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1 Leistungsbeschreibung Heinsberg, September 2013

2 Inhalt 1. Entstehung 3 2. Art der Leistung 3 3. Zielgruppe 3 4. Zielsetzung 4 5. Rahmenbedingungen pädagogische Regelleistungen Formen individueller Hilfen ambulante Hilfen Aufsuchende Betreuung Betreuungen im eigenen Wohnraum Betreuung in der Herkunftsfamilie Verselbständigungsprojekt/Trainingswohnung Spezielle Angebote für Menschen mit Hörbehinderung Soziale Gruppenarbeit Solemio Gruppe Zielgruppe Ziele Zeitlicher und Organisatorischer Umfang Stationäre Hilfen Standorte Erziehungsstellen Intensivpädagogische Betreuungen Mädchen WG Spezifika der Betreuungsstellen Zielgruppe Ziele Zeitrahmen / Kosten Qualifikation der Mitarbeiter Leitung/Verwaltung Qualitätssicherung 19

3 1. Entstehung Die Einrichtung wurde im Jahr 2008 mit Sitz in Heinsberg gegründet und wird geleitet von Katja Moritz, Michaela Dänziger und Andrea Nießen. Neben ihrer pädagogischen Ausbildung und verschiedenster Weiter- und Fortbildungen bringen sie jahrelange praktische Erfahrung aus der ambulanten und stationären Jugendhilfe mit. Wegweiser unterliegt wie alle Einrichtungen der Jugendhilfe, der staatlichen Kontrolle - ausgeübt durch das Landesjugendamt - und der Fachaufsicht in jeder einzelnen Betreuung durch die örtlichen fallführenden Jugendämter. 2. Art der Leistung Wegweiser ist eine Einrichtung der Jugendhilfe für Hilfen zur Erziehung gem. 27 ff KJHG intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung und Erziehungshilfen. Über die inhaltliche Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit gibt die aktuelle Konzeption von Wegweiser umfassende Informationen. 3. Zielgruppe Wir betreuen Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien, die Unterstützung benötigen. Grundlage unserer Betreuung ist die Hilfeplanung nach 36 KJHG, in der sich alle Beteiligten, d.h. Personensorgeberechtigte, der Minderjährige/der junge Volljährige und das Jugendamt gemeinsam mit der Einrichtung ein Hilfsangebot und das damit vereinbarte Vorgehen festgelegt werden. Die Kinder und Jugendliche sind häufig über ein Regelangebot in Gruppen pädagogisch nicht erreichbar und bringen folgende Thematiken mit: Gefährdungssituation im bisherigen Lebenslauf Entwicklungskrisen Fremd- und/oder Selbstzerstörungstendenzen Verhaltens- und emotionale Krisen reaktive Krisen (familiäre Belastungen) Krisen im Bereich des Sozial-, Arbeits-, und Leistungsverhalten Krisen im Zusammenhang mit Suchtmitteln Autonomiekonflikte Kommunikationsstörungen etc. Ausschlusskriterien: geistige Behinderung, fortgeschrittene Drogenabhänigkeit (Opiate), psychische Erkrankungen, die primär stationär behandelt werden müssen.

4 4. Zielsetzung Die Zielsetzung wird im Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten erarbeitet und orientiert sich an der individuellen Fallstruktur. Folgende Zielsetzungen werden häufig formuliert: Beziehungsaufbau zu einzelnen Personen zu ermöglichen und deren Gestaltung zu üben Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven Hilfe für emotionale, psychosoziale, kognitive und körperliche Entwicklung Mobilisierung der Ressourcen des jungen Menschen Hilfe zur individuellen Selbstbefähigung Rechte der jungen Menschen respektieren, fördern und durchsetzen; Bewusstsein für Pflichten entwickeln Förderung des familiären Umfeldes und dessen Erziehungsbedingungen Erhalt und Entwicklung wichtiger förderlicher Bezüge außerhalb der Familie Soziale Integration im Speziellen schulische bzw. berufliche Integration. Aufbau und Verbesserung von Lern- und Entwicklungschancen. Verselbständigung, Beheimatung im Gemeinwesen. Ggf. Ablösung vom Elternhaus, Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes, Unterstützung in der selbständigen Lebensgestaltung, Planung und Realisierung von schulischer und/oder beruflicher Integration 5. Rahmenbedingungen Entsprechend der Organisationsstruktur von Wegweiser gehört zu jedem Setting eine interne Fachbegleitung, -beratung und -kontrolle. Alle MitarbeiterInnen nehmen verpflichtend an regelmäßiger interner kollegialer Beratung und externer Supervision teil. Die Fachbegleitung gewährleistet den Austausch mit der beauftragenden Stelle. Die MitarbeiterInnen nehmen an Hilfeplan- und Fachgesprächen teil Pädagogische Regelleistungen Grundlage jeder Betreuung ist eine professionelle Beziehungsarbeit, durch die die Betreute in ihrer Persönlichkeitsentwicklung sowie beim Erwerb von Kompetenzen in allen Lebensbereichen mit dem Ziel des Gelingens ihres ganzen Lebens gefördert werden. Dies bedeutet, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sollen unterstützt, beraten und begleitet werden bei

