JAHRESBERICHT vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 AIRC BEST OF U.S.

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1 JAHRESBERICHT vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 AIRC BEST OF U.S.

2 INHALTSVERZEICHNIS Management und Verwaltung 2 Tätigkeitsbericht 3 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) 5 Entwicklung des Sondervermögens 6 Vermögensübersicht zum 30. September Vermögensaufstellung im Detail 9 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen 12 Anhang zum geprüften Jahresbericht per 30. September Vermerk des Abschlussprüfers 17 Besteuerungsgrundlagen 18 Seite 1

3 MANAGEMENT UND VERWALTUNG Kapitalverwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Ferdinandstraße Hamburg Gezeichnetes und eingezahltes Kapital: EUR (Stand: 31. Dezember 2014) Alleingesellschafter M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg (im Folgenden: M.M.Warburg & CO (AG & Co.)) Aufsichtsrat Joachim Olearius Sprecher der Partner M.M.Warburg & CO (AG & Co.) - Vorsitzender - Verwahrstelle UBS Deutschland AG Opernturm, Bockenheimer Landstraße Frankfurt am Main Telefon: Rechtsform: Kommanditgesellschaft auf Aktien Haftende Eigenmittel: EUR ,14 (Stand: 31. Dezember 2014) Abschlussprüfer BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fuhlentwiete Hamburg DEUTSCHLAND Eckhard Fiene Partner M.M.Warburg & CO (AG & Co.) - stellv. Vorsitzender - sowie Dipl.-Kfm. Uwe Wilhelm Kruschinski, Hamburg Geschäftsführung Udo Hirschhäuser ab 1. April 2015: Matthias Mansel bis 31. März 2015: Dr. Volker van Rüth 2

4 TÄTIGKEITSBERICHT 1. Anlageziel und Anlagepolitik Der Fonds strebt eine möglichst hohe Partizipation an den Aufwärtsbewegungen der US-amerikanischen Aktienmärkte an. Zur Vermeidung hoher Verluste in Zeiten fallender Aktienmärkte schichtet er auf Basis einer dynamischen Anlageklassenverlagerung in amerikanische Staatsanleihen oder Geldmarktpapiere um. Der AIRC BEST OF U.S. investiert in US- Staatsanleihen und bildet bei fallenden Anleihenmärkten über die entsprechenden Anleihen-Futures- Kontrakte eine synthetische Austauschoption zur Verlagerung in den kurzen Laufzeitenbereich nach (umgekehrt bei steigenden Anleihekursen). Gleichzeitig werden bei steigenden Aktienkursen ebenfalls synthetische Austauschoptionen gegen die Anleihen über Long-Positionen in den Aktien(-Index)- Futures-Kontrakten von Dow Jones, S&P 500 und NASDAQ-100 gebildet, so dass der Fonds nicht nur bis zu 100 % in US-Staatsanleihen sondern alternativ auch mit bis zu 100 % an den US-Aktienmärkten investiert sein kann. Falls der Fonds bereits in Aktien investiert ist und gleichzeitig saisonale Opportunitäten nutzt, kann das Marktrisiko temporär über das Fondsvermögen hinaus erhöht werden. Es bestehen zwei Anteilsklassen (Euro und USD). Für die Euro-Tranche des Fonds wird das Währungsrisiko (Verkauf US-Dollar gegen Euro per Termin) gesichert. 2. Anlagestrategie und -ergebnis Aufgrund der Investition in hochliquide Anleihen mit hoher Bonität ergeben sich - außer durch den Zeitablauf und die dadurch notwendigen Käufe von US-T-Notes mit langer Laufzeit und bei größeren Ausgaben und Rückgaben von Fondsanteilen - keine Veränderungen in der Struktur des Portfolios auf Wertpapierebene. Der Tätigkeitsbericht des Fonds bezieht sich daher auf die aktive Steuerung dieses Basisinvestments durch den Kauf und Verkauf von T-Note-Futures-Kontrakten sowie auf den Kauf und Verkauf von US-Aktien(-Index)-Futures-Kontrakten zum Auf- und Abbau des Aktien-Exposures. Nach schwachen Aktienkursen im Oktober 2014 stiegen die US-Aktien bis Dezember Anschließend pendelten die Aktienkurse in einer breit angelegten Seitwärtsbewegung bis August 2015 um dieses Kursniveau. Die Allokation des Fonds wurde zwischen Dezember 2014 und August 2015 daher immer wieder neu nur marginal an die veränderten Gegebenheiten des Aktien- und Anleihenmarktes angepasst, ohne dass sich größere Fondspreisveränderungen hätten ergeben können. Im August 2015 erfolgte ein deutlicher Rückgang der Aktienkurse, der in erster Linie für das negative Fondsergebnis im Berichtszeitraum verantwortlich war. Die Aktienquote folgte der Marktveränderung, wurde zunächst auf ca. 25 % gesenkt und bewegte sich bis zum Ende des Berichtszeitraums in einer Bandbreite zwischen ca. 25 % und 45 %. Der Anteilwert des AIRC BEST OF U.S. fiel im Zeitraum 30. September 2014 bis 30. September 2015 um 4,11 % in der USD-Tranche. Die EUR-Tranche verlor im gleichen Zeitraum 3,84 %. Die Wertentwicklung ist berechnet gemäß Bundesverband Investment und Asset Management e.v. - BVI. Zahlen aus der Vergangenheit garantieren keine zukünftige Wertentwicklung. Quellen des Veräußerungsergebnisses Das Basis-Portfolio des Fonds besteht aus US- Treasury-Notes (T-Notes), also aus Anleihen mit langen Laufzeiten. In der Phase sinkender Zinsen und damit steigender Anleihekurse ergaben sich bis Anfang 2015 hohe Kursgewinne. Aufgrund der Rückgabe von Fondsanteilen wurden im Berichtszeitraum Anleihen verkauft, wodurch entsprechende Kursgewinne realisiert wurden. Verluste aus Zins- Futures entstanden durch das Durationsmanagement und die Steuerung der Anleihequote im Portfolio. Verluste aus Aktienfutures entstanden in erster Linie im August 2015 (Kursrückgang US-Aktienmarkt). Die Sicherung der Euro-Tranche des Fonds gegen US-Dollar führte bis März 2015 zu Verlusten aus Devisensicherungsgeschäften, anschließend zu Gewinnen. Die entsprechenden Beträge können der Ertrags- und Aufwandsrechnung entnommen werden. 3. Wesentliche Risiken im Berichtszeitraum Bonitäts- und Adressenausfallrisiken Aufgrund des Investments in hochliquide Titel mit hoher Bonität ist nur mit einer relativ geringen Wahrscheinlichkeit mit Adressenausfallrisiken zu rechnen. Zinsänderungsrisiko Zinsänderungsrisiken sind grundsätzlich möglich, sollten aber durch die systematisch-trendfolgende Disposition des Fonds reduziert werden können. 3

