10125 AEK Fernwärme Zuchwil

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1 10125 AEK Fernwärme Zuchwil Projekt zur Emissionsverminderung in der Schweiz Dokumentversion: 1.(final) Datum: Verifizierungsstelle SGS Société Générale de Surveillance SA Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich Inhalt 1 Angaben zur Verifizierung Verifizierungsstelle Verwendete Unterlagen Vorgehen bei der Verifizierung Unabhängigkeitserklärung Haftungsausschlusserklärung Allgemeine Angaben zum Projekt Projektorganisation Projektinformation Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Monitoringberichts Beschreibung Monitoring (2. Abschnitt der Checkliste) Rahmenbedingungen (3. Abschnitt der Checkliste) Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (4. Abschnitt der Checkliste) Wesentliche Änderungen (5. Abschnitt der Checkliste) Fazit: Gesamtbeurteilung Monitoringbericht Anhang A1 Liste der verwendeten Unterlagen A2 Checkliste zur Verifizierung 1

2 Zusammenfassung SGS wurde von der Regio Energie Solothurn beauftragt, die Verifizierung des Projektes "10125 AEK Fernwärme Zuchwil" durchzuführen. Die Projektbeschreibung erfolgte nach Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde bis und mit 2012 nach den Vorgaben der Stiftung Klimarappen verifiziert. Unter der CO 2 -Verordnung vom 30. November 2012 (Stand am 1. Januar 2015), Artikel 140, gkann das Projekt als selbstdurchgeführtes Projekt weitergeführt werden. Bescheinigungen werden bei selbstdurchgeführten Projekten jedoch keine ausgestellt. Basis der Verifizierung bildete der Monitoring-Bericht AEK Fernwärme Zuchwil (Version 1 vom , finale Version 3 vom ). Dieser Bericht beruht auf der Projektbeschreibung, Version vom und der im oben erwähnten Monitoringbericht beschriebenen Monitoringmethode. Die Beurteilung des Projektes erfolgte nach der Vollzugsmitteilung des BAFU 2015: Projekte zur Emissionsverminderung im Inland, Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde, zur CO2- Verordnung, BAFU 2015, Kapitel 9. Bericht und Anhang beschreiben insgesamt 8 Befunde, darunter: 4 Aufforderungen zu Erklärungen (Clarification Request, CR) 2 Aufforderungen zu Korrekturmassnahmen (Corrective Action Request, CAR) 2 Aufforderungen zu zukünftigen Abklärungen/Anpassungen (Forward Action Request, FAR) Alle Befunde wurden zufriedenstellend zu einem Abschluss gebracht. Die FARs sind bis zur nächsten Verifizierung zu erledigen. 2 FARs aus der letzten Verifizierung und 2 FARs des BAFU aus der Anerkennung der Emissionsverminderungen der Monitoringperiode 2015 waren zu erledigen. Der Verifizierer kann bestätigen, dass sie alle zufriedenstellend erledigt worden sind. Die Gesuchsunterlagen wurden bis 2013 gemäss den Vorgaben für Klimarappenprojekte erstellt. Die angewendeten Methoden zur Bestimmung der Referenzemission und der Projektemission basieren auf den SKR-Vorlagen für Wärmeverbünde. Seit 2014 erfolgten periodisch Anpassungen an die aktuell geltenden gesetzlichen und anderen Anforderungen (insbesondere Anhang F der Vollzugsmitteilung und KEV-Wirkungsaufteilung bei KVA-Wärme). Die Werte der Vollzugsmitteilung für die Berechnungen der Emissionsverminderungen wurden gemäss dem aktuell geltenden Stand korrekt eingesetzt. Die Prozess- und Managementstrukturen sind im Monitoringplan definiert und zweckmässig. Die gemäss CO 2 -Verordnung aus dem vorliegenden Projekt im Zeitraum bis erzielten Emissionsverminderungen von t CO 2 eq. nach Wirkungsaufteilung (siehe Vorbehalt Kapitel 4) können aus Sicht der Verifizierungsstelle bestätigt werden. 2

3 1 Angaben zur Verifizierung 1.1 Verifizierungsstelle Verifizierer (Fachexperte) Qualitätssicherung durch Gesamtverantwortlicher Christoph Leumann, Ingrid Finken, Roland Furrer, Verifizierter Monitoringzeitraum bis Zeritifizierungszyklus 4. Verifizierung als Selbstdurchgeführtes Projekt 1.2 Verwendete Unterlagen Version und Datum der Projektbeschreibung Version und Datum des Monitoringberichts Version vom Version 3 vom Weitere verwendete Unterlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind in Anhang A1 des Berichts aufgeführt. 1.3 Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Folgende allgemeinen Ziele wurden bei der Verifizierung verfolgt: 1. Prüfung, ob Angaben zum tatsächlich umgesetzten Projekt vollständig und konsistent sind 2. Prüfung der umgesetzten Monitoringmethode, insbesondere Datenerfassung 3. Prüfung der Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung Die Beurteilung dieses ehemaligen SKR-Projekts, hatte folgende zusätzlichen Ziele: 1. Feststellen von wesentlichen Abweichungen des Projektes von der ursprünglichen Projektbeschreibung und Entscheidung, ob die Zusätzlichkeit oder die gesamte Projektbeschreibung neu geprüft werden muss. 2. Prüfung, ob die Neuregelung der Wirkungsaufteilung bei Finanzhilfen erfüllt wird. 3. Prüfung, ob bei Wärmeverbünden die Referenzentwicklung gemäss neuen Regelungen angepasst wurde. Beschreibung der gewählten Methoden Die SGS hat die vom BAFU vorgegebenen aktuellen Checklisten und Vorlagen für Klimaschutzprojekte in der Schweiz verwendet und diese falls zweckdienlich mit spezifischen Hinweisen und zusätzlichen Anforderungen für ehemalige SKR Projekte ergänzt. Folgende Aspekte wurden mittels der Dokumentationen und Aufzeichnungen sowie Gespräche mit relevanten Mitarbeitern geprüft: 1. Beurteilung von Umsetzung und Betrieb des Projekts bezüglich Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung: Die nachstehenden wichtigen Aspekte des umgesetzten Projekts werden insbesondere bei der Erstverifizierung auf Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung hin überprüft. Die Verifizierung listet allfällige Abweichungen detailliert auf. 2. Überprüfung der Prozesse zur Erzeugung, Aggregation und Erfassung der Monitoringparameter: Die Prozesse müssen den Vorgaben in der Projektbeschreibung folgen. Abweichungen sollten identifiziert und detailliert dargestellt werden. 3. Überprüfung von Messinstrumenten, Messpraxis und Kalibrierungsvorgaben auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Projektbeschreibung und des Monitoringkonzepts. Die Mes- 3

