Das Praxissemester. Bachelorstudiengang Umweltingenieurwesen. Kurzinformation für Betriebe und Studierende

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1 An der Wilhelmshöhe 44, Höxter Tel.: 05271/ Fax: 05271/ (K+E) (W+A) Internet: Fachbereich 8 Umweltingenieurwesen und Angewandte Informatik Studiengang Umweltingenieurwesen Bachelorstudiengang Umweltingenieurwesen Das Praxissemester Kurzinformation für Betriebe und Studierende Stand: August

2 Praxissemester / Information für Betriebe und Studierende Seite 2 1 Vorbemerkung Der Bachelorstudiengang Umweltingenieurwesen ist ein Hochschulstudiengang mit einem obligatorischen Praxissemester. Die Studierenden absolvieren dieses Praxisemster in der Regel im 6. Studiensemester für die Dauer von zusammenhängend 22 Wochen in einem ausgewählten Unternehmen, einer Behörde oder einer anderen Organisation (alle drei Formen werden im Folgenden als Betrieb zusammengefasst). Ziel des Praxissemesters ist es, einerseits die Studierenden durch Mitarbeit im Betrieb an das Berufsfeld der Ingenieurin oder des Ingenieurs heranzuführen, andererseits Anregungen für berufsnahe Themenstellungen für die Bachelorarbeit zu geben. Die Studierenden erhalten die Gelegenheit, die in verschiedenen Gebieten des Umweltingenieurwesens erworbenen Fach- und Methodenkenntnisse zu koordinieren und auf Probleme der Praxis anzuwenden. Daneben soll ein vertiefender Einblick in die technischen, organisatorischen, wissenschaftlichen und sozialen Zusammenhänge des betrieblichen Geschehens und der Entscheidungsprozesse vermittelt werden. Ein weiteres Ziel des Praxissemesters ist die Möglichkeit für Betriebe, mit den Studierenden ihre zukünftige Mitarbeitergeneration kennenzulernen und mit prägen zu können. Durch Gedankenaustausch und Zusammenarbeit zwischen Fachleuten der Betriebe und Professorinnen und Professoren soll darüber hinaus die Partnerschaft zwischen Berufswelt und Hochschule gefördert werden, die für eine Fortentwicklung unserer Gesellschaft unerlässlich ist. Für alle Fragen bezüglich der Organisation des Praxissemesters stehen seitens der Hochschule die Beauftragten für die Praxisphase zur Verfügung: Studienrichtung Klima und Energie Studienrichtung Wasser und Abfall: Herr Prof. Dr. Thorsten Bruns Herr Prof. Dr. Martin Oldenburg Im Folgenden wird über einige wichtige grundsätzliche Gesichtspunkte sowie über die Organisation des Praxissemesters in der Hochschule und in den Betrieben informiert. 2 Grundsätzliches und Termine 2.1 Dauer des Praxissemesters Das Praxissemester wird in der Regel im 6. Fachsemester abgeleistet und umfasst einen Zeitraum von 22 Wochen. 2.2 Anmeldung und Zulassung Dem Praxissemester muss eine schriftliche Anmeldung im Sekretariat des Fachbereiches vorausgegangen sein. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung zum Praxissemester. Es können nur Studierende zum Praxissemester zugelassen werden, die die Voraussetzungen gemäß Bachelorprüfungsordnung erfüllen. Zum Praxissemester wird zugelassen, wer im Bachelorstudiengang Umweltingenieurwesen der Hochschule Ostwestfalen-Lippe und mindestens im 5. Fachsemester eingeschrieben ist.