5 TÄTIGKEITSBERICHT Währungsrisiko Für Euro-Investoren unterliegen Investitionen in die US-Dollar-Tranche des Fonds dem Währungsrisiko der Wechselkursveränderungen zwischen US-Dollar und Euro. Die Euro-Tranche ist grundsätzlich permanent durch Wechselkurssicherungen Euro-US- Dollar gegen dieses Währungsrisiko gesichert. Operationelle Risiken Operationellen Risiken wird durch personelle Doppelbesetzungen, eine interne Revision und den Jahresabschlussprüfer, sowie durch IT-Sicherungssysteme begegnet. Sonstige Marktpreisrisiken Der AIRC BEST OF U.S. ist entsprechend seiner Anlagestrategie vollständig in Anleihen mit hoher Bonität und über den Einsatz von US-Aktien(- Index)-Futures-Kontrakten synthetisch in Aktien investiert und damit grundsätzlich den entsprechenden Marktpreisrisiken ausgesetzt (siehe z.b. Zinsänderungsrisiko). Die Anlagen können dabei in ihrer Summe temporär über 100 % des Fondsvermögens hinausgehen (erhöhtes Marktrisikopotenzial). Liquiditätsrisiken Aufgrund des Investments in Anleihen mit hoher Bonität und hoher Liquidität ist nicht mit Liquiditätsrisiken zu rechnen, auch eine zu breite Stellung von Geld- und Briefkursen muss im Vergleich zu vielen anderen Finanzinstrumenten weder für diese Anleihen noch für die eingesetzten Futures- Kontrakte erwartet werden (siehe Anlagepolitik). Sonstige Risiken Mögliche Risiken im Hinblick auf das erwirtschaftete Ergebnis folgen für diesen Fonds aus der Verwendung der prozyklisch reagierenden Anlagestrategie in Seitwärtsbewegungen. Fallende Aktienkurse und steigende Anleihekurse führen zu Reduzierungen der Gewichtung des Aktienanteils und zur Erhöhung des Anleiheanteils (umgekehrt entsprechend). Nicht jeder Änderung folgt aber eine Fortsetzung dieser Kursbewegung als Trend. Die entsprechend neu eingegangenen Positionen müssen also unter Umständen wieder revidiert werden. Eine Häufung dieser Marktveränderungen ohne folgenden Trend wird als Seitwärtsbewegung bezeichnet. 4. Wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum Es ergaben sich keine berichtsrelevanten wesentlichen Ereignisse 4

