INTERNATIONAL VERBRIEFTE FRAUENRECHTE. Sind Menschenrechte auch Frauenrechte?
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- Klara Ursler
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1 Regina Kalthegener, INTERNATIONAL VERBRIEFTE FRAUENRECHTE Autorin: Regina Kalthegener (Stand: Mai 2007) Sind Menschenrechte auch Frauenrechte? Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren - Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) als Resolution verkündet wurde, ließe den Schluss zu, dass Menschen unabhängig von ihrer geschlechtlichen Zuordnung die gleichen, unveräußerlichen und unteilbaren Rechte haben. Die Entwicklung bis heute zeigt in der Realität ein anderes Bild. Mädchen und Frauen werden Menschenrechte wie selbstverständlich vorenthalten. Sie sind häufig Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Ob es sich um die Unterdrückung durch staatliche Institutionen oder Gruppierungen handelt, wie es das Regime der Taliban in Afghanistan brutal praktizierte, oder um Übergriffe von Familienangehörigen in Form der so genannten häuslichen Gewalt, Menschenrechtsverletzungen an Mädchen und Frauen sind facettenreich. Sie bleiben vielfach unerkannt oder unbeachtet oder werden als selbstverständlich hingenommen. Nach Feststellungen des Weltbevölkerungsfonds (UNFPA) der Vereinten Nationen (VN) wird mindestens jede dritte Frau in ihrem Leben geschlagen, zum Sexualverkehr gezwungen oder in einer anderen Weise missbraucht. In der Bevölkerungsstatistik fehlen über 60 Millionen Mädchen aufgrund selektiver Abtreibung, Kindesmord oder Tod durch Vernachlässigung. Besorgniserregend ist die Zunahme von Frauen- und Mädchenhandel in die Zwangsprostitution. Traditionelle schädliche Praktiken, wie Genitalverstümmelung, werden trotz internationaler Ächtung und nationaler Strafgesetze weiterhin millionenfach durchgeführt. Verschiedene Studien belegen, Ursachen für geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen sind insbesondere in Werte-, Rollen- und Verhaltensmuster patriarchalisch geprägter Gesellschaftsformen zu finden, in traditionell oder religiös begründeten Praktiken oder strukturellen geschlechtsspezifischen Benachteiligungen beim Zugang zu Nahrung, Bildung, Gesundheitswesen und beruflicher Qualifikation. Hinzu kommen (Bürger-)Kriege, die regelmäßig für Frauen erhöhte Gefahren bedeuten wegen (systematischer) Massenvergewaltigungen zur Schwächung des Kriegsgegners, Verlust der Lebensgrundlagen und Flucht mit Kindern. Schon diese Beispiele zeigen, dass der Schutz und die Förderung von Menschenrechten für Mädchen und Frauen zu Beginn des 21. Jahrhunderts eine immense Aufgabe bleibt. Dabei hat sich seit der Proklamation der Menschenrechte 1789 in Frankreich und dem Versuch ihrer Ergänzung durch die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin 1791 von Marie-Olympe de Gouges bis heute einiges getan hat. Musste Marie-Olympe de Gouges noch für ihren mutigen Einsatz für Frauenrechte unter der Guillotine sterben, können Mädchen und Frauen - auch wenn es in vielen Einzelfällen immer noch lebensgefährlich ist seit einigen Jahren mittels Individualbeschwerden auf internationaler Ebene den Staat anklagen, durch den oder in dem sie Menschenrechtsverletzungen erleiden und von dem sie nicht durch nationale Gesetze und konkrete Maßnahmen davor geschützt werden. Möglich geworden ist es durch verschiedene völkerrechtliche Vereinbarungen von Staaten unter Bezug auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von Am nahm die VN-Generalversammlung das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women, kurz
