Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich

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1 Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich vom 21. Januar Stadtspital Waid und Pflegezentren der Stadt Zürich, Universitärer Geriatrie-Verbund Zürich, befristeter dreijähriger Pilotbetrieb von 2015 bis Ende 2017, Objektkredit IDG-Status: öffentlich 1. Zweck der Vorlage In der Stadt Zürich entsteht durch Kooperation zwischen der Universität Zürich (UZH), dem UniversitätsSpital Zürich (USZ), dem Stadtspital Waid (SWZ) und den Pflegezentren der Stadt Zürich (PZZ) ein Universitärer Geriatrie-Verbund an verschiedenen Standorten, welcher qualitativ und quantitativ die heutige und die künftige Versorgung der Bevölkerung sowie die geriatrische Lehre und Forschung garantiert. Mit dem auf vertraglicher Basis beruhenden Universitären Geriatrie-Verbund soll sichergestellt werden, dass die verfügbaren Ressourcen effizient und im Interesse der Bevölkerung eingesetzt werden. Er stellt in der städtischen Gesundheits-Versorgungskette ein wichtiges Glied dar. Die durch die Kooperation entstehenden Kosten werden unter den Vertragspartnern anteilsmässig abgegolten. Für die Startphase der Zusammenarbeit im Universitären Geriatrie-Verbund benötigen das Stadtspital Waid und die Pflegezentren der Stadt Zürich von 2015 bis Ende 2017 finanzielle Mittel im Betrag von insgesamt Fr Ausgangslage Am 31. Januar 2014 schlossen Vertreterinnen und Vertreter der UZH, des USZ, des SWZ und der PZZ eine Grundsatzvereinbarung ab, in welcher sie die Grundsätze ihrer Zusammenarbeit im Fachbereich Geriatrie/Akutgeriatrie festlegten und in den Grundzügen den Inhalt von Einzelvereinbarungen regelten, die in den einzelnen Bereichen der Zusammenarbeit abzuschliessen sein würden. Eine dieser Einzelvereinbarungen, der Vertrag betreffend das Zentrum für Alter und Mobilität (ZAM) unter der Trägerschaft der UZH, des SWZ und des USZ und unter der Leitung der Direktorin der Klinik für Geriatrie USZ, Prof. Dr. med. Heike Bischoff-Ferrari, wurde ebenfalls am 31. Januar 2014 abgeschlossen. Mit STRB Nr. 42 vom 22. Januar 2014 hatte der Stadtrat den Vereinbarungen zugestimmt und die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Zürich zu deren Unterzeichnung ermächtigt. Für das ZAM bewilligte der Stadtrat rückwirkend ab 1. September 2013 bis 30. August 2018 einen jährlich wiederkehrenden Betrag von Fr (insgesamt Fr ). Basierend auf der Grundsatzvereinbarung unterzeichneten die UZH, das USZ und das Gesundheits- und Umweltdepartement (SWZ und PZZ) am 17. Juli 2014 eine gemeinsame Absichtserklärung (Letter of Intent), mit der sie ihren Willen bekundeten, die für die Schaffung des Universitären Geriatrie-Verbunds nötigen Strukturen zu schaffen und zu finanzieren. Der Universitäre Geriatrie-Verbund bezweckt die Verknüpfung von universitärer Forschung und Lehre mit der klinischen Versorgung. Aufgrund dieser Verknüpfung erhält die Klinik für Akutgeriatrie des SWZ den Zusatz «universitär» und das Pflegezentrum Käferberg der PZZ wird zum «Universitär assoziierten Pflegezentrum der PZZ». Stadt und Kanton Zürich intensivieren so auch ihre Zusammenarbeit, um den Herausforderungen, die sich mit der zunehmenden Bedeutung der geriatrischen Betreuung der Bevölkerung stellen, begegnen zu können. Mit rund 145 Betten (davon 72 im SWZ, 60 in den PZZ und 10 im USZ) und einem umfassenden ambulanten Angebot soll der Universitäre Geriatrie-Verbund Anfang 2015 operativ tätig werden. 68/

