Amtliches. Ribnitz-Damgarten. Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten. Allgemeine Sprechzeiten der Stadtverwaltung

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1 Amtliches Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten 8. Jahrgang Montag, 11. Februar 2002 Nummer 2 Aus dem Inhalt: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur III. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohnbebauung Katenfeldweg, OT Klockenhagen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 48 der Stadt Ribnitz- Damgarten, Wohnbebauung Waldweg II, OT Tempel Hinweis auf die öffentliche Auslegung der Planunterlagen des städtebaulichen Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet Innenstadt Ribnitz Bekanntmachung des Beschlusses über die I. Erweiterung des städtebaulichen Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet Innenstadt Damgarten Hinweis auf das Anhörungsverfahren (Bekanntmachung Erörterungstermin) Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Ribnitz im Zuge der Bundesstraße B 105 von Bau-km bis Bau-km in der Stadt Ribnitz- Damgarten Ausschreibungen der Stadt - Wohnungsbaustandorte Angebote von Investoren Grundstücke, Wohnungen und Gebäude Grundsätze für die Arbeit der Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH zur Sicherung von bedarfsgerechtem Wohnraum mit sozial verträglichen Mieten Haushaltssatzung der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2002 weitere Beschlüsse der Stadtvertretung, u. a. - Trägerschaftswechsel des Integrativen Kindergartens - Veräußerung von Liegenschaften Amtliche Bekanntmachung zur beabsichtigten Festsetzung des Wasserschutzgebietes Wasserfassung Petersdorf Öffentliche Zustellung einer Abmarkungsmitteilung Ausschreibung - Schiedsfrauen/-männer Sitzungsplan der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse Februar bis April 2002 Allgemeine Sprechzeiten der Stadtverwaltung Montag 13:00 16:00 Uhr Dienstag 09:00 12:30 Uhr 13:00 16:00 Uhr Mittwoch 13:00 16:00 Uhr (außer Amt für Soziales und Wohnen) Donnerstag 09:00 12:30 Uhr 13:00 18:00 Uhr Freitag 09:00 12:30 Uhr nächster Sonnabend-Sprechtag des Einwohnermeldeamtes 2. März 2002 von 09:00 bis 11:00 Uhr Sprechtag der Schiedsstellen 21. Februar 2002 von 17:00 bis 18:00 Uhr Schiedsstelle Ribnitz - Rathaus Ribnitz, Zi. 121 (zuständig für die Bürger des Stadtteiles Ribnitz) Schiedsstelle Damgarten - Rathaus Damgarten, Saal (zuständig für die Bürger des Stadtteiles Damgarten und der Ortsteile der Stadt)

2 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 2/2002 Seite 2 III. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Stadt Ribnitz- Damgarten, Wohnbebauung Katenfeldweg, OT Klockenhagen hier: Aufstellungsbeschluss Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten hat in ihrer Sitzung am 30. Januar 2002 beschlossen, die III. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohnbebauung Katenfeldweg, OT Klockenhagen, aufzustellen. Die mit Datum vom 6. Juli 1998 rechtsverbindliche I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohnbebauung Katenfeldweg, OT Klockenhagen, wird in nachfolgendem Teilbereich, begrenzt: im Norden durch einen Schallschutzwall, ein Regenrückhaltebecken und Wiesen im Osten durch die westliche Grenze des Schallschutzwalles zur Bäderstraße im Süden durch die nördliche Grenze der Straße Am Katenfeld sowie vorhandene Wohnbebauung im Westen durch Wiesen gemäß 2 Abs. 1 und 4 BauGB im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB geändert. Ziele der Änderung Änderung der Festsetzungen von Gestaltungsvorschriften zur Dachform und Dachneigung in den Baufeldern 5, 6 und 7. Frühzeitige Bürgerbeteiligung Von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird aufgrund 13 Abs. 1 Satz 1 BauGB abgesehen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht ( 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Ribnitz-Damgarten, 11. Februar 2002 Jürgen B o r b e, Bürgermeister

3 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 2/2002 Seite 3 Bebauungsplan Nr. 48 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohnbebauung Waldweg II, OT Tempel hier: Aufstellungsbeschluss Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten hat in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2001 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 48 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohnbebauung Waldweg II, OT Tempel, aufzustellen. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: im Norden durch Wiese und Acker im Westen durch Grundstücke am Damgartener Weg im Osten durch den Waldweg im Süden durch einen Bolzplatz Es werden folgende Planziele angestrebt: Neubau von eingeschossigen Einzelwohnhäusern Sicherstellung der Erschließung verkehrstechnische Anbindung über den Waldweg Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht ( 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Ribnitz-Damgarten, 11. Februar 2002 Jürgen B o r b e, Bürgermeister

