Wichtige Kundeninformation

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1 Wichtige Kundeninformation Information über unser Haus Versicherungsvermittlung Auswahlkriterien für die Vermittlung von Versicherungsverträgen Arten der Zusammenarbeit Maklervollmacht, Datenschutz und Maklerauftrag Qualität Mitwirkungspflichten Pflichtangaben Riederer Versicherungsmakler GmbH Ihr zertifizierter Versicherungsmakler Bachstraße Chamerau Internet: Tel: Fax: Mitglied bei: Bürozeiten Mo.-Do Uhr Uhr Freitag 8.00 Uhr Uhr und nach Vereinbarung VDVM Verband Deutscher Versicherungsmakler e.v. ( Rev.- Stand 07 von 10/2015 VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft e.g. (

2 Informationen über unser Haus Wir sind seit 1994 als Versicherungsmakler tätig, verfügen damit über eine langjährige Erfahrung und erstklassige Kontakte zu wichtigen Versicherern. Als Mitgliedsfirma des Verbandes Deutscher Versicherungsmakler e.v. (VDVM) erfüllen wir die dort festgeschriebenen hohen Qualitätsanforderungen bei der Ausbildung unserer Mitarbeiter und Absicherung der Kundeninteressen. Unsere Dienstleistung wird von unserer langjährigen freiberuflichen, mittelständischen, gewerblichen und privaten Kundschaft sehr geschätzt. Hohe Fachkompetenz, gegenseitiges Vertrauen, Termintreue und Verlässlichkeit sind die Eckpfeiler unserer Tätigkeit. Neue Kunden gewinnen wir regelmäßig aus Empfehlungen unserer zufriedenen Kundschaft. Versicherungsvermittlung In Deutschland hat der Abschluss von Versicherungen über Versicherungsvermittler einen hohen Stellenwert. Hierbei wird zwischen Agenten, welche eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften vertreten, und den Versicherungsmaklern, welche im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden und dessen Interessen vertreten, unterschieden. Wir sind ausschließlich als Versicherungsmakler tätig. Wir halten keine Beteiligungen an Versicherungsgesellschaften, auch sind Versicherungsgesellschaften nicht an uns beteiligt. Auswahlkriterien für die Vermittlung von Versicherungsverträgen Über 100 Versicherungsgesellschaften allein in Deutschland bieten zehntausende von Produkten und Tarifen zur Risikoabsicherung an. Betrachtet man zusätzlich den europäischen Markt, werden hieraus hunderttausende von Produkten und Tarifen. Rev.- Stand 07 von 10/2015 Darüber hinaus bieten Versicherer einzelnen Versicherungsvermittlern exklusive Konditionen an. Unser Haus arbeitet - soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart oder mitgeteilt wurde - auf der Grundlage der nachstehenden Auswahlkriterien mit über 90 Versicherungsunternehmen zusammen: Der Versicherer ist in Deutschland zugelassen und unterliegt der nationalen Finanzaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Der Versicherer stellt auf den Bedarf von Versicherungsmaklern abgestimmte Informationen, Arbeitsmittel, Geschäftsabläufe und Ansprechpartner zur Verfügung Der Versicherer vergütet die übliche Courtage für die Vermittlung von Versicherungsverträgen Art der Zusammenarbeit Die Hauptaufgabe des Versicherungsmaklers ist die Vermittlung des vom Versicherungsnehmer gewünschten Versicherungsschutzes mit der damit verbundenen Beratung. Wir berücksichtigen - soweit im Einzelfall nicht anders abgesprochen - eine hinreichende Anzahl von Versicherungsunternehmen, um ein geeignetes Produkt empfehlen zu können. Um unseren Kunden eine höchstmögliche Flexibilität einzuräumen, empfehlen wir Jahresverträge mit Verlängerungsklausel. Hierdurch können Sie relativ kurzfristig auf Änderungen im Markt, der Risikoabdeckung und -einschätzung reagieren. Wir nutzen die Dienstleistung der VEMA e.g., einem genossenschaftlichen Zusammenschluss von 2000 bundesweit tätigen Versicherungsmaklern. Die Mitglieder der VEMA e.g und deren Dienstleistungsangebot zeichnen sich durch eine sehr hohe Qualität aus. Wünschen Sie eine Beratung über sämtliche gewerblichen und privaten Risiken, können Sie sich auf unsere jahrelange Erfahrung, insbesondere in der Schadensabwicklung, verlassen. Dabei werden wir gerne auch bestehende Verträge mit berücksichtigen.

