Vzbgm. Otto Sucher überbrachten die Glückwünsche. Frau Erika Mikosch feierte bei bester Gesundheit im Beisein von Bürgermeister Arnold Marbek und Frau DI Manuela Deutschmann ihren 90. Geburtstag. Frau Mathilde Edlacher feierte ihren 92. Geburtstag. Bürgermeister Arnold Marbek und Vzbgm. Otto Sucher überbrachten die Glückwünsche der Gemeinde. Gleich zwei Bürgermeister und zwei Vizebürgermeister stellten sich zum 70. Geburtstag von Gottfried Brettner in Pubersdorf ein. Bürgermeister Karl Lessiak von Ebene Reichenau war ein jahrelanger Arbeitskollege von Gottfried und ließ es sich nicht nehmen, seinem Freund zu diesem Ehrentag zu gratulieren. Bürgermeister Arnold Marbek überbrachte gemeinsam mit Vzbgm. Heinrich Marketz und Vzbgm. Otto Sucher die Glückwünsche der Gemeinde.

13 BÜRGERMEISTER VOR ORT Seite 13 / April 2017 Bürgermeister Arnold Marbek und GV Ing. Manfred Stromberger gratulierten Herrn Tomaschitz Rudolf zu seinem 70er. Frau Safran Josefine hatte ihren 75. Geburtstag. Bürgermeister Arnold Marbek machte ihr mit der Gemeindechronik eine riesen Freude. Seinen 75. Geburtstag feierte Herr Ignaz Thaller. Bürgermeister Arnold Marbek und Vzbgm. Otto Sucher gratulierten auf das Allerherzlichste. Ihren 70. Geburtstag feierte Frau Helga Bürger. Bürgermeister Arnold Marbek und Vzbgm. Otto Sucher stellten sich als Gratulanten der Gemeinde ein. Bürgermeister Arnold Marbek präsentiert den öffentlichen Zugang zum Internet (Infopoint), welches seit Kurzen allen Gemeindebürgern und Gästen kostenlos zur Verfügung steht.

14 AMTLICHES Seite 14 / April 2017 Aus dem Standesamt von Mitte Dezember 2016 bis Ende März 2017 Wir freuen uns über Poggersdorf s Babies Moser Sophie Leia, Pubersdorf Ganic Aleyna, Pubersdorf Tazoll Viktor, Wabelsdorf Duller Matteo Maximilian, Leibsdorf Mandler Steven, Poggersdorf Krainz Emely, Rain Rohrer Emilia, Poggersdorf Auner Mia-Sophie, Poggersdorf Podgornig Michelle, Pubersdorf Jagersberger Theo Alexander, Leibsdorf Dürr Richard Simon, Poggersdorf Motschiunig-Eder Jonas Paul, Leibsdorf Oberholzer Eleanor Ann, Leibsdorf Zechner Ludwig, Pubersdorf Wir trauern um Wir gratulieren Pupitz Margot, Pubersdorf Kulle Beate, Rain Napetschnig Wilhelm, Poggersdorf Schnögl Elisabeth, Pubersdorf Hummer Franz, Poggersdorf Kerschbaumer Franz, Leibsdorf Baumgartner Jessica, Pubersdorf Aineter Kurt, Poggersdorf Hafner Josefine, Linsenberg Schelinski Bernhard, Wabelsdorf Paulitsch Bertha, Wabelsdorf Plessnig Fabian und Santer Cornelia, Poggersdorf Im Namen der Marktgemeinde Poggersdorf wurden folgende Jubilare geehrt 93 Jahre Hasslauer Paula, Poggersdorf 92 Jahre Edlacher Mathilde, Puberdorf Legerer Ilse, Leibsdorf 91 Jahre Kowatsch Mathilde, Linsenberg 90 Jahre Mikosch Erika, Leibsdorf Zikulnig Gertrud, Pubersdorf 85 Jahre Sucher Maria, Leibsdorf Türk Waltraud, Poggersdorf 80 Jahre Illgoutz Albin, St. Johann Kurath Ida, Eiersdorf Kitz Gottfried, Eiersdorf Pacher Hubert, Leibsdorf Mandler Hildegard, Poggersdorf Weißnegger Anna, Wabelsdorf Ukowitz Gisela, Pubersdorf 75 Jahre Rumpf Christiane, St. Michael Klatzer Barbara, Kreuzergegend-Ost Thaller Ignaz, Kreuzergegend-Ost Pistotnik Elfrieda, Leibsdorf Safran Josefine, Wabelsdorf 70 Jahre Zippusch Anna, Leibsdorf Brettner Gottfried, Pubersdorf Perkonig Johann, Pubersdorf Seebacher Maria, Poggersdorf Wedenig Heinz, Rain Melischnig Antonia, Leibsdorf Leschinger Franz, Poggersdorf Bürger Helga, Poggersdorf Steringer Emil, Pubersdorf Sapetschnig Walter, St. Michael 30-Jahr-Jubiläum -- Ehrung für Stefan Kriess Der weit über die Grenzen Leibsdorfs hinaus bekannte Tischlermeister