Frohe Ostern MASSERBERG. Amtsblatt der Gemeinde. mit den Ortschaften Fehrenbach, Heubach, Masserberg, Schnett, Einsiedel

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1 Amtsblatt der Gemeinde MASSERBERG mit den Ortschaften Fehrenbach, Heubach, Masserberg, Schnett, Einsiedel 19. Jahrgang Donnerstag, den 2. April 2015 Nr. 4 Frohe Ostern wünschen wir allen Bürgerinnen, Bürgern und Gästen der Gemeinde Masserberg.

2 Amtsblatt der Gemeinde Masserberg Nr. 4/2015 Kommunalwahl am 14. Juni 2015 Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Masserberg am 14. Juni 2015 Wahl des Bürgermeisters 1. In der Gemeinde Masserberg wird am 14. Juni 2015 ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt. Zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürK- WG) wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in der Gemeinde hat; der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person in der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum Bürgermeister nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt ( 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG). 1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die eigenhändigen Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des Bewerbers, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage beizufügen: a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürK- WO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen und des Einverständnisses mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt, b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, c) Versicherung an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG. 1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die eigenhändigen Unterschriften von mindestens fünfmal so viel Wahlberechtigten tragen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 70 Unterschriften). Bewirbt sich der bisherige Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich. Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizufügen: Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO, dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen und des Einverständnisses mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.

3 Amtsblatt der Gemeinde Masserberg Nr. 4/ Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Hildburghausen oder im Gemeinderat der Gemeinde Masserberg vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 56 Unterschriften). 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Gemeinderat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal soviel Wahlberechtigten wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Hildburghausen oder im Gemeinderat der Gemeinde Masserberg vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags bis zum 11. Mai 2015, Uhr, in eine vom Wahlleiter bei der Gemeindeverwaltung Masserberg ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Masserberg, Hauptstraße 37, Masserberg in der Zeit von: Montag bis Dienstag von Uhr und Uhr Mittwoch von Uhr und Uhr Donnerstag von Uhr und Uhr und Freitag von Uhr und am von Uhr und Uhr in Zimmer 2 (Sekretariat) ausgelegt. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der Gemeindeverwaltung aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend. 4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 1. Mai 2015 bis Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Gemeinde Masserberg, Hauptstraße 37, Masserberg, Zimmer 2 einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 1. Mai 2015 bis Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden. Es ist zu beachten, dass der 1. Mai 2015 ein gesetzlicher Feiertag ist, 2 Abs. 1 des Thüringer Feiertagsgesetzes (ThürFtG). Die Gemeindeverwaltung hat abweichend von den genannten Dienstzeiten zusätzlich geschlossen. 5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. 6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 11. Mai 2015 bis Uhr behoben sein. Am 12. Mai 2015 tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt. 7. Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen ( 37 Abs. 2 ThürKWG).

