LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR ELEKTRONIK I. STUNDENTAFEL

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1 1 LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR ELEKTRONIK I. STUNDENTAFEL A. Pflichtgegenstände Lehrver- Wochenstunden pflichtungs- Semester Summe gruppe UPIS 1. Religion III R(.) 2. Deutsch I D 3. Englisch I E1 4. Wirtschaftsgeschichte und politische Bildung III WGPB 5. Angewandte Mathematik I AM 6. Angewandte Physik und Chemie II APHC 7. Angewandte Informatik I AINF 8. Technisches Zeichnen III TZ B. Pflichtgegenstände der Ausbildungszweige B.2. Elektronik 2.1. Grundlagen der Elektrotechnik und der Elektronik I GETE 2.2. Fertigungstechnik I FET Gesamtwochenstundenzahl C. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht Freigegenstände Angewandte Informatik I AINF Elektrotechnik Übungen I ETUB Vorbereitung auf den Europäischen Computer- Führerschein I ECDL Unverbindliche Übungen Förderunterricht Deutsch (1) (1) (1) (1) I D Englisch (1) (1) (1) (1) I E Angewandte Mathematik (1) (1) (1) (1) I AM Pflichtgegenstände des Ausbildungszweigs (1) (1) (1) (1)

2 2 II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Der Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Elektronik dient zur Vorbereitung von Personen, die die achte Schulstufe und die 2. Klasse einer einschlägigen Berufsschule erfolgreich abgeschlossen haben, nach Lehrabschluss zum Eintritt in ein Kolleg/einen Aufbaulehrgang bzw. eine Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektronik/Elektrotechnik/Informationstechnologie ohne Aufnahmsprüfung. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE IIIa. Allgemeine Bestimmungen Schulautonome Lehrplanbestimmungen ( 6 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen gewerblichen Berichtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen. IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereiche der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand Religion ) Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden: 1. Das Stundenausmaß der lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände kann um bis zu drei Wochenstunden reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen und/oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen. Die Reduktionen dürfen nicht zu einem gänzlichen Entfall des Pflichtgegenstandes führen. 2. Ein Pflichtgegenstand kann mit einem bezüglich Fachgebiet und Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefasster Pflichtgegenstand geführt werden; aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der zusammengefassten Pflichtgegenstände hervorgehen. 3. Anstelle des Pflichtgegenstandes Englisch kann eine andere lebende Fremdsprache festgelegt werden.

3 3 Bei den genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. IIIc. Bestimmungen bezüglich Lehrstoff und Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen im Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen werden, für die dieser Lehrplan keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffumschreibungen vorgesehen werden. Bei der Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei der Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes und die folgenden Richtlinien zu achten: Richtlinien für die allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen. Richtlinien für den Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen: Fachgebiet Fremdsprache : Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand Englisch analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe I). Fachgebiet Persönlichkeitsbildung : Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemeinbildende, musische oder berufsbezogene Unterrichtsangebote. (Hinsichtlich der Einstufung in Lehrverpflichtungsgruppe siehe 7 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes). Fachgebiet Wirtschaft und Technik : Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe I für die Ausbildungsbereiche Wirtschaftsingenieurwesen, Elektronische Datenverarbeitung und Organisation sowie Betriebstechnik; sonst Lehrverpflichtungsgruppe II).

