Studienordnung für den Studiengang Biologie mit dem Abschluß Diplom an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom
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1 Studienordnung für den Studiengang Biologie mit dem Abschluß Diplom an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz-HG) vom (GV.NRW. S, 190), hat die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf folgende Studienordnung erlassen: 1 Geltungsbereich 2 Qualifikation 3 Besondere wünschenswerte Vorkenntnisse 4 Studienbeginn, Studiendauer und Studienziel 5 Studienberatung 6 Lehrveranstaltungen 7 Studienleistungen, Fachprüfungen 8 Aufbau und Gliederung des Studiums 9 Inkrafttreten und Geltungsbereich Anhang: Stundenplan Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Biologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom Inhalt und Aufbau des Studiums der Biologie mit dem Studienabschluß Diplom. 2 Qualifikation (1) Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (Allgemeine Hochschulreife oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) nachgewiesen. (2) Die Zugangsvoraussetzungen zum Biologiestudium sind durch die Einschreibungsordnung und die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen geregelt. 3 Besondere wünschenswerte Vorkenntnisse (1) Für die Aufnahme des Biologiestudiums sind Interesse an biologischen Fragestellungen und eine Bereitschaft zu praktischem Arbeiten notwendig. Für das Biologiestudium sind gute Kenntnisse in Chemie, Physik, Mathematik und Englisch wünschenswert. 4 Studienbeginn, Studiendauer und Studienziel (1) Das Studienangebot ist so konzipiert, daß das Studium nur im Wintersemester begonnen werden kann. (2) Lehrangebote sowie Auswahl und Begrenzung der Lehrinhalte sind darauf abgestimmt, daß das Studium einschließlich der Diplomprüfung in 10 Semestern (Regelstudienzeit) abgeschlossen werden kann. (3) Ziel des Studiums und der Diplomarbeit ist es, daß Studierende unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und den Umgang mit Methoden erwerben, um zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln fähig zu sein.
2 5 Studienberatung (1) Auskünfte und Beratungen in allgemeinen und fachübergreifenden Fragen erteilt die zentrale Studienberatung gemäß 83 Abs. 1 HG. (2) Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Studienberaterin oder den Studienberater des Faches Biologie und durch die Mitglieder des Lehrkörpers. Durch ein sogenanntes Mentor-System soll jede/r Student/in in der Gesamtzeit des Grundstudiums durch einen Hochschullehrer betreut werden. Hierzu wird jede/r Student/in im 1.Semester einem Hochschullehrer zugeordnet. Mindestens einmal pro Semester sollten sich Student/in und Betreuer intensiv über die aktuelle Situation der/des Studierenden unterhalten. (3) Weitere Studienhinweise sind bei der Fachschaft Biologie erhältlich. (4) Zum Vorlesungsbeginn eines jeden Wintersemesters findet in der Regel eine Studieneinführung für Anfänger statt. Für eine sinnvolle Gestaltung des Studiums wird der Besuch dieser durch besonderen Aushang angekündigten Veranstaltung dringend empfohlen. (5) Das Fach Biologie stellt für jede Studienanfängerin oder jeden Studienanfänger Informationen in schriftlicher und/oder elektronischer Form zur Verfügung. Außerdem geben die Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer die Sprechzeiten für die studienbegleitende Fachberatung gemäß Absatz 2 an. 6 Lehrveranstaltungen (1) Das Studium ist modular aufgebaut, d.h. ein Modul besteht aus einer Vorlesung und Übungen/Praktika. Folgende Lehrveranstaltungen werden angeboten: (2) Vorlesungen vermitteln einen zusammenhängenden Überblick über ein größeres Fachgebiet (Grundvorlesung) oder vertiefte Kenntnisse auf einem enger umgrenzten Fachgebiet und dessen aktuellen Forschungsstand (Spezialvorlesung). (b) (c) (d) (e) Übungen dienen der theoretischen Aufarbeitung/Nacharbeitung der Vorlesungen. Praktika dienen der Ergänzung der Vorlesungen und vor allem der experimentellen Veranschaulichung theoretisch abgehandelter Probleme, der Einübung von Handfertigkeiten, der experimentellen Ausbildung zur exakten fachwissenschaftlichen Arbeit sowie der Vermittlung von Kenntnissen über wichtige Techniken und Methoden. Sie sollen die sorgfältige Anlage, Ausführung sowie Beobachtung von eigenen Experimenten schulen und zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit sowie zur Darstellung der Ergebnisse in wissenschaftlich angemessener Form hinführen. Projektpraktika (6 wöchig, ganztägig) dienen zur Veranschaulichung der Forschungstätigkeiten in den Arbeitsgruppen. Dabei sollen die Studenten an einem konkreten Projekt unter individueller Betreuung mitarbeiten. Dies kann auch eine Vorbereitung auf ein mögliches Diplomarbeitsthema sein. Die Anleitung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten dient der Einführung in eine forschende Tätigkeit im Rahmen der Diplomarbeit. In der individuellen Diskussion mit den Betreuerinnen oder Betreuern sollen die Studierenden lernen, ein biologisches Problem selbständig experimentell zu bearbeiten und erzielte Ergebnisse kritisch zu deuten. (2) Pflichtveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, deren Besuch für den Verlauf eines erfolgreichen Studiums unerläßlich ist. Wahlpflichtveranstaltungen umfassen Lehrveranstaltungen, deren Auswahl aus einem bestimmten Lehrangebot den Studierenden freisteht, von denen jedoch eine Mindestzahl erforderlich ist. Wahlveranstaltungen sind darüberhinausgehende Lehrveranstaltungen, deren Besuch empfohlen wird. 7