6 ERTRAGS- UND AUFWANDSRECHNUNG (INKL. ERTRAGSAUSGLEICH) FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. OKTOBER 2014 BIS 30. SEPTEMBER 2015 Anteilklasse USDAnteilklasse EUR Gesamtfonds USD EUR USD I. Erträge Zinsen aus Wertpapieren ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) Sonstige Erträge Summe der Erträge ,94 7, , ,48 26, , ,24 37, ,03 II. Aufwendungen Zinsen aus Kreditaufnahmen Verwaltungsvergütung Verwahrstellenvergütung Prüfungs- und Veröffentlichungskosten Sonstige Aufwendungen davon Fremde Depotgebühren -0, , , ,56-202,94-86,34-0, , , ,96-670,73-264,95-0, , , ,24-955,99-383,81 Summe der Aufwendungen , , ,87 III. Ordentlicher Nettoertrag 6.399, , ,16 IV. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne davon aus Wertpapiergeschäften , , , , , ,14 2. Realisierte Verluste davon aus Geschäften mit Derivaten auf Wertpapiere und Wertpapierindizes sowie Zins-Derivaten davon aus Devisentermingeschäften davon aus Devisenkassageschäften , ,17 0, , , , , , , , , ,88 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften , , ,05 V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres , , , VI. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres ,71 0, , ,87-1, , ,75-1, ,85 VII. Ergebnis des Geschäftsjahres , , ,04 5

7 ENTWICKLUNG DES SONDERVERMÖGENS Anteilklasse USDAnteilklasse EUR Gesamtfonds USD EUR USD I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres , , , Differenz Devisenbewertung *) Mittelzufluss (netto) a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen Ertragsausgleich / Aufwandsausgleich Ergebnis des Geschäftsjahres davon Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne davon Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste 0, , , ,00-996, , ,71 0, , , , , , , ,87-1, ,31 0, , , ,04 II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres , , ,26 *) Die Devisendifferenz in der Anteilklasse EUR entsteht dadurch, das der Fonds in USD geführt wird und somit sich beim Startwert eine Kursdifferenz aufgrund unterschiedlicher Devisenkurse ergibt. VERWENDUNG DER ERTRÄGE DES SONDERVERMÖGENS BERECHNUNG DER AUSSCHÜTTUNG (ANTEILKLASSE USD) insgesamt je Anteil I. Für die Ausschüttung verfügbar USD ,62 1, Vortrag aus dem Vorjahr USD -584,17-0, Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres USD ,48-5, Zuführung aus dem Sondervermögen *) USD ,27 6,853 II. Nicht für die Ausschüttung verwendet USD ,87 1, Vortrag auf neue Rechnung USD ,87 1,281 III. Gesamtausschüttung USD 4.877,75 0, Endausschüttung USD 4.877,75 0,250 *) Die Zuführung aus dem Sondervermögen dient dem Ausgleich im Geschäftsjahr realisierter Verluste. VERGLEICHENDE ÜBERSICHT MIT DEN LETZTEN GESCHÄFTSJAHREN (ANTEILKLASSE USD) Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilswert USD USD USD ,44 USD 95, ,58 USD 99, ,00 USD 100,00 6

8 VERWENDUNG DER ERTRÄGE DES SONDERVERMÖGENS BERECHNUNG DER AUSSCHÜTTUNG (ANTEILKLASSE EUR) insgesamt je Anteil I. Für die Ausschüttung verfügbar EUR ,20 1, Vortrag aus dem Vorjahr EUR ,45-0, Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR ,79-21, Zuführung aus dem Sondervermögen *) EUR ,44 23,136 II. Nicht für die Ausschüttung verwendet EUR ,45 1, Vortrag auf neue Rechnung EUR ,45 1,292 III. Gesamtausschüttung EUR ,75 0, Endausschüttung EUR ,75 0,250 *) Die Zuführung aus dem Sondervermögen dient dem Ausgleich im Geschäftsjahr realisierter Verluste. VERGLEICHENDE ÜBERSICHT MIT DEN LETZTEN GESCHÄFTSJAHREN (ANTEILKLASSE EUR) Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilswert EUR EUR EUR ,07 EUR 95, ,41 EUR 99, ,59 EUR 102,00 7

