Transparenz der beruflichen Rehabilitation Qualitätssicherung durch Leistungsdokumentation

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1 Transparenz der beruflichen Rehabilitation Qualitätssicherung durch Leistungsdokumentation Janett Zander, Berthold Lindow, Friedrich Michael Radoschewski, Waltraud Lay, Inka Mohnberg, Here Klosterhuis Im Jahr 2010 beschloss die Deutsche Rentenversicherung, eine Leistungsklassifikation für die berufliche Rehabilitation (LBR) zu entwickeln, um Transparenz der Prozesse bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) herzustellen. Die in der konzeptionellen Diskussion zur beruflichen Rehabilitation immer wieder geforderte Individualisierung und Flexibilisierung der Leistungen ist nur so für die Rentenversicherung (RV) quantitativ und qualitativ nachvollziehbar. In einem wissenschaftlichen Projekt wurde über einen Zeitraum von 30 Monaten international erstmals eine solche Klassifikation entwickelt. Mit ihr sollen die Bildungseinrichtungen künftig in die Lage versetzt werden, die Leistungen, die ein Rehabilitand während seiner beruflichen Rehabilitationsmaßnahme erhalten hat, im Rahmen einer Abschlussdokumentation abzubilden. Damit ist eine erhebliche Ausweitung der Möglichkeiten einer aussagekräftigen Qualitätssicherung (QS) in diesem Versorgungsbereich gegeben. 1. Einleitung Riedel, Ellger-Rüttgardt, Karbe, Niehaus, Rauch, Schian, Schmidt, Schott, Schröder, Spijkers, Wittwer (2009): Die Zukunft der beruflichen Rehabilitation Erwachsener gestalten: Acht Handlungsfelder als Ausgangspunkt für einen akteursübergreifenden Innovationsprozess. Die Rehabilitation, Jg. 48, S Schmidt, Froböse, Schian (2006): Berufliche Rehabilitation in Bewegung Herausforderungen und Perspektiven. Die Rehabilitation, Jg. 45, S Deutsche Rentenversicherung (2013): Indikatoren zu Rehabilitationsleistungen im Zeitablauf. Stand: Juli Radoschewski, Lay, Mohnberg (2013): Leistungsketten in der beruflichen Rehabilitation. Ergebnisse einer Längsschnittstudie. DRV-Schriften, Band 101, S Klosterhuis, Baumgarten, Beckmann, Erbstößer, Lindow, Naumann, Widera, Zander (2010): Ein aktueller Überblick zur Reha-Qualitätssicherung der Rentenversicherung. Die Rehabilitation, Jg. 49, S Klosterhuis (2010): Reha-Qualitätssicherung der Rentenversicherung eine kritische Bestandsaufnahme. RVaktuell, Jg. 57, H. 8, S Die berufliche Rehabilitation muss sich derzeit verschiedenen Herausforderungen stellen. So haben z.b. demographische Faktoren, Veränderungen in der Arbeitswelt und Reformen in Gesundheits-, Bildungsund Arbeitsmarktpolitik entscheidenden Einfluss auf die Inanspruchnahme von LTA 1, 2. Die Deutsche Rentenversicherung hat im Jahr 2012 insgesamt LTA für ihre Versicherten erbracht. Davon enthält der größte Anteil mit knapp 40 % Leistungen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes, gefolgt von den beruflichen Bildungsleistungen (23 %) u. a. 3. Im Gegensatz zur medizinischen Rehabilitation stellt sich das Leistungsspektrum der beruflichen Rehabilitation sehr heterogen dar. Hinzu kommt die Vielzahl der unterschiedlichen Leistungserbringer, wie z.b. Berufsförderungswerke, Berufliche Trainingszentren, Berufsbildungswerke, Akademien und Schulungsstätten. Alle LTA der Deutschen Rentenversicherung verfolgen das Ziel, ein Ausscheiden ihrer Versicherten aus dem Erwerbsleben möglichst nachhaltig zu verhindern bzw. sie wieder in das Erwerbsleben einzugliedern. Um dieses Ziel zu erreichen, ist nicht selten die Kombination mehrerer LTA erforderlich. Das trifft nach statistischen Auswertungen auf über 40 % der Rehabilitanden zu. Auch die Kombination mit medizinischen Rehabilitationsleistungen spielt eine große Rolle QS bei LTA Die Durchführung einer QS bei der medizinischen Rehabilitation und bei LTA ergibt sich