Inhaltsverzeichnis. Anerkennung/Beantragung von Fortbildungsveranstaltungen. Gebühren für Drittanbieter. Hinweise für Veranstalter

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1 Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Thüringen

2 Inhaltsverzeichnis Seite 4 Seite 8 Seite 8 Seite 9 Seite 9 Seite 10 Seite 11 Seite 13 Regularien Anerkennung/Beantragung von Fortbildungsveranstaltungen Gebühren für Drittanbieter Hinweise für Veranstalter Punktekonto Beantragung Fortbildungszertifikat Formular Antrag auf Erteilung Fortbildungszertifikat Formular Einverständniserklärung Punktekonto Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Thüringen Postfach Jena Tel.: oder Fax: akademie@laek-thueringen.de 2

3 Mit der vorliegenden Broschüre möchten wir Ihnen wichtige Informationen zum Fortbildungszertifikat, zur Zertifizierung von Veranstaltungen und zum Punktekonto geben. Das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) verpflichtet sowohl Vertragsärzte wie auch Fachärzte im Krankenhaus zum Nachweis der fachlichen Fortbildung. Nach 95 Abs. 2 Satz 1 SGB V kann der Fortbildungsnachweis gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung durch das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer erfolgen. Die Fortbildungszertifikate der Kammern und durch die Ärztekammern anerkannte Fortbildungen erfüllen die Bestimmungen des 95. Wie bereits in der Februarausgabe des Thüringer Ärzteblattes und den Internetveröffentlichungen mitgeteilt, hat die Akademie für ärztliche Fortund Weiterbildung für alle Mitglieder der Landesärztekammer Thüringen ab dem 01. Januar 2004 die Möglichkeit geschaffen, Punkte für das Fortbildungszertifikat regelmäßig in einem Punktekonto erfassen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie dazu in diesem Heft. Dieses Angebot gilt auch für stationär tätige Ärzte, die nach 137 Abs. 1 Nr. 2 SGB V ebenfalls die Pflicht haben, sich regelmäßig fortzubilden. Nutzen Sie die Möglichkeit, Punkte erfassen zu lassen und damit kontinuierlich über den Umfang der von Ihnen nachgewiesenen Fortbildungen informiert zu sein. Bei der Nachweisführung der geforderten Punkte arbeiten die Landesärztekammer Thüringen und die Kassenärztliche Vereinigung eng zusammen, um die Ärzte rechtzeitig über den Umfang der erfassten Fortbildungen zu informieren. Honorarkürzungen sollten in jedem Fall vermieden werden. Für Fragen rund um das Fortbildungszertifikat und Punktekonto stehen wir Ihnen zur Verfügung. Bitte beachten Sie dazu auch die Angaben auf den jeweiligen Seiten. Dr. med. Caterina Dittrich Geschäftsführerin der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung 3

4 - Regularien - Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Thüringen Aktuelle Fassung entsprechend des Beschlusses der Kammerversammlung vom und des Vorstandes vom Die Fortbildung dient dem Erhalt, der Erweiterung und Aktualisierung der in der Aus- und Weiterbildung erworbenen Kompetenzen zum Nutzen der Patienten und zur Förderung der Gesundheit. Die Fortbildungszertifizierung ist ein Angebot der Landesärztekammer zur Anerkennung der Fortbildungsbemühungen ihrer Mitglieder. Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sind von der Berufsordnung her verpflichtet, sich in dem Umfang fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Fortbildung gegenüber der Ärztekammer in geeigneter Form nachweisen. ( 4 der Berufsordnung der Landesärztekammer Thüringen). Durch ein Fortbildungszertifikat wird den Ärztinnen und Ärzten die regelmäßige qualifizierte Fortbildung als Bestandteil einer Qualitätssicherungsmaßnahme ( 5 der Berufsordnung der Landesärztekammer Thüringen) bescheinigt. Die individuell unterschiedlichen Formen des Lernverhaltens und der ärztlichen Tätigkeit spiegeln sich in der Vielfalt der Fortbildungsmethoden und medien wider. Bei der Auswahl der Fortbildungsveranstaltungen sollten sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre Themen berücksichtigt werden. 1. Grundlagen 1.1 Voraussetzungen für die Ausstellung des Fortbildungszertifikats Das Fortbildungszertifikat wird ausgestellt, wenn - die/der approbierte Ärztin/Arzt in 3 Jahren 150 Fortbildungspunkte erworben und dokumentiert und - einen Antrag auf Ausstellung bei der Landesärztekammer gestellt hat. Auf Antrag kann das Fortbildungszertifikat auch ausgestellt werden, wenn in 5 Jahren 250 Fortbildungspunkte erworben wurden und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. 4

