Gemeindezeitung. Ausgabe 2/2009. Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger von Göming! Amtliche Mitteilung der Gemeinde Göming 19.

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1 Zugestellt durch Post.at Gemeindezeitung Ausgabe 2/2009 Amtliche Mitteilung der Gemeinde Göming 19. Februar 2009 Aus dem Inhalt Aus dem Bauamt Reisepass Fingerprint Pflegeberatung Seite 2 Wahlinformationen Seite 3 Förderungen Seite 4 Rückblick Fasching 2009 Seite 5 Information und Einladung der RAG Seite 6 7 Kindergarteneinschreibung Seite 8 Verschiedene Veranstaltungen Seite 9 11 Veranstaltungskalender Seite 12 Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger von Göming! In dieser Ausgabe der Gemeindenachrichten gibt es sicherlich unter anderem wieder eine Menge von wichtigen Informationen. Wie die Änderung des Passgesetzes, mit der Neuerung des Fingerprints, die Einführung einer Sprechstunde mit Pflegeberatung für die Gemeinden des nördlichen Flachgaues im Seniorenwohnhaus St. Nikolaus in Oberndorf, Förderungen der Gemeinde und des Landes und vieles mehr. Natürlich auch von größter Bedeutung die für uns alle richtungsweisenden Wahlen der Salzburger Landesregierung, der Gemeindevertretung und der Bürgermeister. Meine Bitte und mein Ersuchen an euch, dass ihr wieder so zahlreich wie bei den letzten Wahlgängen euren politischen Willen kundtut und am 1. März ins Gemeindeamt kommt um eure Stimme abzugeben. Ganz besonders bitte ich unsere Jungwähler von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Denn nur wer wählt, der zählt, und es sollten alle dazugehören; die Meinung eines jeden Einzelnen ist wichtig und daher auch mitbestimmend für unsere gemeinsame Zukunft. Unabhängig vom Wahlergebnis darf nicht vergessen werden, dass für uns hier in Göming immer das Gemeinschaftliche im Vordergrund steht und wir parteiübergreifend füreinander da sind. Genaue Informationen zur Wahl findet ihr auf Seite 3 dieser Ausgabe. Unsere Solidarität mit andern können alle, denen es möglich ist, am 2. März bei der Blutspendeaktion, die in der Polytechnischen Schule Oberndorf durchgeführt wird, unter Beweis stellen. Alle Interessierten lädt die RAG zu einer Besichtigung des Erdgasspeichers in Haidach ein. Derzeit werden ja die zwei Speicher Nußdorf Nord und Nußdorf Süd errichtet. Beide befinden sich auf Göminger Gemeindegebiet. Bitte die Einladung zu dieser bestimmt sehr interessanten Exkursion auf Seite 6 beachten. Euer Bürgermeister

2 Impressum: Medieninhaber, Verleger und Herausgeber: Gemeinde Göming Für den Inhalt verantwortlich: Bürgermeister Werner FRITZ Gemeindeamt Göming Dorfstraße Göming Tel.: 06272/4287 Fax: gem.goeming@salzburg.at Verlagspostamt: Oberndorf bei Salzburg Für die Inhalte der Beiträge von Vereinen und Institutionen haftet der jeweilige Herausgeber. Öffnungszeiten Gemeindeamt Montag Uhr Uhr Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Öffnungszeiten Recyclinghof (Telefon: 0664/ ) Mittwoch Uhr Uhr Freitag Uhr Uhr Samstag Uhr Öffnungszeiten TKV Sammelstelle (Telefon: 0664/ ) MO SA Uhr MO FR Uhr oder nach tel. Vereinbarung Aus dem Bauamt Die März Bauverhandlung findet am Freitag, 27. März 2009 statt. Abgabeschluss für die vollständigen Einreichunterlagen ist Mittwoch, 11. März Reisepass mit Fingerprint Durch eine Änderung des österreichischen Passgesetzes müssen alle Reisepässe, die ab dem ausgestellt werden, auch die Abdrücke von zwei Fingern (Fingerprints) enthalten, die auf einem im Pass eingearbeiteten Chip gespeichert werden. Diese Bestimmung gilt allerdings nur für die Passausstellungen ab 1. April dieses Jahres. Alle vor diesem Zeitpunkt ausgestellten Reisepässe behalten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer ihre Gültigkeit. Anlässlich der am 19. Jänner 2009 stattgefundenen Konferenz der Flachgauer Bürgermeister wurde einstimmig festgehalten, dass die Abnahme der Fingerprints auch auf den Gemeindeämtern möglich sein soll. Seitens des Landes Salzburg werden den Gemeindeämtern die entsprechenden technischen Vorrichtungen zur Verfügung gestellt und auch die Wartungskosten übernommen. Dadurch ist sichergestellt, dass auch weiterhin Reisepässe am Gemeindeamt beantragt werden können und damit diese Servicefunktion für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde in bewährter Weise weiter fortgeführt werden kann. Selbstverständlich können Passanträge nach wie vor auch direkt bei der Flachgauer Bezirkshauptmannschaft als zuständiger Passbehörde eingebracht werden. Seite 2 Gemeindezeitung 2/2009

