Aufenthaltsrechtliche Situation afghanischer Geflüchteter

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1 Aufenthaltsrechtliche Situation afghanischer Geflüchteter Rechtlicher Input Regensburg Rechtsanwältin Petra Haubner

2 Überblick Anerkannte und Personen im laufenden Asylverfahren Bescheidpraxis BAMF und Rechtsprechung zu Afghanistan Hilfe während des Asylverfahrens zur Erlangung eines positiven Bescheides Verfahren nach Ablehnung Aufenthaltssicherung nach rechtskräftiger Ablehnung Aktueller Stand: Abschiebungen ohne Pass? Empfehlungen für rechtskräftig abgelehnte Afghanen

3 Anerkannte und Personen im laufenden Verfahren Keine Abschiebung befürchten müssen Anerkannte Flüchtlinge, 3 Jahre Aufenthalt, wird verlängert, unbefristete AE nach 3 oder 5 Jahren möglich Subsidiär Schutzberechtigte, 1 Jahr Aufenthalt, dann 2 Jahre, dann nochmal 2 Jahre, dann unbefristete AE möglich Personen mit Abschiebungsverbot, 1 Jahr Aufenthalt, dann 2 Jahre, dann nochmal 2 Jahre, dann unbefristete AE möglich Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern (egal welcher Status) Personen mit anderen Aufenthaltserlaubnissen Personen im laufenden Asylgerichtsverfahren mit Aufenthaltsgestattung Unbegleitete Minderjährige (egal welcher Status)

4 Bescheidpraxis BAMF und Rechtsprechung zu Afghanistan Alleinstehende Frauen: in der Regel mindestens Abschiebungsverbot, 60 Abs. 5 AufenthG Alleinerziehende und Familien mit minderjährigen Kindern: in der Regel mindestens Abschiebungsverbot, 60 Abs. 5 AufenthG Besonders Schutzbedürftige (Schwerkranke, Alte, Menschen mit Behinderungen): in der Regel mindestens Abschiebungsverbot, 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG Unbegleitete Minderjährige ohne Familie in Afghanistan: subsidiärer Schutz oder Abschiebungsverbot

5 Bescheidpraxis BAMF und Rechtsprechung zur Afghanistan junge, gesunde, alleinstehende Männer: ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof: Versorgungs- und Sicherheitssituation in Kabul und einigen anderen Städten ist gerade noch ok (auch wenn keine unterstützenden Familienangehörigen mehr da sind), Leben am Rande des Existenzminimums möglich und zumutbar Keine Abschiebungen bei unbegleiteten minderjährigen Afghanen, aber evtl. Problem nach Eintritt Volljährigkeit

6 Hilfe während des Asylverfahrens Ausführliche und gründliche Anhörungsvorbereitung und evtl. - begleitung ( 14 VwVfG) organisieren (Glaubwürdigkeit!), möglichst früh, nicht erst nach Erhalt der Ladung Beweismittel nachfragen und beschaffen Nachbereitung der Anhörung, Überprüfung Protokoll, Beweismittel nachreichen Bei Erkrankungen medizinische Behandlung und verwertbare Atteste organisieren, möglichst früh Adressänderungen BAMF immer sofort mitteilen

7 Anforderungen an ärztliche Atteste Facharzt,-ärztin oder psychologische*r Psychotherapeut*in Dauer und Termine der Behandlung Schwere der Erkrankung, Behandlungsbedürftigkeit, Behandlungsverlauf (Medikation, Therapie) PTBS: Feststellungen zum trauma-auslösenden Ereignis (Abgleich mit Verfolgungsgeschichte)

8 Anforderungen an ärztliche Atteste Ist die Erkrankung im Herkunftsland behandelbar (Medikamente und Therapie erhältlich und finanzierbar)? Was passiert bei einem Abbruch der Behandlung und ist mit einer wesentlichen (lebensbedrohlichen, zumindest schwerwiegenden) Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei einer Abschiebung zu rechnen (Lebensgefahr, Suizidgefahr)?

9 Verfahren nach Ablehnung gerichtliches Verfahren Erfolgsaussichten Klageverfahren prüfen lassen (während des Klageverfahrens wird der Bescheid nicht bestandskräftig und man ist nicht vollziehbar ausreisepflichtig) Klagefrist in der Regel 2 Wochen ab Zustellung Kein Anwaltszwang Klageverfahren kann 6 bis 12 Monate, manchmal auch länger dauern

10 Verfahren nach Ablehnung behördliches Verfahren Zuständigkeit für weiteres Verfahren nun bei der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) der Regierung (nicht mehr Stadt bzw. Landratsamt) Aufforderung, Aufenthaltsgestattung abzugeben Aufforderung, Antrag auf Duldung abzugeben, meist gleichzeitig mit PEP-Antrag: Antrag auf Beschaffung eines Passersatzpapieres

11 Verfahren nach Ablehnung behördliches Verfahren Ausstellung einer Duldung in der Regel nur für 1 Monat Bei Weigerung, PEP-Antrag oder Passantrag abzugeben, wird oft auch keine Duldung ausgestellt Aufforderung, den afghanischen Pass zu beantragen und vorzulegen Mitteilung eines Termins beim afghanischen Konsulat oder der Botschaft zur Passbeantragung Druck zur freiwillige Ausreise, Rückkehrberatung

12 Verfahren nach Ablehnung behördliches Verfahren Bei mangelnder Mitwirkung drohen: polizeiliche Zwangsvorführung bei der Botschaft Nichterteilung bzw. Entzug der Arbeitserlaubnis Kürzung der Sozialleistungen ( dagegen besteht eine Klagemöglichkeit) Strafanzeige und Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthaltes ohne Pass

