Nachteilsausgleich an Schulen für Schülerinnen und Schüler
|
|
- Norbert Bieber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nachteilsausgleich Nachteilsausgleich an Schulen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit Behinderungen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
2 Rechtsgrundlagen Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz 2 Absätze 4 und 9 Schulgesetz des Landes NRW 126 Sozialgesetzbuch IX Ausbildungsordnungen der verschiedenen Schulformen 4 Abs.1 AO-GS 6 Abs. 9 APO-SI 13 Abs.7 APO-GOSt
3 Personengruppe Für folgende Schülergruppen, die Abschlüsse der Bildungsgänge der allgemeinbildenden Schulen anstreben, können Nachteilsausgleiche gewährt werden: Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf Schülerinnen und Schüler mit medizinisch attestierten Erkrankungen Schülerinnen und Schüler mit nachgewiesener LRS (in der Regel nur in der Primarstufe und der Sekundarstufe I)
4 Sinn und Zweck von Nachteilsausgleichen Durch eine Behinderung bedingte Benachteiligungen sollen ausgeglichen werden. Dem Grundsatz der Chancengleichheit soll möglichst vollständig entsprochen werden. Es werden keine geringeren Leistungsanforderungen gestellt sondern durch modifizierte - aber gleichwertige - Aufgabenstellungen und formate können die jeweiligen individuellen Erfordernisse der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Es gelten für alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Leistungsbewertungsmaßstäbe.
5 Nachteilsausgleiche im Unterricht, bei Klassenarbeiten / Klausuren und anderen Leistungsüberprüfungen außer bei ZP 10 und Abiturprüfungen Die Schulen gewähren und bestimmen Nachteilsausgleiche selbstständig. Die gewährten Nachteilsausgleiche werden schriftlich dokumentiert. Sie beziehen sich auf einen individuellen Förderplan, der die zugrunde liegenden Beeinträchtigungen erläutert. Die Ausgleichsmaßnahmen werden konkret benannt. Die Regelungen werden in den Klassenkonferenzen und in den Zeugniskonferenzen kommuniziert, damit alle beteiligten Kolleginnen und Kollegen die Maßnahmen umsetzen können. In der Oberstufe sind gewährte Nachteilsausgleiche anzeigepflichtig (Bezirksregierung Detmold).
6 Mögliche Nachteilsausgleiche im Unterricht Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie zeigt Möglichkeiten auf. Nachteilsausgleiche werden immer an die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler angepasst. - angemessene Zeitzugaben - Modifikation der Präsentation von Aufgaben und Ergebnissen - Einsatz technischer, elektronischer und sonstiger apparativer Hilfen - personelle Unterstützung - Veränderung der Aufgabenstellung - Verständnishilfen, zusätzliche Erklärungen - unterrichtsorganisatorische Veränderungen - Veränderung der Arbeitsplatzorganisation - Veränderung der räumlichen Voraussetzungen - individuelle Leistungsfeststellung in Einzelsituationen - schriftliche Prüfungen ersatzweise zu mündlichen Prüfungen - Berücksichtigung der Behinderung bei der Bewertung der äußeren Form
7 Nachteilsausgleiche bei den zentralen Abschlussprüfungen (ZP 10) und bei den Abiturprüfungen Lehrerinnen und Lehrer haben im Verfahren eine beratende Funktion aber keine Entscheidungsbefugnis. Meldeverfahren: Ende September erfolgt per Schulmail eine Aufforderung des MSW, Schülerinnen und Schüler zu melden, für die Nachteilsausgleiche beantragt werden. Das MSW übermittelt der Bezirksregierung Detmold die erfassten Meldungen. Genehmigungsverfahren ZP 10: Die Schulleitungen entscheiden über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei den zentralen Prüfungen nach Klasse 10. Genehmigungsverfahren Abiturprüfung: Die Schulen übersenden für die gemeldeten Schülerinnen und Schüler die erforderlichen Unterlagen (Förderplan, bisher gewährte Nachteilsausgleiche, ärztliches Attest..) an die Bezirksregierung Detmold. Die Bezirksregierung Detmold entscheidet über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei der Abiturprüfung. Bei plötzlichen Erkrankungen (bspw. Unfall) im Vorfeld der Abiturprüfung erfolgt die Antragstellung direkt bei der Bezirksregierung Detmold. Hinweise auf gewährte Nachteilsausgleiche auf Arbeiten und Zeugnissen dürfen nicht erfolgen.