5 .. der Stärkung ihres Ichs und ihrer Identität, insbesondere bei der Wertschätzung sich selbst und anderen gegenüber der Stärkung des Glaubens an die eigenen Fähigkeiten der Stärkung ihres Selbsthilfepotentials dem Aufbau eines realistischen Selbstbildes.. der Entwicklung sozial-emotionaler Kompetenz, insbesondere bei der Gestaltung von Beziehungen in allen Lebensbezügen der Übernahme von Verantwortung für sich selbst und andere dem Erlernen und Anerkennen von Grenzen, Vorgaben und Strukturen dem sozial verantwortlichen Umgang mit Konflikten und Rechtsnormen der Steigerung ihrer individuellen Handlungs- und Entscheidungskompetenz der Vertretung eigener Interessen der Auseinandersetzung mit biographischen Erlebnissen und Erfahrungen, um sich in Gegenwart und Zukunft gesund und handlungsfähig entwickeln zu können.. der Bewältigung von Krisen, insbesondere bei der Erarbeitung von Rahmenbedingungen, die eine Stabilisierung ermöglichen der Suche nach und der schrittweisen Umsetzung von Lösungen in krisenhaften Lebenssituationen.. der Schaffung und Stabilisierung einer bedarfsgerechten Lebens- und Betreuungsform, insbesondere bei der Sicherung des Verbleibs oder der Reintegration von Kindern und Jugendlichen in ihre(r) Herkunftsfamilie der Aktivierung oder Schaffung stützender sozialer Netze im Lebensumfeld dem Aufbau eines eigenen Freundes- und Bekanntenkreises Anbindung an die förderlichen Ressourcen des Sozialraumes der Beheimatung außerhalb oder der Ablösung vom Elternhaus.. der Entwicklung von individuell passenden Lebensentwürfen, insbesondere bei der Suche nach einer passenden Lebensform und perspektive dem Kennenlernen anderer Lebensentwürfe, sowie der Auseinandersetzung mit dem eigenen Lebensmodell der Entwicklung und Umsetzung einer eigenen Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsperspektive dem Auffinden geeigneter Nischen für eine Integration in die Gesellschaft

6 .. der Gestaltung des Lebensalltages, insbesondere bei der Versorgung und Gestaltung im hauswirtschaftlichen Bereich der Gestaltung der familiären oder persönlichen Wohnsituation dem Umgang und Haushalten mit den eigenen finanziellen Mitteln dem Einlassen auf einen Lern- oder Arbeitsprozess beim Umgang mit behördlichen Angelegenheiten der Erarbeitung und Umsetzung einer Tagesstruktur einer sinnvollen Freizeitgestaltung der Loslösung von fachlicher Hilfe und dem Annehmen von sozialraumbezogenen niederschwelligen Hilfs- und Beratungsangeboten.. der Einleitung von Schritten und Maßnahmen zum Schutz und Wohle der Betreuten (in Absprache mit den Personensorgeberechtigten), insbesondere bei Sicherstellung einer dem Entwicklungsstand und der Lebenssituation der Betreuten angemessenen Aufsicht der Gesundheitsvorsorge der Motivation zu und der Vermittlung von zusätzlicher heilpädagogischer oder therapeutischer Hilfe der Vermittlung und Anbahnung von Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten für die Eltern oder die gesamte Familie finanziellen Fragen und der Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche 5.2. Formen individueller Hilfen Individuelle Hilfen orientieren sich, wie vom Gesetzgeber in 27 KJHG gefordert, am erzieherischen Bedarf des Einzelfalls. Zur Schaffung größerer Transparenz dem öffentlichen Träger gegenüber, der sich häufig an den beispielhaften Vorgaben des KJHG orientiert, stellen wir im Folgenden die Grundformen unserer Hilfen dar, die im Einzelfall gleichzeitig, abwechselnd oder einzeln zum Zuge kommen können. Diese Formen sind nicht ausschließlich zu verstehen. Alle Belange des Lebensunterhaltes sind für die Dauer der Betreuung sichergestellt. Die oben aufgeführten sozialpädagogischen Regelleistungen, die die pädagogische Arbeit in allen Betreuungen beschreiben, sollen nachfolgend durch die spezifischen und/oder die vorherrschenden Leistungsmerkmale der jeweiligen Hilfeform ergänzt werden Ambulante Hilfen Ambulante Betreuungen sind auf Langfristigkeit und Kontinuität angelegt und je nach