4 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 2/2002 Seite 4 Städtebaulicher Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Innenstadt Ribnitz hier: öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur Beteiligung der betroffenen Bürger gemäß 137 BauGB, öffentliche Unterrichtung und Erörterung Der Entwurf des städtebaulichen Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet Innenstadt Ribnitz wurde von der Stadtvertretung der Stadt Ribnitz-Damgarten in der Sitzung vom 30. Januar 2002 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Der städtebauliche Rahmenplan umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan (unmaßstäblich) vom 10. Oktober 2001 durch eine schwarz gestrichelte Linie gekennzeichneten und vom übrigen Stadtgebiet abgegrenzten Fläche. Der Entwurf des städtebaulichen Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet Innenstadt Ribnitz liegt vom 19. Februar bis 20. März 2002 in der Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten, Am Markt 1, Eingangshalle, zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: Montag, Dienstag, Mittwoch Donnerstag Freitag 07: Uhr und 13:00 16:00 Uhr 07: Uhr und 13:00 18:00 Uhr 07: Uhr Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf des Rahmenplanes schriftlich oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgetragen werden. Ribnitz-Damgarten, 11. Februar 2002 Jürgen B o r b e, Bürgermeister

5 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 2/2002 Seite 5 I. Erweiterung des städtebaulichen Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet Innenstadt Damgarten Die Stadtvertretung der Stadt Ribnitz-Damgarten hat am 12. September 2001 in öffentlicher Sitzung die I. Erweiterung des städtebaulichen Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet Innenstadt Damgarten beschlossen. Das Erweiterungsgebiet wird wie folgt fortschreitend im Uhrzeigersinn begrenzt: im Norden nördliche Grenze des Flurstücks 1176/a; westliche Grenze des Flurstücks 1176/b; südliche Grenze des Flurstücks 1176/b; östliche Grenze des Flurstücks 1176/b bis zu der Stelle, wo die nördliche Grenze des Grundstücks Wasserstraße 35 in gerader westlicher Verlängerung auf das Flurstück 1176/b stößt; nördliche Grenze des Grundstücks Wasserstraße 35, nördliche Grenze des Flurstücks 1136/56 von dem Punkt an, wo die nördliche Grenze des Grundstücks Wasserstraße 35 auf die westliche Grenze des Flurstücks 1136/56 stößt, bis zum nördlichen Ende der westlichen Grenze; westliche Grenze des Flurstücks 1136/56, nördliche Grenze des Flurstücks 1136/57; nördliche Grenze des Grundstücks Barther Str. 48; nördliche Grenze des Grundstücks Barther Str. 39, Flurstück 1136/20 im Osten westliche Grenze der Flurstücke 1299, 1298, 1297, 1295; westliche Grenze des Flurstücks 1294 vom Flurstück 1295 bis zu dem Punkt, an dem die nördliche Grenze des Flurstücks 1293/2 auf die westliche Grenze des Flurstücks 1294 stößt; nördliche Grenze des Flurstücks 1293/2; westliche Grenze des Flurstücks 1293/2; südliche Grenze des Flurstücks 1293/2 bis zum Grenzpunkt zur östlichen Grenze des Grundstücks Barther Str. 19; östliche Grenze des Grundstücks Barther Str. 19 zwischen den ausgewiesenen Grenzpunkten auf der östlichen Grenze des Flurstücks 1293/2 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 1136/2; nördliche Grenze des Flurstücks 1136/2 zwischen dem östlichen Grenzpunkt zur Abgrenzung des Grundstücks Barther Str. 19 bis zur westlichen Grenze; westliche Grenze der Flurstücke 1136/2, 1136/3; östliche Grenze der Flurstücke 1557, 1558/2; östliche Grenze des Flurstücks 1559; südliche Grenze der Flurstücke 1559 und 1558/2; östliche Grenze des Flurstücks 1567; die Neue Straße querend entlang der westlichen Grenze des Grundstücks Neue Straße 1 bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 1089/1; nördliche Grenze des Grundstückes Stralsunder Str. 2; westliche Grenze des Grundstücks Stralsunder Str. 2 bis zu dem Punkt, wo die nördliche Grenze des Flurstücks 1556 in gerader östlicher Verlängerung auf die westliche Grenze des Grundstücks Stralsunder Str. 2 stößt; nördliche Grenze des Flurstücks 1556; nördliche Grenze des Flurstücks 1555/1; nördliche Grenze des Flurstücks 1555/2 bis zu dem Punkt, wo die gerade nördliche Verlängerung der östlichen Grenze des Flurstücks 1555/2 auf die nördliche Grenze des Flurstücks 1555/2 stößt; östliche Grenze des Flurstücks 1555/2; südliche Grenze des Flurstücks 1555/2; südliche Grenze des Flurstücks 5163; westliche Grenze des Flurstücks 1553; westliche Grenze des Grundstücks Schillstraße 7; westliche Grenze des Grundstücks Schillstraße 9; westliche Grenze des Grundstücks Schillstraße 11; westliche Grenze des Flurstücks 1136/62; westliche Grenze des Flurstücks 1569 im Süden südliche Grenze des Grundstücks Wasserstraße 17 (südliche Nummerierung); westliche Grenze des Grundstücks Wasserstraße 17 (südliche Nummerierung); südliche Grenze der Flurstücke 1552 und 1136/68