aus 20 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Die Reha- Träger sind u. a. zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Leistungen sowie zu vergleichenden Qualitätsanalysen als Grundlage für ein effektives Qualitätsmanagement der Leistungserbringer verpflichtet. Die Deutsche Rentenversicherung hat für die medizinische Rehabilitation bereits vor über 15 Jahren ein Qualitätssicherungsprogramm entwickelt, mit dessen differenziertem Instrumentarium verschiedene Qualitätsaspekte gemessen, bewertet und verglichen werden können 5, 6. Im Fokus der QS bei LTA der Deutschen Rentenversicherung stehen die beruflichen Bildungsleistungen. Sie sind im Vergleich zu den anderen LTA besonders zeit- und kostenintensiv. Grundsätzlich werden je nach Konzeption und Dauer drei Maßnahmearten unterschieden: Qualifizierungsmaßnahmen (Teilausbildung), Aus- und Weiterbildung sowie Integrationsmaßnahmen (Aktualisierung beruflicher Grundlagen und Praktika). Im Jahr 2003 begann die Deutsche Rentenversicherung, analog zur QS für die medizinische Rehabilita- RVaktuell 6/

2 tion, auch Instrumente für die berufliche Rehabilitation zu entwickeln 7. Mit wissenschaftlicher Unterstützung wurde der sog. Berliner Fragebogen konzipiert, mit dem die Teilnehmer einer beruflichen Bildungsleistung ihre Einschätzung zur durchgeführten Maßnahme geben können 8. Gleichzeitig werden auch die Veränderung der Leistungsfähigkeit sowie die berufliche Wiedereingliederung aus Sicht der Teilnehmer abgebildet. Seit 2009 werden an die Rentenversicherungsträger (RV-Träger) und beruflichen Bildungseinrichtungen einrichtungsbezogene Auswertungen im Rahmen der QS-Berichterstattung versandt. Sie erhalten somit wichtige Informationen über die Qualität der beruflichen Rehabilitation aus Teilnehmersicht und können ihre Daten den Daten vergleichbarer Einrichtungen gegenüberstellen. Die Reha-Einrichtungen sind auf dieser Basis in der Lage, Verbesserungspotenzial zu identifizieren und als Verbesserungsprojekt in ihr internes Qualitätsmanagement einfließen zu lassen. Des Weiteren können die Daten zur Steuerung, Planung und in Qualitätsdialogen verwendet werden. Hinsichtlich der Reha-Träger übergreifenden QS besteht seit Ende 2010 mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine vertraglich vereinbarte Kooperation. Die Rehabilitanden der DGUV werden seit 2011 ebenfalls sechs Monate nach Abschluss der beruflichen Bildungsmaßnahme mit dem Berliner Fragebogen befragt 9. Die Auswertungen werden durch die Deutsche Rentenversicherung Bund vorgenommen. Auch die DGUV erhält jährlich einrichtungsbezogene Auswertungen 10. Zwei weitere einrichtungsvergleichende Berichte zur QS bei LTA werden seit 2011 aus der Routinestatistik der RV erzeugt 11. Im Bericht zum sozialmedizinischen Status nach beruflicher Bildung wird zu unterschiedlichen Messzeitpunkten (6., 12. und 24. Monat) dargestellt, ob die Rehabilitanden einer Einrichtung nach ihrer Maßnahme wieder berufstätig sind. Die RV hat sich neben der zeitraumbezogenen Betrachtung für diese Darstellungsvariante entschieden, da sie die Nachhaltigkeit der Wiedereingliederung widerspiegelt 12. Für die berufliche Rehabilitation ist die Reintegration ein wichtiges Qualitätsmerkmal, wird jedoch von weiteren Faktoren maßgeblich beeinflusst, wie z.b. der regionalen Arbeitsmarktlage, dem erfolgreichen Abschluss einer Maßnahme und dem Bildungsstand 13. Der dritte Bericht zum Abschluss bzw. Ergebnis der beruflichen Bildung zeigt den RV- Trägern und Reha-Einrichtungen, wie hoch der Anteil ihrer Rehabilitanden ist, die die Bildungsleistung erfolgreich abgeschlossen haben. Diese Information ist Dipl.-Pflege- und Gesundheitswiss. Janett Zander ist Mitarbeiterin im Bereich Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik. Berthold Lindow ist Referatsleiter in diesem Bereich, Prof. Dr. Friedrich Michael Radoschewski, Dipl.