3 Landtags, Gemeindevertretungs und Bürgermeisterwahlen 2009 Wahlinformationen Am 1. März 2009 finden die Wahlen zum Salzburger Landtag, sowie die Gemeindevertretungs und Bürgermeisterwahlen statt. 1. Wahlzeit: 7.00 bis Uhr 2. Wahllokal: Gemeindezentrum Göming, Gemeindesaal 3. Verbotszone: 50 m im Umkreis um das Gemeindezentrum Wahlberechtigung: Wahlberechtigt bei den Landtagswahlen sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, in einer Gemeinde des Landes Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Bei den Gemeindewahlen sind zusätzlich alle Staatsbürger anderer Mitgliedsstaaten der EU, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, in einer Gemeinde in Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wahlberechtigt. Wählerverständigung: In den nächsten Tagen werden durch die Gemeinde Wählerverständigungskarten an alle Wahlberechtigten verschickt. Diese enthalten neben dem Namen des Wahlberechtigten die Öffnungszeiten des Wahllokals, sowie die laufende Nummer im Wählerverzeichnis. Bitte nehmen Sie zur Wahl neben dem Ausweisdokument auch wieder die Ihnen zugegangene Wählerverständigungskarte mit. Sie erleichtern uns damit das Führen der Abstimmungsverzeichnisse und tragen zu einer zügigen Wahlabwicklung bei. Wahlablauf: Wie schon bei den letzten Landtags und Gemeindewahlen erfolgt die Wahl in zwei Schritten: Zuerst erhalten Sie den Stimmzettel für die Landtagswahl. Dieser wird ausgefüllt in die erste Urne geworfen. Dann erhalten Sie die beiden Stimmzettel für die Gemeindevertretungs und die Bürgermeisterwahl. So soll verhindert werden, dass ein Stimmzettel im falschen Kuvert landet und damit ungültig ist. Wahlkarten/Briefwahl: Sollten Sie sich am Wahltag nicht in Göming aufhalten oder aus gesundheitlichen Gründen das Wahllokal nicht aufsuchen können, so können Sie nur mit einer Wahlkarte wählen. Der Antrag auf Ausstellung der Wahlkarte kann mündlich oder schriftlich beim Gemeindeamt gestellt werden. Wenn infolge mangelnder Geh und Transportfähigkeit oder Bettlägrigkeit der Besuch der besonderen Wahlbehörde gewünscht wird, kann die Fliegende Wahlkommission gleichzeitig mit dem Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte angefordert werden. Wahlkartenanträge müssen bis spätestens 26. Februar bei der Gemeinde einlangen. NEU: Briefwahl: Mit der Wahlkarte ist es nun auch möglich, sowohl im Inland als auch im Ausland seine Stimme im Wege der Briefwahl abzugeben. Dabei ist folgendes zu beachten: Auf der Wahlkarte muss der Wahlberechtigte mit seiner Unterschrift eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass er die Stimmzettel persönlich, unbeobachtet, unbeeinflusst und vor dem Zeitpunkt, zu dem das Wahllokal in der Gemeinde geschlossen wird, ausgefüllt hat. Fehlt diese Unterschrift, so ist die Stimmabgabe ungültig! Die Wahlkarte muss auf dem Postweg an die zuständige Wahlbehörde (ist auf dem Wahlkartenkuvert aufgedruckt) gesendet werden und spätestens am 4. Tag nach dem Wahltag (Donnerstag, 5. März) bis Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde eingelangt sein. Gemeindezeitung 2/2009 Seite 3

