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- Daniel Grosser
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1 Amt. Veröffentlichung: BA-PO-HA-RO RegNr.: Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für den Baccalaureus-Studiengang mit der Hauptstudienrichtung Romanistik in der Fassung vom 24. Oktober 200 Diese Ordnung ist vom Senat der Universität Erfurt beschlossen. Mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 22. Juli 200, Az.: H1-47/570/7-1 ist der Einrichtung dieses Studienganges grundsätzlich zugestimmt worden. Gemäß 109 Abs. 1 Nr. 1 ThürHG gilt diese Ordnung ab dem 2. Oktober 200 als genehmigt. Hinweis: Die formale Ausfertigung der Ordnung erfolgt durch die Unterschrift des Präsidenten. Das Ausfertigungsdatum ist unter der Überschrift ausgewiesen. In der Kopfzeile sind zudem das Datum der amtlichen Veröffentlichung und die Registernummer des Verkündungsblattes der Universität Erfurt zu dieser Ordnung vermerkt. Die Ordnung ist wie folgt zu zitieren: [Titel der Ordnung] in der Fassung vom [Ausfertigungsdatum], (VerkBl. UE RegNr.: ) Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt. Fragen oder Kommentierungen bitte an: Bernhard.Becher@uni-erfurt.de Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/121 1
2 Amt. Veröffentlichung: BA-PO-HA-RO RegNr.: Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für den Baccalaureus-Studiengang mit der Hauptstudienrichtung Romanistik in der Fassung vom 24. Oktober 200 Gemäß 5 Abs. 1 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 200 (GVBl. S. 25) in Verbindung mit 9 Abs. 2 Nr. 5 der Grundordnung der Universität Erfurt (Grundordnung) vom. Juli 2001 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7/2002 S. 296) zuletzt geändert durch die Erste Änderungssatzung zur Grundordnung vom 16. Juni 200 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 8/200 S. 42) erlässt die Universität Erfurt folgende Prüfungs- und Studienordnung für den Baccalaureus-Studiengang in der Hauptstudienrichtung Romanistik. Der Senat der Universität Erfurt hat diese Ordnung am 5. März 200 und am 2. Juli 200 beschlossen. Mit Schreiben vom 22. Juli 200, Az.: H1-47/570/7-1 hat das Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst der Einrichtung dieses Studienganges grundsätzlich zugestimmt. Gemäß 109 Abs. 1 Nr. 1 ThürHG gilt diese Ordnung ab dem 2. Oktober 200 als genehmigt. 1 Geltungsbereich Die Prüfungs- und Studienordnung gilt für den Baccalaureus-Studiengang mit der Hauptstudienrichtung Romanistik. Sie ergänzt die Rahmenprüfungsordnung der Universität Erfurt für den Baccalaureus-Studiengang (RPO-BA). 2 Kombination der Studienrichtungen Als Nebenstudienrichtung kann jede andere Studienrichtung gewählt werden, für die eine dies zulassende Prüfungsordnung vorliegt. Ausgenommen davon sind die Nebenstudienrichtungen Literatur- und Sprachwissenschaft. Studienziele und Studieninhalt Ziel dieses Studienganges ist es, eine gute sprachliche und fachwissenschaftliche Kompetenz im Fach Französisch zu entwickeln und Beziehungen zu anderen romanischen Sprachen deutlich zu machen. Durch seinen interdisziplinären Charakter bereitet das Studium auf vielfältige berufliche Tätigkeiten, u.a. auf das Lehramt an Regelschulen, vor. Als spezifische Studienziele gelten: 1. Sprachwissenschaft 1.1. Kenntnis der wesentlichen Strukturen und Funktionen der französischen Sprache; 1.2. Kenntnis neuerer sprachwissenschaftlicher Theorien und Methoden sowie Beherrschung ihrer Anwendung auf selbst gewählten Gebieten des gegenwärtigen Französisch; 1.. Fähigkeit zur sprachwissenschaftlichen Analyse eines neufranzösischen Textes; 1.4. Kenntnis der wichtigsten Varietäten der gesprochenen und geschriebenen französischen Sprache; 1.5. Kenntnisse über die Geschichte des Französischen seit dem 17. Jahrhundert; 1.6. Kenntnis von Theorien des Zweitsprachenerwerbs. 