Strategie des Auswa rtigen Amts zur humanita ren Hilfe im Ausland

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1 Strategie des Auswa rtigen Amts zur humanita ren Hilfe im Ausland

2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung und Kernbotschaften Globale Herausforderungen Aktionsfelder humanitärer Hilfe Humanitäre Grundsätze Gestaltung humanitärer Hilfe... 8 a) Bedarfsermittlung... 8 b) Subsidiarität... 9 c) Schutz... 9 d) Konfliktsensibilität e) Klimasensibilität f) Grundlagendokumente g) Zivil-militärische Koordinierung Arbeitsweise des Arbeitsstabs Humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amts a) Humanitäre Hilfe aus einem Guss b) Effizienz c) Qualitätssicherung und Innovation d) Öffentlichkeitsarbeit Partner Finanzierungsinstrumente Humanitäre Diplomatie

3 1. Vorbemerkung Klimawandel und Rohstoffkrise, Bevölkerungswachstum, Urbanisierung, extreme Armut und Ausgrenzung, bewaffnete Konflikte und langandauernde Krisen in vielen Teilen der Welt haben sich zu globalen Herausforderungen mit unmittelbaren humanitären Auswirkungen entwickelt. Die von den Vereinten Nationen veröffentlichten konsolidierten Hilfsaufrufe, die eine wichtige Kennziffer für den globalen humanitären Bedarf darstellen, erreichten 2011 ein Rekordvolumen von 8,83 Mrd. USD. Einschätzung ist, dass der humanitäre Bedarf weiter wachsen wird. Vor diesem Hintergrund vollzieht die internationale humanitäre Hilfe einen Paradigmenwechsel: Über eine Reaktion auf plötzliche Katastrophen und Krisen hinausgehend werden Instrumente der humanitären Hilfe zunehmend vorausschauend eingesetzt. Verantwortungsbewusste humanitäre Hilfe entfaltet nicht nur reaktive, sondern gestaltende Wirkung. Risikoanalyse und Risikomanagement sind ebenso gefordert wie schnelle Bereitstellung von Hilfe im Falle akuten Bedarfs. Eine koordinierte Zusammenarbeit mit nationalen, regionalen und internationalen Partnern ist unerlässlich. Übergeordnetes Ziel der humanitären Hilfe ist es, bedarfsorientiert Menschen zu helfen, die sich in akuten Notlagen befinden oder bei denen das Risiko besteht, dass sie aufgrund von Krisen, Konflikten, Naturkatastrophen oder anderer Ursachen in akute Not geraten. Dabei geht es darum, den betroffenen Menschen ein Überleben in Würde und Sicherheit zu ermöglichen und das Leid derer zu lindern, die ihre akute Notlage aus eigener Kraft nicht überwinden können. Humanitäre Hilfe soll Grundbedürfnisse der Menschen decken. Dabei kommt es nicht auf die Ursachen der Notlage an. Humanitäre Hilfe ist Ausdruck ethischer Verantwortung und internationaler Solidarität mit Menschen in Not. 3

4 Das Auswärtige Amt will mit der deutschen humanitären Hilfe: Schnell, flexibel und unbürokratisch humanitäre Hilfe leisten bedarfsorientiert und im Einklang mit internationalen Standards Selbsthilfekräfte stärken lokale Akteure und Hilfeempfänger beteiligen, Hilfe in Selbsthilfe überleiten Preparedness erreichen humanitäre Reaktionsfähigkeit im Vorfeld verbessern, lokale Strukturen fördern Internationale Koordinierung unterstützen von den Vereinten Nationen gesteuertes System internationaler humanitärer Hilfe kontinuierlich und nachhaltig stärken Qualitätssicherung ermöglichen aus Erfahrungen lernen, Innovation und Qualitätsmaßnahmen in humanitäre Hilfe integrieren Humanitäre Diplomatie nutzen neue Partnerschaften in der humanitären Hilfe aufbauen, Dialog mit von Krisen und Katastrophen bedrohten Regionen intensivieren 2. Globale Herausforderungen Die humanitäre Hilfe wird sich im Zuge des Klimawandels immer stärker mit Extremwetterereignissen und deren Folgen auseinandersetzen müssen: Sturm- und Flutkatastrophen, tropische Wirbelstürme, Witterungsextreme wie massive Regenfälle oder Hitzewellen auch in gemäßigten Breiten. Die Zahl der Naturkatastrophen pro Jahr hat sich in den vergangenen 20 Jahren von ca. 200 auf ca. 400 verdoppelt. Neben Megakatastrophen nimmt die Zahl lokaler Katastrophen in Gebieten zu, die früher nicht von solchen Katastrophen betroffen waren. Wachsende Bevölkerungszahlen erhöhen das Ausmaß von Katastrophen. Die Konzentration von Städten und Siedlungen in Küstenregionen steigt, verbunden mit besonderer Anfälligkeit geballter urbaner und industrieller Infrastruktur. Ökonomisch schwache Bevölkerungsgruppen in von Katastrophen betroffenen Ländern sind weder in der Lage, sich hinreichend zu schützen noch in der Katastrophenreaktion Grundlagen zu legen für eine neue Existenz. Neben Naturkatastrophen nimmt die Zahl der Länder zu, in denen sich gewaltsam ausgetragene Konflikte verhärten oder wiederholen. Die dadurch steigende Anzahl von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen hat Auswirkungen auf ganze Regionen. Angaben des Hochkommissars für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) zufolge erhöhte sich 2011 die Zahl von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen auf weltweit insgesamt 42,5 Millionen Menschen. 4

