FUTURA. Gemeindeverband. Feuerwehr Oberlunkhofen-Jonen. Version 1.0 vom gültig ab
|
|
- Leander Hofer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 FUTURA Version 1.0 vom Gemeindeverband Feuerwehr Oberlunkhofen-Jonen 2017 gültig ab
2 Inhaltverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Rechtliche Grundlagen 3 3 IST Zustand der Feuerwehr Oberlunkhofen Jonen Einsatzkonzept Klassierung Auftrag Feuerwehrkorps Fahrzeug und Anhängerpark Feuerwehrgebäude 6 4 Strategische Ausrichtung der Feuerwehr Einsatzstrategie und Zusammenarbeit Strategie für Ersatz und Neuinvestitionen Strategische Ausrichtung 9 5 Investitionsplanung bis Grosse Objekte im Einsatzgebiet 11 7 Genehmigungsvermerk 11 Änderungsverzeichnis 11 Seite 2 von 11
3 1 Einleitung Um die strategische Ausrichtung der Feuerwehr laufend aktuell zu halten, erstellt der Vorstand das Strategieheft FUTURA. Dieses wird jährlich überprüft und wenn nötig angepasst. Die Feuerwehr von heute hat nichts mehr mit Nostalgie zu tun, sie ist vielmehr ein wesentlicher Garant für unsere Sicherheit. Und trotzdem sind wir dem Slogan Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr noch heute verpflichtet! Sind wir uns eigentlich bewusst, was es braucht, damit unsere Sicherheit rund um die Uhr gewährleistet wird? Ist das nicht alles schon selbstverständlich? Gut ausgebildete und motivierte Feuerwehrangehörige bilden nebst einem zweckmässigen Fahrzeugpark Rückgrat einer gut funktionierenden Miliz Feuerwehr. Einsatzbereit zu jeder Zeit, 365 Tage im Jahr, Tag und Nacht, bei schönem oder bei schlechtem Wetter und immer bereit, das Beste zum Wohle der Bevölkerung zu geben. Ausgebildet und ausgerüstet nicht nur für einen Einsatz in Oberlunkhofen und Jonen, sondern auch im ganzen Keller amt oder bei Grossereignissen sogar im ganzen Bezirk. Die Arbeit der Feuerwehr ist heute, sowohl im physischen wie auch im psychischen Bereich, sehr anspruchsvoll geworden und die Einsätze sind nicht immer einfach. Im Ereignis wird durch die Öffentlichkeit von den freiwilligen, ehrenamtlichen Miliz Feuerwehrangehörigen dieselbe Leistungsfähigkeit wie die einer Berufsfeuerwehr erwartet. Motivierend dabei ist immer wieder ein herzliches Dankeschön bei erfolgreichen Einsätzen. Unsere Behörden und die Bevölkerung unterstützen die Bestrebungen der Feuerwehr stets einsatzbereit zu sein durch die Bereitstellung der finanziellen Mittel. Mit Motivation und Begeisterung aller Feuerwehrleute lernen wir immer wieder Neues, damit die schnell fortschreitende Technik, die in der Feuerwehr auch nicht stillsteht, dann im Einsatz auch richtig angewendet wird. 2 Rechtliche Grundlagen Feuerwehrgesetz (1971; Stand ) Verordnung zum Feuerwehrgesetz (Stand ) Richtlinien für das Feuerwehrwesen (Stand ) Satzungen Gemeindeverband Feuerwehr Oberlunkhofen Jonen (Stand ) Feuerwehrreglement Feuerwehr Oberlunkhofen-Jonen (Stand ) Seite 3 von 11
4 3 IST Zustand der Feuerwehr Oberlunkhofen Jonen 3.1 Einsatzkonzept Die Feuerwehr Oberlunkhofen Jonen wurde 2002 durch den Zusammenschluss der Feuerwehren Oberlunkhofen und Jonen gegründet. Das heutige Einsatzkonzept basiert auf dem Feuerwehrgesetz, der Verordnung zum Feuerwehrgesetz, den Richtlinien zum Feuerwehrwesen, den Satzungen und dem Feuerwehrreglement Gemeindeverband Feuerwehr Oberlunkhofen Jonen und dem Prinzip des Milizsystems. Laut Feuerwehrgesetz sind die Gemeinden verpflichtet, die ihren Verhältnissen entsprechende Organisation der Feuerwehr und die nötigen Lösch und Rettungseinrichtungen auf ihre Kosten zu schaffen. Der Feuerwehr obliegen die Feuerbekämpfung und die Hilfeleistung in Brandfällen. Sie trifft die nötigen vorsorglichen Massnahmen bei Feuer und Explosionsgefahr. Sie wird bei Elementarereignissen, Unglücksfällen und Katastrophen sowie im Rahmen der Katastrophenorganisation eingesetzt. 3.2 Klassierung Die Feuerwehr Oberlunkhofen Jonen ist in der Grössenklasse IVA 1 eingeteilt. Die Bezeichnung A ist aufgrund der Bevölkerungszahl ( ) gegeben. 3.3 Auftrag Die Aufgabe der Feuerwehr Oberlunkhofen Jonen ist es, der Bevölkerung von Oberlunkhofen und Jonen in Notsituationen Hilfe zu leisten sowie Menschen, Tiere und Sachwerte vor Schaden zu bewahren. Die gleichen Aufgaben hat die Feuerwehr Oberlunkhofen Jonen im Sinne der Nachbarhilfe für die Gemeinden im Kelleramt unentgeltlich zu leisten. Der ständige Auftrag der Feuerwehr ist, unter Einhaltung der eigenen Sicherheit: Sichern Retten Halten Schützen - Bewältigen (Menschen-Tiere-Umwelt-Sachwerte) 1 gemäss Richtlinien für das Feuerwehrwesen Richtlinie 1 (Kommandoakten 2.2.2) Seite 4 von 11
