Projektfinanzierung mit CO 2 - Kompensation/KliK/Chancen und Risiken für Städte und Gemeinden
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- Hanna Kerner
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1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Klima Bundesamt für Energie BFE Abteilung Energiewirtschaft Projektfinanzierung mit CO 2 - Kompensation/KliK/Chancen und Risiken für Städte und Gemeinden Rechtlicher Rahmen und Zusammenspiel anderen Fördermechanismen von Bund und Kantonen im Klima- und Energiebereich Workshop für Städte und Gemeinden, 12. Juni 2014
2 Inhalt (1) Rechtlicher Rahmen: CO 2 -Gesetz (2) Vollzug: CO 2 -Verordnung und Vollzugsmitteilung Rahmenbedingungen und Regeln Projekte (3) Zusammenspiel mit anderen Förderakteuren (4) Ausblick: Klimapolitik post
3 Das aktuelle CO 2 -Gesetz Revidiertes CO 2 -Gesetz (ab 2013) 7 Treibhausgase + Senken (Wald und Holz) Ziel: - 20% im Inland (-40%) bis Jahre 2020 CO 2 aus Energienutzung ca. 75% Übriges CO 2 ca. 10% Übrige THG ca. 15% Verkehr Gebäude Industrie 3
4 Reduktionsmassnahmen im CO 2 - Gesetz - Verkehr: - CO 2 -Vorschriften für neue Personenwagen. - Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure. - Gebäude (Haushaltungen und Dienstleistungen): - CO 2 -Abgabe auf Brennstoffe. - Gebäudeprogramm. - Technische Vorschriften Gebäude. - Industrie: - Emissionshandel (CH-EHS). - Abgabebefreiung ohne Emissionshandel (nonehs). 4
5 Kompensation im CO 2 -Gesetz Kompensationspflicht fossil-thermische Kraftwerke Bewilligungsvoraussetzung: Kompensationsvertrag Keine Nachfrage 100% kompensieren, davon mindestens Kein Angebot 50% im (seit 2007) Inland (pro Kraftwerk: ~ 0,5 Mio. t CO 2 ) Kompensationspflicht Treibstoffimporteure Bis 2020: 10% der CO 2 -Emissionen aus Zwingende Treibstoffen Nachfrage kompensieren (1,5 Mio. t CO 2 ) Angebot notwendig (ab Kompensationsgemeinschaft ) möglich Programm braucht Vorlaufzeit kontinuierliche Anhebung Kompensationssatz alle 2 Jahre 5
6 Anhebung Kompensationssatz ~ 1,5 Mio. ( 10%) Im Inland 2 % 5 % 8 % 10 %
7 Wie kann die Kompensationspflicht erfüllt werden? Selbst durchgeführte Projekte zur Emissionsverminderung im Inland Abgabe Bescheinigungen für Emissionsverminderungen im Inland (erworben von Dritten) Herkunft Bescheinigungen: Projekte/Programme/Projektbündel Umwandlung nicht verwendeter Emissionsrechte ( ) Unternehmen mit Verminderungsverpflichtungen 7
8 Vollzugsmitteilung Präzisierung und Konkretisierung der Verordnung Keine Pflicht sondern Empfehlungen Ergänzt durch Vorlagen und Checklisten 8
9 Projektanforderungen (1) 1) Zugelassener Projekttyp 9
10 Zugelassene Projekttypen Typ Energieeffizienz Erneuerbare Energie Biotreibstoffe Transport Reduktion von Methan, Lachgas und F-Gasen CO 2 -Sequestrierung in Holzprodukten Beispiele Abwärmenutzung, bedarfsgerechte Komfortwärmeproduktion durch intelligente Steuerung,. Wärmeproduktion durch Holzheizwerke, Einsatz von Biotreibstoffen aus nachhaltiger Produktion, Verlagerung von Transporten von der Strasse auf die Schiene, Einsatz von Elektro- oder Hybridfahrzeugen, Abfackeln von Methan auf Deponien, Massnahmen für die vermehrte Verwendung von Schweizer Holz, 10
11 Ausgeschlossene Projekttypen Projekte, die nicht mit der gesamtenergiepolitischen Ausrichtung der Schweiz vereinbar sind. Bspw. Der Einsatz von Kernenergie Projekte, deren Wirkung nur schwer quantifizierbar ist oder durch indirekte Massnahmen erzielt wird. Bspw. Information und Beratung 11
12 Projektanforderungen (2) 1) Zugelassener Projekttyp 2) Nachweisbare und quantifizierbare Emissionsverminderungen 12
