Fachforum Betreuung trifft Migration Maßnahmen des Landes zur Unterstützung der Migrationssozialarbeit
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1 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Fachforum Betreuung trifft Migration Maßnahmen des Landes zur Unterstützung der Migrationssozialarbeit Dr. Elke Mandel, MASGF, Referat 25, Zuwanderung und Integration 22. März 2017
2 Teil 1 MIGRATION BETREUUNG MIGRATIONSSPEZIFISCHE SOZIALARBEIT 22.März 2017 MASGF 2
3 Migration aktuell in BRB Aufmerksamkeit: Anstieg Geflüchteter - Aufenthaltsstatus und Bleibeperspektive bestimmen Zugang zu Leistungen und Integrationsmaßnahmen Neue Herausforderungen durch schnelle Entscheidungen und hohe Anerkennungsrate: Rechtskreiswechsel, Familiennachzug Folgen für Sozialplanung Geringer Anteil sogen. Kontingentflüchtlinge aus Syrien 22.März 2017 MASGF 3
4 Aktuell weniger beachtete Migration EU-Freizügigkeit, Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung, Studium, Arbeit Familiennachzug zu Deutschen und Nicht- Geflüchteten Ausländern nahezu kein Zuwanderungsgeschehen mehr: Spätaussiedler, Kontingentflüchtlinge jüdischen Glaubens - noch vor 10 Jahren bestimmend für die Integrationspolitik in BRB 22.März 2017 MASGF 4
5 Zugang zum Thema Betreuung Ach, das Wort (rechtl.) Betreuung: soweit nötige Ersatzvornahme zum Ausgleich (zeitweiligen) individuellen Unvermögens wegen Krankheit/Behinderung (Geld, Wohnen, Gesundheit, Schriftverkehr, Post, Aufenthaltsbestimmung ) Geflüchteter Sprachgebrauch Flüchtlingsbetreuung : vermittelt leider auch das Bild hilfloser Personen, die ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können (mit Folgen für Haltungen und Stigmatisierungen) 22.März 2017 MASGF 5
6 Zugewanderte Menschen mit Behinderungen - UN-BRK gilt natürlich unabhängig vom Aufenthaltsstatus, deshalb auch: - Art. 21, 22 der EU-Aufnahmerichtlinie, gilt während des Asylverfahrens (bes. Situation bzgl. Leistungszugang): Für folgende Gruppen ist den besonderen Bedürfnissen während der Aufnahme Rechnung zu tragen (Art. 22): schutzbedürftigen Personen wie Minderjährigen, unbegleiteten Minderjährigen, Behinderten, älteren Menschen, Schwangeren, Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, Opfern des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien. (Art. 21) 22.März 2017 MASGF 6.
7 Migrationssozialarbeit: Von der Betreuung zur Beratung Was braucht der jeweilige geflüchtete Mensch an Unterstützung in der individuellen Lebenslage, um eine selbstverantwortliche Lebensgestaltung einschließlich der notwendigen Inanspruchnahme der sozialen und integrativen Unterstützungssysteme zu ermöglichen (LAufnGDV 13) - Entwicklung von und Beratung zu individuellen Lebensperspektiven und Handlungsoptionen (empowermentorientierte soziale Arbeit) - Integration als Ziel der sozialen Arbeit (ggfs. zeitweilige) 22.März 2017 MASGF 7
8 Was ist migrationspezifisch? 12 LAufnG: Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebenslagen z.b. mangelnde Verständigungsmöglichkeiten, andere Lebensgewohnheiten und Wertvorstellungen, andere Vorstellungen vom Funktionieren des Sozial- und Rechtssystems, Konsequenzen aus Aufenthaltsstatus und Leistungsbezug (Fremdbestimmtheit, Zugang zu Bildung und Arbeit ), Übergangswohnen, = alles, was in den Lebenslagen Einheimischer nicht auftreten kann, weil es durch die Migration (einschl. Aufenthaltsrecht) begründet ist 22.März 2017 MASGF 8
9 Wenn Krankheit/Behinderung dazu kommt kommen auch migrationsspezifische Unterschiede zum Tragen, z.b.: Bewertung/Akzeptanz von Krankheit, Behinderung Akzeptanz von Hilfe und Helfern und die ausländer- und leistungsrechtliche Situation neue Herausforderung für die fachspezifischen Hilfesysteme 22.März 2017 MASGF 9
10 Teil 2 MAßNAHMEN DES LANDES ZUR UNTERSTÜTZUNG DER MSA 22.März 2017 MASGF 10
