Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten 8. Jahrgang Freitag, 6. September 2002 Nummer 10

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1 Amtliches Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten 8. Jahrgang Freitag, 6. September 2002 Nummer 10 Aus dem Inhalt: Zeit, Ort und Tagesordnung der 20. Sitzung der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten Wahlbekanntmachung für die Wahlen zum 15. Deutschen Bundestag und zum 4. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern Öffnungszeiten des Briefwahllokals für die Wahlen am 22. September 2002 Im Zeitraum 2. September 20. September 2002 ist das Briefwahllokal im Rathaus Ribnitz, Am Markt 1, Zimmer 121, wie folgt geöffnet: Information des DRK-Blutspendedienstes Blutspendetermine in Ribnitz-Damgarten 11. September 2002, 14:00 18:00 Uhr DRK-Kreisverband, Körkwitzer Weg 43 montags + mittwochs dienstags + donnerstags freitags am 20. September 2002 auch 09:00 12:30 Uhr 13:00 16:00 Uhr 09:00 12:30 Uhr 13:00 18:00 Uhr 09:00 12:30 Uhr 13:00 18:00 Uhr 17. September 2002, 09:00 13:00 Uhr Bildungszentrum Damgarten, Grüner Winkel 69 Alle Gesunden im Alter von Jahren (Erstspender bis 60 Jahre) werden gebeten, sich zu beteiligen. Allgemeine Sprechzeiten der Stadtverwaltung Sprechtag der Schiedsstellen Schiedsstelle Damgarten - Rathaus Damgarten, Rathaussaal (zuständig für die Bürger des Stadtteiles Damgarten und der Ortsteile der Stadt) 19. September 2002 von 17:00-18:00 Uhr Schiedsstelle Ribnitz - Rathaus Ribnitz, Zi. 121 (zuständig für die Bürger des Stadtteiles Ribnitz) 10. Oktober 2002 von 18:30-19:30 Uhr Montag Dienstag 13:00-16:00 Uhr 09:00-12:30 Uhr 13:00-16:00 Uhr Mittwoch 13:00-16:00 Uhr (außer Amt für Soziales und Wohnen) Donnerstag Freitag 09:00-12:30 Uhr 13:00-18:00 Uhr 09:00-12:30 Uhr

2 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 10/2002 Seite 2 Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der 20. Sitzung der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten Am 11. September 2002 um 18:00 Uhr findet im Saal des Ribnitzer Rathauses, Am Markt 1 die 20. Sitzung der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten statt. Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung öffentlicher Teil 1. Bestätigung des Protokolls der 19. Sitzung der Stadtvertretung 2. Bericht des Vorsitzenden der Enquete-Kommission mit anschließender Diskussion zur Gemeindestrukturreform 3. Beschlussvorlage 20/1.1-(99-04) - Feststellungsbeschluss über die II. Änderung der I. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten 4. Beschlussvorlage 20/2.1-(99-04) - Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Körkwitzer Weg 5. Beschlussvorlage 20/3.1-(99-04) - Satzungsbeschluss über die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohnbebauung Katenfeldweg, OT Klockenhagen, im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB 6. Beschlussvorlage 20/4.1-(99-04) - Satzungsbeschluss über die nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 47 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Windpark Borg 7. Beschlussvorlage 20/5.1-(99-04) - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 48 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohnbebauung Waldweg II, OT Tempel 8. Beschlussvorlage 20/6.1-(99-04) - Bestätigung der Vergabe Dachsanierung Gutshaus Dechowshof 9. Stadtvertreterinformation zum Zeltplatz Neuhaus 10. Anfragen/Mitteilungen nicht öffentlicher Teil 11. Beschlussvorlage 20/7.1-(99-04) - Aufhebung einer Position aus einem Beschluss zur Veräußerung von Liegenschaften 12. Beschlussvorlage 20/8.1-(99-04) - Veräußerung von Liegenschaften 13. Auskünfte/Mitteilungen Ribnitz-Damgarten, 6. September 2002 Peter W a r n k e, Stadtpräsident

