"Chancen nutzen: Zum Nachteilsausgleich im Allgemeinen und zum Einbezug der modernen Medien im Besonderen
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- Jobst Arthur Raske
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1 "Chancen nutzen: Zum Nachteilsausgleich im Allgemeinen und zum Einbezug der modernen Medien im Besonderen Welche Unterstützung hilft meinem Kind? Referentin: Annette Höinghaus, BVL Kreisel-Tagung Hamburg
2 Aktuelle Situation Schüler/innen werden oft nicht rechtzeitig erkannt (Lehrerqualifikation) Förderung findet oftmals nicht qualifiziert oder gar nicht statt (Förderkompetenz) Trotz guter Begabung wird häufig kein begabungsgerechter Schulabschluss erreicht Abschlusszeugnisse mit schlechtem Notendurchschnitt NC-Fächer meist große Hürde
3 Aktuelle Situation (persönlich) Starke psychische Belastung (40% entwickeln psychosomatische Störungen) Prüfungsängste Verlangsamung Probleme mit der Verarbeitung von großen Textmengen Vermeidung von umfangreichen Ausführungen bei Aufgabenstellungen Scheitern z.b. bei Fremdsprachen
4 Nachteilsausgleich
5 Bei Teilleistungsstörungen muss ein Nachteilsausgleich erfolgen, da die Lernfortschritte bei einer Teilleistungsstörung nur in sehr kleinen Schritten erfolgen, die betroffenen Schülerinnen und Schüler trotz Förderung weit unter dem Alters- und Klassenniveau zurückbleiben, sie ihr Wissen trotz stetigen Lernfortschritten nicht begabungs- und altersgerecht darlegen können, das Wissen ohne Nachteilsausgleich nicht barrierefrei abgebildet werden kann, eine Chancengleichheit hergestellt werden muss.
6 Nachteilsausgleich UN-BRK Artikel 24 Satz 5: Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.
7 Nachteilsausgleich Die Rechtsgrundlage für einen schulischen Nachteilsausgleich ist in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des GG sowie im Sozialgesetzbuch IX geregelt. Zusätzlich gibt es Regelungen in den Landesschulgesetzen bzw. Erlassen der Kultusministerien.
8 Schulrechtliche Regelungen Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen. Es wurden die Erkenntnisse der medizinischen und psychologischen Fakten außer acht gelassen!
9 Die Dyskalkulie wird wegen angeblich nicht ausreichender wissenschaftlicher Erkenntnisse außen vor gelassen, obwohl das Störungsbild der Rechenstörung weltweit anerkannt und in der WHO-Klassifikation ICD-10 erfasst ist.
10 Notenschutz soll nur in besonderen Fällen gewährt werden. Aber: Schülerinnen und Schüler mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie werden ohne Notenschutz benachteiligt, da Nachteilsausgleiche wie z.b. Zeitzugaben ihr Handicap nicht ausreichend ausgleichen. Eine Zeitzugabe kann nur helfen, die mangelhafte Lesekompetenz und die Verlangsamung auszugleichen - jedoch nicht, die Rechtschreib- oder Rechenfehler zu korrigieren.
11 Nachteilsausgleich und Schutzmaßnahmen enden mit der 10. Klasse. Aber: Die Legasthenie ist eine lang andauernde Störung und reicht bis ins Erwachsenenalter. Trotz Fördermaßnahmen liegt die Rechtschreibkompetenz meist unter dem Klassendurchschnitt. In der Sekundarstufe II bestehen zusätzlich Probleme in den Fremdsprachen, die ebenfalls ausgeglichen werden müssen. Notenabzüge in allen Fächern aufgrund der mangelhaften Rechtschreibkompetenz führen zur Diskriminierung der Betroffenen.
12 Aktuelle Situation in den Ländern In den wenigsten Ländern erhalten die betroffenen Schüler/innen Nachteilsausgleich und Notenschutz bis zum Schulabschluss. Für die Dyskalkulie gibt es kaum Regelungen und wenn ja, dann enden sie mit der 4. Klasse. Schüler/innen bleibt folge dessen oftmals der Weg zu einem begabungsgerechten Schulabschluss, Ausbildung oder Studium versperrt. Regelungen zur Dyskalkulie gibt es bisher in nur 7 Bundesländern bis zur 4 Klasse!