3 Fachprüfungen (1) Die in der Diplomprüfungsordnung geforderten Leistungen werden nachgewiesen durch Fachprüfungen. (2) Die Diplomvor- und die Diplomprüfung setzen sich aus einer Summe von Fachprüfungen zusammen. Die Fachprüfungen werden studienbegleitend nach dem benoteten ECTS-Kreditpunktsystem durchgeführt. Für das Vordiplom sind 120, für das Diplom weitere 133 Kreditpunkte zu erwerben. 8 Aufbau und Gliederung des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in vier Semester Grundstudium und sechs Semester Hauptstudium einschließlich der Diplomarbeit. (2) Die Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums umfassen 93 Semesterwochenstunden einschließlich der Lehrveranstaltungen in Chemie, Physik und Mathematik. Grundstudium Modul Sem. Vorles. Übung Praktika?Modul CP Biologie (SWS) (SWS) (SWS) (SWS) Bio 1: Zell- und Molekularbiologie Bio 2: Botanik Bio 3: Zoologie Bio 4: Biochemie und Biophysik Bio 5: Neurobiologie und Zoophysiologie Bio 6: Mikrobiologie Bio 7: Genetik Bio 8: Biodiversität, Ökologie und Evolution Bio 9: Entwicklungsbiologie Bio 10: Physiologie und Biochemie der Pflanzen Summe Biologie (SWS) Chemie Chem 1:Allg. u. Anorganische Chemie 1/ Chem 2:Organische Chemie 2/ Summe Chemie (SWS) Physik Phys 1: Experimentalphysik I und II Summe Physik (SWS) 8 10 Mathematik Math 1: Mathematik für Biologen Summe Mathematik (SWS) 4 6 Summe Chemie&Physik&Mathematik (SWS) Summe Grundstudium (SWS) (3) Jedes Modul wird mit einer schriftlichen Prüfung (Klausur) von maximal 2 Stunden Länge abgeschlossen. Jede nicht bestandene Prüfung kann 2 mal wiederholt werden. Die Modulklausuren werden in einem 2- wöchigen Prüfungsfenster nach dem jeweiligen Semester oder vor dem kommenden Semester geschrieben (d.h. 4 Prüfungsfenster pro Jahr).
4 (4) Das Grundstudium wird mit der Diplomvorprüfung abgeschlossen. Das Vordiplom ist die Summe der bestandenen Modulprüfungen (=Fachprüfungen). (5) Das Hauptstudium umfaßt 92 SWS: Hauptstudium Modul Sem. Vorles. Praktika? Modul CP (SWS) (SWS) (SWS) AM1: Spezial-Praktikum +Vorl AM2: Spezial- Praktikum +Vorl AM3: Spezial- Praktikum +Vorl AM4: Spezial- Praktikum +Vorl BM5: Großpraktikum +Vorl BM6: Großpraktikum +Vorl BM7: Großpraktikum +Vorl Diplomarbeit 8/9 9Mo 60 Summe Hauptstudium (SWS) Summe Diplom-Studium (SWS Definition der Wahlbereiche: Bereich A: Genetik Molekularbiologie - Zell- und Entwicklungsbiologie Bereich B: Physiologie Biochemie Biophysik-Bioinformatik Bereich C: Organismische Biologie und Ökologie Bereich D: Nicht-biologische Fächer (6) Wahl der Module: A-Module (AM1-AM4) setzen sich zusammen aus einer 1-2stündigen Vorlesung und einem 6stündigen Praktikum, B-Module (BM5-BM7) aus einer 2stündigen Vorlesung und einem 18stündigen Praktikum, welches Seminaranteile haben muß. Module müssen so gewählt werden, dass mindestens drei der Bereiche A-D mit je einem Modul abgedeckt sind. Es dürfen nur maximal 2 B-Module aus einem Bereich gewählt werden. Die anzurechnenden B-Module dürfen nicht aus dem Bereich D stammen. Es darf ein A-Modul durch ein Projektpraktikum ersetzt werden. Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Prüfungen der A-Module können mündlich oder schriftlich sein (Klausur, max. 1 Stunde; mündlich ca. 30 Minuten). Die Prüfungen der B-Module sollen mündlich sein (ca. 1 Stunde). (7) Durch die Diplomarbeit sollen die Studierenden lernen, ein wissenschaftliches Thema experimentell zu bearbeiten. Die Ergebnisse werden in mündlicher (Kolloqium) und schriftlicher (Diplomarbeit) Form präsentiert. (8) Das Diplom setzt sich zusammen aus der Summe der Modulprüfungen des Hauptstudiums und der Diplomarbeit. Die Note wird aus den Anteilen gemittelt, die Module in einem Transkript benannt (siehe Anhang, DPO). (9) Die Diplomarbeit wird spätestens drei Monate nach Abschluss der Fachprüfungen ausgegeben. Der Prüfling kann Themenwünsche äußern. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von zwei Monaten nach Ausgabe zurückgegeben werden. Die Diplomarbeit ist spätestens 9 Monate nach Themenausgabe beim Prüfungsamt abzuliefern; Ausnahmsweise kann der Prüfungsausschuß im Einzelfall auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit um bis zu sechs Wochen verlängern.