8 Mögliche Nachteilsausgleiche bei den zentralen Abschlussprüfungen und bei den Abiturprüfungen angemessene Zeitzugaben (Richtwerte ggf. in der BR-Detmold erfragen) Einsatz technischer, elektronischer und sonstiger apparativer Hilfen personelle Unterstützung in Form motorischer Hilfestellungen oder pflegerischer Maßnahmen adaptierte Arbeitsmaterialien Veränderung der räumlichen Gegebenheiten Ansprechpartner/-innen: Bezirksregierung Detmold, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Schulrechtsbereich im Dezernat 48 der Bezirksregierung
Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
Nachteilsausgleich Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Rechtsgrundlagen Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz
MehrInklusion Gemeinsam lernen am Gymnasium Fachtagung des Bündnisses länger gemeinsam lernen, Pulheim, 30. 10. 2014
Gisela Peter Inklusion Gemeinsam lernen am Gymnasium Fachtagung des Bündnisses länger gemeinsam lernen, Pulheim, 30. 10. 2014 Die aktuellen Zahlen und Prognosen Entwicklung des Anteils der Schülerinnen
MehrAktueller Stand der schulischen Inklusion in NRW Personalräte Konferenz des VBE am 6. November 2014 in Dortmund
Gisela Peter Aktueller Stand der schulischen Inklusion in NRW Personalräte Konferenz des VBE am 6. November 2014 in Dortmund Gliederung 1. Die aktuellen Zahlen und Prognosen. Entwicklung der Integrationsquoten
MehrMinisterium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zentrale Prüfungen nach Klasse 10
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Zentrale Prüfungen nach Klasse 10 IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrGraf-Engelbert-Schule Bochum
Graf-Engelbert-Schule Bochum Leistungs- und Bewertungskonzept für das Fach Physik Beschluss der Fachkonferenz vom 8.12.11 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeine Vorbemerkung - Leistung 3 1.1. Rückmeldungen
MehrAuslandsaufenthalte in der gymnasialen Oberstufe. Rechtsgrundlagen und Verfahrensfragen
Auslandsaufenthalte in der gymnasialen Oberstufe Rechtsgrundlagen und Verfahrensfragen Die Rechtsgrundlage: Beantragung, Genehmigung und Durchführung eines Auslandsaufenthaltes in der gymnasialen Oberstufe
MehrAn die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und
MehrSchulverwaltungsblatt Mai 2008
Schulverwaltungsblatt Mai 2008 Nachteilsausgleich in der Schule Der individuellen Problematik angemessen Rechnung tragen, ohne die fachlichen Anforderungen geringer zu bemessen Dr. Ulrike Behrens Dr. Peter
MehrDokumente/Unterlagen zum Thema Nachteilsausgleich
Dokumente/Unterlagen zum Thema Nachteilsausgleich Bei nicht-sprechenden Schülern, die nach dem Lehrplan der Regelschule unterrichtet werden stellt sich oft die Frage der adäquaten Leistungsbewertung.Unklar
Mehr6. Bestimmungen für schriftliche Arbeiten in der Grundstufe (Primarstufe)
1 von 5 23.01.2007 22:57 Anlage 2: Richtlinien für Leistungsnachweise Anlage 2 Richtlinien für Leistungsnachweise 1. Korrektur und Beurteilung schriftlicher und anderer Leistungsnachweise sollen so erfolgen,
MehrWie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?
Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan
MehrÜbersicht über den geplanten Ablauf des Workshops Inklusion an Gesamtschulen
Übersicht über den geplanten Ablauf des Workshops Inklusion an Gesamtschulen 1. Die Entwicklung des Gemeinsamen Lernens an der Gesamtschule Rodenkirchen von 1995 bis 2014 2. Was wird sich durch das neue
MehrUmsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse
Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse 1. Definition: 2. Ziel der Abfrage: Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Ausführung von Teilhabeleistungen
MehrBewerbungsformular für die 8. Ausschreibungsrunde Förderung ab Schuljahr 2016/17
Bewerbungsformular für die 8. Ausschreibungsrunde Förderung ab Schuljahr 2016/17 Wir möchten, dass Ihre Bewerbung erfolgreich ist - bitte beachten Sie daher bei der Planung Ihres Projekts folgende Punkte:
MehrDie Zahl der Kinder mit Förderbedarf an Regelschulen hat sich in den letzten vier Jahren verdoppelt
Stadtschulpflegschaft Bonn (www.ssp-bonn.de) Umfrage für Eltern von Kindern im Gemeinsamen Lernen in Bonn Ausgangssituation Quelle für Darstellung der Ausgangssituation: Amtliche Schuldaten 2014/2015,
MehrAnlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers
Anlage 4a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers 01 Für wen wird ergänzende Lernförderung beantragt? 02 Nachname, Vorname 03 Geburtsdatum 04 Anschrift 05 Aktenzeichen der Sozialleistung,
MehrMinisterium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 27. November 2013 Arbeitshilfe: Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder sonderpädagogischem
MehrInVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010
Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.
MehrI. Amtlicher Teil. Die Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe
2 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 1/2006 I. Amtlicher Teil Die Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe Verwaltungsvorschrift
MehrLeitbild. LG Liechtensteinisches. Gymnasium
Leitbild LG Liechtensteinisches Gymnasium Bildungs- und Erziehungsauftrag Das Liechtensteinische Gymnasium führt die Schülerinnen und Schüler zur Matura. Um dieses Ziel zu erreichen, vermitteln wir Wissen
MehrSchullaufbahnempfehlung
Auf welche weiterführende Schule soll unser Kind gehen? Informationen Anregungen Hilfen zur Schullaufbahnempfehlung 1. Welche weiterführenden Schulen gibt es eigentlich und welche Möglichkeiten hat das
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrZweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung
- 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.
MehrWICHTIGER HINWEIS: Bitte fertigen Sie keine Kopien dieses Fragebogens an!
Muster-Fragebogen allgemeinbildende Schule Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Ihre Meinung ist uns wichtig! ir möchten die Qualität unserer Arbeit in der Schule kontinuierlich verbessern. Um herauszufinden,
MehrErprobungsfassung. Multi-Media Berufsbildende Schulen. Regionales Bildungszentrum für die Medien- und IT-Berufsausbildung in der Region Hannover
Erprobungsfassung Multi-Media Berufsbildende Schulen Regionales Bildungszentrum für die Medien- und IT-Berufsausbildung in der Region Hannover Leitfaden für Mitarbeitergespräche 1 1. Zielvorstellungen
MehrStädtische Gesamtschule Solingen Fachkonferenz Englisch
Städtische Gesamtschule Solingen Fachkonferenz Englisch Leistungsfeststellung und bewertung (Stand: April 2008 Ruth Barzel) Übersicht 1. Allgemeine Grundsätze (s. Kernlehrplan Englisch) 2. Zeugnisnoten
MehrInstallationshinweise für OpenOffice Portable auf einem Wechseldatenträger Stand: 27. März 2003 LS Stuttgart, Kaufmännische ZPG
Gliederung 1. Voraussetzungen... 2 2. Download... 2 3. Installation der Version ohne Python... 3 4. Erster Programmstart... 4 Bitte der Autoren Es gibt keine perfekten Installationshinweise, die allen
MehrNACHTEILS AUSGLEICH. Chancengleichheit bei Studien- und Prüfungsleistungen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheit
NACHTEILS AUSGLEICH Chancengleichheit bei Studien- und Prüfungsleistungen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheit Nachteilsausgleich: für wen gilt er? Nach 2 Abs. 1 des SGB (Sozialgesetzbuches)
MehrSCHULSTRUKTUREN IN DER SEKUNDARSTUFE I UND II
SCHULSTRUKTUREN IN DER SEKUNDARSTUFE I UND II SCHULÜBERGÄNGE UND ABSCHLÜSSE IN DEN BILDUNGSEINRICHTUNGEN DES KREISES KLEVE SCHULSTRUKTUR SEKUNDARSTUFE I UND II 13 12 11 Weiterbildungseinrichtungen z.b.