3 Soweit von Ihnen gewünscht, nehmen wir auch nach Vertragsabschluss Ihre Interessen bei der Abwicklung von Schadensfällen und Vertragsänderungen wahr und prüfen zu bestehenden Verträgen Alternativen. Maklervollmacht, Datenschutz und Maklerauftrag Da Versicherungsmakler nicht im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig sind, erfolgt die Legitimation gegenüber den Versicherern regelmäßig durch die Maklervollmacht. Hierin wird der Versicherungsmakler bevollmächtigt den besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden zu beauftragen und die notwendige Korrespondenz hierzu zu führen. Viele Versicherer unterbreiten - insbesondere bei erhöhten oder Sonderrisiken - Offerten nur, wenn der Versicherungsmakler Name und Anschrift des Interessenten sowie alle risikorelevanten Informationen (insb. Vorschäden und -erkrankungen, Geburtsdaten, Versicherungssummen, Umsatz) angibt. Informationen zu diesem Thema enthält unser Merkblatt zum Datenschutz. Der Umfang unserer Dienstleistung ist im Maklerauftrag beschrieben. Für uns ist das gegenseitige Vertrauen die Basis der Zusammenarbeit. Deshalb können Maklervollmacht und Maklerauftrag beidseitig ohne Einhaltung besonderer Kündigungsfristen gekündigt werden. Qualität Wir nehmen die Qualität unserer Dienstleistung sehr ernst. Deshalb sind in unserem Haus ausschließlich ausgebildete Versicherungskaufleute bzw. Finanzfachwirte für die Kundenbetreuung zuständig. Um dies zu unterstreichen, haben wir uns im August 2012 einer Zertifizierung nach DIN ISO EN 9001 unterzogen und diese mit hervorragendem Ergebnis abgeschlossen! Sollten Sie mit unserer Dienstleistung einmal nicht zufrieden sein oder Verbesserungsvorschläge haben, sprechen Sie uns bitte konkret an. Wir sind für jeden Hinweis, welcher zur Verbesserung unserer Dienstleistungsqualität beiträgt dankbar. Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten Damit wir den gewünschten Versicherungsschutz ordnungsgemäß vermitteln können und der Versicherer im Leistungsfall die vertragliche Leistung erbringt, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Hierzu zählen insbesondere Die korrekte Information über risikorelevante Umstände bei Abschluss des Vertrages (insbesondere Vorschäden und -erkrankungen, korrekte Versicherungssummen und die Mitteilung gefahrerhöhender Umstände. die Mitteilung von Risikoveränderungen oder geändertem Bedarf nach Vertragsabschluss, (z.b. Änderungen des versicherten Risikos und der Versicherungssummen), damit wir die bestehenden Versicherungsverträge entsprechend anpassen können. Schadenfälle unverzüglich anzuzeigen, den Weisungen Folge zu leisten und in vertretbarem Maße zur Schadenminderung beizutragen. Es freut uns sehr, für Sie tätig werden zu dürfen! Pflichtangaben gem. 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung: Wir sind als Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach 34d Abs.1 der Gewerbeordnung (GewO)tätig. Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v. Breite Straße 29, Berlin,Telefon ( ) * 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen unter folgender Registrierungsnummer:D-6T0T-A8BLJ- 18 Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden: Versicherungsombudsmann e.v.,postfach , Berlin, Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach , Berlin, Es bestehen keine direkten oder indirekten Beteiligungen an und von Versicherungsunternehmen von mehr als 10 Prozent. Rev.- Stand 07 von 10/2015

4 Pressemitteilung der Riederer Versicherungsmakler GmbH Geschäftsführer: Berthold Riederer, Michael Riederer Bachstraße Chamerau Tel: 09944/ E Mail: info@riederer chamerau.de Internet: chamerau.de TÜV vergibt an Chamerauer Versicherungsmakler die höchstmögliche Bewertung Dass nach der strengen Qualitätsnorm DIN ISO 9001 zertifizierte Versicherungsmaklerunternehmen Riederer GmbH aus Chamerau, Landkreis Cham, erhielt im April 2013 bei einer alle Jahre stattfindenden Qualitätsüberprüfung des Betriebes die bestmögliche Benotung durch den TÜV. Nach strengen Kriterien werden in regelmäßigen Abständen die Arbeitsprozesse eines vom TÜV zertifizierten Qualitätsunternehmens geprüft. Im schlimmsten Fall sollten die Qualitätsvoraussetzungen nicht mehr ausreichend sein wird das Gütesiegel vom TÜV dem jeweiligen Unternehmen wieder durch Entzug aberkannt. Das in seinem 20. Jubiläumsjahr geprüfte Chamerauer Unternehmen bestand die Prüfung der Bereiche Arbeitsabläufe, EDV, Arbeitsplatzsicherheit, Mitarbeiterqualifizierung, Datenschutz, Kundenzufriedenheit, Planung und Wiedervorlage, Arbeitseffizienz, Beratung, Kundenservice und Management. In Deutschland sind bei den zuständigen IHKs rund Versicherungsmakler zugelassen. Der wohl größte Teil hiervon sind Einzelkämpfer oder Strukturvertrieben angeschlossene Ein Mann Makler. Laut Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) existieren in Deutschland nur rund 5000 echte Versicherungsmakler Betriebe, dies sind Unternehmen mit mindestens drei Mitarbeitern. Hiervon sind in ganz Deutschland gerade einmal 130 Betriebe nach der strengsten Qualitätsnorm DIN ISO 9001 geprüft und zertifiziert. Dies sind gerade einmal 2,6 % der Versicherungsmaklerbetriebe bzw. 0,30 % aller in Deutschland zugelassenen Makler. Unter Berücksichtigung dieser verschwindend kleinen Anzahl qualitätsgeprüfter Unternehmen können sich die Mandanten dieser vom TÜV auf ihre Qualität untersuchten Makler glücklich schätzen, dass sie von den besten Fachleuten beraten werden, die die deutsche Assekuranz aufzubieten hat. Die Riederer GmbH ist das einzige Unternehmen an der Grenze zwischen Weiden und Passau entlang, das nach dieser hohen Qualitätsnorm arbeitet. Der Abschlussbericht des TÜV Prüfers schloss im April 2013 mit der Feststellung: Mandanten seien bei der Riederer GmbH in den besten Händen, hier stimmen die Qualität und die Beratung auf einem äußerst hohen Niveau.