-Soz. Waltraud Lay und Dipl.-Päd. (Rehab.) Inka Mohnberg sind wissenschaftliche Mitarbeiter am Institut für medizinische Soziologie, Abteilung Rehabilitationsforschung, Charité Universitätsmedizin Berlin. Dr. med. Dipl.- Soz. wiss. Here Klosterhuis ist Leiter des Bereiches Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund. relevant, da davon ausgegangen werden kann, dass ein regulärer Abschluss die Aussichten auf eine erfolgreiche berufliche Reintegration erhöht. 3. Warum Dokumentation der Leistungen in der beruflichen Rehabilitation? Um Qualität umfassend bewerten zu können, müssen in der QS unterschiedliche Instrumente und Verfahren entwickelt werden, die verschiedene Qualitätsdimensionen messen und abbilden. Die Prozessqualität als eine Qualitätsdimension bezieht sich auf die Umsetzung einer beruflichen Maßnahme. Um diese jedoch beurteilen zu können, muss der Umsetzungsprozess dokumentiert werden. Bisher gibt es rentenversicherungsweit nur wenig Transparenz über die qualitative Ausgestaltung der Reha-Prozesse. Die RV-Träger erhalten hierüber keine systematischen Informationen von den Leistungserbringern, d. h., es gibt keine umfassende einheitliche Abschlussdokumentation in der beruflichen Rehabilitation. Auch vergleichende Qualitätsanalysen der Prozessqualität zwischen einzelnen Reha-Einrichtungen wie in 20 SGB IX gefordert sind aktuell im Bereich der LTA noch nicht möglich. In Anlehnung an die in der medizinischen Rehabilitation etablierte Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) entschied sich die RV im Dialog mit den Leistungserbringern, für die berufliche Rehabilitation ebenfalls Erbstößer, Klosterhuis, Lindow (2007): Berufliche Rehabilitation aus Teilnehmersicht aktuelle Ergebnisse des Berliner Fragebogens. RVaktuell, Jg. 54, H.10, S Thode, Klosterhuis, Hansmeier (2004): Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wie urteilen die Rehabilitanden? DAngVers 10, S Zander, Rister-Mende, Lindow, Kehl, Klosterhuis (2012): Berufliche Rehabilitation im Urteil der Rehabilitanden gemeinsame Befragung von Renten- und Unfallversicherung, RVaktuell, Jg. 59, H.11, S Zander, Kehl, Rister-Mende, Lindow (2013): Reha-Träger fragen Rehabilitanden antworten: teilnehmerzentrierte Qualitätsbewertung in der beruflichen Rehabilitation von Deutscher Rentenversicherung und DGUV. DRV-Schriften, Band 101, S Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.) (2012): Reha-Bericht, Die medizinische und berufliche Rehabilitation der Rentenversicherung im Licht der Statistik. S Grünbeck, Klosterhuis (2006): Berufliche Wiedereingliederung nach berufsbildender Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben Vergleich von unterschiedlichen Methoden zur Erfolgsmessung und -bewertung. DRV-Schriften, Bd. 64, S Zollmann, Erbstößer (2010): Leistungen zur beruflichen Bildung Prädikatoren der Wiedereingliederung auf Basis der RV-Routinedaten. DRV-Schriften, Bd. 88, S RVaktuell 6/2013

3 eine Leistungsklassifikation zu entwickeln 14. Mit der KTL kann nicht nur die therapeutische Versorgung der Rehabilitanden abgebildet, sondern darüber hinaus eine Bewertung der Prozessqualität vorgenommen werden. Die Analyse von Daten der KTL ermöglicht zudem die Beantwortung versorgungsbezogener und inhaltlicher Fragestellungen 15. Die Deutsche Rentenversicherung startete im Jahr 2010 nach einer europaweiten Ausschreibung ein wissenschaftliches Projekt zur Entwicklung einer Leistungsklassifikation in der beruflichen Rehabilitation (LBR) mit der Charité Berlin. Inhalt des Projektes waren die Erarbeitung einer Klassifikation zur Dokumentation der im Rahmen einer beruflichen Bildungsmaßnahme erbrachten diagnostischen und therapeutischen Leistungen und eine Definition der Qualitätsmerkmale für die einzelnen Leistungen. Nach dieser Klassifikation sollen die beruflichen Bildungseinrichtungen künftig ihre am Rehabilitanden erbrachten Leistungen dokumentieren können. Ziel für die Reha-Einrichtungen und RV-Träger ist es, künftig das Leistungsspektrum verschiedener Maßnahmen abbilden, vergleichen und zu einem späteren Zeitpunkt bewerten zu können. 