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO
Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der
MehrHerzlich Willkommen zur Elternversammlung der Abteilung Bautechnik an der Friedrich Dessauer Schule Limburg 05.10.2015 1
Herzlich Willkommen zur Elternversammlung der Abteilung Bautechnik an der Friedrich Dessauer Schule Limburg 05.10.2015 1 Ablauf: Informationen zur Friedrich-Dessauer- Schule, über deren Bildungsgänge und
MehrTextgegenüberstellung
713 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Textgegenüberstellung 1 von 11 Textgegenüberstellung 8a. (1) Der zuständige Bundesminister hat für die öffentlichen Schulen 8a. (1) Der zuständige Bundesminister
MehrGezielt über Folien hinweg springen
Gezielt über Folien hinweg springen Nehmen wir an, Sie haben eine relativ große Präsentation. Manchmal möchten Sie über Folien hinweg zu anderen Folien springen. Das kann vorkommen, weil Sie den gesamten
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrDER MITTLERE SCHULABSCHLUSS (MSA) INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR DIE ELTERN AM 17. SEPTEMBER 2015 HERZLICH WILLKOMMEN!
DER MITTLERE SCHULABSCHLUSS (MSA) INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR DIE ELTERN AM 17. SEPTEMBER 2015 HERZLICH WILLKOMMEN! Alexandra Gogolin Mittelstufen-Koordinatorin Tagesordnung 2 1. Besondere Stellung der
MehrWas bedeutet LRS. Wie kann Schule helfen?
Was bedeutet LRS Schüler/innen haben Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben lernen. Der Schulerfolg kann durch diese Schwierigkeiten gefährdet sein. Durch entsprechende Förderung sollen diese Schwierigkeiten
MehrFachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik
Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik auf der Basis der FgVO 1999/03 FG-Handreichung 2004 FgPVO 2001 EPA 1989 Lehrpläne 2002 Stand 07.12.2004 1. Fachliche Qualifikationen Die Schülerinnen
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel 2010
Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen
MehrKurzleitfaden für Schüler
Wie melde ich mich in Schüler Online an? Geben Sie folgenden Link ein: www.schueleranmeldung.de Sie erhalten folgende Anmeldemaske: Mustermann Frank 31.05.1994 Nimmt Ihre Schule nicht an Schüler Online
MehrZertifizierung von Betrieben
Zertifizierung von Betrieben gemäß 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vom 02.07.2008 (BGBl I S. 1139), die Einrichtungen gemäß Art. 4 Abs. 2 1 der Verordnung (EG) Nr. 517/2014 2
MehrAußerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein.