Stefan Kriess junior feierte sein 30-jähriges Firmenjubiläum. Aus diesem Anlass stellten sich Landesrat DI Christian Benger, LAbg. Bgm. Herbert Gaggl, Vzbgm. Otto Sucher, GR in DI Manuela Deutschmann und GR Ing. Hubert Novak als Gratulanten ein. Dem Jubilar wurde eine Ehrenurkunde für "30 Jahre erfolgreiche Selbstständigkeit und beson-dere Verdienste um die regionale Wirtschaft" überreicht. Stefan Kriess Junior übernahm im Jahre 1987 den Betrieb, welcher 25 Jahre zuvor von seinem Vater gegründet wurde. Das "TEAM Otto Sucher" wünscht dem erfolgreichen Unternehmer auch für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg! Vzbgm. Otto Sucher

15 FEUERWEHR Neues Fahrzeug für die FF Poggersdorf Seite 15 / April 2017 Bürgermeister Marbek als FF-Referent sichert Finanzierung zu! Unsere starke Feuerwehr muss sowohl technisch als auch mit den Fahrzeugen bestens ausgestattet sein, daher wird ein neues FF-Fahrzeug angeschafft. Um die richtige Auswahl zu treffen, haben sich Bürgermeisters Arnold Marbek, Kdt. Gottfried Smolej, Kdt-Stv. Markus Schwagerle und die Zugskommandanten Michael Schneider und Thomas Lippe ein Bild vor Ort gemacht und bei den Feuerwehren Griffen und Ebenthal ihre Fahrzeuge und Ausstattung angesehen. Diese informative Besichtigungsfahrt und Diskussionen unter den Feuerwehrkameraden waren wichtige Entscheidungsgrundlagen für unsere Feuerwehr. Eine Entscheidung soll demnächst erfolgen.

16 FEUERWEHR Die Freiwillige Feuerwehr Poggersdorf -- ein starkes Team Ein Fixtermin für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Poggersdorf ist der 6. Jänner jeden Jahres. Wie bereits seit dem Jahre 1893 fand auch heuer wieder am Dreikönigstag die mittlerweile 124. Jahreshauptversammlung im Gasthaus Krassnig statt. Da der Kommandant Gottfried Smolej aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Versammlung teilnehmen konnte, wurde diese vom Kommandantstellvertreter Markus Schwagerle eröffnet. Für Herrn Schwagerle war es eine besondere Freude, den Bürgermeister und Feuerwehrreferenten Arnold Marbek, die Vizebürgermeister Heinrich Marketz und Otto Sucher, den Gemeindevorstand Ing. Manfred Stromberger, den Landtagspräsidenten Rudolf Schober, den Bezirksfeuerwehrkommandanten Gerfried Bürger sowie den Abschnittsfeuerwehrkommandanten Heinz Lackner als Ehrengäste begrüßen zu dürfen. Aus den Berichten der Beauftragten ging hervor, dass im Jahr 2016 von den Kameraden/innen der Freiwilligen Feuerwehr Poggersdorf 76 Einsätze mit 874 Stunden und 383 sonstige Tätigkeiten mit einem Aufwand von Stunden zum Wohle der Bevölkerung geleistet wurden. Die FF Poggersdorf legt auch auf die Jugendarbeit ein großes Augenmerk. So konnte der Jugendbeauftragte Georg Illgoutz mit Freude berichten, dass die Jugendgruppe im Jahr 2016 rund 1550 Stunden leistete. Mit großem Interesse und Ehrgeiz nahmen im vergangenen Jahr sowohl die aktiven Kameraden/innen als auch die Feuerwehrjugend neben den Gruppenübungen noch zusätzlich an Leistungsbewerben teil. Ein wichtiger Punkt der Versammlung waren auch Angelobungen, Beförderungen und Ehrungen. Angelobung zum Feuerwehrmann: Markus Krainer, Verena Lippe, Michelle Nuck und Stefanie Schnögl Beförderung zum Oberfeuerwehrmann: Mirjam Donesch und Sandra Träger Beförderung zum Hauptfeuerwehrmann: Atemschutzbeauftragter Christian Dürr Beförderung zum Löschmeister: Gruppenkommandant Martin Zikulnig Ehrung für 50-jährige Tätigkeit im Feuerwehrwesen: Gerhard Primasch und Rudolf Tomaschitz Ehrung vom Land Kärnten für 40-jährige Tätigkeit: Franz Prucknig Ehrung vom Land Kärnten für 25-jährige Tätigkeit: Franz Klement und Hermann Modritsch Aus den Grußworten der Ehrengäste war zu entnehmen, dass einerseits großer Dank und große Anerkennung für die erbrachten Leistungen ausgesprochen wurden sowie andererseits die gute Zusammenarbeit der Kameraden/innen und perfekte Jugendarbeit vorbildhaft sind. Hier darf auch erwähnt werden, dass die FF Poggersdorf unter Führung des Kommandanten Gottfried Smolej sehr stolz auf den derzeitigen Mitgliederstand von insgesamt 80 Kameradinnen und Kameraden ist. Seite 16 / April 2017 Bei den Schlussworten bedankte sich der Kommandantstellvertreter Markus Schwagerle bei allen Kameraden/innen für das aufgebrachte Engagement und die tolle Leistung, welche im letzten Jahr erbracht wurde und beendete die Versammlung mit einem "GUT HEIL!" Aktivitäten des Feuerwehrjahres 2017 starteten bereits im Jänner mit der Teilnahme am Bezirkseisstockturnier der Feuerwehren sowie am Gemeindeeisstockturnier. Anfang Februar war es dann wieder soweit und der Übungsalltag holte die Kameradinnen und Kameraden der FF Poggersdorf wieder ein. Zusätzlich zu den zweimal im Monat stattfindenden Gruppenübungen, trainieren die vier Bewerbsgruppen bereits für die Bezirksleistungsbewerbe. Liebe Leserinnen und Leser! Falls wir nun IHR/DEIN Interesse an der Freiwilligen Feuerwehr Poggersdorf geweckt haben, würden wir uns freuen SIE/DICH als neues Mitglied begrüßen zu dürfen. Bereits jetzt möchten wir Sie/Dich zu unserer diesjährigen Festveranstaltung (Fronleichnamsumzug mit FF Frühschoppen sowie Blaulichtparty) am 15. und 16. Juni einladen. Berichte zu Einsätzen und Übungen sowie allgemeine Informationen sind jederzeit unter abrufbar - wir freuen uns über jeden Besuch auf unserer Homepage.

17 BILDUNG Seite 17 / April 2017 Kinderschikurs auf der Petzen Am 10. Feburar 2017 wurde auf der Petzen das Abschlussrennen und die Siegerehrung des Kinderschikurses des Pfarrkindergartens Poggersdorf durchgeführt. Dieser Kinderschikurs findet bereits seit 15 Jahren - seit einigen Jahren auf der Petzen, wo immer einmalige Bedingungen vorherrschen - statt, und wird von Gemeinderat Miro Apostolovski bestens organisiert, welcher auch die Grüße des Bürgermeisters und der Gemeinde überbracht hat. Wie jedes Jahr hat Bürgermeister Arnold Marbek für alle Kinder Krapfen, ein Getränk und einen Bastelkoffer gesponsert. Mit dabei waren AL Helga Aichwalder, GV Manfred Klemen und GR Ing. Thomas Ebner. Mit 44 teilnehmenden Kinder und einem Abschlussrennen hat diese tolle Veranstaltung geendet. Pistenspaß beim Schikurs der Volksschule Poggersdorf Vom bis organisierte die VS-Poggersdorf vier Schitage auf der Hochrindl. Bestens ausgerüstet und unterstützt von den Schilehrern/innen der Schischule Zarre, wurde fleißig trainiert. Bei wunderschönem Wetter, herrlicher Aussicht über ganz Kärnten, konnten unsere Kinder in Höchstform gebracht werden. Anfänger, die am ersten Schitag noch am "Zauberteppich" standen, schafften es, wie auch alle anderen Gruppen, das Rennen am Freitag erstklassig zu bewältigen. Mit Verstärkung vieler Eltern, den Lehrerinnen sowie Frau Direktor Pfeffer, wurden unsere Kinder bestens motiviert! So konnten etliche Schüler stolz eine Medaille mit nachhause nehmen. Vielen Dank an alle, die unserer Schule diese tollen Sporttage ermöglicht haben! Kindersitze für die Schulbusse Mit der Anschaffung der neuen Schülerbusse (Plus Busse) waren auch neue Kindersitze erforderlich. Sicherheit steht beim Schülerverkehr an vorderster Stelle, daher hat sich Bürgermeister Arnold Marbek umgehend bereit erklärt, die erforderliche Anzahl an Sitzen anzuschaffen.