5 Unser Team Berthold Riederer, Geschäftsführer chamerau.de Fachwirt für Finanzberatung(IHK) Nadine Hofner chamerau.de Versicherungskauffrau IHK Sachbearbeiterin Gewerbekunden Michael Riederer, Geschäftsführer chamerau.de Versicherungsfachmann IHK, Geprüfter Makler für Versicherungen und Finanzen(DMA) Martina Rohr chamerau.de Bankkauffrau(IHK) Sachbearbeiterin Privatkunden Hildegard Riederer, chamerau.de Kaufmännische Angestellte Buchhaltung

6 Basisinformationen Allgemeine Hinweise zu allen Versicherungssparten: Bitte beachten Sie nachstehende Hinweise, damit im Leistungsfall der volle Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht gefährdet wird: Falls Sie uns mit der Vermittlung eines neuen Vertrages beauftragt haben, bitten wir Sie, einen außerhalb unserer Betreuung bestehenden Vorvertrag erst nach Annahme des neuen Vertrages (= Zugang des Versicherungsscheins) zu kündigen. Sollten Kündigungsfristen zu beachten sein, sprechen Sie uns bezüglich der weiteren Vorgehensweise an. Besonders möchten wir auf die - Anzeige von gefahrerheblichen Umständen - hinweisen. Gefahrerheblich sind insbesondere Umstände, nach denen der Versicherer beispielsweise in seinen Antragsformularen fragt. Soweit Ihnen der Versicherungsschein direkt vom Versicherer zugeht, bitten wir diesen auf Korrektheit zu prüfen, insbesondere dahingehend, ob Abweichungen vom gestellten Antrag dokumentiert wurden. Gerne können Sie uns beauftragen, den Versicherungsschein auf Korrektheit zu prüfen. Wir weisen darauf hin, dass der Versicherungsschutz erst nach Bezahlung des Erstbeitrages, frühestens zum beantragten Versicherungsbeginn beginnt, soweit vom Versicherer keine vorläufige Deckung erteilt wurde. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn Folgebeiträge nicht innerhalb der in der Mahnung bestimmten Frist (i.d.r. 2 Wochen) entrichtet werden. Bitte beachten Sie die jeweiligen vertraglichen Obliegenheiten. Eine Nichtbeachtung vertraglicher Obliegenheiten kann zu Leistungseinschränkungen und Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Obliegenheiten sind z.b.: o die unverzügliche Meldung von Schadensfällen, welche eine Leistungspflicht des Versicherers begründen können, o Maßnahmen zur Schadensvorbeugung und nach Eintritt des Schaden Maßnahmen zur Schadensminderung, o die Anzeige von gefahrerhöhenden Umständen bei und nach Vertragsabschluss, o weitere Obliegenheiten gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Bei einem Versichererwechsel (Umdeckungen) sind regelmäßig Vor- und Nachteile gegenüber dem bisherigen Vertragswerk gegeben. Eine vollständige Information über mögliche Vor- und Nachteile der einzelnen Bedingungswerke kann im Hinblick auf deren Umfang nicht gegeben werden. Wir verweisen diesbezüglich direkt auf die jeweiligen Vertragsbedingungen. Bitte informieren Sie uns, wenn sich bei Ihnen Veränderungen ergeben, welche eine Anpassung der Versicherungsverträge erfordern oder erfordern könnten. Ebenso stehen wir Ihnen nach Aufforderung gerne zur Verfügung, wenn die bestehenden Versicherungsverträge an geänderte Marktgegebenheiten angepasst werden sollen. Wesentliche Informationen können Sie dem Produktinformationsblatt des Versicherers entnehmen, sowie den allgemeinen spartenspezifischen Informationsunterlagen, welche Sie von dem Versicherer erhalten.