4 Amtsblatt der Gemeinde Masserberg Nr. 4/ Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Gemeinde Masserberg, Masserberg, den gez. Unger Wahlleiter der Gemeinde Masserberg Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 14. Juni 2015 in der Gemeinde Masserberg Für die am 14. Juni 2015 stattfindende Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Masserberg können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahlsonntag bereit sind als Wahlhelfer mitzuarbeiten, bei der Gemeindeverwaltung (Kontakt: Gemeinde Masserberg, Hauptstraße 37, Masserberg, Tel , Fax , hauptamt@masserberg.de) melden. Die Wahlhelfer müssen wahlberechtigt sein. Die zu besetzenden Wahlvorstände OTe Masserberg, Schnett, Fehrenbach, Heubach mit Einsiedel (außer dem Briefwahlvorstand) teilen sich in zwei Schichten ein. Die erste Schicht ist ca. von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr und wieder ab 18:00 Uhr bis Ende der Stimmauszählung, die zweite Schicht ab ca Uhr bis Ende der Stimmauszählung anwesend. Für Fragen und Details zu einem möglichen Einsatz steht Ihnen Herr Unger von der Gemeindeverwaltung (Tel ) gerne zur Verfügung. Information des Steueramtes und der Gemeindekasse Da aus Kostengründen auch im Jahr 2015 keine neuen Bescheide für die jährlich zu entrichtende Grabgebühr sowie die Grundsteuern A und B verschickt werden, geben wir anbei nochmals die jeweiligen Fälligkeiten zur Kenntnis: Grabgebühr Fälligkeit Grundsteuer B Vierteljahreszahler Fälligkeit jeweils am /15.05./15.08/ Grundsteuer B Jahreszahler: Fälligkeit am Grundsteuer A Fälligkeit am Die Bescheide für die Hundesteuer wurden im Januar an die Steuerpflichtigen versandt. Fälligkeit der Hundesteuer ist immer der des laufenden Jahres. Der Lastschrifteinzug für die Steuerpflichtigen, die eine Kontoverbindung hinterlegt haben, erfolgte bereits. Alle anderen Steuerpflichtigen, die die Zahlung noch nicht vorgenommen haben, möchten wir hiermit nochmals auf die Erledigung hinweisen. Ebenfalls zugestellt wurden die Bescheide für Mieten und Pachten. Hier sind die jeweiligen Fälligkeiten zu entnehmen. Die Abwasserbescheide wurden zwischenzeitlich in allen OT zugestellt. Aus diesen sind die jeweiligen Fälligkeiten zu ersehen. Bescheide für Fäkalienentsorgung werden nach der erfolgten Abfuhr erstellt und zugesandt. Wir bitten unsere Bürger, die nicht am Lastschrifteinzug teilnehmen, diese Fälligkeitstermine zu beachten und die Zahlungen fristgerecht vorzunehmen. Bekanntmachung Planfeststellung für die 380-kV-Leitung Altenfeld-Redwitz (Teilabschnitt Thüringen) Der Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom , Az /13, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom bis einschl. im Rathaus der Gemeinde Masserberg Hauptstraße 37, Zimmer 2 während der Dienststunden Montag und Dienstag von bis Uhr, bis Uhr Mittwoch von bis Uhr, bis Uhr Donnerstag von bis Uhr, bis Uhr Freitag von bis Uhr zu jedermanns Einsicht aus. Im Zeitraum der Auslegung sind die Unterlagen auch im Internet auf der Projektwebseite der Vorhabensträgerin ( com) unter der Rubrik Netzausbau und den Stichworten Projekte sowie nachfolgend Südwest-Kuppelleitung einsehbar. Den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, wird der Planfeststellungsbeschluss zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt ( 74 Abs. 4 Satz 3 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz). Gemeinde Masserberg, den Im Auftrag gez. Wagner Beigeordneter Entsorgungstermine Fäkalschlamm 2015 für die Orte Fehrenbach, Schnett, Heubach und Einsiedel 1. Leerung von 3 Leerungen bis Leerung von 2 Leerungen bis Einmalige Leerung bis Leerung von 3 Leerungen bis Leerung von 2 Leerungen bis Leerung von 3 Leerungen bis Wir bitten die Bürger, den Zugang zu ihren Kläranlagen zu gewährleisten. Information der Kämmerei Sehr geehrte Bürger, wir weisen Sie darauf hin, dass die Friedhofsgebühren und Hundesteuern für das Jahr 2015 fällig sind. Erteilte Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit. Die Mitarbeiterinnen der Kämmerei