2 2 CEDAW) an, das völkerrechtlich am in Kraft trat. Es gilt als das wichtigste international verbindliche Instrument gegen die Diskriminierung von Frauen. Gewalt gegen Frauen (...) kennt keine Grenzen, weder geographisch, noch kulturell, noch im Hinblick auf materiellen Wohlstand. So lange sie anhält, können wir nicht behaupten, dass wir wirkliche Fortschritte in Richtung Gleichstellung der Geschlechter, Entwicklung und Frieden machen (Kofi Annan, damaliger Generalsekretär der VN, auf der Sondertagung der Generalversammlung der VN Frauen 2000: Gleichstellung der Geschlechter, Entwicklung und Frieden im 21. Jahrhundert, New York, ) VN-Weltfrauenkonferenz in Peking 1995, die Aktionsplattform und Peking+10 In den 90ger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, beginnend mit der VN Weltmenschenrechtskonferenz 1993 in Wien, trugen eine Reihe von internationalen Konferenzen dazu bei, dass verschiedene Bereiche von Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzungen benannt und verurteilt sowie Programme zur ihrer Eliminierung aufgestellt wurden. Auf einer für Mädchen und Frauen wichtigen Konferenz, der Vierten Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking, bekräftigten die Delegierten der teilnehmenden Regierungen, dass die Verwirklichung von Menschenrechten für Mädchen und Frauen ein vorrangiges Anliegen sei. In der sog. Aktionsplattform von Peking wurde in zwölf hervorgehobenen Problembereichen die Situation von Menschenrechten für Mädchen und Frauen dargestellt. Die Unterzeichnerstaaten verpflichteten sich, Verletzungen von Menschenrechten von Mädchen und Frauen zu unterlassen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv auf die Förderung und den Schutz dieser Rechte hinzuwirken. Sie formulierten strategische Ziele und eine Reihe von Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, die Menschenrechte von Mädchen und Frauen zu verwirklichen und zu schützen. Nationale Aktionspläne sollten erstellt und deren Umsetzung überprüft werden. Fünf Jahre nach Peking erfolgte die erste Bestandsaufnahme durch die VN-Generalversammlung auf der Sondertagung Frauen 2000: Gleichstellung der Geschlechter, Entwicklung und Frieden im 21. Jahrhundert im Juni 2000 in New York. Die Ergebnisse waren ernüchternd. Weitere fünf Jahre später bestätigten sowohl die VN-Frauenrechtskommission Anfang März 2005, wie auch weltweit Nichtregierungsorganisationen in sog. Peking+10 Analysen im Vorfeld der Generalversammlung im September 2005 die Tendenz, Menschenrechte für Frauen wieder in Frage zu stellen. Zunehmender ethnischer, religiöser und nationalistischer Fundamentalismus und die Auswirkungen der globalen Wirtschaftsstruktur behindern oder verhindern sogar positive Entwicklungen für Frauen. Die nachfolgend dargestellten Erfolge und Hindernisse aus den zwölf Problembereichen geben einen Eindruck (Auswahl): Frauen und Armut Die geschlechtsspezifische Dimension der Armut (Feminisierung der Armut) hat an Bedeutung gewonnen. Programme wurden zur Ausrottung der Armut beschlossen (vgl. 2. Nationaler Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung von März 2005). Ungleiche Bezahlung, Arbeitslosigkeit und zunehmende Armut, besonders bei Frauen im ländlichen Raum, vergrößern die wirtschaftliche Kluft zwischen Männern und Frauen. Alleinerziehende sind besonders betroffen. Finanzielle Probleme behindern nationale Bemühungen von Staaten im Kampf gegen die Armut. Bildung und Ausbildung von Frauen In allen Regionen der Welt wurden Maßnahmen ergriffen, Bildungssysteme für Mädchen benachteiligter Gruppen und Gemeinschaften einzuführen. Anhaltende geschlechtsspezifische Diskriminierungen,