18 VEREINE "Wochenmarkt" in unserer Marktgemeinde - eine Erfolgsgeschichte Der "Wochenmarkt" ist in unserer Marktgemeinde Poggersdorf seit seiner Gründung vor sechs Jahren ein fixer Bestandteil im Monatsablauf. Dies ist einerseits auf das umfangreiche und genussvolle Angebot unserer teilnehmenden Anbieter zurückzuführen, andererseits aber sicherlich auch auf die nette Atmosphäre, die zum Verweilen und Kommunizieren einlädt. Unser aller Ziel, sowohl des Vorstandes als auch der Direktvermarkter, ist es, alle unsere Kunden und Besucher mit einem reichhaltigen Angebot zufrieden zu stellen. Fällt jemand aus, aus welchen Gründen auch immer, versuchen wir einen Ersatz zu finden, was durch entsprechendes Engagement auch gelingt. Um das Angebot auch noch zu erweitern, sind wir immer bemüht, weitere Anbieter zu lukrieren. Außerdem haben wir uns zum Ziel gesetzt, jeweils einmal jährlich eine unserer Partnerstädte zum "Wochenmarkt" einzuladen, damit sich diese präsentieren können und so unsere Verbundenheit zum Ausdruck gebracht wird. Ich möchte auch auf die Möglichkeit des Erwerbs der "Wochenmarkt-Gutscheine" hinweisen, die sich erfahrungsgemäß großer Beliebtheit erfreuen. Ich danke an dieser Stelle allen Direktvermarktern, Besuchern und Freunden für die Treue und freue mich, Sie auch in Zukunft begrüßen zu dürfen! Vzbgm. Otto Sucher, Obmann des Vereins des Poggersdorfer Gemeinwohls Seite 18 / April 2017 Der FC Poggersdorf stellt sich vor! Der FC Poggersdorf betreut 7 Nachwuchsmannschaften & 2 Kampfmannschaften. Von der U7 bis zur U16 wird unseren jungen Wilden die Möglichkeit geboten, das Fußballspielen zu erlernen. In der Kampfmannschaft b wird den jungen aufstrebenden Talenten die Bühne geboten, sich ab dem 15. Lebensjahr ins Rampenlicht zu spielen. In der Kampfmannschaft a gibt es für die gestandenen Spieler die Möglichkeit sich den Traum als Amateur Fußballer zu verwirklichen. Die Kampfmannschaft a bestritt eine sehr erfolgreiche Herbstmeisterschaft. Mit 32 Punkten konnte man sich Platz 2 in der Tabelle sichern. Auf den 1ten Platz fehlt uns nur 1 Tor, da der direkte Kontrahent SG Krumpendorf/Pörtschach nur aufgrund des Torverhältnisses vor uns liegt. Die Mannschaft, und der Fußballclub Poggersdorf freuen sich schon, nach der langen Wintervorbereitung auf das Frühjahr im Sportzentrum Poggersdorf. Für den FC Poggersdorf Claudio Mette Mutter-Kind Gruppe Herzliche Einladung zu unserer MUKI- RUNDE. Wir treffen uns jeden Mittwoch um 9:00 Uhr im Pfarrsaal Poggersdorf. Singen, tanzen, basteln, spielen und vieles mehr möchten wir mit Euch gemeinsam erleben. Ob Mutti, Papa, Oma, Opa mit Kindern und Enkel, alle sind herzlich willkommen. Wir freuen uns auf viele neue Begegnungen. Wenn Sie Fragen zu unserer Mutter- Kind-Gruppe haben, rufen Sie uns an. Maria Glantschnig: 0650/ Sabine Mayer: 0676/ Wir freuen uns auf ein Kennenlernen! Maria, Sabine und Annemarie