7 Einzelfall Bestandteil eines Gesamtkonzeptes. Die Planung der Hilfen ist an den Bedürfnissen und dem Bedarf der Klienten ausgerichtet. Die Gestaltung des Betreuungsangebotes erfolgt in enger Kooperation mit den zuständigen Stellen und den zu Betreuenden. Die Betreuungen sind gekennzeichnet durch den Direkt- und Einzelkontakt zwischen den Hilfesuchenden und dem Betreuer. Modalitäten, Ziele und Perspektiven werden in Zusammenarbeit ausgehandelt, die auf gegenseitiger Freiwilligkeit basiert. Wir sehen den Klienten als selbstbestimmt handelnde Person. Wir arbeiten nach einem ressourcenorientierten Ansatz, der die vorhandenen Kapazitäten in den Mittelpunkt stellt und sich weniger an den Defiziten ausrichtet. Krisen im Leben sehen wir als besondere Chance der Entwicklung und nicht als etwas unbedingt zu Vermeidendes Aufsuchende Betreuung Hierunter verstehen wir die Begleitung einzelner Jugendlicher, deren Lebensmittelpunkt die Szene oder die Straße geworden ist. Bei dieser Zielgruppe ist eine familiäre Einbindung nicht, oder in nur einem geringen Maße vorhanden. Fremd gesetzte Regeln und Strukturen werden abgelehnt, Obdachlosigkeit ist vorherrschend, Drogen- und Prostitutionserfahrungen nicht selten. Entsprechend hat die Betreuungsform einen stark aufsuchenden Charakter und bedient sich der Methodik der Straßensozialarbeit. Sie dient zunächst dem Beziehungsaufbau zwischen Jugendlichen und Betreuer als entscheidender Grundlage für eine pädagogische Einflussnahme überhaupt. Besondere Leistungsmerkmale dieser Betreuungsform sind: Suche und Kontaktaufbau des Jugendlichen innerhalb seiner Szene häufige Präsenz an Szene-Treffpunkten und Kennenlernen seines sozialen Umfeldes unverbindliches Beziehungsangebot in der Anbahnungsphase Krisenintervention Gesundheitsvorsorge Anbindung und Zusammenarbeit mit anderen sozialen Institutionen (Notschlafstellen, Drogenberatung etc.) Entwicklung einer Wohn- und Betreuungsperspektive Betreuungen im eigenen Wohnraum Hierunter verstehen wir die Betreuung eines Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, der in einer von ihm selbst oder seinen Eltern angemieteten Wohnung, in einem Lehrlingswohnheim oder bei einem von ihm selbst gewähltem Drittem lebt. Sein Lebensunterhalt ist durch eigenes Einkommen oder von dritter Stelle sichergestellt. Aufgrund einer nicht ausreichend entwickelten Selbständigkeit und Eigenverantwortung des Betreuten ist eine pädagogische Begleitung noch

8 erforderlich. Umfang, Intensität und Leistungsmerkmale sind sehr von den Besonderheiten des Einzelfalles abhängig. In der Regel beinhaltet diese Betreuungsform jedoch folgende Spezifika: Beratung bei persönlichen Problemen Beratung und Begleitung im alltäglichen lebenspraktischen Bereich Unterstützung in finanziellen Angelegenheiten und bei Behördengängen Entwicklung und Begleitung einer Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsperspektive Förderung der Wohnfähigkeit und Unterstützung bei der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses Unterstützung bei der Gestaltung von Beziehungen in allen Lebensbezügen Förderung der Anbindung des Betreuten an stützende soziale Netzwerke vor Ort Kennenlernen und Anbahnung von Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten außerhalb der Jugendhilfe Betreuungen in der Herkunftsfamilie Vornehmliches Ziel dieser Betreuungsform ist die Stabilisierung, sowie die Sicherung des Verbleibs von Kindern und Jugendlichen in ihrer Herkunftsfamilie. Sie beinhaltet gleichermaßen ein Beziehungsangebot des Betreuers an das Kind/den Jugendlichen, wie auch die Stärkung der Erziehungskompetenz seiner Eltern. Darüber hinaus kann eine derartige Betreuung zur Klärung der Ressourcen eines Kindes/ Jugendlichen und/oder des Familiensystems, sowie zur Entwicklung und Motivation der Beteiligten, zu anderen Hilfsmöglichkeiten sinnvoll sein. Spezielle Leistungsmerkmale sind: Kennenlernen des Jugendlichen/des Kindes, seiner Familie sowie des sozialen Umfeldes Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Jugendlichen und Betreuer durch gemeinsame Freizeitaktivitäten Förderung von Hobbys und einer sinnvollen Freizeitgestaltung Krisenintervention Erarbeitung alternativer, familiärer und individueller Krisenbewältigungsstrategien Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern Beratung und Unterstützung des Betreuten und seiner Eltern bei Entwicklung und Umsetzung einer Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsperspektive Anbahnung von institutionellen Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten für den Betreuten und seine Familie Einbindung des Betreuten und seiner Familie in Vereine und andere stützende soziale Netzwerke des Wohngebiets