5 Amtsblatt der Gemeinde Masserberg Nr. 4/2015 Öffentliche Bekanntmachung Gemäß Thüringer Meldegesetz (ThürMeldeG) vom , veröffentlicht im GVBl. Seite 525, geändert 18. September 2008 (GVBl. S. 313) und 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 561), darf die Meldebehörde Personalauskünfte erteilen an: 1. Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über ihre Mitglieder und deren Familienangehörige; Familienangehörige sind die Ehepaare, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder ( 29 Abs. 1 und 2 Thür- MeldeG) 2. Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten für Zwecke der Wahlwerbung ( 32 Abs. 1 ThürMeldeG) 3. Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften, Presse oder Rundfunk zum Zwecke der Ehrung von Altersund Ehejubiläen ( 32 Abs. 2 ThürMeldeG) 4. Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern in Form von gedruckten Nachschlagewerken ( 32 Abs. 3 ThürMeldeG) Gemäß 29 Abs. 2 Satz 3 ThürMeldeG haben Familienangehörige von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, die nicht derselben oder keiner öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaft angehören, das Recht, der Weitergabe ihrer persönlichen Daten an diese Gesellschaft zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt nicht, wenn die Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Desgleichen besteht nach 32 Abs. 4 ThürMeldeG für alle Einwohner ein Widerspruchsrecht zur Übermittlung ihrer Persönlichen Daten zum Zwecke der Wahlwerbung und Ehrung von Jubiläen an die unter Punkt 2 und 3 genannten Institutionen. 5. Mittels automatisiertem Abruf über das Internet ( 31 Abs. 3 ThürMeldeG) 6. An das Bundesamt für Wehrerfassung ( 18 Abs. 7 MRRG) Die Widersprüche sind ohne Angabe von Gründen schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Schleusegrund Einwohnermeldeamt Eisfelder Str Schönbrunn einzureichen. Formulare erhalten Sie im Einwohnermeldeamt. Widersprüche, die bereits bei einer Anmeldung auf dem Beiblatt zum Meldeschein geltend gemacht wurden, behalten ihre Gültigkeit. Heiko Schilling Bürgermeister Erlebniswanderweg Gießübler und Fehrenbacher Schweiz Öffentliche Auslegung Sehr geehrte Grundstückseigentümer, die Gemeinden Schleusegrund und Masserberg haben mit Unterstützung des Biosphärenreservats Vessertal-Thüringer Wald und dem Forstamt Schönbrunn den Wegeverlauf Erlebniswanderweg Gießübler und Fehrenbacher Schweiz abgestimmt. Die Auswahl der Streckenführung erfolgt ausschließlich über bereits vorhandene Wald- und Wirtschaftswege. Diese Wege queren in der Gemeinde Masserberg auch private Grundstücke. Aufgrund der hohen Anzahl privater Grundstücke ist es wirtschaftlich nicht vertretbar, mit jedem einzelnen Eigentümer einen so genannten Gestattungsvertrag abzuschließen. Da alle betroffenen Grundstücke im Bereich der ausgewählten Wege bereits der Verkehrsnutzung unterliegen, wird daher auf dieses Vertragsverfahren verzichtet. Stattdessen wird der Plan für den Erlebniswanderweg (nebst Anlagen) bis zum in der masserberg-information, Hauptstraße 37, Masserberg zu den üblichen Öffnungszeiten (Mo - Sa 9.30 Uhr Uhr, Mo - Freitag Uhr Uhr) ausgelegt. Begründete Einwände gegen die geplante Nutzung können während dieser Zeit von den betroffenen Grundstückseigentümern vorgetragen werden. Sollten im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Einwände geltend gemacht werden, wird davon ausgegangen, dass die Grundstückseigentümer mit der entsprechenden Nutzung ihrer Grundstücke einverstanden sind. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass den Grundstückseigentümern aus der geplanten Nutzung keinerlei Nachteile entstehen. Gemarkung Flur Flurst. Lage Heubach Engersberglein Heubach Engersberglein Heubach Goldener Hirsch Heubach Goldener Hirsch Heubach Engersberglein Heubach Engersberglein Heubach Goldener Hirsch Heubach Engersberglein Heubach Goldener Hirsch Heubach Goldener Hirsch Heubach Fehrengrund Heubach /20 Schlinge Heubach Engersberglein Heubach Goldener Hirsch Heubach Engersberglein Heubach Engersberglein Heubach Engersberglein Heubach Goldener Hirsch Heubach Goldener Hirsch Heubach Goldener Hirsch Heubach Goldener Hirsch Heubach Goldener Hirsch Heubach Goldener Hirsch Heubach /20 Schlinge Heubach /10 Pfützenwiesen Heubach Goldener Hirsch Heubach Goldener Hirsch Heubach Fehrengrund Heubach Goldener Hirsch Heubach Goldener Hirsch Heubach /20 Goldener Hirsch Heubach Engersberglein Heubach Engersberglein Heubach /20 Schlinge Heubach Goldener Hirsch Heubach Goldener Hirsch Heubach Goldener Hirsch Heubach Goldener Hirsch Heubach /10 Goldener Hirsch Heubach /30 Goldener Hirsch Heubach Goldener Hirsch Heubach Goldener Hirsch Heubach Goldener Hirsch Heubach Goldener Hirsch Heubach Goldener Hirsch Heubach Engersberglein Heubach Goldener Hirsch Heubach Engersberglein Heubach Goldener Hirsch Heubach Goldener Hirsch Heubach Goldener Hirsch Heubach Engersberglein Heubach Engersberglein Heubach /40 Goldener Hirsch Heubach Goldener Hirsch Heubach Goldener Hirsch Heubach Engersberglein Heubach Goldener Hirsch Heubach Engersberglein Heubach Goldener Hirsch Rauh BgA-Tourismus

6 Amtsblatt der Gemeinde Masserberg Nr. 4/2015 Bürgermeistersprechstunden Im Monat April können die ursprünglich geplanten Sprechstunden des Bürgermeisters nicht erfolgen. Termine mit dem Beigeordneten der Gemeinde Masserberg können jedoch nach vorheriger Abstimmung mit dem Sekretariat vereinbart werden. HINWEIS: Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 02. April und 30. April 2015 ab Uhr g e s c h l o s s e n. Wir bitten um Beachtung. Mitteilungen Sehr geehrte Leistungsträger und Vermieter Anknüpfend an die letzten zwei Touristikermessen in Masserberg, möchten wir wieder auf den Ausbau und die Vermarktung touristischer Angebote mit höchster Priorität hinweisen. Aus diesem Grund findet am Samstag, den 25. April 2015 von Uhr unsere 3. Touristikermesse Masserberg - Urlaub im grünen Herzen Deutschlands erfrischend anders im Badehaus Masserberg statt. Unsere Messe soll in diesem Jahr ein Treffpunkt für alle Zielgruppen - Jung & Alt, Familien, Paare, Alleinreisende, Sportbegeisterte oder auch Ruhesuchende werden! Aussteller aller Couleur präsentieren gemeinsam die Urlaubsregion Masserberg und die Attraktivität unserer Region. Anbieter aus der Tourismusbranche in der Gemeinde, Hotels, Vereine und touristische Einrichtungen werden sich auf der Messe vorstellen. Wir würden uns freuen, wenn wir auch Sie zu unserer Touristikermesse begrüßen dürfen, um Ihnen die Einzigartigkeit und Vielfalt unserer Region darstellen zu können. Die Gebühren für ein neues Dokument sind bei Beantragung zu entrichten! Wichtig: Zur Beantragung eines Kinderreisepasses muss das Kind und beide Elternteile anwesend sein oder eine Vollmacht des verhinderten Elternteiles vorliegen. Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten Schengen-Raum. Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht ein gültiges Dokument mitzuführen. Einwohnermeldeamt Schleusegrund Öffnungszeiten und Kontaktdaten des Einwohnermeldeamtes Rathaus der Gemeinde Schleusegrund Eisfelder Straße 11, Schönbrunn Telefon-Nr.: / Fax-Nr.: / Öffnungszeiten: Mo.: Uhr Uhr Di.: Uhr Uhr und Uhr Uhr Mi.: geschlossen Do.: Uhr Uhr und Uhr Uhr Fr.: Uhr Uhr Einwohnermeldeamt: Frau Martina Kreußel Tel.: / meldestelle@schleusegrund.de Frau Ramona Rößler Tel.: / meldestelle2@schleusegrund.de Das Team der Masserberg-Information Gültigkeit der Personalausweise und Reisepässe überprüfen! Bitte schauen Sie auf Ihre Dokumente! Es gibt keine Möglichkeit, die abgelaufenen PA oder RP zu verlängern, ein neuer Antrag ist erforderlich. Für die Neuausstellung muss mit einer Wartezeit von 4 bis 5 Wochen gerechnet werden. Wer ins Ausland reist, sollte in jedem Fall im Besitz eines gültigen Dokumentes sein. Auch Kinder brauchen für Reisen ins Ausland ein gültiges Dokument. Aber auch wer zu Hause bleibt, muss zumindest einen gültigen Personalausweis besitzen. Ab 16 Jahren besteht für deutsche Staatsangehörige Ausweispflicht! Ob Sie für Ihre Auslandsreise einen Reisepass