6 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 2/2002 Seite 6 im Westen westliche Grenze des Flurstücks 1136/68; westliche Grenze in gerader Linie zwischen dem nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 1136/68 und dem südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 1136/33; westliche Grenze der Flurstücke 1154, 1155, 1156, 1157, 1159; westliche Grenze in gerader Linie zwischen dem nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 1159 und dem südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 1161; westliche Grenze des Flurstücks 1161; westliche Grenze in gerader Linie zwischen dem nordwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 1161 und dem südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 1176/a; westliche Grenze des Flurstücks 1176/a. Der Beschluss der I. Erweiterung des städtebaulichen Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet Innenstadt Damgarten wird hiermit bekannt gemacht. Jedermann kann die Planunterlagen zur I. Erweiterung des städtebaulichen Rahmenplanes ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten, Zimmer 206, während der Dienststunden: Montag, Mittwoch Dienstag Donnerstag Freitag 13:00-16:00 Uhr 09:00-12:30 Uhr und 13:00-16:00 Uhr 09:00-12:30 Uhr und 13:00-18:00 Uhr 09: Uhr oder im Büro des Sanierungsträgers der Stadt Ribnitz-Damgarten, der Deutschen BauBeCon AG, Im Kloster 10, während der Sprechstunden am Montag zwischen 13:00-18:00 Uhr bzw. nach Terminvereinbarung ( ( ) ) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Ribnitz-Damgarten, 11. Februar 2002 Jürgen Borbe, Bürgermeister

7 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 2/2002 Seite 7 B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Ribnitz im Zuge der Bundesstraße B 105 von Bau-km bis Bau-km in der Stadt Ribnitz-Damgarten hier: Anhörungsverfahren 1. Der Erörterungstermin beginnt am 19. Februar 2002 um 10:00 Uhr in, Am Markt 1, Rathaussaal mit der Erörterung der Einwendungen privat Betroffener. Am 20. Februar 2002 um 10:00 Uhr werden an gleichem Ort die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erörtert. Anschließend, ab 14:00 Uhr, erfolgt die Erörterung der Stellungnahmen der nach 29 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände. 2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. 3. Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Ribnitz-Damgarten, 11. Februar 2002 Jürgen B o r b e, Bürgermeister