5.14. Ausbildungsberechtigung (Wer darf ausbilden) Auszubildende einstellen darf nur, wer persönlich geeignet ist. Wer ausbilden will, muss darüber hinaus auch fachlich geeignet sein ( 30 BBiG bzw. 22
MehrDiese Maßnahmen sind auch bei Tests und Klassenarbeiten anzuwenden:
Leistungsbewertung bei LRS in allen Fächern (vgl. SVBL.LSA Nr.11/03 v.23.07.2003) - mündliche Leistungen vorrangig bewerten - Kopieren von Teilen der Unterrichtsvorbereitungen (Tafelbilder, Zusammenfassungen)
MehrLehrer-Umfrage "LRS / Legasthenie" im deutschsprachigen Raum LegaKids 2010
Lehrer-Umfrage "LRS / Legasthenie" im deutschsprachigen Raum LegaKids 2010 Liebe Lehrerinnen und Lehrer, die Fähigkeit zu lesen und zu schreiben ist eine wesentliche Voraussetzung, um sich in Schule, Beruf
MehrSicherheitsförderung und Aufsicht
Sicherheitsförderung und Aufsicht in offenen und gebundenen Ganztagsschulen sowie in weiteren Betreuungsmaßnahmen in Schulen Die Zahl der offenen und gebundenen Ganztagsschulen steigt. Darüber hinaus gibt
MehrMit diesem Handout möchte die Psychologische Beratungsstelle der Stadt Remscheid, Bereich Schulpsychologie vier häufig gestellte Fragen beantworten:
Informationen zu LRS für Lehrkräfte der Primarstufe & Sek 1 entsprechend dem LRS-Erlass des Landes NRW (1991) sowie der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS 2012) bzw. Sek 1 (APO-S I 2012, zuletzt Mai
MehrAusgangssituation und Schulentwicklung
1. Ausgangssituation und Schulentwicklung Unsere Bildungslandschaft unterliegt einem ständigen Veränderungsprozess. Der Wunsch nach einem wohnortnahen und umfassenden Bildungsangebot, der Drang nach höheren
MehrAntrag auf Erstattung der Fahrtkosten bei Benutzung öffentlicher oder privater Verkehrsmittel ( 161 Hessisches Schulgesetz)
(Schulstempel) wird vom Schul- und Sportamt ausgefüllt Schul-Nr. Antrag-Nr. Magistrat der Stadt Fulda Schul- und Sportamt Schlossstraße 1 36037 Fulda Dienststelle: Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9 36037 Fulda
MehrKleine Anfrage mit Antwort
Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/1659 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ina Korter (GRÜNE), eingegangen am 29.07.2009 Zwischenbilanz nach vier
MehrTrainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger
Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger Der Triathlon erfreut sich großer Beliebtheit unter Multisportlern. Neben den bekannten Veranstaltungsformaten wie
MehrWebseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen
Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder
MehrUmstellung von Inlandssammelaufträgen in SEPA-Sammelaufträge
Umstellung von Inlandssammelaufträgen in SEPA-Sammelaufträge Die neue Funktion "Auf SEPA konvertieren" wird standardmäßig im Hauptnavigationspunkt [Banking] unter dem Navigationspunkt [Sammler-Vorlagen]
MehrVersetzungsregeln in Bayern
Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrLeistungsbewertungskonzept
Teil I: Grundsätze der Leistungsbewertung Ein Grundmerkmal aller Benotung ist Transparenz. Dazu gehören zuverlässige Gültigkeit der Beurteilungskriterien sowie ihre Erkennbarkeit und Verständlichkeit für
MehrVom 17. Mai 2013. Präambel
Ordnung über die Prüfung zum Nachweis der erforderlichen künstlerischen Eignung zum Studium an der Fakultät Gestaltung der Hochschule Wismar University of Applied Sciences: Technology, Business and Design
MehrName, Vorname. Matrikelnummer. Studiengang /Fachsemester. Ich beantrage folgende nachteilsausgleichende Maßnahmen: (ggf. auf einem gesonderten Blatt)
Antrag auf Nachteilsausgleich - an den Prüfungsausschuss - Hiermit beantrage ich, mir aufgrund von besonderen persönlichen Gründen gem. 11 der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Studiengänge mit den Abschlüssen
MehrGesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW
Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Inhaltsverzeichnis 1. STICHWORT... 3 2. KURZBESCHREIBUNG... 3 3. EINSATZBEREICH... 4
MehrAnerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009
Anerkennungsordnung in der Fassung vom 20. November 2009 Präambel Die Deutsche Gesellschaft für Mediation e. V. setzt sich gemäß 2 Abs. 1 ihrer Vereinssatzung in der Fassung vom 28. Mai 2008 das Ziel,
MehrGesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)
Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1
MehrLese- und Rechtschreibschwäche
Studienseminar Koblenz Fachseminare Deutsch Th. Zimmer Lese- und Rechtschreibschwäche Der Umgang mit der LRS und der Verwaltungsvorschrift von 2007 Umgang mit der LRS 2 1 Umgang mit der LRS 3 Falsche Extrempositionen
MehrGrundschule des Odenwaldkreises. Rothenberg. Fortbildungskonzept
Grundschule des Odenwaldkreises Rothenberg Fortbildungskonzept Rothenberg, im Oktober 2008 INHALTSVERZEICHNIS 1. PRÄAMBEL... 3 2. FORTBILDUNGSPLANUNG DER SCHULE... 3 3. FORTBILDUNGSPLANUNG DER KOLLEGEN...