5 Mindestens 50 % der nachzuweisenden Fortbildungen sollen zu fachspezifischen Themen absolviert werden. Wesentliche Anteile des Faches sollen abgedeckt werden. Veranstaltungen zu wirtschaftlichen Themen (Managementkompetenz in unmittelbaren und mittelbaren Bereichen) werden maximal mit 50 Punkten in 3 Jahren bzw. 85 Punkten in 5 Jahren angerechnet. 1.2 Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen durch die Ärztekammer Der Landesärztekammer obliegt die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen in ihrem Zuständigkeitsbereich für das Fortbildungszertifikat. Voraussetzung für die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung ist, dass der Antrag vorab der Landesärztekammer zur Prüfung vorliegt und dass die Fortbildungsinhalte - den Zielen der Berufsordnung und dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand entsprechen, - Themen zur Kompetenzerhaltung vermitteln und - die Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung in der jeweils gültigen Fassung berücksichtigen. Bei den Inhalten der Fortbildungsveranstaltungen muss die Produktneutralität gegeben sein. 1.3 Anforderungen an Fortbildungsveranstalter Der Antrag auf Anerkennung ist durch den Fortbildungsveranstalter zu stellen. Der Antrag muss das jeweilige Programm, die Namen des Moderators bzw. Kursleiters und der Referenten enthalten. Die Landesärztekammer bewertet die Fortbildungen und vergibt gemäß den einheitlichen Bewertungskriterien die Fortbildungspunkte. Der Veranstalter verpflichtet sich unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes eine Anwesenheitsliste zu führen und der Landesärztekammer auf Anforderung vorzulegen. 5

6 1.4 Bewertungskriterien Die Grundeinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der Fortbildungspunkt. Dieser entspricht in der Regel einer akademischen Stunde (45 Minuten). 6

7 Kategorien Bewertung Bemerkungen Zusatzpunkte Kategorie A Frontalvortrag mit Diskussion 1 Punkt pro Fortbildungsstunde 1 Zusatzpunkt bei Lernerfolgskontrolle Kategorie B mehrtägige Kongresse im In- und Ausland Kategorie C Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers (z. B. Workshop, Arbeitsgruppen, Qualitätszirkel, Balintgruppen, Kleingruppenarbeit bis max. 25 Personen, Supervision, Fallkonferenzen, Praktische Übungen, Operationen mit Tutor) Kategorie D Strukturierte interaktive Fortbildung Via Printmedien, Online-Medien und audiovisuelle Medien mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolges in Schriftform Die hierfür anrechenbaren Medien und Inhalte müssen zuvor von einer Landesärztekammer anerkannt werden Kategorie E Selbststudium durch Fachliteratur und bücher sowie Lehrmittel Kategorie F Autoren, Referenten, Qualitätszirkelmoderatoren, Wissenschaftliche Leiter Kategorie G Hospitationen Kategorie H Curriculär vermittelte Inhalte, z. B. in Form von curriculärer Fortbildungsmaßnahmen, Weiterbildungskurse, die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung vorgeschrieben sind, Zusatzstudiengänge * max. 150 Punkte in 5 Jahren ** max. 50 Punkte in 5 Jahren Wenn kein Einzelnachweis entsprechend Kategorie A bzw. C erfolgt: 6 Punkte pro Tag 3 Punkte pro ½ Tag 1 Punkt pro Fortbildungsstunde 1 Zusatzpunkt pro Veranstaltung bis zu 4 Stunden max. 2 Zusatzpunkte pro Tag 1 Zusatzpunkt bei Lernerfolgskontrolle 1 Punkt pro Übungseinheit 1 Zusatzpunkt für Lernerfolgskontrolle Autoren erhalten 1 Punkt pro Beitrag Referenten/Qualitätszirkelmo deratoren/wissenschaftliche Leiter erhalten 1 Punkt pro Beitrag/Poster/Vortrag/Veran staltung zu den Punkten der Teilnehmer 1 Punkt pro Stunde max. 8 Punkte pro Tag ohne Evaluierung 30 Punkte in 3 Jahren** max. 90 Punkte in 3 Jahren* 1 Punkte pro Stunde max. 90 Punkte in 3 Jahren* 7