9 VERMÖGENSÜBERSICHT ZUM 30. SEPTEMBER 2015 Wirtschaftliche Gewichtung Geographische Gewichtung I. Vermögensgegenstände 1. Anleihen Öffentliche Verwaltung und Infrastruktur 92,45 % gesamt 92,45 % Vereinigte Staaten von Amerika 92,45 % gesamt 92,45 % 2. Derivate - -2,29 % - -2,29 % 3. Bankguthaben - 7,37 % - 7,37 % 4. Sonstige Vermögensgegenstände - 2,83 % - 2,83 % II. Verbindlichkeiten - -0,36 % - -0,36 % III. II. Fondsvermögen 100,00 % 100,00 % Die Angabe der wirtschaftlichen und geographischen Gewichtung entfällt, sofern nicht angegeben. 8

10 VERMÖGENSAUFSTELLUNG IM DETAIL Gattungsbezeichnung ISIN Stück, Anteile bzw. Währung Bestand Käufe/Zugänge Verkäufe/Abgänge im Berichtszeitraum Kurs in Währung Kurswert in USD % des Fondsvermögens Wertpapiervermögen ,58 92,45 Börsengehandelte Wertpapiere ,58 92,45 Verzinsliche Wertpapiere 1,75% AMERIKA 2013/ US912828VB32 USD % 99, ,81 15,28 2,375% AMERIKA 2014/ USD % 103, ,88 12,21 US912828D ,5% AMERIKA 2013/ USD % 104, ,88 16,11 US912828VS66 0 2,5% AMERIKA 2014/ USD % 104, ,88 16,06 US912828WJ58 0 2,75% AMERIKA 2013/ USD % 106, ,69 16,41 US912828WE61 0 2,75% AMERIKA 2014/ USD % 106, ,44 16,38 US912828B

11 Gattungsbezeichnung Markt Stück, Anteile bzw.währung Bestand Käufe/Zugänge Verkäufe/Abgänge im Berichtszeitraum Kurs in Währung Kurswert in USD % des Fondsvermögens Derivate *) ,50-2,29 Derivate auf einzelne Wertpapiere ,25-0,52 Wertpapier-Terminkontrakte Wertpapier-Terminkontrakte auf Renten US 10YR NOTE (CBT DEC15 NAU STK ,25-0,52 Aktienindex-Derivate (Forderungen/Verbindlichkeiten) ,00-1,55 Aktienindex-Terminkontrakte NASDAQ 100 E-MINI DEC15 CME STK ,00-1,15 S&P500 EMINI FUT DEC15 CME STK ,00-0,40 Devisen-Derivate (Forderungen/Verbindlichkeiten) **) ,25-0,22 Sonstige Währungs-Terminkontrakte Future Cross Rate EUR/USD CME STK 1 USD 0, ,25-0,22 *) Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen. **) Offenen Positionen sind der Anteilklasse EUR zuzurechnen. 10

12 Gattungsbezeichnung Stück, Anteile bzw. Währung Bestand Kurswert in USD % des Fondsvermögens Andere Vermögensgegenstände Bankguthaben ,31 7,37 EUR-Bankguthaben bei: Verwahrstelle EUR , ,31 0,57 Guthaben in nicht EU/EWR-Währungen Verwahrstelle USD , ,00 6,80 Sonstige Vermögensgegenstände ,50 2,83 Zinsansprüche USD , ,00 0,54 Variation Margin *) USD , ,50 2,29 Sonstige Verbindlichkeiten ,63-0,36 Rückstellungen aus Kostenabgrenzung USD , ,63-0,36 Fondsvermögen ,26 100,00 USD Anteilswert Anteilklasse USD Umlaufende Anteile Anteilklasse USD Anteilswert Anteilklasse EUR Umlaufende Anteile Anteilklasse EUR USD STK EUR STK 95, , *) Die Position "Variation Margin" setzt sich folgendermaßen zusammen: Variation Margin Futures USD ,25 Variation Margin Devisenderivate USD ,25 Die Margin auf Devisen-Derivate ist allein der Anteilklasse EUR zuzuordnen 11

13 WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES ABGESCHLOSSENE GESCHÄFTE, SOWEIT SIE NICHT MEHR IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG ERSCHEINEN: Gattungsbezeichnung ISIN Stück, Anteile bzw.währung Käufe/ Zugänge Verkäufe/ Abgänge Wertpapiere, Investmentanteile und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag) Börsengehandelte Wertpapiere Verzinsliche Wertpapiere 2% AMERIKA 2013/ USD US912828UN88 12