8 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 2/2002 Seite 8 Ausschreibung der Stadt Ribnitz-Damgarten Wohnungsbaustandorte Stand: 17. Januar 2002 Die Stadt Ribnitz-Damgarten stellt für Kaufinteressenten Grundstücke und Gebäude in verschiedenen Lagen der Stadt ohne Bauträgerbindung zur Verfügung. Nähere Informationen dazu sind bei den genannten Ansprechpartnern zu erfragen. Vergabe durch die Stadt Ribnitz-Damgarten Nr. Vorhaben 01. Bebauungsplan Nr. 11, Wohngebiet Siedlung Damgarten 02. Bebauungsplan Nr. 3, Mischgebiet Fritz-Reuter-Straße 03. Bebauungsplan Nr. 4 Wohngebiet Lerchenweg 04. Bebauungsplan Nr. 10 Wohnbebauung Glashütte Saaler Chaussee 05. Körkwitz An der Bäderstraße 06. Damgarten, Schillstraße Damgarten, Schillstraße Ribnitz, Fischerstraße Ribnitz, Nizzestraße Ribnitz, Margaretenstraße Ribnitz, Fritz-Reuter-Straße Freudenberg, Lindenstraße 7 Planung/noch frei 52 Einzelhäuser (41 bereits vergeben) Grundstück für Wohn- und Geschäftshäuser 1 Grundstück für ein Doppelhaus 2 Grundstücke für Einzelhäuser 2 Grundstücke für Einzelhäuser Wohn- und Geschäftshaus Wohn- und Geschäftshaus Ansprechpartner Kauf ergänzende Angaben Stadt Ribnitz-Damgarten Am Markt 1, Fr. Hubacek ( ) Stadt Ribnitz-Damgarten Am Markt 1, Fr. Hubacek ( ) Stadt Ribnitz-Damgarten Am Markt 1, Fr. Hubacek ( ) Stadt Ribnitz-Damgarten Am Markt 1, Fr. Hubacek ( ) Stadt Ribnitz-Damgarten Am Markt 1, Fr. Hubacek ( ) Deutsche BauBeCon Im Kloster 10 Herr Balke ( ) Deutsche BauBeCon Im Kloster 10 Herr Balke ( ) Mehrfamilienhaus mit 4 WE, davon 1 WE frei Zweifamilienhaus, beide WE frei Zweifamilienhaus, davon 1 WE frei Reihenhaus mit 2 WE, davon 1 WE frei Deutsche BauBeCon Im Kloster 10 Herr Balke ( ) Gebäudewirtschaft RDG Nördlicher Rosengarten 4 Frau Sinnig ( ) Gebäudewirtschaft RDG Nördlicher Rosengarten 4 Frau Sinnig ( ) Gebäudewirtschaft RDG Nördlicher Rosengarten 4 Frau Sinnig ( ) Gebäudewirtschaft RDG Nördlicher Rosengarten 4 Frau Sinnig ( ) Kaufpreis lt. Gutachten 56,24 /m² - Kaufpreis lt. Gutachten - Kaufpreis lt. Gutachten 62,38 /m² - Kaufpreis lt. Gutachten - Kaufpreis lt. Gutachten - Kaufpreis lt. Gutachten (ca. 53,69 T ) - Kaufpreis lt. Gutachten (ca. 58,80 T ) - Kaufpreis lt. Gutachten (ca. 40,65 T ) zzgl. Kosten Wertgutachten - Kaufpreis VHB - Gutachterwert ca. 86 T - Kaufpreis VHB - Gutachterwert ca. 80 T - Kaufpreis VHB - Gutachterwert ca. 63 T - Kaufpreis VHB - Gutachterwert ca. 45 T - Grundstücke ca m² - erschlossen - Grundstück m² - weitere Angaben auf Anfrage - Grundstück 821 m² - weitere Angaben auf Anfrage - Grundstücke 510 m² u. 490 m² - weitere Angaben auf Anfrage - Grundstücke 500 m² u. 730 m² - weitere Angaben auf Anfrage - Sanierungsgeb. - weitere Angaben auf Anfrage - Sanierungsgeb. - Baulücke - erschlossen - weitere Angaben auf Anfrage - Sanierungsgeb. - weitere Angaben auf Anfrage - Wohnfläche 246,77 m² - Grundstück 292 m² - Wohnfläche 123,60 m² - Grundstück 983 m² - Wohnfläche 119,64 m² - Grundstück 560 m² - Wohnfläche 124,63 m² - Grundstück ca. 990 m²