3 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 10/2002 Seite 3 Wahlbekanntmachung 1. Am 22. September 2002 finden zeitgleich die Wahlen zum statt. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr. 15. Deutschen Bundestag und 4. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern 2. Die Stadt Ribnitz-Damgarten ist in folgende 18 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt Wahlbezirk 1 Wahlraum im Stadion Am Bodden, Damgartener Chaussee 46 Damgartener Chaussee, ab Nr. 31 Dr.-Wilhelm-Külz-Straße Gerhart-Hauptmann-Straße Gotthold-Ephraim-Lessing-Straße Heinrich-Heine-Straße Martin-Andersen-Nexö-Straße Mittelweg, ab Nr. 45 Musikantenweg Paßgehöft Strübingsberg Wahlbezirk 2 Wahlraum im Richard-Wossidlo Gymnasium, Bauermeisterplatz 1 Alte Klosterstraße Am alten Sägewerk Am Bleicherberg Am Petersdorfer Weg Am Wasserturm Am Wasserwerk Bahnhofstraße Bauermeisterplatz Bei der Klosterkirche Damgartener Chaussee 1-30 Freudenberger Weg Gartenweg Im Kloster Klosterkamp Kuhlrader Landweg 1-2 Margaretenstraße Neue Klosterstraße Nizzestraße Rostocker Landweg 1-34 Sandhufe Sanitzer Straße 1-11 Schanze Straße der Solidarität Südlicher Rosengarten Ulmenallee Wahlbezirk 3 Wahlraum im Rathaus Ribnitz, Am Markt 1 Am Markt Am See 1-19 An der Bahnbrücke Bei der Kirche Büttelstraße Frankenstraße Fritz-Reuter-Straße Grüne Straße Hahnbittstraße Lange Straße 1-47 Mauerstraße Mittelweg 1-44 Nördlicher Rosengarten Parkstraße Scheunenweg Steinstraße Wahlbezirk 4 Wahlraum in der Berufsschule, Mühlenstraße 10 Am Graben Am See, ab Nr. 20 Buxtehuder Straße Fischerstraße Gänsestraße Heiligengeisthof Heiligengeiststraße Hirtenstraße Klosterteich Lange Straße, ab Nr. 48 Mühlenstraße Predigerstraße

4 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 10/2002 Seite 4 Wahlbezirk 5 Wahlraum im Integrativen Kindergarten, Straße des Aufbaus 24 Bahnposten Geschwister-Scholl-Straße Heinrich-Thomas-Straße Hufenweg Johann-Sebastian-Bach-Straße John-Brinckman-Straße Klüßenberg Mühlenberg Neuhöfer Straße Richard-Suhr-Siedlung Richard-Wossidlo-Straße Straße der Einheit Straße des Aufbaus Straße des Friedens Unterer Hufenweg Wahlbezirk 6 Wahlraum in der Schule, Berliner Straße 13 Alte Klockenhäger Landstraße Am Nettelrade Beim Handweiser Boddenstraße Budapester Straße Bukarester Straße Danziger Straße Drei Linden Klockenhäger Straße Koch-Gotha-Platz Prager Straße St. Petersburger Straße Warschauer Straße Wahlbezirk 7 Wahlraum in der Schule für Lernbehinderte, Minsker Straße 11 Am Windrad Am Wäldchen Bei den Borger Tannen Berliner Straße Minsker Straße Rigaer Straße Schwarzer Weg Weidenweg Weißer Weg Wahlbezirk 8 Wahlraum in der Schule, G.-A.-Demmler-Straße 4 Ernst-Barlach-Straße Georg-Adolf-Demmler-Straße Helmuth-Schröder-Straße Rostocker Straße Wortlandstraße Wahlbezirk 9 Wahlraum in den Stadtwerken GmbH, Körkwitzer Weg 9 Bergstraße Jiciner Straße Körkwitzer Weg Moskauer Straße Wahlbezirk 10 Wahlraum im Rathaus Damgarten, Schillstraße 5 Am Kirchplatz Barther Straße Hinterstraße Kirchstraße Pütnitzer Straße Richtenberger Straße Schillstraße Stralsunder Straße Wassersteig Wasserstraße Wahlbezirk 11 Wahlraum in der Haupt- und Realschule, Schulstraße 13 Am Wiesengrund An der Mühle Feldstraße Goethestraße, ab Nr. 20 Herderstraße Neue Straße Recknitzweg Schillerstraße Schulstraße Stralsunder Chaussee