19 VEREINE Seite 19 / April 2017 VORSTAND Obmann: SMUCK Rudolf Stv.-Obmann: HOFFMANN Dietmar Kassier: SCHOBER Maria Stv.-Kassier: MELISCHNIG Franz Schriftführer: TSCHEPPE Günter Der Vorstand des TC Poggersdorf möchte mitteilen, dass die Tennisplätze für die Saison 2017 im April fertig sein werden. Für Interessenten, welche beim TC Poggersdorf Mitglied werden möchten, besteht die Möglichkeit der Anmeldung beim Obmann Herrn Smuck Rudolf ( ) oder beim Kassier- Stv. Herrn Melischnig Franz ( ). Im Mai ist ein Tennisdoppeleröffnungsturnier geplant. Hierzu sind alle Vereinsspieler, Spieler die es werden möchten sowie Spieler welche Freunde am Tennissport haben, recht herzlich eingeladen. Für Stundenspieler ist ein Schlüssel Tennisclub Poggersdorf wähhrend der Amtszeiten im Gemeindeamt Poggersdorf erhältlich. Weiters in der PizzaRio von Dienstag bis Sonntag von 10:00 bis 20:00 Uhr. Als Mitgliedsbeitrag für die Saison 2017 werden folgende Beiträge festgelegt: 110,-- für das 1. Haushaltsmitglied 80,-- für jedes weitere Haushaltsmitglied 80,-- für Studenten, Präsenzdiener oder Lehrlinge 50,-- für Jugendliche (Jahrgänge 1998, 1999, 2000) 30,-- für Jugendliche (Jahrgänge ) frei für Jugendliche (Jahrgang 2004 und jünger) wenn ein Familienmitglied dem Verein angehört. 1 Stunde kostet pro Person 8,-- Der Vorstand des Tennisclubs Poggersdorf würde sich über neue Mitglieder sehr freuen! Einzuzahlen auf KONTO TC POGGERSDORF IBAN: AT RB Grafenstein Magdalensberg Der Vorstand des TC POGGERSDORF wird auch heuer wieder bemüht sein, Kindertrainingskurse bei Bedarf zu organisieren.

20 VEREINE Seite 20 / April 2017 Aller guten Dinge sind DREI! Der HSC Eagles Poggersdorf konnte im August 2016 seinen 2. Meistertitel in der Kärntner Ballhockeyliga in Folge gewinnen. Ende März/Anfang April beginnen die Adler rund um den Kapitän und Topscorer Stefan Schumnig (Pubersdorf) mit der Vorbereitung auf den 3. Streich! Die Ballhockeytruppe sucht immer wieder Spieler und lädt Interessierte herzlichst zu einem Probetraining ein. Geleitet werden die meist dienstags um 19:30 Uhr in der Sportarena Poggersdorf stattfindenden Trainings von Martin Schumnig (Pubersdorf) und Josef Sulzbacher (Erlach). Der HSC Eagles sucht auch interessierte Nachwuchsspieler von 8-15 Jahren. Es werden ab Anfang Mai regelmäßige Bereits zum 47. Mal lud die Volkspartei Poggersdorf mit dem Team Otto Sucher zum traditionellen Bauernball in das Gasthaus Krassnig-Jahn ein. Vzbgm. Otto Sucher durfte zahlreiche Ehrengäste begrüßen darunter Landesobmann LR DI Christian Benger, Bürgermeister der HSC Eagles Poggersdorf Nachwuchstrainings stattfinden. Die Teilnahme ist KOSTENLOS und die Trainings werden von routinierten Spielern des Meisters abgehalten. Interessierte (Nachwuchs-)Spieler melden sich entweder beim Trainerduo oder bei Gerald Stanossek (0664/ bzw. gerald.stanossek@gmail.com). Bauernball - immer ein Highlight in Poggersdorf Marktgemeinde Grafenstein, Mag. Stefan Deutschmann, der Direktor der Raiffeisenbank Grafenstein Dir. Josef Tauschitz und GL Michael Podobnig MBA., sowie Abordnungen zahlreicher Vereine. Zur Eröffnung des Balles wurden die hörens- und sehenswerten Darbietungen des Gemischten Chores und der Volkstanzgruppe aus Wabelsdorf, mit kräftigem Applaus belohnt. Großen Anklang fand auch wiederum die "Promimodenschau", welche die Stimmung weiter anheizte. Zu den rhythmischen Klängen des bekannten Bergland-Duos konnten die Gäste bis in die frühen Morgenstunden das Tanzbein schwingen. Vzbgm. Otto Sucher