9 Verselbständigungsprojekt Trainingswohnung Dieses Angebot richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahre und ihrem Familiensystem, sowie junge Volljährige, die Unterstützung zur Entwicklung einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen und die nicht mehr in ihrem Bezugssystem leben können und sich verselbständigen möchten bzw. müssen nicht mehr in einer Wohngruppe leben können, weil diese Wohnform nicht mehr erforderlich ist nicht weiter in einer Wohngruppe leben können und wollen, da sie mit den pädagogischen Regeln, Normen und Erwartungen überfordert sind, oder ohne ausreichende Unterstützung ihres Herkunftssystems in ihrer Eigenständigkeit überfordert sind und eine erwachsene Bezugsperson benötigen, die ihnen zur Seite steht, realistische Lebenssituationen und Lebensentwürfe zu entwickeln ihre derzeitige Lebenssituation durch Krisen gekennzeichnet sind, die sie mit den eigenen Ressourcen nicht bewältigen können bei der Suche und der Erfüllung der vielfältigen Anforderungen eines Ausbildungs-/Arbeitsverhältnisses überfordert sind ohne Hilfe keine Wohnung finden und/oder der Erhalt der Wohnung gefährdet ist sich aufgrund von Defiziten im Familiensystem früh verselbständigen müssen und eine Erziehung durch ihre Eltern nicht mehr akzeptieren Unterstützung bei Ämtergängen und Beantragungen von Geldern benötigen. Ausschlusskriterien: geistige Behinderung, fortgeschrittene Drogenabhängigkeit (Opiate), psychische Erkrankungen, die primär stationär behandelt werden müssen. Die Einrichtung verfügt über verschiedene Wohnungen die alle möbliert sind. So der/die Jugendliche die Wohnung Die Wohnung kann direkt bezogen werden und ist mit einer Küchenzeile ausgestattet. Die Betreuung in der Trainingswohnung wird in 4 Phasen umgesetzt. - Vorbereitungsphase : Das Aufnahmeverfahren wird eingeleitet durch Anfrage, Informationsgespräch, Erarbeitung des Hilfe- und Betreuungsplanes. Zum evt Kennenlernen und Abklären vorhandener Fähigkeiten kann auch bereits vor Einzug in die Wohnung die ambulante Arbeit stattfinden. - Aufnahme- und Kontaktaufbauphase: Gemeinsame Einrichten und gegebenenfalls Renovierung der Wohnmöglichkeit, Vertrauensaufbau durch gemeinsame Aktivitäten, biografisches Arbeiten in Form von Genogrammarbeit zum besseren Verstehen und effektiven, zielgerichteten Arbeiten, Kontraktbildung mit dem Jugendlichen ( Absprachen, Regeln, Ziele, Umgang)

10 - Betreuungsphase : Erarbeitung der benannten Ziele, regelmäßige Überprüfung benannter Ziele evt. Angleichung oder Veränderungen der Zielformulierung, Stabilisierung und eventuelle Krisenintervention, gemeinsame Freizeitgestaltung - Ablöse- und Nachbetreuungsphase: Unterstützung bei der Findung und Bezug der eigenen Wohnung Spezielle Angebote für Menschen mit Hörbehinderung Wegweiser bietet zudem ambulante Hilfen für hörgeschädigte Personen an. Gebärdensprachkompetenz und fachliches Hintergrundwissen sind Grundlage in der Arbeit mit Gehörlosen oder schwerhörigen Menschen. Da die Basis jeder Kommunikation die Sprache- meist nicht auditiv sondern visuell wahrgenommen wird, leben gehörlose Menschen meist in einem eigenen Kulturkreis der gehörlosen Welt. Besonders im Kontakt mit hörenden Familienmitgliedern sind gestörte Kommunikationswege und Integrationshemmnisse häufig Grundthematiken und führen zu weitreichenden familiären Problemen, die sich in dissozialem Verhalten der Kinder widerspiegeln können. Unsere Aufgabe sehen wir hier, neben der regulären Arbeit der ambulanten Hilfe, vor allem in der Entwicklung einer verbesserten Familienkommunikation und die Beratung und Unterstützung vor dem Hintergrund dieser speziellen Thematik. Spezielle Leistungsmerkmale: Beziehungsaufbau auf der Grundlage des speziellen sprachlichem und kulturellem Hintergrundes Stärkung des Selbstwertgefühls und Akzeptanz der Behinderung Kommunikationsproblematiken innerhalb der Familie thematisieren und Wege zur Verbesserung aufzeigen z.b. durch Gebärdensprachkurse. Vermitteln zwischen den beiden Kulturen Hemmschwellen im Kontakt zu den Anderen überwinden Fachwissen zum Thema Hörschädigung und Schwerbehinderung

11 Soziale Gruppenarbeit - Solemio Gruppe Zielgruppe Die Zielgruppe der Solemio Gruppe ( SOziales LErnen MIeinander Ohne Gewalt) sind Kinder im Alter von 6-12 Jahren, die Entwicklungsdefizite und Verhaltensprobleme im sozialen Umfeld zeigen. Soziale Gruppenarbeit kann da greifen, wo die Familie als soziales Lernfeld ihrer Aufgabe nicht hinreichend nachkommt, bzw. nachkommen kann und/oder die durch die Kinder/Jugendlichen selbstgewählten Peergroups das soziale Verhalten negativ beeinflussen. Die Hilfe richtet sich insbesondere an die Kinder, die im Konzept der Offenen Ganztagesgrundschulen nicht tragfähig sind und diese nicht besuchen dürfen oder können. Hier soll die Soziale Gruppenarbeit eine Alternative bieten, wo fehlende soziale Kompetenzen erlernt werden sollen Ziele Die Soziale Gruppe ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung, die mit einem integrierten, gruppenpädagogischen Konzept Entwicklungsschwierigkeiten überwinden soll. Ziele sind: Förderung und Stabilisierung der kindlichen Gesamtpersönlichkeit Unterstützung der kognitiven und emotionalen Entwicklung Ausgleich von Entwicklungsdefiziten Minderung von Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere im Bereich der sozialen Fähigkeiten Abbau von Angst- Druck und Versagensgefühlen Vermittlung und Einüben von Regeln im Alltag und im Umgang mit anderen Vermittlung von Normen und Werten Steigerung des Selbstwertgefühls und Entwicklung eines positiven Selbstbildes Werkzeug hierfür ist vor allem die Gruppe. Zur Zielerreichung sind folgende Punkte Grundlage: Erreichen von positiven Gruppenprozessen Entwicklung einer gemeinschaftlichen Gruppenidentität Integration der Kinder in die Gruppe Aktivierung der Kinder in den Gruppenprozessen Aufbau einer spezifischen Gruppenkultur Gegenseitige Akzeptanz unter den Gruppenmitgliedern