4 Förderungen der Gemeinde und des Landes Zuschuss der Gemeinde zu Schulveranstaltungen Für Schulveranstaltungen (Schulschikurs, Sportwochen, Wienwoche, ), die 1 Woche dauern, kann ein Zuschuss in der Höhe von 40,00 bei der Gemeinde beantragt werden. Diese Aktion gilt für alle Kinder im Pflichtschulalter. Zuschuss der Gemeinde bei Entleihung eines Pflegebettes Für die Entleihung eines Pflegebettes übernimmt die Gemeinde folgende Kosten: Entleihgebühr abzüglich 1,00 Euro Selbstbehalt pro Tag 50 % der Transportkosten. Voraussetzung: Vorlage der Rechnung / Zahlungsbelege. KfZ Pendlerförderung des Landes Salzburg Die KfZ Pendlerbeihilfe erhalten Personen mit Hauptwohnsitz im Land Salzburg, die regelmäßig eine Wegstrecke zum Arbeitsplatz in einer Richtung von mindestens 25 km mit dem Kraftfahrzeug zurücklegen und denen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist. Gleichzeitig darf das jährliche Einkommen nicht übersteigen, pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um Die jährliche Förderungshöhe beträgt abhängig von der einfachen Entfernung zum Arbeitsplatz für Tagespendler bei 25 bis 49 km: 200, bei 50 bis 74 km: 280 und bei 75 km und darüber 380. Für Wochenpendler beträgt die jährliche Förderung ein Fünftel der oben angeführten Sätze. Zudem wird eine Pendlerbeihilfe anteilig nach Pendelmonaten gewährt. Die Antragstellung ist ausschließlich online (Internet) möglich. Das Formular, die Richtlinien und eine Ausfüllhilfe dazu stehen auf der Homepage zur Verfügung. Personen, die keinen Internetzugang haben, können den Antrag im Gemeindeamt stellen. Bitte um telefonische Anmeldung (4287). Direktzuschussförderung von Holzheizungen und Solaranlagen Allgemeine Voraussetzung für Förderung von Biomasse und Solaranlagen: Die Förderung muss vor Baubeginn der Anlage unter eingereicht werden. es darf innerhalb der letzen 5 Jahre (Einreichdatum) für das gegenständliche Objekt keine Landesförderung für eine Holzwärme Zentralheizung oder eine Solaranlage in Anspruch genommen worden sein (z.b. Annuitätenzuschuss). Bei Solaranlagen sind Erweiterungen zulässig und förderbar. Für die Errichtung einer Biomasse Zentralheizung ist die Erstellung eines Energieausweises verpflichtend, wird aber mit EUR 200, gefördert! Für die Errichtung einer Solaranlage ist die Erstellung eines Energieausweises nicht verpflichtend, wird aber empfohlen und mit EUR 200, gefördert. Förderungsaktion SanierungsCheck Das Energieressort des Landes Salzburg hat am 1. Februar 2009 eine weitere Fördermaßnahme im Bereich Energieeffizienz gestartet. Unter dem Titel "SanierungsCheck" unterstützt das Land Salzburg Besitzer von Ein und Zweifamilienhäusern dabei, ihr "Heim" zu sanieren. Voraussetzung für die Förderung ist eine umfassende Sanierungsplanung und somit ein Bestands und ein Sanierungsplanungsenergieausweis. Die Details und Fördersummen des SanierungsCheck finden Sie im Internet auf Auf diesen Seiten kann die Förderung direkt beantragt werden. Außerdem wird von hier aus direkt auf die Liste aller Energieausweisberechner verlinkt. Seite 4 Gemeindezeitung 2/2009