5 Während der humanitäre Bedarf steigt, sind die budgetären Rahmenbedingungen humanitärer Hilfe schwer einschätzbar. Es gilt deshalb, Möglichkeiten der Effizienzsteigerung zu nutzen und noch größere Synergien zwischen Akteuren herzustellen. Dazu gehört auch die Stärkung der humanitären Reaktionsfähigkeit im Vorfeld von Krisen und Katastrophen ( Preparedness ). Trotz steigenden humanitären Bedarfs verringert sich der humanitäre Raum für Helferinnen und Helfer. Zu den Gründen zählt die sich verschlechternde Sicherheitslage in vielen Krisen- und Katastrophengebieten. Oft verwehren staatliche Stellen oder Konfliktparteien den Zugang zu den Hilfsbedürftigen. Dies erfordert zusätzliche Anstrengungen zur Gewährleistung und Anerkennung der Neutralität und Unparteilichkeit humanitärer Hilfe, damit humanitäre Hilfe Menschen in Not erreicht. In den letzten Jahren ist die Zahl der humanitären Akteure deutlich gestiegen. Die Vielzahl der Akteure mit unterschiedlichen Hintergründen, Zielsetzungen und Methoden zeigt, wie wichtig gute Koordinierung ist. Nicht alle Akteure sind mit den Grundsätzen guter humanitärer Hilfe und den Strukturen des internationalen humanitären Systems vertraut. Koordinierung und Sicherung der Qualität humanitärer Hilfe wird immer wichtiger. Das Auswärtige Amt setzt sich für eine Stärkung des von den Vereinten Nationen geführten und koordinierten Systems der internationalen humanitären Hilfe ein. Das Auswärtige Amt unterstützt die aktive Rolle der Europäischen Union im internationalen System. Das Auswärtige Amt setzt sich dafür ein, dass sich neue Gestaltungsmächte in der Staatengemeinschaft stärker für die internationale humanitäre Hilfe engagieren. Im Dialog mit regelmäßig von Katastrophen betroffenen Staaten fördert das Auswärtige Amt nationale und lokale Reaktionsfähigkeit. 5

6 3. Aktionsfelder humanitärer Hilfe Die verschiedenen Phasen der humanitären Hilfe gehen in der Praxis oft ineinander über. Soforthilfe wird unverzüglich nach Naturkatastrophen oder plötzlich auftretenden politischen Konflikten geleistet. Priorität ist, Menschenleben zu retten, Erstversorgung zu leisten und akute Not zu lindern. Nothilfe wird in längerfristig andauernden Krisenlagen ohne kurzfristig erkennbare Entwicklungsperspektive geleistet, insbesondere in sogenannten komplexen Krisen. Sie soll den lebensnotwendigen Bedarf z.b. von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen abdecken. Die humanitäre Hilfe in diesem Bereich ist besser planbar als die Soforthilfe. Typische Maßnahmen sind medizinische Notversorgung, Hygienemaßnahmen, Trinkwasserversorgung, Bereitstellung von Notunterkünften, Ernährungshilfe und andere Hilfsgüter ( non-food items ) sowie die mandatsspezifischen humanitären Schutzmaßnahmen internationaler Organisationen. Maßnahmen der humanitären Übergangshilfe sind integraler Bestandteil humanitärer Aktionspläne. Diese Art von Hilfe ist mittelfristig angelegt. Den Grundsätzen humanitärer Hilfe folgend wird sie als Fortführung oder Ergänzung geleisteter Not- und Soforthilfe gewährt, um lokale Kapazitäten zu stärken und den Boden für Entwicklungszusammenarbeit zu bereiten. Im Idealfall ist diese Form der Hilfe verbunden mit deutscher oder internationaler Entwicklungszusammenarbeit, dies ist aber keine Voraussetzung für die Gewährung der Hilfe. Maßnahmen der Übergangshilfe umfassen insbesondere eine erste Stabilisierung der Lebensgrundlagen der betroffenen Bevölkerung. In Kontexten, in denen Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit nicht zu erwarten sind, soll durch Rehabilitationsmaßnahmen verhindert werden, dass die Bedürftigen in lebensbedrohende Not zurückfallen. Das Auswärtige Amt fördert in Sofort-, Not- und Übergangshilfe integrierte Maßnahmen der Katastrophenvorsorge, die sich an den besonderen Bedürfnissen der Begünstigten orientieren. Durch Maßnahmen sogenannter Preparedness können die Folgen künftiger Krisen und Katastrophen bereits im Vorfeld abgemildert und menschliches Leid sowie materielle Schäden reduziert werden. Dazu gehören u.a.: Risikoanalyse, -bewertung und -management Frühwarnung Schnelle Reaktion auf Frühwarnung durch frühzeitige Vorbereitung humanitärer Hilfe Stärkung humanitärer Reaktionsfähigkeiten auf regionaler, nationaler und lokaler Ebene Training humanitärer Helferinnen und Helfer Weiterentwicklung humanitärer Instrumente im sogenannten Post-Hyogo- Rahmen und der Globalen Plattform für Katastrophenvorsorge, auf Grundlage der Prinzipien und guten Praxis humanitärer Geberschaft Stärkung internationaler und nationaler Plattformen 6