12 Zeitlicher und organisatorischer Umfang Die Gruppe orientiert sich an den spezifischen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Teilnehmenden. Es werden verschiedene Methoden der sozialpädagogischen Arbeit eingesetzt z.b. - kreatives Gestalten - Rollenspiele - Ausdauer und Konzentrationsübungen - Freizeit- und Erlebnispädagogik - Vermittlung alltagspraktischer Fähigkeiten Um die Ziele unserer Arbeit schrittweise zu erreichen, ist bei allen Aktivitäten mit den Teilnehmenden, die Nutzung gruppendynamischer Prozesse von zentraler Bedeutung. Die soziale Gruppe wird als fortlaufende Gruppe geführt, die es ermöglicht, immer wieder neue Kinder aufzunehmen. Dabei wird die vorhandene Alters- und Geschlechterkonstellation beachtet. Es wird eine konstante Teilnahme an der Gruppe erwarten, da nur so die oben genannten Ziele konsequent verfolgt werden können. Die Gruppe findet an 3 Tagen pro Woche statt. Montags, mittwochs und donnerstags jeweils von Uhr. Die Kinder werden sofern notwendig, zuhause abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht. Exemplarischer Ablauf des Alltags: Uhr Ankommen und Austausch Uhr Befindlichkeitsrunde, Vorstellen des Aktion + Regelabsprachen Uhr Hausaufgabenbetreuung + freies Spiel Uhr Soziales Lernen anhand von Aktionen wie kreatives Arbeiten, spielen, kochen, musizieren, werken, Ausflügen, sportliche Aktivitäten etc Uhr Abschiedsrund mit Feedback und positiver Bestärkung Uhr Ende Die Gruppengröße soll eine Teilnehmerzahl von 8 nicht überschreiten. Sie wird von 2 Fachkräften geleitet. Elternarbeit wird nach Bedarf in Form von Elterngespräch geleistet, wobei der Schwerpunkt nicht auf der Elternarbeit liegt. Kontakte zu Schulen und weiteren für den Prozess wichtigen Institutionen werden nach Bedarf geführt.

13 Stationäre Hilfen Im Rahmen der Stationären Hilfen basierend auf 27 KJHG in Verbindung mit 33 ff sowie 41 bieten wir gem. Rahmenvertrag intensive sozialpädagogische 1:1 Einzelbetreuung (Betreuungsstellen) und Erziehungsstellen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Familien und bei Einzelpersonen an. Zudem bieten wir eine Verselbständigungswohngemeinschaft für Mädchen ab 16 Jahren an Standorte Die Wohngemeinschaft befindet sich in der Stadt Heinsberg im Ortsteil Schafhausen. Die Wohngruppe ist in einer Doppelhaushälfte in unmittelbarer Nähe zum Bürogebäude von Wegweiser untergebracht. Der Wohngruppe stehen 3 Schlafzimmer, ein Badezimmer, eine Küche, ein Wohnzimmer, ein Gäste-WC und ein Abstellraum zur Verfügung. Alle Zimmer sind möbliert und ausgestattet. Darüber hinaus bietet ein Garten, Möglichkeiten für Aktivitäten im Freien. Die Erziehungsstellen und intensivpädagogischen Betreuungsstellen sind auf Grund ihrer Konzipierung auf Individualität und i.d.r. Einmaligkeit hin an unterschiedlichen Standorten. Hier können nur allgemeine Aussagen zur räumlich-lokalen Ausgestaltung der Maßnahmen in Bezug auf Gelände, Gebäude und Anlagen gegeben werden. Jede Betreuungsmaßnahme findet an einem anderen Ort, in einer anderen Region und meistens mit anderen BetreuerInnen statt. Lage und Ausstattung werden ausgewählt bzw. gestaltet nach ihren entwicklungsfördernden und sozialverträglichen Möglichkeiten, sowie ihren aufgabengemäßen und sachgerechten Gegebenheiten Erziehungsstellen Erziehungsstellen sind eine Form der Familienpflege nach 33 KJHG für entwicklungsbeeinträchtigte Kinder- und Jugendliche, die langfristig außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben müssen und die der Betreuung innerhalb eines dauerhaften familiären Bezugsrahmens bedürfen. In den meisten Fällen ist die spätere Rückführung des Kindes in seine Herkunftsfamilie geplant, - in Fällen, in denen dies aus verschiedenen Gründen nicht denkbar ist, ist die Unterbringung dauerhaft angelegt. Die Erziehungsstelle ist gekennzeichnet durch die enge Beziehung zwischen dem zu Betreuendem und dem Betreuer bzw. der Betreuerin. Der gemeinsame Alltag bietet die Chance eine tragfähige Beziehung aufzubauen. Auf dieser Basis können emotionale und soziale Defizite der Kinder und Jugendlichen aufgearbeitet und neue Perspektiven entwickelt werden.