3 3 Stereotype in Bezug auf Schul- und Berufswahl wirken sich weiterhin negativ aus. Es bestehen deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Wahl der Ausbildung. Der Frauenanteil nimmt bei höher werdender Qualifizierung stark ab. Frauen und Gesundheit Es wurden Fortschritte bei der Verwendung moderner Verhütungsmethoden gemacht und mehr Aufmerksamkeit dem Problem HIV/AIDS bei Frauen gewidmet. Weiterhin fehlt aber ein ganzheitlicher Ansatz bei der Gesundheitsversorgung von Frauen und Mädchen. Es herrscht Mangel an geschlechtsspezifischer Forschung und Datenanalyse, sowie an finanziellen Ressourcen. Gewalt gegen Frauen Politikreformen wurden in vielen Ländern der Welt eingeleitet sowie Gesetze gegen unterschiedliche Formen von Gewalt gegen Mädchen und Frauen erlassen oder bestehende novelliert. Seit ihrer Einsetzung nach der Weltmenschenrechtskonferenz in Wien 1993 legte die Sonderberichterstatterin gegen Gewalt gegen Frauen Berichte vor zu einzelnen Formen von Gewalt (u.a. Menschenhandel, Genitalverstümmelung, häusliche Gewalt). Der Mangel an Verständnis für die eigentlichen Ursachen dieser Gewalt, sowie unzureichende Daten über geschlechtsspezifische Übergriffe behindern die Bemühungen um Reduzierung der Gewalt. Frauenhandel, Zwangsprostitution und Gewalt an älteren Frauen nehmen zu, Genitalverstümmelung und andere schädliche traditionelle Praktiken können kaum reduziert werden. Gesetzlich festgeschriebener Opferschutz ist für Frauen tatsächlich kaum durchsetzbar. Frauen und bewaffnete Konflikte Die Statute und Richtlinien der Internationalen Kriegsverbrechertribunale für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda sowie des Internationalen Strafgerichtshofs beziehen geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen ein. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Gewalt gegen Frauen als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet. Obwohl der potentielle Beitrag von Frauen zum Friedensaufbau, zur Friedensschaffung und zur Konfliktbeilegung anerkannt ist, wurden Frauen bisher auf allen Entscheidungsebenen in den Schlüsselpositionen nicht eingesetzt. Bei bewaffneten Angriffen und Übergriffen auf die Zivilbevölkerung sind Mädchen und Frauen zunehmend Opfer. Die Frau in der Wirtschaft - Nach internationalen Arbeitsrechtskonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wurden Gesetze erlassen und Maßnahmen gegen diskriminierendes Verhalten am Arbeitsplatz getroffen und um gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen vorzubeugen. In ihren Auswirkungen wirkt sich die Globalisierung besonders nachteilig für Frauen im produzierenden Gewerbe aus (u.a. Lohndumping). Zunehmend sind Stagnation oder sogar Rückschritte in der Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit und der sozialen Sicherung von Frauen zu verzeichnen. Frauen in Macht- und Entscheidungspositionen Gezielte Frauenförderungen, Quotensysteme und feste Zielvorgaben wurden eingerichtet. Dennoch konnte die bestehende Kluft zwischen rechtlicher und tatsächlicher Gleichstellung bisher nicht ausgeräumt werden. Traditionell zugedachte Geschlechterrollen wirken fort, mangelnde finanzielle Ressourcen behindern Initiativen und Programme zur Förderung und stärkerer Beteiligung von Frauen. Institutionelle Mechanismen zur Förderung der Frau Zur Förderung der Gleichstellung wurden auf nationaler Ebene Aktionspläne aufgestellt. Gender Mainstreaming, die Prüfung der Auswirkung von Entscheidungen aus geschlechtsbezogener Perspektive, führte nicht im gewünschten Umfang nach den Vorgaben der Aktionsplattform von Peking zum Ergebnis. Mangel an angemessener finanzieller und personeller Ausstattung, unzureichendes Verständnis für die