7 Engagement für Preparedness in Zusammenarbeit mit dem VN Büro für die Koordinierung humanitärer Hilfe (OCHA), dem Internationalen Sekretariat zur Reduzierung von Naturkatastrophen (ISDR), humanitären Organisationen, der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, Nichtregierungsorganisationen und der Zivilgesellschaft Unterstützung der Transformationsagenda der im Ständigen Interinstitutionellen Ausschuss unter Leitung der VN-Nothilfekoordinatorin zusammenarbeitenden humanitären Organisationen (IASC) Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen beinhaltet alle Aktivitäten, deren Ziel es ist, die humanitären, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen von Minen und explosiven Kampfmittelrückständen zu lindern. Dies schließt Maßnahmen der Preparedness ein, wie Gefahrenaufklärung. Die Bundesregierung strebt eine Welt an, die frei von Antipersonenminen und Streumunition ist und in der Unfälle mit Antipersonenminen, Streumunition und anderen explosiven Kampfmittelrückständen verhütet werden. Aktionsfelder der humanitären Hilfe - humanitäre Soforthilfe - humanitäre Nothilfe - humanitäre Übergangshilfe - Preparedness - humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit Wann und wo immer möglich, sollen Sofort- und Nothilfe, Wiederaufbau und Entwicklung sinnvoll und wirksam im Sinne des international verfolgten Ansatzes von Linking Relief, Rehabilitation and Development (LRRD) verknüpft werden. Dazu zählt auch, dass nach akuten Katastrophen und Krisen in der Phase der sog. Early Recovery Grundlagen für längerfristige Maßnahmen gelegt werden. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verfügt über das neugestaltete Instrument der entwicklungsfördernden und strukturbildenden Übergangshilfe (ESÜH), welches als Teil der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) den EZ-Prinzipien folgt. Die ESÜH zielt darauf ab, an der dynamischen Schnittstelle zwischen der humanitären Hilfe des Auswärtigen Amts und der langfristigen Entwicklungszusammenarbeit mittels strukturbildender Ansätze der Übergangshilfe die Widerstandsktaft (Resilienz) lokaler Gemeinschaften, zivilgesellschaftlicher Akteure und (staatlicher) Institutionen zu stärken. Das BMZ hat ein Strategiepapier für die ESÜH erarbeitet, welches die Arbeitsweise in den Förderbereichen der Katastrophenvorsorge, der mittel- bis längerfristigen Ernährungssicherung, der Reintegration von Flüchtlingen und intern Vertriebenen in Entwicklungsländern und dem Wiederaufbau von sozialer und wirtschaftlicher Basis-Infrastruktur erläutert. 7