21 Der Gemischte Chor Wabelsdorf präsentierte am seine neue CD unter dem Titel "ÅLLES HÅT SEI ZEIT". Im ausverkauften Hambruschsaal in Grafenstein konnten zahlreiche Ehrengäste sowie viele Vertreter diverser Vereine aus nah und fern begrüßt werden. Eine besondere Freude war es unter den Gästen Aufnahmeleiter Johann Wurzer willkommen zu heißen. Der Chor unter der Leitung von Sandra Laure und Patrick Lebitsch präsentierte seine neue CD in gewohnt abwechslungsreicher und humorvoller Art. Weiters wirkte das Quartett Quartanima, welches sich aus den vier Chormitgliedern Sabrina Jörg, Stefanie Planton, Armin Nuart und Patrick Lebitsch zusammensetzt, mit. Das BlechReiz Brassquintett rundete durch seine humorvollen Beiträge das Konzert perfekt ab. Als Sprecher fungierten in souveräner Art Stephan Krall und Armin Nuart. Beide sind auch Sänger im Chor und führten mit zahlreichen interessanten Informationen aber auch mit viel Charme und Lockerheit durch den Abend. VEREINE Seite 21 / April 2017 Gemischter Chor Wabelsdorf CD Präsentation "ÅLLES HÅT SEI ZEIT" Konzert Es wurden viele Lieder aus der neuen CD aber auch besondere Lieder aus den vergangenen Jahren, die den Chor immer wieder begleiteten, dargeboten. Das Programm wurde sehr abwechslungsreich gestaltet. Neben vielen Kärntner Liedern konnte man auch einige Solo Lieder, lustige Volksweisen, aber auch Besinnliches bis hin zum Gospel hören. Speziell für das Konzert wurden unter anderem z.b. der "Königsjodler" mit dem Solojodler von Patrick Lebitsch oder das Pop-Lied "Don't stop believin" mit Solist Mario Schierl vorgetragen. Das Konzert wurde mit einer gemeinsamen Zugabe von Blechreiz und dem gemischten Chor mit dem Hit "I kenn di von mein Handy" beendet. Kontakt: Obfrau Stephanie Stornig stephanie.stornig@aon.at Die CD ist ab sofort bei allen Mitgliedern erhältlich und kann auch online unter facebook.com/gemischterchorwabelsdorf bestellt werden.

22 VEREINE Seite 22 / April 2017 Kinderfreunde Poggersdorf Großartiger Kinderfasching der Kinderfreunde Poggersdorf am Bereits der 38.! Über 180 Kinder und circa 250 Erwachsene brachten den Turnsaal der Volksschule Poggersdorf beinahe zum Bersten. Ein großartiges Showprogramm, einstudiert von unserer Frau GR Evi Kohout, wurde von den Kindern präsentiert. Der ewig jung bleibende Franz Granegger spielte mit seinem "Hauskant n Trio" flott auf und dies zum 38-mal. Dankeschön! Als Obmann der Kinderfreunde Poggersdorf bedanke ich mich bei allen Mitwirkenden, die mit ihrem Einsatz den Kinderfasching ermöglichten. Mein ganz besonderer Dank gebührt unserer Frau Anni Leuko, die auch bereits zum 38!! Mal die freiwilligen Spenden kassierte. Unseren wie immer anwesenden und aktiv mitwirkenden Bürgermeister Arnold Marbek und allen anwesenden GemeinderätInnen ein aufrichtiges Dankeschön für eure aktive Unterstützung. Es grüßt Euch Euer Kinderfreunde- Obmann GR Ferdinand Kriegl Vorankündigung Blumenschmuck Heuer findet die 20. Kärntner Blumenolympiade der Fördergemeinschaft Garten e.v. statt. Aus diesem Grund gibt es bei der Teilnahme keine Einschränkungen, es können alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger daran teilnehmen. Anmeldungen werden bereits beim Gemeindeamt, Frau Andrea Jernej, entgegengenommen. Mitmachen