4 4 Fachgebiet Recht und Politische Bildung : Unterrichtsangebote, die die rechtlichen Pflichtgegenstände vor allem im Hinblick auf die selbständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes bzw. die Politische Bildung vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe III). Fachgebiet Umwelt : Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III). Fachgebiet Spezielle Fachtheorie : Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe I). Fachgebiet Projekt : Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I). Fachgebiet Allgemeine Fachtheorie : Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe II). Richtlinien für die didaktischen Grundsätze: Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht auch klassenübergreifend oder geblockt zu empfehlen.. IIId. Didaktische Grundsätze Lehrstoffaufbereitung Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist von der Vorbildung der Schüler/Schülerinnen auszugehen und der Lehrstoff in praxisnaher Form nach den Erfordernissen der Fachrichtung auszuwählen. Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten ist gegenüber einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben. Zur Förderung der Motivation ist problemorientiert in neue Themenbereiche einzuführen. Das Herstellen von Querverbindungen innerhalb eines Gegenstandes sowie zwischen verschiedenen Gegenständen ist für die Festigung des Lehrstoffes sowie für die Entwicklung interdisziplinärer Fähigkeiten von Bedeutung. Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen Form und der jeweiligen Altersstufe entsprechend dargestellt wird. In diesem Zusammenhang ist einem induktiven Lehrstoffaufbau gegenüber deduktiven Abhandlungen der Vorzug zu geben; besonderes Gewicht auf problemorientiertes und aufgabenzentriertes Arbeiten, auf Anschaulichkeit und konkrete Modellvorstellungen, auf Parallelführung von Theorie und fachpraktischer Ausbildung sowie auf neue Lerntechniken und gezielte Trainingsphasen zu legen. Einen wichtigen Beitrag zum Unterrichtserfolg bilden ferner Unterrichtsmittel und Verständnishilfen.

5 5 Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit der Lehrer unerlässlich. Besonders empfehlenswert ist der Aufbau eines Beziehungsnetzes zwischen inhaltlich zusammenhängenden Gegenständen in Form von abgestimmten Lehrstoffverteilungsplänen. Die im allgemeinen Bildungsziel geforderte Anpasssung des Unterrichts an den aktuellen Stand der Technik verlangt, dass der Lehrer seine fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterzuentwickeln hat. Dem Lehrplan kommt die Bedeutung eines richtungssweisenden Rahmens zu. Unterrichtsorganisation Die Bearbeitung von Unterrichtsprojekten in Gruppenformen erweist sich für die Vorbereitung auf die berufliche Situation als besonders nützlich und sind so anzulegen, dass sie zur Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Schüler/Schülerinnen beitragen. Der Umgang mit Anregungen und der Kritik der Mitschüler/Mitschülerinnen bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt und spätere berufliche Arbeitsformen wichtig. Exkursionen und Lehrausgänge, Vorträge von schulexternen Fachleuten und Ferialpraktika fördern die Einsicht in technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in das soziale Umfeld der Arbeitswelt. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, wobei eine Semesterwochenstunde 20 Unterrichtseinheiten entspricht. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrer/innen entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation dieser Lehrer/innen im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Schülerleistungen anzustreben ist. Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen können zur Konzentration des Unterrichtes einzelne Unterrichtsgegenstände gemäß 4 Abs. 2 Schulzeitgesetz 1985, BGBl. Nr. 77, in seiner derzeit geltenden Fassung aneinander anschließen. IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT (Bekanntgabe gemäß 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes BGBl. Nr. 190/1949 i.d.g.f.) Siehe Anlage 1A BGBl. Nr. 592/1986 i.d.g.f. V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände 2. DEUTSCH - die Standardsprache schriftlich und mündlich beherrschen; - Informationsmittel zur Aussprache, Rechtschreibung, Grammatik und zum Ausdruck im Deutschen handhaben sowie allgemeine kulturelle und fachspezifische Informationen gezielt erschließen können; - Mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich entwickeln und bewältigen, Sachverhalte adressatenadäquat und situationsgerecht dokumentieren und präsentieren sowie mit Texten aus der Berufspraxis selbständig und kritisch umgehen können;