3 Praxissemester / Information für Betriebe und Studierende Seite Seminare und Betreuung Der Fachbereich bietet in der Regel zu Beginn des 5. Studiensemesters eine allgemeine Informationsveranstaltung über das Praxissemester an.neu: Zu Beginn des sechsten Fachsemesters haben die Studierenden an einem Vorseminar teilzunehmen. Hier werden u. a. allgemeine Probleme und Gegebenheiten der betrieblichen Integration in sozialer, organisatorischer und rechtlicher Hinsicht behandelt. Die Studierenden werden während des Praxissemesters von einer Professorin oder einem Pro fessor betreut. Der Betreuer muss vor Antritt des Praxissemesters benannt sein. Neu: Nach Beendigung der Tätigkeit im Betrieb wird zu Beginn des 7. Studiensemesters das Nachseminar durchgeführt, bei dem die wesentlichen Tätigkeiten und Erkenntnisse des Praxissemesters präsentiert werden sollen. Die Teilnahme an den beiden oben genannten Seminaren ist obligatorisch und ist eine Voraussetzung für die Anerkennung. 2.4 Schriftliche Unterlagen der Studierenden Die/der Studierende muss über ihre oder seine Tätigkeit regelmäßig ein Berichtsheft führen, im Nachseminar einen Vortrag halten und einen zusammenfassenden Bericht über das Praxissemester erstellen. Diese Aufgaben liegen ausschließlich in der Verantwortung der Studierenden. Selbstverständlich steht es dem Betrieb frei, sich auch anhand dieser Unterlagen über den Fortgang der Arbeiten der/des Studierenden zu informieren. Soweit der Betrieb für Teilbereiche eine besondere Vertraulichkeit wünscht, sollte mit der betreuenden Professorin oder dem betreuenden Professor das Vorgehen vereinbart werden. 2.5 Bescheinigung des Betriebs Für die Anerkennung des Praxissemesters benötigen die Studierenden eine Bescheinigung des Betriebes, aus welcher der Inhalt und der Erfolg der praktischen Tätigkeit sowie deren Dauer und die regelmäßige Anwesenheit hervorgehen. 2.6 Anerkennung Über die Anerkennung entscheidet die betreuende Professorin oder der betreuende Professor aufgrund der Bescheinigung des Betriebs, der schriftlichen Unterlagen gem. Kap. 3.1 der/des Studierenden und der Teilnahme an den beiden oben genannten Seminaren. 3 Organisation 3.1 Abwicklung innerhalb des Fachbereiches Die Studierenden melden sich formlos zum Praxissemester im Prüfungsamt an. Die Termine zur Anmeldung werden in der Informationsveranstaltung und per Aushang oder Mitteilung auf einer elektronischen Plattform mitgeteilt. Liegen die prüfungsrechtlichen Voraussetzungen bereits vor, so erhalten die Studierenden sofort die Zulassung. Andernfalls entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Studierenden bewerben sich selbst um einen Praktikumsplatz. Bei erfolgreicher Bewerbung ist ein Exemplar des unterschriebenen Praktikumsvertrages im Sekretariat zu den Unterlagen zu geben. Der Prüfungsausschuss (Beauftragte/-r) entscheidet über die Eignung des Betriebes für das Praxissemester. Bei häufigeren erfolglosen Bewerbungen wird ein Gespräch mit der/dem Beauftragten für das Praxissemester empfohlen, um weitere Hilfestellungen zu geben.

4 Praxissemester / Information für Betriebe und Studierende Seite 4 Nach Zulassung benennt die oder der für die Organisation verantwortliche Professorin oder Professor (s. Kap. 1) die betreuende Professorin oder den betreuenden Professor. Diese oder dieser ist von diesem Zeitpunkt an für den Kontakt mit den Studierenden und dem Betrieb zuständig. Sie oder er wird versuchen, die von ihm/ihr zu betreuenden Studierenden im Verlauf des Praxissemesters am Arbeitsplatz aufzusuchen. Bei nicht zweckentsprechender Beschäftigung der Studierenden wird die betreuende Hochschullehrerin oder der betreuende Hochschullehrer um eine Veränderung bemüht sein. Folgende Unterlagen sind spätestens bis zum Beginn des Nachseminars durch die Studierenden bei ihrer betreuenden Professorin oder bei ihrem betreuenden Professor vorzulegen: vom Betrieb ausgestellte Bescheinigung der Durchführung (Kap. 2.5) Berichtsheft über die Tätigkeit (Kap. 2.4) Nach dem Nachseminar sichtet und bewertet die betreuende Professorin oder der betreuende Professor die Unterlagen über Praxisphase und entscheidet über die Anerkennung des Praxissemesters. Die Anerkennung des Praxissemesters durch die Betreuerin oder den Betreuer erfolgt schriftlich. 3.2 Abwicklung im Betrieb Der Betrieb benennt die Ansprechpartnerin oder den Ansprechpartner. Soweit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die fachlich zuständige Mitarbeiterin oder der fachlich zuständige Mitarbeiter noch nicht benannt werden kann, wird gebeten, eine vorläufige Ansprechpartnerin oder einen vorläufigen Ansprechpartner zu benennen. Die Betreuenden im Betrieb sollten eine Ingenieurin oder ein Ingenieur oder andere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter vergleichbarer Qualifikation sein, die in der Lage sind, sowohl fachlich als auch zeitlich die Tätigkeiten des Studierenden im Praktikum zu begleiten. Im Ausnahmefall kann es vorkommen, dass auch während des Praxissemesters Veranstaltungen der Hochschule stattfinden, die für den Studierenden von Belang sind. In solchen Fällen sollte der Betrieb es dem Studierenden auf Antrag ermöglichen, diese Veranstaltungen zu besuchen. 3.3 Vertragliche Gestaltung Der an der Praktikumsstelle interessierte Studierende verhandelt selbständig mit dem von ihm oder dem vom Prüfungsausschuss vorgeschlagenen Betrieb über den Abschluss des Vertrages. Ein entsprechendes Vertragsmuster ist als Anlage beigefügt. Dieser Mustervertrag wird von der Hochschule empfohlen, seine Anwendung ist jedoch nicht verbindlich, es können auch Vertragsentwürfe des Betriebs verwendet werden. Insbesondere können die Vertragsparteien zusätzliche Vereinbarungen - z. B. über die Bezahlung des Praxissemesters durch den Betrieb - treffen. Eine Durchschrift des Vertrages ist von den Studierenden beim Fachbereichssekretariat zu hinterlegen. Der Vertrag soll mindestens die folgenden Sachverhalte regeln (siehe Mustervertrag in der Anlage): 1. Dauer des Praxissemesters (22 Wochen) 2. Pflichten des Betriebes Betreuung der Studierenden, möglichst im Rahmen eines Projektes oder eines abgegrenzten Aufgabengebietes Beachtung der Vorschriften der Bachelorprüfungs- und Studienordnung des Studienganges Umweltingenieurwesen über den Ablauf des Praxissemesters Freistellung der Studierenden zu Prüfungen des Fachbereiches 3. Pflichten der Studierenden Ausführung aller Tätigkeiten im Rahmen des vereinbarten Vertrages