4 sung muss möglichst präzise vorgenommen werden. Je grösser der Einfluss eines Parameters auf die berechnete Emissionsverminderung ist, desto genauer muss die Prüfung der Einhaltung der Vorgaben bezüglich Messinstrumente, Messpraxis und Kalibrierung sein. Eine Liste der begutachteten Dokumente befindet sich im Anhang A1. Beschreibung des Vorgehens / durchgeführte Schritte 1. Dokumentenreview und Vorbereitung 2. Verifizierung mittels Verifizierungscheckliste 3. Bereinigung von CRs und CARs 4. Verfassen des Berichtes 5. Technisches Review 6. Qualitätssicherung Beschreibung des Vorgehens zur Qualitätssicherung Die SGS-interne Begutachtung der Berichte (Review) erfolgt durch Fachexperten und Qualitätsverantwortliche, die beim BAFU als solche registriert sind. Dabei wird technischen und formellen Aspekten Rechnung getragen. 1.4 Unabhängigkeitserklärung SGS bestätigt ihre Unabhängigkeit von der Regio Energie Solothurn, KliK und den anderen an diesem Projekt beteiligten Parteien. Sie ist unvoreingenommen, und es bestehen keine Interessenkonflikte mit der Organisation, ihren Tochtergesellschaften und Anspruchsberechtigten. Das Experten-Team wurde aufgrund von dessen Wissen, Erfahrung und Qualifikation für diese Aufgabe zusammengestellt. Die Regio Energie Solothurn ist als Projektbetreiberin für das Monitoring und dessen Darstellung verantwortlich. SGS war weder an der Ausarbeitung des Projektes, noch an der Projektüberwachung beteiligt und führte lediglich eine unabhängige Prüfung der Dokumente und Daten durch. SGS ist allein verantwortlich für die Inhalte dieses Berichtes und der darin ausgedrückten Meinung. Der Fachexperte, der technische Reviewer, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche der SGS bestätigen mit ihrer Unterschrift im vorliegenden Dokument, dass sie abgesehen von ihren Leistungen im Rahmen der Verifizierung vom Auftraggeber der Verifizierung und deren Beratern unabhängig sind. Die SGS sowie der zugelassene Fachexperte, der technical Reviewer, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche der Validierungs- und Verifizierungsstelle bestätigen, dass sie keine Projekte und Programme im Inland, die zu anrechenbaren Emissionsverminderungen führen können (insbesondere Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland und selbst durchgeführte Projekte und Programme), validieren oder Monitoringberichte verifizieren, an deren Entwicklung sie beteiligt waren. 1.5 Haftungsausschlusserklärung Haftungsfragen regelt die SGS mit den Vertragspartnern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 4

5 2 Allgemeine Angaben zum Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel Gesuchsteller AEK Fernwärme Zuchwil Stiftung Klimaschutz und CO2 Kompensation KliK Kontakt Projektbetreiber Freie Strasse 167, 8032 Zürich Regio Energie Solothurn Rötistrasse Solothurn Kontakt Herr Daniel Kammermann, , Projektnummer / Registrierungsnummer Projektnummer 10'125 Datum der Registrierung Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Durch die Nutzung der Abwärme aus der KVA kann der Wärmebedarf mehrerer Mehrfamilienhäuser und öffentlicher Bauten gedeckt werden. Fossile Energieträger werden ersetzt und CO 2 -Emissionen reduziert. Projekttyp gemäss Projektbeschreibung Abwärmenutzung Angewandte Technologie Wärmeverbund, angeschlossen an KVA 2.3 Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Die Projekteingabe erfolgte gemäss den Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde beim Projektstart auch durch die SKR validiert. Mit CR 1 wurden ergänzende Unterlagen verlangt, mit CAR 1 Korrekturen, auf die später noch eingegangen wird. Mit den entsprechenden Ergänzungen sind die Unterlagen vollständig und konsistent. Der Gesuchsteller ist identifiziert. 5

6 3 Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Monitoringberichts 3.1 Beschreibung Monitoring (2. Abschnitt der Checkliste) Die Monitoringmethode basiert auf den entsprechenden SKR-Vorlagen für den sogenannten Monitoringplan. Die Prozesse und Zuständigkeiten sowohl für das Monitoring wie auch für die Datenerhebung und Qualitätssicherung sind im Monitoringplan und -bericht korrekt beschrieben und werden entsprechend gehandhabt. FAR aus früheren Verifizierungen oder des BAFU: Es gab 2 FARs aus der Verifizierung des Vorjahres und 2 FARs des BAFU zu erledigen: FAR 1 (Verifizierung zur Periode 2015): Aufführen der Zählerstände aller Wärmezähler zu Beginn und am Ende der Monitoringperiode in den Monitoringdokumenten FAR 2: (Verifizierung zur Periode 2015): Aktualisierte Investitionsanalyse mit dem neuen Additionalitätstool (oder einer adäquaten Methode), basierend auf den effektiven Kosten und Erlösen und aktuell gültigen Prognosen. FAR 3 (BAFU im Rahmen der Prüfung der Periode 2015): Der Monitoringplan muss alle zur Berechnung notwendigen Parameter umfassen: Die neuen Parameter (Kennzahlen, Messwerte) aus dem Register "KEV 2015" sind mit den entsprechenden Erklärungen/Quellenangaben im Monitoringplan auch aufzuführen. FAR 4 (BAFU im Rahmen der Prüfung der Periode 2015): Für die korrekte Umsetzung der KEV-Mindesanforderungen der KEBAG sind die Wärmelieferungen an die 3 verschiedenen Projekte 10125, und analog zu 2015 koordiniert zu dokumentieren (Bestimmung KEV-Faktor) Im Dokument "10125 Kommunikation mit PE_FAR_Monitoring 2015" sind die FARs gelistet, und es wird erläutert, wie der Projektbetreiber auf sie reagiert hat. Zu FAR 2 wurden noch weitere Fragen gestellt resp. Korrekturen gefordert (CR 1 und CAR 1, siehe Kapitel 3.4). Die Verifizierung der Änderungen an Monitoringplan und -methode infolge von FAR 3 und FAR 4 wird im Kapitel 3.3 erläutert. Alle FARs sind erledigt. 6