14 Erziehungsstellen sind in der Regel Familien, Ehepaare oder in Ausnahmefällen auch Einzelpersonen, die bis zu 2 Kinder zur familienähnlichen Betreuung aufnehmen. Eine der Bezugs- und Erziehungspersonen verfügt über eine pädagogische/psychologische oder therapeutische Ausbildung und entsprechende Berufserfahrung. Es handelt sich in der Regel um Kinder im Alter von 4-12 Jahren (dies kann im Einzelfall variieren) intensivpädagogische Betreuungsstellen In der Regel handelt es sich hier um intensive 1:1 Betreuungen gem. Rahmenvertrag I, nach Bedarf kann der 1:1 Schlüssel abgestuft werden. Diese Stationäre Hilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche die von anderen Angeboten er Jugendhilfe nicht erreicht wurden und aufgrund ihrer speziellen Biographie und dem daraus resultierendem Förderbedarf einer gezielten Unterstützung bedürfen. Das kommt immer dann zum Tragen, wenn das Lebensumfeld der Betroffenen keine positiven Wachstumsmöglichkeiten mehr bieten kann, um eine massive Unterversorgung oder Gefährdung abzuwenden. Wir bieten familiäre Settings bzw. die Unterbringung bei Einzelpersonen. In unseren Projektstellen leben in der Regel 1 bis max. 2 zu Betreuende, die eine vierundzwanzigstündige Verfügbarkeit einer pädagogischen Fachkraft beinhalten. Dies ist abhängig von der Problematik der zu Betreuenden. Leben in einer Projektstelle 2 Kinder oder Jugendliche, so wird dem Betreuer durch einer Fachkraft zugearbeitet. Die Aufsichtspflicht wird gewährleistet. Die Clearing- Plätze werden für Kinder und Jugendliche angeboten, die sich in einer akuten Lebenssituation befinden. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z.b. die Fremdunterbringung zum seiner Selbst Schutz bzw. zum Schutz Dritter oder eine mögliche Betreuungsform noch nicht geklärt ist und diese im engen Setting erarbeitet werden soll Mädchen WG Die Hilfeform richtet sich an bis zu 3 Mädchen ab dem 16. Lebensjahr und passt sich in der Betreuung den Klienten an, die über ein großes Maß an Eigenständigkeit verfügen und keine Rund-um-die- Uhr-Betreuung (mehr) benötigen die ihren Ressourcen entsprechend Eigenständigkeit in der Kleingruppe erlernen können/wollen die mit einer eigenen Wohnung überfordert sind die aufgrund ihres Entwicklungsstandes und/oder ihres Störungsbildes nicht in eine klassische Heimgruppe passen die sich in belastenden Familien- und Lebenssituationen befinden

15 die nach einem Aufenthalt in einer Jugendhilfeeinrichtung oder Betreuung durch ambulante Hilfsangebote im Prozess der Verselbständigung begleitet und unterstützt werden sollen die schwanger sind und bis zum Übergang in eine Mutter-Kind-Einrichtung Unterstützung benötigen Voraussetzung für den Erfolg des Verselbständigungsprozesses ist die Bereitschaft der jugendlichen Mädchen, an der Erreichung der vereinbarten Ziele aktiv mitzuarbeiten und sich auf die Rahmenbedingungen und Betreuungsinhalte einzulassen (Bewohnerinnenvertrag). Um eine kontinuierliche Arbeit zu sichern, ist von einer Mindestverweildauer von 6-12 Monaten auszugehen (ggf. ist eine Clearingphase/Probezeit notwendig). Ausgehend von dieser Voraussetzung, ist im Haus in der Regel keine Rund-um-die- Uhr-Betreuung vorgesehen, sondern die Betreuungszeiten zentrieren sich auf Kernbereiche am Nachmittag und am frühen Abend, da von einer geregelten Außer- Haus-Tätigkeit (Schule/ Ausbildung/anderweitige Maßnahme) der Bewohnerinnen ausgegangen wird. In Ferienzeiten können sich die Kernbereiche verschieben. Durch eine 24-stündige Rufbereitschaft ist gesichert, dass jederzeit eine Mitarbeiterin erreichbar ist auch am Wochenende. Innerhalb dieser Wohngemeinschaft sind die Betreuungszeiten darauf ausgerichtet, die Kernzeiten komplett abzudecken und mit jedem Einzelnen an den Zielsetzungen zu arbeiten. Dies bedeutet tägliche Gruppendienste, in denen der gemeinschaftliche und individuelle Alltag mit organisiert und begleitet wird. Neben den täglichen Gruppendiensten werden die Jugendlichen durch einer Bezugsbetreuerin begleitet, die sich um die individuellen Bereiche ihrer Betreuten kümmert. Einkäufe und Hauptmahlzeiten werden gemeinschaftlich organisiert und nach Bedarf auch begleitet. Einmal wöchentlich versammeln sich die Bewohnerinnen unter Anleitung einer Mitarbeiterin zur Hausversammlung, in der gruppenbezogene Themen besprochen und Aktivitäten geplant werden. Die Angebote innerhalb der Wohngemeinschaft gliedern sich in gruppenpädagogische und individualpädagogische Aktivitäten bzw. Maßnahmen. Gruppenpädagogische Angebote sind unter anderem: Gemeinsame Aktivitäten (Kochen, Einkaufen, Ausflüge etc.) Wochenendfahrten bzw. Seminare Ferienfreizeit Regelung des Gruppenalltags Individuale Angebote: Beziehungs- und Biographiearbeit Sexualpädagogische Arbeit Zukunftsplanung/ -erarbeitung Freizeitplanung