8 4. Humanitäre Grundsätze Die Bundesregierung ist den humanitären Grundsätzen der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit verpflichtet. Die unbedingte Wahrung dieser Grundsätze ist Voraussetzung dafür, dass humanitäre Akteure vor Ort in häufig schwierigem politischen Umfeld mit schlechter Sicherheitslage tätig werden können. Der Grundsatz der Menschlichkeit besagt, dass menschliches Leid allerorts gelindert werden muss, wobei den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen besondere Aufmerksamkeit entgegengebracht werden muss. Die Würde des Menschen muss gewahrt und geschützt werden. Neutralität bedeutet, dass humanitäre Hilfe geleistet wird, ohne dass in bewaffneten Konflikten oder anderen Kontroversen einer der Seiten der Vorzug gegeben wird. Gerade auch in komplexen Krisen ist die Wahrung der Neutralität von zentraler Bedeutung, denn nur wenn Hilfsorganisationen als neutral wahrgenommen werden, haben sie Zugang zu den Bedürftigen. Darüber hinaus könnte ohne Wahrung der Neutralität die Sicherheit der Hilfeleistenden oft nicht gewährleistet werden. Unparteilichkeit besagt, dass humanitäre Hilfe ausschließlich aufgrund der Bedürftigkeit ohne Diskriminierung zwischen betroffenen Bevölkerungsgruppen oder innerhalb dieser - etwa aufgrund Alter, Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Sprache, Religion, Behinderung, Gesundheitszustand, politischer oder anderer Überzeugungen, nationaler oder sozialer Herkunft geleistet wird. Der Grundsatz der Unabhängigkeit bedeutet, dass humanitäre Ziele nicht politischen, wirtschaftlichen, militärischen oder sonstigen Zielen untergeordnet werden dürfen und dass sichergestellt sein muss, dass es der einzige Zweck der humanitären Hilfe bleibt, Leiden zu vermeiden oder zu lindern. Humanitäre Grundsätze - Menschlichkeit - Neutralität - Unparteilichkeit - Unabhängigkeit 5. Gestaltung humanitärer Hilfe a) Bedarfsermittlung Humanitäre Hilfe erfolgt auf Grundlage des festgestellten humanitären Bedarfs. Hilfeempfänger werden anhand objektiv nachvollziehbarer Kriterien ausgewählt. Dabei 8

9 ist besonderer Bedürftigkeit Rechnung zu tragen, so den speziellen Bedürfnissen von Frauen, Kindern, Älteren, Kranken und Menschen mit Behinderungen. Um bedarfsorientiert abgestimmte humanitäre Hilfe zu gewährleisten, setzt sich das Auswärtige Amt für gemeinsame Bedarfsermittlung in den Vereinten Nationen ein. Das Auswärtige Amt unterstützt Maßnahmen aller Partner, die humanitäre Bedarfsermittlung verbessern. b) Subsidiarität Die Hauptverantwortung für den Schutz der von einer Katastrophe oder Notlage betroffenen Bevölkerung liegt bei der Regierung des betroffenen Staates. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität leistet die Bundesregierung nur dort humanitäre Hilfe, wo die Regierung des betroffenen Staates dies selbst nicht ausreichend kann oder will. Wo existierende Strukturen nicht ausreichen, soll humanitäre Hilfe so geleistet werden, dass sie nationale und lokale Strukturen der Krisenreaktionsfähigkeit für die Zukunft stärkt und Anknüpfungspunkte für längerfristige Maßnahmen schafft. Insoweit kann humanitäre Hilfe Entwicklungszusammenarbeit stärken und einen Beitrag dazu leisten, dass keine Lücke entsteht zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Damit wird die Hilfe im Sinne des Ansatzes Linking Relief, Rehabilitation and Development (LRRD) implementiert. Humanitäre Hilfe sollte sich möglichst schnell selbst überflüssig machen. Dies kann unter anderem durch möglichst starke Beteiligung lokaler Akteure und Hilfeempfänger erreicht werden. Die betroffenen Menschen und zuständigen lokalen Stellen sollen bereits in der Konzeptionsphase und später in der Umsetzung der Hilfsmaßnahmen eingebunden werden. Ziel ist die Stärkung der Selbsthilfekräfte der betroffenen Bevölkerung. Das Auswärtige Amt fördert insbesondere auch die Beteiligung von Frauen an der Gestaltung humanitärer Hilfe. Frauen tragen oft besondere Verantwortung für die Organisation des Überlebens in Not. c) Schutz Nach dem Grundsatz der Schadensvermeidung ( do no harm ) sollen in allen Phasen der humanitären Hilfe unerwünschte negative Wirkungen etwa auf die Umwelt, Entwicklung oder Gleichstellung vermieden werden. Deswegen sind Querschnittsthemen wie Gender, Umweltverträglichkeit oder HIV/AIDS in der Konzeption humanitärer Hilfsmaßnahmen mitzudenken. Schutz ist zentraler Bestandteil humanitärer Maßnahmen. Dazu zählt auch Schutz vor sexueller Gewalt sowie Schutz vor Menschenhandel. Schutzmaßnahmen in Umsetzung der Flüchtlingskonvention sollen Flüchtlinge vor Angriffen schützen und ein Mindestmaß an Rechtssicherheit gewähren, u.a. durch Registrierung und Ausstellung von Flüchtlingsdokumenten. Schutzmaßnahmen sind auch im humanitären Völkerrecht begründet; sie setzen unter allen Umständen einen internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt oder das Fortbestehen kriegerischer Besatzung, interner Vertreibung, Kriegsgefangenschaft oder Ingewahrsamnahme von unmittel- 9