lohnt sich: Die Gärtner besuchen Sie zu Hause, um die Bewertung durchzuführen und geben Ihnen nützliche Tipps. Sie tragen durch ihren Aufwand, ihr Hobby und ihre mühevolle Kleinarbeit wesentlich dazu bei, unsere Marktgemeinde Poggersdorf zu verschönern. So machen Sie nicht nur sich selbst, sondern Allen durch Blumen und Blüten in allen erdenklichen Farben und Farbkompositionen eine große Freude. Ausdrücklich möchten wir auf den eigenen Kinderbewerb " Kinder und Garteln - Unsere Nachwuchsgärtner" aufmerksam machen. Haben Ihre Kinder einen eigenen Garten, Beete oder Hochbeete? Dann melden Sie sie unter office@blumenolympiade.at direkt bei der Fördergemeinschaft Garten e.v. an. Schon jetzt möchten wir für ihre Mühe Dank und Anerkennung aussprechen. Über die Fördergemeinschaft Garten e.v. werden auch heuer wieder begleitete Gartenreisen angeboten (Folder gibt es in Kürze).

23 VEREINE Seite 23 / April 2017 Kinderfasching in Leibsdorf und Wabelsdorf Viele waren gekommen, um dem bunten Treiben der Kinderfaschingsveranstaltungen in Leibsdorf und in Wabelsdorf beizuwohnen. In Leibsdorf wird der Umzug am Faschingsamstag immer von der Dorfgemeinschaft unter ihrem Obmann Vzbgm. Otto Sucher bestens organisiert. In Wabelsdorf ist es schon Tradition, dass die Faschingsveranstaltung von der Volkstanzgruppe durchgeführt wird. Spiele und Animationen kommen dabei nicht zu kurz und so manche Lachmuskeln wurden überstrapaziert. Mitten unter die Teilnehmer mischten sich bei beiden Veranstaltungen Vzbgm. Otto Sucher und GV Ing. Manfred Stromberger. Otto Sucher, Vzbgm. JHV des AGV Freundschaft an der Gurk Der AGV Freundschaft an der Gurk - vor 95 Jahren von Arbeitern des Elektrizitätswerkes Rain an der Gurk gegründet - hielt kürzlich seine Jahreshauptversammlung im Gasthaus Kraßnig-Kunkel Jahn ab. Vereinsobmann Maximilian Jöri konnte für Zusammenkünfte des AGV mit 31 Proben und 24 öffentlichen Auftritten des Chores vorlegen. Die sachkundige Chorleitung von Chorleiter Anton Pistotnik bietet unserer Chorgemeinschaft die Möglichkeit unsere Lieder aus unserm umfangreichen Archiv dem Anlass entsprechend darzubieten. Anton Pistotnik wurde nunmehr für 50- jährige Mitgliedschaft und Treue zum Österreichischen Arbeitersängerbund und für 25 Jahre Chorleitertätigkeit beim AGV Freundschaft an der Gurk von der Ehrenchorleiterin Anneliese Morelli sowie dem Vorsitzenden Maximilian Jöri mit Dank und Anerkennung geehrt und ausgezeichnet. Der Wunsch des AGV Freundschaft an der Gurk lautet: Wir wollen unseren 100-jährigen Bestand im Jahre 2022 noch erleben und gebührend feiern. Um dieses Ziel zu erreichen brauchen wir aber auch die wohlwollende Unterstützung der Poggersdorfer Bevölkerung und vor allem Sängernachwuchs. Wir laden sangesfreudige Menschen zum Mitsingen ein. Unsere Proben finden mittwochs um 19:00 Uhr im GH Kraßnig-Kunkel-Jahn statt, wobei wir alte und neue Chorliteratur, vor allem Kärntnerlieder in gastfreundlicher Atmosphäre proben und pflegen. Sang frei! Abschließend möchten wir uns bei Bürgermeister Arnold Marbek und dem Gemeindevorstand für die unterstützenden Maßnahmen recht herzlich bedanken. Maximilian Jöri, Obmann

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