4. Entwicklung einer Leistungsklassifikation Die LBR wurde unter breiter, systematischer Berücksichtigung des bestehenden Leistungsangebotes, aktueller Entwicklungen in der beruflichen Rehabilitation und der beruflichen Bildung sowie im engen Dialog mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation entwickelt. Insbesondere die Impulse des neuen Reha-Modells mit der Individualisierung und Flexibilisierung der Leistungen wurden aufgenommen. Das auf 30 Monate angelegte Projekt der LBR war in eine Konzept- und eine Testphase aufgeteilt, denen wiederum Arbeitspakete (AP) zugeordnet waren (vgl. Abb.1, S.130). Begleitet wurde das Projekt durch einen Projektbeirat, in dem Experten aus den Bereichen der Reha-Träger, Leistungserbringer und der Wissenschaft vertreten waren, sowie einen rentenversicherungsinternen Lenkungsausschuss. Das Projekt startete im Juli 2010 mit der Konzeptphase, in der es zunächst darum ging, festzulegen, Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.) (2006): KTL Klassifikation therapeutischer Leistungen Zander, Beckmann, Sommhammer, Klosterhuis (2009): Therapeutische Versorgung in der medizinischen Rehabilitation mehr Transparenz mit der Klassifikation therapeutischer Leistungen. RVaktuell, Jg. 56, H. 5/6, S Lindow, Radoschewski, Lay, Mohnberg, Zander (2011): Qualitätssicherung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewährte Instrumente und neue Fragestellungen. RVaktuell, Jg. 58, H. 5/6, S Radoschewski, Klosterhuis, Lay, Lindow, Mohnberg, Zander (2012): Leistungsklassifikation in der beruflichen Rehabilitation. DRV-Schriften, Band 98, S Zander, Lay, Mohnberg (2012): Was sagen die Anwender zu einer neuen Leistungsklassifikation für die berufliche Rehabilitation? DRV-Schriften, Band 98, S für welchen Geltungsbereich die Klassifikation konzipiert werden sollte. Anschließend erfolgten eine internationale Literaturrecherche nach bereits bestehenden Leistungs- sowie Maßnahmedokumentationen und eine systematische Bestandsaufnahme von Leistungsangeboten. Dazu wurden Leistungsbeschreibungen von Anbietern (Berufsförderungswerke innerhalb und außerhalb des Netzplans sowie regional und bundesweit agierende Bildungsträger) in Einzelbausteine zerlegt und in einer Datenbank erfasst 16. Ergänzend wurden Expertengespräche mit Leistungserbringern durchgeführt. Auf dieser Grundlage wurde der erste Klassifikationsentwurf erarbeitet. Die Leistungen wurden nach inhaltlichen Kriterien gruppiert, so dass eine erste Kapitelstruktur entstand. Die anschließende Ausgestaltung der Kapitel bezog die vorliegende Literatur zur beruflichen Rehabilitation, zu Prozessen, Methoden und Instrumenten der beruflichen Bildung sowie Lehr- und Lernmethoden ein. Der erste Klassifikationsentwurf lag im September 2011 vor. Er umfasste neun Kapitel mit insgesamt 315 Einzelleistungen, die jeweils über Qualitätsmerkmale beschrieben waren 17. Im Rahmen einer Anwenderbefragung wurden rd. 200 Personen bzw. Institutionen aus dem Bereich der beruflichen Rehabilitation um eine Bewertung dieses Entwurfs gebeten und zu Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen befragt. Zusätzlich standen der Entwurf und der dazu entwickelte Fragebogen auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung als Download zur Verfügung. Es zeigte sich, dass Aufbau und Systematik des Entwurfs der LBR, Praxisbezug sowie