MehrBis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf
Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise
Mehr17.09.2014 Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen
17.09.2014 Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Übersicht 1. Zweck/Schutzrichtung des Urheberrechts
Mehr4 07.02.2012 Information zum Ablegen der Abiturprüfung Katja.Moennig@bbs-wildeshausen.de. Information Abiturprüfung 2012
Information Abiturprüfung 2012 Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK) (Vom 19. Mai 2005) Ergänzende Bestimmungen zur
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrProtokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW
1 Protokoll Informationsveranstaltung Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS Datum: 25. Juni 14.00 15.45 Uhr, Ort: BIWI, Währingergürtel 97, 1180 Wien, Erstellt: Koordinationsstelle Jugend Bildung
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement - BEM - Ulrich Römer KVJS Baden-Württemberg -Integrationsamt-
Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM - Ulrich Römer KVJS Baden-Württemberg -Integrationsamt- Karlsruhe, 23.10.2012 Karl-Friedrich Ernst Rechtsgrundlage 84 Absatz 2 SGB IX 84 Prävention (1) Der
MehrBei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,
Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist
MehrLangfristige Genehmigungen
MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen
MehrAmbulant betreutes Wohnen eine Chance!
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt
MehrRechenschwäche und Rechenstörungen
Rechenschwäche und Rechenstörungen Schulrechtliche Grundlagen Folie 1 Ausgangslagen Verpflichtung zur individuellen Förderung (Prävention und integrierte Förderung, Beobachten, Wahrnehmen von Besonderheiten)
MehrVom 18. Mai 2006. Gült. Verz. Nr. 7200
Legasthenie-Erlass Hessen Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR) Vom 18. Mai 2006 Gült. Verz. Nr. 7200
MehrBerufsfachschule -einjährig-
Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Steinburg AöR Berufsfachschule 1. Gesundheit und Ernährung 2. Technik Elektrotechnik Metalltechnik Bautechnik 3. Wirtschaft Januar 2014 Regionales Berufsbildungszentrum
MehrWegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V
Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Erfahrungen aus der Praxis Bedeutung für Tumorpatienten Fall 1 HEK Frau S. Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb von 7 Tagen Fall 2 AOK Neckar- Odenwald-Kreis
MehrMuster-Ausbildungsvertrag
Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes
Mehr57 Sozialgesetzbuch III
Informationsveranstaltung für Existenzgründer IHK Gummersbach 27.01.2010 Frau Kaminetzki, Teamleiterin Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit GM Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch III Ziele des Gründungszuschusses
MehrKauf- und Werkvertragsrecht am Bau
Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragsrecht 4. Abgrenzung Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht 5. Kaufvertragsrecht 6. Werkvertragsrecht
MehrWeiterbildung Banking & Finance. CYP Prüfungsreglement. CYP Prüfungsreglement Weiterbildung Banking & Finance
CYP Prüfungsreglement Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrKurzanleitung LFB-Online für Schulen
1. Anmeldung bei LFB-Online für Schulen Rufen Sie im Browser an einem KISS-Rechner die Adresse: http://kv2las2.kultus.bwl.de:7778/ auf. Klicken Sie dort auf Start LFB-Online für Schulen und melden sich
MehrFinanzierung von UK-Beratungsleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung
Finanzierung von UK-Beratungsleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung DVfR-BKOM-Symposium Frankfurt, 29. November 2013 Carla Grienberger GKV-Spitzenverband Abteilung Gesundheit-Hilfsmittel Kommunikation
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrInformationen zu LRS in der Sekundarstufe I und II für Eltern und Lehrkräfte
Informationen zu LRS in der Sekundarstufe I und II für Eltern und Lehrkräfte entsprechend dem LRS-Erlass für NRW (1991), den Grundsätzen der Kultusministerkonferenz (2007) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
MehrEmpfehlung der Grundschule mit dem Halbjahreszeugnis Klasse 4
Empfehlung der Grundschule mit dem Halbjahreszeugnis Klasse 4 Das Kind ist empfohlen für Hauptschule, Gesamtschule und Sekundarschule Realschule, Gesamtschule und Sekundarschule Gymnasium, Gesamtschule
MehrUmgang mit LRS an der Hannah-Arendt-Gesamtschule Soest
Didaktische Leiterin, Dr. Maria Kirsch Soest, August 2010 Umgang mit LRS an der Hannah-Arendt-Gesamtschule Soest Dieses Papier ist in Zusammenarbeit mit den Abteilungsleitungen, der Jahrgangsteams, der
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrPrüfungsreglement Banking & Finance Essentials
Prüfungsreglement Banking & Finance Essentials Version 1.7 27.08.2014 Der einfacheren Lesbarkeit halber wird die männliche Form verwendet, falls nicht in neutraler Form schreibbar. CYP Association Giessereistrasse
MehrDas Berufsregister wird von der Geschäftsstelle SW geführt.
REGLEMENT über das BERUFSREGISTER DER SCHWEIZER WERBUNG SW/PS BR/SW vom 20. August 2003 I. Allgemeine Bestimmungen Zweck Art. 1 Register Art. 2 Titel Art. 3 Mit dem Berufsregister der Schweizer Werbung
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.
MehrTelefon. Fax. Internet. E-Mail
2.1. ANMELDEBOGEN SCHLESWIG-HOLSTEIN Wir haben Interesse, können aber zurzeit keine Zusage machen. Wir möchten teilnehmen! Name der Schule/ Schulart Wir streben eine Auszeichnung mit... Sternen an. Die
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrErfahrungen aus Diskussionsprozessen um Plagiatsoftware an der Universität Bielefeld
Erfahrungen aus Diskussionsprozessen um Plagiatsoftware an der Universität Bielefeld Mira Schneider Referentin für Studium und Lehre mira.schneider@uni-bielefeld.de id i ld d www.uni-bielefeld.de/gute_wiss_praxis/
MehrBerufliche Tätigkeit als Erzieherin in Nordrhein- Westfalen: Anerkennung von Berufsabschlüssen am Beispiel Niederlande
Berufliche Tätigkeit als Erzieherin in Nordrhein- Westfalen: Anerkennung von Berufsabschlüssen am Beispiel Niederlande 26.03.2014 Das Anerkennungsverfahren Vorlage der Antragsunterlagen: Erste Prüfschritte
MehrAmtsblatt der Stadt Sankt Augustin
Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 18/2014 vom 02.07.2014 Inhaltsverzeichnis: Flurbereinigung Sankt Augustin Grünes C Vorläufige Besitzeinweisung mit Überleitungsbestimmungen Herausgeber: Stadt
MehrIch beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für
An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
MehrAusbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.
Ausbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.2009 1. Grundsätze Alle Fahrer im Güterkraftverkehr, sofern
Mehrin der Wichtiges aus unserer Schule
Homepage: Unter www.froelenbergschule.de finden Sie weitere Informationen zu unserer Schule zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den einzelnen Klassen zu aktuellen Ereignissen zum Förderverein
MehrSTEUERBERATERKAMMER SACHSEN-ANHALT Körperschaft des öffentlichen Rechts
STEUERBERATERKAMMER SACHSEN-ANHALT Körperschaft des öffentlichen Rechts Sitz Magdeburg Regelungen für die berufliche Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten und die Umschulungsprüfung (Gruppenumschulungsregelungen)
Mehr