5 Bei Einsätzen sind folgende Leistungsnormen 2 zwingend zu erfüllen: Eintreffen auf dem Schadenplatz (X = Zeit der Alarmauslösung) Eigenes Tanklöschfahrzeug Pikettfahrzeug (AS, Löschgeräte) Bestand 10 Leute inkl. 3 Chargierte (davon 1 Offizier) Erste Hilfe gewährleistet (LRSM 3 ) Erste VA 4 Leute im Einsatz (Einweisung, Absperrung) Tanklöschfahrzeug der Nachbargemeinde Erster AS 5 Trupp einsatzbereit Erster Elektriker Bestand 20 Leute inkl. 6 Chargierte Weitere AS Trupps einsatzbereit Bestand 40 Leute inkl. 12 Chargierte X + 10 Min X + 10 Min X + 10 Min X + 10 Min X + 10 Min X + 15 Min X + 15 Min X + 15 Min X + 20 Min X + 25 Min X + 30 Min Bei Einsätzen ausserhalb des Gemeindegebietes muss die Feuerwehr Oberlunkhofen Jonen zurzeit mit allen Fahrzeugen und mindestens 20 AdF innerhalb von 15 Minuten auf dem Schadenplatz der Nachbargemeinde eintreffen. 3.4 Feuerwehrkorps Der Bestand soll eine bestmögliche Sicherheit für eine leistungsfähige Einsatztruppe auch bei ungünstigen Tageszeiten gewährleisten. Der Sollbestand der Feuerwehr Oberlunkhofen Jonen beträgt 84 Personen. Die Mannschaftsstärke betrug am AdF 6. Alle AdF sind in Oberlunkhofen, Jonen oder in der Nähe wohnhafte Milizfeuerwehrleute. Der Bestand ist wie folgt gegliedert: Bestand IST SOLL GK IVA Offiziere 7 7 höher Unteroffiziere (höh Uof) 2 2 Unteroffiziere (Uof) mit Kurs ((ohne Kurs)) 10 ((5)) 12 ((6)) Soldaten (AdF Stufe Sdt) Spezialisten (inkl. Chef und Stv) Elektroabteilung 4 3 Sanitätsabteilung 6 8 Verkehrsabteilung 6 10 Nur etwa 30% der AdF Arbeiten in der Umgebung und sind auch tagsüber für Einsätze verfügbar. Dieser Anteil muss aber auf Grund der möglichen Einsätze erhöht werden. 2 gemäss Richtlinien für das Feuerwehrwesen Richtlinie 2 (Kommandoakten ff) 3 lebensrettende Sofortmassnahmen 4 Verkehrsabteilung 5 Atemschutz 6 Angehörige der Feuerwehr Seite 5 von 11
6 Die Erreichung des Sollbestandes ist ein wichtiger Punkt für das Kommando. Dies geschieht unter anderem, indem die Feuerwehr professioneller und damit gerade für junge Leute interessanter wird. Auch die Pflege der Kameradschaft untereinander und die Förderung durch konsequente fachliche und persönliche Weiterbildung ist eine stetige Aufgabe in der Feuerwehr. 3.5 Fahrzeug und Anhängerpark Liste der aktuellen Fahrzeuge: Fahrzeug Fabrikat Baujahr Anschaffung Tanklöschfahrzeug (TLF 02) IVECO Pikettfahrzeug (PIF 2 86) IVECO Zugkraftfahrzeug (ZKF 44) Dodge Elektroabteilungsfahrzeug (EAF 82) Toyota Verkehrsabteilungsfahrzeug (VAF 05) Toyota Mehrzweckfahrzeug (MZF 10) Mercedes Personentransportfahrzeug (PTF 11) Mercedes Atemschutzfahrzeug (ASF 16) Mercedes Liste der aktuellen Anhänger: Anhänger Bemerkung 3 Motorspritzenanhänger Typ II (MSA) Übernahme von Zivilschutz Anhängeleiter (AHL) Ölwehrmaterial Anhänger Wasserwehrmaterial Anhänger Öl-/Wasserwehrmaterial Anhänger Materialtransport Anhänger Schlauchverlegeanhänger (SVA) Baujahr 1964 / Höchstgeschwindigkeit 30 km/h Übernahme von Zivilschutz Übernahme von Zivilschutz Übernahme von Zivilschutz Übernahme von Zivilschutz 760m 75er-Schlauch 3.6 Feuerwehrgebäude Die Feuerwehr Oberlunkhofen Jonen verfügt über ein neues zweckmässiges Feuerwehrgebäude mit sieben Achsen plus eine Waschachse. Im UG befinden sich die Archiv- und Materialräume. Im EG sind nebst der Fahrzeughalle die Garderoben, Werkstatt, Atemschutzraum und die WC- und Duschanlagen sowie die Einsatzzentrale untergebracht. Im OG befinden sich das Kommandobüro, WC-Anlagen, eine kleine Küche sowie ein teilbarer Theorieraum untergebracht. Seite 6 von 11
7 Die geltenden Richtlinien 7 für ein Feuerwehrgebäude wurden erfüllt: Grundlagen Liste des für die Feuerwehr nötigen Inventars auf weite Sicht Raumprogramm Lage möglichst zentral; nicht neben Bauten mit erhöhter Brandgefahr Grösse GK IV = 5 8 Achse Bauart Fahrzeughalle muss stützenfrei ausgeführt werden 4 Strategische Ausrichtung der Feuerwehr 4.1 Einsatzstrategie und Zusammenarbeit Die Feuerwehrkommission erlässt das Ausrück- und Einsatzkonzept der Feuerwehr Oberlunkhofen Jonen. Um die Tagespräsenz zu verbessern, soll mit der Nachbarfeuerwehr für den Alarmfall eine gemeinsame Tageseinsatzgruppe bei der Alarmstelle aufgeschaltet werden. Gemeinsame Übungen sind anzustreben. Bei Materialbeschaffungen sollen Möglichkeiten der gemeinsamen Auftragsvergabe mit den Nachbarfeuerwehren geprüft werden Die Sanitätsabteilung soll wenn möglich regional organisiert werden So kann eine zukunftsorientierte Ausrüstung sowie eine gute Aus- und Weiterbildung gewährleistet werden. 4.2 Strategie für Ersatz und Neuinvestitionen Die Feuerwehrkommission hat ein bedarfsgerechtes Fahrzeugkonzept erstellt. Die Beschaffung einer motorisierten Leiter oder einer Autodrehleiter (ADL) anstelle des ZKF inkl. AHL ist sinnvoll. Über 25 Objekte im eigenen Einsatzgebiet sowie etliche Objekte bei der Nachbarhilfe können mit konventionellen Schiebeleitern aus baulichen Gründen bei Rettungs- und Löscheinsätzen nicht mehr erreicht werden. Für Erneuerungen und grössere Sanierungen des Feuerwehrgebäudes soll ein Erneuerungsfond in den nächsten Jahren geäufnet werden. Für die Sanität soll bei Bedarf regional (Samariterverein) ein geeignetes Fahrzeug angeschafft werden. Die Einsatzbekleidung muss den geltenden Anforderungen entsprechen und sollte alle 12 Jahre überprüft und nötigenfalls ersetzt werden. Eine zentrale Beschaffung der Brandschutzbekleidung durch die AGV wäre wünschenswert. 7 gemäss Richtlinie 6 für die Erstellung von Feuerwehrlokalen (Kommandoakten ff) Seite 7 von 11