benötigen, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes. Welche Unterlagen werden für die Beantragung eines Dokuments benötigt? - Alter PA oder Reisepass - Kinderausweis oder Kinderreisepass - Geburtsurkunde oder Eheurkunde (Buch der Familie) - 1 Lichtbild Anforderungen an das Lichtbild Erlaubt sind nur biometrische Passfotos (Frontalaufnahmen). Nächster Redaktionsschluss Montag, den Nächster Erscheinungstermin Freitag, den Impressum Amtsblatt der Gemeinde Masserberg Herausgeber: Gemeinde Masserberg Geltungsbereich: Gemeinde Masserberg mit den Ortschaften Fehrenbach, Heubach, Masserberg, Schnett und Einsiedel Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel / , Fax / , info@wittich-langewiesen.de, Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Gemeinde Masserberg, Tel.: / 57 00, Fax: / Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

7 Amtsblatt der Gemeinde Masserberg Nr. 4/ zum Geburtstag OT Einsiedel Wir gratulieren Frau lsolde Müller zum 86. Geburtstag Rosemarie Fleischhauer zum 88. Geburtstag OT Heubach Herrn Manfred Anschütz zum 66. Geburtstag Frau Ilse Schau zum 78. Geburtstag Herrn Ulrich Heinz zum 69. Geburtstag Herrn Dieter Seifert zum 75. Geburtstag Frau Annette Hopf zum 78. Geburtstag Herrn Horst Muffel zum 90. Geburtstag Herrn Dieter Stoll zum 75. Geburtstag Herrn Eberhard Jakob zum 80. Geburtstag Frau Ellen Knauer zum 65. Geburtstag Herrn Horst Reich zum 76. Geburtstag Herrn Horst Hackel zum 76. Geburtstag Frau Marie Böhm zum 87. Geburtstag OT Fehrenbach Frau Lena Boldt zum 90. Geburtstag Frau Heidemarie Dauer zum 71. Geburtstag Frau Trude Schilling zum 87. Geburtstag Frau Christa Wittmann zum 77. Geburtstag Frau Leni Wirsing zum 76. Geburtstag Frau Liesbeth Seifert zum 90. Geburtstag Herrn Gerald Wirsching zum 74. Geburtstag Herrn Klaus Wittmann zum 75. Geburtstag Frau Albertine Martin zum 74. Geburtstag Frau Ursula Krannich zum 66. Geburtstag Frau Helga Grimm zum 84. Geburtstag OT Masserberg Herrn Gerhard Ernst zum 67. Geburtstag Frau Waltraud Hetschel zum 76. Geburtstag Frau Renate Rößner zum 78. Geburtstag Herrn Walter Traut zum 82. Geburtstag Herrn Siegfried Enders zum 81. Geburtstag Frau Ulrike Göbser zum 65. Geburtstag Herrn Rudi Leipold zum 79. Geburtstag Frau Erna Eichhorn zum 94. Geburtstag Frau Ruth Seifferth zum 78. Geburtstag Frau Marita Rößner zum 72. Geburtstag Herrn Wilfried Rößner zum 72. Geburtstag Herrn Siegfried Rößner zum 83. Geburtstag OT Schnett Frau Annemarie Lörzing zum 75. Geburtstag Herrn Klaus Kopf zum 71. Geburtstag Herrn Herold Schramm zum 76. Geburtstag Frau Ingeburg Heß zum 80. Geburtstag Herrn Helmut Anschütz zum 66. Geburtstag Frau Christa Richter zum 67. Geburtstag Frau Christa Heß zum 79. Geburtstag Frau Emmi Gieck zum 92. Geburtstag Herrn Detlef Edelmann zum 71. Geburtstag Frau Lissa Schramm zum 88. Geburtstag Frau Erika Greiner zum 72. Geburtstag Herrn Herbert Fleischhauer zum 87. Geburtstag Herrn Gerhard Schramm zum 77. Geburtstag Herrn Edgar Wagner zum 89. Geburtstag Herzlich willkommen Am 08. März 2015 erblickte Collin Koch das Licht der Welt. Mutter: Silvana Koch aus dem OT Schnett Wir wünschen dem neuen Erdenbürger, der Mutter und Großeltern Gesundheit und alles Gute für die Zukunft. Friedel Hablitzel Bürgermeister Herzliche Glückwünsche an alle Jugendweiheteilnehmer und Konfirmanden Jugendweihe haben am Alexander Ernst OT Masserberg Vanessa Bliedung OT Masserberg Kevin Hummrich OT Fehrenbach Shania Shari Gartschar OT Fehrenbach Fabian Beer OT Fehrenbach Jessica Lindenlaub OT Fehrenbach Jan Minkenberg OT Schnett Laura Pranner OT Heubach Felix Hinkel OT Einsiedel Konfirmiert werden in der St. Wolfgang Kirche zu Heubach am Pfingstsonntag, 24. Mai 2015 Leonie Schneider OT Heubach Jan Minkenberg OT Schnett Matthias Schneider OT Schnett Vereine und Verbände Frühlingsfest am 1. Mai in Fehrenbach ab Uhr am Feuerwehrhaus Für das kulturelle und leibliche Wohl ist wie immer gut gesorgt, unsere kleinen Gäste erwartet eine schöne Beschäftigung. Wir freuen uns auf euren Besuch. Feuerwehrverein Fehrenbach e.v.

