LOHN- UND GEHALTSTABELLEN. für das grafische Gewerbe Österreichs

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1 LOHN- UND GEHALTSTABELLEN für das grafische Gewerbe Österreichs GÜLTG AB 1. APRL 2014

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3 LOHN- UND GEHALTSTABELLEN für das grafische Gewerbe Österreichs GÜLTG AB 1. APRL 2014 BE MONATLCHER LOHN- UND GEHALTSAUSZAHLUNG BZW 31. MÄRZ 2014 BE WÖCHENTLCHER LOHNAUSZAHLUNG

4 nhaltsverzeichnis Seite Erläuterungen... 3 Lohn- und Gehaltsvereinbarung Lohn- und Gehaltstabellen für das grafische Gewerbe Österreichs Haupttabelle für Dienstnehmernnen im grafischen Gewerbe Arbeiternnen Technische Angestellte Kaufmännische Angestellte Lohn- und Gehaltstabellen für Dienstnehmernnen in Rollenoffsetbetrieben Arbeiternnen Technische Angestellte Kaufmännische Angestellte Lohn- und Gehaltstabellen für Dienstnehmernnen in Tageszeitungsbetrieben. 31 Arbeiternnen Technische Angestellte Kaufmännische Angestellte Lohn- und Gehaltstabellen für Dienstnehmernnen in Mischverwendung in Mischbetrieben Arbeiternnen Technische Angestellte Kaufmännische Angestellte mpressum: letzte Umschlagseite Seite 2

5 ERLÄUTERUNGEN zur Anwendung der Lohn- und Gehaltstabellen Die Einstufung der Dienstnehmernnen erfolgt zunächst nach Branchenbereichen, innerhalb dieser nach Arbeiternnen, technischen Angestellten und kaufmännischen Angestellten. Haupttabelle (Seiten 13 bis 22) Die Haupttabelle gilt für alle Dienstnehmernnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffset, Herstellung von Tageszeitungen oder Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind, also grundsätzlich für alle Bogenoffset-, Digitaldruck-, Siebdruck-, Druckvorstufenbetriebe etc. Arbeiternnen, Helfernnen S 13 Technische Angestellte S 16 Kaufmännische Angestellte S 19 Rollenoffset (Seiten 23 bis 29) Diese Tabelle gilt für Druckereien mit dem Schwerpunkt Rollenoffsetdruck. Arbeiternnen, Helfernnen S 23 Technische Angestellte S 25 Kaufmännische Angestellte S 28 Herstellung von Tageszeitungen (Seiten 31 bis 37) Diese Tabelle gilt für die Herstellung von Tageszeitungen nach dem SB-Druck. Arbeiternnen, Helfernnen S 31 Technische Angestellte S 33 Kaufmännische Angestellte S 36 Mischverwendung (Seiten 39 bis 46) Die Tabelle Mischverwendung gilt ausschließlich für Mitarbeiter in Mischverwendung in Rollenoffsetbetrieben mit einem Bogenanteil (Mischbetriebe nach 2a MV, 2a TA, 2a KA). Arbeiternnen, Helfernnen S 39 Technische Angestellte S 41 Kaufmännische Angestellte S 44 Die Einstufung der einzelnen Dienstnehmernnen innerhalb der einzelnen Tabellen erfolgt nach ihrer Verwendung. Arbeiternnen, Helfernnen S 3 Gewerbliche Lehrlinge S 6 Technische Angestellte S 6 Kaufmännische Angestellte S 7 Kaufmännische Lehrlinge S 9 ENSTUFUNG VON ARBETERNNEN UND ARBETERN Die Einstufung der Facharbeiternnen und Helfernnen erfolgt nach ihrer Verwendung in der entsprechenden Lohngruppe. Facharbeiternnen in der Druckvorstufe und im Druck A Einfarbendruckernnen, ohne Bogenflachdrucker über dem Format cm B Alle grafischen Facharbeiternnen, die nicht anders einzustufen sind; Mehrfarbendruckernnen unter dem Format cm, ausgenommen Mehrfarben-Bogenflachdruckernnen über dem Format cm C Metteurnnen, Korrektornnen, Revisornnen; Mehrfarbendruckernnen ab dem Format cm, ausgenommen Mehrfarben-Bogenflachdruckernnen; Rotationsmaschinenmeisternnen; Endlosdruckmaschinenmeisternnen CR Rollenoffset-Rotations-Maschinenmeisternnen D Einfarben-Bogenflachdruckernnen über dem Format cm 3

6 E Mehrfarben-Bogenflachdruckernnen über dem Format cm bis unter dem Format cm F Mehrfarben-Bogenflachdruckernnen ab dem Format cm G Alle Facharbeiternnen bei Tageszeitungen (Morgenblätter) GTZ Zeitungs-Rotations-Maschinenmeisternnen H Facharbeiternnen nicht grafischer Berufe gemäß Sonderbestimmungen für die Angehörigen fremder Berufe nach 2 Punkt 1 und 2 TZ EX Maschinenführernnen im Tageszeitungsexpedit Haupttabelle S 13 Rollenoffset S 23 Tageszeitungen S 31 Mischverwendung S 39 Helfernnen in der Druckvorstufe und im Druck A Bis zum 18. Lebensjahr in den ersten 12 Monaten der Tätigkeit; über dem 18. Lebensjahr in den ersten 6 Wochen der Tätigkeit; Reinigen von Büro- und Arbeitsräumen B Einlegen, Auslegen, Stapeln (Papier) C Platten- und Zylinderschleifen (Tiefdruck); Walzenwaschen, Aufkupfern; Stapeln (Karton); Arbeiten in Kopieabteilungen; Arbeiten an Einfarben-Flachdruckmaschinen; über dem 18. Lebensjahr nach dem ersten Jahr der Tätigkeit, sofern nicht anders einzustufen; sonstige Helfernnen nach 2 P. 6 Sonderbestimmungen fremde Berufe; Portierinnen/Portiere und Bewachungsleute; Arbeiten an Endlosdruckmaschinen D Arbeiten an Mehrfarben-Bogendruckmaschinen und -Blechdruckmaschinen, ausgenommen Mehrfarben-Bogenflachdruckmaschinen; Arbeiten an Rotationsmaschinen; Chauffeurinnen/Chauffeure ohne Berufsausbildung; qualifizierte Helfernnen nach 2 P. 5 Sonderbestimmungen fremde Berufe DR Helfernnen an Rollenoffsetmaschinen E Arbeiten an Einfarben-Bogenflachdruckmaschinen über dem Format cm F Arbeiten an Mehrfarben-Bogenflachdruckmaschinen über dem Format cm G Helfernnen bei Tageszeitungen GTZ Zeitungs-Rotations-Helfernnen Haupttabelle S 14 Rollenoffset S 23 Tageszeitungen S 32 Mischverwendung S 39 Drucker nach einfachen Verfahrensarten Die Lohntabelle Drucker nach einfachen Verfahrensarten kommt nur für Dienstnehmernnen zur Anwendung, die in Druckereien mit der Gewerbeberechtigung Drucker nach einfachen Verfahren beschäftigt sind. Kaufmännische Angestellte: Drucker nach einfachen Verfahren, die nicht dauernd mehr als 10 Angestellte beschäftigen, verwenden die Gehaltssätze der Tabelle A bei den kaufmännischen Angestellten (siehe auch Einstufung von kaufmännischen Angestellten, Seite 7). Facharbeiternnen und Helfernnen S 14 Technische Angestellte S 16 Kaufmännische Angestellte Tabelle A S 19 4

7 LOHNTABELLE FÜR BUCHBNDERE UND WETERVERARBETUNG Bei der Einstufung der Dienstnehmernnen in die Lohngruppen sind folgende Tätigkeitsmerkmale zu beachten: Einstellen bedeutet das Umrüsten einer Maschine für eine neue Arbeit mit wesentlichem manuellem Einstellaufwand, der selbständiges Arbeiten und umfängliche Maschinenkenntnisse erfordert. Überwachen umfasst die Kontrolle der Maschine und der daran beschäftigten Mitarbeiternnen sowie die Kontrolle des Produktionsablaufes und der Produktionsergebnisse. Umstellen ist das Durchführen von geringfügigen Veränderungen der Einstellung für Folgeaufträge bzw das Nachregulieren während des Laufes. Bedienen ist die Produktzuführung sowie das Abnehmen der Produkte an Maschinen einschließlich der einfachen Produktkontrolle. Anmerkung Vorarbeiternnen sind solche Dienstnehmernnen, die einer Arbeitsgruppe vorstehen, für eine einwandfreie Arbeitsweise verantwortlich sind und die richtige Einstellung von Maschinengruppen zu überwachen haben. Einstufung von Facharbeiternnen in der Buchbinderei A Einstellen und Bedienen folgender Maschinen: Buchrückenrundemaschinen, Deckelschrägmaschinen, Lackiermaschinen ab 65 cm Walzenlänge, Schüttelmaschinen ab cm² Papierformat, Stauchfalzautomaten sowie kombinierte Falzautomaten mit einer Walzenlänge unter 70 cm; Zusammentragautomaten für Einzelblätter; Kaschierarbeiten über cm² (ausgenommen Spiele), Landkarten schneiden und nass spannen, Mappen machen (ausgenommen leichte Mappen, zb Flügelmappen, Schnellhefter), Schnitte machen, Rastrierer B Einstellen, Überwachen und Bedienen sonstiger Maschinen Zum Beispiel: Kalander ab 50 cm Bahnbreite, Perforierautomaten, Prägepressen, Sammelhefter ohne Trimmer, sonstige motorisch betriebene Schneidemaschinen, Schutzumschlagumlegemaschinen, Stanzautomaten, Stauchfalzautomaten sowie kombinierte Falzautomaten mit einer Walzenlänge ab 70 cm, Zusammentragautomaten für die Buch- und Broschürenfertigung, Rastrierer an einer Kopfeindruckmaschine, Sortimentsbuchbinder C Einstellen, Überwachen und Bedienen einer hochwertigen Maschine Zum Beispiel: Bucheinhängemaschine, Deckenmachmaschine, Dreimessermaschine, HF-Schweiß- und Appliziermaschine, Klebebindeautomat, Prägeautomat, Rotationsgummiermaschine, Schneidemaschine mit einer Schnittlänge ab 120 cm, Schreibheftautomat, Rastrierer an zwei Maschinen D Einstellen und Überwachen von Maschinengruppen, Vorarbeiternnen Zum Beispiel: Buch- und Broschürenfertigungsstraßen, Umstellen und Bedienen von zwei Maschinen der Facharbeiterlohngruppe C, Maschinenführer an Sammelheftern mit Trimmern, Fertigungsstraßen nach 19 SB DRUCK (Zusatzaggregate an Rotationsmaschinen), Zähl-, Paketier-, Etikettier- und Adressiermaschinengruppen (nicht bei Einzelmaschinen) Haupttabelle S 15 Rollenoffset S 24 Mischverwendung S 40 Einstufung von Helfernnen in der Buchbinderei A Helfernnen im 1. Jahr der Tätigkeit B Umstellen und Bedienen von einfachen Maschinen Zum Beispiel: Anleim- und Klebemaschinen, Lumbeckmaschinen, Perforiermaschinen, Schüttelmaschinen unter cm² Papierformat, sonstige Falz- und Heftmaschinen Bedienen von Maschinen der Facharbeiterlohngruppe A und B Broschüren einhängen unter 101 Blätter, Revidieren von Wertzeichen, Zusammentragen manuell 5