10 bar an Feindseligkeiten teilnehmenden Personen in einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt voraus. d) Konfliktsensibilität Humanitäre Hilfe ist kein Instrument zur Krisenbewältigung. Mehr als 50 Prozent der von humanitären Krisen Betroffenen leben jedoch in Konfliktgebieten. Daher nimmt die Bedeutung von Konfliktsensibilität in der humanitären Hilfe zu. Gute humanitäre Hilfe im Einklang mit den humanitären Grundsätzen und Richtlinien kann einen Beitrag zur Stabilisierung und Schaffung nachhaltiger Konditionen für Frieden leisten. Schlechte humanitäre Hilfe führt zu einer Verschärfung von Konfliktlinien. e) Klimasensibilität In vom Klimawandel betroffenen vulnerablen Regionen ist auch die Art, wie humanitäre Hilfe geleistet wird, anzupassen. Klimasensible humanitäre Hilfe muss einhergehen mit Maßnahmen der Anpassung an den Klimawandel. Einzelne Regionen können aufgrund wiederkehrender Extremwettereignisse zu chronischen Katastrophenregionen werden, die Hilfsansätze einer klimasensiblen humanitären Hilfe erforderlich machen. Dauerhafter Klimastress wird zudem zur Verstärkung von Konflikten, vor allem um permanent verknappte Ressourcen - wie etwa Trinkwasser - führen. Hier sind Synergien mit Maßnahmen der Klima-Anpassung (Adaptation) von zentraler Bedeutung. Gestaltung humanitärer Hilfe - bedarfsorientiert - subsidiär - stärkend und schützend - konfliktsensibel - klimasensibel f) Grundlagendokumente Die humanitäre Hilfe der Bundesregierung setzt den Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe um, den die Bundesregierung mit initiiert hat. Der Europäische Konsens beruht auf den gemeinsam mit anderen Gebern iniierten Grundsätzen und Guter Praxis Humanitärer Geberschaft (Principles and Good Practice of Humanitarian Donorship - GHD), die heute international anerkannte Richtlinien für die Gestaltung guter humanitärer Hilfe sind. Auf nationaler Ebene gelten weiterhin die von der Bundesregierung beschlossenen, mit den internationalen Grundsätzen in Einklang stehenden Zwölf Grundregeln für die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland. Weitere Referenzdokumente sind der Verhaltenskodex der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, relevante Bestimmungen des humanitären Völkerrechts, der Menschenrechte, des Flüchtlingsrechts und die humanitären Resolutionen der VN-Generalversammlung und des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen (ECOSOC). Im Bereich der Ernährungshilfe ist im April 2012 die neue Food Assistance Convention angenommen worden. Zentraler Be- 10

11 zugspunkt im Bereich Preparedness ist Priorität Nr. 5 des Hyogo Framework for Action , ein im Januar 2005 auf der zweiten Konferenz der Vereinten Nationen zur Reduzierung von Katastrophen verabschiedeter Rahmenaktionsplan. Im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens sind folgende Übereinkommen von übergeordneter Relevanz: Deutschland ist dem Übereinkommen über das Verbot und den Einsatz bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßiges Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (VN- Waffenübereinkommen) und den dazugehörigen Protokollen, dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (Ottawa-Übereinkommen) und dem Übereinkommen über Streumunition (Oslo-Übereinkommen) beigetreten. Nach Art. 6 der beiden letztgenannten Übereinkommen, nach Art. 11 des geänderten Protokolls II über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen zum VN-Waffenübereinkommen sowie nach Art. 8 des Protokolls V über explosive Kampfmittelrückstände zum VN- Waffenübereinkommen leisten die Vertragsparteien betroffenen Staaten Hilfe in ihrem Bemühen, die Vertragsverpflichtungen zu erfüllen. g) Zivil-militärische Koordinierung Militärische Mittel und Fähigkeiten dürfen nur dann zur Unterstützung humanitärer Maßnahmen herangezogen werden, wenn dies das letzte Mittel ist, d.h. wenn die zivilen Mittel und Fähigkeiten keine vergleichbare Alternative bieten und nur durch den Einsatz militärischer Mittel, die hinsichtlich Fähigkeiten und Verfügbarkeit einzigartigen Charakter haben, eine dringend benötigte humanitäre Hilfeleistung erbracht werden kann. Der Einsatz militärischer Mittel erfolgt in diesen Fällen gemäß den Leitlinien für den Einsatz von militärischen und Zivilschutzmitteln in komplexen Notsituationen (MCDA Guidelines) und den Osloer Leitlinien für den Einsatz von militärischen und Zivilschutzmitteln bei der Katastrophenhilfe (Oslo Guidelines). 6. Arbeitsweise des Arbeitsstabs Humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amts a) Humanitäre Hilfe aus einem Guss Es ist der Anspruch des Auswärtigen Amtes, humanitäre Hilfe aus einem Guss zu leisten. Schnelle und unbürokratische Reaktion in akuten Krisen geht Hand in Hand mit Übergangshilfe, Stärkung von Krisenreaktionsfähigkeit und Maßnahmen der Katastrophenvorsorge. Das Auswärtige Amt ist durch sein Krisenreaktionszentrum rund um die Uhr erreichbar und kann, wenn nötig, Hilfsmaßnahmen innerhalb von Stunden auf den Weg bringen. Das Netzwerk der deutschen Auslandsvertretungen ist ein wichtiges Instrument zur Frühwarnung und zum schnellen Kontakt mit Betroffenen und Hilfsorganisationen vor Ort. b) Effizienz Maßnahmen der humanitären Hilfe müssen effizient sein, damit für das eingesetzte Geld möglichst viel Hilfe die Menschen in Not erreicht. Eine rein betriebswirtschaftli- 11