4 4 Gleichstellung und mangelnde Kontakte zur Zivilgesellschaft behindern die Arbeit der nationalen Einrichtungen zur Überwachung der Umsetzung oder verhindern sie sogar. Menschenrechte der Frauen Reformen im Zivil-, Straf- und Familienrecht wurden durchgeführt, sowie Durchsetzungs- und Überwachungsmechanismen eingerichtet oder verbessert. 185 Staaten (Stand: ) haben CEDAW ratifiziert oder sind ihr beigetreten. Das Fakultativprotokoll wurde verabschiedet und ist in Kraft getreten. Trotzdem gibt es immer noch geschlechtsdiskriminierende Gesetze, tragen Ignoranz, mangelnde Kenntnis des Rechts, geschlechtsspezifische Vorurteile bei Bediensteten der Polizei, Verwaltung und Justiz, sowie ein stereotypes Rollenverständnis zu Menschenrechtsverletzungen von Mädchen und Frauen bei. Schwere Menschenrechtsverletzungen (u.a. Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, Ehrenmorde) werden zwar immer mehr öffentlich bekannt gemacht, aber kaum verhindert. Frauen und Medien National und international gegründete Frauen- Mediennetzwerke sichern unterstützend die Verbreitung von Informationen von und für Frauen. Kommunikationsmöglichkeiten über das Internet werden zunehmend in Anspruch genommen. Allerdings sind Frauen kaum in medienpolitisch entscheidenden Schlüsselpositionen und bei der Programmgestaltung vertreten. Stereotype Darstellungen von Frauen und Pornographie haben zugenommen. Frauen und Umwelt Das Umweltprogramm der VN (UNEP) hat 2004 Gender Mainstreaming als Querschnittsthema wieder aufgegriffen. Dennoch wurden weniger in der Umweltpolitik, als in der Entwicklungspolitik geschlechtsspezifische Perspektiven in nationale Entscheidungen aufgenommen und die Beteiligung von Frauen an Entscheidungsprozessen verbessert. Mädchen Hilfsangebote für schwangere Mädchen und jugendliche Mütter wurden geschaffen, außerschulische Bildungsangebote ausgebaut und die verstärkte Beteiligung am naturwissenschaftlichen und technologischen Unterricht ermöglicht. Die tief verwurzelte Benachteiligung und Diskriminierung von Mädchen konnte trotzdem noch nicht überwunden werden. In vielen Staaten sind erhebliche traditionelle diskriminierende Verhaltensmuster gegenüber Frauen und Mädchen festzustellen, sowie eine in jeder Hinsicht unzureichende Grundversorgung. Weibliche Föten werden weiterhin bevorzugt abgetriebnen. Abkommen zur Sicherung und Stärkung der Rechte von Mädchen und Frauen Vereinte Nationen Ein internationales Abkommen (auch Übereinkommen, Pakt oder Konvention genannt) ist ein formelles, von Staaten ausgehandeltes Dokument, das z.b. im Menschenrechtsbereich den Mitgliedstaaten verbindliche Pflichten zum Schutz und zur Förderung der Rechte und Grundfreiheiten auferlegt. Die Staaten binden sich völkerrechtlich durch die Unterzeichnung (Umsetzungsstand: gezeichnet) und verpflichten sich innerstaatlich durch die sog. Ratifikation. Wenn die im Abkommen vereinbarte Anzahl von Staaten ratifiziert hat, tritt das Abkommen in Kraft (Umsetzungsstand: in Kraft). Neben den völkerrechtlich verbindlichen internationalen Abkommen gibt es Verpflichtungserklärungen (Resolutionen oder Deklarationen), die unverbindlich sind, aber durch die Mitgliedschaft eines Staates in den VN verpflichtenden Charakter gewonnen haben und so für diese Regierungen nicht nur moralisch verbindlich geworden sind. Hierzu gehört z.b. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
5 5 Frauen-/Menschenrechte sind auf internationaler Ebene in verschiedenen, bereits in Kraft getretenen Abkommen und Deklarationen verankert (Auswahl): 1. Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vom und das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zur Verhinderung, Bekämpfung und Strafverfolgung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen und Kinderhandels vom und das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, Luft- und Seeweg vom Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC) vom und das Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, sowie das Fakultativprotokoll betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie vom Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT) vom und das Fakultativprotokoll vom (Umsetzungsstand 5/2007: steht seit Anfang 2003 zur Ratifizierung bereit). 5. Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vom (CEDAW) und das Fakultativprotokoll zu CEDAW vom Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) vom , sog. WSK-Rechte. 7. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) vom nebst dem Fakultativprotokoll vom Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) vom Übereinkommen über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen vom Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen vom Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom Protokoll zur Änderung des am in Genf unterzeichneten Übereinkommens über die Sklaverei vom und das Zusatzübereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken vom Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau vom Individualbeschwerdeverfahren auf VN-Ebene Zu vier Menschenrechtsabkommen kann jeweils eine Individualbeschwerde auf VN-Ebene, unmittelbar oder nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs, wegen der Verletzung von Menschenrechten erhoben werden: Nach dem Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, nach Art. 22 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT), nach Art. 14 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) und dem Fakultativprotokoll zu dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Die Zulässigkeit jeder Beschwerde (an einen Ausschuss auch Petition oder Mitteilung genannt) und ihr Inhalt werden von den Vertragsorganen überprüft. Das sind besondere Ausschüsse, die von den Vertragsstaaten gewählt werden und die Durchsetzung der in den Abkommen festgelegten Rechte überwachen. Eine Beschwerde kann nur gegen einen Staat erhoben werden, der Vertragsstaat des Abkommens ist und es ratifiziert oder anderweitig angenommen hat. Er
6 6 muss zudem die Zuständigkeit, über Beschwerden von Einzelpersonen zu entscheiden, des nach dem Abkommen errichteten Ausschusses anerkannt haben. Europarat Der am gegründete Europarat (47 Mitgliedsstaaten, Stand Mai 2007) erließ am die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (in Kraft seit September 1953). Mit ihr wurde die Durchsetzung ziviler und politischer Rechte und Freiheiten in den Mitgliedsstaaten auf der Basis der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantiert. Dies bedeutet, dass natürliche Personen mögliche Verletzungen der Konventionsrechte durch einen Mitgliedsstaat unter Beachtung der formellen Voraussetzungen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg geltend machen können (Beschwerdeverfahren). Literatur und Internethinweise (Auswahl) Auswärtiges Amt: Sechster Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen, Berichtszeitraum: April 2002 bis Februar 2005, Berlin Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Dokumente, u.a. Aktionsplattform der 4. Weltfrauenkonferenz 1995, Peking+10 : CEDAW: Deutsches Institut für Menschenrechte: Europarat: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Information in Deutsch: Forum Menschenrechte: Forum Menschenrechte, Handbuch der Menschenrechtsarbeit: Sierck, Gabriela M. / Krennerich, Michael / Häußler, Peter (ed.), Online-Edition 2006/2007: Hüfner, Klaus / Reuther, Wolfgang / Weiss, Norman: Menschenrechtsverletzungen: Was kann ich dagegen tun? Menschenrechtsverfahren in der Praxis, DGVN (Hrg.), UNO-Verlag, 2. Auflage, Bonn 2004, mit Musterformularen Internationaler Strafgerichtshof (ICC), Website in deutscher Sprache: TERRE DES FEMMES: Schattenbericht zum 5.Bericht der Bundesrepublik Deutschland zu CEDAW (BT-Drs. 15/105 vom ), United Nations Inter-Agency Network on Women and Gender Equality (IANWGE): Vereinte Nationen, Informationszentrale für Westeuropa: VN-Hochkommissariat für Menschenrechte: Regina Kalthegener,
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