14 Derivate Volumen in Terminkontrakte Wertpapier-Terminkontrakte Wertpapier-Terminkontrakte auf Renten Verkaufte Kontrakte (Basiswerte: FUTURE US 10YR NOTE (CBT DEC15 XCBT, FUTURE US 10YR NOTE (CBT JUN15 XCBT, FUTURE US 10YR NOTE (CBT SEP15 XCBT, FUTURE US 10YR NOTE (CBT)DEC14 XCBT, FUTURE US 10YR NOTE (CBT)MAR15 XCBT) Aktienindex-Terminkontrakte USD Gekaufte Kontrakte (Basiswerte: FUTURE DJIA MINI E-CBOT DEC14 XCBT, FUTURE DJIA USD MINI E-CBOT JUN15 XCBT, FUTURE DJIA MINI E-CBOT MAR15 XCBT, FUTURE DJIA MINI E-CBOT SEP15 XCBT, FUTURE NASDAQ 100 E-MINI DEC14 XCME, FUTURE NASDAQ 100 E-MINI DEC15 XCME, FUTURE NASDAQ 100 E-MINI JUN15 XCME, FUTURE NASDAQ 100 E-MINI MAR15 XCME, FUTURE NASDAQ 100 E-MINI SEP15 XCME, FUTURE S&P500 EMINI FUT DEC14 XCME, FUTURE S&P500 EMINI FUT DEC15 XCME, FUTURE S&P500 EMINI FUT JUN15 XCME, FUTURE S&P500 EMINI FUT MAR15 XCME, FUTURE S&P500 EMINI FUT SEP15 XCME) Devisenterminkontrakte (Kauf) *) Kauf von Devisen auf Termin EUR/USD USD Devisenterminkontrakte (Verkauf) *) Verkauf von Devisen auf Termin EUR/USD USD *) Diese Positionen sind der Anteilklasse EUR zuzuordnen. 13

15 ANHANG ZUM GEPRÜFTEN JAHRESBERICHT PER 30. SEPTEMBER 2015 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Angaben zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände Die Bewertung erfolgt durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Wertpapiere und Derivate, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in den regulierten Markt oder Freiverkehr einer Börse einbezogen sind, werden, sofern vorhanden, grundsätzlich mit handelbaren Kursen bewertet. Die Bewertung von verzinslichen Wertpapieren, rentenähnlichen Genussscheinen und Zertifikaten, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mittels externer Modellkurse, z.b. Broker Quotes, bewertet. In begründeten Ausnahmefällen werden interne Modellkurse verwendet, die auf einer anerkannten und geeigneten Methodik beruhen. Sonstige Wertpapiere und Derivate, für die keine handelbaren Börsenkurse vorliegen, werden nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten bewertet. Investmentanteile werden mit dem von der Investmentgesellschaft veröffentlichten Rücknahmepreis bewertet, sofern keine anderen Angaben unterhalb der Vermögensaufstellung erfolgen. Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen bewertet. Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert und Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag bewertet. ERLÄUTERUNGEN ZUR VERMÖGENSAUFSTELLUNG Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet: Inländische Vermögenswerte Kurse per 29. September 2015 Alle anderen Vermögenswerte Kurse per 29. September 2015 Devisen Kurse per 30. September 2015 Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände werden zu dem unter Zugrundelegung des Morning-Fixings der Reuters AG um Uhr ermittelten Devisenkurses der Währung in Euro taggleich umgerechnet. Euro 1 USD = EUR 0,89069 Für die Umrechung des Anteilwertes der EUR-Klasse wurde folgender Devisenkurs zugrunde gelegt: 1 USD = EUR 0,88818 Kapitalmaßnahmen: Alle Umsätze, die aus Kapitalmaßnahmen hervorgehen (technische Umsätze), werden als Zu- oder Abgang ausgewiesen. Marktschlüssel von Terminbörsen CME NAU CHICAGO MERCANTILE EXCHANGE CHICAGO BOARD OF TRADE 14