11 Angebote migrationsspezifischer Beratung a. bundesgefördert MBE, JMD: in jedem Landkreis MBE, JMD weitgehend; geringer Stellenanteil; Zielgruppe primär Bleibeberechtigte; seit kurzem geöffnet (JMD, MBE teilweise) b. Übertragen an LK/kfST mit LAufnG (landesgesetzlich geregelte Kostenerstattung, Aufgaben, Qualitätsanforderungen für unterbringungsnahe MSA ( 1:80 ), Zielgruppen analog LAufnG, aktuell etwa 190 Stellen, und 56 Fachberatungsstellen (zielgruppen- und fachspezifisch), aktuell etwa 45 besetzt c. kaum erfassbar: regionale/lokale Vielfalt: Kommunen, Kirchen, Initiativen, LIGA-Verbände, NRO, gruppenspezifische Beratungen bei anderen freien Trägern/Projekten 22.März 2017 MASGF 11
12 Unterstützung der Migrationssozialarbeit nach LAufnG (b) a. Unterstützende Rahmenbedingungen für MSA in BRB durch rechtliche Regelungen b. Unterstützung der Qualitätsentwicklung von MSA durch Begleitprojekte 22.März 2017 MASGF 12
13 2.a: Das Landesaufnahmegesetz/ zugehörige Verordnungen Regeln Aufgabenübertragung vom Land an die LK/kfST für Aufnahme, Unterbringung, Umsetzung des AsylbLG ausdrücklich einschließlich Umsetzung EU- AufnRili (Belange v. Personen nach Art. 21) bei der Aufgabenwahrnehmung unter anderem Regelungen zu Verteilung/ Umverteilung, Migrationssozialarbeit, Bedingungen für den Betrieb von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung 22.März 2017 MASGF 13
14 Niederschlag der EU-AufnRL über Regelungen zur MSA hinaus: Landesinterne Umverteilung aus humanitären Gründen, insbes. zur Deckung von besonderen Bedarfen entspr. EU- AufnRili Zu Bedingungen für den Betrieb von GU gehört Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten Kostenerstattung 4 und 6 AsylbLG 22.März 2017 MASGF 14
15 Anforderungen an die Aufgabenwahrnehmung MSA LAufnGDV 13 und Anlage 4 Wirkt unterstützend durch Aufgaben- und Rollenklarheit, Forderung nach Umsetzungskonzept, Grundstandards der sozialen Arbeit, Fortbildungsgebot, Qualifikationsanforderungen, angemessene Kostenerstattung einschl. Sachkosten 2 Aufgabensäulen: Fachberatungsdienst (54+2) und unterbringungsnahe MSA (1:80) 22.März 2017 MASGF 15
16 Betreuung in der MSA nach LAufnG? Insbes. in Gemeinschaftsunterkünften, in ersten Wochen nach Ankunft, für besondere Gruppen (Begleitung, Sprachmittlung/ Texte, Regeln erläutern, bis hin zu Tagesstruktur) Trennung in Alltagspraxis in GU-MSA schwierig, deshalb keine getrennte Regelung Aber: Keine rechtliche Betreuung i.s. BGB 22.März 2017 MASGF 16
17 Indikator Spracherwerb durch Zuwandernde (These?) Wesentliche Voraussetzung für selbstbestimmte Teilhabe und Möglichkeit des Verzichts auf Betreuung (Erfolg von Integrationsmaßnahmen und angeboten) Aber: Insbes. psychische Belastungen können Lernen/Spracherwerb erschweren: Verbleib im Betreuungsbedarf Ohne Verständigung wird anderweitig indizierter Betreuungsbedarf kaum erkennbar 22.März 2017 MASGF 17
18 Der FBD als Anknüpfungspunkt für Bedarfe rechtlicher Betreuung Geregelte Aufgaben der FBD sind u.a.: Beratung der Regelangebote ( ikö ), Kooperation/fachlicher Austausch, Zusammenarbeit mit Ehrenamt, anderen Migrationsberatungen Unterstützung der LK bei Identifizierung und Bedarfsermittlung bzgl. Personen nach Art. 21 EU- AufnRili Vermittlung an/zusammenarbeit mit Regelangeboten Organisation/Durchführung niedrigschwelliger Maßnahmen zur Orientierung/Stabilisierung 22.März 2017 MASGF 18
19 2b) einige Begleitmaßnahmen des Landes expl. für MSA-QE Qualifizierungsprogramm der Kooperation für Flüchtlinge in Brandenburg insbes. zum Umgang mit psychisch besonders belasteten Geflüchteten Mobile Heimberatung: Beratung der MSA in GU/WV, insbes. zum Schutz vor/ Umgang mit Gewalt/Konflikten, Supervisionsangebote, Fachaustausch und fachliche Fortbildungen Fortbildung Zugang zum Arbeitsmarkt (IQ) 22.März 2017 MASGF 19
20 Weitere Maßnahmen + Partner, nicht MSA-spezifisch Unterschiedliche Ausrichtungen: Qualifizierung und Vernetzung kommunaler Strukturen (bspw. GBB) interkulturelle Öffnung und Bildung, fachliche Unterstützung auch neuer Akteure: RAA, FaZIT LIGA-Verbände, kommunale IB Unterstützung lokaler/regionaler Initiativen bzw. zielgruppenspezifische Projekte bei den Landesbeauftragten 22.März 2017 MASGF 20
21 Vielen Dank, gute Erkenntnisse und neue Kontakte! 22.März 2017 MASGF 21
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