5 Buntes Faschingstreiben von Jung bis Alt Rückblick Fasching 2009 Wie jedes Jahr fanden auch heuer wieder die traditionelle Faschingsfeste in Göming statt: Jede Menge Hexen, Vampire, Sternenhimmel, Schlafmützen, Mondkalender, 1 Vollmond und die Habergoaß kamen zur Göminger Vollmondnacht der Frauenbewegung am Freitag den 13. Bis auf den letzten Platz gefüllt hat sich der Gemeindesaal beim Kinderfasching. Die Göminger Bäurinnen bereiteten ein buntes Kinderprogramm mit Faschingsumzug, Spiele und den Auftritt von Zauberclown Tommi vor. Gute Stimmung, Tanz und viele lustige Masken auch beim Seniorenfasching im Gemeindesaal am Mittwoch, den 18. Februar. Höhepunkt war die große Tombola mit vielen schönen Preisen. Gemeindezeitung 2/2009 Seite 5

6 Noch mehr Versorgungssicherheit: Bohrbeginn für den Erdgasspeicher in Nußdorf Im November 2008 begann die RAG (Rohöl Aufsuchungs AG) in Nußdorf mit den Bauarbeiten für den neuen Erdgasspeicher. Bis August 2010 werden die Bohrspezialisten der RAG an der Umwandlung der Erdgaslagerstätte Nußdorf in einen Erdgasspeicher arbeiten. Dass dabei größtmögliche Rücksicht auf die Anrainer in Göming und Nußdorf genommen wird und die Bevölkerung möglichst wenig von den Arbeiten mitbekommen wird, ist der RAG besonders wichtig. Wer wissen will, wie ein Erdgasspeicher funktioniert, kann sich den Erdgasspeicher Haidach bei einer Führung aus nächster Nähe ansehen. Termin: um 14 Uhr am Erdgasspeicher Haidach Anmeldung bei Fr. Huber (RAG) 0664 / unbedingt nötig Es ist soweit: in Nußdorf haben die Arbeiten für den neuen Erdgasspeicher begonnen, alle notwendigen Bescheide und Genehmigungen liegen vor. Auf zwei Bohrplätzen zuerst in Nußdorf Süd ab April und dann in Nußdorf Nord (Rottstätt) werden bis Ende August 2010 insgesamt 9 Bohrungen durchgeführt. Zahlreiche Fachleute der RAG sind seit Herbst vor Ort, um alles vorzubereiten. Es wird bis in etwa Meter Tiefe gebohrt werden eine große technische Herausforderung! Nach Abschluss der Bohrarbeiten wird mit der Errichtung der Speicheranlagen begonnen. An der Oberfläche ist der Speicher dann nur durch einige Anlagen, Rohre und ein Betriebsgebäude zu erkennen, die sich wegen der geringen Größe in die Landschaft einfügen. Die Anlagen werden mit Strom über ein Erdkabel betrieben werden. Der Erdgasspeicher als solches wird gar nicht zu sehen sein: er befindet sich in der ehemaligen natürlichen Erdgaslagerstätte Nußdorf in etwa Metern Tiefe. Diese natürliche Lagerstätte wurde von der Natur vor Millionen Jahren im Sandstein geschaffen, in dessen Poren das Erdgas eingelagert wurde. Diese Sandsteinschicht ist etwa 50 Meter mächtig und wird von einer hunderte Meter dicken Tonschicht abgedichtet. Nach der Förderung des natürlich vorhandenen Erdgases wird die Lagerstätte jetzt wieder mit Erdgas befüllt: zurück in die Erde lautet das Motto. Allein in den vergangenen beiden Jahren hat die RAG mit ihrer Suche nach Erdöl und Erdgas und der Errichtung und dem Betrieb von Erdgasspeichern 156 neue Arbeitsplätze in Salzburg und Oberösterreich geschaffen. Warum braucht man überhaupt Erdgasspeicher? Wie wichtig Erdgasspeicher für die Versorgungssicherheit von Österreich sind, haben wir in den letzten Wochen deutlich gespürt. Dank der großen Menge Erdgas, die die RAG in den beiden Erdgasspeichern Haidach (Salzburg/OÖ) und Puchkirchen (OÖ) gespeichert hat, konnten trotz Ausfalls der Erdgaslieferungen aus Russland ganz Salzburg und OÖ bestens mit Erdgas versorgt werden. Damit man Erdgas immer dann zur Verfügung hat, wenn es gebraucht wird, muss es zwischengespeichert werden. Insgesamt gibt es in Österreich derzeit 5 Erdgasspeicher die beiden RAG Speicher in Haidach und Puchkirchen und drei weitere in Tallesbrunn, Thann und Schönkirchen Reyersdorf in denen insgesamt bis zu 5 Mrd. Kubikmeter Erdgas gespeichert werden können. Das ist etwa die Hälfte von dem, was ganz Österreich in einem Jahr an Erdgas benötigt und so viel, wie kein anderes Land in Europa vorrätig hat. Österreich ist also in Sachen Erdgasversorgung besonders sicher! Unser Speicher in Nußdorf wird Teil eines Erdgasspeicherverbundes sein, der in der Endausbaustufe etwa 2 Milliarden Kubikmeter Erdgas speichern können wird. Das ist etwa ein Fünftel dessen, was Österreich in einem Jahr verbraucht. Ein weiterer Erdgasspeicher wird in Zagling eingerichtet, die Inbetriebnahme für beide Speicher ist 2011 geplant. Seite 6 Gemeindezeitung 2/2009

