Auswertung der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes für Stand: Nadja Schmitz (Bundesinstitut für Berufsbildung)
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- Lena Egger
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1 Auswertung der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes für 2016 Stand: Nadja Schmitz (Bundesinstitut für Berufsbildung)
2 Das Wichtigste in Kürze Insgesamt Anträge seit 01. April Neuanträge im Jahr erstellte Bescheide im Jahr 2016 nur 3,4 % der Bescheide im Jahr 2016 stellten keine Gleichwertigkeit fest (d.h. weder volle oder teilweise Gleichwertigkeit noch mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme) die häufigsten Referenzberufe 2016: Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. - pfleger, Ärztin und Arzt (Erteilung der Approbation) sowie Physiotherapeutin und -therapeut die häufigsten Ausbildungsstaaten 2016: Rumänien, Polen, Bosnien und Herzegowina sowie Syrien Das Statistische Bundesamt 2 hat am 14. September 2017 die Ergebnisse der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes für das Berichtsjahr 2016 veröffentlicht. Demnach meldeten die zuständigen Stellen seit Inkrafttreten des Gesetzes insgesamt Neuanträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation, davon Neuanträge für das Jahr Darunter befinden sich erstmals auch Verfahren, die ohne Bescheid beendet wurden. Dies ist dann der Fall, wenn Anerkennungsinteressierte den Antrag auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation nach der Eröffnung des Verfahrens zurückziehen. Für 2016 meldeten die zuständigen Stellen 951 zurückgezogene Anträge. Für 2015 hatten die zuständigen Stellen Neuanträge gemeldet (ohne zurückgezogene Anträge). 1 Für die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein liegt für das Berichtsjahr 2016 eine Untererfassung in niedriger dreistelliger Höhe im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe vor. 2 Alle hier referierten Ergebnisse sind Auswertungen der amtlichen Statistik nach 17 BQFG bzw. Fachgesetzen, die auf 17 BQFG verweisen. Absolute Werte sind zum Zweck der Anonymisierung auf ein Vielfaches von 3 gerundet. Prozentuale Angaben wurden auf Basis der Echtwerte berechnet. 1
3 Die amtliche Statistik erfasst nur Berufe in Zuständigkeit des Bundes, also beispielsweise Ärztin und Arzt oder Elektronikerin und Elektroniker. Die Anerkennungsverfahren zu Berufen in Länderzuständigkeit, zum Beispiel Lehrerin und Lehrer sowie Ingenieurin und Ingenieur, sind darin nicht erfasst. Dementsprechend liegt die Gesamtmenge der Anerkennungsverfahren in Deutschland deutlich höher. Besonderes Interesse an einer Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation bestand 2016, wie auch bereits in den Jahren zuvor, im Bereich der reglementierten Berufe des Bundes: 74,9 Prozent der Neuanträge bezogen sich darauf. Bei diesen Berufen ist die Anerkennung Voraussetzung für eine Berufsausübung in Deutschland. Dazu gehören beispielsweise Ärztin und Arzt oder Gesundheits- und Krankenpflegerin beziehungsweise - pfleger. 25,1 Prozent der Neuanträge betrafen die nicht reglementierten Berufe. Die Anerkennung ist hier zwar nicht Bedingung für eine Berufsausübung, sie kann jedoch die Chancen auf eine qualifikationsadäquate Beschäftigung oder einen beruflichen Aufstieg erhöhen. Zudem ist sie Voraussetzung für den Zugang zu Meisterfortbildungen. Unter Berufe dieser Art fallen beispielsweise Kaufmann und Kauffrau für Büromanagement oder Friseurin und Friseur. Die Verteilung der Anträge zu reglementierten und nicht reglementierten Berufen blieb damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant: 2015 waren 74,2 Prozent der Anträge auf den reglementierten Bereich entfallen, auf den nicht reglementierten Bereich 25,8 Prozent. 2