7 3.2 Rahmenbedingungen (3. Abschnitt der Checkliste) Das Projekt wurde 2007 von der Stiftung Klimarappen bewilligt und per realisiert (Beginn des Monitorings = Wirkungsbeginn). An die bereits vorher durch die Gemeinde Zuchwil führende Fernwärmeleitung wurden zwei Hauptleitungen angeschlossen und unterirdisch in die entsprechenden Quartiere geführt. Durch Kurzverbindungen bzw. durch ein gekoppeltes Netzwerk konnten umliegende Liegenschaften an die Wärmeleitungen angeschlossen werden. Insgesamt werden fünf neue Zonen (Baulose) dem Projekt zugerechnet. Der Wärmeverbund wird noch weiter verdichtet wurde die Gesamtzahl der dem Projekt zugerechneten Hausanschlüsse um 2 auf 38 erhöht (Neubauten nicht eingerechnet). Eine massgebliche zusätzliche Erweiterung des Wärmeverbundes wurde als eigenes Projekt (10'192 Fernwärme Region Solothurn) bei der Stiftung Klimarappen eingegeben und bewilligt, und es wird mit separatem Bericht verifiziert. Das Projekt entspricht grundsätzlich noch der Projektbeschreibung, mit Anpassungen an Monitoringplan und Berechnung aufgrund von geänderten technischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen, die in früheren Verifizierungen geprüft wurden oder unten erwähnt sind. Die für die Abgrenzung zu anderen Instrumenten des CO 2 - und Energiegesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Projektstart in verschiedener Hinsicht verändert. Wichtig sind für das Projekt die folgenden Sachverhalte, die teilweise Anpassungen des Monitorings oder der Berechnung erforderlich machten: 1. Seit 2014 wird im Monitoringbericht ausgewiesen, welche Betriebe mit Zielvereinbarung (EnaW) beliefert werden wurden keine neuen derartigen Betriebe angeschlossen hat der Bund mit dem Verband der KVA s (VBSA) eine Zielvereinbarung hinsichtlich der Reduktion der CO2-Emissionen bis 2020 abgeschlossen. Eine Unterstellung der KVA s in das Emissionshandelssystem CH-ETS entfällt. Das Thema wurde mit dem Projektbetreiber bereits im Rahmen der Verifizierung zur Periode 2015 diskutiert. Die KEBAG hat schriftlich bestätigt, dass die Emissionsverminderungen nicht gleichzeitig zur Erfüllung der VBSA-Zielvereinbarung angerechnet werden. 3. Die KVA Zuchwil (KEBAG) erhält ab dem die KEV. Dieser Bezug ist gemäss Anhang 1.5 der Energieverordnung (EnV) mit energetischen Mindestanforderungen verbunden, die spätestens ab Anfang des 3. vollen Kalenderjahres nach der Inbetriebnahme erfüllt sein müssen. Das Inbetriebnahme-Datum der Stromproduktion ist gemäss Liste BFE/VSBA der Seit dem ist deshalb eine Wirkungsaufteilung nötig: Im Rahmen des Kompensationsprojektes darf nur noch der Anteil der Wärme bescheinigt werden, der über diese Mindestanforderung gemäss EnV hinaus geht. Die entsprechenden Anpassungen wurden im Monitoringplan und -bericht zur Periode 2015 (Version 6 vom ) umgesetzt und vom BAFU gutgeheissen. Im Monitoringbericht 2016 ist dies analog umgesetzt worden, basierend auf den aktuellen Kennzahlen für Der Abzug an den Referenzemissionen durch diese KEV-Wirkungsaufteilung beträgt gemäss dieser Berechnung für %. Die korrekte Umsetzung der KEV-Wirkungsaufteilung war auch Gegenstand von FAR 3 und FAR 4 aus dem Vorjahr, die damit korrekt umgesetzt worden sind. Neue Befunde gab es zu diesem Abschnitt keine. 7

8 3.3 Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (4. Abschnitt der Checkliste) Die Projektemissionen werden gemäss dem bei der letzten Verifizierung geprüften Monitoringplan erhoben (neuer Heizkessel für Spitzenlast und BHKW, beide mit Erdgas betrieben). Mit CR 2 wurden die vollständigen Belege für die entsprechenden Monitoringparamter P8, P9, P12 und P13 eingefordert. Eine Gegenprüfung wurde durchgeführt, und der Verifizierer kann bestätigen, dass die Projektemissionen (2016: 48.7t CO 2 eq) korrekt berechnet sind. Der Nachweis der Wärmelieferungen an die einzelnen Kunden verläuft wie in den Vorjahren durch monatliche Erfassung mittels Auslesegeräten. Von dort werden die Daten ins Leitsystem eingegeben, von wo sie zur Erstellung des Monitoringberichts wieder exportiert werden. Das System ist robust und adäquat. Mit CR 3 wurden zusätzliche Belege verlangt, dass die Referenzszenarien der 2016 neu an den Wärmeverbund angeschlossenen Gebäude korrekt sind. Im File «Eingabe Projekt 10125_2016 mit Kunden» sind alle Hausanschlüsse (mit Ausnahme der Neubauten) mit Angabe der Referenz übersichtlich aufgeführt. Ebenso wird dort die Gültigkeit der Eichperiode für alle Wärmezähler nachgewiesen. In diesem File wurde bei der Gegenprüfung ein Summenfehler entdeckt, dessen Korrektur mittels CAR 1 vollzogen wurde. Der Monitoringbericht wird wie bei Klimarappenprojekten üblich mit einem Excel-File erstellt (1_10125_Monitoring_2016_V3_neosys"). Bereits im Rahmen des Monitoring 2015 war die Berechnungsmethode angepasst worden in Bezug auf die bereits erwähnte KEV-Wirkungsaufteilung. Diese ist auch im Monitoringplan korrekt beschrieben. Die übrigen Einflussfaktoren, welche das Referenzszenario beeinflussten, präsentierten sich zum Zeitpunkt der Verifizierung wie folgt: Die Anforderungen bezüglich Referenzszenario für Wärmeverbünde gemäss Anhang F sind korrekt umgesetzt. Der Emissionsfaktor von 0 t CO2eq. für die KVA-Abwärme der KEBAG ist korrekt, da die KEBAG weder Abfälle aus dem Ausland importiert, noch anderweitig Zusatzwärme produziert, die nicht im Zusammenhang mit der Abfallbeseitigung steht. Die entsprechenden Sachverhalte werden im Monitoringbericht allerdings nirgends aufgeführt, was mittels FAR 1 für die Zukunft verlangt wird. 8