13 Rechtliche Aspekte Die Länder sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten verpflichtet, allen Schülern eine begabungsgerechte Schulausbildung zu ermöglichen. Sie sind dabei gehalten, im Einzelfall besondere Maßnahmen z.b. der Förderung zu treffen, damit Schüler ihre Begabungen entfalten können. (Quelle: Rechtsgutachten Prof. Dr. Jörg Ennuschat, 2008)
14 Legasthenie und Dyskalkulie sind Behinderungen im Rechtssinne. Dies ergibt sich aus der neurobiologischen Forschung zu Legasthenie und Dyskalkulie, fügt sich in den Behindertenbegriff, der dem Verständnis von Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG entspricht, und ist in Rechtsprechung und juristischem Schrifttum anerkannt. (Quelle: Rechtsgutachten Prof. Dr. Jörg Ennuschat, 2008)
15 Klargestellt sei, dass zur Ausfüllung des Begriffs Behinderung i.s.d. Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG keine Schwerbehinderung oder wesentliche Behinderung nötig ist; es genügt vielmehr jede (mehr als geringfügige) Behinderung. (Quelle: Rechtsgutachten Prof. Dr. Jörg Ennuschat, 2008)
16 Um den Grundsatz der Chancengleichheit zu wahren, kann es nötig sein, in Prüfungen für einzelne Schüler besondere Vorkehrungen zu treffen, damit alle Schüler ihre Leistungen nachweisen können. (Quelle: Rechtsgutachten Prof. Dr. Jörg Ennuschat, 2008)
17 Im Schulunterricht und in Prüfungen einschließlich der Abschlussprüfungen sind Bevorzugungen mit dem Ziel einer Angleichung der Verhältnisse von Nichtbehinderten und Behinderten zulässig. (Quelle: Rechtsgutachten Prof. Dr. Jörg Ennuschat, 2008)
18 Es besteht die Pflicht der Länder und ihrer Schulen, Kindern mit Legasthenie oder Dyskalkulie eine begabungsgerechte Schulausbildung zu ermöglichen bis zum Abschluss der Sekundarstufe II. (Quelle: Rechtsgutachten Prof. Dr. Jörg Ennuschat, 2008)
19 Die Schule hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Schüler die gleichen Chancen in Prüfungen haben. Dies kann verlangen, einzelnen Schülern, die aufgrund einer Behinderung benachteiligt sind, einen Nachteilsausgleich oder u.u. sogar eine Privilegierung zu gewähren. (Quelle: Rechtsgutachten Prof. Dr. Jörg Ennuschat, 2008)
20 Dabei sind drei Konstellationen zu unterscheiden: Nachteilsausgleich durch Differenzierungen hinsichtlich der Art und Weise der Prüfungsleistung sowie der äußeren Prüfungsbedingungen; Nachteilsausgleich durch Differenzierungen hinsichtlich der Prüfungsinhalte bei vergleichbaren Prüfungsanforderungen; Differenzierungen hinsichtlich der Leistungsbewertung (sog. Notenschutz). (Quelle: Rechtsgutachten Prof. Dr. Jörg Ennuschat, 2008)
21 Nachteilsausgleich/Unterstützung Legasthenie Mögliche Beeinträchtigung Verlangsamung der Lesegeschwindigkeit Kein sinnentnehmendes Lesen Leseprobleme bei kleiner Schrift oder handgeschriebenen Aufgabenstellungen Mangelhafte Rechtschreibung Unleserliche Schrift Probleme bei schriftlichen Prüfungen wegen Verlangsamung im Verschriftlichen der Antworten Nachteilsausgleich/Unterstützung Zeitverlängerung Vorlesen der Aufgabenstellung Vorlesesoftware Multiple-Choice-Fragen Vorlesen der Aufgabenstellung Vorlesesoftware Aufgabenstellung in Großschrift Aufgaben digitalisiert und PC zur Vergrößerung der Schrift PC mit Rechtschreibkorrektur Mündliche Prüfung Nichtbewertung der Rechtschreibung Multiple-Choice-Fragen Nutzung von PC Mündliche Prüfung Schreibassistenz Multiple-Choice-Fragen Zeitverlängerung Mündliche Prüfung Schreibassistenz Multiple-Choice-Fragen