7 Allgemeine Hinweise zur Personenversicherung: In der Personenversicherung ist es besonders wichtig, dass die Gesundheitsfragen vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Werden diese unvollständig oder fehlerhaft eingetragen, ist der Versicherer eventuell zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt oder kann diesen kündigen, bzw. könnte wegen arglistiger Täuschung anfechten. Gleiches gilt für die Beschreibung Ihres Berufsbildes und die Angabe Ihrer Einkommensverhältnisse. Ist ein Versicherer vom Vertrag zurückgetreten oder hat er diesen rechtswirksam angefochten, ist er in der Regel leistungsfrei. Häufig ist es dann nicht mehr möglich, einen anderen Versicherer zu finden, welcher eine Anschlussversicherung anbietet. Sie können die Gesundheitserklärung oder Ergänzungen hierzu auch direkt an den Versicherer geben. Allgemeine Hinweise zur Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung: Im Angebot ausgewiesene Gewinnanteile sind nicht garantiert. Diese sind insbesondere von der künftigen Entwicklung der Kapitalmärkte, der Kosten und Risiken abhängig. Bei gezillmerten Tarifen wird ein Großteil der Kosten in den ersten 5 Jahren in Abzug gebracht. Dies führt dazu, dass bei Rückkauf oder Beitragsfreistellung ein geringerer Wert als die eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht. Detaillierte Angaben zu den Kosten und dem Verlauf entnehmen Sie bitte der vollständigen Beispielrechnung des Versicherers. Soweit Ihrem Vertrag "Nichtraucherbestimmungen" zu Grunde liegen informieren Sie uns bitte, wenn Sie das Rauchen nach Vertragsabschluss beginnen, damit der Vertrag angepasst wird. Ansonsten ist der Versicherer in der Regel berechtigt, die Versicherungsleistung im Verhältnis zur ersparten Prämie zu kürzen. Besonders gefährliche Betätigungen oder Sportarten (darunter fällt auch die Tätigkeit als Flugzeugführer), -auch wenn Sie erstmalig nach Vertragsbeginn ausgeübt werden, sind nur mitversichert, wenn dies angezeigt wurde und besonders vereinbart ist. Allgemeine Hinweise zur Krankenversicherung: Die künftige Beitragsentwicklung ist im Wesentlichen von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und längeren Lebenserwartungen geprägt. Trotz einkalkulierter Alterungsrückstellungen wird es zu Beitragserhöhungen kommen. Über die mögliche Höhe künftiger Beiträge können wir keine Auskunft geben. Versicherungsnehmer, die in der zweiten Hälfte ihrer Lebensarbeitszeit in die PKV wechseln, können unter bestimmten Umständen nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Dies gilt dann, wenn weniger als 90 Prozent dieser zweiten Lebensarbeitszeithälfte nicht in der GKV verbracht wurden und das 55. Lebensjahr überschritten wurde. Unabhängig davon wird bei Altersrentenbezug grundsätzlich eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft begründet, was zur Verbeitragung von weiteren Einkünften führt.

8 Während der Vertragslaufzeit haben sie das Recht, in andere Tarife des Versicherers unter Mitnahme der Alterungsrückstellung zu wechseln. Dies kann für Sie günstig sein, wenn der Versicherer neue Tarife einführt, sich andere Tarife bei den Beitragsanpassungen besser entwickelt haben oder Sie andere Anforderungen an den Versicherungsschutz stellen. Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn wir alternative Tarife bei Ihrem Krankenversicherer prüfen sollen. Wurde der private Krankenvollversicherungsschutz ab dem 1. Januar 2009 begründet, ist auch der Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen unter teilweiser Übertragung der Alterungsrückstellungen möglich. In diesem Fall werden die kalkulierten Alterungsrückstellungen in Höhe des Teils der Versicherung, dessen Leistungen dem Basistarif entsprechen, an den neuen Versicherer übertragen. Es werden also Alterungsrückstellungen in der Höhe übertragen, wie sie sich ergeben hätten, wenn der Versicherte von Beginn an im Basistarif versichert gewesen wäre, jedoch nicht mehr, als nach dem alten Tarif zu übertragen gewesen wären. Sah der alte Tarif insgesamt geringere Leistungen als der