8 C Helfernnen, sofern nicht anders einzustufen Wegnehmen von fertigen Produkten an Fertigungsstraßen nach 19 SB DRUCK (Zusatzaggregate an Rotationsmaschinen) D Umstellen und Bedienen von hochwertigen Maschinen, Zum Beispiel: Heftautomaten, Registerschneidemaschinen, Stauchfalzautomaten, Maschinengruppen nach 19 SB Druck (Zusatzaggregate an Rotationsmaschinen) Zähl-, Paketier-, Etikettier- und Adressiermaschinengruppen (nicht bei Einzelmaschinen) Umstellen und Bedienen von Maschinen der Facharbeiterlohngruppen C und D Haupttabelle S 15 Rollenoffset S 24 Mischverwendung S 40 Lehrlingsentschädigung für gewerbliche Lehrlinge Haupttabelle S 15 Rollenoffset S 24 Tageszeitungen S 32 Mischverwendung S 40 Einstufung von technischen Angestellten Diese Gehaltstabellen finden nur für jene Angestellten Anwendung, die den 1 und 2 des Angestelltengesetzes unterliegen. Der Aufbau der Gehaltstabelle für Technische Angestellte, Kalkulantnnen und Abteilungsleiternnen erfolgt nach Verwendungsgruppen:. Technische Angestellte. Kalkulantnnen, Arbeitsplanernnen, Arbeitsvorbereiternnen, Abteilungsleiter-Stellvertreternnen n Ausbildung befindliche Kalkulantnnen erhalten im ersten Jahr das Gehalt eines Technischen Angestellten der Verwendungsgruppe.. Abteilungsleiternnen V. Maturantnnen und Absolventnnen von Fachschulen 5 TA Punkt 3: Maturantnnen und Absolventnnen der Fachschule der Höheren Graphischen Bundes- Lehr- und Versuchsanstalt und Maturantnnen anderer Höherer technischer Lehranstalten werden in den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit im Anwendungsbereich dieses Kollektivvertrages in die Verwendungsgruppe Maturantnnen eingestuft. Nach fünf Jahren erfolgt die Einstufung in die ihrer Tätigkeit entsprechende Verwendungsgruppe (Gehaltsposition nach vier n). Biennalsprünge bis 2010 Nach den in einer Verwendungsgruppe zurückgelegten n steigert sich das Kollektivvertragsgehalt in folgenden Zeiträumen: nach 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24 und 25 Jahren. Biennalsprünge ab 2010 Die ursprünglichen Biennalsprünge für technische Angestellte wurden durch den Punkt V. der Vereinbarung vom im Sinne einer Einschleifregelung reduziert. Für bestimmte Dienstnehmernnen in bestehenden Dienstverhältnissen sieht die Vereinbarung vor, dass das nächstfällige Biennium auf Basis der Biennalvorrückung der Lohn- und Gehaltstabelle 2008 erhalten bleibt. Dadurch wird es notwendig, Dienstnehmernnen abhängig von der Einstufung im aktuellen Verwendungsgruppenjahr am 2010 unterschiedlich zu behandeln. Beachten Sie daher die verschiedenen je nach n. Die Vorrückung nach den einzelnen n im Sinne der Gehaltstabelle erfolgt unabhängig von der jeweiligen Höhe des st-gehaltes. Haupttabelle S 16 Rollenoffset S 25 Tageszeitungen S 33 Mischverwendung S 41 Maturantnnen und Absolventnnen von Fachschulen Haupttabelle S 18 Rollenoffset S 27 Tageszeitungen S 35 Mischverwendung S 43 6

9 Einstufung von kaufmännischen Angestellten Verwendungsgruppenschema und Gehaltssätze 1. Die Gehaltssätze der Tabelle A finden nur auf jene Betriebe von Druckern nach einfachen Verfahren Anwendung, die nicht dauernd mehr als 10 Angestellte beschäftigen. 2. Die Gehaltssätze der Tabelle B finden auf alle in Punkt 1 nicht genannten Betriebe Anwendung. 3. Bei der Entscheidung, ob ein Betrieb in das Verwendungsgruppenschema B einzureihen ist, sind angestellte Familienangehörige und Angestellte unter 18 Jahren mitzuzählen. 4., die ein/e Angestellte/r aus früheren Dienstverhältnissen bei anderen Arbeitgebernnen, die diesem Kollektivvertrag unterlagen, nachweist, müssen bei der Einstufung in eine Verwendungsgruppe bis zum Höchstausmaß von 10 Jahren angerechnet werden. m Übrigen siehe 4 und 5 der Sonderbestimmungen kaufmännische Angestellte vom Vorrückung Die Vorrückung nach den einzelnen n im Sinne der Mindestgehaltstabelle erfolgt unabhängig von der jeweiligen Höhe des st-gehaltes. Biennalsprünge ab 2010 Die ursprünglichen Biennalsprünge für kaufmännische Angestellte wurden durch den Punkt V. der Vereinbarung vom im Sinne einer Einschleifregelung reduziert. Für bestimmte Dienstnehmernnen in bestehenden Dienstverhältnissen sieht die Vereinbarung vor, dass das nächstfällige Biennium auf Basis der Biennalvorrückung der Lohn- und Gehaltstabelle 2008 erhalten bleibt. Dadurch wird es notwendig, Dienstnehmernnen abhängig von der Einstufung im aktuellen Verwendungsgruppenjahr am 2010 unterschiedlich zu behandeln. Beachten Sie daher die verschiedenen je nach n. Verwendungsgruppen für kaufmännische Angestellte Verwendungsgruppe Tätigkeitsmerkmale Angestellte, die schematische oder mechanische Arbeiten verrichten, die als einfache Hilfsarbeiten zu werten sind Vorgeschriebene Praxis Keine Zum Beispiel: Büro- und Betriebshilfskräfte, Adressprägernnen Verwendungsgruppe Tätigkeitsmerkmale Angestellte, die einfache, nichtschematische oder mechanische Arbeiten nach gegebenen Richtlinien und genauer Arbeitsanweisung verrichten, für die in der Regel eine kurze Einarbeitungszeit erforderlich ist. Auch während der Einarbeitungszeit ist die Einreihung in die vorstehende Gruppe durchzuführen Vorgeschriebene Praxis ½ Jahr Bei dreijähriger technischer Fachschule: 3 Monate Bei Absolvierung einer mindestens vierjährigen technischen oder kaufmännischen Fachschule oder einer Mittelschule: Keine Bei Schulbildung des Angestellten nach Auswirkung des Schulorganisationsgesetzes 1962: bei einer vierjährigen technischen Fachschule: 3 Monate bei einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule: Keine Zum Beispiel: Stenotypistnnen, Maschinschreibernnen nach Konzept, Telefonistnnen, Fernschreibernnen, Datentypistnnen für das Übertragen von Daten auf Datenträger bzw Datenprüfarbeiten, Werkstättenschreibernnen, die für größere Abteilungen oder mit vielseitigen Arbeiten beschäftigt sind, qualifizierte Hilfskräfte mit einschlägigen Kenntnissen in Büro, Betrieb, Lager, Expedit- und Bestellbüro, nkassantnnen Verwendungsgruppe Tätigkeitsmerkmale Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien und Weisungen kaufmännische Arbeiten im Rahmen des ihnen erteilten Auftrages selbständig erledigen Vorgeschriebene Praxis Ein Jahr Bei dreijähriger technischer Fachschule: 9 Monate Bei Mittelschule bzw vierjähriger kaufmännischer oder technischer Fachschule: ½ Jahr Bei fünfjähriger technischer Fachschule: 3 Monate Bei Hochschule: Keine Bei Schulbildung des Angestellten nach Auswirkung des Schulorganisationsgesetzes 1962: bei vierjähriger technischer Fachschule: 9 Monate bei einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule: 3 Monate bei Hochschule: Keine 7

10 Zum Beispiel: Korrespondentnnen, Übersetzernnen, perfekt in einer Sprache (Dolmetsch), Stenotypistnnen mit besonderer Verwendung oder mit einer angewandten Fremdsprache (perfekt in Schrift), Bürokräfte in Buchhaltung (das sind Kontenführernnen, Kontokorrentenführernnen, Saldokontistnnen, Magazin-, Material-, Lagerbuchhalternnen), Lohn- und Gehaltsverrechnernnen (das sind Angestellte, die Kontrolle, Abrechnung, Verbuchung der Löhne oder Gehälter durchführen und in kleinen Betrieben den Verkehr mit den Abrechnungsstellen, zb Finanzamt, Krankenkasse usw erledigen), Operatornnen (Datenverarbeitung) im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale, Programmierernnen während der Einarbeitung unter Anleitung und Aufsicht einer/eines Programmiererin/ Programmierers, höchstens jedoch bis zu einer Dauer von 9 Monaten, Fakturistnnen mit Verrechnungsaufgaben, zu denen Branchenkenntnisse und Branchenerfahrung notwendig sind, Kassierinnen/Kassiere in kleinen Betrieben oder solche, die einem/r Hauptkassier/in unterstehen, Statistikernnen, Magazineurinnen/Magazineure (Lagerleiternnen), Expedientnnen (ausgenommen Postexpedientnnen), Vertreternnen (Platzvertreternnen) Verwendungsgruppe V Tätigkeitsmerkmale Angestellte, die schwierige Arbeiten verantwortlich selbständig ausführen, wozu besondere Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen erforderlich sind Vorgeschriebene Praxis 21 Monate Bei Mittelschule bzw vierjähriger kaufmännischer oder technischer Fachschule: 1 Jahr Bei fünfjähriger technischer Fachschule: 9 Monate Bei Hochschule: 3 Monate Bei Schulbildung des Angestellten nach Auswirkung des Schulorganisationsgesetzes 1962: bei vierjähriger technischer Fachschule: 15 Monate bei einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule: 9 Monate bei Hochschule: 3 Monate Zum Beispiel: Selbständige oder fremdsprachige Korrespondentnnen, perfekt in Wort und Schrift, Übersetzernnen, perfekt in mehr als einer Sprache (Dolmetschernnen), Stenotypistnnen mit mehr als einer verwendeten Fremdsprache, Operatornnen (Datenverarbeitung) im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale, selbständige Programmierernnen, selbständige Buchhalternnen im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale (in Betrieben bis zu 25 Dienstnehmernnen auch Bilanzbuchhalternnen), Betriebsbuchhalternnen, Direktionssekretärinnen/-sekretäre, Hauptkassierinnen/-kassiere, selbständige Filialleiternnen, Kalkulantnnen Verwendungsgruppe V Tätigkeitsmerkmale Angestellte, die Arbeiten erledigen, die besonders verantwortungsvoll sind, selbständig ausgeführt werden müssen, wozu mehrjährige Erfahrungen erforderlich sind Vorgeschriebene Praxis 3 ½ Jahre Bei Mittelschule bzw vierjähriger kaufmännischer oder technischer Fachschule: 2 ½ Jahre Bei fünfjähriger technischer Fachschule: 2 Jahre Bei Hochschule: 1 Jahr Bei Schulbildung des Angestellten nach Auswirkung des Schulorganisationsgesetzes 1962: bei einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule: 2 Jahre bei Hochschule: 1 Jahr Zum Beispiel: Selbständige Buchhalternnen im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale, Bilanzbuchhalternnen (Oberbuchhalternnen), Programmierernnen, die Gesamtprogramme erstellen, Systemprogrammierernnen, EDV-Analytikernnen im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale, Stellvertreternnen von Angestellten der Verwendungsgruppe V, Leiternnen des Personalbüros Verwendungsgruppe V Tätigkeitsmerkmale Angestellte, die aufgrund ihrer umfassenden technischen und kaufmännischen Kenntnisse und Erfahrung zur selbständigen Leitung des Unternehmens befähigt sind Zum Beispiel: Prokuristnnen, Geschäftsführernnen Gehaltstabellen kaufmännische Angestellte Haupttabelle S 19 Rollenoffset S 28 Tageszeitungen S 36 Mischverwendung S 44 8