2 3. Vertrag betreffend Universitärer Geriatrie-Verbund Nach der Unterzeichnung des Letter of Intent nahmen die UZH, das USZ, das SWZ und die PZZ Vertragsverhandlungen zur weiteren Konkretisierung der Grundsatzvereinbarung und des Letter of Intent auf. Es wurde für zweckmässig erachtet, die neben dem ZAM stattfindenden Kooperationen innerhalb des Geriatrie-Verbunds in einem Vertrag zusammenzufassen. Ziel des Vertrags ist die transparente Regelung der Zusammenarbeit im Universitären Geriatrie-Verbund für alle Vertragsparteien. Vertragsgegenstand sind insbesondere: Zusammensetzung des Universitären Geriatrie-Verbunds und dessen Organisation, Anstellungsverhältnisse, Personalentsendung, Forschung und Abgeltung der Vertragsleistungen. Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der damit verbundenen Ausgaben durch die politischen Instanzen der Stadt Zürich. Er kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf Ende eines Semesters, erstmals per 31. Dezember 2016, gekündigt werden. Der Vertrag betreffend den Universitären Geriatrie-Verbund stellt eine weitere Einzelvereinbarung dar, mit welcher der Vollzug der mit STRB Nr. 42 vom 22. Januar 2014 durch den Stadtrat genehmigten Grundsatzvereinbarung geregelt wird. Da der Inhalt dieses Vertrags nicht in erster Linie politisch ist, ist die Vorsteherin des Gesundheits- und Umweltdepartements zu dessen Abschluss zu ermächtigen (vgl. Art. 39 lit. o der Geschäftsordnung des Stadtrates [AS ]). 4. Pilotbetrieb Um die Tragfähigkeit und die Wirksamkeit des Universitären Geriatrie-Verbunds zu erproben, soll der Verbund ab 1. Januar 2015 mit einem dreijährigen Pilotbetrieb starten. Der Pilotbetrieb soll dazu dienen, die durch die Verbundpartner vereinbarten strategischen Zielsetzungen operativ anzugehen. Dazu gehören insbesondere: a) Realisierung der Kooperation der involvierten Institutionen; b) Geeignete Strukturierung des Universitären Geriatrie-Verbunds; c) Etablierung eines minimalen Assessment-Standards, welcher im gesamten Verbund (Klinik für Geriatrie USZ, Universitäre Klinik für Akutgeriatrie SWZ und Universitär assoziiertes Pflegezentrum der PZZ) angewendet wird. Dies erlaubt eine einheitliche Charakterisierung der geriatrischen Patientinnen- und Patientenpopulation über die Institutionsgrenzen hinweg; d) Einbezug der Institutionen im Universitären Geriatrie-Verbund in die geriatrische Ausbildung von Medizinstudentinnen und -studenten; e) Entwicklung eines geriatrischen Weiterbildungs-Curriculums für junge Ärztinnen und Ärzte mit dem Ziel, diese an den Facharztschwerpunkt-Titel «Geriatrie» zu führen. In diesem Curriculum ist zusätzlich das ZAM eingebunden. Dies bedeutet, dass sich namentlich Assistenzärztinnen und -ärzte in einer Rotation befinden zwischen den Institutionen USZ, SWZ, PZZ und ZAM gemäss den Rahmenbedingungen des Vertrags. Die Ärztinnen und Ärzte bleiben bei der Institution, an welcher sie vor der Entsendung in die Partnerinstitution tätig sind, angestellt; f) Aufbau gemeinsamer Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen, sei es zu klinischen Themen, sei es zu Epidemiologie und Biostatistik; 68/

3 g) Etablierung von Forschungsprojekten (auch im Kontext von Dissertationen) insbesondere im Bereich der Versorgungsforschung mit dem Fokus auf die hoch betagte, gebrechliche geriatrische Bevölkerung. Ein zweiter Forschungsbereich, der insbesondere aber im ZAM realisiert wird, bezieht sich auf präventive und sekundärtherapeutische Ansätze mit dem Ziel der Gesundheitsförderung im Alter. Erweist sich die Kooperation als erfolgreich zum Wohl der Patientinnen und Patienten, ist vorgesehen, dem Gemeinderat mit Weisung die definitive Mitwirkung der Stadt Zürich im Universitären Geriatrie-Verbund ab 1. Januar 2018 zu beantragen. 4.1 Aufbau Der Aufbau des Universitären Geriatrie-Verbunds Zürich stellt sich in einer 1. Etappe wie folgt dar: Bestandteile Leitung Kapazitäten Universitäre Klinik für Geriatrie USZ Universitäre Klinik für Akutgeriatrie SWZ ZAM (Standort SWZ) Universitär assoziiertes Pflegezentrum der PZZ (Standort PZ Käferberg) 4.2 Organisation Leitung durch Prof. Dr. med. Heike Bischoff-Ferrari (HBF) Leitung durch Dr. med. Daniel Grob (SWZ). HBF übernimmt die akademische Leitung. Leitung durch HBF. Leitung durch Dr. med Gabi Bieri (PZZ). HBF übernimmt die akademische Leitung. Stationär: etwa 10 Betten Ambulant: Assessment Center USZ, Sprechstunden, insbesondere Sarkopenie Stationär: 72 Betten (heutige Klinik für Akutgeriatrie SWZ) Ambulant: Ambulatorium der Klinik für Akutgeriatrie, Memory-Klinik 19 Betten für Aufnahme und Übergangspflege (AAÜP) und zwei Abteilungen Long-Term Care (LTC). Total etwa 60 Betten. Die Wahrnehmung der verstärkten Kooperation in Lehre und Forschung einerseits und klinischer Versorgung anderseits soll nach folgendem Organigramm erfolgen: 68/