6 6 - die Qualitäten literarischer Werke erfassen können und zu ihrer Bewertung fähig sein und Einblick in Inhalte anderer Kunstformen gewinnen; - am öffentlichen, insbesondere am kulturellen Leben teilhaben und es in Wort und Schrift mitgestalten können; - Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie ihre Bildungs- Unterhaltungsund Informationsmöglichkeiten verstehen sowie in seinem Lebensbereich zu bewusstem, kritischem und mitbestimmendem Umgang mit den Medien fähig sein; - Verfahren der Arbeits- und Lerntechnik anwenden können. 1. Semester (2 Wochenstunden): Sprachrichtigkeit: Praxisorientierte Anwendung der normgerechten Rechtschreibung und Zeichensetzung. Sprachnormen: Festigung und Erweiterung; Rechtschreibung, Zeichensetzung, Wortschatz und Sprachstrukturen. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Darstellung von Sachverhalten (Erlebtes, Gehörtes, Gesehenes, Gelesenes) in Standardsprache; kreative Textformen; gesellschaftsrelevante Themen. 2. Semester (2 Wochenstunden): Sprachrichtigkeit: Praxisorientierte Anwendung der normgerechten Rechtschreibung und Zeichensetzung. Sprachnormen: Festigung und Erweiterung; Rechtschreibung, Zeichensetzung, Wortschatz und Sprachstrukturen. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Darstellung von Sachverhalten (Erlebtes, Gehörtes, Gesehenes, Gelesenes) in Standardsprache; Referat, Diskussion; Stellungnahme; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Lebenslauf, Stellenbewerbung, Ansuchen); kreative Textformen; gesellschaftsrelevante Themen. 3. Semester (1 Wochenstunde): Sprachrichtigkeit: Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke; Sprachstrukturen (Identifizierung, Anwendung). Sprachnormen: Festigung und Erweiterung; Rechtschreibung, Zeichensetzung, Wortschatz und Sprachstrukturen. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Telefonat, Referat, Diskussion; Stellungnahme, Kommunikations- und Präsentationstechnik; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Lebenslauf, Stellenbewerbung, Ansuchen); gesellschaftsrelevante Themen

7 7 Medien: Massenmedien (Arten, Funktionen); Werbung und Konsum; Informationsquellen (Nachschlagwerke, Institutionen; Bibliotheksnutzung), journalistische Ausdrucksformen. Lernpsychologie; Lesetechnik; Prüfungsvorbereitung; Arbeits- und Lernbehelfe. 4. Semester (1 Wochenstunde): Sprachrichtigkeit: Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke; Sprachstrukturen (Identifizierung, Anwendung). Sprachnormen: Festigung und Erweiterung; Rechtschreibung, Zeichensetzung, Wortschatz und Sprachstrukturen. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Referat, Diskussion; Stellungnahme, Kommunikations- und Präsentationstechnik; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Lebenslauf, Stellenbewerbung, Ansuchen); gesellschaftsrelevante Themen. Medien: Massenmedien (Arten, Funktionen); Werbung und Konsum; Informationsquellen ( Nachschlagwerke, Institutionen; Bibliotheksnutzung), journalistische Ausdrucksformen. Lernpsychologie; Lesetechnik; Prüfungsvorbereitung; Arbeits- und Lernbehelfe. 1 Schularbeit pro Semester. 3. ENGLISCH - allgemeine und beruflich relevante Kommunikationssituationen in der Fremdsprache auf der Basis des Hörens und Sprechens, sowie des Lesens und Schreibens bewältigen können, wobei verbale Kommunikationsfähigkeit und Verständlichkeit im Vordergrund zu stehen haben; - Informationen aus der Muttersprache in die Zielsprache und umgekehrt inhaltlich richtig vermitteln und kommentieren können; - Technische Kommunikations- und Informationsmittel situationsgerecht einsetzen können. 1. Semester (1 Wochenstunde): Kommunikationsthemen: Integration bisheriger Kommunikationserfahrungen; Wortschatz und sprachliche Strukturen: Integration von Vorkenntnissen; Wiederholung und Ergänzung der für die Ausdrucksfähigkeit zu den Kommunikationsthemen erforderlichen Grundgrammatik sowie des entsprechenden Wortschatzes; Erweiterung, Festigung und Vertiefung des für die Aus-