2. Literaturwissenschaft 2.1. Kenntnis der wichtigsten Entwicklungen und Perioden der französischen Literatur seit der Renaissance aufgrund der Lektüre ausgewählter Texte in der Originalsprache unter Berücksichtigung wichtiger kultureller, politischer und sozio-ökonomischer Zusammenhänge; 2.2. Vertiefte Kenntnisse über Autoren und literarische Bewegungen des 19. und 20. Jahrhunderts und Einblick in Zusammenhänge dieser Literatur mit anderen Nationalliteraturen; 2.. Kenntnis der wichtigsten Theorien, Methoden und Probleme der Literaturwissenschaft; 2.4. Kenntnis der Gattungsstrukturen und Gattungsdefinitionen; Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/121 2
3 Amt. Veröffentlichung: BA-PO-HA-RO RegNr.: Fähigkeit zur literaturwissenschaftlichen Interpretation von Texten verschiedener Gattungen und Epochen.. Sprachpraxis Sicherheit im schriftlichen und mündlichen Gebrauch der französischen Gegenwartssprache unter folgenden Aspekten:.1. Normgerechtheit und Sicherheit in Aussprache und Intonation, in Orthographie, Grammatik, Lexik und Stilistik;.2. Gefestigtes Hör- und Leseverstehen des Französischen;.. Fähigkeit zur mündlichen und schriftlichen Darstellung in der Fremdsprache einschließlich der Fähigkeit der Übersetzung vom Deutschen ins Französischen und vom Französischen ins Deutsche. 4. Landeskunde 4.1. Überblick über die Geschichte Frankreichs; 4.2. Kenntnisse über geographische, historische, politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Fragen Frankreichs und der frankophonen Länder. 4 Studienschwerpunkte Nach Abschluss der Orientierungsphase kann als Studienschwerpunkt in der Qualifizierungsphase entweder Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft gewählt werden. 5 Sprachanforderungen und nachweise (1) Für den Studienabschluss sind Sprachkenntnisse in Französisch auf Niveau C1 gemäß der Anlage 2 der Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der Universität Erfurt nachzuweisen. (2) Weiterhin sind Grundkenntnisse in einer anderen romanischen Sprache auf der Stufe A2 nachzuweisen. () Außerhalb der Universität Erfurt erworbene Sprachkompetenzen können nach der Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der Universität Erfurt anerkannt werden. Sie werden entweder durch eine Prüfung an der Universität Erfurt nachgewiesen oder nach Feststellung der Gleichwertigkeit des außerhalb der Universität erworbenen Sprachzertifikats anerkannt. (4) Ein mindestens dreimonatiger Studienaufenthalt in Frankreich oder einem französischsprachigen Land wird dringend empfohlen; zumindest muss ein vierwöchiger Sprachaufenthalt in einem frankophonen Land nachgewiesen werden. Die dort erworbenen Kenntnisse können anerkannt werden. 