16 Reflexion der aktuellen Lebenssituation Schulische Förderung Spezifika der stationären Hilfen Im Rahme der Hilfeplanung wird individuell abgestimmt, welche Betreuungsform sinnvoll ist. Hierfür sind unter anderem der biografische Verlauf und die individuellen Defizite maßgeblich. Ein stationäres Angebot ist für Kinder/Jugendliche, die in ihrem bisherigen Umfeld keine ausreichenden Fördermöglichkeiten erhalten können und deren Entwicklung in festgefahrenen Situationen nicht mehr möglich ist. Zu einem eigenständigen Leben sind die Jugendlichen von ihrer Entwicklung her noch nicht ausreichend befähigt. Eine stationäre Unterbringung bedeutet eine räumliche Distanz zum belasteten Herkunftsmilieu und dessen spezifischen Gefährdungen für den Jugendlichen. Das Zusammenleben erfolgt in der Form einer intensiven Einzelbetreuung (Projektstelle) bzw. einer 2:1 Betreuung (Erziehungsstelle) durch eine pädagogische Fachkraft und Integration in die Familie des Pädagogen. Anstelle von Schichtdienst liegt das erzieherische Geschehen kontinuierlich in einer Hand. Je nach Einzelfall kommen folgende spezifische Leistungsmerkmale: Alltagsgestaltung in einem Umfeld, das verlässliche Beziehungen, Kontinuität und Struktur bietet Entwicklung eines individuellen pädagogischen Konzeptes für den Jugendlichen Einbindung oder Anbindung an die Lebenswelt des Betreuers, in dessen Verwandtschafts- und Freundeskreis gemeinsame Freizeit- und Urlaubsgestaltung Einbindung des Jugendlichen in das neue Gemeinwesen über die Person des Betreuers gezielte Förderung der psychosozialen, emotionalen, kognitiven und körperlichen Entwicklung Förderung intellektueller, musischer, sportlicher und handwerklicher Fähigkeiten soziales Lernen im Gruppenkontext bei der Bewältigung kleiner und großer Alltagsprobleme Förderung schulischer Integration und Entwicklung einer Schul-, Ausbildungsund Arbeitsperspektive Hilfen beim Erwerb lebenspraktischer Kompetenzen: Techniken selbständiger Haushaltsführung und der Organisation einer autonomen Lebensführung; sukzessive Reduzierung der unterstützenden Maßnahmen und Überleitung zu eigenständigem Handeln Arbeit mit Eltern, Kontaktpflege zu den Eltern, soweit dies im Hilfeplan nicht als kontraindiziert angesehen wird pädagogische Diagnostik, Einbeziehung therapeutischer und heilpädagogischer

17 (externer) Hilfen bei Störungen und Leidenszuständen der Kinder und Jugendlichen Zielgruppe Kinder und Jugendliche, deren persönliche und soziale Entwicklung in ihren Herkunftsfamilien und / oder in ihrer Lebenswelt nicht gewährleistet ist, die gefährdeten Situationen ausgesetzt sind, die u.u. beziehungsmäßig überhaupt erst erreicht werden müssen und für die andere Erziehungshilfemaßnahmen nicht in Frage kommen. Ausschlusskriterien: geistige Behinderung, fortgeschrittene Drogenabhänigkeit (Opiate), psychische Erkrankungen, die primär stationär behandelt werden müssen Ziele Übergeordnetes Ziel unserer Arbeit ist, die Entwicklung des Heranwachsenden zu fördern und seine Verantwortungsfähigkeit so zu stärken, dass eine selbstverantwortliche und selbständige Lebensführung möglich wird. Besonderen Wert legen wir auf den Aufbau von Bindung und Kontinuität der Beziehungen zwischen den Kindern oder Jugendlichen und den BetreuerInnen. Die Regulierung des Maßes von Nähe und Distanz gehört zum professionellen Erziehungsgeschehen, um Beziehungsabbrüche zu verhindern und stabile Entwicklungsräume zu schaffen. Die Einbeziehung des Herkunftssystems der aufgenommenen Kinder oder Jugendlichen, die Zusammenarbeit mit Eltern und anderen wichtigen Bezugspersonen, die Begleitung und Unterstützung von entsprechenden Kontakten sind Bestandteile der Arbeit. Falls Kontakte zu den Eltern oder der Familie nicht mehr möglich sind, wird dies als Realität berücksichtigt und entsprechend einbezogen und bearbeitet. Auf der Grundlage der Beziehungs-, Bedarfs- und Ressourcenorientierung erfolgt konkretes Hilfegeschehen durch Beraten, Unterstützen und Begleiten bei der Entwicklung von Ich-Stärke und Unterstützung bei dem Heranwachsen zu einer eigenständigen Persönlichkeit (Echtheit, Selbst-und Fremdwahrnehmung, Selbstbestimmung Struktur, Regeln, Grenzen, Verantwortung für das eigene Leben gewinnen) beim Aufbau von psychosozialer und emotionaler Kompetenz (Beziehung, Vertrauen, Konfliktbewältigung, Teilhabe und Mitgestaltung in sozialen Gemeinschaften, Entwicklung, Erarbeitung und Festigung biographischer Ziele) beim Erlernen von Alltagsbewältigung und -gestaltung (Pflege, Ernährung, Bewegung, Gesundheitsfürsorge, Erledigen von hauswirtschaftlichen Anforderungen