5 Praxissemester / Information für Betriebe und Studierende Seite 5 Beachtung von Anordnungen des Betriebes sowie von allen anderen für die Belegschaft des Betriebes bestehenden Vorschriften Verpflichtung zur Verschwiegenheit 4. Urlaub Die Studierenden haben Anspruch auf anteiligen Urlaub nach den für den Betrieb maßgeblichen Vorschriften. Der Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt zurzeit für 22 Arbeitswochen 7 Arbeitstage. Der Urlaub ist vom Betrieb innerhalb der 22 Wochen zu gewähren. Der Urlaubstermin bedarf der Abstimmung mit dem Betrieb oder Institution. 5. Versicherung der Studierenden Hierzu wird auf die Ausführungen in Kapitel 3.5 verwiesen. 6. Vorzeitige Vertragsauflösung 3.4 Vergütung durch den Betrieb Auf die Entlohnung des Praxissemesters durch den Betrieb kann der Fachbereich keinen Einfluss nehmen. Die Vertragsparteien können eine Vergütung vereinbaren. 3.5 Versicherung der Studierenden Die Studierenden sind für die Dauer des Praxissemesters im Rahmen der studentischen Krankenversicherung gegen Krankheit und im Rahmen der studentischen Unfallversicherung gegen Unfälle versichert. Der Krankenversicherungsnachweis ist in der üblichen Form bei der Rückmeldung für das laufende Semester zu erbringen (siehe dazu auch "Rechtsstatus während des Praxissemesters", Kap. 3.6). Eine Sozialversicherungspflicht besteht bei Studierenden in dem Praxissemester nicht (Urteil des Bundessozialgerichts 12 RK 10/79). Den Studierenden wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen. Der Betrieb kann den Nachweis einer Haftpflichtversicherung zur Deckung von Risiken aus dem Praxissemester verlangen, sofern der Betrieb nicht bereits eine Versicherung abgeschlossen hat. 3.6 Rechtsstatus während des Praxissemesters Die Studierenden sind auch während des Praxissemesters mit allen Rechten und Pflichten an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe immatrikuliert. Sie haben sich wie zu einem Studiensemester in gleicher Weise und zum gleichen Termin zurückzumelden. Der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen ist möglich, sofern der organisatorische Ablauf der Praxissemesters unberührt bleibt.die Studierenden besitzen das uneingeschränkte aktive und passive Wahlrecht zu den Selbstverwaltungsorganen der Hochschule. Die studentischen Vergünstigungen für die Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel etc. bleiben erhalten. Ausländische Studierende benötigen für die Ausübung des Praxissemesters im Rahmen des Hochschulstudiums keine Arbeitserlaubnis. gez. Prof. Dr. R. Hesse Dekan des Fachbereiches 8