9 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 2/2002 Seite 9 Darüber hinaus bieten Investoren weitere Grundstücke, Wohnungen und Gebäude in der Stadt Ribnitz-Damgarten zum Kauf an. Vergabe durch Investoren Nr. Vorhaben Gesamtplanung noch frei Bauträger Ansprechpartner bebaubar/ Kauf 01. Bebauungsplan Nr. 4, Wohngebiet Lerchenweg 02. Bebauungsplan Nr. 7, Wohngebiet R.-Suhr-Siedlung 03. Bebauungsplan Nr. 16, Mischgebiet Mittelweg 04. Bebauungsplan Nr. 26, Wohnbebauung Katenfeldweg, OT Klockenhagen 05. Bebauungsplan Nr. 27, Wohnbebauung Neu-Hirschburg 06. Bebauungsplan Nr. 31, Wohngebiet Sanitzer Straße 07. Bebauungsplan Nr. 34, Wohnbebauung Achterberg, OT Klockenhagen 08. Bebauungsplan Nr. 36, Wohngebiet Worth Länder (Heinrich-Heine-Str.) 09. Bebauungsplan Nr. 45, Wohnbebauung Wasserstraße II 10. VE-Plan Nr. 12, ländliche Wohnsiedlung, OT Borg 11. VE-Plan Nr. 13, Wohnsiedlung OT Petersdorf 12. VE-Plan Nr. 17, Wohnbebauung Damgartener Chaussee WE in Einzel-, Doppelund Reihenhäusern 10 ETW, teilweise altersgerecht 66 Eigenheime 2 WE im Doppelhaus 2 x 17 WE betreutes Wohnen in Mehrfamilienhäusern 10 WE in Mietwohnungen 23 Einzelhäuser 6 Grundstücke 15 Einzelhäuser 9 Grundstücke 25 WE in Einzelund Doppelhäusern 40 Einzel- und Doppelhäuser 12 Grundstücke 5 Grundstücke 28 Einzelhäuser 18 Grundstücke 12 Einzel- und Doppelhäuser 3 Doppelhäuser (6 WE) 18 Einzel- und 11 Doppelhäuser 18 Eigentumswohnungen (Mehrfamilienhaus) 5 Grundstücke Baugesellschaft Nord Heinbuchenring Rostock (01 71) Fa. Neusa i. L. Rechtsanwalt Rosenkranz Am Markt 11 ( ) Fa. R. Lütthans Gänsestraße 19 ( ) ohne mit Fa. Hauth GmbH über Rechtsanwalt A. Becker Steinbecker Straße Greifswald AP: Herr Schürmann Herr Ahrens Staßfurter Höhe Aschersleben ( ) Fa. R. Lütthans Gänsestraße 19 ( ) ohne ohne ohne 6 WE mit (unter Vorbehalt) 28 WE in Einzel- und Doppelhäusern 1 Eigentumswohnung Firma Jan Wieben Am Tannenberg 5 ( ) Fa. Hauth GmbH über Rechtsanwalt A. Becker Steinbecker Str Greifswald AP: Herr Schürmann Kupfer Immobilien Neue Klosterstraße 3 ( ) Herr Grieshaber Loehrsweg Hamburg (0 40) oder ( ) Fa. Neusa i. L. Rechtsanwalt Rosenkranz Am Markt 11 ( ) BVA Concilia GmbH Grüne Straße 1 ( )

10 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 2/2002 Seite 10 Grundsätze für die Arbeit der Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH zur Sicherung von bedarfsgerechtem Wohnraum mit sozial verträglichen Mieten Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten hat in ihrer Sitzung am 30. Januar 2002 den am 1. November 1995 gefassten und am 18. Dezember 1996 geänderten Beschluss Grundsätze für die Arbeit der Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH zur Sicherung bezahlbarer Mieten wie folgt neu gefasst: Grundsätze für die Arbeit der Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH zur Sicherung von bedarfsgerechtem Wohnraum mit sozial verträglichen Mieten 1. Entsprechend des Gesellschaftsvertrages der Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH sind ca. 500 Wohnungen mit sozial verträglichen Mieten vorzuhalten. Diese Wohnungen sind in der Planung entsprechend zu berücksichtigen. 2. Die Versorgung sozial schwacher Personen mit Schlichtwohnungen, die eine besonders niedrige Grundmiete aufweisen, ist durch die Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH abzusichern. Hierzu stimmt sich die Gebäudewirtschaft mit dem Amt für Soziales und Wohnen der Stadt jährlich ab. 3. Zur Sicherung einer bedarfsgerechten Wohnraumbereitstellung ist eine langjährige Planung für die Instandhaltung und Modernisierung erforderlich. Die Kosten sind objektbezogen zu planen und sollen sich auch objektbezogen tragen. Der jährliche Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH ist Anlage des Haushaltsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten. 4. Die Wohnraummieten im Bestand der Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH werden marktgerecht gestaltet. Dabei sind die Mieten unter Anwendung des 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) so zu gestalten, dass entsprechend der Ausstattung der Wohnungen eine Mietgerechtigkeit im Rahmen des Gesamtbestandes der Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH gewährleistet wird. Die Miethöhe muss sich am Markt realisieren lassen und soll die Stabilität des Unternehmens unter Berücksichtigung einer hohen Belegungsrate sichern. 5. Durch innere Rationalisierung ist eine Kostensenkung durchzuführen, so dass die Verwaltungsund Instandhaltungskosten pro m² Wohnfläche minimiert werden. 6. Die Privatisierung aus dem Bestand der Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH ist fortzuführen. Die Bildung von Wohneigentum im Rahmen der Privatisierung soll gefördert werden. Die Erlöse aus der Privatisierung werden zur Verbesserung der Eigenkapitalquote der Gesellschaft verwendet. 7. Langfristig ist mit einer Verminderung des Bedarfs an Wohnraum in den Plattenbausiedlungen zu rechnen. Das ist bei der Planung der Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH zu berücksichtigen, um eine zu hohe Verschuldung bei eventuellem Abriss bzw. Rückbau zu vermeiden. Ribnitz-Damgarten, 11. Februar 2002 Jürgen B o r b e, Bürgermeister