16 ERLÄUTERUNGEN ZUR ERTRAGS- UND AUFWANDSRECHNUNG Die Aufgliederung wesentlicher sonstiger Erträge und sonstiger Aufwendungen erfolgt im Rahmen der Ertrags- und Aufwandsrechnung. Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, der Betrag der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließt, der Betrag der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließt und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden. ANGABEN NACH DER DERIVATEVERORDNUNG Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt. Zusammensetzung des Vergleichsvermögens: 33 % Dow Jones Industrial Average 33 % NASDAQ % S&P 500 Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko Anteilklasse USD: Kleinster potenzieller Risikobetrag 1,82283 % Größter potenzieller Risikobetrag 5,69186 % Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 3,92004 % Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko Anteilklasse EUR: Kleinster potenzieller Risikobetrag 1,83849 % Größter potenzieller Risikobetrag 5,89947 % Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 4,02644 % Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 auf der Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mit den Parametern 99 % Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraums von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem potenziellen Marktrisikobetrag im Sinne des qualifizierten Ansatzes der Derivateverordnung versteht man das Risiko, das sich aus der statistisch ungünstigsten Entwicklung von Marktparametern für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des potentiellen Marktrisikobetrags wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung an. Die Angaben gem. 37 Abs. 1 und 2 DerivateV entfallen, da zum Geschäftsjahresende keine entsprechenden Geschäfte offen waren. Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt. Angaben über den im Berichtszeitraum genutzten Umfang des Leverage ( 37 Abs. 4 DerivateV): Durchschnittlicher Umfang des Leverage nach Bruttomethode Anteilklasse USD 2,22222 Durchschnittlicher Umfang des Leverage nach Bruttomethode Anteilklasse EUR 3,

17 Für die Ermittlung des Leverage wird das Gesamtexposure des Sondervermögens durch dessen Nettoinventarwert dividiert. Das Gesamtexposure eines Sondervermögens ergibt sich dabei als Summe der Anrechnungsbeträge der Derivate und etwaiger Effekte aus der Wiederanlage von Sicherheiten bei Wertpapierleihe und Pensionsgeschäften zuzüglich des Nettoinventarwerts des Sondervermögens. Bei der Berechnung der Anrechnungsbeträge nach der Bruttomethode (Summe der Nominalwerte) erfolgt keine Verrechnung bzw. Anrechnung von Absicherungsgeschäften. Derivate können von der Gesellschaft mit unterschiedlichen Zielsetzungen eingesetzt werden, einschließlich Absicherung oder spekulativer Ziele. Die Berechnung der Summe der Nominalwerte der Derivate unterscheidet nicht zwischen den unterschiedlichen Zielsetzungen des Derivateeinsatzes. Aus diesem Grund ist die Angabe des durchschnittlichen Leverage nach der Bruttomethode keine Indikation über den Risikogehalt des Sondervermögens. ANGABEN ZUR TRANSPARENZ SOWIE ZUR GESAMTKOSTENQUOTE Gesamtkostenquote (synthetisch) Anteilklasse USD: 1,80 % Anteilklasse EUR: 1,79 % Quote erfolgsabhängiger Vergütung Anteilklasse USD: 0,00 % Anteilklasse EUR: 0,00 % Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio TER) drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und etwaiger erfolgsabhängiger Vergütung) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Der Aufwandsausgleich für die angefallen Kosten wird nicht berücksichtigt. Da das Sondervermögen mehr als 10 % seiner Vermögenswerte in andere Investmentvermögen ( Zielfonds ) anlegen kann, fallen im Zusammenhang mit den Zielfonds weitere Kosten an, die bei der Ermittlung der TER anteilig berücksichtigt werden. Die Berechnungsweise entspricht der gemäß der CESR Guideline in Verbindung mit der EU-Verordnung 583/2010 empfohlenen Methode. Transaktionskosten ,10 EUR (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens) Anteile von Investmentvermögen der WARBURG INVEST werden i.d.r. unter Einschaltung Dritter, d.h. von Banken, Finanzdienstleistern, Maklern und anderen befugten dritten Personen erworben. Der Zusammenarbeit mit diesen Dritten liegt zumeist eine vertragliche Vereinbarung zugrunde, die festlegt, dass die WARBURG INVEST den Dritten für die Vermittlung der Investmentanteile eine bestandsabhängige Vergütung zahlt und den Dritten der Ausgabeaufschlag ganz oder teilweise zusteht. Die bestandsabhängige Vergütung zahlt die WARBURG INVEST aus den ihr zustehenden Verwaltungsvergütungen, d.h. aus ihrem eigenen Vermögen. Im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST für das Sondervermögen keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke. Angaben zu Anteilklassen: Anteilklasse USD Anteilklasse EUR Währung USD EUR WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Hamburg, den 30. Dezember 2015 Die Geschäftsführung 16

18 VERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH hat uns beauftragt, gemäß 102 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) den Jahresbericht des Sondervermögens AIRC BEST OF U.S. für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 zu prüfen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des KAGB liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im Jahresbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 den gesetzlichen Vorschriften. Hamburg, 4. Januar 2016 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Zemke Wirtschaftsprüfer Rüdiger Wirtschaftsprüfer 17