9 Die Richtigkeit der Berechnung der Emissionsverminderungen wurde durch den Verifizierer vollständig nachvollzogen. Die Berechnungen ergeben: Verifikationsberechnung Projekt AEK Fernwärme Zuchwil Variable Beschrieb Total Einheit P1a EFH Endwärmeverbrauch Wärmeverbund mit Referenzentwicklung Ölheizung - kwh P2 a EFH Endwärmeverbrauch Wärmeverbund mit Referenzentwicklung Gasheizung - kwh P1b MFH Endwärmeverbrauch Wärmeverbund mit Referenzentwicklung Ölheizung 991'612 kwh P2b MFH Endwärmeverbrauch Wärmeverbund mit Referenzentwicklung Gasheizung - kwh P1c > 150'000 kwh Endwärmeverbrauch Wärmeverbund mit Referenzentwicklung Ölheizung 11'292'860 kwh P2c > 150'000 kwh Endwärmeverbrauch Wärmeverbund mit Referenzentwicklung Gasheizung 3'249'393 kwh P3 Wirkungsgrad Oelheizung 85% % P4 Wirkungsgrad Gasheizung 90% % P5 Emissionsfaktor Heizöl HEL kg CO2/kWh P6 Emissionsfaktor Erdgas kg CO2/kWh P7a Faktor gemäss Bafu für EFH P7b Faktor gemäss Bafu für MFH P7c Faktor gemäss Bafu für > 150'000 kwh P8 Gasverbrauch Hauptzähler Hybridwerk 1'667'419 kwh P9 Gasverbrauch Unterzähler Hybridwerk für BHKW 1'599'303 kwh P10 thermischer Wirkungsgrad 46.3% % P11 elektrischer Wirkungsgrad 43.5% % P12 Endwärmeverbrauch innerhalb Systemgrenzen inkl. Neubauten 17'337'881 kwh P13 Endwärmeverbrauch gesamter Wärmeverbund inkl. Neubauten 62'898'503 kwh P14 Emissionsfaktor Erdgas kg CO2/kWh P15 Externe Wärmeabgabe KEBAG 97.9 GWh P16 Wärmenutzungsgrad 17.4% % P17 Stromnutzungsgrad 20.8% % P18 Endwärme Proj GWh P19 Bezogene Wärme ab KEBAG gesamt 70.4 GWh P20 Bezogene Wärme durch AEK von KEBAG 9.48 GWh KEV resultierender Abzug KEV-Wirkungsaufteilung in % % % Beschrieb Formel Total Einheit Emissionen EFH RE EFH =(P1a/P3*P5+P2a/P4*P6)/1000*(1-P7a) - t CO2 Emissionen MFH RE MFH = (P1b/P3*P5+P2b/P4*P6)/1000*(1-P7b) t CO2 Emissionen Schlüsselkunden RE SK = (P1c/P3*P5+ P2c/P4*P6)/ 1000*(1-P7c) 2'964.9 t CO2 Zwischentotal RE ohne KEV-Wirkungsauft. 3'218.4 t CO2 Abzug KEV-Wirkungsaufteilung -1'265.2 t CO2 Zwischentotal RE ohne KEV-Wirkungsauft. 1'953.3 t CO2 Projektemission BHKW PE BHKW =(P9*P10/(P10+P11)*P t CO2 Projektemission Heizkessel Gas PE HK =(P8-P9)*P t CO2 Zwischentotal PE Gesamter Verbund t CO2 Anteil zum Projekt gehörig Anteil = P12/P % % PE (Projekt 10125) 48.7 t CO2 Total Emissions- Reduktion RE - PE 1'905 t CO2 9

10 3.4 Wesentliche Änderungen (5. Abschnitt der Checkliste) Im Monitoringbericht werden die Emissionsreduktionen mit der 2015 aktualisierten Prognose verglichen. Für 2016 ergibt dieser Vergleich: 2016 Prognose Ist Abweichung BE 2'934 1'953 -PE ER 2'924 1' % Mit Berücksichtigung der KEV-Wirkungsaufteilung sind die Emissionsverminderungen um ca. 35% geringer als prognostiziert. Ohne Wirkungsaufteilung wären sie um 3.6% höher. Die Abweichung ist die Folge der KEV-Wirkungsaufteilung. Da diese nicht genau prognostizierbar ist, hat der Projekteigner bisher darauf verzichtet, diese in die Prognosen einzurechnen. Die Abweichung von +3.6% ohne Berücksichtigung der KEV-Wirkungsaufteilung liegt im Bereich der üblichen Prognoseunsicherheit und ist nicht wesentlich. Bei der Verifizierung der Periode 2015 war bereits festgestellt worden, dass die effektiven Kosten und Erträge wesentlich von den Annahmen des ursprünglichen NPV-Rechners abweichen. Mit FAR 2_2015 war deshalb eine aktualisierte Investitionsanalyse mit dem neuen Additionalitätstool (oder einer adäquaten Methode), basierend auf den effektiven Kosten und Erlösen und aktuell gültigen Prognosen, verlangt worden. Der Vorschlag des Projektbetreibers, die neue Investitionsanalyse auf der Ebene des gesamten Wärmeverbundes vorzunehmen, ist aus Sicht des Verifizierers korrekt und wesentlich sinnvoller als eine Aufteilung der Kosten und Erträge auf drei verschiedene Konten (Projekt 10125, Projekt und «übriger Wärmeverbund»), denn die effektive Buchführung erfolgt auf der Ebene des gesamten von der RE Solothurn betriebenen Wärmeverbundes, und es gibt keine objektiven Abgrenzungskriterien für eine solche Aufteilung. Da es sich um ein selbstduchgeführtes Projekt handelt, geht es nicht um eine erneute Validierung, sondern bloss um eine erneute Überprüfung der Wirtschaftlichkeit auf Basis der effektiven Kosten und Erlöse. Mit dem Monitoringbericht 2016 wurde nun eine neue Investitionsanalyse vorgelegt (File « _Investitionsanalyse-V2»). Diese wurde während der Verifizierung eingehend geprüft einschliesslich der Belege für die effektiven Kosten und Erträge. Mit CAR 2 wurden dazu noch Korrekturen und Erläuterungen verlangt. Die Investitionskosten bis 2015 entsprechen den tatsächlichen Investitionen, diejenigen ab 2016 einem Budget auf dem Stand Anfang Für das Jahr 2016 wurde festgestellt, dass die tatsächlichen Investitionen wesentlich tiefer waren als prognostiziert. Als Antwort auf CR 4 wurde dafür aber eine nachvollziehbare Begründung geliefert: Das Baulos 40, Sternengasse, mit rund 2.5 Mio. CHF Investitionsvolumen, konnte infolge einer Einsprache nicht plangemäss realisiert werden. Die Baueingabe wird voraussichtlich im August 2017 bewilligt, sofern es nicht weitere Einsprachen gibt. Die geplanten Investitionen sind also nur verzögert. Der geplante Ausbau selbst hat sich nicht geändert. Die Annahmen zu künftigen Kosten und Erlösen sind damit grundsätzlich immer noch korrekt. Aufgrund möglicher Verzögerungen von Bauetappen werden sich die Kosten und Erlöse leicht ändern. Der Verifizierer schliesst sich der Argumentation des Projektbetreibers an, dass eine Anpassung der Prognose zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll ist. Mit FAR 2 wird aber verlangt, mit der Monitoringperiode 2017 eine aktualisierte Investitionsrechnung mit effektiven Kosten und Erlösen bis 2017 und aktualisierten Prognosen ab 2018 vorzulegen. Der Verifizierer kann bestätigen, dass die Investitionsanalyse im File « _Investitionsanalyse- V2» den Vorgaben der BAFU-Mitteilung entspricht, und dass sie die finanziellen Verhältnisse gemäss Kenntnisstand 2016 korrekt wiedergibt. Die Investitionsanalyse zeigt, dass der gesamte Wärmeverbund einschliesslich der zwei Projekte und ohne CO 2 -Beiträge nicht wirtschaftlich betrieben werden könnte: Der NPV beträgt ohne Beiträge Mio CHF, die IRR -2.2%. Mit CO2-Beiträgen erhöht sich die IRR auf +1%. 10