18 und Behördenangelegenheiten) bei der Integration in Schule und Ausbildung entsprechend der persönlichen Fähigkeiten und Begabungen. Heranführung an gesellschaftlichen Strukturen, damit sie ein sozial integriertes Leben führen können. Erlernen von gesellschaftlichen Normen und Werten, wie Gewaltverzicht, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, etc. 6. Zeitrahmen/Kosten Der Umfang und die Dauer der Hilfe richtet sich bei ambulanten und stationären Maßnahmen nach den durch die Situation vorgegebenen Notwendigkeiten und folgt dem Prinzip so viel wie nötig und so wenig wie möglich auf dem Weg zur Unterstützung, Stärkung und Verselbständigung. Der Zeitrahmen wird mit den beteiligten Klienten sowie der beauftragenden Stelle vereinbart. Die Abrechnung erfolgt bei ambulanten Maßnahmen nach Fachleistungsstunden und im stationären Bereich nach Tagessatz. 7. Qualifikation der Mitarbeiter Wegweiser arbeitet mit qualifizierten MitarbeiterInnen, die fachlich und menschlich in der Lage sind, den individuellen Anforderungen der Betreuungen gerecht zu werden. Dies sind in der Regel Dipl. Sozialpädagogen, Dipl. Sozialarbeitern, Diplompädagogen und Erzieher. Bei Bedarf werden fachlich qualifizierte Betreuer wie z.b. Handwerker, Reittherapeuten, Dolmetscher für begleitende Maßnahmen im Rahmen der Betreuung mit eingebunden. Wichtige Kriterien der Betreuer sind neben der fachlichen Qualifikation auch die persönlichen Stärken jedes Einzelnen. Eine individuelle aber auch konstante Betreuung ist uns wichtig. 8. Leitung/Verwaltung Die Aufgaben der Leitung setzen sich wie folgt zusammen: interne Steuerung und Koordination Gesamtverantwortung für die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Rahmenbedingungen und fachgerechte Durchführung der Erziehungs- Hilfeangebote Initiierung und Koordinierung der fortlaufenden Konzeptentwicklung, Fortbildungen Außenvertretung: Öffentlichkeitsarbeit, Kontakte zu Jugendämtern/ Landesjugendämtern, Vernetzung,

19 Mitarbeiterwerbung Verantwortung für Vertretung bei Urlaub und Krankheit Krisenintervention und Bereithaltung eines Kriseninterventionsplatzes fachliche Begleitung Kostensatzberechnung, Beantragung, Abwicklung, Rechnungserstellung, Einbindung in die örtlichen Trägerstrukturen betriebswirtschaftliches Controlling arbeitsrechtliche Fragen Beauftragung eines Steuerberaters Beratung von Mitarbeitern allgemeine Verwaltungstätigkeiten (Aktenführung) 9. Qualitätssicherung Merkmale der Qualitätssicherung sind: Teamstruktur Teamentwicklung mit Fortbildungen und pädagogischer Beratung Team- und Fallsupervision ( für den stationären Bereich im 14-tägigen Rhythmus) Krisenintervention Im Rahmen der Qualitätssicherung führt Wegweiser eine kontinuierliche Konzeptentwicklung durch. Die Konzeption wird den grundlegenden gesellschaftlichen Veränderungsprozessen angepasst, neue Aufgabengebiete werden formuliert und auf die bestehenden Hilfeformen abgestimmt. Grundlage hierfür bildet die Selbst- (Leitungsteam) und Fremdbewertung (Supervision, Organisationsberatung) der Arbeit. Fachliche Sicherung der Arbeit findet darüber hinaus durch die kontinuierliche Mitarbeit in örtlichen Arbeitskreisen statt. Die enge Zusammenarbeit mit dem fallführenden Jugendamt ist für Wegweiser notwendig und sinnvoll. Alle MitarbeiterInnen dokumentieren ihre Arbeit fortlaufend intern. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, dass Jugendamt über Besonderheiten im Betreuungsverlauf zu informieren und alle notwendigen Hilfeplangespräche/ Fachgespräche mit dem Jugendamt zu führen. Ein Bericht zur Hilfeplanvorbereitung ist Standard, auf Wunsch erfolgt ein Zwischenbericht mit Beschreibung des aktuellen Entwicklungsstandes und des Prozessverlaufes der Betreuung.

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