19 WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Ferdinandstraße Hamburg AIRC BEST OF U.S. - Anteilklasse USD Sondervermögen nach KAGB Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 2 Investmentsteuergesetz Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 Endausschüttung ISIN: WKN: DE000A1W2BT1 A1W2BT Ex-Tag: 25. November 2015 Zahltag: 25. November 2015 Tag des Ausschüttungsbeschlusses: 25. November 2015 Gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 2 InvStG Buchstabe: Betrag per Anteil in USD Natürliche Natürliche Körper- Personen Personen schaften 2) mit Anteilen mit Anteilen im Privat- im Betriebsvermögen vermögen 1) a) Betrag der Ausschüttung 0, , , Nachrichtlich: Zahlbetrag der Ausschüttung 0, , , aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0, , , bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0, , , davon aufgrund von Absetzungen f. Abnutzung (AfA) oder Absetzungen f. Substanzverringerung (AfS) 0, , , b) Gesamtbetrag der ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträge 0, , , davon Betrag der ausgeschütteten Erträge 0, , , davon Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0, , , c) In dem Gesamtbetrag der ausgeschütteten aa) / ausschüttungsgleichen Erträge enthaltenen Erträge i.s.d. 2 Abs. 2 S. 1 i.v.m. 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG 3) - 0, , bb) Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 2 S. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG 3) - 0, , cc) Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a - 0, , dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0, ee) Erträge i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.s.d. 20 EStG sind 0,

20 ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 in der ab dem 1. Januar 2009 anzuw. Fassung 0, gg) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 0, , , hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen - 0, ii) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2, für die kein Abzug jj) nach Absatz 4 vorgenommen wurde 0, , , in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 3) - 0, , kk) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0, , , ll) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 3) - 0, , d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen Erträge aa) im Sinne des 7 Abs. 1 und 2 0, , , bb) im Sinne des 7 Abs. 3 0, , , davon auf Erträge i.s.d. 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 KStG oder 3 Nr. 40 EStG - 0, , davon auf Erträge i.s.d. 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG 0, , , cc) im Sinne des 7 Abs. 1 S. 4, soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0, , , davon auf ausländische Erträge i.s.d. 2 Abs. 2 S. 1 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG oder 3 Nr. 40 EStG - 0, , davon steuerpflichtige Veräußerungsgewinne, nicht enthalten in c) dd) und in c) ff) 0, , , f) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 entfällt, und aa) der nach 4 Abs. 2 i.v.m. 32d Abs. 5 oder 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 vorgenommen wurde 4) 0, , , bb) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - 0, , cc) der nach 4 Abs. 2 i.v.m. 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 vorgenommen wurde 4) 0, , , dd) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - 0, ,

21 ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 i.v.m diesem Abkommen anrechenbar ist 4) 0, , , ff) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - 0, , g) Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung 0, , , h) im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0, , , Sofern anwendbar, wurden die Vorschriften des 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG unter Berücksichtigung der Datenschlüsselung durch die marktbekannten Finanzdatenbanken und Börseninformationsdienste (soweit verfügbar) angewandt. Diese Bescheinigung wird beim Elektronischen Bundesanzeiger in der Rubrik Besteuerungsgrundlagen zur Veröffentlichung eingereicht. 1) Angaben für Anleger, die ihre Anteile im Betriebsvermögen halten und nach dem EStG besteuert werden (z.b. Einzelunternehmer oder Mitunternehmer in gewerblichen Personengesellschaften). 2) Angaben für Anleger, die nach dem KStG besteuert werden. Bei den Angaben ist zu beachten, dass 8b Abs. 1 bis 6 KStG für Anleger, die bestimmte Körperschaften sind, keine Anwendung findet. Die Anwendbarkeit vorgenannter Vorschriften kann auch Einfluss auf die Anrechenbarkeit ausländischer Quellensteuern haben. 3) Die Einkünfte sind zu 100% ausgewiesen. 4) Bei Anrechnung bzw. Abzug ausländischer Quellensteuern ist bei natürlichen Personen mit Anteilen im Privatvermögen 32d Abs. 5 EStG, bei natürlichen Personen mit Anteilen im Betriebsvermögen 34c EStG und bei Körperschaften 26 KStG zu beachten. Der Ausweis der anrechenbaren Quellensteuer für natürliche Personen mit Anteilen im Privatvermögen erfolgt nach Berücksichtigung der Anrechnungslimitierung gemäß BMF v. 18. August 2009 (IV C 1 - S /08/10019), Rz. 77a. Hamburg, den 2. Dezember 2015 WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH 20