11 4 Fazit: Gesamtbeurteilung Monitoringbericht Die Verifizierungsstelle bestätigt hiermit, dass das folgende Projekt oder Programm mithilfe des Monitoringberichts, aller notwendigen zusätzlichen Dokumente gemäss Anhang A1 ohne zusätzliche Anlagenbesichtigung (letzte Besichtigung: Verifizierung 2015) gemäss der Mitteilung des BAFU verifiziert wurde: AEK Fernwärme Zuchwil Die Evaluation des Projekts oder Programms hat folgende Emissionsverminderung ergeben: Monitoringperiode Emissionsverminderung [t CO 2 eq] t CO 2 eq (nach KEV-Abzug) (Angabe nur unter Vorbehalt, da aktuelle Rytec Studie mit Werten zum KEV-Abzug bis dato ( ) noch nicht veröffentlicht wurde). Bei der nächsten Verifizierung / Validierung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: FAR 1: Um sicherzustellen, dass allfällige fossil erzeugte Energie bei KEBAG berücksichtigt werden, sind ab der Monitoringperiode 2017 im Monitoringbericht ergänzende Angaben zur Verwendung von fossilen Brennstoffen und zu allfälligen Abfallimporten bei der KEBAG zu machen. FAR 2: Mit dem Monitoringbericht zur Monitoringperiode 2017 ist eine aktualisierte Investitionsrechnung mit effektiven Kosten und Erlösen bis 2017 und aktualisierten Prognosen ab 2018 vorzulegen. Ort, Datum: Zürich Fachexperte: Christoph Leumann Technisches Review und Qualitätssicherung: Ingrid Finken Gesamtverantwortlicher: Roland Furrer 11

12 Anhang A1 Liste der verwendeten Unterlagen: A2 Checkliste zur Verifizierung 12

13 A1 VERWENDETE UNTERLAGEN 13

14 A2 CECKLISTE DER VERIFIZIERUNG AEK Fernwärme Zuchwil Projekt zur Emissionsverminderung in der Schweiz Dokumentversion: 2.1 Datum: Verifizierungsstelle SGS Société Générale de Surveillance SA Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich SGS-Ergänzungen zur Interpretation von SKR-Projekten: Beim vorliegenden Projekt handelt es sich um ein sogenanntes SKR-Projekt, das heisst ein Projekt, das unter dem Vertrag zwischen dem UVEK und der Stiftung Klimarappen (SKR) zwischen 2005 und 2012 in der Schweiz umgesetzt wurde. Bei den SKR-Projekten, die nach Auffassung des BAFU als selbst durchgeführte Projekte nach Art. 140 CO 2 Verordnung zu behandeln sind, gelten spezielle Regelungen. Diese sind u.a. im Merkblatt der Geschäftsstelle Kompensation vom sowie der Ergänzung vom und vom zusammengefasst. Sie bedingen zusätzliche Checkpunkte, welche in der Original-Checkliste nicht vorgesehen sind und neu unter Punkt 6 Spezifische Checkpunkte zur 1.Verifikation von SKR- Projekten zusammengefasst sind. Andererseits gibt es in der Original-Checkliste auch Fragen, welche als Konsequenz des obigen Merkblattes für SKR-Projekte nicht anwendbar () sind. Diese sind in der vorliegenden Checkliste zwar noch aufgeführt, aber mit einem Hinweis als nicht anwendbar gekennzeichnet. Ausserdem wurden bei den SKR-Projekten nicht die ordentlichen BAFU-Vorlagen für Kompensationsprojekte verwendet sondern SKR-spezifische Vorlagen. Dies führt zu begrifflichen Differenzen (z.b. ist das Monitoringkonzept bei SKR-Projekten im Monitoringplan definiert etc.). In solchen Fällen ist jeweils der Originaltext der Fragen mit einem SKR-spezifischen Hinweis ergänzt. 14