7 Durch den Zusammenschluss von mehreren Speichern sind weniger Leitungen und Speicheranlagen notwendig, das ist umweltfreundlich und in dieser Form in ganz Europa einzigartig. Die RAG Erdgasspeicher sind auch beim Einsatz erneuerbarer Energieträger wie Windkraft und Solarenergie unverzichtbar, denn nur durch den Vorrat von Erdgas in Speichern und die Umsetzung in Energie mittels Gaskraftwerken können Energien, die davon abhängig sind, dass der Wind weht oder die Sonne scheint, überhaupt zum Einsatz kommen. Erdgas aus den RAG Speichern deckt den Energiebedarf dann, wenn ihn die Erneuerbaren nicht leisten können. Aufbau Erdgasspeicher am Beispiel Haidach Gemeindezeitung 2/2009 Seite 7

8 Kindergarteneinschreibung 2009 Die Einschreibung zum Besuch eines der Oberndorfer Kindergärten sowie der Krabbelstube im Kindergarten III für das Jahr 2009/2010 findet im Kindergarten I, Watzmannstraße 35 37, zu folgenden Terminen statt: Montag, 9. März, und Dienstag, 10. März 2009, jeweils von bis Uhr Diese Einschreibung gilt für alle Kinder, die im kommenden Schuljahr (September 2009 bis Juli 2010) den Kindergarten I, II oder III oder die Krabbelstube besuchen wollen. Voraussetzung für den Besuch des Kindergartens ist, dass Ihr Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat, die Krabbelstube steht ab dem vollendeten 1. Lebensjahr zur Verfügung, die Alterserweiterte Gruppe ab dem vollendeten 2. Lebensjahr. Das Kind ist bei der Einschreibung vorzustellen. Mitzubringen sind die Geburtsurkunde und der Impfausweis Ihres Kindes. Flohmarkt mit Kaffee und Kuchenbuffet im Sonderpädagogischen Zentrum Oberndorf (neben der VS) Samstag, , von 9:00 bis 16:00 Uhr Der Erlös kommt zu 100 % den SchülerInnen zu Gute! Sachspenden können jederzeit im SPZ abgegeben werden (bitte keine Kleidung und Stofftiere). Trommelkurs Wir lernen Grundschläge für Djembe und Conga, einfache westafrikanische und moderne Rhythmen im Ensemble (mit Basstrommel, Glocke, Caxixi), wir singen Lieder und nutzen unseren Körper als Instrument. Bitte eine Trommel mitbringen. Anfänger, mäßig Fortgeschrittene Erwachsene: 8 x 1,5 Stunden 64,- Für Kinder, verschiedene Altersstufen : 5 x 50 Minuten 25,- Für Kinder ab 5. Schulstufe, versch. Altersstufen: 5 x 1 Stunde 30,- Ab 6 Teilnehmern findet ein Kurs statt, für Kinder wahlweise am Montag oder am Donnerstag zw und für Erwachsene Montag oder Donnerstag ab Uhr Info: Hermine Bauerstatter Tel. 0664/ oder 06272/6407 Seite 8 Gemeindezeitung 2/2009