8 Amtsblatt der Gemeinde Masserberg Nr. 4/2015 Wir laden ein zur Blutspende durch das Institut für Transfusionsmedizin Suhl ggmbh Dienstag, 07. April 2015 im Bürgerhaus Schnett, Schulstraße 16 von Uhr bis Uhr Der Ortsverein Schnett Simmersberg e.v. lädt herzlich ein. Freitag, Sonntag, Rotkäppchen-Turnier in der Masserberger Klinik Nähere Informationen unter Donnerstag, ab Uhr Walburgisfeuer in Heubach (Wendeschleife Gasthof Am Schafberg) Kirchliche Nachrichten Veranstaltungen Theater im Badehaus Masserberg Montag, :00 Uhr Theatervorplatz: Kurkonzert mit den Rehbachtalern Dienstag, Uhr Gesangverein Waldglöckchen e.v. Fehrenbach Eine runde Stunde guter Unterhaltung. Eintritt: 1,00 EUR; ermäßigt: 0,50 EUR Dienstag, Uhr Unterwegs durch Thüringen Die Video- und Bildreportage der besonderen Art von und mit Dietrich Matoff Eintritt: 1,00 EUR; ermäßigt: 0,50 EUR Sonntag, Uhr Vergnügliches im Literaritäten-Kabarett mit Schauspieler Hans-Peter Körner Kinder, was sind das für Zeiten - Otto-Reutter- Abend Eintritt: 2,00 Euro Veranstaltungen in der Masserberger Klinik Prof. Volhard - Prof. Georg Lenz Konferenzraum - Masserberg Donnerstag, :30 Uhr Eine Bilderreise nach Tibet - Shangrila auf dem Dach der Welt Zu fünft im Landrover von Kathmandu/Nepal über m hohe Himalaja-Pässe und durch menschenleere Hochgebirgswüsten via Shigatse und Gyantse zu Tibets sagenumwobener Hauptstadt - Lhasa, dem ehemaligen Sitz von Tibets Gottkönigen, den Dalai Lamas Live Reportage von und mit Frau Marion Cremer Bei Interesse bitte an der Rezeption oder Tel / anmelden, findet nur ab einer Teilnehmerzahl von acht Personen statt! Eintritt: 10,00 Euro, Ermäßigt 8,00 Euro Donnerstag, :30 Uhr Eine Bilderreise nach Marokko, Königreich zwischen Meer und Wüste Von den Stränden des Atlantiks in die alte Königstadt Marrakesh und den m hohen Atlas zum Kameltrekking in die Wüste Sahara Live Reportage von und mit Frau Marion Cremer Bei Interesse bitte an der Rezeption oder Tel / anmelden, findet nur ab einer Teilnehmerzahl von acht Personen statt! Eintritt: 10,00 Euro, Ermäßigt 8,00 Euro Weitere Veranstaltungstipps: Freitag, Uhr Lichtstubenabend im Bürgerhaus Schnett Die Jahre 1900 bis 1950 Bilder und Geschichten aus alter Zeit Der Kirchengemeindeverband Heubach Informationen für April & Mai 2015 Gottesdienst in der Bergkirche Masserberg Gottesdienst in Fehrenbach Uhr Gottesdienst Uhr Gottesdienst Gottesdienst in Heubach / St. Wolfgang Kirche Uhr Gottesdienst Uhr Gottesdienst / Vorstellung Konfirmanden & Taufe Uhr Samstag / Konzert Canatius Hessisches Zupforchester Uhr Gottesdienst / Pfingsten / Konfirmation Gottesdienst in Schnett / St. Oswald Kirche Uhr Gottesdienst Uhr Gottesdienst Uhr Gottesdienst / Goldene Konfirmation Uhr Gottesdienst Uhr Musikalischer Gottesdienst Mit dem Chor der Herrenhuter Brüdergemeinde Konfirmandenunterricht: 15. April & 06. Mai Uhr Pfarrhaus Masserberg Seniorennachmittage: Heubach & Schnett: 15. April & 20. Mai Uhr Fehrenbach: & 26. Mai Uhr Kirche Masserberg: & 27. Mai Uhr Pfarrhaus