5 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 10/2002 Seite 5 Wahlbezirk 12 Wahlraum im Bildungszentrum Damgarten, Grüner Winkel 69 Am Sportplatz Am Tempeler Bach August-Bebel-Platz Dr.-Karl-Anklam-Straße Ernst-Garduhn-Straße Flugplatzallee Gartenstraße Glashütte Goethestraße 1-19 Grüner Winkel Holtacker Karl-Liebknecht-Straße Kastanienallee Lerchenweg Querstraße Rosa-Luxemburg-Straße Saaler Chaussee Waldstraße Wahlbezirk 13 Wahlraum im Pflegeheim Freudenberg, Am Dorfplatz 1 Am Dorfplatz Birkenstraße Kuhlrader Landweg, ab Nr. 3 Lindenstraße Marlower Straße Petersdorfer Landweg Waldschneise Wahlbezirk 14 An der Bäderstraße Wahlraum im Rasthof Körkwitz", An der Bäderstraße 16 e Am Klärwerk Wahlbezirk 15 Wahlraum im Klubraum der Golfanlage Neuhof, Pappelallee 23 a Alte Schmiede Am Berg Am Klosterbach Am Park Am Walde An der Hohen Warthe Freudenberger Landweg Kuhlrader Straße Pappelallee Rostocker Landweg, ab Nr. 35 Sanitzer Straße, ab Nr. 12 Wilmshagen Wahlbezirk 16 Wahlraum im Tonnenbundhaus Langendamm, Weidensteig 1 Alter Sandweg Altes Forsthaus Boddenblick Gutsstraße Hafenweg Heideweg Hummelberg Schwarze Straße Templer Weg Verbindungsweg Waldreihe Wasserreihe Weidensteig Wahlbezirk 17 Wahlraum im Kindergarten Klockenhagen, Mecklenburger Str. 28 Achterberg Ahornweg Altheider Weg Am Flohberg Am Katenfeld Am Tannenberg Am Waldessaum Birkenweg Bäderstraße Ecke Stützpunkt Ecke Wiencke Heidestraße Hirtenwiese Katenweg Kuhweidenweg Langer Damm Mecklenburger Straße Müritzer Straße Neuklockenhäger Weg Ribnitzer Landweg Wiesenweg Wochenendsiedlung Zum Forsthof Zum Voßberg Zum Wallbach Wahlbezirk 18 Behrenshäger Weg Damgartener Weg Wahlraum im Gerätehaus der Feuerwehr Tempel, Damgartener Weg 1 b Templer Straße Waldweg

6 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 10/2002 Seite 6 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 26. August bis 1. September 2002 zugestellt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Die zwei gemeinsamen Briefwahlvorstände für die Briefwahlbezirke der Gemeindewahlbehörde treten zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse für die Bundestags- und für die Landtagswahl um 16:00 Uhr im Rathaus Ribnitz, Am Markt 1, Zimmer 121, und im Rathaus Damgarten, Schillstraße 5, Zimmer 105, zusammen. 4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. 4.1 Wahl zum Deutschen Bundestag: Gewählt wird mit amtlichen weißen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem deren Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien und sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann. 4.2 Wahl zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern: Gewählt wird mit amtlichen gelben Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese;

7 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 10/2002 Seite 7 bei Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung "Einzelbewerber" und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien und sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll und seine Zweitstimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten ( 32 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes, 32 des Landeswahlgesetzes). 6. Wähler, die einen Wahlschein für die Bundestagswahl bzw. Landtagswahl haben, können an der Wahl im jeweiligen Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindewahlbehörde für die Bundestagswahl einen amtlichen weißen Stimmzettel, einen amtlichen blauen Wahlumschlag sowie einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag und für die Landtagswahl einen amtlichen gelben Stimmzettel, einen amtlichen grauen Wahlumschlag sowie einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen/seine Wahlbrief/e mit dem jeweiligen Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem jeweils unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann das Wahlrecht für die Bundestagswahl nach 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes bzw. für die Landtagswahl nach 14 Abs. 4 des Landeswahlgesetzes nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Ribnitz-Damgarten, 6. September 2002 Jürgen Borbe, Bürgermeister Gemeindewahlbehörde

8 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 10/2002 Seite 8 Herausgeber: Stadt Ribnitz-Damgarten, Am Markt 1, Ribnitz-Damgarten. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister. Redaktion: Hauptamt der Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten, ( ) , stadt@ribnitz-damgarten.de. Das Amtliche Stadtblatt Ribnitz-Damgarten erscheint nach Bedarf und liegt in den Rathäusern von Ribnitz und Damgarten sowie in den Museen und Bibliotheken der Stadt zur kostenlosen Mitnahme aus. Ein Bezug ist gegen Erstattung der Portokosten möglich.

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