der Beitrag der LBR zur Transparenz des Leistungsgeschehens in der beruflichen Rehabilitation überwiegend positiv eingeschätzt wurden. Befürchtungen wurden im Hinblick auf einen möglicherweise hohen Dokumentationsaufwand geäußert 18. Zudem wurde hervorgehoben, dass die LBR dem Aspekt der Individualisierung von Leistungen sowie dem Konzept der integrierten Förderung und der handlungsorientierten Gestaltung der Bildungsmaßnahmen noch nicht hinreichend gerecht werde. Die Ergebnisse der Befragung wurden am in einem Expertenworkshop vorgestellt, um in einen engeren Dialog mit den Experten aus Praxis und Wissenschaft zu treten. An der Veranstaltung nahmen insgesamt 54 Personen teil, darunter Vertreter der RV-Träger, der Berufsförderungswerke, der Beruflichen Trainingszentren, der Werkstätten für behinderte Menschen und weiterer Bildungseinrichtungen. Anhand der Ergebnisse aus der Anwenderbefragung sowie der fachlichen Diskussionen der internen Projektgruppe erfolgte die Überarbeitung des Entwurfs zu einer neuen Version der LBR (Version 2.0). Diese wurde von Anfang Mai bis Ende Juli 2012 in 27 Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation getestet. Ziel der Testphase war es, durch eine Verschlüsselung des tatsächlichen Leistungsgeschehens detaillierte Informationen für eine Vervollständigung und Präzisierung der Klassifikation zu gewinnen. In der RVaktuell 6/

4 Abb. 1: Zeitlicher Projektverlauf des Entwicklungsprojektes der LBR 1. Bestimmung des Geltungsbereiches 2. Internationale Literaturrecherche 3. Bestandsaufnahme 4. Klassifikationsentwurf 5. Anwenderbefragung, Workshop am Testung in 27 beruflichen Reha-Einrichtungen Einführungsveranstaltung am Dokumentationsbogen mit Fragebogen Expertentreffen am Druckfähige Klassifikation, EDV-Version Abschlussbericht 1. Beiratssitzung: Beiratssitzung: Lenkungsausschuss: Lenkungsausschuss: Mai 2012 Projektende Dezember 2012 Konzeptphase 23 Monate Testphase 7 Monate Quelle: Bereich 0430, Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik. Einführungsveranstaltung, die im April 2012 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin stattfand, wurden die teilnehmenden Einrichtungen über die Zielsetzung, die Entwicklung und den Aufbau der LBR, die Codierung von Leistungen mit Hilfe der LBR sowie den geplanten Ablauf der Testung vertieft informiert. Die teilnehmenden Einrichtungen erfassten im Testzeitraum die von ihnen erbrachten Leistungen in einem teilstandardisierten Dokumentationsformular. Dabei wurde die Leistung über die interne Bezeichnung dokumentiert und anschließend mittels der LBR-Version 2.0 verschlüsselt. Über Freitextfelder wurden Probleme bei der Zuordnung von Leistungen zu LBR-Codes und Hinweise zur Änderung der Qualitätsmerkmale festgehalten. Leistungen, die nicht codiert werden konnten, wurden hinsichtlich ihrer Inhalte und Ziele beschrieben. Bis zum wurden von den Testeinrichtungen insgesamt rd dokumentierte Leistungen an die Charité gesandt. Zusätzlich schickten 22 Einrichtungen Berichte, in denen auf die Organisation, den Verlauf der Testung, generelle Einschätzungen und Erfahrungen mit der LBR eingegangen wurde. Die Testdokumentationen wurden sowohl statistisch als auch inhaltlich analysiert. Die Auswertung erfolgte hinsichtlich der Frage, welche Codes mit welcher Häufigkeit genutzt wurden und wo die Testeinrichtungen Schwierigkeiten bei der Abbildung bzw. Zuordnung von Leistungen sahen 19. In der Testphase konnte bereits ein hoher Anteil an Leistungen mit Hilfe der LBR abgebildet werden. Kapitelübergreifend wurde für rd. 75% der dokumentierten Leistungen angegeben, dass ein LBR-Code eindeutig zugeordnet werden konnte. Für rd. 17% der Leistungen (n = 1 197) wurde kein entsprechender LBR-Code gefunden. Besondere Themen der Berichte waren