8 1.5 Grundsätzlich nicht anerkennungsfähig sind: - Fortbildungsveranstaltungen, die den ethischen Grundsätzen der Ärzteschaft nicht entsprechen - Fortbildungsveranstaltungen, die zu kurzfristig oder nachträglich durch die Veranstalter zur Anerkennung eingereicht werden (Bearbeitungsfristvorgabe: Posteingang bei der Landesärztekammer Thüringen mindestens 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung) - Fortbildungsveranstaltungen, die von einer anderen Ärztekammer nicht anerkannt worden sind. - berufspolitische Themen/Veranstaltungen - Fortbildungsveranstaltungen, bei denen eine Produktneutralität nicht gegeben ist - Fortbildungsveranstaltungen, die ohne einen verantwortlichen ärztlichen Leiter geplant sind - Fortbildungen, die in Form und Inhalt nicht den Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer in ihrer jeweils aktuellen Version entsprechen. 1.6 Führbarkeit des Fortbildungszertifikats Das Fortbildungszertifikat ist nach Maßgabe der Berufsordnung führbar. 1.7 Gültigkeit des Fortbildungszertifikats Das Fortbildungszertifikat hat ab dem Ausstellungsdatum der Urkunde 3 bzw. 5 Jahre Gültigkeit. 2. Umsetzung des Fortbildungszertifikats Die Modalitäten zum Erwerb des Fortbildungszertifikats der Landesärztekammer Thüringen sind im Ärzteblatt Thüringen zu veröffentlichen. 8

9 - Anerkennung/Beantragung von ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen - Der Antrag auf Anerkennung einer ärztlichen Fortbildungsveranstaltung im Rahmen des Fortbildungszertifikats ist mit dem entsprechenden Antragsformular an die zu richten. Antragssteller ist der Veranstalter. Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Thüringen Postfach , Jena Ansprechpartner: Frau Wiebicke Tel.: Fax: wiebicke.akademie@laek-thueringen.de. Das Antragsformular kann unter unter Fortbildung unter dem Punkt Fortbildungszertifikat als pdf-datei bzw. Worddokument herunter geladen oder bei der Akademie angefordert werden. - Gebühren für die Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen bei Drittanbietern - Für die Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen bei Drittanbietern wird pro beantragte Fortbildung eine Gebühr in Höhe von 100,00 erhoben. Ansprechpartner: Frau Wiebicke Tel.: Fax: wiebicke.akademie@laek-thueringen.de 9

10 - Hinweise für Veranstalter - Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass jedem Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt wird. Veranstalter anerkannter Fortbildungen erhalten durch die Landesärztekammer Thüringen/Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung eine kopierfähige Teilnahmebescheinigung. Vervielfältigte Teilnahmebescheinigungen sind namentlich auszufüllen. Sie müssen handschriftlich unterschrieben oder einzeln mit dem Originalstempel der Veranstalters oder wissenschaftlichen Leiters versehen sein. Bescheinigungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden dem Teilnehmer nicht für das Fortbildungszertifikat anerkannt. Blankobescheinigungen dürfen nicht ausgegeben oder ausgelegt werden. - Punktekonto - Es besteht die Möglichkeit, Punkte für das Fortbildungszertifikat regelmäßig in einem Punktekonto bei der Landesärztekammer Thüringen/Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung registrieren zu lassen. In regelmäßigen Abständen (viertel- oder halbjährlich) können die Bestätigungen der besuchten Fortbildungen an die Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Thüringen gesandt werden. Es erfolgt eine Registrierung und eine schriftliche Information über den aktuellen Punktestand. Bei Erreichen der geforderten Punktzahl wird das Fortbildungszertifikat automatisch ausgestellt. Zur Eröffnung des Punktekontos benötigen wir das Einverständnis der/des einzelnen Ärztin/Arztes. Bitte verwenden Sie hierzu das entsprechende Formular (Seite 13). Bei der Nachweisführung der geforderten Punkte arbeiten die Landesärztekammer Thüringen und die Kassenärztliche Vereinigung eng zusammen, um die Ärzte rechtzeitig über den Umfang der erfassten Fortbildungen zu informieren. Honorarkürzungen sollten in jedem Fall vermieden werden. Wir bitten die Vertragsärzte um ihr Einverständnis, die Punktzahl an die Kassenärztliche Vereinigung geben zu dürfen (siehe Seite 13). Ansprechpartner: Frau Kuckling Tel.: Fax: kuckling.akademie@laek-thueringen.de 10