8 Angestrebtes Fahrzeugkonzept bis 2020 TLF 02 PIF 2 18 ADL 20 AG AG AG FkSR1 FkSR2 FkSR3 EAF 86 VAF 05 ASF 16 AG AG AG FkSR4 FkSR5 FkSR8 SFA 16 (760m) PTF 11 MZF 10 AG AG AG FkSR7 FkSR6 MS II MSA II MSA II AG AG AG Ölwehrmaterialanhänger Wasserwehranhänger Materialtransportanhänger AG AG AG (FkSR = Funk Selektivruf) Seite 8 von 11
9 4.3 Strategische Ausrichtung Eine konstante Aus- und Weiterbildung, sowie das notwendige know how ist in der Feuerwehr sicherzustellen. Ständige Innovationen sind in der Feuerwehr ein Muss. Dies aufgrund der ständig steigenden personellen Anforderungen und den immer komplexeren technischen Rahmenbedingungen. Die Mannschaftsstärke ist gemäss Vorgaben der AGV zu erfüllen und soll wenn immer möglich mit genügend ortsansässig tätigen Feuerwehrleuten sichergestellt werden. Die zu erwartenden Kostensteigerungen müssen mit geeigneten Massnahmen unter Kontrolle gehalten werden. Falls grössere Anschaffungen anstehen, sollen diese wenn immer möglich regional abgestimmt werden. Beschaffungen im Materialbereich sollen auf zukünftige, allenfalls grössere Feuerwehrkorps, ausgerichtet sein. Es sollen auch innovative Lösungen möglich sein. Das heisst für die Feuerwehr: Wir sind offen für Veränderungen Wir begrüssen die Zukunft als Herausforderung und Change Wir suchen systematisch nach Verbesserungen und Neuerungen Wir respektieren auch unkonventionelle Lösungen In einer zu bildenden Arbeitsgruppe (2er Delegation des Vorstandes) sollen zukunftsweisende Strategien für unsere Feuerwehr, sowie für allfällige regionale Feuerwehren, ausgearbeitet werden. Als Delegierte des FW-Vorstandes sind vorzugsweise die Gemeinderäte und Ressortvorsteher Feuerwehr zu entsenden. Die Gemeinderäte der Region sollen in diesen Prozess eingebunden werden. Seite 9 von 11
10 Fz Nr. 1. Inbetriebnahme Feuerwehr Oberlunkhofen Jonen 5 Investitionsplanung bis 2027 Für zukünftige Ersatz und Neubeschaffungen gelten die Richtlinien bis der Kommandoakten sowie das vom Vorstand angestrebte Fahrzeugkonzept vom Dezember 2016 (siehe 4.2) als Basis. Die Investitionen können so relativ langfristig geplant und überblickt werden. Für die Bewilligung der Investitionen sind die Richtlinien (HRM2) der Verbandsgemeinden einzuhalten. Bezeichnung Amortisationszeit Kdo Akten Kauf oder Ersatz vorgesehen Kostenschätzung Stand PIF 2 Ersatzbeschaffung Jahre 2018 SFr. 400'000 3 ADL Ersatz für ZKF Jg und AHL Jg (Occasion revidiert) 20 Jahre 2020 SFr. 300'000 1 TLF Ersatzbeschaffung Jahre 2027 SFr. 600'000 Ersatzbeschaffungen Ersatzbeschaffungen von Kleinfahrzeugen und Geräten fallen nicht unter die Investitionsplanung. Brandschutzbekleidung 98/02 12 Jahre 2017 SFr. 77'000 Helme Jahre 2017 SFr. 27'000 Pressluftatmer (AS-Geräte) Jahre 2018 SFr. 48'000 MS Typ II (3 Stk.à je) 1973 Zivilschutz SFr EAF Ersatzbeschaffung (bei Beibehaltung El Abt) (25) Jahre 2020 SFr. 80'000 5 VAF Jahre 2025 SFr. 85'000 Die Preisangeben sind gemäss Kdo Akten ( uff) angenommen. Das Kauf- / Ersatzjahr ist basierend auf der angenommen Lebensdauer (Kdo Akten vom ) der Fahrzeuge / Gerätschaften. Seite 10 von 11
11 6 Grosse Objekte im Einsatzgebiet Für Objekte die mit den heutigen konventionellen Handrettungsgeräten nicht mehr erreichbar oder nicht mehr zugänglich sind, führt das Kommando ein separates Register. 7 Genehmigungsvermerk An der Vorstandssitzung vom 9. Dezember 2016 genehmigt Oberlunkhofen, 9. Dezember 2016 NAMENS DES VORSTANDES Der Präsident Der Aktuar Thomas Etterlin Alain Maître Änderungsverzeichnis Version Gültig ab Kapitel Änderung Version Neuausgabe Ersetzt Ausgabe vom Seite 11 von 11
Gemeinde Obersiggenthal. Feuerwehrreglement
Gemeinde Obersiggenthal Feuerwehrreglement Ausgabe 998 Feuerwehrreglement - - Inhaltsverzeichnis. Allgemeine Bestimmungen Seite Verhältnis Feuerwehr / Gemeinderat Rekrutierung und Einteilung Rekrutierung
Muri Geltwil Buttwil. Feuerwehrreglement für die gemeinsame Stützpunktfeuerwehr Muri+
Muri Geltwil Buttwil Feuerwehrreglement für die gemeinsame Stützpunktfeuerwehr Muri+ vom Mai/Juni 2005 Inhaltsverzeichnis Seite I. Rekrutierung und Einteilung 4 Rekrutierung 4 Feuerwehrpflicht 4 Freiwilliger
Feuerwehrreglement: vom 12. Dezember 2007
Feuerwehrreglement vom 12. Dezember 2007 Die Gemeinderäte von Lenzburg, Ammerswil und Staufen erlassen, gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes vom 23. März 1971, Fassung vom 5. März 1996, die Verordnung
Feuerwehrreglement. Regionale Feuerwehr Chestenberg
Feuerwehrreglement Regionale Feuerwehr Chestenberg Feuerwehrreglement Regionale Feuerwehr Chestenberg 2 Die Gemeinderäte Möriken-Wildegg, Niederlenz und Holderbank erlassen gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes
Feuerwehr Seon - Egliswil. Reglement der Feuerwehr Seon - Egliswil
Feuerwehr Seon - Egliswil Reglement der Feuerwehr Seon - Egliswil 2008 Reglement der Feuerwehr Seon - Egliswil Die Gemeinderäte Seon und Egliswil erlassen gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes des Kantons
GEMEINDE KAISTEN GEMEINDE ITTENTHAL