11 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 2/2002 Seite 11 HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2002 Aufgrund der 47 ff. der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 19. Dezember 2001 folgende Satzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt EURO EURO EURO EURO Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf EURO davon für Zwecke der Umschuldung 0 EURO 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EURO 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf EURO 2 3 Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 200 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer 300 v. H. 290 v. H. 4 Für Schulen und Museen sind nicht benötigte Ausgabemittel gemäß 18 Abs. 2 GemHVO übertragbar. Die Ausgaben bleiben bis zum Ende des Haushaltsjahres 2003 verfügbar. Die Übertragbarkeit gilt nur für die selbst bewirtschafteten Mittel. Ribnitz-Damgarten, 6. Februar 2002 Borbe Bürgermeister (Siegel) Der im 2 festgesetzte Kredit in Höhe von wurde durch den Landrat des Landkreises Nordvorpommern als untere Rechtsaufsichtsbehörde am 29. Januar 2002 wie folgt genehmigt:

12 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 2/2002 Seite 12 Genehmigung der Kredite Gemäß 49 Abs. 1 und 4 KV M-V wird nur ein Teilbetrag des Gesamtbetrages der Kredite in Höhe von unter folgender Bedingung genehmigt ,70 Bedingung Der genehmigte Kredit darf nicht zur Finanzierung von Investitionskostenzuschüssen verwendet werden. Der Haushaltsplan 2002 mit seinen Anlagen liegt vom 11. bis 25. Februar 2002 im Rathaus Ribnitz, Zimmer 211, und im Rathaus Damgarten, Zimmer 201, aus. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, kann dies nach 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Ribnitz-Damgarten geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden. weitere Beschlüsse der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten hat in ihrer Sitzung am 30. Januar 2002 beschlossen, die Betreibung des Integrativen Kindergartens bis zum 1. April 2002 in die Hände des freien Trägers Institut Lernen und Leben e. V. Rostock zu geben. Der Bürgermeister wurde beauftragt, die dafür notwendigen Verträge vorzubereiten und abzuschließen. die 2. Änderung der Straßenreinigungssatzung beschlossen. Die Änderungssatzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung eingereicht. die Beschlüsse zur Veräußerung folgender Liegenschaften aufgehoben: Langendamm, Wasserreihe Objekt: Gemarkung Langendamm, Flur 1, Trennstück aus dem Flurstück 27/4, ca. 730 m², LGB 80 Zweck: Zusammenführung von Grund und Boden sowie Gebäudeeigentum, beabsichtigte Verlegung des Wohnsitzes nach Langendamm Körkwitz Objekt: Gemarkung Ribnitz, Flur 6, ideelle Hälfte vom Flurstück 88, m², LGB 45 Zweck: Sanierung und Errichtung von Ferienwohnungen, Vergabe eines Erbbaurechtes beschlossen, folgende Liegenschaften zu veräußern: Ribnitz, Gewerbegebiet West I Objekt: Gemarkung Ribnitz, Flur 9, Flurstück 13/2, m², LGB 5536; 15/2, 353 m², LGB 5536 und 18/8, 3 m², LGB 1026, Gesamtgröße m² Zweck: Errichtung einer Betriebsstätte für Bauhandwerk Langendamm, Wasserreihe Objekt: Gemarkung Langendamm, Flur 1, Trennstück aus dem Flurstück 55, ca. 600 m², LGB 453 Zweck: Zusammenführung von Gebäudeeigentum sowie Grund und Boden, Vergabe eines Erbbaurechtes Körkwitz (anderer Bewerber) Objekt: Gemarkung Ribnitz, Flur 6, ideelle Hälfte vom Flurstück 88, m², LGB 45 Zweck: Sanierung und Errichtung von Ferienwohnungen Ribnitz-Damgarten, 11. Februar 2002 Jürgen B o r b e, Bürgermeister

