Stadt Nauen Der Bürgermeister. Mitteilungsvorlage Nr.: 030/2014. Gremium AOSV. am öffentlicher Teil. nicht öffentlicher Teil
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1 Stadt Nauen Der Bürgermeister Fachbereich : 30 Aktenzeichen : Mitteilungsvorlage Nr.: 030/2014 Gremium AOSV am öffentlicher Teil nicht öffentlicher Teil Betreff: Diskussionsgrundlage Werbekonzept Inhalt der Mitteilung 1. Kurze Darstellung zur Entstehung der Werbetafeln und der Litfaßsäulen und Hintergrundinformationen 2. Darstellung von Aufwand und Ertrag an den Ergebnissen der Jahre 2013 und 2014 und Auswirkungen des Gebührenerlasses, Kalkulation der Gebührenhöhe 3. Rechtliche Problematik des Erlasses von Benutzungsgebühren 4. Zufriedenheit der Ortsvorsteher, Mängel der Werbemittel 5. Vorschläge zur Abänderung der Mängel Zu 1.: Mit Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Nauen am wurde ein im Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Verkehr entwickeltes Werbekonzept eingeführt. Strategie des neuen Konzeptes war es, die Lichtmastenwerbung deutlich zu minimieren und aus den Bundesstraßen und dem Sanierungsgebiet völlig zu verbannen und hierbei folgende Ziele zu erreichen: - Erhöhung der Verkehrssicherheit - deutliche Verbesserung des Stadtbildes - Erhalt der Informationsmöglichkeiten für den Bürger - Gewährleistung von kostengünstigen Werbemöglichkeiten für Veranstaltungen - Vermeidung eines erhöhten Verwaltungsaufwandes - Gewährleistung der Gleichbehandlung der Antragsteller - Eindämmung von Wahlschlachten Seite 1 von 5
2 Neben der Plakatierung auf den städtischen Werbemitteln Litfaßsäule und Werbetafel (Gebühr A 1 Plakat 1 pro Stück je angefangene Dekade) ist außer auf den o.g. ausgeschlossenen Standorten die Lichtmastenwerbung zu höheren Gebühren weiterhin möglich (Gebühr A 1 Plakat 1 pro Tag), wobei ein Gebührenerlass für Lichtmastenwerbung per Satzung ausgeschlossen worden ist. Die Standorte für die Werbetafeln wurden in Abstimmung mit den Ortsbeiräten ausgewählt. Die Werbung auf diesen sollte sowohl für den Fahrzeugbenutzer, als auch für den Fußgänger wahrnehmbar sein. Zu 2. siehe Kalkulation Anlage Die Kalkulation wird als Tischvorlage eingereicht. Zu 3.: Für eine Sondernutzung werden Gebühren nach dem KAG erhoben. Diese unterteilt sich in eine Verwaltungsgebühr als Gegenleistung für den entstandenen Verwaltungsaufwand und in eine Benutzungsgebühr als Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung oder Anlage. Gem. 5 Abs. 6 sind von den Verwaltungsgebühren befreit das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände sofern die Leistung der Verwaltung nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen betrifft. Bei den Benutzungsgebühren sieht es jedoch anders aus, gem. 6 Abs. 1 sind (d.h. es wird kein Ermessen eingeräumt) diese zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage decken. Der Erlass von Gebühren regelt sich über 12 c Abs. 2 KAG, wonach die Gemeinde Ansprüche ganz oder teilweise erlassen kann, wenn deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Nach diesen Vorgaben ist die bisherige Praxis der vorgenommenen Gebührenerlasse für Verwaltungsgebühren gegenüber der DLG mbh, aber auch der großzügige Verzicht auf Benutzungsgebühren gegenüber vor allem Vereinen kritisch zu hinterfragen. Zu 4: Litfaßsäulen u. Plakattafeln OT: Zufriedenheit der Ortsbeiräte Markee Markeer Hauptstr. hinter Bushaltestelle Die Werbetafel wird kaum wahrgenommen. Alte Plakate verbleiben an der Tafel, die neuen gehen daher unter. Mindestgröße A2 festlegen. Seite 2 von 5
3 Raster zum Bekleben vorgeben. Lietzow Bernitzower Weg Keine Rückantwort Wachow Zum Seefeld Dem OBR ist egal ob die PT da ist oder nicht. Sie ist zu groß. Standort nicht interessant für die Bürger, da keiner dort hinläuft. Könnten aber damit leben. Die Fläche vor der Werbetafel ist ungepflegt. Dies wird so auf den Ort reflektiert. Es wird eine Tafel benötigt, wo jeder etwas hinhängen kann. Gohlitz Ecke Nauener Str./ Tremmener Str. auf Antrag des OBR bereits entfernt Hertefeld rechte Seite hinter Bushalteplatz Tafel wird kaum genutzt, der Standort ist relativ ungünstig. OB bleibt in Kontakt mit FB30. Kienberg Wendeschleife Bus Ortsmitte Keine Rückmeldung Börnicke B 273 Landweg zu den Petersbergen Keine Rückmeldung Tietzow Ortseingang links / Bushaltestelle Keine Rückmeldung Neukammer Mittelweg vom Schwanebecker Weg Keine Rückmeldung Schwanebeck Bushaltestelle Ortsmitte Keine Rückmeldung Litfaßsäulen im Stadtgebiet: Am Bahnhof Lindenplatz Berliner Str. Mittelstraße Rathausplatz Hamburger Str. Standort Grünfläche an der Dammstraße Ecke Mittelstraße Ecke Lazarettstraße Grünfläche vor Friedhof Bekannte Mängel beziehen sich insbesondere auf das Erscheinungsbild: Die Tafeln und Säulen haben eine zu glatte Oberfläche, auf denen der Kleber nicht haftet. In der Folge lösen sich die Plakate. Der Hintergrund sieht unansehnlich aus, müsste öfters einheitlich weiß überklebt werden. Zu 5.: Folgende Lösungsansätze kommen u.a. in Frage: 1. Privatisierung der Bewirtschaftung der Werbemittel und Herauslösung aus der Sondernutzungssatzung. Hierbei ist jedoch zu befürchten, dass in Folge erheblicher Kos- Seite 3 von 5
4 tensteigerung die Werbemittel zunehmend bis ausschließlich für Produktwerbung eingesetzt werden jähriges Abkleben der Werbeflächen in Weiß durch eine professionelle Firma. Refinanzierung durch Freigabe von einer Seite der Werbetafeln, ggfs. auch einer oder zwei Litfaßsäulen für die Produktwerbung. Die genannten Lösungsansätze bedürfen jedoch einer Prüfung auf Umsetzbarkeit, auf Einschätzung der Folgen hinsichtlich der Kosten (neue Kostenkalkulation) und der Tragbarkeit für die Nutzer. Seite 4 von 5
5 Bürgermeister Fachbereichsleiter Seite 5 von 5
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