der befürchtete Dokumentationsaufwand, Fragen der Kompatibilität mit anderen Dokumentationssystemen sowie die Vermutung, dass die spätere Leistungsdokumentation Einfluss auf die Leistungsfinanzierung haben könnte. Schwierigkeiten zeigten sich u. a. bei der Dokumentation von Fachinhalten der beruflichen Bildung, der Abbildung integrierter Leistungserbringung und handlungsorientierter Konzepte. In einem Expertenworkshop zur Testphase wurden erste Ergebnisse der Testung vorgestellt und diskutiert. Der Fokus der Veranstaltung lag auf der Frage nach möglichen Alternativen zur Gestaltung des Kapitels zur Fachkompetenz. Aus den Hinweisen der beteiligten Einrichtungen und den Ergebnissen der Auswertung der Testcodierungen zu allen Kapiteln resultierte ein umfangreicher Überarbeitungskatalog, der die Grundlage für die Erstellung der Pilotversion der LBR darstellte. 19 Lay, Radoschewski, Mohnberg, Klosterhuis, Lindow, Zander (2013): Ergebnisse der Testung einer Leistungsklassifikation in der beruflichen Rehabilitation. DRV-Schriften, Band 101, S RVaktuell 6/2013

5 Abb. 2: Kapitelstruktur der Leistungsklassifikation für die berufliche Rehabilitation LBR-Kapitel A B C D E F G H K L M N P Bezeichnung Kompetenzdiagnostik, Assessment, Förderplanung Leistungen zur beruflichen Orientierung und Berufserkundung Qualifizierungsvorbereitende und -unterstützende Bildungsleistungen Leistungen zur Fachkompetenz I: Umschulung mit anerkanntem Berufsabschluss Leistungen zur Fachkompetenz II: Fortbildung mit geregeltem Abschluss Leistungen zur Fachkompetenz III: Zusatz-, Anpassungsqualifizierung mit Zertifikat Leistungen zur Fachkompetenz IV: Individuelle Förderung in der Qualifizierung (ohne Zertifikat) Berufspraktisches Training Leistungen zu den Schlüsselkompetenzen Leistungen zur Gesundheitskompetenz und fachtherapeutische Leistungen Leistungen zur Integrationskompetenz Leistungen bei besonderen Funktionseinschränkungen Weitere Leistungen zur beruflichen Rehabilitation Quelle: Bereich 0430, Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik. 5. Pilotversion der Leistungsklassifikation Die Überarbeitung der aktuellen Pilotversion der LBR war von intensiven Diskussionen zur Präzisierung der Leistungsbeschreibungen über ihre Qualitätsmerkmale und zur Aufnahme weiterer Leistungen geprägt. Es wurden 25 neue Leistungen ergänzt, darunter spezielle Testungen im Kapitel zur Kompetenzdiagnostik, Assessment, Förderplanung; auch individuelle Reha- Verlaufsgespräche können in diesem Kapitel verschlüsselt werden. Im Kapitel zur Gesundheitskompetenz und den fachtherapeutischen Leistungen wurden u. a. Codes für medizinische bzw. pflegerische Interventionen, psychosoziale Krisenintervention und ärztliche Notfallbehandlung aufgenommen. Einführende und erläuternde Texte wurden präzisiert, um die Verständlichkeit und Handhabbarkeit der Klassifikation zu verbessern. Darüber hinaus wurden Fragen zur Definition von Leistungsformen bearbeitet und geklärt. Ein besonderer Stellenwert kam der Überarbeitung des Kapitels zur Fachkompetenz zu, da sich in der Testphase gezeigt hatte, dass die bisherige Systematik in der Aufschlüsselung von Bildungsleistungen nicht zielführend war. Die große Bandbreite der beruflichen Fachinhalte konnte nicht sinnvoll und übersichtlich abgebildet werden. Überlegungen, diese z.b. in Form von Lernfeldern stärker aufzufächern, standen in einem Spannungsfeld zu der Anforderung, die Klassifikation übersichtlich und gut handhabbar zu gestalten. Ein wichtiger Diskussionspunkt war dabei, dass über Rahmenlehrpläne und Ausbildungsverordnungen Inhalte bereits vorgegeben sind und über die erfolgreiche Prüfung sichergestellt wird, dass diese Inhalte erbracht wurden. Eine weitere Schwierigkeit war, dass die Spezifika von Bildungsleistungen, die