11 Lehrlingsentschädigung kaufmännische Lehrlinge Haupttabelle S 20 Rollenoffset S 29 Tageszeitungen S 37 Mischverwendung S 46 9

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13 VERENBARUNG abgeschlossen zwischen dem Verband Druck & Medientechnik und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation, Papierverarbeitung betreffend die Lohntabellen zum Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe Österreichs und die Gehaltstabellen für technische und kaufmännische Angestellte zum Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe Österreichs. n Anwendung der Paragraphen 33a MV Lohn und Gehalt, 25a TA Lohn und Gehalt und 19a KA Lohn und Gehalt sowie 33b MV Lohn und Gehalt Zeitungen (gemäß Zusatzvereinbarung vom 12. September 2012) wird festgelegt: 1. Die Positionen der Lohntabellen im grafischen Gewerbe (gilt für alle Betriebsformen) sowie die Lehrlingsentschädigungen vom 1. April 2013 werden mit 1. April 2014 bei monatlicher Lohnauszahlung bzw ab 31. März 2014 bei wöchentlicher Lohnauszahlung um 2,2 % erhöht. 2. Die Positionen der Gehaltstabellen im grafischen Gewerbe (gilt für alle Betriebsformen) sowie die Lehrlingsentschädigungen für technische Angestellte und für kaufmännische Angestellte vom 1. April 2013 werden mit 1. April 2014 um 2,2 % erhöht. 3. Die dieser Vereinbarung beigelegten Lohn- und Gehaltstabellen gelten als integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung. 4. Die effektiven Löhne und Gehälter bzw. Lehrlingsentschädigungen werden in Anwendung der Paragraphen 33a MV Lohn und Gehalt, 25a TA Lohn und Gehalt und 19a KA Lohn und Gehalt sowie 33b MV Lohn und Gehalt Zeitungen mit 1. April 2014 bzw 31. März 2014 ebenfalls parallel verschoben erhöht (Parallelverschiebung). Das heißt: Sie werden um jenen Euro-Betrag erhöht, der sich aus den Erhöhungen der jeweiligen kollektivvertraglichen Lohn- bzw. Gehaltspositionen ergibt. Wien, am 5. März 2014 VERBAND DRUCK & MEDENTECHNK Der Präsident ng. Rudolf A. Cuturi Der Geschäftsführer Mag. Werner Neudorfer ÖSTERRECHSCHER GEWERKSCHAFTSBUND Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Der Vorsitzende Wolfgang Katzian Der Geschäftsbereichsleiter Karl Proyer ÖSTERRECHSCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT DER PRVATANGESTELLTEN, DRUCK, JOURNALSMUS, PAPER Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation, Papierverarbeitung Der Wirtschaftsbereichsvorsitzende Michael Ritzinger Der Wirtschaftsbereichssekretär Christian Schuster 11 Vereinbarung Lohn Gehalt 2014

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15 LOHN- UND GEHALTSTABELLEN FÜR DAS GRAFSCHE GEWERBE ÖSTERRECHS 1. April 2014 HAUPTTABELLE Die Haupttabelle gilt für alle Dienstnehmernnen, die nicht in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe, Tageszeitungsbetriebe, Druckvorstufenbetriebe, (die gesellschaftsrechtliche Töchter von Zeitungsbetrieben), oder Mischverwendung in Mischbetrieben einzustufen sind. 1. April 2014 Arbeiternnen 1. April 2014 Lohntabelle für die Druckvorstufe und den Druck Facharbeiternnen 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 A B C Stufe im ersten Stufe im zweiten Stufe nach dem zweiten Einfarbendruckernnen, ohne Bogenflachdrucker- nnen über dem Format 35x50 cm ,50 522,78 559,93 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 D E F H Alle grafischen Facharbeiternnen, die nicht anders einzustufen sind; Mehrfarbendruckernnen unter dem Format 75x108 cm, ausgenommen Mehrfarben-Bogenflachdruckernnen über dem Format 35x50 cm ,69 547,99 586,46 Metteurnnen, Korrektornnen, Revisornnen; Mehrfarbendruckernnen ab dem Format 75x108 cm, ausgenommen Mehrfarben-Bogenflachdruckernnen; Rota- Stufe im ersten Stufe im zweiten Stufe nach dem zweiten tionsmaschinenmeisternnen; Endlosdruckmaschinenmeisternnen ,46 Einfarben-Bogenflachdruckernnen über dem Format 35x50 cm ,34 549,31 586,46 Mehrfarben-Bogenflachdruckernnen über dem Format 35x50 cm bis unter dem Format 75x108 cm.. 500,23 574,50 613,02 Mehrfarben-Bogenflachdruckernnen ab dem Format 75x108 cm ,02 Facharbeiternnen nicht grafischer Berufe gemäß Sonderbestimmungen für die Angehörigen fremder Berufe nach 2 Punkt 1 und ,69 547,99 586,46 13 Lohn-/Gehaltsordnung Haupttabelle

16 Helfernnen 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Bis zum 18. Lebensjahr in den ersten 12 Monaten der Tätigkeit; über dem 18. Lebensjahr A in den ersten 6 Wochen der Tä- tigkeit; Reinigen von Büro- und Arbeitsräumen ,35 B Einlegen, Auslegen, Stapeln (Papier) ,22 C D E F Platten- und Zylinderschleifen (Tiefdruck); Walzenwaschen, Aufkupfern; Stapeln (Karton); Arbeiten in Kopieabteilungen; Arbeiten an Einfarben-Flachdruckmaschinen; über dem 18. Lebensjahr nach dem ersten Jahr der Tätigkeit, sofern nicht anders einzustufen; sonstige Helfernnen nach 2 P. 6 Sonderbestimmungen fremde Berufe; Portierinnen/Portiere und Bewachungsleute; Arbeiten an Endlosdruckmaschinen ,97 Arbeiten an Mehrfarben-Bogendruckmaschinen und -Blechdruckmaschinen, ausgenommen Mehrfarben-Bogenflachdruckmaschinen; Arbeiten an Rotationsmaschinen; Chauffeurinnen/Chauffeure ohne Berufsausbildung; qualifizierte Helfernnen nach 2 P. 5 Sonderbestimmungen fremde Berufe ,17 Arbeiten an Einfarben-Bogenflachdruckmaschinen über dem Format 35x50 cm. 435,21 Arbeiten an Mehrfarben-Bogenflachdruckmaschinen über dem Format 35x 50 cm ,04 Anmerkung Aufgrund der Benzolverordnung vom 28. März 1934, BGBl Nr 205, gelten von den Löhnen der Tiefdruckernnen und deren Helfernnen sowie der Tiefdruckätzernnen 20 % des kollektivvertraglichen es als Schmutz- und Gefahrenzulage. Lohntabelle für Druckernnen nach einfachen Verfahrensarten Facharbeiternnen oder Dienstnehmernnen gemäß Sonderbestimmungen A B C D 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Stufe im ersten Jahr der Tätigkeit Stufe im zweiten Jahr der Tätigkeit Stufe nach dem zweiten Jahr der Tätigkeit Kleindruckmaschinenmeisternnen (unter dem Papierformat 25x35 cm).. 423,25 493,59 529,41 Multigraphdruckernnen (Letterndruck), Druckplattenkopierernnen, Montierernnen, Reproduktionsfotografnnen, Retuscheurnnen, Lithografnnen (Zeichnernnen), Filmätzernnen ,25 504,20 544,02 Kleindruckmaschinenmeisternnen (bis zum Papierformat 36x52 cm, ohne Schnell-Läuferzulage). 432,57 513,49 551,96 Kleindruckmaschinenmeisternnen (bis zum Papierformat 36x52 cm) ,41 540,01 579,82 Angelernte Dienstnehmernnen Stufe im ersten Jahr der Tätigkeit Stufe nach dem ersten Jahr der Tätigkeit Helfernnen Abziehernnen an Vervielfältigungsmaschinen, Notenstemplernnen, Autografnnen ,28 410,00 Bis zum 18. Lebensjahr und Anfänger im ersten Jahr der Tätigkeit über dem A B 18. Lebensjahr; Dienstnehmernnen, die elektrostatische Drucker (Kopierer) bedienen ,46 Helfernnen über dem 18. Lebensjahr nach dem ersten Jahr der Tätigkeit ,28 Lohn-/Gehaltsordnung Haupttabelle 14

17 Lohntabelle für Buchbinderei und Weiterverarbeitung Facharbeiternnen 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Lohngruppe A ,25 493,59 529,41 Lohngruppe B ,57 517,47 559,93 Lohngruppe C ,41 534,73 569,23 Lohngruppe D ,39 547,99 586,46 Helfernnen Lohngruppe A ,46 Lohngruppe B ,88 Lohngruppe C ,75 Lohngruppe D ,95 Lehrlingsentschädigung für gewerbliche Lehrlinge 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 m 1. Lehrhalbjahr... 96,26 im 2. Lehrhalbjahr ,66 im 3. Lehrhalbjahr ,74 im 4. Lehrhalbjahr ,23 im 5. Lehrhalbjahr ,45 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Stufe im ersten Stufe im zweiten Stufe nach dem zweiten im 6. Lehrhalbjahr ,19 im 7. Lehrhalbjahr ,04 im 8. Lehrhalbjahr ,42 (Ein Lehrhalbjahr sind 26 Kalenderwochen) 15 Lohn-/Gehaltsordnung Haupttabelle

18 Technische Angestellte 1. April 2014 Verwendungsgruppe Technische Angestellte 2010 im 13. bis 16. dem 25. m 1. u. 2. Jahr 2.754,56 nach 2 Jahren 2.809,65 nach 4 Jahren 2.865,84 nach 6 Jahren 2.923,16 nach 8 Jahren 2.981,62 nach 10 Jahren 3.041,25 nach 12 Jahren 3.102, ,87 nach 14 Jahren 3.133, ,89 nach 16 Jahren 3.164, , ,60 nach 18 Jahren 3.196, , , ,95 nach 20 Jahren 3.228, , , , ,62 nach 22 Jahren 3.260, , , , , ,64 nach 24 Jahren 3.292, , , , , , ,98 nach 25 Jahren 3.309, , , , , , , ,14 Verwendungsgruppe Kalkulantnnen und Arbeitsplanernnen 2010 im 13. bis 16. dem 25. m 1. u. 2. Jahr 3.030,56 nach 2 Jahren 3.091,17 nach 4 Jahren 3.152,99 nach 6 Jahren 3.216,05 nach 8 Jahren 3.280,37 nach 10 Jahren 3.345,98 nach 12 Jahren 3.412, ,69 nach 14 Jahren 3.447, ,94 nach 16 Jahren 3.481, , ,37 nach 18 Jahren 3.516, , , ,33 nach 20 Jahren 3.551, , , , ,00 nach 22 Jahren 3.586, , , , , ,29 nach 24 Jahren 3.622, , , , , , ,60 nach 25 Jahren 3.640, , , , , , , ,41 Lohn-/Gehaltsordnung Haupttabelle 16