15 Teil 1: Checkliste 1. Formales Trifft zu Trifft nicht zu 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU- Webseite zur Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen eingereicht. (Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Dokumente) Hinweis SGS: SKR-Projekte wurden mit den zum Zeitpunkt der Vertragserstellung zwischen Projekteigner und der SKR gültigen Vorlagen eingereicht und auf Konformität mit den relevanten Rechtsgrundlagen überprüft. Konkret wurde das Projekt inkl. aller relevanten Angaben im Anhang 1 ( Projektbeschrieb ) zum Vertrag mit SKR definiert. 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 6) CR 1, CAR Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. Hinweis SGS: Im Monitoringebricht ist KliK als Gesuchsteller und die Regio Energie Solothurn als Projektbetreiber aufgeführt. 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. Hinweis SGS: Bei dem vorliegenden Projekt handelt es sich um ein selbst durchgeführtes Projekt. Der Gesuchsteller ist KliK; der Projektbetreiber ist im Monitoringbericht separat aufgeführt. 1.4b Falls 1.4.a nicht zutrifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und nachvollziehbar () 2. Beschreibung Monitoring ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 5 und 7) Monitoringmethode und Nachweis der erzielten Emissionsverminderungen 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar. 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. 2.2b Falls 2.2.a nicht zutrifft: Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und nachvollziehbar 2.2c Falls 2.2a nicht zutrifft: Die angewandte Monitoringmethode ist angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt und die Berechnung der erzielten Emissionsverminderungen ist korrekt. Trifft zu Trifft nicht zu 15

16 Prozess- und Managementstrukturen, Verantwortlichkeiten und Qualitätssicherung Trifft nicht zu 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt 2.4b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetzung wird als zweckmässig beurteilt. 2.4c Falls 2.4b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar 2.5a Die Verantwortlichkeiten zur Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetzung wird als zweckmässig beurteilt. 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetzung wird als zweckmässig beurteilt. 2.5c Falls 2.5b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt. 2.6c Falls 2.6b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar 2.7 FAR aus Validierung und Registrierung oder früheren Verifizierungen 2.7a Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. 2.7b Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. Hinweis SGS: siehe Dokument «6_10125 Kommunikation mit PE_FAR_ Monitoring 2015» sowie Verifizierungsbericht Kapitel 3.1. () () Trifft zu Trifft nicht zu 16

17 3. Rahmenbedingungen 3.1 Technische Beschreibung des Projekts Trifft zu Trifft nicht zu 3.1.1a 3.1.1b Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung. Hinweis SGS: Das Projekt entspricht grundsätzlich noch der Projektbeschreibung, mit Anpassungen an Monitoringplan und Berechnung aufgrund von geänderten technischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen, die in früheren Verifizierungen geprüft wurden oder unten erwähnt sind. Falls 3.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar () Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 3.2 Finanzhilfen (inkl. nichtrückzahlbare Geldleistungen) ( Mitteilung Abschnitt 2.6) Beantragte und zugesprochene Finanzhilfen für Finanzierung sowie nicht rückzahlbaren Geldleistungen von Bund, Kantonen oder Gemeinden zur Förderung erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz oder des Klimaschutzes bei welchen eine Wirkungsaufteilung notwendig ist 1, sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt. Hinweis SGS: Eine Wirkungsaufteilung findet aufgrund der KEV- Mindestanforderungen für die Energienutzung von KVAs statt. Ansonsten keine Finanzhilfen Trifft zu () Trifft nicht zu 3.2.2a 3.2.2b Angaben zu erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben zu Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein. Falls 3.2.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar 3.3 Abgrenzung zu anderen Instrumenten und Massnahmen Trifft zu Trifft nicht zu 3.3.1a Die für die Abgrenzung zu anderen Instrumenten des CO 2 - und Energiegesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert. (s b) 3.3.1b Falls 3.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar Hinweise SGS: Die für die Abgrenzung zu anderen Instrumenten des CO 2 - und Energiegesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Projektstart in verschiedener Hinsicht verändert. Die Details sind im Kapitel 3.2 dieses Verifizierungsberichts beschrieben. Neue Befunde gab es zu diesen Fragen keine. 1 Vgl. Mitteilung, Tabelle 4 17

18 3.4 Umsetzungsbeginn und Wirkungsbeginn ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 8) Der Umsetzungsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte fällt der Umsetzungsbeginn mit dem Wirkungsbeginn zusammen. Dieser wurde den Projekteignern jeweils formell mit einem Schreiben der SKR bestätigt und ergab den Startpunkt für das Monitoring. Trifft zu Trifft nicht zu 3.4.2a Der Umsetzungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung b 3.4.3a 3.4.3b 3.4.4a 3.4.4b Falls 3.4.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte analog Frage Falls 3.4.3a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn aufgenommen. Falls 3.4.4a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar 4. Berechnung der erzielten Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren Trifft zu Trifft nicht zu 4.1.1a 4.1.1b 4.1.2a 4.1.2b Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert. Hinweis SGS: Neuer Heizkessel für Spitzenlast und BHKW (beide mit Erdgas betrieben), ab Monitoringperiode Der Monitoringplan wurde korrekt angepasst, auf eine Anpassung der Projektbeschreibung wurde dabei verzichtet. Falls 4.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung. Hinweis SGS: Zur KEV-Wirkungsaufteilung siehe 3.3.1a. Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar () () 18

19 4.2 Monitoring der Projektemissionen ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 5 2 ) Trifft zu Trifft nicht zu 4.2.1a 4.2.1b Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege) Falls 4.2.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege) Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht zutreffend: Begründung erläutern / kommentieren) ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 9, ID 4.2.3) 4.2.4a 4.2.4b Die eingesetzten und im Monitoring-Bericht aufgeführten Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierung stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein. Falls 4.2.4a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt. FAR Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden. CR Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht a b a b Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet. Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der Projektemissionen gegenüber derjenigen in der Projektbeschreibung. Hinweis SGS: Die richtige Formel zur Berechnung der Projektemissionen ist im aktuellen Monitoringplan. Die Projektbeschreibung enthält keine Formel für Projektemissionen, weil damals gar keine PE entstanden. Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar () Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. 2 Tabelle 5 gilt grundsätzlich für die Prüfung des Monitoringkonzepts im Rahmen der Validierung, kann aber auch nützliche Hinweise für die Verifizierung enthalten 19

20 4.3 Bestimmung der Referenzentwicklung Trifft zu Trifft nicht zu 4.3.1a 4.3.1b Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Referenzentwicklung wurden erhoben ( Belege) Falls 4.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Referenzentwicklung sind vollständig, konsistent und korrekt. CR b Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht zutreffend: Begründung erläutern / kommentieren) Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein. CAR Für alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet a 4.3.7b Die angewandte Formel zur Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel. Hinweis SGS: Die richtige Formel zur Berechnung der Referenzemissionen ist im aktuellen Monitoringplan. Falls 4.3.7a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar () Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziehbar und vollständig. 4.4 Erzielte Emissionsverminderungen Trifft zu Trifft nicht zu Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet. ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 8, ID 4.4.1) Die Wirkungsaufteilung aufgrund des Bezugs von nichtrückzahlbaren Geldleistungen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet. ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 9, ID 4.4.2) Hinweis SGS: Zur KEV-Wirkungsaufteilung siehe 3.3.1a. Weitere Finanzhilfen gab es keine. () 20