9 Amtsblatt der Gemeinde Masserberg Nr. 4/2015 Info: ringen hatte dieses Amt zuerst der Storch inne. Anderswo der Hahn, ja sogar der Fuchs und auch der Kuckuck. Noch heute April keine Gottesdienste gehören deshalb zum Osterfest Leckereien und Gebäckstücke in Mai Kirchenchortreffen Uhr Form von Huhn, Hahn, Küken und Hasen. In der Röhre brutzelt in der Kirche zu Gießübel / Kaffeetrinken im Kulturhaus / ein Osterlammbraten und allen voran stehen bunt bemalte Eier Parkplätze am Kulturhaus! schon auf dem Frühstückstisch. Das Ei ist das bekannteste und Mai / Christi Himmelfahrt / gleichzeitig auch älteste Ostersymbol. Seit dem Jahr 325 bringt Uhr! Morgenandacht mit Blasmusik / Kirche Gießübel man das christliche Osterfest zeitgleich mit dem germanischen Lichtfest in Verbindung. Aus dieser Zeit stammt dieses Eiersymbol und hat sich bis heute als Zeichen für Fruchtbarkeit gehalten. Kassetag für die Gemeinden Masserberg und Fehrenbach Anfangs wurden die Eier in Westeuropa rot gefärbt. Das hing mit Bitte nutzen Sie den Kassetag. Das Kirchgeld ist für die vielfältigen Aufgaben unserer Gemeinde vor Ort bestimmt. Die dem Glauben und dem Blut von Christus zusammen. Es soll aber auch für Lebensfreude und Sieg gestanden haben. In Osteuropa stehen goldene Eier im Vordergrund. Mit dieser Tradition wird Friedhofsgebühr wird für die Pflege und Unterhaltung unseres Friedhofs unbedingt benötigt. Danke. Kostbarkeit ausgedrückt. Ware Künstler sind bei der Herstellung Für die laufende Pflege und Unterhaltung sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Friedhof werden von Osterschmuck die Sorben. Wenn sie den Hühnerprodukten mit Wachs, Farben, Federkielen, Nadeln, Öl usw. zu Leibe rücken, kommen echte Kunstwerke zum Vorschein. unabhängig von der Größe der Grabstätte folgende Gebühren Gesünder als ein Schokoladenosterhase ist allemal ein Osterspaziergang. Wer Glück hat, kann dabei sogar einem Langohr erhoben: 20,00 EUR pro Jahr Kassetag für Zahlung Kirchgeld - begegnen und beobachten, wie es die ersten gründen Grasspitzen mümmelt. Einen zeitigen Frühlingsgruß, wie zum Beispiel Fehrenbach am Mittwoch, 22. April 2015 / & Uhr / Kirche Buschwindröschen und Sumpfdotterblumen oder auch Gänseblümchen, findet man auf jeden Fall. Auch ich komme dem Lenz Kassetag für Zahlung Kirchgeld und Friedhofsgebühr - Masserberg am Mittwoch, 22. April 2015 / & weiter auf die Schliche. Bunte Farben hat er im Garten ausgestreut und ein zartes Läuten trifft mein Ohr. Wenn ich ihm folge, Uhr / Pfarrhaus Für 2015 wird ein Kirchgeld in Höhe von 15,- EUR erbeten. finde ich Schneeglöckchen, Märzenbecher und erste Osterglocken. Er ist also doch schon da, der Lenz. Hat er sich in den Danke! Zum Kassetag besteht die Spendenmöglichkeit für: Kelchen blauer, gelber und weißer Krokusse bequem gemacht Masserberg - Neubau des Glockenhauses. oder hält sich bei den kräftigen Farben der Primel auf? Ostergruß Fehrenbach - Weitere Erhaltung und Sanierung der Kirche. nennen wir diese farbenfreudige Pflanze. Und täglich werden es Schnett - Weitere Erhaltung und Sanierung der Kirche mehr Farbtupfer, die sich in zartes Grün