5 9 Inkrafttreten und Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Kraft und gilt erstmalig für alle Studierenden, die im WS2002/2003 ihr Diplomstudium aufnehmen. Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits eingeschrieben sind, wird empfohlen, ihr Studium ebenfalls an dieser Studienordnung auszurichten, soweit für sie die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Biologie vom Anwendung findet. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät vom Düsseldorf, den Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf In Vertretung (Pallme König) -Kanzler-
6 Anhang: Stundenplan für den Studierenden (Beispiel) 1. Semester (15 Std. Vorlesung, 1 Std. Übungen; 6 Std. Praktikum; gesamt: 22 Std.) 8-9 V Bio 1: Zell.+Mol.Biol. V Bio 1: Zell.+Mol.Biol V Bio 1: V Anorg. Chemie V Anorg. Chemie Zell.Mol.Biol V Bio 1: Zell.Mol.Biol. V Anorg. Chemie V Anorg. Chemie V Bio 2: Botanik V Bio 2: Botanik V Mathematik Ü Mathematik V Bio 2: Botanik V Bio 2: Botanik V Mathematik V Mathematik P Bio 1: Mol. Biol. 3 Klausuren: Bio 1 Zell- und Molekularbiologie; Bio 2 Botanik; Mathematik P Bio 2: Botanik 2. Semester (8 Std. Vorlesung, 10 prakt. Std. Übungen, gesamt 18 Std.) 9-10 V Bio 3: Zoologie V Bio 3: Zoologie P Bio 3: Zoologie V Bio 3: Zoologie V Bio 3: Zoologie V Org. Chemie V Org. Chemie V Org. Chemie V Org. Chemie P Anorg. Chemie P Anorg. Chemie P Anorg. Chemie 2 Klausuren am Semesterende: Bio 3 Zoologie; Anorganische Chemie Direkt vor dem 3. Semester: Praktikum in Organischer Chemie 1 Klausur zu Beginn des 3. Semesters: Organische Chemie
7 3. Semester (13 Std. Vorlesung, 1 Std. Übungen, 16 Std. Praktikum; gesamt: 30 Std.) 8-9 V Bio 5: Zoophys. V Physik V Physik 9-10 V Physik V Bio 4: Bio+Biophys. V Bio 4: Bio+Biophy. Ü Bio 4: Bio+Biophys V Physik V Bio 4: Bio+Biophys. V Bio 6: Mikrobiologie V Bio 5: Neurobio V Bio 6: Mikrobiologie V Bio 6: Mikrobiologie V Bio 5: Zoophys V Bio 5: Neurobio. V Bio 5: Neurobio P Physik P Bio 5: Zoophys. 3 Klausuren: Bio 4 Biochemie + Biophysik; Bio 5 Neurobiologie und Zoophysiologie; Physik; 3-4 Wochen im März: Praktikum Bio 6: Mikrobiologie 1 Klausur vor dem SS: Bio 6: Mikrobiologie V Bio 5: Zoophys. P Bio 5: Neurobio. 4. Semester (10 Std. Vorlesung, 1 Std. Übungen, 12 Std. Praktikum; gesamt 23 Std.) 8-9 V Bio 7: Genetik V Bio 7: Genetik 9-10 P Bio 9: Entwicklungsbiologie P Bio 7: Genetik V Bio 10: Phy+Bio Pfl. V Bio 10: Phy+Bio Pfl. V Bio 10: Phy+Bio Pfl V Bio 8: Biodi+Öko+E V Bio 8: Biodi+Öko+E V Bio 9: Entw.biol V Bio 8: Biodi+Öko+E V Bio 9: Entw.biol Ü Bio 7: Genetik P Bio 10: Physiol + Biochem Pflanzen P Bio 7: Genetik 4 Klausuren: Bio 7 Genetik; Bio 8 Biodiversität, Ökologie und Evolution; Bio 9 Entwicklungsbiologie; Bio 10 Physiologie + Biochemie der Pflanzen; Legende: - Grau unterlegt = parallele Veranstaltungen - V = Vorlesung - Ü = Theoretische Übungen - P = Praktikum P Bio 8: Biodi+Öko+Evo - Exkursionen -
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