19 Verwendungsgruppe Abteilungsleiternnen 1 10 Beschäftigte je Abteilung (1 10) 2010 im 13. bis 16. (1 10) (1 10) (1 10) (1 10) (1 10) (1 10) dem 25. (1 10) m 1. u. 2. Jahr 3.200,39 nach 2 Jahren 3.264,40 nach 4 Jahren 3.329,69 nach 6 Jahren 3.396,28 nach 8 Jahren 3.464,21 nach 10 Jahren 3.533,49 nach 12 Jahren 3.604, ,08 nach 14 Jahren 3.640, ,18 nach 16 Jahren 3.676, , ,69 nach 18 Jahren 3.713, , , ,34 nach 20 Jahren 3.750, , , , ,30 nach 22 Jahren 3.788, , , , , ,27 nach 24 Jahren 3.825, , , , , , ,54 nach 25 Jahren 3.845, , , , , , , ,03 Verwendungsgruppe Abteilungsleiternnen Beschäftigte je Abteilung (11 20) 2010 im 13. bis 16. (11 20) (11 20) (11 20) (11 20) (11 20) (11 20) dem 25. (11 20) m 1. u. 2. Jahr 3.372,89 nach 2 Jahren 3.440,35 nach 4 Jahren 3.509,16 nach 6 Jahren 3.579,34 nach 8 Jahren 3.650,93 nach 10 Jahren 3.723,95 nach 12 Jahren 3.798, ,80 nach 14 Jahren 3.836, ,78 nach 16 Jahren 3.874, , ,71 nach 18 Jahren 3.913, , , ,00 nach 20 Jahren 3.952, , , , ,96 nach 22 Jahren 3.992, , , , , ,22 nach 24 Jahren 4.032, , , , , , ,46 nach 25 Jahren 4.052, , , , , , , ,60 17 Lohn-/Gehaltsordnung Haupttabelle

20 Verwendungsgruppe Abteilungsleiternnen über 20 Beschäftigte je Abteilung (über 20) 2010 im 13. bis 16. (über 20) (über 20) (über 20) (über 20) (über 20) (über 20) dem 25. (über 20) m 1. u. 2. Jahr 3.464,45 nach 2 Jahren 3.533,74 nach 4 Jahren 3.604,41 nach 6 Jahren 3.676,50 nach 8 Jahren 3.750,03 nach 10 Jahren 3.825,03 nach 12 Jahren 3.901, ,30 nach 14 Jahren 3.940, ,35 nach 16 Jahren 3.979, , ,87 nach 18 Jahren 4.019, , , ,82 nach 20 Jahren 4.059, , , , ,38 nach 22 Jahren 4.100, , , , , ,32 nach 24 Jahren 4.141, , , , , , ,92 nach 25 Jahren 4.162, , , , , , , ,37 Verwendungsgruppe V Maturantnnen und Absolventnnen von Fachschulen V m 1. Jahr 2.059,29 im 2. Jahr 2.168,07 im 3. Jahr 2.384,38 im 4. Jahr 2.600,63 im 5. Jahr 2.816,93 Lohn-/Gehaltsordnung Haupttabelle 18

21 Kaufmännische Angestellte 1. April 2014 Die Gehaltssätze der Tabelle A finden nur auf jene Betriebe von Druckern nach einfachen Verfahren Anwendung, die nicht dauernd mehr als 10 Angestellte beschäftigen. Verwendungsgruppe A Verwendungsgruppe A A m 1. u. 2. Jahr 1.394,54 nach 2 Jahren 1.464,27 nach 4 Jahren 1.537,48 nach 6 Jahren 1.614,35 nach 8 Jahren 1.695,07 nach 10 Jahren 1.779,82 nach 12 Jahren 1.868,81 nach 14 Jahren 1.915,53 nach 16 Jahren 1.963,42 nach 18 Jahren 2.002,69 nach 20 Jahren 2.042,74 nach 22 Jahren 2.083,59 nach 24 Jahren 2.125,26 nach 25 Jahren 2.146,51 A m 1. u. 2. Jahr 1.495,36 nach 2 Jahren 1.570,13 nach 4 Jahren 1.648,64 nach 6 Jahren 1.731,07 nach 8 Jahren 1.817,62 nach 10 Jahren 1.908,50 nach 12 Jahren 2.003,93 nach 14 Jahren 2.054,03 nach 16 Jahren 2.105,38 nach 18 Jahren 2.147,49 nach 20 Jahren 2.190,44 nach 22 Jahren 2.234,25 nach 24 Jahren 2.278,94 nach 25 Jahren 2.301,73 Verwendungsgruppe A A 2010 im 13. bis 16. A A A A A A dem 25. A m 1. u. 2. Jahr 1.723,60 nach 2 Jahren 1.809,78 nach 4 Jahren 1.900,27 nach 6 Jahren 1.995,28 nach 8 Jahren 2.095,04 nach 10 Jahren 2.199,79 nach 12 Jahren 2.309, ,74 nach 14 Jahren 2.338, ,46 nach 16 Jahren 2.367, , ,83 nach 18 Jahren 2.391, , , ,60 nach 20 Jahren 2.415, , , , ,69 nach 22 Jahren 2.439, , , , , ,09 nach 24 Jahren 2.464, , , , , , ,54 nach 25 Jahren 2.476, , , , , , , ,09 19 Lohn-/Gehaltsordnung Haupttabelle

22 Verwendungsgruppe V A AV 2010 im 13. bis 16. AV AV AV AV AV AV dem 25. AV m 1. u. 2. Jahr 2.026,13 nach 2 Jahren 2.127,44 nach 4 Jahren 2.233,81 nach 6 Jahren 2.345,50 nach 8 Jahren 2.462,78 nach 10 Jahren 2.585,92 nach 12 Jahren 2.715, ,75 nach 14 Jahren 2.749, ,62 nach 16 Jahren 2.783, , ,74 nach 18 Jahren 2.811, , , ,82 nach 20 Jahren 2.839, , , , ,19 nach 22 Jahren 2.867, , , , , ,88 nach 24 Jahren 2.896, , , , , , ,28 nach 25 Jahren 2.911, , , , , , , ,45 Verwendungsgruppe V A AV 2010 im 13. bis 16. AV AV AV AV AV AV dem 25. AV m 1. u. 2. Jahr 2.482,57 nach 2 Jahren 2.606,70 nach 4 Jahren 2.737,04 nach 6 Jahren 2.873,89 nach 8 Jahren 3.017,58 nach 10 Jahren 3.168,46 nach 12 Jahren 3.326, ,43 nach 14 Jahren 3.368, ,59 nach 16 Jahren 3.410, , ,62 nach 18 Jahren 3.461, , , ,76 nach 20 Jahren 3.513, , , , ,57 nach 22 Jahren 3.548, , , , , ,55 nach 24 Jahren 3.584, , , , , , ,86 nach 25 Jahren 3.602, , , , , , , ,02 Verwendungsgruppe V A AV m 1. bis 5. Jahr 3.476,36 nach 5 Jahren 4.145,11 Lehrlingsentschädigungen kaufmännische Lehrlinge Lehrjahre A m 1. Lehrjahr 448,26 m 2. Lehrjahr 687,45 m 3. Lehrjahr 917,03 Lohn-/Gehaltsordnung Haupttabelle 20

23 Verwendungsgruppe B Verwendungsgruppe B B m 1. u. 2. Jahr 1.521,89 nach 2 Jahren 1.597,98 nach 4 Jahren 1.677,88 nach 6 Jahren 1.761,77 nach 8 Jahren 1.849,86 nach 10 Jahren 1.942,35 nach 12 Jahren 2.039,47 nach 14 Jahren 2.090,46 nach 16 Jahren 2.142,72 nach 18 Jahren 2.185,57 nach 20 Jahren 2.229,28 nach 22 Jahren 2.273,87 nach 24 Jahren 2.319,35 nach 25 Jahren 2.342,54 B m 1. u. 2. Jahr 1.622,74 nach 2 Jahren 1.703,88 nach 4 Jahren 1.789,07 nach 6 Jahren 1.878,52 nach 8 Jahren 1.972,45 nach 10 Jahren 2.071,07 nach 12 Jahren 2.174,62 nach 14 Jahren 2.228,99 nach 16 Jahren 2.284,71 nach 18 Jahren 2.330,40 nach 20 Jahren 2.377,01 nach 22 Jahren 2.424,55 nach 24 Jahren 2.473,04 nach 25 Jahren 2.497,77 Verwendungsgruppe B B 2010 im 13. bis 16. B B B B B B dem 25. B m 1. u. 2. Jahr 1.876,19 nach 2 Jahren 1.970,00 nach 4 Jahren 2.068,50 nach 6 Jahren 2.171,93 nach 8 Jahren 2.280,53 nach 10 Jahren 2.394,56 nach 12 Jahren 2.514, ,07 nach 14 Jahren 2.545, ,90 nach 16 Jahren 2.577, , ,13 nach 18 Jahren 2.603, , , ,53 nach 20 Jahren 2.629, , , , ,61 nach 22 Jahren 2.655, , , , , ,01 nach 24 Jahren 2.682, , , , , , ,40 nach 25 Jahren 2.695, , , , , , , ,27 21 Lohn-/Gehaltsordnung Haupttabelle

24 Verwendungsgruppe V B 2010 im 13. bis 16. dem 25. m 1. u. 2. Jahr 2.229,13 nach 2 Jahren 2.340,59 nach 4 Jahren 2.457,62 nach 6 Jahren 2.580,50 nach 8 Jahren 2.709,53 nach 10 Jahren 2.845,01 nach 12 Jahren 2.987, ,08 nach 14 Jahren 3.024, ,78 nach 16 Jahren 3.062, , ,02 nach 18 Jahren 3.093, , , ,70 nach 20 Jahren 3.123, , , , ,39 nach 22 Jahren 3.155, , , , , ,42 nach 24 Jahren 3.186, , , , , , ,75 nach 25 Jahren 3.202, , , , , , , ,63 Verwendungsgruppe V B 2010 im 13. bis 16. dem 25. m 1. u. 2. Jahr 2.735,99 nach 2 Jahren 2.872,79 nach 4 Jahren 3.016,43 nach 6 Jahren 3.167,25 nach 8 Jahren 3.325,61 nach 10 Jahren 3.491,89 nach 12 Jahren 3.666, ,78 nach 14 Jahren 3.712, ,40 nach 16 Jahren 3.758, , ,56 nach 18 Jahren 3.815, , , ,98 nach 20 Jahren 3.872, , , , ,38 nach 22 Jahren 3.911, , , , , ,36 nach 24 Jahren 3.950, , , , , , ,60 nach 25 Jahren 3.969, , , , , , , ,75 Verwendungsgruppe V B m 1. bis 5. Jahr 3.841,27 nach 5 Jahren 4.585,63 Lehrlingsentschädigungen kaufmännische Lehrlinge Lehrjahre B m 1. Lehrjahr 448,26 m 2. Lehrjahr 687,45 m 3. Lehrjahr 917,03 Lohn-/Gehaltsordnung Haupttabelle 22

25 LOHN- UND GEHALTSTABELLEN FÜR DENSTNEHMERNNEN N ROLLENOFFSETBETREBEN Die Rollenoffsettabelle gilt für alle Dienstnehmernnen, die in die Bereiche Rollenoffsetbetriebe fallen. 1. April 2014 Arbeiternnen 1. April 2014 Lohntabelle für die Druckvorstufe und den Druck Facharbeiternnen A B 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Stufe im ersten Stufe im zweiten Stufe nach dem zweiten Einfarbendruckernnen, ohne Bogenflachdrucker- nnen über dem Format 35x50 cm ,96 538,46 576,72 Alle grafischen Facharbeiternnen, die nicht anders einzustufen sind; Mehrfarbendruckernnen unter dem Format 75x 108 cm, ausgenommen Mehrfarben-Bogenflachdruckernnen über dem Format 35x50 cm ,89 564,43 604,06 Metteurnnen, Korrektornnen, Revisornnen; Mehrfarbendruckernnen ab dem Format 75x 108 cm, ausgenommen C Mehrfarben-Bogenflachdruckernnen; Rotationsmaschinenmeisternnen; Endlosdruckmaschinenmeisternnen ,06 CR Rollenoffset-Rotations- Maschinenmeisternnen. 640,30 D Einfarben-Bogenflachdruckernnen über dem Format 35x50 cm ,64 565,80 604,06 E F H 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Stufe im ersten Stufe im zweiten Stufe nach dem zweiten Mehrfarben-Bogenflachdruckernnen über dem Format 35x50 cm bis unter dem Format 75x 108 cm ,24 591,74 631,40 Mehrfarben-Bogenflachdruckernnen ab dem Format 75x108 cm ,40 Facharbeiternnen nicht grafischer Berufe gemäß Sonderbestimmungen für die Angehörigen fremder Berufe nach 2 Punkt 1 und ,89 564,43 604,06 Helfernnen A B 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Bis zum 18. Lebensjahr in den ersten 12 Monaten der Tätigkeit; über dem 18. Lebensjahr in den ersten 6 Wochen der Tätigkeit; Reinigen von Büro- und Arbeitsräumen. 348,50 Einlegen, Auslegen, Stapeln (Papier) Platten- und Zylinderschleifen (Tiefdruck); Walzenwaschen, Aufkupfern; Stapeln (Karton); Arbeiten in Kopieabteilungen; 23 Lohn-/Gehaltsordnung Rollenoffsetbetriebe