21 5. Wesentliche Änderungen ( Mitteilung Abschnitt 3.8 und Mitteilung Anhang J, Kasten 8) 5.1 Wesentliche Änderungen bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse Trifft zu Trifft nicht zu 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. CR 1, CR 4, CAR 2, FAR b Falls 5.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar Siehe Kapitel 3.4 im Verifizierungsbericht c Falls 5.1.1a nicht zutrifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projektbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20%. Hinweis SGS: Bei der Verifizierung der Periode 2015 war bereits festgestellt worden, dass die effektiven Kosten und Erträge wesentlich den Annahmen des ursprünglichen NPV-Rechners abweichen. Mit FAR 2_2015 war deshalb eine aktualisierte Investitionsanalyse mit dem neuen Additionalitätstool (oder einer adäquaten Methode), basierend auf den effektiven Kosten und Erlösen und aktuell gültigen Prognosen, verlangt worden d Falls 5.1.1c nicht zutrifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. Hinweis SGS: Da es sich um ein selbstduchgeführtes Projekt handelt, geht es nicht um eine erneute Validierung, sondern bloss um eine erneute Überprüfung der Wirtschaftlichkeit auf Basis der effektiven Kosten und Erlöse. Die Wirtschaftlichkeit wird im File « _Investitionsanalyse-V2» nun vollständig korrekt wiedergegeben. Die Investitionsanalyse zeigt, dass der gesamte Wärmeverbund einschliesslich der zwei Projekte und ohne CO2-Beiträge nicht wirtschaftlich betrieben werden könnte: Der NPV beträgt ohne Beiträge Mio CHF, die IRR - 2.2%. Mit CO2-Beiträgen erhöht sich die IRR auf +1%. 5.2 Wesentliche Änderungen bei den Emissionsverminderungen Trifft zu Trifft nicht zu 5.2.1a Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. Hinweis: Mit Berücksichtigung der KEV-Wirkungsaufteilung sind die Emissionsverminderungen um 35% geringer als prognostiziert. Ohne Wirkungsaufteilung wären sie um 8.4% höher. 21

22 5.2.1b 5.2.1c 5.2.1d Falls 5.2.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar Hinweis SGS: Die Abweichung ist die Folge der KEV- Wirkungsaufteilung. Da diese nicht genau prognostizierbar ist, hat der Projekteigner bisher darauf verzichtet, diese in die Prognosen einzurechnen. Die Abweichung von +8.4% ohne Berücksichtigung der KEV-Wirkungsaufteilung liegt im Bereich der üblichen Prognoseunsicherheit. Falls 5.2.1a nicht zutrifft: Die Abweichungen der tatsächlichen erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind kleiner als 20%. Hinweis SGS: Die Abweichung von +8.4% ohne Berücksichtigung der KEV-Wirkungsaufteilung ist nicht wesentlich. Falls 5.2.1c nicht zutrifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. () 5.3 Wesentliche Änderungen bei der eingesetzten Technologie Trifft zu Trifft nicht zu 5.3.1a 5.3.1b 5.3.1c 5.3.1d Die tatsächlich eingesetzte Technologie entspricht der gemäss Projektbeschreibung eingesetzten Technologie. Falls 5.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar. Falls 5.3.1a nicht zutrifft: Die eingesetzte Technologie entspricht dem Stand der Technik. Zusatzfrage für Programme: Falls 5.3.1a nicht zutrifft: Der in der Programmbeschreibung festgelegte Kriterienkatalog für die Aufnahme von Vorhaben in das Programm ist bei Erweiterung um die eingesetzte Technologie weiterhin anwendbar. Er stellt weiterhin sicher, dass alle Vorhaben im Programm Art. 5 und 5a der CO 2 -Verordnung erfüllen. n.a n.a n.a 6. Spezifische Checkpunkte zur Verifizierung von SKR-Projekten Trifft zu Trifft nicht zu 6.1 Wirtschaftlichkeit als Kriterium für die Zusätzlichkeit 6.1.1a Beim Projekt handelt es sich um ein investives Projekt mit statischer Referenzentwicklung -> weiter gemäss Frage b Falls 6.1.1a nicht zutrifft (z.b: Inverkehrbringung von Biotreibstoffen) -> weiter gemäss Frage Wurde die Zusätzlichkeit in der früheren Einschätzung sinngemäss in gleicher Art und Weise nachvollziehbar und ausreichend dokumentiert wie dies in Art.7 der CO 2 -Verordnung vorgesehen ist. Hinweis SGS: CAR 2 22

23 Die Additionalität wurde in der Verifizierung zur Periode 2016 aufgrund von FAR_2015 neu festgestellt. Die Grundlage bildete eine neue Investitionsrechnung, welche für den ganzen Wärmeverbund der Regio Energie Solothurn AG einschliesslich der zwei Projekte und aufzeigt, dass diese ohne CO2-Beiträge nicht wirtschaftlich betrieben werden könnte. 6.3 Wurde die Zusätzlichkeit mit einer dynamischen Referenzentwicklung in Abhängigkeit aktueller Preise (Stand 2013) für fossile Treibstoffe nachgewiesen 6.2 Anpassung des Monitoringplans an die neuen Vorgaben zur Wirkungsaufteilung Wurden dem Projekt keine Finanzhilfen der öffentlichen Hand zugesprochen a Falls 6.2 nicht zutrifft: Wurde die Wirkungsaufteilung im Monitoringplan korrekt auf die neue Regelung angepasst? 6.3 Anpassung des Monitoringplans an das Referenzszenario für Fernund Nahwärmeverbünde 6.3 Handelt es sich beim Projekt nicht um einen Fern- od. Nahwärmeverbund (Trifft nicht zu bedeutet also dass es sich um einen Fernod. Nahwärmeverbund handelt!) 6.3.a Falls 6.3 nicht zutrifft: Wurde das Referenzszenario korrekt in den Monitoringplan übertragen? n.a Qualitätssicherung Durchgeführt durch Ingrid Finken Datum