13 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 2/2002 Seite 13 Amtliche Bekanntmachung zur beabsichtigten Festsetzung eines Wasserschutzgebietes nach 19 WHG Die Wasser und Abwasser GmbH Boddenland Am Wasserwerk stellte beim Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Stralsund (STAUN HST) den Antrag auf Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wasserfassung Petersdorf in der Gemarkung Ribnitz, Flur 10. Nach 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1996 (BGBl. I S. 1695) in Verbindung mit 19 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. S. 669), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. November 2001 (GVOBl. S. 438) sind Wasserschutzgebiete durch Rechtsverordnung vom Umweltminister festzusetzen. Vor der endgültigen Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist gemäß 122 LWaG ein förmliches Verfahren durchzuführen, für das das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Stralsund die zuständige Anhörungsbehörde ist. Je eine Ausfertigung des Entwurfes der Landesverordnung mit den Plänen und Unterlagen, aus denen sich der Umfang der beabsichtigten Festsetzung ergibt, liegen während der Dienstzeiten vom 5. März bis 4. April 2002 bei folgenden Behörden zur Einsichtnahme aus: Staatliches Amt für Umwelt und Natur Stralsund Badenstraße Stralsund Mo, Mi, Do Di Fr 08:00 12:00 Uhr und 13:00 16:00 Uhr 08:00 12:00 Uhr und 13:00 17:00 Uhr 08:00 12:00 Uhr und 13:00 14:00 Uhr Stadt Ribnitz-Damgarten Am Markt 1 Stadtplanungsamt, Zimmer 203 Mo, Di, Mi Do Fr 09:00 12:30 Uhr und 13:00 16:00 Uhr 09:00 12:30 Uhr und 13:00 18:00 Uhr 09:00 12:30 Uhr

14 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 2/2002 Seite 14 Stadt Marlow Am Markt Marlow Mo, Mi, Do Di Fr 08:30 12:00 Uhr und 13:00 16:00 Uhr 08:30 12:00 Uhr und 13:00 18:00 Uhr 08:30 12:00 Uhr Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich oder zur Niederschrift bis 14 Tage nach Beendigung der o. g. Auslegungsfrist erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist sind weitere Einwendungen ausgeschlossen, es sei denn, sie berühren privatrechtliche Titel. Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Die fristgerechten Einwendungen werden, auch bei Fernbleiben der Personen, die Einwendungen erhoben haben am 27. Mai 2002 um 13:00 Uhr im Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Stralsund, Badenstraße 18, Stralsund erörtert. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Stralsund, 1. Februar 2002 Staatliches Amt für Umwelt und Natur Stralsund Öffentliche Zustellung Geschäftsbuchnummer: 324/01 Auf Antrag von Frau Ursula Werfling wurde in der Stadt Ribnitz-Damgarten, Gemarkung Langendamm, Flur 1, das Flurstück 162/1 (teilweise) in seinen Grenzen hergestellt. Nachbar des betroffenen Flurstücks ist der Eigentümer des Flurstücks 163. Als Eigentümer ist nachgewiesen: wohnhaft: unbekannt. Herr Robert Burmeister (verstorben) berechtigte Erben Dem Eigentümer wird hiermit die Grenzfeststellung und Abmarkung der Grenze bekannt gegeben. Die Grenzfeststellungs- und Abmarkungsmitteilung ist einzusehen bzw. abzuholen in der Geschäftsstelle der Vermessungsstelle in, Damgartener Chaussee 40, ( ) , Fax. ( ) Ribnitz-Damgarten, 31. Januar 2002 Dipl. Ing. Ulrich Zeh Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (Siegel)

15 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 2/2002 Seite 15 Öffentliche Ausschreibung Bei der Stadt Ribnitz-Damgarten sind die Schiedsstellen zum 1. Mai 2002 mit je einer ehrenamtlich tätigen Schiedsperson neu zu besetzen, da die Amtszeit der amtierenden Schiedspersonen abläuft. Die Schiedspersonen werden von der Stadtvertretung auf fünf Jahre gewählt. Die Wahl der Schiedspersonen bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Ribnitz-Damgarten. Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich. Als Aufwandsentschädigung erhalten sie die Hälfte der Gebühreneinnahmen der Schiedsstelle. persönliche Anforderungen Die Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, insbesondere den streitbefangenen Parteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen begegnen können. Die Schiedspersonen sollen bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle wohnen. Der Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle 1 erstreckt sich auf den Stadtteil Ribnitz, der Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle 2 auf den Stadtteil Damgarten und die Ortsteile der Stadt. Die Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig. Zur Schiedsperson darf nicht gewählt werden: - wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde - eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann - eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist Die Schiedsperson hat über ihre Verhandlungen und die Verhältnisse der Parteien, soweit sie ihr amtlich bekannt geworden sind, Verschwiegenheit zu wahren. Aufgabenbereich Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner führen Schlichtungsverfahren in Straf- und Zivilsachen durch (z. B. bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheimnisses, nachbarrechtlichen Streitigkeiten oder vermögensrechtlichen Streitigkeiten). Schiedspersonen sind keine Richter, sondern vermitteln auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zwischen den streitenden Beteiligten. Die Schiedsfrau bzw. der Schiedsmann bespricht mit den Parteien an einem neutralen Ort in ruhiger Atmosphäre ihr Problem. Die Verhandlung wird von der Schiedsperson mit dem Ziel geführt, unter gegenseitigem Nachgeben einen Vergleich zwischen den Parteien zu schließen. Die gewählten und bestätigten Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden vom Direktor des Amtsgerichtes Ribnitz-Damgarten fachlich betreut. Darüber hinaus werden die Schiedsfrauen und Schiedsmänner ständig vom Schiedsamtsseminar des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS) geschult. Sie haben Einführungs- und spezielle Fortbildungslehrgänge wahrzunehmen, in denen sie das juristische und verfahrenstechnische Rüstzeug für ihre Amtsführung erhalten und mit Modalitäten der Verhandlungsführung vertraut gemacht werden. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Führungszeugnis) sind bis zum 1. März 2002 an folgende Adresse zu richten: Stadt Ribnitz-Damgarten Haupt- und Personalamt Am Markt 1 Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden. Weitere Unterlagen und Informationen sind über das Hauptamt der Stadtverwaltung, Frau Hilpert (Tel ), erhältlich. Ribnitz-Damgarten, 11. Februar 2002 Jürgen B o r b e, Bürgermeister