12 che Effizienz, also eine Gegenüberstellung von Kosten und Ergebnissen würde den humanitären Grundsätzen nicht gerecht nicht zuletzt da humanitäre Hilfe unter komplexen Rahmenbedingungen stattfindet. Schlechte Sicherheitslagen, mangelnde Infrastruktur, große Entfernungen, Bedarf an sehr gut ausgebildeten Fachkräften und die Notwendigkeit schnell zu handeln machen humanitäre Hilfe kostenintensiv. Daher ist Effizienz in Bezug auf Zielerreichung und Qualität zu bewerten. Dazu gehört auch das geplante Auslaufen humanitärer Hilfe oder der geplante Übergang zu Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit ( exit strategies ). Zur Erhöhung der Effizienz humanitärer Maßnahmen können größere in strategische Planung eingebettete Projekte beitragen. Die Förderung solcher Projekte erfolgt im Einklang mit den Prinzipien und der Guten Praxis humanitärer Geberschaft. c) Qualitätssicherung und Innovation Zur Qualitätssicherung führt das Auswärtige Amt neben Verwendungsnachweisprüfungen u.a. auch regelmäßig Evaluierungen durch, die Verbesserungspotenzial in der Umsetzung der humanitären Hilfe identifizieren. Qualitätssicherung dient auch der Gestaltung humanitärer Hilfe in Verantwortlichkeit gegenüber den Begünstigten. Das Auswärtige Amt unterstützt internationale Qualitätsinitiativen. Im Rahmen des sogenannten Sphere-Projekts haben Nichtregierungsorganisationen und die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung Mindeststandards entwickelt, die auf bewährte Verfahren in der humanitären Hilfe beruhen. Das Auswärtige Amt setzt sich in internationalen Gremien für die internationale Fortentwicklung des Systems und der Arbeitsweise humanitärer Hilfe ein. Das Auswärtige Amt unterstützt Pilotmaßnahmen zur Entwicklung innovativer humanitärer Instrumente. d) Öffentlichkeitsarbeit Über die Voraussetzungen und Arbeitsweise professioneller humanitärer Hilfe ist in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Mediale Aufmerksamkeit für humanitäre Hilfe konzentriert sich vornehmlich auf Großkatastrophen und akute politische Krisen. Spenden konzentrieren sich auf Bereiche der humanitären Hilfe, die medial leicht vermittelbar sind. Das Auswärtige Amt ist deshalb in Zusammenarbeit mit Partnern um eine bessere Öffentlichkeitsarbeit für Anliegen der humanitären Hilfe bemüht. Arbeitsweise - schnelle und unbürokratische Hilfe - Effizienz - Qualitätssicherung - Innovation - Öffentlichkeitsarbeit 12

