GEWALTPRÄVENTION Gewalt in nahen sozialen Beziehungen ein KESB Thema

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1 GEWALTPRÄVENTION Gewalt in nahen sozialen Beziehungen ein KESB Thema Jährliche Weiterbildungsveranstaltung KESB Luzern 26. Oktober 2017 Wolhusen R. Gisler/A. Wechlin

2 Gewalt in nahen sozialen Beziehungen ein KESB Thema Gewaltformen im sozialen Nahraum Zwangsheirat Stalking Häusliche Gewalt

3 Phänomene Zwangsheirat Stalking Häusliche Gewalt

4 Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit - Öffentlich/Privat

5 Facts & Figures Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person

6 Gewalt trifft alle, aber nicht alle gleich Männer Gewalterleben häufig im öffentlichen Raum und mehrheitlich durch andere Männer Seltener sexualisierte Gewalt Tieferes Verletzungsrisiko bei Häuslicher Gewalt Gewalt in einer Beziehung durch spontanes Konfliktverhalten Frauen Gewalterfahrung überwiegend im privaten Raum durch Beziehungspartner Häufig sexuelle Gewalt Schwere Gewalt mit schweren Verletzungsfolgen erhöhtes Risiko bei Häuslicher Gewalt Leben häufiger in chronischen Gewaltverhältnissen Tjaden/Thoennes 2000

7 Definition Zwangsheirat Von Zwangsheirat wird gesprochen, wenn die Ehe ohne den freien Willen eines oder beider Ehegatten geschlossen wird. Der auf die zwangsweise verheiratete Person ausgeübte Druck kann sich in vielfältiger Weise, etwa in Form von Drohungen, emotionaler Erpressung und anderen erniedrigenden oder kontrollierenden Handlungen, äussern. Abgrenzung zu arrangierter Eheschliessung Die Ehe ist von Dritten initiiert, wird aber mit dem freien Willen der Ehegatten geschlossen. Quelle: Strafbarkeit von Zwangsheiraten und arrangierten Heiraten; Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom

8 Facts & Figures Zwangsheirat Zwangsheirat ist in der Schweiz seit 2013 gesetzlich verboten und ist unter Strafe gestellt (Art. 181a StGB). Im Jahr 2016 wurde in der Schweiz in 5 Fällen polizeiliche Ermittlungen eingeleitet. 2 davon im Kanton Luzern. Polizeiliche Kriminalstatistik 2016, Polizeiliche Kriminalstatistik des Kantons Luzern 2016 Bis dato zwei strafrechtliche Urteile in der Schweiz (Geldbusse Kt. TG, Gefängnis Kt. BS) Oft schwierige Beweisführung, da grosse Abhängigkeitsverhältnis zu Tatpersonen.

9 Facts & Figures Zwangsheirat Zivilstandsbeamte haben die Eheschliessung zu verweigern, wenn das Eheschliessungsgesuch offensichtlich nicht dem freien Willen der Verlobten entspricht (Art. 71 Abs. 5 Zivilstandsverordnung). Zu den Fallzahlen ausserhalb polizeilich erfasster Fälle gibt es bis heute keine offiziellen Statistiken. Eine Studie aus dem Jahr 2012 geht jedoch für die Jahre 2009/2010 von mindestens bekannten Fällen aus.

10 Facts & Figures Zwangsheirat Wer ist in der Schweiz betroffen? Zwangsheiraten: Frauen zwischen Jahren, 81% Ausländerinnen, vor allem Personen aus dem Balkanländern, der Türkei und Sri Lanka Verbot freier Partnerwahl: Frauen zwischen Jahren, 69% Ausländerinnen, vor allem Personen aus dem Balkanländern, der Türkei und Sri Lanka Zwangsehen: 72% der Frauen sind älter als 25, 80% Ausländerinnen, 85% im Ausland geboren, vor allem Personen aus den Balkanländern, der Türkei Sri Lanka und Südamerika. (vgl. Studie

11 Definition Stalking Stalking (engl. Nachstellen, Belästigen, Auflauern) kann im Rahmen einer Partnerschaft, nach der Auflösung einer Partnerschaft oder auch nach flüchtigen Bekanntschaften oder durch Fremde auftreten. Von Stalking Betroffene werden wiederholt in ihrer Freiheit, ihren Persönlichkeitsrechten sowie in ihrer physischen, psychischen und sexuellen Integrität eingeschränkt und verletzt. Oftmals leiden die Betroffenen erheblich unter der Situation und fühlen sich macht- und hilflos ausgeliefert. gewaltpraevention.lu.ch/gewaltpraevention/stalking

12 Facts & Figures Stalking Stalking als solches wird in der Schweiz nicht unter Strafe gestellt. Einzelne Verhaltensweisen sind jedoch strafbar: Drohung, Nötigung, Sachbeschädigung, Beschimpfung, Vergewaltigung, Körperverletzungen, etc. Im Falle einer Trennung bei gewaltbelasteten Beziehungen kommt es in 50% der Fälle zu weiteren Straftaten insbesondere im Zusammenhang mit Stalking. Eine von 10 Frauen wird von ihrem ehemaligen Partner gestalkt. (Europäische Union für Grundrechte Gewalt gegen Frauen: eine EU-weite Erhebung, 2014)