9 Elternwerkstatt: Die Erste-Hilfe Box 10 praktische Übungen und Rituale, zum mit nach Hause nehmen Dieser Abend dient der Anfertigung eines Care-Paketes (Vorsorge und Versorgekoffers). Was tun wenn die Zweieinhalbjährige einen Wutanfall bekommt, die Sechsjährige Schulangst hat und der Zwölfjährige seinen ersten Liebeskummer? Ich öffne meine Erste Hilfe Box und finde alles was ich brauche. Die Materialien und Ideen die die Teilnehmerinnen von diesem Abend mit nach Hause nehmen können, dienen dazu, den ganz normalen Erziehungsalltag leichter bewältigen zu können. (Bitte eine Schuhschachtel mitbringen!!!!!) Wann: Montag, 23. Februar 09, 20:00 Uhr Wo: Eltern-Kind-Zentrum Oberndorf Referentin: Dipl.Päd. Claudia Frauenlob (Religionslehrerin, Diplom-Erwachsenenbildnerin, Seekirchen) Beitrag: 5,--, max. 15 Teilnehmer, Anmeldung erbeten (Irmgard Schober Irmgard 06272/6440) Liebe Leute groß und klein schaut in eure Kästen rein, wir können alles gebrauchen: Kleider, Spielsachen, Geschirr, Bücher Wo: Pfarrsaal Oberndorf Wann: Samstag, 07. März 09 von Uhr Sachspen- Wir nehmen gerne das ganze Jahr hindurch ihre den entgegen! Der Flohmarkt ist die wichtigste Einnahmequelle zur unserer Kosten. Abdeckung Kontakt: Irmgard Schober 06272/6440, Rosi Schick 0664/ Gemeindezeitung 2/2009 Seite 9

10 Seite 10 Gemeindezeitung 2/2009

11 Gemeindezeitung 2/2009 Seite 11

12 Termin Veranstaltung Ort Veranstalter März 2009 Sonntag, Gemeinde und Landtagswahlen Gemeindesaal Montag, Blutspenden Polytechnische Rotes Kreuz Uhr Schule Freitag, Sauwatten Gemeindesaal Landjugend Göming Montag, Dienstag, jeweils Kindergarteneinschreibung Kindergarten I Stadtgemeinde Oberndorf Freitag, Ortsbäuerinnenwahl Gemeindesaal Göminger Bäuerinnen Dienstag, Seniorenkreuzweg Göminger Kirche Gemeindesaal Seniorenbund Göming Dienstag, Uhr Besichtigung Erdgasspeicher Haidach / Straßwalchen RAG Donnerstag, Uhr Pflegeberatungstag Seniorenwohnheim Oberndorf Freitag, Bauverhandlung Gemeindeamt Abgabeschluss: Samstag, Frühjahrskonzert der Stadtkapelle Stadthalle Stadtkapelle Uhr Oberndorf Oberndorf Freitag, Uhr Freitag, Uhr Freitag, Uhr Freitag, Uhr Mittwoch, Freitag, Uhr Veranstaltungskalender Palmbuschenbinden April 2009 Mai 2009 Wonderer Night Party, Tanz und Stimmung mit Livemusik Blumentauschmarkt Gemeindezentrum Unimoggarage Gemeindesaal Pflegeberatung des Landes Frauenbewegung Göming Stammtisch The Wonderer Gemeindezentrum Frauenbewegung Festplatz Senioren Muttertagsfeier Gemeindesaal Seniorenbund Göming Muttertagsfeier der Frauenbewegung Gemeindesaal Frauenbewegung Göming Göming Konzert Un poquito cantas Gemeindesaal SalzArt Festival 2009 Lieder dieser Welt LAUDATE & Susanna Kiss Violins Weitere Termine unter / Veranstaltungskalender Seite 12 Gemeindezeitung 2/2009

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