in Beruflichen Trainingszentren erbracht werden, nicht adäquat abgebildet werden konnten. In der Pilotversion der LBR werden daher die unterschiedlichen Arten von Bildungsleistungen mit unterschiedlichen Zielsetzungen, formalen und curricularen Vorgaben und Abschlüssen über vier Kapitel abgebildet. Ein zusätzliches Kapitel umfasst Leistungen des Berufspraktischen Trainings zur schrittweisen Bewältigung realer Arbeitsanforderungen. Auf diese Weise wird es möglich sein, die jeweils zutreffenden Leistungen einfach zu finden und die Bandbreite beruflicher Fort- und Weiterbildung abzubilden. Zugleich müssen Einzelinhalte nicht aufgelistet werden. Über das Baukastenprinzip ist es nun möglich, die Individualisierung von Leistungen abzubilden. So können z.b. eine zusätzliche individuelle Förderung im Sinne von Förderunterricht oder Leistungen zum Erwerb zusätzlicher Zertifikate gesondert verschlüsselt werden. Die Pilotversion der LBR folgt, wie auch die vorangegangenen Entwürfe, im Wesentlichen dem Prinzip der Kompetenzorientierung. Sie umfasst die Bereiche der beruflichen Bildung, der Berufsvorbereitung und der Auswahl von Leistungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. Gegenstand der Dokumentation sind Leistungen, die am bzw. für den Rehabilitanden erbracht werden. Diese werden nach ihrer primären Zielsetzung in den entsprechenden LBR-Kapiteln verschlüsselt. Das Leistungsverzeichnis der LBR besteht aus 13 Kapiteln, die übergeordnete Leistungsgruppen abbilden (vgl. Abb. 2). Innerhalb der Kapitel sind die jeweiligen Leistungen aufgeführt, die über eine einheitliche RVaktuell 6/

6 Abb. 3: Beispiel für LBR-Codierungen: Kapitel G Leistungen zur Fachkompetenz IV: Individuelle Förderung in der Qualifizierung (ohne Zertifikat) Beispiel: Ein Rehabilitand erhält mit vier anderen Rehabilitanden vom Ausbilder 20 Lehr-, Lerneinheiten im Bereich Fachrechnen von jeweils 45 Minuten Dauer. Leistungsbezeichnung LBR-Code Dauer Anzahl Art Individuelle Förderung im Bereich Mathematik, fachbezogen G E B Dauer: 45 Minuten Art: Kleingruppe Quelle: Bereich 0430, Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik. Leistungsbezeichnung sowie definierte Qualitätsmerkmale, z.b. die Zielsetzung der Leistung, beispielhafte Leistungsinhalte, häufig durchführende Berufsgruppen, die Mindestdauer sowie die Leistungsform definiert sind. Die Pilotversion der LBR umfasst insgesamt 628 Leistungen. Wie erfolgt nun die Dokumentation? Es werden diejenigen Leistungseinheiten dokumentiert, die im Verlauf der beruflichen Rehabilitation mit oder für den Rehabilitanden von den qualifizierten Berufsgruppen erbracht werden und das Ziel verfolgen, die Selbst-, Sozial-, Gesundheits-, Fach- und Methodenkompetenz sowie die Kontextfaktoren zu verbessern und berufliche Integration und Teilhabe zu erreichen. Ähnlich wie bei der KTL in der medizinischen Rehabilitation ist für jede Leistungseinheit ein Code definiert. Dieser Code ist vierstellig und setzt sich aus einem Großbuchstaben (Bezeichnung für das Kapitel) und drei nachfolgenden Ziffern (Leistungscode) zusammen. Dokumentiert wird, welche Leistung tatsächlich erbracht wird, deren Dauer, die Anzahl und die Art der Leistungserbringung (einzeln, in der Kleingruppe, in der erweiterten Kleingruppe, in der Gruppe oder in der Großgruppe) (vgl. Abb. 3). Viele Leistungen wenden sich an mehrere Kompetenzbereiche, d. h., sie können sowohl Fach- als auch Sozial-, Persönlichkeits- und Methodenkompetenz trainieren und stärken, z. B. mittels Partner-, Gruppen- oder Projektarbeit. Beratungen, Informationsveranstaltungen oder Gespräche beinhalten häufig mehrere Themenstellungen. Solche Leistungen werden nach ihrer hauptsächlichen Ausrichtung zugeordnet. Die Leistungserbringung unter Einsatz besonderer didaktischer