6 Praxissemester / Information für Betriebe und Studierende Anlage Seite 1 Mustervertrag An der Wilhelmshöhe 44, Höxter Tel.: 05271/ Fax: 05271/ thorsten.bruns@hs-owl.de martin.oldenburg@hs-owl.de Internet: Fachbereich 8 - Umweltingenieurwesen und Angewandte Informatik Zwischen Firma oder Institution.. in. - nachfolgend "Betrieb" genannt - und Frau/Herrn geb. am... in..., Student/-in an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Standort Höxter, Fachbereich "Umweltingenieurwesen und Angewandte Informatik", Bachelorstudiengang Umweltingenieurwesen, wird folgender Vertrag über die Durchführung eines Praxissemesters geschlossen: 1 Dauer des Praxissemesters Das Praxissemester dauert 22 Wochen. Der Vertrag wird für die Zeit vom... bis... geschlossen. Er endet am..., ohne dass es einer Erklärung der/des Studierenden oder des Betriebes bedarf. Die/der Studierende verpflichtet sich, 2 Pflichten der/des Studierenden 1. die nach Maßgabe des Ausbildungsrahmens übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen und alle gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, 2. die vom Betrieb und den von ihm beauftragten Personen im Rahmen der Ausbildung erteilten Weisungen zu befolgen, 3. die geltenden Ordnungen des Betriebes, insbesondere Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, über die der Studierende zu Beginn des Praxissemesters vom Betrieb belehrt wird,

7 Praxissemester / Information für Betriebe und Studierende Anlage Seite 2 4. die betriebliche Arbeitszeit einzuhalten, bei Fernbleiben die Arbeitsstelle unverzüglich zu benachrichtigen und bei Arbeitsunfähigkeit spätestens am dritten Tage eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, 5. Werkzeuge, Maschinen, Anlagen und Geräte sowie sonstige betriebliche Einrichtungen, Werkstoffe und Produkte, die ihr/ihm zur Verfügung gestellt werden, sorgfältig zu behandeln. 3 Geheimhaltungspflichten (1) Die/der Studierende hat über Betriebsvorgänge, die ihrer Natur nach oder kraft besonderer Anordnung der Geheimhaltung bedürfen, Stillschweigen zu wahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Praxissemesters. (2) Den nach der Prüfungs- und Studienordnung anzufertigenden Tätigkeitsbericht legt die/der Studierende vor Abgabe beim Fachbereich dem Betrieb zur Bestätigung vor. 4 Versicherungen (1) Die Zuordnung zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen. (2) Soweit nicht das Haftpflichtrisiko bereits durch eine vom Betrieb abgeschlossene Gruppenversicherung abgedeckt ist, hat die/der Studierende eine der Dauer und dem Zweck dieses Vertrages angepasste Haftpflichtversicherung abzuschließen. (3) Die Unfallversicherung muss über die Berufsgenossenschaft des Betriebes erfolgen. Der Betrieb erklärt sich bereit, 5 Leistungen des Betriebes 1. die Studierenden für die Dauer des Praxissemesters auf der Grundlage der bereits erworbenen Kenntnisse in das ingenieurmäßige Arbeiten einzuführen, 2 die Studierenden für die Teilnahme an den begleitenden Lehrveranstaltungen des Studienganges "Umweltingenieurwesen" freizustellen, 3. in allen die Studierenden betreffenden Fragen der Durchführung des Praxissemesters mit der/dem Beauftragten des Fachbereiches "Umweltingenieurwesen und Angewandte Informatik" zusammenzuarbeiten, 4. den von den Studierenden über den Verlauf des Praxissemesters zu fertigenden Bericht sachlich zu überprüfen,

8 Praxissemester / Information für Betriebe und Studierende Anlage Seite 3 5. den Studierenden nach Beendigung der praktischen Tätigkeit eine Bescheinigung zu erteilen, die Angaben über Dauer, Inhalt und Erfolg der praktischen Tätigkeit enthält. 6 Urlaub Die/der Studierende hat Anspruch auf Urlaub im Umfang von Arbeitstagen. 7 Vergütung Es wird eine Vergütung in Höhe von Euro... monatlich gezahlt. 8 Auflösung des Vertrages (1) Der Vertrag kann vorzeitig aufgelöst werden - beiderseitig aus einem wichtigen Grund gemäß 626 BGB ohne Einhaltung einer Frist, - durch die Studierende oder den Studierenden bei Aufgabe oder Änderung des Aus-- bildungszieles mit einer Frist von vier Wochen. (2) Die Auflösung wird schriftlich unter Angabe der Auflösungsgründe erklärt. Dem Fachbereich ist unverzüglich eine Abschrift der Erklärung zu übersenden. 9 Vertragsausfertigungen Außer den Vertragspartnern erhält auch der Fachbereich eine Ausfertigung des Vertrages. Betrieb: Studierende/-r: Ort, Datum, Unterschrift, Stempel Ort, Datum, Unterschrift

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