24 Teil 2: Liste der Fragen Clarification Request (CR) CR 1 Erledigt 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 6) 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. Frage ( ) Bitte senden Sie dem Verifizierer alle im Dokument "FAR2_160704_Investitionsanalyse.xlsx", erwähnten Quellen zur Gegenprüfung, also die folgenden Dokumente: Antwort Projektbetreiber ( ): Die Dokumente wurden dem Verifizierer per Mail zugeschickt. Fazit Verifizierer Die Dokumentation ist damit vollständig. Die Dokumente werden vom Verifizierer geprüft, und allfällige Unklarheiten werden im Rahmen von weiteren CR und CAR verfolgt. Der CR ist erledigt. CR 2 Erledigt Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden. Frage ( ): Es fehlen Dokumente, welche die Messungen der Parameter P8, P9, P12 und P13 (Projektemissionen) belegen. Antwort Projektbetreiber : Die Dokumente wurden übermittelt. Fazit Verifizierer Damit sind alle Belege zum Nachweis der Projektemissionen vorhanden. Eine Gegenprüfung wurde durchgeführt, und der CR wird geschlossen. 24

25 CR 3 Erledigt Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Referenzentwicklung sind vollständig, konsistent und korrekt. Frage ( ): Gemäss Dokument «Eingabe Projekt 10125_2016 mit Kunden» werden die folgenden 2016 realisierten Neuanschlüsse in das Monitoringfile aufgenommen: - Wohnbaugenossenschaft Zuchwil: Pisoniweg 8 und Dammstrasse 20 - Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft, Amselweg 36-50, (Referenz Gas) - Restaurant Blumenfeld AG, (Referenz Gas) Bitte erläutern Sie mit zusätzlichen Angaben zu diesen Gebäuden, dass es sich tatsächlich um Altbauten handelt, in denen vorher eine entsprechende Referenz-Heizung vorhanden war. Antwort Projektbetreiber : Dem Verifizierer wurden die folgenden Bestätgungen zugeschickt: - Bestätigung_Dammstr_Pisoniweg - Kennzahlen Amselweg Kennzahlen Gartenstrasse 36 Zuchwil Kennzahlen Amselweg zeigt auf, dass diese Liegenschaften mit Erdgas beleifert wurden. Gartenstrasse 36 wird entgegen Vertrag erst ab ca mit FW beleifert, bisher Erdgas (siehe Kennzahlen). Fazit Verifizierer Die Referenzszenarien wurden damit vollständig belegt. Der CR wird geschlossen. CR 4 Erledigt 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. Frage ( ): Aus dem Monitoringbericht geht hervor, dass im Jahr 2016 Investitionen von 4,03 Mio CHF geplant waren. Effektiv investiert wurden aber offenbar nur 1,26 Mio CHF (-69%). a) Was sind die Gründe für diese Abweichung? b) Sind die weiteren Annahmen (Investitionsbudget, Erträge und Betriebskosten für die folgenden Jahre) noch realistisch, oder ändern sich diese durch die verminderten Investitionen massgeblich? Antwort Projektbetreiber : a) Das Baulos 40, Sternengasse, mit rund 2.5 Mio. CHF Investitionsvolumen konnte infolge einer Einsprache nicht plangemäss realisiert werden. Die Baueingabe wird voraussichtlich im August 2017 bewilligt, sofern es nicht weitere Einsprachen gibt. Die geplanten Investitionen sind also nur verzögert. Der geplante Ausbau selbst hat sich nicht geändert. b) Die Annahmen sind immer noch korrekt. Aufgrund möglicher Verzögerungen von Bauetappen werden sich die Kosten und Erlöse leicht ändern. Eine Anpassung der Prognose erachten wir zu diesem Zeitpunkt nicht als notwendig. Fazit Verifizierer Die Antworten sind plausibel. Der CR wird geschlossen. 25

26 Corrective Action Request (CAR) CAR 1 Erledigt 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 6) Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein. Frage ( ): Das Dokument «Eingabe Projekt 10125_2016 mit Kunden» enthält noch den folgenden Fehler, der zu korrigieren ist: - Die Summenformel in Feld «AD41» geht nur bis Zeile 37. Dadurch wird der Wert für P1b falsch berechnet, der in den Monitoringbericht übertragen wird. Antwort Projektbetreiber ( ): Ein korrigiertes File «Eingabe Projekt 10125_2016 mit Kunden kor.» wurde dem Verifizierer geschickt. Ebenso der angepasste Monitoringbericht Version 2 mit den Korrekten Faktoren der KEBAG. Fazit Verifizierer Die Wärmemengen sind nun korrekt. Bei der Berechnung des KEV-Faktors enthielt Version 2 des Monitoringberichts aber noch einen Fehler. In Version 3 ist nun alles korrigiert. Der CAR wird geschlossen. CAR 2 Erledigt 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. 6.2 Wurde die Zusätzlichkeit in der früheren Einschätzung sinngemäss in gleicher Art und Weise nachvollziehbar und ausreichend dokumentiert wie dies in Art.7 der CO 2 - Verordnung vorgesehen ist. Frage ( ): In der angepassten Wirtschaftlichkeitsanalyse (File «FAR2_160704_Investitionsanalyse») sind noch die folgenden Fehler zu korrigieren: a) Der Restwert bei Projektende (Zelle W27) ist falsch berechnet: Da die Investitionen über mehr als 10 Jahre verteilt anfallen, haben viele Bestandteile des Leitungsnetzes im Jahr 2022 eine Restnutzungsdauer von mehr als 25 Jahren. Der Restwert ist differenziert nach Jahr der Investition zu berechnen. b) Die Posten «übrige Umlagen intern» und «ausserordentliche Aufwände/Bildung» sind klarer zu beschreiben. Was wird konkret unter diesen Posten verbucht? Teil der Investitionsrechnung dürfen die entsprechenden Posten nur dann sein, wenn sie direkt oder zumindest indirekt zu den betrieblichen Kosten des Fernwärmeunternehmens gehören. Andernfalls sind sie herauszunehmen. c) Die Beiträge aus dem Konjunkturstabilisierungsprogramm werden separat ausgewiesen. Ist es korrekt, dass sie im Cashflow der entsprechenden Jahre einbezogen sind? d) Je nach Antwort auf CR 3b sind für das Jahr 2016 die effektiven Investitionen einzusetzen, und für die Folgejahre diejenigen nach einer aktualisierten Prognose. Allenfalls sind auch die Ertragsund Kostenprognosen anzupassen. Antwort Projektbetreiber : a) Berechnung Restwert angepasst b) Umlagen sind Personalkosten da das Geschäft FW kein direktes Personal hat. 26

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