22 WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Ferdinandstraße Hamburg AIRC BEST OF U.S. - Anteilklasse EUR Sondervermögen nach KAGB Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 2 Investmentsteuergesetz Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 Endausschüttung ISIN: WKN: DE000A1W2BV7 A1W2BV Ex-Tag: 25. November 2015 Zahltag: 25. November 2015 Tag des Ausschüttungsbeschlusses: 25. November 2015 Gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 2 InvStG Buchstabe: Betrag per Anteil in EUR Natürliche Natürliche Körper- Personen Personen schaften 2) mit Anteilen mit Anteilen im Privat- im Betriebsvermögen vermögen 1) a) Betrag der Ausschüttung 0, , , Nachrichtlich: Zahlbetrag der Ausschüttung 0, , , aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0, , , bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0, , , davon aufgrund von Absetzungen f. Abnutzung (AfA) oder Absetzungen f. Substanzverringerung (AfS) 0, , , b) Gesamtbetrag der ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträge 0, , , davon Betrag der ausgeschütteten Erträge 0, , , davon Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0, , , c) In dem Gesamtbetrag der ausgeschütteten aa) / ausschüttungsgleichen Erträge enthaltenen Erträge i.s.d. 2 Abs. 2 S. 1 i.v.m. 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG 3) - 0, , bb) Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 2 S. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG 3) - 0, , cc) Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a - 0, , dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0, ee) Erträge i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.s.d. 20 EStG sind 0,

23 ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 in der ab dem 1. Januar 2009 anzuw. Fassung 0, gg) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 0, , , hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen - 0, ii) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2, für die kein Abzug jj) nach Absatz 4 vorgenommen wurde 0, , , in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 3) - 0, , kk) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0, , , ll) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 3) - 0, , d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen Erträge aa) im Sinne des 7 Abs. 1 und 2 0, , , bb) im Sinne des 7 Abs. 3 0, , , davon auf Erträge i.s.d. 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 KStG oder 3 Nr. 40 EStG - 0, , davon auf Erträge i.s.d. 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG 0, , , cc) im Sinne des 7 Abs. 1 S. 4, soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0, , , davon auf ausländische Erträge i.s.d. 2 Abs. 2 S. 1 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG oder 3 Nr. 40 EStG - 0, , davon steuerpflichtige Veräußerungsgewinne, nicht enthalten in c) dd) und in c) ff) 0, , , f) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 entfällt, und aa) der nach 4 Abs. 2 i.v.m. 32d Abs. 5 oder 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 vorgenommen wurde 4) 0, , , bb) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - 0, , cc) der nach 4 Abs. 2 i.v.m. 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 vorgenommen wurde 4) 0, , , dd) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - 0, ,

24 ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 i.v.m diesem Abkommen anrechenbar ist 4) 0, , , ff) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - 0, , g) Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung 0, , , h) im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0, , , Sofern anwendbar, wurden die Vorschriften des 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG unter Berücksichtigung der Datenschlüsselung durch die marktbekannten Finanzdatenbanken und Börseninformationsdienste (soweit verfügbar) angewandt. Diese Bescheinigung wird beim Elektronischen Bundesanzeiger in der Rubrik Besteuerungsgrundlagen zur Veröffentlichung eingereicht. 1) Angaben für Anleger, die ihre Anteile im Betriebsvermögen halten und nach dem EStG besteuert werden (z.b. Einzelunternehmer oder Mitunternehmer in gewerblichen Personengesellschaften). 2) Angaben für Anleger, die nach dem KStG besteuert werden. Bei den Angaben ist zu beachten, dass 8b Abs. 1 bis 6 KStG für Anleger, die bestimmte Körperschaften sind, keine Anwendung findet. Die Anwendbarkeit vorgenannter Vorschriften kann auch Einfluss auf die Anrechenbarkeit ausländischer Quellensteuern haben. 3) Die Einkünfte sind zu 100% ausgewiesen. 4) Bei Anrechnung bzw. Abzug ausländischer Quellensteuern ist bei natürlichen Personen mit Anteilen im Privatvermögen 32d Abs. 5 EStG, bei natürlichen Personen mit Anteilen im Betriebsvermögen 34c EStG und bei Körperschaften 26 KStG zu beachten. Der Ausweis der anrechenbaren Quellensteuer für natürliche Personen mit Anteilen im Privatvermögen erfolgt nach Berücksichtigung der Anrechnungslimitierung gemäß BMF v. 18. August 2009 (IV C 1 - S /08/10019), Rz. 77a. Hamburg, den 2. Dezember 2015 WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH 23

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