Methoden wie Projektarbeit, Simulation, Planspiel und Lernaufträge in unterschiedlichen Gruppengrößen kann über die Art der Leistungserbringung codiert werden. Die Dauer und Art der erbrachten Leistung werden ebenfalls über einen Großbuchstaben verschlüsselt. Dazu enthält die LBR jeweils Zuordnungstabellen. Für jede Leistung in der Pilotversion der LBR wird eine Mindestdauer als Qualitätsmerkmal angegeben. Darunter ist die Zeit zu verstehen, die für die jeweilige Leistung bezogen auf den einzelnen Rehabilitanden mindestens in Anspruch genommen wird. Dokumentiert wird die reale Dauer der erbrachten Leistung. Unterschreitungen der Mindestdauer müssen auf Nachfrage von den Reha-Einrichtungen plausibel begründet werden können. Zusätzlich zu der ausführlichen, systematischen Auflistung aller LBR-Codes mit den Qualitätsmerkmalen enthält die Pilotversion der LBR eine Kurzfassung der Systematik, ein alphabetisches Register, eine Verweisliste nach Berufen und ein Glossar, in dem u. a. die Leistungsformen definiert sind. Dokumentationshinweise sowie die Kapiteleinleitungen mit Beispielen für die Codierung bieten weitere Hilfestellungen zum Verständnis der Systematik. Des Weiteren liegt eine EDV-Version mit anwenderorientierten Funktionalitäten vor. 6. Ausblick Die LBR soll künftig der Abbildung, Bewertung und damit der Sicherung der Prozessqualität der beruflichen Rehabilitation dienen. Für die sehr unterschiedlichen Einrichtungen und die Vielzahl beruflicher Bildungsleistungen soll es möglich sein, ihre Prozesse vollständig und detailliert zu dokumentieren. Die für jede Leistungseinheit formulierten Qualitätsmerkmale sichern eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung. Um die Befürchtungen von Reha-Einrichtungen und auch von RV-Trägern in Bezug auf einen übermäßigen Dokumentationsaufwand möglichst zu entkräften, entwickelt die Deutsche Rentenversicherung derzeit eine EDV-Lösung für eine aufwandsarme Erfassung der Daten der LBR sowohl für die beruflichen Bildungseinrichtungen als auch für die Übermittlung an die RV-Träger. Einrichtungen, 132 RVaktuell 6/2013

7 die berufliche Bildungsleistungen für Rehabilitanden der Deutschen Rentenversicherung erbringen, sollen im Rahmen einer Abschlussdokumentation LBR-Codierungen und zusätzliche Daten an die RV-Träger melden. Diese Meldung wird auf allen Stufen des Übermittlungsprozesses elektronisch erfolgen. Alle weiteren Informationen, die bereits heute von den Reha-Einrichtungen an die RV-Träger gelangen, werden in dieser EDV-basierten Abschlussdokumentation mit integriertem Prüfmechanismus zusammengefasst. Die Einführung der LBR bedeutet für die RV-Träger und deren QS eine einheitliche, standardisierte Abschlussdokumentation, die Verfügbarkeit einer differenzierten Dokumentation diagnostischer und therapeutischer Bildungsleistungen für jeden Einzelfall, die Transparenz der Prozesse während einer beruflichen Bildungsleistung und die Möglichkeit, einrichtungsbezogene Qualitätsvergleiche durchzuführen. Die Qualität individueller und flexibler Leistungen wird durch eine dazugehörige Berichterstattung gefördert. Während der Entwicklung der EDV-Verfahren soll die Leistungsklassifikation im Rahmen eines Pilotprojekts in verschiedenen beruflichen Bildungseinrichtungen eingesetzt werden. Primäres Ziel ist hierbei die rehabilitandenbezogene Erfassung der Daten der LBR und die Auswertung der Dokumentation zu verschiedenen Maßnahmearten. Wesentliche Änderungen aus der Testphase des Entwicklungsprojekts können in der Praxis angewendet und mögliche Schwachstellen ermittelt und behoben werden. Allen, die an der Entwicklung der LBR mitgewirkt haben, sei an dieser Stelle für ihre Unterstützung ausdrücklich gedankt. RVaktuell 6/

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