GEMEINDE KAISTEN GEMEINDE ITTENTHAL Ausgabe 2001 Inhaltsverzeichnis Seite A. Rekrutierung und Einteilung 1 Rekrutierung 1 2 Freiwilliger Feuerwehrdienst 1 3 Vertrauensarzt 1 B. Organisation der Feuerwehr
REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION IM FALLE VON KATASTROPHEN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN
G E M E I N D E Münster-Geschinen REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION IM FALLE VON KATASTROPHEN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN Die Urversammlung von Münster- Geschinen Eingesehen das Gesetz vom 2. Oktober 1991
Feuerwehrreglement. gültig ab 04. Juni 1998
Gemeinde Küttigen Feuerwehrreglement gültig ab 04. Juni 1998 2 Der Gemeinderat von Küttigen erlässt, gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes (FwG) vom 23. März 1971 und 32 der Vollziehungsverordnung zum
Gemeinden Böttstein und Leuggern
Gemeinden Böttstein und Leuggern gültig ab 01. Januar 2007 INHALTSVERZEICHNIS A. Rekrutierung und Einteilung Seite 1 Rekrutierung 2 2 Freiwilliger Feuerwehrdienst 2 3 Vertrauensarzt 2 B. Organisation der
Der Gemeinderat Galgenen, gestützt auf 28 des Feuerschutzgesetzes vom 12. Dezember 2012, beschliesst:
Feuerwehr-Reglement der Gemeinde Galgenen vom 12. August 2013 Der Gemeinderat Galgenen, gestützt auf 28 des Feuerschutzgesetzes vom 12. Dezember 2012, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Grundsatz
Verordnung für den Gemeindeführungsstab (GFS)
DIE RICKENBACHER Einwohnergemeinde Sicherheit Bevölkerungsschutz Verordnung für den Gemeindeführungsstab (GFS) vom 11. Juni 008 \\srv01-076\home$\sthub\reglemente, Verordnungen, Gdeverträge, Regelungen,
Gemeindeführungsstab Reglement
Gemeindeführungsstab Reglement Gemeinde Visperterminen, CH-3932 Visperterminen Tel. +41(0)27 946 20 76, Fax +41(0)27 946 54 01, gemeinde@visperterminen.ch, www.heidadorf.ch Die Urversammlung von der Munizipalgemeinde
Gemeinde Grengiols GEMEINDEREGLEMENT KOMMUNALER FÜHRUNGSSTAB GRENGIOLS
Gemeinde Grengiols GEMEINDEREGLEMENT KOMMUNALER FÜHRUNGSSTAB GRENGIOLS Reglement für den Gemeindeführungsstab Die Urversammlung der Gemeinde Grengiols Eingesehen das Gesetz vom 2. Oktober 1991 über die
Gemeindeführungsstab (GFS) Gemeindereglement
Gemeindeführungsstab (GFS) Gemeindereglement Reglement Gemeindeführungsstab Baltschieder Seite - 1 von - 7 - Reglement über die Organisation im Falle von Katastrophen und ausserordentlichen Lagen Die Urversammlung
Leitbild der bernischen Feuerwehren. Prävention Feuerwehr
Leitbild der bernischen Feuerwehren Prävention Feuerwehr Abteilung Feuerwehr der Gebäudeversicherung Bern (GVB) Die Haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitenden der Abteilung Feuerwehr beraten die Feuerwehren
ZUSAMMENLEGUNG FEUERWEHREN KILLWANGEN & SPREITENBACH
ZUSAMMENLEGUNG FEUERWEHREN KILLWANGEN & SPREITENBACH 1 VERTRAG 1. ZWECK, GESETZLICHE GRUNDLAGEN 1.1 Die Feuerwehren von Spreitenbach und Killwangen schliessen sich im Interesse einer rationellen und effizienten
Mehrjahresprogramm. für die Grund- und Fachausbildung 2014-2018 27.11.2013 1
Mehrjahresprogramm für die Grund- und Fachausbildung 2014-2018 27.11.2013 1 Grundausbildung (Offiziere) 109 Einführungskurs Offizier Teil 1 X X X X X 110 Einführungskurs Offizier Teil 2 X X X X X 217 Fachkurs
EINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG
EINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG Feuerwehrreglement "Feuerwehr Regio Mühleberg-Ferenbalm" 2010 1 2 Inhalt Erster Titel: Auftrag der Feuerwehr... 3 Aufgaben... 3 Zweiter Titel: Feuerwehrpflicht... 3 Grundsatz...
Die Meilensteine der Feuerwehr Wohlen:
Die Meilensteine der Feuerwehr Wohlen: 1815 Grossbrand im Kappelgass-Quartier, neun Wohnhäuser sowie verschiedene Scheunen und Nebengebäude wurden zerstört 1830 1. Feuerwehr, 2 Aufseher, 21 Löschpersonal,
Amt für Feuerschutz des Kanton St. Gallen
1 von 6 Kdt 3.13 Reglement über Betriebsfeuerwehren vom 15. September 1992 1 Das kantonale Amt für Feuerschutz erlässt in Ausführung von Art. 56b der Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Feuerschutz
Sch erstellen Interview mit Feuerwehrleuten. Material: Texte Interview-Material (TB, Handy, Kamera)
Beruf Feuerwehr Arbeitsauftrag: Sch erarbeiten Texte und bereiten Vorträge vor zu: o Feuerwehr o Berufsbild Firefighter o Dokumentation erstellen Sch erstellen Interview mit Feuerwehrleuten Ziel: Erarbeiten
Gemeinde Boswil. Feuerwehrreglement. erlassen im Juni 1997, gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes des Kantons Aargau
Feuerwehrreglement erlassen im Juni 1997, gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes des Kantons Aargau I Allgemeine Bestimmungen 3 II REKRUTIERUNG UND EINTEILUNG 3 III ORGANISATION DER FEUERWEHR 3 ALLGEMEINES
Feuerwehrreglement 9. Dezember 1996
9. Dezember 1996 Einwohnergemeinde Oberägeri 722.1 722.1 FEUERWEHRREGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS I Einleitung 2 Art. 1 Zweck 2 Art. 2 Organisation 2 Art. 3 Gemeinderat 2 Art. 4 Feuerschutzkommission 2 Art.