26 C D 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Arbeiten an Einfarben-Flachdruckmaschinen; ,21 über dem 18. Lebensjahr nach dem ersten Jahr der Tätigkeit, sofern nicht anders einzustufen; sonstige Helfernnen nach 2 P. 6 Sonderbestimmungen fremde Berufe; Portierinnen/Portiere und Bewachungsleute; Arbeiten an Endlosdruckmaschinen ,39 Arbeiten an Mehrfarben-Bogendruckmaschinen und -Blechdruckmaschinen, ausgenommen Mehrfarben-Bogenflachdruckmaschinen; Arbeiten an Rotationsmaschinen; 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Chauffeurinnen/Chauffeure ohne Berufsausbildung; qualifizierte Helfernnen nach 2 P. 5 Sonderbestimmungen fremde Berufe.. 456,47 DR Helfer/nnen an Rollenoffsetmaschinen 479,30 E F Arbeiten an Einfarben-Bogenflachdruckmaschinen über dem Format 35x50 cm 448,26 Arbeiten an Mehrfarben-Bogenflachdruckmaschinen über dem Format 35x 50 cm ,06 Anmerkung Aufgrund der Benzolverordnung vom 28. März 1934, BGBl Nr 205, gelten von den Löhnen der Tiefdruckernnen und deren Helfernnen sowie der Tiefdruckätzernnen 20 % des kollektivvertraglichen es als Schmutz- und Gefahrenzulage. Lohntabelle für Buchbinderei und Weiterverarbeitung Facharbeiternnen 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Lohngruppe A ,94 508,41 545,30 Lohngruppe B ,54 532,99 576,72 Lohngruppe C ,33 550,77 586,31 Lohngruppe D ,44 564,43 604,06 Helfernnen 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Lohngruppe A ,89 Lohngruppe B ,84 Lohngruppe C ,54 Lohngruppe D ,62 Lehrlingsentschädigung für gewerbliche Lehrlinge 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 m 1. Lehrhalbjahr... 96,26 im 2. Lehrhalbjahr ,66 im 3. Lehrhalbjahr ,74 im 4. Lehrhalbjahr ,23 im 5. Lehrhalbjahr ,45 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Stufe im ersten Stufe im zweiten Stufe nach dem zweiten im 6. Lehrhalbjahr ,19 im 7. Lehrhalbjahr ,04 im 8. Lehrhalbjahr ,42 (Ein Lehrhalbjahr sind 26 Kalenderwochen) Lohn-/Gehaltsordnung Rollenoffsetbetriebe 24

27 Technische Angestellte 1. April 2014 Verwendungsgruppe Technische Angestellte 2010 im 1. bis im 15. oder 16. dem 25. m 1. u. 2. Jahr 2.837, ,18 nach 2 Jahren 2.893, ,92 nach 4 Jahren 2.951, ,80 nach 6 Jahren 3.010, ,84 nach 8 Jahren 3.071, ,06 nach 10 Jahren 3.132, ,48 nach 12 Jahren 3.195, ,13 nach 14 Jahren 3.227, , ,05 nach 16 Jahren 3.259, , , ,23 nach 18 Jahren 3.291, , , , ,70 nach 20 Jahren 3.324, , , , , ,52 nach 22 Jahren 3.358, , , , , , ,69 nach 24 Jahren 3.391, , , , , , , ,24 nach 25 Jahren 3.408, , , , , , , , ,22 Verwendungsgruppe Kalkulantnnen und Arbeitsplanernnen 2010 im 1. bis im 15. oder 16. dem 25. m 1. u. 2. Jahr 3.121, ,46 nach 2 Jahren 3.183, ,89 nach 4 Jahren 3.247, ,57 nach 6 Jahren 3.312, ,52 nach 8 Jahren 3.378, ,77 nach 10 Jahren 3.446, ,35 nach 12 Jahren 3.515, ,28 nach 14 Jahren 3.550, , ,58 nach 16 Jahren 3.585, , , ,30 nach 18 Jahren 3.621, , , , ,45 nach 20 Jahren 3.658, , , , , ,05 nach 22 Jahren 3.694, , , , , , ,16 nach 24 Jahren 3.731, , , , , , , ,77 nach 25 Jahren 3.750, , , , , , , , ,38 25 Lohn-/Gehaltsordnung Rollenoffsetbetriebe

28 Verwendungsgruppe Abteilungsleiternnen 1 10 Beschäftigte je Abteilung (1 10) 2010 im 1. bis 14. (1 10) 2010 im 15. oder 16. (1 10) (1 10) (1 10) (1 10) (1 10) (1 10) dem 25. (1 10) m 1. u. 2. Jahr 3.296, ,40 nach 2 Jahren 3.362, ,33 nach 4 Jahren 3.429, ,58 nach 6 Jahren 3.498, ,17 nach 8 Jahren 3.568, ,13 nach 10 Jahren 3.639, ,49 nach 12 Jahren 3.712, ,28 nach 14 Jahren 3.749, , ,52 nach 16 Jahren 3.786, , , ,25 nach 18 Jahren 3.824, , , , ,50 nach 20 Jahren 3.863, , , , , ,29 nach 22 Jahren 3.901, , , , , , ,66 nach 24 Jahren 3.940, , , , , , , ,63 nach 25 Jahren 3.960, , , , , , , , ,43 Verwendungsgruppe Abteilungsleiternnen Beschäftigte je Abteilung (11 20) 2010 im 1. bis 14. (11 20) 2010 im 15. oder 16. (11 20) (11 20) (11 20) (11 20) (11 20) (11 20) dem 25. (11 20) m 1. u. 2. Jahr 3.474, ,07 nach 2 Jahren 3.543, ,55 nach 4 Jahren 3.614, ,42 nach 6 Jahren 3.686, ,71 nach 8 Jahren 3.760, ,44 nach 10 Jahren 3.835, ,65 nach 12 Jahren 3.912, ,36 nach 14 Jahren 3.951, , ,61 nach 16 Jahren 3.990, , , ,42 nach 18 Jahren 4.030, , , , ,84 nach 20 Jahren 4.071, , , , , ,88 nach 22 Jahren 4.111, , , , , , ,57 nach 24 Jahren 4.153, , , , , , , ,99 nach 25 Jahren 4.173, , , , , , , , ,04 Lohn-/Gehaltsordnung Rollenoffsetbetriebe 26

29 Verwendungsgruppe Abteilungsleiternnen über 20 Beschäftigte je Abteilung (über 20) 2010 im 1. bis 14. (über 20) 2010 im 15. oder 16. (über 20) (über 20) (über 20) (über 20) (über 20) (über 20) dem 25. (über 20) m 1. u. 2. Jahr 3.568, ,38 nach 2 Jahren 3.639, ,75 nach 4 Jahren 3.712, ,55 nach 6 Jahren 3.786, ,80 nach 8 Jahren 3.862, ,54 nach 10 Jahren 3.939, ,79 nach 12 Jahren 4.018, ,59 nach 14 Jahren 4.058, , ,96 nach 16 Jahren 4.099, , , ,92 nach 18 Jahren 4.140, , , , ,56 nach 20 Jahren 4.181, , , , , ,84 nach 22 Jahren 4.223, , , , , , ,84 nach 24 Jahren 4.265, , , , , , , ,58 nach 25 Jahren 4.287, , , , , , , , ,83 Verwendungsgruppe V Maturantnnen und Absolventnnen von Fachschulen V m 1. Jahr 2.121,06 im 2. Jahr 2.233,11 im 3. Jahr 2.455,90 im 4. Jahr 2.678,64 im 5. Jahr 2.901,44 27 Lohn-/Gehaltsordnung Rollenoffsetbetriebe

30 Kaufmännische Angestellte 1. April 2014 Verwendungsgruppe B Verwendungsgruppe B B m 1. u. 2. Jahr 1.645,92 nach 2 Jahren 1.645,92 nach 4 Jahren 1.728,22 nach 6 Jahren 1.814,63 nach 8 Jahren 1.905,36 nach 10 Jahren 2.000,63 nach 12 Jahren 2.100,66 nach 14 Jahren 2.153,18 nach 16 Jahren 2.207,01 nach 18 Jahren 2.251,15 nach 20 Jahren 2.296,17 nach 22 Jahren 2.342,09 nach 24 Jahren 2.388,93 nach 25 Jahren 2.412,82 B m 1. u. 2. Jahr 1.754,99 nach 2 Jahren 1.754,99 nach 4 Jahren 1.842,74 nach 6 Jahren 1.934,88 nach 8 Jahren 2.031,62 nach 10 Jahren 2.133,20 nach 12 Jahren 2.239,86 nach 14 Jahren 2.295,86 nach 16 Jahren 2.353,26 nach 18 Jahren 2.400,33 nach 20 Jahren 2.448,34 nach 22 Jahren 2.497,31 nach 24 Jahren 2.547,26 nach 25 Jahren 2.572,73 Verwendungsgruppe B B 2010 im 1. bis 14. B 2010 im 15. oder 16. B B B B B B dem 25. B m 1. u. 2. Jahr 2.029, ,10 nach 2 Jahren 2.029, ,10 nach 4 Jahren 2.130, ,56 nach 6 Jahren 2.237, ,09 nach 8 Jahren 2.348, ,94 nach 10 Jahren 2.466, ,39 nach 12 Jahren 2.589, ,71 nach 14 Jahren 2.622, , ,42 nach 16 Jahren 2.654, , , ,78 nach 18 Jahren 2.681, , , , ,20 nach 20 Jahren 2.708, , , , , ,70 nach 22 Jahren 2.735, , , , , , ,33 nach 24 Jahren 2.762, , , , , , , ,06 nach 25 Jahren 2.776, , , , , , , , ,51 Lohn-/Gehaltsordnung Rollenoffsetbetriebe 28

31 Verwendungsgruppe V B 2010 im 1. bis im 15. oder 16. dem 25. m 1. u. 2. Jahr 2.410, ,80 nach 2 Jahren 2.410, ,80 nach 4 Jahren 2.531, ,34 nach 6 Jahren 2.657, ,91 nach 8 Jahren 2.790, ,81 nach 10 Jahren 2.930, ,35 nach 12 Jahren 3.076, ,87 nach 14 Jahren 3.115, , ,77 nach 16 Jahren 3.154, , , ,63 nach 18 Jahren 3.185, , , , ,27 nach 20 Jahren 3.217, , , , , ,22 nach 22 Jahren 3.249, , , , , , ,48 nach 24 Jahren 3.282, , , , , , , ,08 nach 25 Jahren 3.298, , , , , , , , ,07 Verwendungsgruppe V B 2010 im 1. bis im 15. oder 16. dem 25. m 1. u. 2. Jahr 2.958, ,96 nach 2 Jahren 2.958, ,96 nach 4 Jahren 3.106, ,91 nach 6 Jahren 3.262, ,26 nach 8 Jahren 3.425, ,37 nach 10 Jahren 3.596, ,64 nach 12 Jahren 3.776, ,47 nach 14 Jahren 3.823, , ,87 nach 16 Jahren 3.871, , , ,64 nach 18 Jahren 3.929, , , , ,68 nach 20 Jahren 3.988, , , , , ,28 nach 22 Jahren 4.028, , , , , , ,46 nach 24 Jahren 4.068, , , , , , , ,34 nach 25 Jahren 4.088, , , , , , , , ,13 Verwendungsgruppe V B m 1. bis 5. Jahr 3.956,51 nach 5 Jahren 4.723,19 Lehrlingsentschädigungen kaufmännische Lehrlinge Lehrjahre B m 1. Lehrjahr 448,26 m 2. Lehrjahr 687,45 m 3. Lehrjahr 917,03 29 Lohn-/Gehaltsordnung Rollenoffsetbetriebe