22 Nachteilsausgleich/Unterstützung Legasthenie Mögliche Beeinträchtigung Verlangsamung beim Transfer vom Kurzzeitspeicher in den Langzeitspeicher Konzentrationsschwäche Beeinträchtigung des Arbeitsgedächtnisses Probleme beim Strukturieren von Aufgaben Geringes Selbstwertgefühl Versagensängste Nachteilsausgleich/Unterstützung Zeitverlängerung Kleinere Arbeitseinheiten Keine Blockprüfungen Zeitverlängerung Längere Pausen Aufteilung der Aufgabenstellung in kleinere Einheiten Nutzung von Taschenrechner Nutzung von Formelsammlung Nutzung von Duden / Dictionary Unterstützung beim Vorstrukturieren der Aufgaben, klare und eindeutige Arbeitsanweisungen Positive Prüfungsatmosphäre Wohlwollende Unterstützung Fokussierung auf Stärken Begleitung einer Person des Vertrauens bei Prüfungen
23 Nachteilsausgleich/Unterstützung Dyskalkulie Mögliche Beeinträchtigung Probleme beim Ausführen von Rechenoperationen Verlangsamung Probleme beim Verständnis der Aufgabenstellung Probleme bei schriftlichen Prüfungen wegen Verlangsamung bei Rechenoperationen Verlangsamung beim Transfer vom Kurzzeitspeicher in den Langzeitspeicher Nachteilsausgleich/Unterstützung Taschenrechner Einsatz von Kalkulationsprogrammen Formelsammlungen Multiplikationstabelle Eigene Tabellen Veränderte Aufgabenstellung Zeitverlängerung Vorlesen der Aufgabenstellung Erklärung der Aufgabenstellung Zeitverlängerung Zeitverlängerung Kleinere Arbeitseinheiten Keine Blockprüfungen
24 Nachteilsausgleich/Unterstützung Dyskalkulie Mögliche Beeinträchtigung Konzentrationsschwäche Beeinträchtigung des Arbeitsgedächtnisses Probleme beim Strukturieren von Aufgaben Geringes Selbstwertgefühl Versagensängste Nachteilsausgleich/Unterstützung Zeitverlängerung Längere Pausen Aufteilung der Aufgabenstellung in kleinere Einheiten Nutzung von Taschenrechner Nutzung von Formelsammlung Eigene Tabellen Unterstützung beim Vorstrukturieren der Aufgaben, klare und eindeutige Arbeitsanweisungen Positive Prüfungsatmosphäre Wohlwollende Unterstützung Fokussierung auf Stärken Begleitung einer Person des Vertrauens bei Prüfungen
25 Technische Hilfsmittel
26 Technische Hilfsmittel
27 Technische Hilfsmittel
28 Wann kommen technische Hilfsmittel zum Einsatz? Bei der Aufnahme von Informationen Bei der Wiedergabe von Informationen Bei der Verarbeitung von Informationen Als Lernunterstützung und Lernsoftware Zur Optimierung von Tafelbildern (interaktives Whiteboard) Als Nachteilsausgleich
29 Was leisten technische Hilfsmittel bei einer Legasthenie? Vergrößerung von Schrift Verbesserung der Kontraste Vorlesesoftware Spracherkennung mit Textausgabe Automatische Worterkennung Rechtschreibkorrektur Übersetzung in Fremdsprachen
30 Was leisten technische Hilfsmittel bei einer Dyskalkulie? Rechenoperationen (Taschenrechner) Erfassen von Maßen und Errechnen von Flächen Lasermesssysteme Digitale Anzeigen (z.b. digitale Schieblehre) Digitale Eingaben (z.b. digitale Mischsysteme) Softwareprogramme
31 Wie ist die aktuelle Situation? Meistens gibt es bei Prüfungen nur Zeitzuschläge Technische Hilfsmittel werden häufig nicht vorgesehen/zugelassen Prüfer stehen technischen Hilfsmitteln skeptisch gegenüber (mögliche Gefahr der Prüfungserleichterung) Angebote und Schulungen zur Nutzung von technischen Hilfsmitteln fehlen
32 Wichtig: Beratung zu technischen Hilfsmitteln Wie kann man sein individuelles Handicap bestmöglich ausgleichen? Wo kann man Hilfsmittel ausprobieren und die Anwendung erlernen, um sie effizient und automatisiert anwenden zu können? Achtung! Förderung zeigt nicht sofort Erfolge (oftmals erst nach 1 bis 2 Jahren). Wissen muss aber sofort aufgenommen und verarbeitet werden können! Technische Hilfsmittel ersetzen keine Förderung!
33 Technische Hilfsmittel müssen zum Alltag werden! Es muss ein motivierendes Klima geschaffen werden, technische Hilfsmittel einzusetzen. Bereits in der Grundschule sollten Schülerinnen und Schüler im Umgang mit Hilfsmitteln geschult werden.