13 Aufenthaltssicherung nach rechtskräftiger Ablehnung Übersicht: Folgeantrag Duldung Ausbildungsduldung Familiäre Aufenthaltserlaubnisse 25a oder 25b AufenthG (Integration) 18a AufenthG (Ausbildung) 25a AufenthG (dauerhafte Nicht-Reisefähigkeit) 23a AufenthG (Härtefallkommission)

14 Folgeantrag Folgeantrag (d.h. zweiter Asylantrag) macht nur Sinn, wenn es etwas Neues gibt, z.b.: Änderungen im Herkunftsland (Verschlechterung der Sicherheitslage in Afghanistan reicht noch nicht aus) Persönliche Veränderungen (schwerwiegende Erkrankungen, Konversion zum Christentum) Neue Beweise (Taliban-Drohbriefe usw.)

15 Duldung Keine Aufenthaltserlaubnis, nur vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, wenn diese aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist, z.b. weil kein Pass da ist, weil eine Erkrankung besteht, weil ein Kind geboren wurde, das einen Aufenthalt vermitteln kann Mitwirkungspflicht (zur Passbeschaffung) bleibt bestehen

16 Ausbildungsduldung Ist zu erteilen (also Anspruch auf Duldung) bei Qualifizierter Berufsausbildung in staatlich anerkanntem bzw. vergleichbarem Ausbildungsberuf (mindestens 2 Jahre, BBiG, HWO) Bevorstehender oder bereits erfolgter Aufnahme der Ausbildung (abgeschlossener Ausbildungsvertrag) Keine bevorstehende Aufenthaltsbeendigung (Bay. Innenministerium versteht darunter aber bereits die erste Einladung nach Ablehnung zur Identitätsklärung bzw. Passbeschaffung ) Keine Straffälligkeit über 50 TS (allg. Strafrecht) bzw. 90 TS (Ausländerstrafrecht) Pass oder zumindest Identitätsklärung, Passantrag gestellt

17 Keine Ausbildungsduldung im noch laufenden Asylverfahren / Asylgerichtsverfahren (da noch keine vollziehbare Ausreisepflicht, weiterhin Aufenthaltsgestattung) bei Rücknahme des Asylantrages bei sog. Visa-Overstayern bei illegal Aufhältigen bei Geduldeten aus sicheren Herkunftsstaaten und Antrag nach dem bei Abbruch der Ausbildung (Duldung erlischt, wenn innerhalb von 6 Monaten keine neue Ausbildungsstelle gefunden wird)

18 Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen Geplante Eheschließung / Verpartnerung mit Deutscher*m bzw. Unionsbürger*in bzw. Person mit Aufenthaltserlaubnis: Vorbereitungen reichen nicht, Eheschließungstermin muss feststehen Erfolgte Heirat / Verpartnerung mit Deutscher*m bzw. Unionsbürger*in bzw. Person mit Aufenthaltserlaubnis Geburt eines deutschen Kindes oder eines Kindes mit Aufenthaltserlaubnis Adoption von Minderjährigen (kein Aufenthalt dadurch für Volljährige)

19 25a AufenthG Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende mit Duldung, wenn seit 4 Jahren in Deutschland 4 Jahre Schulbesuch oder Schulabschluss Pass, Identität geklärt Antrag muss zwischen 14 und 21 Jahren gestellt werden Aufenthalt damit evtl. auch für Eltern und minderjährige Geschwister

20 25b AufenthG Bleiberecht für gut integrierte Erwachsene Seit 8 Jahren in Deutschland, seit 6 Jahren, wenn Kind in häuslicher Gemeinschaft Möglichst keine Straftaten Mündliche Deutschkenntnisse A2 Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit gesichert Pass

21 18a AufenthG abgeschlossene berufliche Ausbildung Arbeit in diesem Bereich, konkretes Arbeitsangebot reicht Wohnraum Sprachkenntnisse B1 Keine größeren Straftaten (50 TS/90 TS) Pass

22 25 Abs. 5 AufenthG Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis z.b. bei dauerhafter Reiseunfähigkeit Qualifizierte ärztliche Bescheinigung Unverzügliche Vorlage Meistens amtsärztliche Untersuchung Pass

23 23a AufenthG Aufenthaltserlaubnis durch den Innenminister bei Zustimmung der Härtefallkommission längerer Aufenthalt, gute Integration, gute Deutschkenntnisse und Lebensunterhaltssicherung Ausschlussgründe u.a.: Vorstrafen, ungeklärte Identität u.a. Verfahren auf der Internetseite des Bayerischen Innenministeriums

24 Abschiebungen ohne Pass? waren bis nicht erfolgt aber zuletzt Vereinbarungen der EU und Deutschlands mit Afghanistan: Abschiebungen sollen in Zukunft auch mit EU travelling paper for return oder Laissez-Passer erfolgen können Abschiebungen am angeblich teilweise auch ohne Pass erfolgt

25 Empfehlungen für rechtskräftig abgelehnte Afghanen weiter Deutsch lernen Ausbildungsstelle, Arbeitsplatz suchen Bei Arbeitsverbot: ehrenamtliche Tätigkeit suchen Hobby im Verein (Musik, Sport, Wasserwacht, Feuerwehr, Naturschutz) Beratung in asylrechtlich spezialisierter Kanzlei und ggfls. Vertretung Rückkehrberatung für freiwillige Ausreise (???)

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