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33 LOHN- UND GEHALTSTABELLEN FÜR DENSTNEHMERNNEN N TAGESZETUNGSBETREBEN UND DRUCKVORSTUFENBETREBEN, DE GESELLSCHAFTSRECHTLCH TÖCHTER VON ZETUNGSBETREBEN SND Die Tageszeitungsbetriebetabelle gilt für alle Dienstnehmernnen, die in die Bereiche Tageszeitungsbetriebe und Druckvorstufenbetriebe, die gesellschaftsrechtlich Töchter von Zeitungsbetrieben sind, fallen. 1. April 2014 Arbeiternnen 1. April 2014 Lohntabelle für die Druckvorstufe und den Druck Facharbeiternnen A B 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Stufe im ersten Stufe im zweiten Stufe nach dem zweiten Einfarbendruckernnen, ohne Bogenflachdruckernnen über dem Format 35x 50 cm ,50 539,09 577,40 Alle grafischen Facharbeiternnen, die nicht anders einzustufen sind; Mehrfarbendruckernnen unter dem Format 75x 108 cm, ausgenommen Mehrfarben-Bogenflachdruckernnen über dem Format 35x50 cm ,45 565,07 604,77 C CR D 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Stufe im ersten Stufe im zweiten Stufe nach dem zweiten Metteurnnen, Korrektornnen, Revisornnen; Mehrfarbendruckernnen ab dem Format 75x108 cm, ausgenommen Mehrfarben-Bogenflachdruckernnen; Rotationsmaschinenmeisternnen; Endlosdruckmaschinenmeisternnen ,77 Rollenoffset-Rotations-Maschinenmeisternnen ,05 Einfarben-Bogenflachdruckernnen über dem Format 35x 50 cm ,21 566,46 604,77 31 Lohn-/Gehaltsordnung Tageszeitungsbetriebe

34 E F G GTZ H TZ EX Helfernnen A 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Stufe im ersten Stufe im zweiten Stufe nach dem zweiten Mehrfarben-Bogenflachdruckernnen über dem Format 35x 50 cm bis unter dem Format 75x108 cm ,82 592,42 632,14 Mehrfarben-Bogenflachdruckernnen ab dem Format 75x 108 cm ,14 Alle Facharbeiternnen bei Tageszeitungen (Morgenblätter). 611,61 Zeitungs-Rotations- Maschinenmeisternnen ,96 Facharbeiternnen nicht grafischer Berufe gemäß Sonderbestimmungen für die Angehörigen fremder Berufe nach 2 Punkt 1 und ,45 565,07 604,77 Maschinenführernnen im Tageszeitungsexpedit ,50 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Bis zum 18. Lebensjahr in den ersten 12 Monaten der Tätigkeit; über dem 18. Lebensjahr in den ersten 6 Wochen der Tätigkeit; Reinigen von Büro- und Arbeitsräumen ,90 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 B Einlegen, Auslegen, Stapeln (Papier). 377,64 C Platten- und Zylinderschleifen (Tiefdruck); Walzenwaschen, Aufkupfern; Stapeln (Karton); Arbeiten in Kopieabteilungen; Arbeiten an Einfarben-Flachdruckmaschinen; über dem 18. Lebensjahr nach dem ersten Jahr der Tätigkeit, sofern nicht anders einzustufen; sonstige Helfernnen nach 2 P. 6 Sonderbestimmungen fremde Berufe; Portierinnen/Portiere und Bewachungsleute; Arbeiten an Endlosdruckmaschinen ,88 Arbeiten an Mehrfarben-Bogendruckmaschinen und -Blechdruckmaschinen, ausgenommen Mehrfarben-Bogenflachdruckmaschinen; D Arbeiten an Rotationsmaschinen; Chauffeurinnen/Chauffeure ohne Berufsausbildung; qualifizierte Helfernnen nach 2 P. 5 Sonderbestimmungen fremde Berufe 457,00 DR Helfernnen an Rollenoffsetmaschinen 479,85 E Arbeiten an Einfarben-Bogenflachdruckmaschinen über dem Format 35x50 cm ,77 Arbeiten an Mehrfarben-Bogenflachdruckmaschinen F über dem Format 35x50 cm ,61 G Helfernnen bei Tageszeitungen ,50 G TZ Zeitungs-Rotations-Helfernnen ,36 Anmerkung Aufgrund der Benzolverordnung vom 28. März 1934, BGBl Nr 205, gelten von den Löhnen der Tiefdruckernnen und deren Helfernnen sowie der Tiefdruckätzernnen 20 % des kollektivvertraglichen es als Schmutz- und Gefahrenzulage. Lehrlingsentschädigung für gewerbliche Lehrlinge 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 m 1. Lehrhalbjahr... 96,38 im 2. Lehrhalbjahr ,79 im 3. Lehrhalbjahr ,91 im 4. Lehrhalbjahr ,45 im 5. Lehrhalbjahr ,72 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 im 6. Lehrhalbjahr ,52 im 7. Lehrhalbjahr ,40 im 8. Lehrhalbjahr ,80 (Ein Lehrhalbjahr sind 26 Kalenderwochen) Lohn-/Gehaltsordnung Tageszeitungsbetriebe 32

35 Technische Angestellte 1. April 2014 Verwendungsgruppe Technische Angestellte 2010 im 1. bis im 15. oder 16. dem 25. m 1. u. 2. Jahr 2.877, ,46 nach 2 Jahren 2.935, ,01 nach 4 Jahren 2.993, ,71 nach 6 Jahren 3.053, ,58 nach 8 Jahren 3.114, ,65 nach 10 Jahren 3.176, ,94 nach 12 Jahren 3.240, ,48 nach 14 Jahren 3.272, , ,31 nach 16 Jahren 3.305, , , ,40 nach 18 Jahren 3.338, , , , ,84 nach 20 Jahren 3.372, , , , , ,61 nach 22 Jahren 3.405, , , , , , ,76 nach 24 Jahren 3.439, , , , , , , ,30 nach 25 Jahren 3.457, , , , , , , , ,79 Verwendungsgruppe Kalkulantnnen und Arbeitsplanernnen 2010 im 1. bis im 15. oder 16. dem 25. m 1. u. 2. Jahr 3.164, ,76 nach 2 Jahren 3.228, ,06 nach 4 Jahren 3.292, ,62 nach 6 Jahren 3.358, ,47 nach 8 Jahren 3.425, ,64 nach 10 Jahren 3.494, ,15 nach 12 Jahren 3.564, ,03 nach 14 Jahren 3.599, , ,29 nach 16 Jahren 3.635, , , ,00 nach 18 Jahren 3.672, , , , ,16 nach 20 Jahren 3.708, , , , , ,80 nach 22 Jahren 3.745, , , , , , ,96 nach 24 Jahren 3.783, , , , , , , ,66 nach 25 Jahren 3.802, , , , , , , , ,79 33 Lohn-/Gehaltsordnung Tageszeitungsbetriebe

36 Verwendungsgruppe Abteilungsleiternnen 1 10 Beschäftigte je Abteilung im 1. bis im 15. oder dem m 1. u. 2. Jahr 3.342, ,65 nach 2 Jahren 3.409, ,50 nach 4 Jahren 3.477, ,69 nach 6 Jahren 3.547, ,24 nach 8 Jahren 3.618, ,18 nach 10 Jahren 3.690, ,54 nach 12 Jahren 3.764, ,35 nach 14 Jahren 3.801, , ,62 nach 16 Jahren 3.840, , , ,42 nach 18 Jahren 3.878, , , , ,75 nach 20 Jahren 3.917, , , , , ,64 nach 22 Jahren 3.956, , , , , , ,15 nach 24 Jahren 3.995, , , , , , , ,26 nach 25 Jahren 4.015, , , , , , , , ,66 Verwendungsgruppe Abteilungsleiternnen Beschäftigte je Abteilung im 1. bis im 15. oder dem m 1. u. 2. Jahr 3.523, ,24 nach 2 Jahren 3.593, ,70 nach 4 Jahren 3.665, ,57 nach 6 Jahren 3.738, ,88 nach 8 Jahren 3.813, ,66 nach 10 Jahren 3.889, ,93 nach 12 Jahren 3.967, ,73 nach 14 Jahren 4.007, , ,09 nach 16 Jahren 4.047, , , ,03 nach 18 Jahren 4.087, , , , ,59 nach 20 Jahren 4.128, , , , , ,81 nach 22 Jahren 4.170, , , , , , ,70 nach 24 Jahren 4.211, , , , , , , ,32 nach 25 Jahren 4.232, , , , , , , , ,00 Lohn-/Gehaltsordnung Tageszeitungsbetriebe 34

37 Verwendungsgruppe Abteilungsleiternnen über 20 Beschäftigte je Abteilung über im 1. bis 14. über im 15. oder 16. über 20 über 20 über 20 über 20 über 20 über 20 dem 25. über 20 m 1. u. 2. Jahr 3.619, ,02 nach 2 Jahren 3.691, ,40 nach 4 Jahren 3.765, ,23 nach 6 Jahren 3.840, ,53 nach 8 Jahren 3.917, ,34 nach 10 Jahren 3.995, ,69 nach 12 Jahren 4.075, ,60 nach 14 Jahren 4.116, , ,13 nach 16 Jahren 4.157, , , ,28 nach 18 Jahren 4.199, , , , ,07 nach 20 Jahren 4.241, , , , , ,58 nach 22 Jahren 4.283, , , , , , ,80 nach 24 Jahren 4.326, , , , , , , ,79 nach 25 Jahren 4.347, , , , , , , , ,70 Verwendungsgruppe V Maturantnnen und Absolventnnen von Fachschulen V m 1. Jahr 2.123,51 im 2. Jahr 2.235,71 im 3. Jahr 2.458,74 im 4. Jahr 2.681,74 im 5. Jahr 2.904,80 35 Lohn-/Gehaltsordnung Tageszeitungsbetriebe

38 Kaufmännische Angestellte 1. April 2014 Verwendungsgruppe B Verwendungsgruppe B B m 1. u. 2. Jahr 1.647,83 nach 2 Jahren 1.647,83 nach 4 Jahren 1.730,22 nach 6 Jahren 1.816,73 nach 8 Jahren 1.907,57 nach 10 Jahren 2.002,95 nach 12 Jahren 2.103,10 nach 14 Jahren 2.155,68 nach 16 Jahren 2.209,57 nach 18 Jahren 2.253,76 nach 20 Jahren 2.298,84 nach 22 Jahren 2.344,82 nach 24 Jahren 2.391,72 nach 25 Jahren 2.415,64 B m 1. u. 2. Jahr 1.757,02 nach 2 Jahren 1.757,02 nach 4 Jahren 1.844,87 nach 6 Jahren 1.937,11 nach 8 Jahren 2.033,97 nach 10 Jahren 2.135,67 nach 12 Jahren 2.242,45 nach 14 Jahren 2.298,51 nach 16 Jahren 2.355,97 nach 18 Jahren 2.403,09 nach 20 Jahren 2.451,15 nach 22 Jahren 2.500,17 nach 24 Jahren 2.550,17 nach 25 Jahren 2.575,67 Verwendungsgruppe B B 2010 im 1. bis 14. B 2010 im 15. oder 16. B B B B B B dem 25. B m 1. u. 2. Jahr 2.031, ,45 nach 2 Jahren 2.031, ,45 nach 4 Jahren 2.133, ,02 nach 6 Jahren 2.239, ,67 nach 8 Jahren 2.351, ,65 nach 10 Jahren 2.469, ,23 nach 12 Jahren 2.592, ,69 nach 14 Jahren 2.625, , ,50 nach 16 Jahren 2.657, , , ,94 nach 18 Jahren 2.684, , , , ,43 nach 20 Jahren 2.711, , , , , ,98 nach 22 Jahren 2.738, , , , , , ,67 nach 24 Jahren 2.765, , , , , , , ,48 nach 25 Jahren 2.779, , , , , , , , ,95 Lohn-/Gehaltsordnung Tageszeitungsbetriebe 36