Basistarif vor, werden auch entsprechend weniger Alterungsrückstellungen übertragen. Nehmen Sie ärztliche Leistungen in Anspruch, welche nicht von Ärzten nach der GoÄ oder GoZ bzw. nicht nach den dort genannten Sätzen abgerechnet werden, empfehlen wir vor Inanspruchnahme die Kostenübernahme mit dem Versicherer abzuklären (z.b. Alternative Heilmethoden, Honorarvereinbarungen, Behandlungen im Ausland, Rücktransporte). Wir empfehlen - und verschiedene Versicherer schreiben es vor - bei Zahnersatz und Kieferorthopädie sowie bei größeren Zahnbehandlungsmaßnahmen, Kostenvoranschläge (Heil- und Kostenplan) dem Versicherer zur Genehmigung vorzulegen. Bei stationären Aufenthalten empfehlen wir, eine Kostenübernahmeerklärung vom Versicherer an das Krankenhaus zu veranlassen. Bei gemischten Anstalten sehen die Vertragsbedingungen der meisten Versicherer nur eine Leistungspflicht bei vorheriger Genehmigung vor. Zeigen Sie in der Krankentagegeldversicherung unverzüglich Erkrankungen an, die eine Arbeitsunfähigkeit über die Karenzzeit hinaus zur Folge haben könnten. Der Versicherer hat i.d.r. keine rückwirkende Leistungsverpflichtung. Zeigen Sie in der Pflegepflichtversicherung den Eintritt der Leistungspflicht sofort an. Es besteht i.d.r. keine rückwirkende Leistungsverpflichtung. Kinder können ohne Gesundheitsprüfung in der Krankenvollversicherung eines Elternteils mitversichert werden. Die Meldefrist ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen und liegt üblicherweise bei zwei Monate. Anschließend ist eine Mitversicherung nur mit Gesundheitsprüfung möglich. Diese Verpflichtung besteht nur insoweit, als der beantragte Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht höher und nicht umfassender als der des versicherten Elternteils ist. Als Voraussetzung für die Versicherung des Neugeborenen oder des Adoptivkindes kann eine Mindestversicherungsdauer des Elternteils vereinbart werden. Diese darf drei Monate nicht übersteigen. Bei Anwartschaftsversicherungen ist der Entfall der Voraussetzungen der Anwartschaft (z.b. Beendigung der Pflichtversicherung) im Rahmen der vereinbarten Frist, spätestens innerhalb von 2 Monaten anzuzeigen. Bei Fristversäumnis erlöschen sämtliche Ansprüche aus der Anwartschaftsversicherung

9 Allgemeine Hinweise zur Unfallversicherung: Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln. Unfalltod ist bei manchen Versicherern bereits innerhalb 24 Stunden zu melden. Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben. Wird diese Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf eine Leistung. Die meisten Versicherer unterscheiden zwischen handwerklicher und kaufmännischer Tätigkeit. Zeigen Sie deshalb einen Berufswechsel unverzüglich an. Allgemeine Hinweise zur Sachversicherung: Beachten Sie bitte in der Sachversicherung, dass ausschließlich die im Versicherungsvertrag beschriebenen Sachen an den vereinbarten Versicherungsorten versichert sind. Teilen Sie uns sich ergebende Änderungen hierzu unverzüglich mit, damit entsprechender Versicherungsschutz besorgt werden kann. Die versicherten Sachen sind - soweit keine All-Riskversicherung vereinbart wurde - ausschließlich gegen die genannten Gefahren versichert. Prüfen Sie bitte, ob die gewählte Versicherungssumme ausreichend bemessen ist. Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert liegt eine Unterversicherung vor und der Versicherer kann im Leistungsfall die Versicherungsleistung im Verhältnis Versicherungswert zu Versicherungssumme kürzen. Dies gilt nicht, soweit ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist oder für Versicherungssummen auf Erstes Risiko. Die Entschädigung ist hierbei üblicherweise auf die Versicherungssumme begrenzt. Informieren Sie uns, wenn die Versicherungssumme angepasst werden muss, weil sich beispielsweise durch Neuerwerb der Versicherungswert erhöht hat. Prüfen Sie mindestens einmal jährlich, ob die Versicherungssumme noch ausreichend bemessen ist. Beachten Sie bitte gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften, insbesondere in der gewerblichen