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2 4 Inhalt 6 Vorwort 7 Was ist eine Abmahnung? 8 Gelbe Karte vor der Kündigung 12 Diese Verhaltensweisen sind abmahnfähig 20 Wann ist eine Abmahnung rechtswirksam? 30 Welche Rolle spielt der Zeitpunkt? 35 Kontern oder klagen? 36 Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren 52 Abmahnungsprozess verloren was nun?

3 5 So prüfen Sie Ihre Kündigung 57 Ist die Kündigung formell wirksam? 58 Sind die Kündigungsgründe berechtigt? 74 Wie Sie auf eine Kündigung reagieren 95 Die Folgen einer Kündigung 96 Wenn es vor Gericht geht 99 Aufhebungsvertrag und Abfindung 107 Was bringt der Aufhebungsvertrag? 108 Wann gibt es eine Abfindung? 112 Checkliste: So nehmen Sie Ihre Ansprüche wahr 116 Muster 117 Stichwortverzeichnis 128

4 7 Was ist eine Abmahnung? Um kaum einen Begriff ranken sich so viele Missverständnisse: Nur Wenige wissen, wann eine Abmahnung rechtswirksam ist. Da es keine gesetzliche Regelung gibt, ist eine Vielzahl von Gerichtsurteilen zu beachten. Diese müssen Sie natürlich nicht alle kennen wir schildern Ihnen die gängigsten Fälle.

5 8 Was ist eine Abmahnung? Gelbe Karte vor der Kündigung Obwohl wir Sie bereits im letzten Jahr darauf aufmerksam gemacht haben, dass wir ein derartiges Fehlverhalten nicht dulden, haben Sie wiederum... Wenn Sie eine solche Formulierung in Ihrem Kündigungsschreiben vorfinden, so sind Sie bereits mitten in der Problematik, die als Recht der Abmahnung ganze Bibliotheken füllt. Ihr Arbeitgeber hat dies offensichtlich erkannt, denn nicht anders ist es zu erklären, dass er in seiner Kündigung Bezug auf ein Ereignis nimmt, dem Sie bis dahin vielleicht gar keine Bedeutung beigemessen oder das Sie mittlerweile vergessen haben. Noch überraschender kann es für Sie werden, wenn Ihr Chef Ihnen kündigt und Sie erst vor Gericht mit dem früheren Ereignis konfrontiert werden. Erst abgemahnt, dann gekündigt Beispiel: Der Bagatellunfall Herr Fröhlich hat an einem Firmenfahrzeug einen kleinen Blechschaden beim Einparken verursacht, dies aber seinem Chef nicht gemeldet. Überraschend bekommt er deswegen eine Kündigung. Er zieht vor Gericht, weil er der Meinung ist, dass eine Kündigung wegen einer solchen Kleinigkeit unangemessen sei. Im Gerichtstermin erscheint der Chef mit seinem Fuhrparkleiter, der bestätigt, dass Herr Fröhlich nach einem ähnlichen Vorfall im Vorjahr vom Chef ausdrücklich auf die Pflicht hingewiesen worden sei, auch kleine Unfälle sofort zu melden. Ebenso habe er ihm seinerzeit mit den Worten verabschiedet: Wenn das noch einmal passiert, wird dies ernsthafte arbeitsrechtliche Folgen für Sie haben. Wie wird der Kündigungsschutzprozess von Herrn Fröhlich ausgehen? Diese Frage wird entscheidend davon abhängen,

6 Gelbe Karte vor der Kündigung 9 ob das Gericht feststellt, dass der in der Kündigung erhobene Vorwurf ein Wiederholungsfall war, und Herr Fröhlich wegen eines gleichwertigen Verstoßes bereits einmal abgemahnt worden ist. Gestritten wird in derartigen Prozessen also nicht nur über den aktuellen Verstoß, sondern es wird auch Vergangenheitsbewältigung betrieben. Dies bedeutet: Einwendungen gegen die Berechtigung derartiger Kündigungen müssen sich nicht nur auf den eigentlichen Kündigungsgrund beziehen. Oft geht es auch darum, ein abgemahntes früheres Ereignis wieder aufzurollen. Kann im Beispielfall Herr Fröhlich gegen die Aussage des Zeugen, der eine frühere Abmahnung bestätigt, nur einwenden, er erinnere sich nicht mehr an das Gespräch, wird ihm dies nicht viel nützen. Kann er aber Fakten vortragen und beweisen, dass die damalige Abmahnung zu Unrecht erfolgt ist, sehen seine Prozesschancen schon sehr viel besser aus. An diesem Beispiel sehen Sie: Neben vertragswidrigem Verhalten kann die Tatsache, dass es sich bei dem angegebenen Kündigungsgrund um einen Wiederholungsfall handelt, der zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal abgemahnt wurde, eine Kündigung rechtfertigen. Ein Vorfall allein berechtigt den Arbeitgeber in der Regel nicht, Ihnen sofort die rote Karte zu zeigen. Eine Kündigung ist nur dann berechtigt, wenn er Ihnen zuvor schon einmal gelb gezeigt hat.