13 Berechnung erzielter Emissionsverminderungen Emissionsverminderungen = Emissionen im Referenzszenario Projektemissionen Referenzszenario: Plausible Alternative zum Projekt In der Regel die wirtschaftlichste Alternative zum Projekt 13
14 Projektanforderungen (3) 1) Zugelassener Projekttyp 2) Nachweisbarkeit und Quantifizierbarkeit 3) Nicht wirtschaftlich ohne Erlös aus dem Verkauf von Bescheinigungen 14
15 Konzept Zusätzlichkeit Unbeeinflusst / Gesellschaftliche Entwicklung Technologieentwicklung Emissionen CO 2 Massnahme Energiepolitik, bspw. Gerätevorschriften, EnergieCH Massnahme Klimapolitik, bspw. PW-Emissionsvorschriften, Emissionshandel Andere Politikbereiche Emissionsreferenz Zusätzliche Emissionsreduktion 2020 Zeit 15
16 Projektanforderungen (4) 1) Zugelassener Projekttyp 2) Nachweisbarkeit und Quantifizierbarkeit 3) Nicht wirtschaftlich ohne Erlös aus dem Verkauf von Bescheinigungen 4) Technologie mindestens dem Stand der Technik entsprechend 16
17 Projektanforderungen (5) 1) Zugelassener Projekttyp 2) Nachweisbarkeit und Quantifizierbarkeit 3) Nicht wirtschaftlich ohne Erlös aus dem Verkauf von Bescheinigungen 4) Technologie mindestens dem Stand der Technik entsprechend 5) Emissionseinsparungen werden nicht bereits einem Unternehmen im EHS oder mit Verminderungsverpflichtung angerechnet 17
18 Projektanforderungen (6) 1) Zugelassener Projekttyp 2) Nachweisbarkeit und Quantifizierbarkeit 3) Nicht wirtschaftlich ohne Erlös aus dem Verkauf von Bescheinigungen 4) Technologie mindestens dem Stand der Technik entsprechend 5) Emissionseinsparungen werden nicht bereits einem Unternehmen im EHS oder mit Verminderungsverpflichtung angerechnet 6) Termingerechte Gesuchseingabe 18
19 Projektformen Einzelnes Projekt: Ein einzelnes Projekt umfasst eine oder mehrere Massnahmen mit nachweisbaren Emissionsverminderungen im Inland, die innerhalb einer festgelegten Systemgrenze umgesetzt werden. Projektbündel: In einem Projektbündel werden gleichartige Projekte zur Emissionsverminderung gleichen Typs von in der Regel ähnlichem Umfang zusammengeführt. Die Projekte können verschiedene Standorte haben, müssen aber dem gleichen Gesuchsteller zugeordnet werden können. Programm (PoA): In einem Programm werden einzelne gleichartige Vorhaben zur Emissionsverminderung mit Projektcharakter gleichen Typs durch den Gesuchsteller koordiniert. Im Unterschied zu einem Projektbündel bleibt auch nach dem Entscheid über die Eignung die Teilnahme weiterer gleichartiger Vorhaben möglich. 19
20 Kosten Wirkungsaufteilung Klassisches Förderprogramm (Anschubfinanzierung) Förderprogramm Kompensation (Kostendeckung)? 20
21 Ausblick: Klimapolitik post 2020 Klimapolitik wird fortgesetzt. Das nationale Reduktionsziel für die Zeit nach 2020 soll im Einklang stehen mit der internationalen Verpflichtung, einen angemessenen Beitrag an das 2- Grad-Ziel zu leisten. Dafür sind die im geltenden CO 2 -Gesetz vorgesehenen Instrumente konsequent weiterzuführen und punktuell zu verschärfen. Das UVEK wird eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten. 21
22 Ausblick: Klimapolitik post 2020 CO 2 -Abgabe auf Brennstoffe inkl. Befreiung Emissionshandelssystem Ev. Vorschriften im Gebäudebereich. Zurückfahren Fördermassnahmen nach 2020 Verschärfung der Vorschriften für PW und LNF im Gleichschritt mit der EU Pflicht für Treibstoffimporteure zur Kompensation durch Massnahmen im Inland und allenfalls im Ausland Ev. CO 2 -Abgabe auf Treibstoffe als subsidiäre Massnahme Weiterentwicklung Anpassungsstrategie 22
23 Fragen + Diskussion HWP? CO 2?? CH 4? KliK?? BFE? 23
24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 24
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