13 Definition Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen. Schwander 2003

14 Facts & Figures Häusliche Gewalt jede 5. Frau in der Schweiz erlebt Häusliche Gewalt 409 Interventionen der Luzerner Polizei (2016) bei ca. jedem 5. polizeilichen Einsatz ist das Opfer ein Mann ca. jedes 2. Tötungsdelikt in der Schweiz im Bereich Häusliche Gewalt (Luzern, 1 Tötungsdelikt 2016) 500 Neumeldungen bei der Opferberatungsstelle Luzern (2016) Aufenthaltstage (Frauen/Kinder) im Frauenhaus Luzern (2016)

15 Häusliche Gewalt kommt unabhängig von Schichtzugehörigkeit, Bildungsgrad, Nationalität, Religion, Einkommen und Herkunft vor. Studie Gillioz et al (1997) All unsere Klientinnen und Klienten können betroffen sein, aber nicht alle sind gleich betroffen!

16 Dynamiken Häuslicher Gewalt Situative Gewalt Intimer Terrorismus Gewaltförmiger Widerstand

17 Kreislauf der Gewalt E. Walker Misshandlung Honeymoon/Reue/Versprechen Spannungsaufbau

18 Risikofaktoren Häuslicher Gewalt WHO 2003 Individuelle Merkmale Partnerschaftliche, Soziokulturelle familiäre Merkmale Merkmale Soziodemographische, sozioökonomische Merkmale Risikoeinschätzung Intimpartnergewalt Rad der Gewalt - Fünf Risikokategorien Häuslicher Gewalt

19 Häusliche Gewalt - Beratung/Unterstützung FABIA SOBZ Frauenhaus Opferberatung Schule weitere

20 Häusliche Gewalt - Beratung/Unterstützung FABIA SOBZ Frauenhaus agredis.ch KESB Opferberatung Polizei AMIGRA Schule weitere

21 Häusliche Gewalt - Beratung/Unterstützung FABIA SOBZ Frauenhaus Psychiatrie agredis.ch KESB Opferberatung Polizei Staatsanwaltschaft Opferhilfe Gerichte AMIGRA Schule weitere

22 Fallen! - Ambivalenzen der Betroffenen Ambivalenzen dem gewalttätigen Partner gegenüber Ambivalenzen gegenüber Gewalt (eigene Gewalttätigkeit) -> spiralförmige Beziehungslogik => Ambivalenzen dem Hilfssystem gegenüber

23 Fallen! - Ambivalenzen des Hilfssystems Gewalttätiger männlicher Partner/Vater Mutter versagt bei Schutz der Kinder oder Mutter wird beschuldigt, Kinder zu misshandeln Good enough father Vater unverzichtbar PLANET C PLANET B KINDERSCHUTZ KESB PLANET A ZIVIL- STRAFRECHTLICHE INTERVENTION FAMIILIEN- RECHTLICHE INTERVENTION

24 Fallen! - Ambivalenzen des Hilfssystems Frauen als Betroffene werden sichtbar +/- Planetenmodell lineare professionelle Handlungslogik trifft auf spiralförmige Beziehungslogik => Relativität der Angebote

25 Ambivalenzen und Verstrickungen Spaltungsprozesse in Familien => Spaltungsprozesse im Hilfssystem Verstrickung von Gewalt und Nichtgewalt => Verstrickung im Hilfssystem => Zusammenarbeit/Kooperation, welche Facetten Häuslicher Gewalt nicht leugnet und nicht gegeneinander ausspielt

26 Verantwortungen Verhalten der Betroffenen ist nicht Ursache der Gewalt, höchstens auslösender Faktor Gewalttätige Person hat Möglichkeit, Probleme anders als mit Gewalt zu lösen Betroffene trägt Verantwortung für eigene Sicherheit und die der Kinder, diese gilt es zu stärken

27 Besten Dank!

28 Weitere Informationen Literatur: Dlugosch, Sandra: Mittendrin oder nur dabei? Miterleben häuslicher Gewalt in der Kindheit und seine Folgen für die Identitätsentwicklung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden Fachstelle für Gleichstellung Stadt Zürich (Hrsg.). Häusliche Gewalt erkennen und richtig reagieren. Handbuch für Medizin, Pflege und Beratung. Huber Verlag, Zürich Auflage. Hoffmann J. Steffes-enn R. (Hrsg). Schwere Gewalt gegen Kinder. Risikoanalyse und Prävention.Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt Kavemann Barbara, Ulrike Kreyssig (Hrsg.): Handbuch Kinder und häusliche Gewalt, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften Auflage Hill Louise. Teufelskreis. Mein bitteres Leben mit dem Zuckerbäcker. Wörterseh Penfold, R. Und das soll Liebe sein?. Geschichte einer bedrohlichen Beziehung. Eichhorn AG, Frankfurt a. Main. 2006

29 KANTONALES BEDROHUNGSMANAGEMENT KBM LUZERN Schutzfaktorenmodell Callhoun > ein Zuhause > eine intime Beziehung > Kinder > Karriere > Ressourcen > Reputation > Gesundheit > Handlungsalternativen > Selbstwertgefühl > Würde die vier wichtigsten Schutzfaktoren die zwei letzten Schutzfaktoren

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