6 Gliederung des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in eine einjährige Orientierungsphase mit zwei Semestern, in der 27 Leistungspunkte erworben werden müssen, und in eine zweijährige Qualifizierungsphase mit vier Semestern, in der 57 Leistungspunkte zu erwerben sind. (2) Die Teilnahme an einer Exkursion ins französische Sprachgebiet, die in Verbindung mit einer vor- und nachbereitenden Lehrveranstaltung durchgeführt wird, ist obligatorisch. () In der Qualifizierungsphase kann im Umfang von 12 LP entweder Literaturwissenschaft oder Sprachwissenschaft vertiefend studiert werden, um den möglichen Übergang zu einem Magisterstudium im jeweiligen Fach zu gewährleisten. Wird kein Studienschwerpunkt gewählt, werden die 12 LP auf die Studienbereiche Literatur- und Sprachwissenschaft mit je 6 LP verteilt. (4) Sowohl im Studienbereich Literaturwissenschaft als auch im Studienbereich Sprachwissenschaft muss eine selbstständige Hausarbeit (6 LP) geschrieben werden. Wird der Studienschwerpunkt Literaturwissenschaft gewählt, fällt eine Wahlpflichtveranstaltung der Qualifizierungsphase in der Sprachwissenschaft im Umfang von LP weg und umgekehrt. (5) Die 84 Leistungspunkte in der Hauptstudienrichtung Romanistik verteilen sich in der Orientierungsphase (O-Phase) und der Qualifizierungsphase (Q-Phase) wie folgt auf die Studienbereiche: Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/121
4 Amt. Veröffentlichung: BA-PO-HA-RO RegNr.: Studienbereich 84 LP O-Phase Q-Phase - Sprachpraxis Französisch 24 LP 9 LP 15 LP - Weitere romanische Sprache 6 LP LP - Sprachwissenschaft 18 LP 9 LP 9 LP - Literaturwissenschaft 18 LP 6 LP 12 LP - Wahlpflichtbereich 12 LP LP - Landeskunde 6 LP LP LP Eine Studienplanempfehlung wird als Anlage beigefügt. (6) Studierenden, die den Magister-Studiengang Lehramt - Regelschule belegen möchten, wird empfohlen, das pädagogisch-orientierende Praktikum nach 7 RPO-MaL in einem fremdsprachenbezogenem Handlungsfeld zu absolvieren und sich über die Zulassungsbedingungen des Magister-Programms Lehramt-Regelschule, zu informieren. 7 Lehrveranstaltungen und Lehrveranstaltungsprüfungen (1) Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ist durch eine bestandene Lehrveranstaltungsprüfung, die aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen, d. h. konkreten Prüfungsvorgängen, bestehen kann, nachzuweisen. In der Romanistik sind folgende Prüfungsleistungen gemäß der Abs. 2 und zugelassen: - Analyse-/Übungsaufgabe; - Referat mit schriftlicher Vorlage; - mündliche Prüfung (15-0 Minuten); - Klausur (ca. 2 Std.); - veranstaltungsbegleitende Hausarbeit (ca. 8 Seiten); - selbstständige Hausarbeit (ca. 15 Seiten). (2) Für die Pflichtveranstaltungen gilt folgende Zuordnung von Leistungspunkten und zugelassenen Lehrveranstaltungsprüfungen: Pflichtveranstaltungen Leistungspunkte 4 Abs. RPO-BA zugelassene Lehrveranstaltungsprüfungen 8 Abs. 1 RPO-BA Einführung in die Sprachwissenschaft a) Klausur Phonetik/Phonologie Sprachwissenschaft a) Klausur Einführung in die Literaturwissenschaft a) Klausur Textanalyse Literaturwissenschaft a) Klausur Zweitsprachenerwerb a) Klausur () Für die Wahlpflichtveranstaltungen gilt folgende Zuordnung von Leistungspunkten und Lehrveranstaltungsprüfungen: Wahlpflichtveranstaltungstypen Leistungspunkte 4 Abs. RPO-BA zugelassene Lehrveranstaltungsprüfungen 8 Abs. 1 RPO-BA Vorlesung a) Klausur Übung a) mündliche Prüfung b) Analyse-/Übungsaufgaben (jeweils 1/) o c) Klausur Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/121 4