13 7. Partner Nichtregierungsorganisationen haben einen oft hohen Spezialisierungsgrad, große Fachkompetenz und sind flexibel im Einsatz. In ihnen kommt das aktive Engagement der Zivilgesellschaft für die Sache der humanitären Hilfe unmittelbar zum Ausdruck. Durch Zugehörigkeit zu internationalen und lokalen Netzwerken mit Partnerorganisationen in Katastrophen- und Krisengebieten und Integration in das von den Vereinten Nationen koordinierte System humanitärer Hilfe decken sie gezielt Bedarf vor Ort ab und fördern den Aufbau von Fähigkeiten lokaler Partner. Deshalb sind Nichtregierungsorganisationen ein wichtiger Partner humanitärer Hilfe. Das Auswärtige Amt führt im Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe einen regelmäßigen Dialog mit dem Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) und den Ausschussmitgliedern 1 über Schwerpunkte der humanitären Hilfe. Der Koordinierungsausschuss stärkt die Kohärenz deutscher humanitärer Hilfe und hat sich in akuten Notlagen als Informations- und Abstimmungsgremium bewährt. Das Auswärtige Amt unterstützt die Stärkung und Professionalisierung von Nichtregierungsorganisationen. Dies betrifft insbesondere auch die Teilhabe von Nichtregierungsorganisationen an internationaler Koordinierung, ihren Zugang zu internationalen Finanzierungsquellen sowie ihre Beteiligung an den konsolidierten Hilfsaufrufen der Vereinten Nationen. Mit Blick auf wachsende internationale Anforderungen unterstützt und fördert das Auswärtige Amt stärkere Kooperationen zwischen Nichtregierungsorganisationen sowie Kooperationen von Nichtregierungsorganisationen mit internationalen Partnern und Organisationen. Ein zentrales Element der humanitären Hilfe des Auswärtigen Amts ist die Zusammenarbeit mit den in der internationalen humanitären Hilfe aktiven Organisationen der Vereinten Nationen und dem Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Hilfe (OCHA). Über die gestalterische Mitarbeit in Aufsichts- und Geberunterstützungsgremien der Vereinten Nationen leistet das Auswärtige Amt einen Beitrag zur Fortentwicklung und Stärkung der Strukturen und Operationsprozesse der einzelnen Organisationen und des humanitären System in seiner Gesamtheit. 2011/12 hatte Deutschland den Ko-Vorsitz der Good Humanitarian Donorship Initiative (GHD) inne, die die Umsetzung der Grundsätze und Guten Praxis Humanitärer Geberschaft fördert. 2012/13 hat Deutschland den Vorsitz der Gebergruppe zur Unterstützung von OCHA der OCHA Donor Support Group (ODSG) übernommen. Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung spielt eine besondere Rolle im internationalen humanitären System. Die in der Föderation des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds (IFRK) zusammengeschlossenen nationalen Gesellschaften 1 GIZ, THW; nicht staatliche Organisationen: ADRA Deutschland e.v., Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Ärzte der Welt e.v., Ärzte ohne Grenzen e.v., CARE Deutschland e.v., Deutscher Caritasverband (DCV) e.v., Deutsches Komitee Katastrophenvorsorge e.v. (DKKV), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Deutsche Welthungerhilfe (DHWW) e.v., Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) e.v., HELP Hilfe zur Selbsthilfe e.v., Johanniter-Unfall-Hilfe e.v., Malteser International, medico international e.v., Plan International Deutschland e.v., terre des hommes Deutschland e.v., World Vision Deutschland e.v. 13

14 stärken die Reaktionsfähigkeit auf lokaler Ebene. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hat als unabhängige Organisation ein in den Genfer Konventionen verankertes Mandat zum Schutz und zur Hilfe von Menschen in bewaffneten Konflikten. Es setzt sich für die Einhaltung des Internationalen Humanitären Völkerrechts ein und koordiniert seine Aktivitäten mit den Vereinten Nationen, NROs und anderen. Die Europäische Union ist ein Motor zur Stärkung der internationalen humanitären Hilfe in allen Bereichen. Das Büro der Europäischen Kommission für humanitäre Hilfe (ECHO) hat maßgeblichen Anteil an internationaler Gestaltung humanitärer Hilfe. Die Europäische Union (Kommission und Mitgliedsstaaten) stellt mehr als die Hälfte der Mittel für humanitäre Hilfe weltweit bereit. Der deutsche Anteil am EU-Haushalt beträgt rund 20 %. Neben der konkreten humanitären Hilfe macht ECHO es sich zur Aufgabe, Standards zu setzen, und die internationalen Strukturen und die Umsetzung international vereinbarter Grundsätze der humanitären Hilfe sowie des humanitären Völkerrechts zu stärken. Die regelmäßig wie auch anlassbezogen tagende EU- Ratsarbeitsgruppe für Humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe (COHAFA) ist ein wichtiges Gremium für Diskussion, Austausch und Abstimmung zu relevanten humanitären Fragen im EU-Rahmen. Technisches Hilfswerk (THW) Das THW ist die zivile Katastrophenschutz- und Einsatzorganisation des Bundes. Zu den gesetzlichen Aufgaben des THW gehört auch die technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung im Ausland. Dazu zählen die Rettung Verschütteter, Trinkwasserversorgung und technisch-logistische Unterstützungskomponenten, die im Katastrophenfall bedarfsgerecht zusammengestellt und innerhalb weniger Stunden in das betroffene Gebiet verlegt werden können. Das THW unterstützt Nichtregierungsorganisationen oftmals als Helfer der Helfer. Das THW leistet auch Fachberatung für die Vereinten Nationen, so für das Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) und das Welternährungsprogramm (WFP). Katastrophenschutzorganisationen kommen im Einklang mit internationalen Grundlagendokumenten insbesondere bei akuten Großschadenslagen wie etwa nach Erdbeben oder bei Überschwemmungen international zum Einsatz. Ihr Vorteil liegt darin, dass eingespielte Teams mit notwendiger technischer Expertise und Ausstattung schnell in Katastrophengebiete entsandt werden können. Um die in den Vereinten Nationen koordinierte internationale humanitäre Hilfe wirksam unterstützen zu können, haben sich eine Reihe von Katastrophenschutzorganisationen zur International Humanitarian Partnership (IHP) zusammengeschlossen, mit einem beim VN Büro für die Koordinierung humanitärer Hilfe (OCHA) angesiedelten Sekretariat. Deutsches Mitglied ist die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). 14