Organisation der Feuerwehr und die nötigen Lösch- und Rettungseinrichtungen
Feuerwehrreglement vom 22. Mai 2013 Der Stadtrat Zofingen gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes vom 23. März 1971 (FwG) und der Verordnung zum Feuerwehrgesetz vom 4. Dezember 1996 (FwV) beschliesst: Ingress
Feuerwehrreglement. der. Gemeinde Flühli
Feuerwehrreglement der Gemeinde Flühli Feuerwehrreglement Seite 1 Feuerwehrreglement der Gemeinde Flühli vom 29. November 2002 Der Gemeinderat Flühli erlässt in Ausführung von 100, Absatz 6 des Gesetzes
Feuerwehr-Reglement. vom 23. Juli 2010
Feuerwehr-Reglement vom 23. Juli 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck... 3 2 Organisation... 3 3 Gemeinderat... 4 4 Feuerschutzkommission... 4 5 Aufgaben der Feuerschutzkommission... 4 6 Feuerwehrkommando...
FEUERWEHRREGLEMENT SAALWACHREGLEMENT VERKEHRSDIENSTREGLEMENT
EINWOHNERGEMEINDE BERGDIETIKON FEUERWEHRREGLEMENT SAALWACHREGLEMENT VERKEHRSDIENSTREGLEMENT S A C H V E R Z E I C H N I S FEUERWEHRREGLEMENT 1-3 Rekrutierung und Einteilung 4 Organisation der Feuerwehr
Feuerwehr Koordination Schweiz FKS
Feuerwehr Koordination Schweiz FKS - Feuerwehrwesen allgemein - Vorstellen der Gesamtorganisation FKS - Aufgaben/Zuständigkeiten der FKS - Photovoltaik: Gefahren im Feuerwehreinsatz Feuerwehrwesen - kantonale
Vertrag über die Feuerwehr Frenke
Vertrag über die Feuerwehr Frenke vom 28. Februar 2014 (Stand Vorprüfung) Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen... 3 1 Regelungsbereich... 3 2 Bauten... 3 3 Obliegenheiten der Gemeinderä äte............
FEUERWEHR RUSWIL. Tätigkeitsbericht 2012
FEUERWEHR RUSWIL Tätigkeitsbericht 2012 1 Tätigkeitsbericht 2012 1. Feuerwehrkommission: 2012 fanden 3 Kommissionssitzungen (16. Januar, 25. Mai und 05. November), 2 Offizierssitzung (19. Juni und 17 Sept.)
Gemeinde Ebikon - Gemeinde Dierikon. Feuerwehrreglement für die Feuerwehr Ebikon-Dierikon
Gemeinde Ebikon - Gemeinde Dierikon Feuerwehrreglement für die Feuerwehr Ebikon-Dierikon vom 8. November 2001 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines Art. 1 Geltungsbereich Seite 4 Art. 2 Feuerschutz Seite 4
Verordnung über die Feuerwehr (FWV)
Chronologische Gesetzessammlung BL: www.bl.ch/gs 760. Verordnung über die Feuerwehr (FWV) Vom 7. August 0 GS 8.048 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf die Absatz, 4, 6 Absatz sowie
Vom 13. März 2000 Geändert durch Satzungen vom 31. März 2010 und 7. Mai 2013
2.1.2 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Schwandorf (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung der Stadt Schwandorf FwKS) 1 Vom 13. März 2000 Geändert
Interkommunales Reglement über die Organisation im Falle von besonderen und ausserordentlichen Lagen
Gemeinde Steg-Hohtenn Gemeinde Gampel-Bratsch 1 Gemeinde Steg-Hohtenn Gemeinde Gampel-Bratsch Interkommunales Reglement über die Organisation im Falle von besonderen und ausserordentlichen Gemeinde Steg-Hohtenn
Feuerwehrreglement der Gemeinde Escholzmatt-Marbach
Feuerwehrreglement der Gemeinde Escholzmatt-Marbach vom 26. Juni 2012 Die Einwohnergemeinde Escholzmatt-Marbach, gestützt auf 100 Absatz 6 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 5. November 1957, erlässt
Personalausbildung. Konzept
Personalausbildung Konzept Firma AG Musterstrasse 50 8005 Zürich Inhaltsverzeichnis 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Zielsetzung 3. Ausbildungsplan 3.1 Brandverhütung 3.2 Verhalten im Brandfall 4. Organisation
Werkhofgebäude Seidenberggässchen 23; Sanierung Objektkredit
Grosser Gemeinderat Muri bei Bern Sitzung vom 21. August 2012 Geschäft Nr. 3 Werkhofgebäude Seidenberggässchen 23; Sanierung Objektkredit 1 AUSGANGSLAGE 1. An der Gemeindeversammlung vom 20. Dezember 1966
Grundlagen im Feuerwehrwesen
AGV Aargauische Gebäudeversicherung Grundlagen im Feuerwehrwesen Einführungskurs Angehörige der Feuerwehr AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse 12/14 Postfach 5001 Aarau Inhalt Ehrenkodex
Richtlinie. Ergänzungen zur Beihilferichtlinie 2008. Beiblatt. Verteiler: BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK
Nr.: 2.6-136-2010 vom: 12. März 2010 Richtlinie Ergänzungen zur Beihilferichtlinie 2008 Beiblatt Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Diese Richtlinie gilt in Verbindung
Kommandant & Vize-Kommandant. Anforderung: Eingliederung: Unterstellte: Aufgaben: (PH100)
Kommandant & Vize-Kommandant (PH100)... 2 Chef Ausbildung (PH110)... 3 Chef Planung & Einsatz (PH120)... 4 Chef Logistik (PH130)... 5 Chef Absturzsicherung (PH112)... 6 Chef Jugendfeuerwehr (PH113)...
Feuerwehrreglement der Gemeinde Birrwil
GEMEINDE BIRRWIL KANTON AARGAU Feuerwehrreglement der Gemeinde Birrwil Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeine Bestimmungen 1 Verbindung Gemeinderat / Feuerwehr 4 Funktions- und Berufsbezeichnungen 4 B.