5 Amt. Veröffentlichung: BA-PO-HA-RO RegNr.: Seminar a) Referat mit schriftlicher Vorlage b) veranstaltungsbegleitende Hausarbeit c) Analyse-/Übungsaufgaben (jeweils 1/) d) Klausur e) mündliche Prüfung Hauptseminar 6 a) selbstständige Hausarbeit (4) Prüfungen können grundsätzlich in der entsprechenden Sprache abgelegt werden, in der die betreffende Lehrveranstaltung durchgeführt wird. 8 Studienberatung, Mentoren (1) Die Professoren, Hochschuldozenten und akademischen Mitarbeiter führen für Studierende eine individuelle Studienberatung in Einzel- oder in Gruppengesprächen durch. Jedem Studierenden wird zu Beginn der Studienphasen jeweils aus der Hauptstudienrichtung ein Mentor zugeordnet, der für die studienbegleitende individuelle Beratung zuständig ist. Die Teilnahme an dem studienbegleitenden Gesprächs- und Beratungsprogramm ist obligatorisch. (2) Das Belegprogramm des bevorstehenden Studiensemesters muss mit dem Mentor beraten werden. () Im Rahmen des BA/MA-Studienkonzeptes der Universität Erfurt muss diese Ordnung im Zusammenhang mit den Zulassungsvoraussetzungen in den wissenschaftlich vertiefenden, anwendungsorientierten oder interdisziplinären Magister-Programmen gelesen werden. Aufgrund dessen ist das BA-Studium im wahlobligatorischen Ausbildungsbereich, im Studium Fundamentale und Berufsfeld zielführend zu gestaltet. 9 In-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt am ersten Tage des auf ihre Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt folgenden Monats in Kraft. Der Präsident der Universität Erfurt Anlage: Empfohlener Studienplan Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/121 5
6 Amt. Veröffentlichung: BA-PO-HA-RO RegNr.: Anlage 1) Studienplanempfehlung für den Baccalaureus-Studiengang mit der Hauptstudienrichtung Romanistik Orientierungsphase Lehrveranstaltungen Semester Veranstaltungstyp LP 1. Sprachpraxis Veranstaltungen Sem. Ü, WP 9 2. Sprachwissenschaft Einführung in die Sprachwissenschaft Phonetik/Phonologie Systemlinguistik I Sem. Ü, P Ü, P Ü/. Literaturwissenschaft Einführung in die Literaturwissenschaft Textanalyse Sem. Ü, P Ü, P 4. Landeskunde Geschichte und Geographie Sem. Ü, WP Qualifizierungsphase Lehrveranstaltungen Semester Veranstaltungstyp LP 1. Sprachpraxis 5 Veranstaltungen. 6. Sem. Ü, WP Sprachwissenschaft Systemlinguistik II Zweitsprachenerwerb Sprachgeschichte. 6. Sem. V/S, P /6* als Studienschwerpunkt** (12 LP) Systemlinguistik III Pragmalinguistik Sprachvarietäten /6* /6* /6*. Literaturwissenschaft Literatur und Medien Romantik und Realismus Avantgarde und Gegenwartsliteratur Gattungs- und Genretheorie. 6. Sem. /6* als Studienschwerpunkt** (12 LP) Methoden und Theorien Lit. des Mittelalters oder der Renaissance Franz. Klassik/siglo de oro und Aufklärung S,WP S,WP S,WP /6* /6* /6* 4. Landeskunde Politik, Kultur, Soziales. 6. Sem. 5. Zweite romanische Sprache 2 Veranstaltungen. 6. Sem. Ü, WP 6 * Sowohl im Studienbereich Literaturwissenschaft als auch im Studienbereich Sprachwissenschaft muss nach Wahl in einem der mit Stern gekennzeichneten Seminare eine selbstständige Hausarbeit (6 LP) geschrieben werden. ** Ein Studienschwerpunkt kann entweder in der Sprachwissenschaft oder in der Literaturwissenschaft gewählt werden. Abkürzungen: Sem. - Semester LP - Leistungspunkte S - Seminar P - Pflichtveranstaltung Ü - Übung WP - Wahlpflichtveranstaltung V - Vorlesung Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/121 6
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