4 Ein Großteil der Neuanträge entfiel, wie in den Jahren zuvor, auf Referenzberufe im Gesundheitsbereich: Medizinische und nicht medizinische Gesundheitsberufe 3 umfassten gut drei Viertel der gestellten Anträge, darunter besonders häufig Gesundheits- und Krankenpflegerin beziehungsweise -pfleger sowie Ärztin und Arzt. Zu diesen beiden Berufen wurden auch insgesamt die meisten Neuanträge gestellt. Grafik 1 zeigt die Antragszahlen der 20 häufigsten Referenzberufe für das Jahr Diese umfassen 82,4 Prozent der Neuanträge. Grafik 1: Anzahl der gestellten Neuanträge bei den 20 häufigsten Referenzberufen 2016 (absolut) Gesundheits- und Krankenpfleger/in Arzt/Ärztin (Erteilung der Approbation) Physiotherapeut/in Zahnarzt/Zahnärztin (Erteilung der Approbation) Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Elektroniker/in (ohne FR-Angabe) Apotheker/in (Erteilung der Approbation) Kraftfahrzeugmechatroniker/in Hebamme/Entbindungspfleger Elektroanlagenmonteur/in Tierarzt/Tierärztin (Erteilung der Approbation) Industrieelektriker/in (ohne FR-Angabe) Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Fachkraft für Metalltechnik (ohne FR-Angabe) Fachinformatiker/in (ohne FR-Angabe) Friseur/in Medizinisch-technische(r) Laboratoriumsassistent/in Medizinisch-technische(r) Radiologieassistent/in Koch/Köchin Elektroniker/in für Betriebstechnik Quelle: Amtliche Statistik nach 17 BQFG bzw. Fachgesetzen, die auf 17 BQFG verweisen; Berichtsjahr: Auswertungen des BIBB. Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet. Für die Länder Hamburg und Schleswig- Holstein liegt eine Untererfassung in niedriger dreistelliger Höhe im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe vor. 3 Berufshauptgruppen nach der Klassifikation der Berufe (KldB)
5 Am häufigsten hatten die Antragstellenden ihre berufliche Qualifikation in Rumänien, Polen oder Bosnien und Herzegowina erworben. An vierter und fünfter Stelle folgte Syrien sowie Serbien. Bei den zuletzt genannten hat sich die Menge der Neuanträge im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt (Serbien, 2015: 669 Neuanträge) beziehungsweise verdreifacht (Syrien, 2015: 636 Neuanträge). Erstmals wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes mit 54,2 Prozent über die Hälfte der Neuanträge zu Abschlüssen gestellt, die die Antragstellenden in einem Drittstaat erworben hatten. 45,7 Prozent entfielen auf Abschlüsse aus der EU, dem EWR beziehungsweise der Schweiz. Grafik 2 zeigt die Antragszahlen der 20 häufigsten Ausbildungsstaaten für das Jahr Diese umfassen 75,3 Prozent der Neuanträge. 4
6 Grafik 2: Anzahl der gestellten Neuanträge bei den 20 häufigsten Ausbildungsstaaten 2016 (absolut) Rumänien Polen Bosnien und Herzegowina Syrien Serbien (ohne Kosovo) Italien Kroatien Ungarn Russische Föderation Österreich Niederlande Philippinen Ukraine Griechenland Bulgarien Türkei Spanien Tschechische Republik Ägypten Indien Quelle: Amtliche Statistik nach 17 BQFG bzw. Fachgesetzen, die auf 17 BQFG verweisen; Berichtsjahr: Auswertungen des BIBB. Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet. Für die Länder Hamburg und Schleswig- Holstein liegt eine Untererfassung in niedriger dreistelliger Höhe im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe vor. 5
7 Grafik 3 zeigt die zwanzig häufigsten Staatsangehörigkeiten der Personen, die 2016 einen Antrag auf die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation stellten. Die größte Gruppe bildeten dabei, wie in den Jahren zuvor, deutsche Staatsangehörige. Allerdings war hier die Antragszahl weiter leicht rückläufig (2015: Neuanträge). Hinsichtlich der Anträge syrischer und serbischer Staatsangehöriger zeigte sich eine ähnliche Entwicklung wie bei den Ausbildungsstaaten. Die Anträge der zwanzig häufigsten Staatsangehörigkeiten umfassen 77,3 Prozent der Neuanträge. Grafik 3: Anzahl der gestellten Neuanträge bei den 20 häufigsten Staatsangehörigkeiten 2016 (absolut) Deutsch Rumänisch Syrisch Polnisch Bosnisch-Herzegowinisch Serbisch Kroatisch Italienisch Ungarisch Philippinisch Griechisch Russisch Bulgarisch Ukrainisch Österreichisch Niederländisch Türkisch Spanisch Indisch Tschechisch Quelle: amtliche Statistik nach 17 BQFG bzw. Fachgesetzen, die auf 17 BQFG verweisen; Berichtsjahr: Auswertungen des BIBB. Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet. Für die Länder Hamburg und Schleswig- Holstein liegt eine Untererfassung in niedriger dreistelliger Höhe im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe vor. 6