Feuerversicherung die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der elektrischen Anlagen sowie die Einhaltung der Vorschriften zur Brandverhütung (z.b. Ausstattung mit Feuerlöschern, Einhaltung von Rauchverboten, Rauchmelderpflicht für Privathaushalte). Zeigen Sie einen Leerstand oder eine Nutzungsänderung unverzüglich an. Sorgen Sie dafür, dass vertraglich vereinbarte Einbruchdiebstahlsicherungen angewandt werden und funktionstüchtig sind. Bitte beachten Sie, dass Sie den Schaden auch der Höhe nach nachweisen müssen. Wir empfehlen daher - insbesondere bei höherwertigen Gegenständen - die Aufbewahrung von Anschaffungsrechnungen oder Fertigung anderer geeigneter Nachweise (Fotos). In der gewerblichen Leitungswasserversicherung gilt für Vorräte, welche in Räumen unter Erdgleiche gelagert werden, regelmäßig eine Lagerhöhe von mind. 20 cm. Beachten Sie weitere Obliegenheiten gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

10 Allgemeine Hinweise zur Haftpflichtversicherung: Geben Sie uns unverzüglich Nachricht, wenn sich Risikoerweiterungen oder Risikoerhöhungen ergeben. Insbesondere erachten wir es in der gewerblichen Haftpflichtversicherung für sehr wichtig, dass Sie die jährlichen Risikofragebögen korrekt und vollständig ausgefüllt an uns hergeben. Da Sie nach gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt haften, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob die Höhe der Deckungssumme und vereinbarte Sublimits (verringerte Deckungssummen für einzelne Deckungsinhalte) ausreichend bemessen sind. Sollten Sie mit Ansprüchen konfrontiert werden, welche eine Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers begründen oder begründen könnten, informieren Sie uns umgehend, damit das weitere Vorgehen abgesprochen werden kann. Wir bitten Sie insbesondere, ohne Zustimmung des Versicherers keine Haftpflichtansprüche anzuerkennen und auch keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche zu beauftragen. Allgemeine Hinweise zur Rechtsschutzversicherung: Beachten Sie bitte, dass Versicherungsschutz ausschließlich für die vereinbarten Leistungsarten besteht. Wir empfehlen dringend, sich vor Inanspruchnahme anwaltlicher Leistung vom Versicherer eine Deckungszusage einzuholen. Soweit Sie direkt einen Anwalt beauftragen, empfehlen wir Ihnen mit diesen verbindlich zu vereinbaren, dass dieser erst tätig wird, wenn eine schriftliche Kostenzusage des Versicherers vorliegt und Sie über etwaige Kosten, welche die Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt, informiert. Viele Rechtsschutzversicherer bieten zwischenzeitlich auch eine kostenfreie telefonische Rechtsberatung mit an. Der Versicherungsschutz beginnt meist für behauptete Rechtsverstöße, die nach Vertragsabschluss und einer etwaigen zusätzlichen Wartezeit von 3 Monaten eintreten. Allgemeine Hinweise zur Kraftfahrtversicherung: Beachten Sie bitte, dass mit der Zulassung vorläufige Deckung nur für die Kraftfahrthaftpflichtversicherung besteht. Für die Kasko- und weitere Versicherungssparten besteht vorläufige Deckung nur, soweit diese von uns oder dem Versicherer ausgesprochen wurde. Falls Sie ein Fahrzeug verkaufen, tragen Sie dafür Sorge, dass dieses bei der Zulassungsstelle abgemeldet oder umgemeldet wird. Erledigt dies der Käufer nicht, haften Sie im Hinblick auf die Versicherungspflicht weiterhin für die Prämie der Kraftfahrthaftpflichtversicherung, und vom Käufer verursachte Schäden können Ihren Schadensfreiheitsrabatt belasten. In der Kraftfahrtversicherung sind Rabatte und Zuschläge z.b. für die Jahreskilometerleistung, den Fahrerkreis, Garage und Beruf zumeist Vertragsgrundlage. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Versäumen Sie diese Pflicht, ist der Versicherer berechtigt, Vertragsstrafen zu berechnen. Die Höhe der möglichen Vertragsstrafen können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen. Beauftragen Sie bei Kaskoschäden zunächst keinen eigenen Sachverständigen, sondern holen Sie die Anweisungen des Versicherers ein.

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