Reglement über die Bewältigung im Falle von besonderen und ausserordentlichen
Reglement über die Bewältigung im Falle von besonderen und ausserordentlichen Lagen Die Urversammlungen von Ried-Brig und Termen Eingesehen Artikel 79 der Kantonsverfassung Eingesehen das Gesetz vom 15.
Ihre Feuerwehr Ihr Helfer rund um die Uhr!
FEUERWEHR WETZIKON SEEGRÄBEN Ihre Feuerwehr Ihr Helfer rund um die Uhr! Stadtverwaltung Wetzikon Feuerwehrsekretariat: Bahnhofstrasse 167 Depot: Farbstrasse 5 8622 Wetzikon 044 931 32 53 www.feuerwehr-ws.ch
Die Gemeindeversammlung Neuheim, gestützt auf 30 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 15. Dezember 1994 beschliesst: FEUERWEHRREGLEMENT
Die Gemeindeversammlung Neuheim, gestützt auf 30 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 5. Dezember 994 beschliesst: FEUERWEHRREGLEMENT Art. Zweck Dieses Feuerwehrreglement regelt namentlich die Organisation
Verordnung des Regierungsrates über die Beiträge an den Brandschutz und die Feuerwehren
708. Verordnung des Regierungsrates über die Beiträge an den Brandschutz und die Feuerwehren vom 5. November 996 I. Allgemeines Der Kanton fördert durch Beiträge den baulichen Brandschutz, die Löschwasserversorgung
FEUERWEHRVERORDNUNG ORGANISATION DER FEUERWEHR ROOT
FEUERWEHRVERORDNUNG über die ORGANISATION DER FEUERWEHR ROOT Gültig ab 1. Januar 014 (rev.. Januar 015 und 7. Januar 016) Der Gemeinderat Root erlässt gestützt auf Art. 1 Abs. 3 des Feuerwehrreglements
Siehe Homepage: www.lyss.ch/ggr/ Navigationspunkt: Geschäfte 429 Abrechnungen 5 6
Beilagen der 22. Sitzung des Grossen Gemeinderates Lyss vom Montag, 13.05.2013 Geschäft Seite 418 Jahresrechnung/Controllingbericht 2012 Separatbeilage 422 Änderungen im Feuerwehrreglement 2013 1 4 426
Gemeinde Augst. FEUERWEHRREGLEMENT der Gemeinden Augst und Kaiseraugst
Gemeinde Augst FEUERWEHRREGLEMENT der Gemeinden Augst und Kaiseraugst - 2 - Inhaltsverzeichnis Art. 1 Zweck der Feuerwehr 4 Art. 2 Gleichberechtigung 4 Art. 3 Dienst- und Ersatzpflicht 4 Art. 4 Rekrutierung
FEUERWEHR RUSWIL. Tätigkeitsbericht 2014
FEUERWEHR RUSWIL Tätigkeitsbericht 2014 1 Tätigkeitsbericht 2014 1. Feuerwehrkommission: 2014 fanden 3 Kommissionssitzungen (13. Januar, 23. Mai und 03. November), 2 Offizierssitzungen (17. Juni und 15
Feuerwehr der Gemeinden Böttstein und Leuggern. Arbeitsprogramm 2015
Feuerwehr der Gemeinden Böttstein und Leuggern Arbeitsprogramm 2015 Abteilungsleiter und Stv. Kommandant: Achermann René, Haldensteig 1 056 246 06 11 5316 Felsenau 079 205 99 56 Vizekommandant: Kalt Rainer,
Der Transportbeutel auf der Seite enthält eine Fluchthaube, die eine konstante Luftversor-gung von ca. 40 lt./ Min.
Das Rescue AirPak ist ein Rettungsgerät für den Atemschutz in zweiter Phase. Ziel der Entwicklung dieses Gerätes waren: der Erhalt der Mobilität des Rettungs-Trupps sowie die flexible Einsatztaktik. Anstelle
gestützt auf 40 des Feuerwehrgesetzes (FwG) vom 23. März 1971 1),
58. Verordnung zum Feuerwehrgesetz Vom. Dezember 996 Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf 0 des Feuerwehrgesetzes (FwG) vom. März 97 ), beschliesst: A. Allgemeines Ein Aufgebot der Feuerwehr
Im Bereich Sanität suchen wir für das kommende Jahr motivierte Persönlichkeiten, welche die
Schutz & Rettung vereinigt als Dienstabteilung des s die Berufs- und Milizfeuerwehr, den Rettungsdienst sowie die Einsatzleitzentrale für die Notrufe 118 und 144. Ausserdem gehören Zivilschutz, Feuerpolizei
Reglement. Feuerwehr Uerkental
Uerkheim Bottenwil Wiliberg Wikon Reglement der Feuerwehr Uerkental ab 01. Januar 2006 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeine Bestimmungen 3 B. Rekrutierung und Einteilung 3 C. Organisation der Feuerwehr
Administratives. - Kursbeschreibungen / Zulassungen
1 von 5 Kdt 2.01 A Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften des kantonalen Amtes für Feuerschutz (AFS) - Gesetz über den Feuerschutz vom 18. Juni 1968, Neudruck April 2009 (FSG, sgs 871.1) - Vollzugsverordnung
Elementarschaden-Intervention
AGV Aargauische Gebäudeversicherung Elementarschaden-Intervention FK-316 Elementarschadenintervention 5. September 2015 Unterkulm AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse 12/14 Postfach 5001
CUMÜN DA SCUOL. Feuerwehrgesetz
CUMÜN DA SCUOL Feuerwehrgesetz INHALTSVERZEICHNIS Artikel I. Allgemeines Zweck / Grundlagen 1 Aufgaben der Feuerwehr 2 Versicherung 3 II. Feuerwehrpflicht und Dienstpflichten Feuerwehrpflicht 4 Dienstpflichten
Spesen- und Entschädigungsreglement
EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL Spesen- und Entschädigungsreglement (DGO 2014 vom 12.12.2013) 1. Geltungsbereich Das vorliegende Spesen- und Entschädigungsreglement bildet einen integrierten Bestandteil der
ANTRAG. 2. Der benötigte Nettokredit von Fr. 442'000.- inkl. MwSt. wird zu Lasten der Investitionsrechnung
KREDITBEGEHREN ÜBER NETTO FR. 442'000.- FÜR DIE ANSCHAFFUNG EINES HUBRETTUNGS- FAHRZEUGES FÜR DIE ORTSFEUERWEHR RICHTERSWIL/SAMSTAGERN SOWIE DAFÜR NÖTIGE ANPASSUNGEN AN DER GEBÄUDEHÜLLE DES FEUERWEHRDEPOTS
Leitfaden Einsatzführung
Leitfaden Einsatzführung Version 3.2012 Copyright by Feuerwehr Koordination Schweiz FKS Christoffelgasse 7 CH-3011 Bern www.feukos.ch 2 Gestaltung und Druckvorstufe: weiss communication+design ag Ländtestrasse
[Kurzbeschreibung Atemschutzfahrzeug] [Bezirk Grieskirchen] [FF Grieskirchen] ASF Grieskirchen
[Kurzbeschreibung Atemschutzfahrzeug] [Bezirk Grieskirchen] [FF Grieskirchen] ASF Grieskirchen Inhaltsverzeichnis BILDER AUßEN UND INNENANSICHT KURZBESCHREIBUNG EINSATZMÖGLICHKEITEN: TECHNISCHE DETAILS:
Informationen zur Freiwilligen Feuerwehr
Inhalt Kontakt... 2 Wie klappt es mit der Feuerwehr?... 2 Ich? Feuerwehr? Warum?... 3 Was sind die Aufgaben der Feuerwehr?... 4 Was tun bei Alarm?... 4 Gliederung und Organisation... 5 Die Züge... 6 Wie
Reglement für die Gemeinde zur Bewältigung von ausserordentlichen Lagen
Version vom 09.01.02 MUSTER- Reglement für die Gemeinde zur Bewältigung von ausserordentlichen Lagen In Übereinstimmung mit dem Gemeindegesetz (LGBl. Nr. 52/1996) und dem Katastrophenschutzgesetz (LGBl.
SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN GEMEINDLICHER FEUERWEHREN
SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN Der erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung 1 Aufwendungs- und Kostenersatz (1) Die Gemeinde erhebt im Rahmen
Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Wasserwerk Obermaubach. gemäß DIN 14096 Teil C. Erstellt durch: Stand: Dezember 2009 IW01
Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil C Stadtwerke Düren GmbH Wasserwerk Obermaubach Stand: Dezember 2009 Erstellt durch: IW01 Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene
Reglement für Datenschutz
Reglement für Rechtliche Grundlage Gestützt auf das Organisationsreglement erlässt der Gemeinderat folgendes Reglement: Allgemeines Grundsatz Art. Die Gemeinde darf an private Personen systematisch geordnete
Kursprogramm 2011. Ziele/Schwergewichtsthemen. Ausbildung der Feuerwehren. Einsatzführung auf allen Stufen
Ausbildung der Feuerwehren programm 2011 Ziele/Schwergewichtsthemen Einsatzführung auf allen Stufen Chur, September 2010 Gebäudeversicherung Graubünden Feuerwehr Ottostrasse 7001 Chur Tel. 081 257 39 42
Informationen Feuerwehrinspektorat
Informationen Feuerwehrinspektorat Graf Vinzenz, Feuerwehrinspektor / SC Stv KFS Behördenrapport 16.11.2012 1 Agenda Alarmierungssystem POLYCOM Feuerwehren Webbasierte Administrationssoftware Kennziffer
RICHTLINIEN DES KOMITEES SFL ÜBER DIE FUNKTION UND AUFGABEN DER STADIONSPRECHER DER KLUBS DER SWISS FOOTBALL LEAGUE VOM 29.7.2005
RICHTLINIEN DES KOMITEES SFL ÜBER DIE FUNKTION UND AUFGABEN DER STADIONSPRECHER DER KLUBS DER SWISS FOOTBALL LEAGUE VOM 29.7.2005 (REVIDIERT AM 18. SEPTEMBER 2009) 1 RICHTLINIEN DES KOMITEES SFL ÜBER DIE
Herzlich Willkommen bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB) Unternehmen
Herzlich Willkommen bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB) Unternehmen Wir versichern was Sie aufgebaut haben ohne Wenn und Aber. Und vermitteln so Sicherheit für alle Hauseigentümerinnen- und eigentümer
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung)
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 36 des Feuerwehrgesetzes
Anschlussvertrag Feuerwehrwesen
Anschlussvertrag Feuerwehrwesen zwischen der Sitzgemeinde Sumiswald und den Anschlussgemeinden Affoltern und Trachselwald vom 5. Februar 03 Alle männlichen Bezeichnungen gelten sinngemäss selbstverständlich
Schlussbericht. Projektauftrag: Optimierung des Feuerwehrwesens in den Gemeinden Büron, Schlierbach und Triengen
Schlussbericht Projektauftrag: Optimierung des Feuerwehrwesens in den Gemeinden Büron, Schlierbach und Triengen Erstellt von: Projektgruppe Feuerwehr Martin Ulrich, Projektleiter Gemeinderat 6234 Triengen
Dienstleistungen Service
Dienstleistungen Service Wir sind für Sie da! Telefon +49 (0) 5181 85525-0 Fax +49 (0) 5181 85525-29 info@tbelectronic.de www.tbelectronic.de Individuelle Serviceleistung zeichnet uns aus Für T & B electronic
Benutzungsreglement und Hausordnung Musikhaus
Benutzungsreglement und Hausordnung Musikhaus Vom Gemeinderat genehmigt am 19.08.2014 mit Wirkung ab 20.08.2014. Ersetzt das Reglement vom 08.04.2009. Reglement Nr. 007 Version 03 Benutzungsreglement und
FwDV 13/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 13/1. Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz
FwDV 13/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 13/1 Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz 1. Einleitung In dieser Vorschrift ist festgelegt, wie eine Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz zu arbeiten
Entwurf Gemeindereglement Pflegewohnheim Bärgmättli AG
Entwurf Gemeindereglement Pflegewohnheim Bärgmättli AG Stand: Verabschiedet durch Projektausschuss Strategie Zukunft Bärgmättli: 5.09.05 und durch den Gemeinderat: 5.0.05 Die Gemeindeversammlung der Gemeinde
Statuten der Pferdeversicherungs- Gesellschaft Altstätten
Statuten der Pferdeversicherungs- Gesellschaft Altstätten Altstätten 2013 Statuten der Pferdeversicherungsgesellschaft Altstätten Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen der Pferdeversicherungs- Gesellschaft
Vorlage des Gemeinderates Beringen vom 5. Januar 2015. Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat "Informatik Schule Beringen"
Vorlage des Gemeinderates Beringen vom 5. Januar 2015 Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat "Informatik Schule Beringen" Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Hiermit
FEUERWEHRREGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL
FEUERWEHRREGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL 1 INHALTSVERZEICHNIS Seite A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN...4 1 Regelungsbereich...4 2 Feuerwehr...4 3 Aufgebot der Feuerwehr durch den Gemeinderat...4 4 Dienstpflicht...4
Rechtliche Grundlagen/Weisungen 03-02-16. Struktur der Feuerwehr - Aus-/Weiterbildung. Kurswesen
KOMMANDOAKTEN l FEUERW EHR Ausbildung Rechtliche Grundlagen/Weisungen 03-02-16 Kurswesen Struktur der Feuerwehr - Aus-/Weiterbildung Glossar: BIS Academy Chemiewehrschule Bilfinger, Zofingen Falck-Risc
Sichern und Versichern
Sichern und Versichern Aargauische Gebäudeversicherung Aargauische Wir versichern Gebäudeversicherung Ihre Sicherheit Gebäudeversicherung Unfallversicherung Gegenwärtig stehen rund 215 000 Gebäude mit
Statuten des Feuerwehrverbandes Domat/Ems Felsberg
Statuten des Feuerwehrverbandes Domat/Ems Felsberg Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen II. Organisation des Verbandes A. Gesamtheit der Mitgliedergemeinden B. Verbandsvorstand C. Geschäftsprüfungskommission
Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 15. September 2011, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp.
Ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Belp Donnerstag, 15. September 2011, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp B o t s c h a f t des Gemeinderats an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der
Feuerwehrweisungen (FWW)
0.0.04 Inhaltsverzeichnis A Meldepflicht... 5 Art. Melde- und Hilfeleistungspflicht... 5 B Feuerwehrstufen... 5 Art. Grundlagen... 5 C Gliederung... 5 Art. Gliederung... 5 Art. 4 Grundlagen... 5 D Kader
Gemeinde Deißlingen Landkreis Rottweil
Gemeinde Deißlingen Landkreis Rottweil Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Deißlingen vom 09.04.2014 - Feuerwehrkostenersatz-Satzung (FwKS) Aufgrund von 4
FÜR DIE GEMEINDE RUGGELL ZUR BEWÄLTI- GUNG VON AUSSERORDENTLICHEN EREIG- NISSEN
FÜR DIE GEMEINDE RUGGELL ZUR BEWÄLTI- GUNG VON AUSSERORDENTLICHEN EREIG- NISSEN 2000 INHALTSVERZEICHNIS A Allgemeines...3 1 Zweck Grundlagen...3 2 Grundsätzliches...3 B Aufgaben...3 3 Aufgaben der Gemeinde...3
Schweizerische Gesellschaft der Verfahrens- und ChemieingenieurInnen
Schweizerische Gesellschaft der Verfahrens- und ChemieingenieurInnen Statuten Die Schweizerische Gesellschaft der Verfahrens- und ChemieingenieurInnen, nachfolgend SGVC genannt, stellt einen nicht kommerziell
Feuerwehrreglement.docx FEUERWEHRREGLEMENT
Feuerwehrreglement.docx FEUERWEHRREGLEMENT Fassung vom 4. Mai 2012 - 2 - Inhaltsverzeichnis Text Seite INHALTSVERZEICHNIS... 2-4 PRÄAMBEL... 5 1. ZWECK 1.1. Hilfeleistung... 5 1.2. Auswärtige Hilfeleistung...
3 ½-Zimmer-Dach-Wohnung mit zusätzlicher Galerie
3 ½-Zimmer-Dach-Wohnung mit zusätzlicher Galerie Usserhus 6 6023 Rothenburg BERATUNG UND VERKAUF Eugen und Carmen Brügger Sonnerain 4 6024 Hildisrieden P 041 280 07 09 G 041 280 07 07 1 INHALTSVERZEICHNIS
Dorfverein Rüti. Protokoll der Gründungsversammlung zum Erhalt der dörflichen Gemeinschaft vom 27. Februar 2010, 19:00 Uhr
Dorfverein Rüti Protokoll der Gründungsversammlung zum Erhalt der dörflichen Gemeinschaft vom 27. Februar 2010, 19:00 Uhr 1. Eröffnungsrede Der Vorsitzende, Mathias Vögeli, eröffnet punkt 19:00 im Singsaal
Verhandlungsbericht (GR-Sitzung vom 3. Oktober 2006)
Verhandlungsbericht (GR-Sitzung vom 3. Oktober 2006) Vermehrt vorkommende Sachbeschädigungen und Ruhestörungen an verschiedenen Orten und Plätzen auf dem Gossauer Gemeindegebiet haben den Gemeinderat veranlasst,
Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Pflichtversicherung. Bernd Huppertz 1
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Pflichtversicherung 1 Pflichtversicherung 1 PflVG o Der Halter eines Kfz oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung
Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weissach Fassung vom 29.10.2001
Gemeinde 71287 Weissach Landkreis Böblingen Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weissach Fassung vom 29.10.2001 Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen
Zielorientierte Ausbildung
Zielorientierte Ausbildung ein möglicher Weg Persönliche Daten Roland Weber Abschnittsbrandinspektor 2. Kommandant-Stellvertreter 44 Jahre - Informatiker - Berufsfeuerwehroffizier - Sachverständiger für
RHENUS OFFICE SYSTEMS. Compliance, Informationssicherheit und Datenschutz
RHENUS OFFICE SYSTEMS Compliance, Informationssicherheit und Datenschutz SCHUTZ VON INFORMATIONEN Im Informationszeitalter sind Daten ein unverzichtbares Wirtschaftsgut, das professionellen Schutz verdient.
Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude
Anforderungen des Brandschutzes an landwirtschaftliche Gebäude Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang h kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die
Inhaltsverzeichnis Kapitel 18
Inhaltsverzeichnis Kapitel 18 18 Internes Kontrollsystem (IKS) 18.1 Allgemein...1 18.2 IKS Praxishilfe der KKAG...2 Stand: 1.2.2013 Kapitel 18 Internes Kontrollsystem (IKS) 18 Internes Kontrollsystem
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Geroldsgrün vom 01.01.
1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Geroldsgrün vom 01.01.2015 Die Gemeinde Geroldsgrün erlässt auf Grund des Art.