16 Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliches Mitteilungsblatt, Nr. 2/2002 Seite 16 Sitzungsplan der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten und ihrer Ausschüsse - Februar bis April (Änderungen vorbehalten) Hinweis: Hauptausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss tagen nicht öffentlich Februar Mi, 13. Februar 2002 (17:00 Uhr) Hauptausschuss Rathaus Ribnitz, Zi. 216 Do, 14. Februar 2002 (17:00 Uhr) Rechnungsprüfungsausschuss Rathaus Ribnitz, Zi. 211 Do, 21. Februar 2002 (17:00 Uhr) Finanzausschuss Rathaus Ribnitz, kleiner Saal Mi, 27. Februar 2002 (17:00 Uhr) Hauptausschuss Rathaus Ribnitz, Zi. 216 März Mi, 6. März 2002 (17:00 Uhr) Hauptausschuss Rathaus Ribnitz, Zi. 216 Mi, 13. März 2002 (18:15 Uhr) Ausschuss f. Soziales/Wohnen Rathaus Ribnitz, Zi. 107 Mi, 13. März 2002 (18:30 Uhr) Ortsbeirat Langendamm Tonnenbundhaus Langendamm Do, 14. März 2002 (17:00 Uhr) Rechnungsprüfungsausschuss Rathaus Ribnitz, Zi. 211 Do, 14. März 2002 (18:30 Uhr) Landwirtschafts- und Umwelt- Rathaus Damgarten, Zi. 204 ausschuss Di, 19. März 2002 (19:30 Uhr) Ortsbeirat Tempel Klubraum der FFW Tempel Mi, 20. März 2002 (17:00 Uhr) Hauptausschuss Rathaus Ribnitz, Zi. 216 Do, 21. März 2002 (17:00 Uhr) Finanzausschuss Rathaus Ribnitz, kleiner Saal Di, 26. März 2002 (19:00 Uhr) Stadtausschuss Damgarten Rathaus Damgarten, Zi. 204 Di, 26. März 2002 (19:00 Uhr) Ortsbeirat Klockenhagen Klockenhagen, Mecklenburger Str. 28 Mi, 27. März 2002 (17:30 Uhr) Schul-/Sport-/Kulturausschuss Stadtkulturhaus, Etagenclub Do, 28. März 2002 (18:00 Uhr) Bau-/Wirtschaftsausschuss Rathaus Ribnitz, kleiner Saal Do, 28. März 2002 (18:00 Uhr) Ausschuss für Ordnung, Rathaus Ribnitz, Zi. 121 Sicherheit und Verkehr April Mi, 3. April 2002 (17:00 Uhr) Hauptausschuss Rathaus Ribnitz, Zi. 216 Mi, 10. April 2002 (18:00 Uhr) Stadtvertretung Feuerwehr Damgarten, Barther Straße Mi, 17. April 2002 (17:00 Uhr) Hauptausschuss Rathaus Ribnitz, Zi. 216 Do, 25. April 2002 (17:00 Uhr) Finanzausschuss Rathaus Ribnitz, kleiner Saal Herausgeber: Stadt Ribnitz-Damgarten, Am Markt 1,. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister. Redaktion: Hauptamt der Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten, ( ) , stadt@ribnitz-damgarten.de. Das Amtliche Stadtblatt Ribnitz-Damgarten erscheint nach Bedarf und liegt in den Rathäusern von Ribnitz und Damgarten sowie in den Museen und Bibliotheken der Stadt zur kostenlosen Mitnahme aus. Ein Bezug ist gegen Erstattung der Portokosten möglich.

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