39 Verwendungsgruppe V B 2010 im 1. bis im 15. oder 16. dem 25. m 1. u. 2. Jahr 2.413, ,59 nach 2 Jahren 2.413, ,59 nach 4 Jahren 2.534, ,27 nach 6 Jahren 2.660, ,98 nach 8 Jahren 2.794, ,03 nach 10 Jahren 2.933, ,73 nach 12 Jahren 3.080, ,42 nach 14 Jahren 3.118, , ,43 nach 16 Jahren 3.157, , , ,36 nach 18 Jahren 3.189, , , , ,09 nach 20 Jahren 3.221, , , , , ,11 nach 22 Jahren 3.253, , , , , , ,45 nach 24 Jahren 3.286, , , , , , , ,14 nach 25 Jahren 3.302, , , , , , , , ,16 Verwendungsgruppe V B 2010 im 1. bis im 15. oder 16. dem 25. m 1. u. 2. Jahr 2.962, ,37 nach 2 Jahren 2.962, ,37 nach 4 Jahren 3.110, ,49 nach 6 Jahren 3.266, ,01 nach 8 Jahren 3.429, ,31 nach 10 Jahren 3.600, ,78 nach 12 Jahren 3.780, ,82 nach 14 Jahren 3.828, , ,34 nach 16 Jahren 3.875, , , ,24 nach 18 Jahren 3.934, , , , ,41 nach 20 Jahren 3.993, , , , , ,16 nach 22 Jahren 4.033, , , , , , ,44 nach 24 Jahren 4.073, , , , , , , ,40 nach 25 Jahren 4.093, , , , , , , , ,25 Verwendungsgruppe V B m 1. bis 5. Jahr 3.961,10 nach 5 Jahren 4.728,66 Lehrlingsentschädigungen kaufmännische Lehrlinge Lehrjahre B m 1. Lehrjahr 448,77 m 2. Lehrjahr 688,24 m 3. Lehrjahr 918,09 37 Lohn-/Gehaltsordnung Tageszeitungsbetriebe

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41 LOHN- UND GEHALTSTABELLEN FÜR DENSTNEHMERNNEN N MSCHVERWENDUNG N MSCHBETREBEN ROLLENOFFSET/BOGEN Die Mischverwendungstabelle gilt für alle Dienstnehmernnen, die in Mischbetrieben in die Bereiche Mischverwendung (nicht zuordenbare Mitarbeiternnen) gemäß 2a MV, 2a TA, 2a KA fallen. 1. April 2014 Anmerkung: Bei Arbeiternnen, welche eindeutig dem Rollenoffset- oder Bogendruck zuordenbar sind, kommt die jeweilige Lohntabelle Rollenoffset-Druck bzw Bogendruck zur Anwendung. Arbeiternnen 1. April 2014 Lohntabelle für die Druckvorstufe und den Druck Facharbeiternnen B 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Stufe im ersten Stufe im zweiten Stufe nach dem zweiten Alle grafischen Facharbeiternnen, die nicht anders einzustufen sind; Mehrfarbendruckernnen unter dem Format 75x108 cm, ausgenommen Mehrfarben-Bogenflachdruckernnen über dem Format 35x 50cm ,09 549,60 588,20 Metteurnnen, Korrektornnen, Revisornnen; Mehrfarbendruckernnen ab dem Format 75x 108 cm, ausgenommen C Mehrfarben-Bogenflachdruckernnen; Rotationsmaschinenmeisternnen; Endlosdruckmaschinenmeisternnen ,20 H Facharbeiternnen nicht grafischer Berufe gemäß 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Sonderbestimmungen für die Angehörigen fremder Berufe nach 2 Punkt 1 und ,09 549,60 588,20 Helfernnen 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Stufe im ersten Stufe im zweiten Stufe nach dem zweiten Bis zum 18. Lebensjahr in den ersten 12 Monaten der Tätigkeit; über dem A 18. Lebensjahr in den ersten 6 Wochen der Tätigkeit; Reinigen von Büro- und Arbeitsräumen ,34 B Einlegen, Auslegen, Stapeln (Papier) ,31 C Platten- und Zylinderschleifen (Tiefdruck); Walzenwaschen, Aufkupfern; Stapeln (Karton); Arbeiten in Kopieabteilungen; Arbeiten an Einfarben-Flachdruckmaschinen; über dem 18. Lebensjahr nach dem ersten Jahr der Tätigkeit, sofern nicht anders einzustufen; sonstige 39 Lohn-/Gehaltsordnung Mischverwendung Mischbetriebe

42 D 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Helfernnen nach 2 P. 6 Sonderbestimmungen fremde Berufe; Portierinnen/ Portiere und Bewachungsleute; Arbeiten an Endlosdruckmaschinen ,19 Arbeiten an Mehrfarben-Bogendruckmaschinen und -Blechdruckmaschinen, ausgenommen Mehrfarben-Bogenflachdruckmaschinen; Arbeiten an Rotationsmaschinen; Chauffeurinnen/Chauffeure 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 ohne Berufsausbildung; qualifizierte Helfernnen nach 2 P. 5 Sonderbestimmungen fremde Berufe ,48 Anmerkung Aufgrund der Benzolverordnung vom 28. März 1934, BGBl Nr 205, gelten von den Löhnen der Tiefdruckernnen und deren Helfernnen sowie der Tiefdruckätzernnen 20 % des kollektivvertraglichen es als Schmutz- und Gefahrenzulage. Lohntabelle für Buchbinderei und Weiterverarbeitung Facharbeiternnen 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Lohngruppe A ,52 495,06 530,97 Lohngruppe B ,85 519,00 561,58 Lohngruppe C ,77 536,30 570,91 Lohngruppe D ,77 549,60 588,20 Helfernnen 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Lohngruppe A ,40 Lohngruppe B ,98 Lohngruppe C ,91 Lohngruppe D ,20 Lehrlingsentschädigung für gewerbliche Lehrlinge 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 m 1. Lehrhalbjahr... 96,26 im 2. Lehrhalbjahr ,66 im 3. Lehrhalbjahr ,74 im 4. Lehrhalbjahr ,23 im 5. Lehrhalbjahr ,45 1. April 2014 bzw. 31. März 2014 Stufe im ersten Stufe im zweiten Stufe nach dem zweiten im 6. Lehrhalbjahr ,19 im 7. Lehrhalbjahr ,04 im 8. Lehrhalbjahr ,42 (Ein Lehrhalbjahr sind 26 Kalenderwochen) Lohn-/Gehaltsordnung Mischverwendung Mischbetriebe 40

43 Technische Angestellte 1. April 2014 Verwendungsgruppe Technische Angestellte 2010 im 1. bis im 15. oder 16. dem 25. m 1. u. 2. Jahr 2.762, ,73 nach 2 Jahren 2.817, ,98 nach 4 Jahren 2.874, ,34 nach 6 Jahren 2.931, ,83 nach 8 Jahren 2.990, ,47 nach 10 Jahren 3.050, ,28 nach 12 Jahren 3.111, ,29 nach 14 Jahren 3.142, , ,50 nach 16 Jahren 3.173, , , ,98 nach 18 Jahren 3.205, , , , ,71 nach 20 Jahren 3.237, , , , , ,76 nach 22 Jahren 3.270, , , , , , ,11 nach 24 Jahren 3.302, , , , , , , ,80 nach 25 Jahren 3.319, , , , , , , , ,85 Verwendungsgruppe Kalkulantnnen und Arbeitsplanernnen 2010 im 1. bis im 15. oder 16. dem 25. m 1. u. 2. Jahr 3.039, ,54 nach 2 Jahren 3.100, ,33 nach 4 Jahren 3.162, ,34 nach 6 Jahren 3.225, ,59 nach 8 Jahren 3.290, ,10 nach 10 Jahren 3.355, ,90 nach 12 Jahren 3.423, ,02 nach 14 Jahren 3.457, , ,47 nach 16 Jahren 3.491, , , ,29 nach 18 Jahren 3.526, , , , ,52 nach 20 Jahren 3.562, , , , , ,17 nach 22 Jahren 3.597, , , , , , ,26 nach 24 Jahren 3.633, , , , , , , ,86 nach 25 Jahren 3.651, , , , , , , , ,41 41 Lohn-/Gehaltsordnung Mischverwendung Mischbetriebe

44 Verwendungsgruppe Abteilungsleiternnen 1 10 Beschäftigte je Abteilung im 1. bis im 15. oder dem m 1. u. 2. Jahr 3.209, ,87 nach 2 Jahren 3.274, ,07 nach 4 Jahren 3.339, ,55 nach 6 Jahren 3.406, ,34 nach 8 Jahren 3.474, ,47 nach 10 Jahren 3.543, ,96 nach 12 Jahren 3.614, ,84 nach 14 Jahren 3.650, , ,12 nach 16 Jahren 3.687, , , ,88 nach 18 Jahren 3.724, , , , ,09 nach 20 Jahren 3.761, , , , , ,81 nach 22 Jahren 3.799, , , , , , ,06 nach 24 Jahren 3.837, , , , , , , ,89 nach 25 Jahren 3.856, , , , , , , , ,61 Verwendungsgruppe Abteilungsleiternnen Beschäftigte je Abteilung im 1. bis im 15. oder dem m 1. u. 2. Jahr 3.382, ,88 nach 2 Jahren 3.450, ,54 nach 4 Jahren 3.519, ,55 nach 6 Jahren 3.589, ,94 nach 8 Jahren 3.661, ,74 nach 10 Jahren 3.734, ,97 nach 12 Jahren 3.809, ,67 nach 14 Jahren 3.847, , ,88 nach 16 Jahren 3.886, , , ,59 nach 18 Jahren 3.925, , , , ,86 nach 20 Jahren 3.964, , , , , ,71 nach 22 Jahren 4.004, , , , , , ,19 nach 24 Jahren 4.044, , , , , , , ,33 nach 25 Jahren 4.064, , , , , , , , ,23 Lohn-/Gehaltsordnung Mischverwendung Mischbetriebe 42

45 Verwendungsgruppe Abteilungsleiternnen über 20 Beschäftigte je Abteilung über im 1. bis 14. über im 15. oder 16. über 20 über 20 über 20 über 20 über 20 über 20 dem 25. über 20 m 1. u. 2. Jahr 3.474, ,72 nach 2 Jahren 3.544, ,21 nach 4 Jahren 3.615, ,09 nach 6 Jahren 3.687, ,39 nach 8 Jahren 3.761, ,14 nach 10 Jahren 3.836, ,36 nach 12 Jahren 3.913, ,09 nach 14 Jahren 3.952, , ,34 nach 16 Jahren 3.991, , , ,17 nach 18 Jahren 4.031, , , , ,59 nach 20 Jahren 4.071, , , , , ,65 nach 22 Jahren 4.112, , , , , , ,35 nach 24 Jahren 4.153, , , , , , , ,76 nach 25 Jahren 4.174, , , , , , , , ,85 Verwendungsgruppe V Maturantnnen und Absolventnnen von Fachschulen V m 1. Jahr 2.065,38 im 2. Jahr 2.174,51 im 3. Jahr 2.391,45 im 4. Jahr 2.608,34 im 5. Jahr 2.825,27 43 Lohn-/Gehaltsordnung Mischverwendung Mischbetriebe