4 Strategisches Führungsgremium Universitärer Geriatrie-Verbund: Je zwei Vertreter von USZ, UZH, SWZ und PZZ Operatives Führungs-Gremium Universitärer Geriatrie-Verbund: Direktorin Klinik für Geriatrie USZ, VerbundsmanagerIn, Fachärztin/-arzt USZ, Chefarzt Klinik für Akutgeriatrie SWZ, Chefärztin PZZ, Vertretung Pflege SWZ 4.3 Personalressourcen Die Kooperation im Universitären Geriatrie-Verbund macht an den verschiedenen Institutionen in der ersten Etappe die folgenden personellen Ressourcen notwendig: Stellen Einsatzort Prozente Finanzierung Neu: Verbundmanagerin/ -manager (Angestellt bei USZ) UZH/USZ SWZ/PZZ 100 Durch alle vier Verbundpartner zu finanzieren: UZH 50 % (über Allokationsmittel des Lehrstuhls für Geriatrie und Altersforschung) USZ 16,67 % SWZ 16,67 % PZZ 16,67 % Akademische Gesamtleitung (HBF) (Angestellt bei UZH/USZ) Fachärztin/Facharzt Geriatrie (Angestellt bei USZ) SWZ/ZAM/USZ/PZ Käferberg 20 Für die akademische Leitung des Geriatrie- Verbunds entschädigt das SWZ die Direktorin der Klinik für Geriatrie USZ mit einer Zulage entsprechend einem maximalen Richtwert von 20 % der Besoldung einer Lehrstuhlinhaberin/eines Lehrstuhlinhabers. PZ Käferberg/USZ % durch PZZ (auf Stundenlohnbasis) 20 % durch UZH (über Allokationsmittel) für Lehre und Forschung, 30 % durch USZ. Total kurzfristig 220 Davon 100 % als zusätzliche Stelle 68/

5 Da die genannten Funktionen nicht bei den städtischen Verbundspartnern (SWZ und PZZ) geschaffen werden, werden bei der Stadt Zürich keine zusätzlichen Stellen benötigt. 4.4 Abgeltung der im Rahmen des Verbunds erbrachten Leistungen und auf die Stadt Zürich entfallende Kosten Dem Universitären Geriatrie-Verbund kommt keine eigene Rechtspersönlichkeit zu. Rechtsform, Führungsstrukturen und Kompetenzen aller beteiligten Institutionen bleiben unverändert. Es werden daher weder ein gemeinsames Budget noch eine gemeinsame Rechnung erstellt. Die in einer Institution erbrachten Versorgungsleistungen werden durch diese gegenüber den Patientinnen und Patienten oder deren Garanten (z. B. Versicherungen) nach den für sie geltenden Tarifen abgerechnet. Die Finanzierung des Verbunds erfolgt durch die einzelnen Träger im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen. Zusätzliche Kosten (gegenüber dem Ist-Zustand vor dem Geriatrie- Verbund) entstehen durch die Vernetzung der einzelnen Institutionen und die Ausdehnung der Forschung. Die Kosten der Vernetzung fallen insbesondere in Form von Lohnkosten an (vgl. Ziff. 4.3). a) Abgeltung der Forschung: Die Forschung wird durch die von der medizinischen Fakultät der UZH dem Lehrstuhl für Geriatrie und Altersforschung zur Verfügung gestellten Mittel finanziert. Eine weitere Finanzierung der Forschung kann über Drittmittelbeiträge erfolgen. b) Abgeltung der akademischen Gesamtleitung: Die vom SWZ der Direktorin der Klinik für Geriatrie USZ für die akademische Leitung des Verbunds oder die Integration der universitären Lehre und Forschung in seinen klinischen Betrieb zu entrichtende Zulage entspricht einer quartalsweisen Pauschale von Fr Jährlich ergibt dies einen Betrag von rund Fr zulasten der Stadt. c) Abgeltung der Verbundmanagerin oder des Verbundmanagers: Die Aufteilung der für die Entlöhnung dieser Funktion benötigten Mittel unter den Verbundpartnern ergibt sich aus obiger Tabelle. Für die Stadt Zürich entspricht der von SWZ und PZZ je zu übernehmende Anteil einem jährlichen Aufwand von Fr (einschliesslich Nebenkosten). Dies ergibt für die Entlöhnung der Verbundmanagerin oder des Verbundmanagers insgesamt einen jährlichen Betrag von Fr zulasten der Stadt. d) Abgeltung der Fachärztin oder des Facharztes Geriatrie: Die Aufteilung der für die Entlöhnung dieser Funktion benötigten Mittel unter den Verbundpartnern ergibt sich aus obiger Tabelle. Für ein 50-Prozent-Pensum auf Stundenlohnbasis ergibt sich ein Betrag von Fr (einschliesslich Nebenkosten), womit die PZZ das USZ pro Jahr für die klinische Tätigkeit der am USZ angestellten ärztlichen Fachkraft entschädigen. e) Abgeltung der Personalentsendung: Die Rotationsstellen entsprechen Planstellen auf den aktuellen Stellenplänen. Die Partnerinstitution vergütet dem entsendenden Spital die Lohnkosten der verliehenen Personen. Es ist geplant, dass die Zahl der entsandten wie auch der aufgenommenen Ärztinnen und Ärzte je Institution nach Möglichkeit ausgeglichen ist. Entsprechend entstehen keine zusätzlichen namhaften Lohnkosten. Da der Schwerpunkt der Personal-Rotation zwischen dem USZ und dem SWZ erfolgen wird, hat das USZ vertraglich zugesichert, dem SWZ während dreier Jahre eine Assistenzärztin oder einen Assistenzarzt kostenlos zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dieser Zusage resultieren für das SWZ während der dreijährigen Dauer der Pilotphase Minderausgaben von jährlich rund Fr /