7 10 Was ist eine Abmahnung? Abmahnungen sollten Sie immer ernst nehmen. Sie können später einmal einen Vorfall, der für sich genommen einen Bagatellfall darstellt, zum Kündigungsgrund machen. Gleichwohl sind Sie nicht gezwungen, gegen eine Abmahnung sofort vorzugehen. Nicht jede Abmahnung ist für eine spätere Kündigung maßgeblich und Sie können auch im Ernstfall noch die Berechtigung einer zurückliegenden Abmahnung angreifen. Näheres dazu lesen Sie ab Seite 36. Die Erfahrung zeigt: Viele Abmahnungen werden nicht schon im Hinblick darauf erteilt, Sie später besser loszuwerden. Auch führen Wiederholungsfälle nicht automatisch zur Kündigung. Ihr Arbeitgeber kann, muss aber nicht kündigen, selbst wenn er dies noch so dramatisch in einer Abmahnung angekündigt hat. Kein gesetzlicher Abmahnungskatalog Wenn Sie an einen Arbeitgeber geraten sind, der schon bei geringen Anlässen schriftliche Abmahnungen abfasst, so ist dies ohne Zweifel unangenehm. Solange er dabei aber keine unzutreffenden Vorwürfe macht, können Sie ihm dies nicht verbieten. So sind Abmahnungen auch wegen Kleinigkeiten denkbar, wenn sie den Tatsachen entsprechen. Wichtig ist, zu wissen: Auch wenn eine Abmahnung berechtigt ist, hat dies nicht automatisch zur Folge, dass darauf eine spätere Kündigung gestützt werden kann. Nicht immer ist es daher notwendig, auf eine Abmahnung sofort zu reagieren, sondern man kann sich das Pulver für den Ernstfall

8 Gelbe Karte vor der Kündigung 11 der Kündigung aufzusparen. Wie Sie im Einzelfall reagieren können, lesen Sie ab Seite 35. Vorsicht: Hier kann sofort Rot gezeigt werden Keinesfalls sollten Sie aus dem Erfordernis einer Abmahnung schließen, dass Sie immer einen Freischuss haben und erst nach einer erfolgten Abmahnung und einem erneuten Verstoß entlassen werden können. Es gibt eine ganze Reihe von Fehlern, bei denen die Rechtsprechung Ihrem Chef erlaubt, schon bei einem Erstverstoß die Kündigung auszusprechen. Ohne vorherige Abmahnung können Sie vor allem dann entlassen werden, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Straftat, insbesondere einen Warendiebstahl, vorwerfen kann. Dies kann dann auch ein Bagatelldelikt sein. Beispiel: Der Bagatelldiebstahl Frau Peters arbeitet in einer Drogerie. Bei einer Taschenkontrolle wird bei ihr eine Parfümflasche gefunden. Sie rechtfertigt sich damit, sie habe keinen Schaden verursacht, da es sich um einen bereits angebrochenen Probierartikel gehandelt habe. Frau Peters wird mit Ihrer Kündigungsschutzklage wenig Aussicht auf Erfolg haben. In diesen Bereichen ist die Rechtsprechung äußerst rigoros und lässt Einwände wegen Geringfügigkeit nicht zu. Die Arbeitsgerichte zitieren hier häufig den berühmten Bienenstich-Fall : Das Bundesarbeitsgericht hatte in einer Entscheidung aus dem Jahr 1984 die Kündigung einer Bäckereiangestellten auch ohne Abmahnung für berechtigt erklärt, weil sie sich ein Stück Kuchen einverleibt hatte, ohne es zu bezahlen.

9 128 Stichwortverzeichnis Abfindung Anspruch 112 Summe 115 Abmahnung Anlass 10, 12 Inhalt 24 Form 21 Formulierungen 24 f., 48 Klage 35 Maßnahmen 36 Prozess 52 Prozesskosten 49 Wirksamkeit 20 Zeitpunkt 29 f. AGG 13, 15 f., 88 ff. Anfechtung 32, 81, 93 Anspruch 97, 112, 116 Anwalt 50 Arbeitsagentur 96, 108 Arbeitsrecht 41 Arbeitsverweigerung 14 Aufhebungsvertrag 108 ff. Ausbildung 68, 71 Bagatelle 8, 11 Betriebsrat 23, 65, 71 Beweis 36, 39 f., 46 Drohung 26 Eingliederungsmanagement 84 Empfangsquittung 65 Ermahnung 25 Erstverstoß 11 f. Freistellung 97 f., 116 Freizeitgestaltung 17 Führungskräfte 15 Gegendarstellung 42, 117 Gerichtskosten 49 f., 105 Gleichstellungsgesetz 13, 15 f., 88 f. Gütetermin 100 Kammertermin 103 Klage 43, 75, 101, 119 Kleidung 16 Kündigung Art der 76 außerordentliche 89 betriebsbedingte 85 personenbedingte 79 f. verhaltensbedingte 77 f. Begründung 38 Form 58, 122 Frist 67, 92, 98 Prozess 101 Rechte des Arbeitgebers 54 Kündigungsschutzgesetz 71 Kündigungsschutzklage 75, 123 Leistungsmangel Krankheit 13, 79 Alter 14 Musterschreiben 117 ff. Öffentlicher Dienst 23 Personalakte 43, 117 Pflichtverletzung 44 f. Probezeit 68, 75 Rechtsschutzversicherung 42, 51 Sozialauswahl 87 Straftat 11 Tarifverträge 15, 67, 93, 98 Unpünktlichkeit 15 Vergleich 104, 111 Vertrauenswürdigkeit 18 Vollmacht 59, 122 Wiederholungsfall 18 f. Zerrüttungsantrag 104 Zustellung 61 f.

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