46 Kaufmännische Angestellte 1. April 2014 Verwendungsgruppe B Verwendungsgruppe B B m 1. u. 2. Jahr 1.602,73 nach 2 Jahren 1.602,73 nach 4 Jahren 1.682,87 nach 6 Jahren 1.767,01 nach 8 Jahren 1.855,36 nach 10 Jahren 1.948,13 nach 12 Jahren 2.045,54 nach 14 Jahren 2.096,68 nach 16 Jahren 2.149,10 nach 18 Jahren 2.192,08 nach 20 Jahren 2.235,92 nach 22 Jahren 2.280,64 nach 24 Jahren 2.326,25 nach 25 Jahren 2.349,51 B m 1. u. 2. Jahr 1.708,94 nach 2 Jahren 1.708,94 nach 4 Jahren 1.794,39 nach 6 Jahren 1.884,11 nach 8 Jahren 1.978,32 nach 10 Jahren 2.077,24 nach 12 Jahren 2.181,10 nach 14 Jahren 2.235,63 nach 16 Jahren 2.291,52 nach 18 Jahren 2.337,35 nach 20 Jahren 2.384,10 nach 22 Jahren 2.431,78 nach 24 Jahren 2.480,42 nach 25 Jahren 2.505,22 Verwendungsgruppe B B 2010 im 1. bis 14. B 2010 im 15. oder 16. B B B B B B dem 25. B m 1. u. 2. Jahr 1.975, ,84 nach 2 Jahren 1.975, ,84 nach 4 Jahren 2.074, ,63 nach 6 Jahren 2.178, ,36 nach 8 Jahren 2.287, ,28 nach 10 Jahren 2.401, ,64 nach 12 Jahren 2.521, ,72 nach 14 Jahren 2.553, , ,76 nach 16 Jahren 2.585, , , ,38 nach 18 Jahren 2.611, , , , ,36 nach 20 Jahren 2.637, , , , , ,41 nach 22 Jahren 2.663, , , , , , ,55 nach 24 Jahren 2.690, , , , , , , ,76 nach 25 Jahren 2.703, , , , , , , , ,45 Lohn-/Gehaltsordnung Mischverwendung Mischbetriebe 44

47 Verwendungsgruppe V B 2010 im 1. bis im 15. oder 16. dem 25. m 1. u. 2. Jahr 2.347, ,52 nach 2 Jahren 2.347, ,52 nach 4 Jahren 2.464, ,90 nach 6 Jahren 2.588, ,15 nach 8 Jahren 2.717, ,56 nach 10 Jahren 2.853, ,44 nach 12 Jahren 2.996, ,11 nach 14 Jahren 3.033, , ,99 nach 16 Jahren 3.071, , , ,76 nach 18 Jahren 3.102, , , , ,74 nach 20 Jahren 3.133, , , , , ,94 nach 22 Jahren 3.164, , , , , , ,45 nach 24 Jahren 3.196, , , , , , , ,26 nach 25 Jahren 3.212, , , , , , , , ,34 Verwendungsgruppe V B 2010 im 1. bis im 15. oder 16. dem 25. m 1. u. 2. Jahr 2.881, ,29 nach 2 Jahren 2.881, ,29 nach 4 Jahren 3.025, ,35 nach 6 Jahren 3.176, ,62 nach 8 Jahren 3.335, ,45 nach 10 Jahren 3.502, ,22 nach 12 Jahren 3.677, ,33 nach 14 Jahren 3.723, , ,28 nach 16 Jahren 3.769, , , ,51 nach 18 Jahren 3.826, , , , ,41 nach 20 Jahren 3.883, , , , , ,81 nach 22 Jahren 3.922, , , , , , ,79 nach 24 Jahren 3.961, , , , , , , ,40 nach 25 Jahren 3.981, , , , , , , , ,04 45 Lohn-/Gehaltsordnung Mischverwendung Mischbetriebe

48 Verwendungsgruppe V B m 1. bis 5. Jahr 3.852,65 nach 5 Jahren 4.599,22 Lehrlingsentschädigungen kaufmännische Lehrlinge Lehrjahre B m 1. Lehrjahr 448,26 m 2. Lehrjahr 687,45 m 3. Lehrjahr 917,03 Lohn-/Gehaltsordnung Mischverwendung Mischbetriebe 46

49 JETZT Mitglied werden! Familienname... Vorname... Frau Herr SV-Nr./Geburtsdatum Titel... Geburtsname... Straße/Haus-Nr.... PLZ/Wohnort... Telefonisch erreichbar Angestellte/r Lehrling Werkvertrag geringfügig beschäftigt Freier Dienstvertrag Selbstständig (Gewerbeschein) Zeitarbeitskraft Schülern Studentn dzt. ohne Beschäftigung Zweitmitgliedschaft Facharbeitern Derzeitige Tätigkeit... ch war bereits Mitglied der Gewerkschaft von/bis... hre Angaben werden streng vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz. Nach Zusendung hrer Anmeldebestätigung haben Sie unter Verwendung hrer Mitgliedsnummer die Möglichkeit, sämtliche für Sie wichtigen nformationen wie Kollektivvertrag, nformationen zu aktuellen Themen, Aktivitäten unserer nteressengemeinschaft, etc., einzuholen. Unsere nternetadresse: Beschäftigt bei Firma (bzw. Schule/Universität)... Dienstort... Anschrift... Branche... Werbern-Mitgliedsnummer... Nur ankreuzen wenn ein Betriebsabzug gewünscht wird: Betriebsabzug da in meinem Betrieb ein Betriebsabzug möglich ist, erkläre ich mich einverstanden, dass mein Gewerkschaftsbeitrag durch den Arbeitgeber (Dienstgeber) von meinem Gehalt/Lohn, meiner Lehrlingsentschädigung abgezogen wird. ch ermächtige den Arbeitgeber, alle im Zusammenhang mit der Betragseinhebung erforderlichen personenbezogenen Daten im Sinne des DSG 18 (1) bzw. 7 (1) an die GPA-djp zu übermitteln. Die Beitragszahlung erfolgt mit SEPA Lastschrift-Mandat (Bankeinzug) Hiermit ermächtige ich die Gewerkschaft der Privat ange stellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos mittels SEPA-Lastschrift-Mandat ein zu ziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der GPA-djp auf mein Konto gezogene SEPA-Lastschrift einzulösen. ch kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastenden Betrages verlangen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. ch ermächtige die GPA-djp den folgenden Mitgliedsbeitrag (= 1 % meines Brutto gehaltes/brutto lohnes, meiner Brutto lehrlings ent schädigung bzw. Grenzbeitrag) von meinem unten angeführten Konto einzuziehen: Höhe des monatlichen Beitrages: EUR monatlich alle 2 Monate jedes Quartal 1/2 jährlich jährlich (Schüler-/Studentnnen, Zweitmitgliedschaft) BAN BC m Jänner jeden Kalenderjahres erhalte ich eine nformation für die Anpassung meines Beitrages. Basis für den Prozentsatz der Anhebung ist ein gewichteter Durchschnitt von bestimmten Kollektivvertragsabschlüssen der GPA-djp innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von 12 Monaten. Sollte ich mit der Anpassung nicht einverstanden sein, habe ich die Möglichkeit, mit dem beigelegten Formular den tatsächlich gültigen Mitgliedsbeitrag bekannt zu geben. Meine Finanzamtsbestätigung finde ich ab Ende Jänner zum Download unter Beitrittsmonat/-jahr... Datum/Unterschrift (Diese Unterschrift gilt auch als Berechtigung für ein evtl. oben angekreuztes SEPA-Lastschrift.) 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1, Service-Hotline: , Fax: service@gpa-djp.at, DVR , ZVR , CD: AT48ZZZ

50 mitmachen mitreden mitbestimmen nteressengemeinschaften hr Zusatz nutzen ohne Extrakosten nteressengemeinschaften der GPA-djp bringen Menschen mit ähnlichen Berufs merkmalen zusammen. Zum Aus tau schen von Erfahrungen und Wissen, zum Diskutieren von Problemen, zum Suchen kompetenter Lösungen, zum Durchsetzen gemeinsamer beruflicher nteressen. für Geschäftsführernnen, Teamleiternnen, Konstrukteur nnen, Direktornnen, Tech nikernnen, Wissen schaft lernnen, Meisternnen, freiberufliche Managernnen, Abtei lungs leiternnen, Projektleiternnen, Ärztnnen, Spezialistnnen auf anderen Gebieten - kurz für Fachexpertnnen und Führungskräfte work@flex für Werkvertragnehmernnen, freie Dienstvertragneh mernnen und Gewerbescheininhabernnen ohne eigene Angestellten Mit hrer persönlichen Eintragung in eine oder mehrere berufliche nter es sen ge mein schaften >> erhalten Sie mittels Newsletter (elektronisch oder brieflich) regelmäßig nfor mationen über Anliegen, Aktivitäten und Einladungen für hre Berufsgruppe; >> können Sie hre beruflichen nteressen auf direktem Weg in die Kollektivver trags ver hand lungen hres Branchen bereichs einbringen; >> erschließen Sie sich Mitwirkungs möglich keiten an Projekten, Bildungs ver an stal tungen, Kampagnen, nternet- Foren und anderen für hre Berufsgruppe maßgeschneiderten Veran stal tungen, auch auf regionaler Ebene; >> nehmen Sie von der nter es sen ge mein schaft entwickelte berufsspezifische Dienstleis tungen und Produkte in An spruch (Fachberatung auf regionaler Ebene, Bücher, Broschüren und andere Materialien); >> beteiligen Sie sich an demokratischen Direkt wahlen hrer beruflichen Vertre tung auf Bundesebene sowie regionaler Ebene und nehmen dadurch Einfluss auf die gewerkschaftliche Meinungsbildung und Entschei dung. work@social für Alten-, Kranken-, Behindertenbetreuernnen, Sozial - arbeiter nnen, aber auch Angestellte in sozialen Berufen work@t für T-Spezialistnnen, Mitarbeiternnen bei EDV-Projekten, im nter net und neuen Medien sowie in der Tele kommunikation work@education für Erwachsenenbildnernnen, (freie) Traine rnnen, Lehrer nnen an Fachhochschulen und Privatuni versitäten, Menschen in Bera tungs berufen work@external für Außendienstmitarbeiternnen, Service technikernnen, mobile Krankenpflegernnen, Baustellenleiternnen, Leiternnen internationaler For schungs projekte, Forstaufsehernnen oder Kundenbetreuernnen von Versicherungen work@migration für Menschen, die in Österreich ohne österreichische Staats bürgerschaft leben bzw. diese erst während ihres Aufent haltes erwerben, Mit arbei ter nnen in Beratungsstellen, in nitiativen von Migrantnnen, Öster reicher nnen, die in einem fremden Land leben sowie Menschen, denen dieses Thema wichtig ist work@point-of-sale für Menschen in Verkauf und Beratung (zb Verkäufernnen, Bankkundenbetreuernnen, Kundenbetreuernnen,...) ch möchte mich in folgende nteressengemeinschaften eintragen: work@professional work@flex work@social work@education work@migration work@external work@t work@point-of-sale Dieses Service ist für mich kostenlos. Frau Herr Titel... Familienname... Vorname... Straße/Haus-Nr.... PLZ/Wohnort... Berufsbezeichnung.... Betrieb... Telefonisch erreichbar Datum/Unterschrift

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