15 8. Finanzierungsinstrumente Hauptinstrument der humanitären Hilfe ist die Bewilligung von Projektanträgen mit einhergehenden Zuwendungen an Nichtregierungsorganisationen und internationale Organisationen. Für plötzlich eintretende Katastrophen- und Krisenlagen werden Haushaltsmittel ganzjährig vorgehalten, damit diese wenn notwendig sofort zur Verfügung gestellt werden können. Wo die Bedarfslage besser einschätzbar ist, werden Projektpartner im Rahmen einer strategischen Planung zur Einreichung von Projektvorschlägen aufgerufen. Internationale Organisationen erhalten Projektzuwendungen auf Grundlage regelmäßiger Planungsgespräche. Rahmen für Zuwendungen an Nichtregierungsorganisationen wie auch Internationale Organisationen sind die konsolidierten Hilfsaufrufe der Vereinten Nationen und die Aufrufe der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Bei der Ausgestaltung von Projekten legt das Auswärtige Amt Wert auf Einbettung in strategische Planung im Einklang mit Grundsätzen und Guter Praxis Humanitärer Geberschaft. Neben der Projektfinanzierung leistet die Bundesregierung freiwillige Beiträge an Internationale Organisationen und an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) als Beitrag zu deren Grundfinanzierung. Mit der frühzeitigen Bereitstellung der Gelder haben die internationalen Organisationen eine verlässliche Planungsgrundlage. Zur Stärkung der internationalen Krisenreaktionsfähigkeit stellt das Auswärtige Amt Mittel für den Nothilfefonds der Vereinten Nationen (CERF - Central Emergency Response Fund) bereit. Dadurch wird der Nothilfekoordinatorin der Vereinten Nationen ermöglicht, schnell auf Finanzierungsdefizite zu reagieren. Von OCHA verwaltete Gemeinsame Humanitäre Fonds und in akuten Notsituationen aufgelegte Sonderfonds ergänzen das Instrumentarium der Vereinten Nationen zur flexiblen Finanzierung von Hilfsmaßnahmen. Das Auswärtige Amt berücksichtigt bei Finanzierungsentscheidungen, dass das Spendenaufkommen für sogenannte vergessene Krisen mangels medialer Aufmerksamkeit gering ist. Das Auswärtige Amt berücksichtigt bei Finanzierungszusagen auch unterfinanzierte Sektoren, wie die Bereiche Wasser und sanitäre Grundversorgung. 15

16 9. Humanitäre Diplomatie Die humanitäre Diplomatie gewinnt als Unterstützung humanitärer Hilfe an Bedeutung. In komplexen Krisen trägt ein Werben für die humanitären Grundsätze und das Humanitäre Völkerrecht dazu bei, den humanitären Zugang zu Bedürftigen zu sichern und die Sicherheit humanitärer Helferinnen und Helfer zu gewährleisten. Das internationale humanitäre System wird getragen von finanziellen Beiträgen traditioneller westlicher Geber. Angesichts wachsender Herausforderungen ist es wichtig, neue Partnerschaften für humanitäre Hilfe aufzubauen. Deshalb erstreckt das Auswärtige Amt den Dialog mit neuen Gestaltungsmächten auch auf den Bereich der humanitären Hilfe. In der EU und in den Vereinten Nationen engagiert sich das Auswärtige Amt für die Stärkung des internationalen humanitären Systems. Das Auswärtige Amt unterstützt das Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Hilfe (OCHA), dessen konsolidierte Hilfsaufrufe und Nothilfeaufrufe wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Gestaltung humanitärer Hilfe und Finanzierungszusagen sind. Als Ko- Vorsitz der Good Humanitarian Donorship -Initiative und Vorsitz der OCHA Donor Support Group hat das Auswärtige Amt eine Initiative für die Stärkung von Preparedness in die internationale humanitäre Agenda eingeführt. Dabei spielt der Dialog mit Staaten in von Krisen und Katastrophen bedrohten Regionen eine wichtige Rolle. Ziel ist, die Stärkung lokaler Strukturen zu einer gemeinsamen Priorität zu machen, um vor Ort besser auf Krisen und Katastrophen vorbereitet zu sein und im Ernstfall schneller und wirksamer reagieren zu können. Humanitärer Diplomatie - Werben für humanitäre Grundsätze - Dialog mit neuen Gestaltungsmächten - Dialog mit Staaten in von Katastrophen und Krisen bedrohten Regionen - Stärkung des internationalen humanitären Systems 16

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