8 8 druckfähigkeit zu den jeweiligen Kommunikationsthemen erforderlichen Wortschatzes und der erforderlichen Sprachstrukturen. 2. Semester (1 Wochenstunde): Kommunikationsthemen: Themen und Diskussion, die dem Wissen, dem Können und den Interessen der Schüler (soziales Umfeld, Österreich-, englischsprachiger EU Bezug) entsprechen Wortschatz und sprachliche Strukturen: Integration von Vorkenntnissen; Wiederholung und Ergänzung der für die Ausdrucksfähigkeit zu den Kommunikationsthemen erforderlichen Grundgrammatik sowie des entsprechenden Wortschatzes; Erweiterung, Festigung und Vertiefung des für die Ausdruckfähigkeit zu den jeweiligen Kommunikationsthemen erforderlichen Wortschatzes und der erforderlichen Sprachstrukturen. 3. Semester (2 Wochenstunden): Kommunikationsthemen: Themen und Diskussion, die dem Wissen, dem Können und den Interessen der Schüler (soziales Umfeld, Österreich-, englischsprachiger EU Bezug, Aktuelles, Berufsrelevantes) entsprechen; Wortschatz und sprachliche Strukturen: Integration von Vorkenntnissen; Wiederholung und Ergänzung der für die Ausdrucksfähigkeit zu den Kommunikationsthemen erforderlichen Grundgrammatik sowie des entsprechenden Wortschatzes; Erweiterung, Festigung und Vertiefung des für die Ausdruckfähigkeit zu den jeweiligen Kommunikationsthemen erforderlichen Wortschatzes und der erforderlichen Sprachstrukturen. 4. Semester (2 Wochenstunden): Kommunikationsthemen: Themen und Diskussion, die dem Wissen, dem Können und den Interessen der Schüler (Aktuelles, Berufsrelevantes) entsprechen Wortschatz und sprachliche Strukturen: Integration von Vorkenntnissen; Wiederholung und Ergänzung der für die Ausdrucksfähigkeit zu den Kommunikationsthemen erforderlichen Grundgrammatik sowie des entsprechenden Wortschatzes; Erweiterung, Festigung und Vertiefung des für die Ausdruckfähigkeit zu den jeweiligen Kommunikationsthemen erforderlichen Wortschatzes und der erforderlichen Sprachstrukturen. 1 Schularbeit pro Semester. 4. WIRTSCHAFTSGESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG - über das im Alltag und Beruf benötige politische und wirtschaftsgeschichtliche Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen und europäischen Situation verfügen; - für das Verständnis der Weltlage und der Wechselbeziehung zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erforderliche Informationen beschaffen und auswerten können;

9 9 - aktuelle politische, soziale und wirtschaftliche Themen analysieren und kritisch beurteilen können. 3. Semester (1 Wochenstunde): Industrie- und Entwicklungsländer: Regionen und Ländergruppen; demografische Prozesse; sektoraler Wandel und regionale Strukturveränderungen an ausgewählten Beispielen unter Berücksichtigung Europas und Österreichs; aktuelle wirtschaftliche Themen. 4. Semester (1 Wochenstunde): Das 20. und 21. Jahrhundert: Politisches und wissenschaftliches Weltbild um den 1. Weltkrieg sowie die politischund sozioökonomischen Folgen unter Berücksichtigung Europas; Krisen der demokratischen Systeme sowie totalitärer Ideologien und Systeme mit Schwerpunkt Österreich und NS Zeit; 2. Republik; Internationale Blockbildung; Vereinte Nationen; europäische Integration und ihr Erweiterungsprozess; aktuelle weltpolitische Themen. Grundlagen der Politik: Demokratie und politische Willensbildung; das politische System Österreichs und seine Aufgabe; internationale Politik mit Schwerpunkt Österreich und EU; Menschenrechte und Grundrechte. 5. ANGEWANDTE MATHEMATIK - die für die Berufspraxis und für weiterführende Studien notwendigen mathematischen Begriffe, Denkweisen und Methoden kennen und anwenden können; - mathematische Sachverhalte darstellen und Verfahren begründen können; - moderne Hilfsmittel zielführend einsetzen können. 1. Semester (2 Wochenstunden): Elementare Rechenverfahren: Zahlenbereiche; Numerisches Rechnen; (Darstellung von Zahlen, Darstellungsfehler, Abschätzen von Ergebnissen); Rechnen mit Variablen und Termen; Formelumwandlungen; lineare Gleichungen; Funktionen: Lineare Funktion; 2. Semester (2 Wochenstunden): Elementare Rechenverfahren: Quadratische Gleichungen; Funktionen: Quadratische Funktionen; Lineare Algebra und Geometrie: Elemente der analytischen Geometrie (rechtwinkeliges Koordinatensystem, Punkt Strecke, Gerade); Vektoren (Darstellung, Addition, Skalarprodukt, vektorielles