11 - Beantragung des Fortbildungszertifikats - Das Fortbildungszertifikat ist schriftlich zu beantragen. Bitte nutzen Sie dazu das entsprechende Formular (Seite 11 12). Alle Teilnahmebescheinigungen sind im Original vorzulegen. Nach Bearbeitung des Antrages erhält der Antragsteller die Originalunterlagen zurück. Für die Anrechnung einer Autoren- und/oder Referententätigkeit sind Kopien der Programme bzw. der Titelblätter der Veröffentlichungen beizufügen. Die Anrechnung des Selbststudiums erfolgt ohne zusätzlichen Nachweis. Für einzelne Kategorien gelten Obergrenzen entsprechend der Regularien zum Fortbildungszertifikat in ihrer aktuellen Fassung. Bitte beachten Sie dazu auch Veröffentlichungen im Ärzteblatt und Internet. Ansprechpartner: Frau Kuckling Tel.: Fax: kuckling.akademie@laek-thueringen.de 11

12 Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Im Semmicht 33, Jena-Maua (Postfach , Jena) Tel.: ( ) Fax: ( ) Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikats 3-Jahreszeitraum 5-Jahreszeitraum (erstmalige Beantragung erst ab Anfang 2006 möglich) PERSÖNLICHE ANGABEN Mitgliedsnummer LÄKT: Titel: Name: Vorname: Geb. am: Geburtsort: ANSCHRIFT Straße: PLZ Ort: Telefon: Fax Veröffentlichung Ärzteblatt Thüringen Bei Erteilung des Fortbildungszertifikats bin ich mit der Veröffentlichung meines Namens im Thüringer Ärzteblatt einverstanden: ja nein 12

13 Bitte übertragen Sie die von Ihnen erreichte Punktezahl in die folgende Tabelle ein. Anrechenbar sind alle Punkte, die 3 bzw. 5 Jahre rückwirkend ab Antragstellung erworben wurden. Kategorie A: Frontalvortrag mit Diskussion, Kliniksinterne Fortbildung* Erreichte Punktezahl insgesamt B: Mehrtägige Kongresse im In- und Ausland* C: Fortbildungen mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers* (z. B. Workshop, Arbeitsgruppen, Qualitätszirkel, Kleingruppenarbeit bis max. 25 Personen, Fallkonferenzen, Praktische Übungen, Hospitationen, Operationen mit Tutor) D: Strukturierte interaktive Fortbildung via Internet, CD-ROM, Fachzeitschriften mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform* E: Selbststudium durch Fachliteratur und -bücher sowie Lehrmittel** Bitte beachten: 30 Punkte in 3 Jahre bzw. 50 Punkte in 5 Jahren F: Autoren, Referenten*** 30 bzw. 50 G: Hospitationen* Bitte beachten: max. 90 Punkte in 3 Jahre bzw. 150 Punkte in 5 Jahren H: Curriculär vermittelte Inhalte, z. B. in Form von curriculärer Fortbildungsmaßnahmen, Weiterbildungskurse, die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung vorgeschrieben sind, Zusatzstudiengänge* Bitte beachten: max. 90 Punkte in 3 Jahre bzw. 150 Punkte in 5 Jahren Gesamtsumme: * Bitte Teilnahmebescheinigung beifügen. Ohne Nachweise erfolgt keine Bearbeitung. ** Kein Nachweis erforderlich *** Bitte Kopie des Programms der Veranstaltung bzw. des Titelblattes der Veröffentlichung beifügen. Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben. Ort, Datum Unterschrift des Antragsteller 13

14 Einverständniserklärung zur Führung eines Punktekontos Titel, Name, Vorname: Anschrift: Mitgliedsnummer: Führung eines Punktekontos Mit der Eröffnung und Führung eines Punktekontos bin ich einverstanden. Mit der Eröffnung und Führung eines Punktekontos bin ich nicht einverstanden. Weitergabe der Punktzahl an die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Mit der Weitergabe der Punktzahl an die KVT bin ich einverstanden. Mit der Weitergabe der Punktzahl an die KVT bin ich nicht einverstanden. Ort, Datum Unterschrift Bitte Rücksendung an: Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Thüringen Frau Kuckling Postfach Jena 14

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