8 2016 wurden insgesamt bearbeitete Verfahren von den zuständigen Stellen gemeldet Verfahren wurden davon beschieden, für Verfahren stand eine Entscheidung zum noch aus. Bei 951 Verfahren wurde der Antrag zurückgezogen (erstmals in der Statistik 2016 erfasst). In 66,4 Prozent der beschiedenen Verfahren wurde eine volle und in 10,1 Prozent eine teilweise Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf erteilt. Bei 20,2 Prozent der Verfahren erging ein Bescheid mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme, die zum noch nicht abschließend absolviert war. Der Anteil an Bescheiden über keine Gleichwertigkeit lag bei 3,4 Prozent. Im Vorjahr, 2015, hatten die zuständigen Stellen bearbeitete Verfahren gemeldet, darunter beschiedene und 5.292, bei denen die Entscheidung zum noch ausstand. 74 Prozent der abgeschlossenen Verfahren waren mit voller Gleichwertigkeit beschieden worden. Der Anteil an Bescheiden mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme hatte bei 14,8 Prozent gelegen. 8,5 Prozent der Verfahren hatten mit einer teilweisen Gleichwertigkeit, 2,6 Prozent der Verfahren ohne Gleichwertigkeit geendet. Grafik 4 zeigt neben der Gesamtverteilung den Ausgang der Verfahren bei reglementierten und nicht reglementierten Berufen für das Berichtsjahr
9 Grafik 4: Ausgang der Verfahren 2016 bei reglementierten und nicht reglementierten Berufen sowie gesamt (in Prozent) 100% 90% 3,4% 2,2% 10,1% 6,7% 80% 70% 20,2% 27,3% 38,7% 60% 50% 40% 30% 66,4% 70,5% 54,6% 20% 10% 0% alle Berufe ( Bescheide) reglementierte Berufe ( Bescheide) nicht reglementierte Berufe (5.175 Bescheide) keine Gleichwertigkeit (inkl. Unaufklärbarkeit des Sachverhaltes bei nicht reglementierten Berufen) teilweise Gleichwertigkeit (nur nicht reglementierte Berufe) Auflage einer Ausgleichsmaßnahme, welche zum noch nicht abgeschlossen war (nur reglementierte Berufe) volle Gleichwertigkeit (inkl. beschränkter Berufszugang nach HwO und partieller Berufszugang) Quelle: amtliche Statistik nach 17 BQFG bzw. Fachgesetzen, die auf 17 BQFG verweisen; Berichtsjahr: Auswertungen des BIBB. Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet. Für die Länder Hamburg und Schleswig- Holstein liegt eine Untererfassung in niedriger dreistelliger Höhe im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe vor. Erstmals wurden 2016 mit Bescheiden mehr Verfahren zu Abschlüssen, die Antragstellende in einem Drittstaat erworben hatten beschieden als Verfahren zu Abschlüssen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz (9.570 Bescheide). Grafik 5 zeigt neben der Gesamtverteilung den Ausgang der Verfahren für diese beiden Gruppen. 8
10 Grafik 5: Ausgang der Verfahren 2016 nach Ausbildungsstaaten (Drittstaaten und EU/EWR/Schweiz) sowie gesamt (in Prozent) 100% 3,4% 3,0% 3,8% 90% 10,1% 9,0% 11,2% 80% 7,0% 20,2% 70% 32,5% 60% 50% 40% 78,0% 30% 66,4% 55,5% 20% 10% 0% alle Berufe ( Bescheide) Ausbildungsstaat: Drittstaaten ( Bescheide) Ausbildungsstaat: EU/EWR/Schweiz (9.570 Bescheide) keine Gleichwertigkeit (inkl. Unaufklärbarkeit des Sachverhaltes bei nicht reglementierten Berufen) teilweise Gleichwertigkeit (nur nicht reglementierte Berufe) Auflage einer Ausgleichsmaßnahme, welche zum noch nicht abgeschlossen war (nur reglementierte Berufe) volle Gleichwertigkeit (inkl. beschränkter Berufszugang nach HwO und partieller Berufszugang) Quelle: amtliche Statistik nach 17 BQFG bzw. Fachgesetzen, die auf 17 BQFG verweisen; Berichtsjahr: Auswertungen des BIBB. Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet. Für die Länder Hamburg und Schleswig- Holstein liegt eine Untererfassung in niedriger dreistelliger Höhe im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe vor. 9
11 Im Vorjahr (2015), waren bei Abschlüssen aus Drittstaaten 62,8 Prozent der beschiedenen Verfahren mit einer vollen Gleichwertigkeit geendet, bei 24,2 Prozent war eine Ausgleichsmaßnahme auferlegt worden. 10,0 Prozent der Verfahren waren mit einer teilweisen, 3,10 Prozent mit keiner Gleichwertigkeit beschieden worden. Bei Abschlüssen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz hatte der Anteil der vollen Gleichwertigkeit bei 84 Prozent gelegen. Bescheide mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme hatten einen Anteil von 6,4 Prozent dargestellt. Teilweise gleichwertig waren 7,3 Prozent der Verfahren beschieden worden. Ohne Gleichwertigkeit hatten 2,2 Prozent geendet. Die vorgelegten Zahlen sind Ergebnisse der amtlichen Datenerhebung zum Anerkennungsgesetz des Bundes. Die Statistik basiert auf den Meldungen der für die Anerkennung zuständigen Stellen an die Statistischen Landesämter. Weitergehende Auswertungen wird das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Rahmen seines Projekts zum Monitoring des Anerkennungsgesetzes vornehmen und veröffentlichen. 10
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