6 Für den bis Ende 2017 befristeten Pilotversuch zur Erprobung des Universitären Geriatrie- Verbunds ist ein Kredit von insgesamt Fr erforderlich, der sich im Sinne der obigen Erläuterungen aus folgenden Positionen für Personalaufwand zusammensetzt: Aufwand Akademische Gesamtleitung Verbundmanagerin/Verbundmanager Fachärztin/Facharzt Geriatrie % Reserve für allfällige Lohnentwicklung Total Aufwand Ertrag Assistenzärztin/-arzt finanziert durch USZ Budgetnachweis und Zuständigkeit Zuständigkeit: Gemäss langjähriger Praxis der Stadt Zürich werden Ausgaben für eine Pilotphase von drei Jahren als Einmalausgabe behandelt. So weit die zusammengezählten jährlichen Ausgaben den Grenzbetrag von 2 Millionen Franken nicht übersteigen, können sie als Einmalausgabe vom Stadtrat bewilligt werden (Saile/Burgherr/Loretan, Verfassungs- und Organisationsrecht der Stadt Zürich, N 732). Demgegenüber wurde mit STRB Nr. 42 vom 22. Januar 2014 für das ZAM ein ab 1. September 2013 bis 30. August 2018 jährlich wiederkehrender Beitrag von Fr bewilligt, da das ZAM zuvor bereits eine fünfjährige Pilotphase durchlaufen hatte und die Weiterführung dessen Forschungstätigkeit auch nach der Pilotphase sichergestellt werden sollte. Budgetnachweis: Die bis 2017 anfallenden Mittel gehen beim SWZ zulasten der Produktegruppe 1, Stationäre Versorgung; bei den PZZ je hälftig zulasten der Produktegruppe 1, Pflege, Betreuung, Hotellerie, und der Produktegruppe 4, Ausbildung und Arbeitseinsätze. Sie sind in den Globalbudgets des SWZ und der PZZ für das Jahr 2015 eingestellt und im Aufgaben- und Finanzplan vorgemerkt. Die Kosten werden gemäss Art. 32 ff. des Finanzreglements durch das SWZ und die PZZ abgerechnet. Auf Antrag der Vorsteherin des Gesundheits- und Umweltdepartements beschliesst der Stadtrat: 1. Für den von 2015 bis Ende 2017 befristeten dreijährigen Pilotbetrieb «Universitärer Geriatrie-Verbund Zürich» werden neue Ausgaben von insgesamt Fr bewilligt. 2. Das Stadtspital Waid und die Pflegezentren der Stadt Zürich werden eingeladen, die Ausgaben nach Beendigung des Pilotbetriebs gemäss Art. 32 ff. des Reglements über den städtischen Finanzhaushalt abzurechnen. 3. Die Vorsteherin des Gesundheits- und Umweltdepartements wird ermächtigt, den Vertrag betreffend den Universitären Geriatrie-Verbund abzuschliessen. 4. Mitteilung an die Vorstehenden des Finanz- sowie des Gesundheits- und Umweltdepartements, die Stadtschreiberin, den Rechtskonsulenten, die Finanzverwaltung, das Stadtspital Waid und die Pflegezentren der Stadt Zürich. Für getreuen Auszug die Stadtschreiberin 68/

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