34 Wo suche ich selber nach technischen Hilfsmitteln? Internet Beratungsstellen (für Menschen mit Behinderungen) Datenbanken
35 Beispiele aus der Praxis Korrekturprogramme Vorlesesoftware Spracherkennung Texterkennung Taschenrechner
36 Korrekturprogramme Grammatik- und Rechtschreibprüfung im Office-Programm Duden Korrektor 9 für PC, oder kurze Texte bis 800 Zeichen online Duden Korrektor 12.0 Fa. EPC fuer-microsoft-office Texte in Suchmaschinen kopieren (Limitierung der Zeichen)
37 Vorlesesoftware Betriebssysteme mit vorinstallierter Vorlesefunktion (Text zu Sprache) PC Programme z. B. ClaroRead Voice Reader Natural Reader E-Book Reader mit Vorlesefunktion Hörbücher Blindenbibliotheken
38 Spracherkennung/-steuerung Betriebssysteme (PC, Tablet, Smartphone) nach vorinstallierten Programmen überprüfen. Dragon NaturallySpeaking Premium 13 Diktieren, bearbeiten von Dokumenten, Tabellen usw. Versenden von s Surfen im Internet Aufzeichnen von Notizen unterwegs mit Diktiergerät Anwendungen fürs Smartphone
39 Texterkennungsprogramme (OCR) (Optical Character Recognition) Texterkennung aus nicht bearbeitbaren Dateien Texte/Tabellen in bearbeitbare Formate wie z.b. Word, Excel umwandeln Web-App: Google Docs Web-App: i2ocr Web-App: Free Online OCR Freeware: FreeOCR Anmeldung notwendig Verschlüsselte Verbindung Limits Qualität ja ja nein sehr gut nein nein nein Gut nein nein ja sehr gut nein lokal Nein gut Quelle:
40 Wichtig Immer aktuell recherchieren, was neu auf dem Markt ist, z.b. über Tests in PC-Zeitschriften (online) Freeware-Programme online suchen und testen Demoversionen von Kauf-Software testen Erfahrungsaustausch mit anderen Nutzern Schüler-/Studentenversionen / Volumenlizenzen In Ruhe auf eigene Schwerpunkte testen, bevor man sich für einen Kauf entscheidet Individuelle Beeinträchtigungen brauchen individuelle Lösungen!
41 Kompensationsstrategien? Tipps für den Alltag
42 Kompensationsstrategien? Ersatzleistungen (z.b. Hausarbeiten, Referate)
43 Kompensationsstrategien? Beispiele aus Schule, Ausbildung und Studium Unterricht/Vorlesung als Skript zur Verfügung zu stellen Mitschriftenpool aufbauen (Mitschriften austauschen) Skripte online suchen Tafelbilder abfotografieren Technische Hilfsmittel nutzen
44 Kompensationsstrategien? Beispiele aus der beruflichen Praxis Kollegen bitten, etwas ans Flipchart zu schreiben Nutzung/Programmierung von Wortbausteinen Telefonkontakt statt Wichtige Dokumente von Kollegen prüfen lassen Nutzung von Hilfsmitteln im Alltag
45 Wichtig: Offener Umgang mit seinem Problem! Gespräch mit Klassenlehrer, Fachlehrer, Beratungslehrer suchen Beratungsstellen in der Hochschule aufsuchen Ausbilder um Unterstützung bitten Frühzeitig den Austausch mit Schule, Ausbilder oder Hochschule suchen, damit Hilfsmittel bereit gestellt oder genutzt werden können Deutlich aufzeigen, wo die Probleme liegen und was helfen kann Kompensationsgeschäfte mit Schülern, Azubis, Studenten oder Kollegen, wenn z.b. Gruppenarbeiten erfolgen
46 Ausblick Die digitale Welt schafft neue Perspektiven E-Learning-Plattformen bieten neue Wege des Lernens Kosten reduzieren sich aufgrund der steigenden Nutzerzahlen und breiten Anwendungsfelder Jüngere Generationen wachsen ganz selbstverständlich mit technischen Hilfsmitteln auf. Viele technische Hilfsmittel, um die heute noch hart gekämpft werden muss, sind bald selbstverständlich in der täglichen Nutzung und für alle verfügbar!
47 So erreichen Sie uns Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.v. c/o EZB Bonn Postfach Bonn T Ihr Ansprechpartner: Annette Höinghaus T hoeinghaus@bvl-legasthenie.de info@bvl-legasthenie.de
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