mischen, auch wenn der Winter noch nicht ganz aufgegeben hat. Die Osterfeuer werden Kassetag für die ihn endgültig nach Hause schicken. Warum eigentlich steht Ostern, das die Menschen schon seit 1500 Jahren feiern, nicht in je- Gemeinde in Schnett mit Einsiedel Am Montag, 20. April 2015 / ehemalige Schule Schnett / dem Jahr zum gleichen Termin im Kalender? Da redet der Mond in der Zeit von Uhr. ein Wörtchen mit. Wenn er nach Frühlingsbeginn zum ersten Mal an einem Sonntag sein volles, rundes Gesicht zeigt, dann ist Ostern. Das wird dann also nie vor dem 22. März und nie nach dem 25. April sein. In der Zeit dazwischen kann der Hase die Eier bringen. Wieso eigentlich der Hase? Was hat der mit den Eiern Sonstiges zu tun? Das hat sich sicher auch der Dichter Mörike gefragt und kam dabei zu folgendem Schluss: Spurensuche Ein dünnes Laken aus zarten Eiskristallen hat sich noch einmal über Wege, Wiesen und Gärten gebreitet. Gegen Mittag schafft es die Sonne, einige Löcher hinein zu fressen, doch bereits in der folgenden Nacht webt sie der Frost wieder zu. Der März hatte es schon sehr gut mit uns gemeint und sich beizeiten mit dem Winter angelegt. Wer glaubte, so würde es weiter gehen, muss sich jetzt eines Besseren belehren lassen. Der April besteht auf seinem Recht und zeigt, wo es lang geht! Wie in jedem Jahr, tobt er sich mit seinen Launen aus und hält die Menschen zum Narren. Noch keiner hat es bisher geschafft, ihn umzustimmen. Wo mag nur sein Chef, der Frühling, stecken? Ich begebe mich auf Spurensuche. Irgendwo muss es doch ein Anzeichen von ihm geben! Bei den Forsythien nehme ich eine erste Spur auf. Dich auf dich haben sich Knospen für gelbe Blüten und grüne Blätter angesetzt. Wie Wärmesensoren sitzen sie auf den langen Ruten und scheinen nur noch auf den Startschuss der Sonne zu warten. Noch ein weiteres Anzeichen finde ich hier. Die Spur, die sich im dünnen Schnee abzeichnet, ist weder von unserem Hund noch von einer Katze. Ich kombiniere: April - Ostern! Aha, Meister Langohr hat bei meinen Hühnern die Bestellung fürs Frühlingsfest aufgegeben. Hoffentlich gefriert ihm die Farbe nicht ein! Aber ein Thüringer Osterhase hat da sicher seine Erfahrung. Er hat die bunten Eier schon in so manchem Jahr im Schnee austragen müssen. Seit etwa 300 Jahren gilt er als Eierbote. Bis dahin war er bei vorchristlichen Frühlingsfesten der Begleiter der Göttinnen Aphrodite und Ostara. Mitunter wird die Götting der strahlenden Morgenröte und des aufsteigenden Lichtes auch Ostera genannt. Andere Überlieferungen sagen aus, Ostara oder Ostera habe es gar nicht gegeben. Der Hase aber steht noch heute als Zeichen für Fruchtbarkeit. Ich habe noch mehr herausgefunden! So war er zum Beispiel nicht von Beginn an in allen deuten Regionen als Eierbringer bekannt. Anfangs nur in der Pfalz, am Oberrhein und im Elsass. In Thü- Was hat Gott zuerst erschaffen, wohl die Henne, wohl das Ei? Erstlich ward das Ei erdacht. Doch weil kein Huhn gewesen, so hat s der Has gebracht. Hella Hummrich, Fehrenbach

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