10 10 Produkt); Matrizen (Operationen, Anwendungen); Determinanten; linaeare Gleichungssysteme; 3. Semester (1 Wochenstunde): Elementare Rechenverfahren: Komplexe Zahlen; Trigonometrie; Stereometrie. Lineare Algebra und Geometrie: Darstellung einfacher Flächen und Körper in Auf-, Grund- und Kreuzriss; Normal- und Zentralprojektion. 4. Semester (1Wochenstunde): Funktionen: Potenz- und Wurzelfunktion; Exponential- und logarithmische Funktion; allgemeine Sinusfunktion; interpretieren von Tabellen. 1 Schularbeit pro Semester. 6. ANGEWANDTE PHYSIK UND CHEMIE - die für die Berufspraxis bedeutsamen physikalischen Grundlagen kennen; - physikalische Methoden auf einfache Aufgabenstellungen anwenden können; - für die Berufspraxis relevante Begriffe und Methoden der Chemie kennen sowie die dafür bedeutsamen chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen. 1. Semester (2 Wochenstunden): Klassische und moderne Physik: Grundlagen der Mechanik, Elektrizitätslehre, Optik und Wärmelehre. Anwendungen und Fallbeispiele im Umfeld des Fachgebietes. 2. Semester (2 Wochenstunden): Allgemeine Chemie: Aufbau der Materie; chemische Reaktionen; Organische und anorganische Grundstoffe; Anwendungen und Fallbeispiele im Umfeld des Fachgebietes. 7. ANGEWANDTE INFORMATIK - den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen und diese Geräte bedienen können; - Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können; - Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können.

11 11 3. Semester (1 Wochenstunde): Informationsverarbeitungssysteme: Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten; Betriebssysteme; Bedienung; Datenschutz.. Standardsoftware: Textverarbeitung,Tabellenkalkulation; Graphik und Präsentationssoftware; Datenbankanwendungen: Fachspezifische Produkte. 4. Semester (1 Wochenstunde): Programmieren: Lösung einfacher Probleme durch Algorithmen; Methoden des Softwareentwurfes; Umsetzung in Programme. Kommunikationstechnik Netzwerke; Informationsbeschaffung und Kommunikation; Sicherheitsaspekte; Präsentation im Netz. 8. TECHNISCHES ZEICHNEN - sich mit konstruktiven Skizzen und Zeichnungen verständlich machen können; - fachgerechte Dokumente und Fertigungsunterlagen unter Einbeziehung der facheinschlägigen Vorschriften und Normen ökonomische erstellen können. 1. Semester (2 Wochenstunden): Darstellungstechnik: Normgerechte Zeichentechnik, Bemaßung, Beschriftung; Schaubilder; fachspezifische Skizzen, Werk- und Fertigungszeichnungen. B.2. Elektronik B.2.1 GRUNDLAGEN UND ELEKTROECHNIK UND ELEKTRONIK Bildungs- und Lehraufgabe - die Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendungen in der Elektronik kennen und elektrotechnische und elektronische Probleme selbstständig lösen können; - gebräuchliche elektrische und elektronische Messgeräte handhaben können und mit den gängigen Verfahren der Messtechnik vertraut sein 2. Semester (1 Wochenstunde): Stromkreis:

12 12 Größen und Einheiten, Stromarten, Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen; lineare Widerstände; Ohm sches Gesetz; Nichtlineare Widerstände, Kirchhoff sche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Spannungsquellen, Ersatzschaltungen, Anpassung 3. Semester (1 Wochenstunde): Magnetisches bzw. elektrisches Feld: Größen und Gesetze, Energie und Kraftwirkung; magnetischer Kreis. Elektromagnetismus: Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität Bauelemente der Elektronik: Passive Bauelemente, Halbleiterdioden (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien), bipolare und unipolare Transistoren (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Kühlung). Messtechnik: Grundlagen. Messung von Wechselstromgrößen; Messung linearer und nichtlinearer Vorgänge; Impedanzmessung. 4. Semester (1 Wochenstunde): Magnetisches bzw. elektrisches Feld: Größen und Gesetze, Energie und Kraftwirkung; magnetischer Kreis. Elektromagnetismus: Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität Bauelemente der Elektronik: Passive Bauelemente, Halbleiterdioden (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien), bipolare und unipolare Transistoren (Aufbau, Wirkungsweise, Kennlinien, Kühlung). Messtechnik: Grundlagen. Messung von Wechselstromgrößen; Messung linearer und nichtlinearer Vorgänge; Impedanzmessung. B.2.2 FERTIGUNGSTECHNIK - die Eigenschaften, die Verwendung und die Bearbeitung der in der Elektronik gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Fertigungsverfahren der Elektronik unter Anwendung der einschlägigen Normen kennen; - die Bedeutung der Qualitätssicherung aus volkswirtschaftlicher Sicht und die Bedeutung eines Qualitätssicherungssystems aus betriebswirtschaftlicher Sicht kennen lernen. 2. Semester (1 Wochenstunde): Werkstoffkunde: Technische Werkstoffe und ihre Bezeichnungen, Kennwerte, Anwendungen 3. Semester (1 Wochenstunde): Fertigungsverfahren: Blech- und Kunststoffverarbeitung, Löten, Kleben, Printherstellung (einschließlich Entwurfsrichtlinien und Grundsätze der Entwurfstechnik), SMD, Dickschicht- und Dünnfilmtechnologie.

13 13 Elektronische Bauteile: Eigenschaften, Kennwerte, Bauformen, Dimensionierung von Bauteilen und vorgegebenen Grundschaltungen. 4. Semester (1Wochenstunde): Fertigungsverfahren: Blech- und Kunststoffverarbeitung, Löten, Kleben, Printherstellung (einschließlich Entwurfsrichtlinien und Grundsätze der Entwurfstechnik), SMD, Dickschicht- und Dünnfilmtechnologie. Elektronische Bauteile: Eigenschaften, Kennwerte, Bauformen, Dimensionierung von Bauteilen und vorgegebenen Grundschaltungen C. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht C.1. Freigegenstände ANGEWANDTE INFORMATIK eine Vertiefung der im gleichnamigen Pflichtgegenstand vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten erlangen. 3. und/oder 4. Semester (1 Wochenstunde) Siehe Pflichtgegenstand. ELEKTROTECHNIK-ÜBUNGEN Schaltungen und Messaufgaben durchführen können; sie sollen umfangreiche elektrotechnische Probleme rechnerisch und messtechnisch lösen können. 3. Semester (2 Wochenstunden): Rechenübungen: Fachbezogene Rechenübungen in Ergänzung zum Pflichtgegenstand Grundlagen der Elektrotechnik. 4. Semester (2 Wochenstunden): Messgeräte: Aufbau und Funktion von Ampere- und Voltmeter. Laborübungen: Labormessungen von Elektronikschaltungen.

14 14 VORBEREITUNG AUF DEN EUROPÄISCHEN COMPUTERFÜHRERSCHEIN (ECDL) - die Inhalte der Informationstechnologie kennen und erklären können - grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten zur Computerbenutzung und zum Dateimanagement erhalten - wichtige Fertigkeiten im Umgang mit o einem Textverarbeitungs-, o Datenbank-, o Präsentationsprogramm o Internet, erlernen und beherrschen. - auf die 7 ECDL-Prüfungen vorbereitet werden 3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden): Grundlagen der Informationstechnologie (IT), Computerbenutzung und Dateimanagement, Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbank, Präsentation, Information und Kommunikation. C.2. Unverbindliche Übungen C.3. Förderunterricht Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen Schüler/innen sollen Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen. Wie im entsprechenden Pflichtgegenstand unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen notwendig sind.

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